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Strompreis

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Der Strompreis ist das Entgelt für Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich zumeist aus mehreren Preiskomponenten zusammen und macht ca. 60% des gesamten Stromrechnungsbetrages aus.

Zusammensetzung des Strompreises für private Haushalte in Deutschland (2005)

Strompreisbestandteile

Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden.

Energielieferung

Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung). Er wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie beispielsweise der EEX, einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen ca. 23% des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge bzw. den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Emissionsrechte sind aufgrund ihres Opportunitätskosten-Charakters in dem Energiekostenanteil enthalten.

Netznutzung

Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr 36% des Strompreises beruhen auf diesem Preisbestandteil. Für Industriekunden, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, ist der Anteil der Netznutzungsentelte deutlich niedriger.

Steuern und Abgaben

Ca. 41% des Strompreises gehen auf Steuern und Abgaben zurück.

Abrechnung der Strompreise

Strompreisentwicklung mitsamt Ökosteuer im Privathaushalt, Bezugsgröße sind die Strompreise im Jahre 2000

Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrag. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.
Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.

Jährlicher Durchschnittsstrompreis in Deutschland

Die folgende Tabelle gibt den Durchschnittssstrompreis pro Kilowattstunde (kWh) für private Haushalte an. Der Musterhaushalt ist eine Wohnung von 90 m² Größe mit einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh, von denen 1.300 KWh in der Schwachlastzeit (Nachtstunden) auftreten. Der angegebene Preis versteht sich ohne Steuern zu Preisen jeweils am 1. Januar jeden Jahres:

Durchschnittsstrompreis
Jahr Euro je kWh Veränderung in €/kWh Veränderung in %
1996 0,1320 - -
1997 0,1270 - 0,0050 - 3,8
1998 0,1256 - 0,0014 - 1,1
1999 0,1277 + 0,0021 + 1,7
2000 0,1191 - 0,0086 - 6,7
2001 0,1220 + 0,0029 + 2,4
2002 0,1261 + 0,0041 + 3,4
2003 0,1267 + 0,0006 + 0,5
2004 0,1259 - 0,0008 - 0,6
2005 0,1334 + 0,0075 + 6,0
2006 0,1374 + 0,0040 + 3,0
2007 0,1433 + 0,0059 + 4,3

Quelle: Eurostat

Haushaltstarife

Beispiel für die Entwicklung der Arbeitspreise netto inkl. Stromsteuer für einen Haushaltsgrundversorgungstarif 2003-2008

Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar.

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Euro pro Kilowattstunde (EUR/kWh). Das gesamte Arbeitsentgelt ergibt sich aus der verbrauchten Strommenge multipliziert mit dem Arbeitspreis.
  • Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängig)
Beide Preise dienen dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den Endverbraucher ermittelt.

Gewerbetarife

Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis, wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Auch diese Tarife sind gut für den Verbraucher nachvollziehbar.

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
  • Grundpreis (verbrauchsunabhängig)
    • Verrechnungspreis
Er beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso.
    • Fester Leistungspreis
Er deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.

Sondertarife

Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
  • Leistungspreis (verbrauchsabhängig)
Dies ist das Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres, also Euro pro Kilowatt (Euro/kW/Jahr). Anzutreffen ist auch die Mittelbildung aus den höchsten 2 oder 3 innerhalb eines Lieferjahres aufgetretenen monatlichen Leistungsmittelwerten. Eine monatliche Abrechnung der benötigten Leistung ist auch möglich.

Grundsätzliche Unterschiede der angebotenen Stromlieferverträge

Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden zwei Arten von Stromlieferverträgen an:

Grundversorgung

Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten "Allgemeinen Tarife" bezeichnet. Diese Tarife unterlagen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und mussten dort von den Energieversorungsunternehmen beantragt werden. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie in §39 EnWG als "Allgemeine Preise" bezeichnet. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den "Allgemeinen Tarifen" zustande. Sie haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Größere Haushalte, Gewerbe und Industrie bekommen mit Sonderverträgen in der Regel günstigere Konditionen.

Sonderverträge

Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht. Sonderverträge sind häufig preisgünstiger als die Grundversorgungstarife.

Allgemeines zu den Tarifen

Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis/kWh hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weiter Möglichkeit ist eine Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden teure Ökotarife angeboten die zu 100% aus regenerativen Energien bestehen (sollen) und Schwachlasttarife, das sind günstige Tarife sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchten Strommengen werden an einem Zweitarifzähler z.B. durch eine Umschaltuhr gezählt und der Preis damit getrennt berechnet.

Abrechnungsbeispiele

Singlehaushalt

Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).

Verbrauchsermittlung
Sparte Zähler-Nr. ZW* Datum Zählerstand Art** Verbrauch Faktor Abzurechnender
Verbrauch
Strom S00985632 ET 23.09.2007 8.270 01A
31.12.2007 8.640 02S
21.09.2008 9.370 01A 1.100 1 1.100 kWh
Betragsermittlung
Tarif Zone Zeitraum Menge Tage Preis Betrag (€)
Arbeitspreis HT 1 23.09.07 - 31.12.07 370 0,142500 €/kWh 52,73
Arbeitspreis HT 1 01.01.08 - 21.09.08 730 0,147500 €/kWh 107,68
Bereitstellungspreis 1 23.09.07 - 31.12.07 1 100 35,00 €/Jahr 9,59
Bereitstellungspreis 1 01.01.08 - 21.09.08 1 264 40,00 €/Jahr 28,93
Verrechnungspreis 1 23.09.07 - 31.12.07 1 100 25,00 €/Jahr 6,85
Verrechnungspreis 1 01.01.08 - 21.09.08 1 264 30,00 €/Jahr 21,70
Stromsteuer 1 23.09.07 - 21.09.08 1100 0,020500 €/kWh 22,55
Nettosumme Strom 250,03
Umsatzsteuer (19%) 47,51
Bruttogesamtsumme 297,54

*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET - Eintarifzähler, DT - Doppel- bzw. Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.


Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen, die Abgaben wiederum nicht. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.

Sondervertragskunde

Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.

Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
ZW* von bis Zählerstand
alt
Zählerstand
neu
Differenz Wandler-
faktor
Verbrauch
WHT 01.06.2007 30.06.2007 130.409,25 144.622,03 14.212,78 40 568.512 kWh
WNT 01.06.2007 30.06.2007 143.194,60 156.836,54 13.641,94 40 545.677 kWh
LSTG 01.06.2007 30.06.2007 35,398 82,348 46,950 40 1.878,4 kW
BHT 01.06.2007 30.06.2007 11.697,06 13.573,46 1876,40 40 75.056 kVArh
BNT 01.06.2007 30.06.2007 12.949,73 14.470,01 1.520,28 40 60.811 kVArh
Betragsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
Bezeichnung von bis Verbrauch Preis Betrag (€)
Leistungspreis 01.06.2007 30.06.2007 1.878,4 kW 5,50000 €/kW 10.331,20
Arbeitspreis HT 01.06.2007 30.06.2007 568.512 kWh 0,07430 €/kWh 42.240,44
Arbeitspreis NT 01.06.2007 30.06.2007 545.667 kWh 0,04430 €/kWh 24.173,05
KWKG 01.06.2007 30.06.2007 8.333 kWh 0,00289 €/kWh 24,08
KWKG (vergünstigt) 01.06.2007 30.06.2007 1.105.856 kWh 0,00050 €/kWh 552,93
EEG 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,00880 €/kWh 9.804,86
Stromsteuer 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,02050 €/kWh 22.840,87
Messpreis 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 960 €/ 365 Tage 78,90
Trafomiete 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 1.424 €/ 365 Tage 117,04
Blindmehrarbeit 01.06.2007 30.06.2007 0 kVArh 0,01090 €/kVArh 0,00
Nettobetrag 110.163,73
Umsatzsteuer (19%) 20.931,11
Rechnungsbetrag 131.094,84

*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT - Hochtarif Wirkarbeit, WNT - Niedertarif Wirkarbeit, LSTG - Leistung , BHT - Hochtarif Blindarbeit , BNT - Niedertarif Blindarbeit


Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie für die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.

Siehe auch