Locarno-Klassifikation
| Abkommen zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle | |
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| Kurztitel: | Locarno Abkommmen |
| Titel (engl.): | Locarno Agreement Establishing an International Classification for Industrial Designs |
| Datum: | 8. Oktober 1968 |
| Fundstelle: | |
| Vertragstyp: | Multinational |
| Rechtsmaterie: | Gewerblicher Rechtsschutz / Klassifikationsabkommen |
| Unterzeichnung: | |
| Ratifikation: | 49 Verbandsländer (15. Januar 2008)[1]
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| Deutschland: | 25. Oktober 1990 |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. | |
Die Locarno-Klassifikation ist ein Klassifikation zur international einheitlichen Erschließung von Geschmacksmustern. Die ursprüngliche Klassifikation wurde 1968 auf der Konferenz von Locarno als Abkommen zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle beschlossen. Um neue technische Entwicklungen zu berücksichtigen wird die Klassifikation regelmäßig revidiert. Das Übereinkommen wird von der WIPO verwaltet und ihm sind bis heute 49[2] Staaten beigetreten.
Derzeit legt die Locarno-Klassifikation insgesamt 32 Hauptklassen und 223 Unterklassen mit detaillierter Beschreibung der Waren fest. Da bei der Anmeldung von Geschmacksmustern die Klassen angegeben werden müssen, wird vermieden die Schutzrechte Dritter in anderen Warenklassifikationen zu verletzten. Weiterer Vorteil einer Klassifikation ist es sprachunabhängig eine Recherche durchzuführen
Einzelnachweis
- ↑ http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/locarno.pdf
- ↑ http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?lang=en&search_what=B&bo_id=12