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Locarno-Klassifikation

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Abkommen zur Errichtung einer Internationalen
Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
Kurztitel: Locarno Abkommmen
Titel (engl.): Locarno Agreement Establishing an International
Classification for Industrial Designs
Datum: 8. Oktober 1968
Fundstelle:
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz / Klassifikationsabkommen
Unterzeichnung:
Ratifikation: 49 Verbandsländer (15. Januar 2008)[1]

Deutschland: 25. Oktober 1990
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Locarno-Klassifikation ist ein Klassifikation zur international einheitlichen Erschließung von Geschmacksmustern. Die ursprüngliche Klassifikation wurde 1968 auf der Konferenz von Locarno als Abkommen zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle beschlossen. Um neue technische Entwicklungen zu berücksichtigen wird die Klassifikation regelmäßig revidiert. Das Übereinkommen wird von der WIPO verwaltet und ihm sind bis heute 49[2] Staaten beigetreten.

Derzeit legt die Locarno-Klassifikation insgesamt 32 Hauptklassen und 223 Unterklassen mit detaillierter Beschreibung der Waren fest. Da bei der Anmeldung von Geschmacksmustern die Klassen angegeben werden müssen, wird vermieden die Schutzrechte Dritter in anderen Warenklassifikationen zu verletzten. Weiterer Vorteil einer Klassifikation ist es sprachunabhängig eine Recherche durchzuführen

Einzelnachweis

  1. http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/locarno.pdf
  2. http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?lang=en&search_what=B&bo_id=12