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Einfuhrkontingent

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Die Importquote (zusammengesetzt aus Import [lat.] Einfuhr und Quote [lat.] Anteil; Gegenteil: Exportquote) ist eine direkte zeitliche Einfuhrmengenbeschränkung für bestimmte Importgüter. Sie gehört der Gruppe der nicht-tarifären Handelshemmnisse an und soll einen Protektionseffekt für bestimmte einheimische Sektoren bewirken. Ein Land setzt dieses Instrument im Rahmen seiner Außenhandelspolitik ein, um sich einen Vorteil zu Lasten eines anderen Landes zu verschaffen.

Alternative Definitionen

„Eine Importquote stellt eine direkte Mengenbeschränkung für ein Importgut dar. (Ihre Umsetzung erfolgt für gewöhnlich durch die Vergabe von Lizenzen an einige Einzelpersonen oder Unternehmen.)“

Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld[1]

Importquote. Besondere Form eines nicht tarifären Handelshemmnisses, bei dem das importierende Land die Importmenge auf ein bestimmtes Niveau beschränkt.“

o.V.[2]

„Eine Importquote ist eine Mengenbeschränkung für Importgüter, die staatlicherseits bestimmten Gütern auferlegt wird. Es handelt sich hierbei um ein Instrument zur direkten Kontrolle von Außenhandelsbeziehungen.“

Wolfgang Ströbele, Holger Wacker[3]

Import Quota. Ein Instrument zur Beschränkung der Einfuhren durch die Ausgabe von (Import)lizenzen an Importeure; jedem wird eine Quote zugewiesen, nachdem die Menge jedes Artikels festgelegt wurde, die während der Periode importiert werden soll. Solche Lizenzen können auch das Land enthalten, aus dem der Importeur die Waren importieren darf. Dieses Vorgehen widerspricht freiem Handel und generell der Maximierung des internationalen Handels, kann aber von einer Regierung unter dem internen Druck von Händlern und Arbeitern eingeführt werden, die unter der Konkurrenz (importierter Güter) leiden, der sie nicht gewachsen sind.“

Frank W. Swacker, Kenneth R. Redden, Larry B. Wenger [4]

Einordnung

Geschichtliche Einordnung

Ende des 19. Jahrhunderts erließen die großen Industrienationen in Europa und den USA tarifäre Handelshemmnisse in Form von Importzöllen für bestimmte Industrieprodukte aus neuen Industriesektoren. Auch erhoben viele Länder zu dem damaligen Zeitpunkt noch keine Einkommensteuer, so dass die Zölle in manchen Staaten die einzigste Einnahmequelle für den Staat darstellten.
Seitdem viele Staaten das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (englisch: General Agreement on Tariffs and Trade; Abk.: GATT[5]) ratifiziert haben, ist diese Form der tarifären Protektion zunehmend in den Hintergrund gerückt. Denn durch diesen multilateralen Vertrag haben sich die unterzeichneten Staaten im Gleichschritt verpflichtet, Handelsbeschränkungen zu reduzieren und zu beseitigen.

Da die heute noch durch die GATT regulär zugelassenen Zolltarifen kaum Handlungsspielräume zulassen, ging man dazu über sogenannte nicht-tarifäre Barrieren zu schaffen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass trotzdem ein Bedürfnis der Mitgliedsstaaten nach Protektionismus weiterhin bestand und besteht. Das GATT hat rund 600 verschiedene Formen solcher nicht-tarifären Handelshemmnisse aufgelistet.[6] Zu den wichtigsten zählen etwa Importquoten, freiwillige Exportbeschränkungen, Local-Content-Klauseln etc.

Einordnung in die Volkswirtschaftslehre

Sowohl die Importquote als auch die anderen nicht-tarifären Handelshemmnisse beinhalten viele Vorzüge im Vergleich zu den Zöllen. Sie schützen grundsätzlich zuverlässiger, präziser und direkter als Zölle. Beispielsweise sind sie flexibel anzuwenden, besitzen große Aktionsspielräume, unterliegen nur geringer Transparenz, besitzen Legitimationsmöglichkeiten mit der Verbindung besonderer nationaler Interessen etc.[7] Auch mit ihnen lassen sich bestimmte Wirkungen, ähnlich der der Zölle, erreichen. Auch ist es möglich eine Importquote mit einem Zoll zu verbinden, indem eine bestimmte Menge, die nicht einem Zoll unterliegt, eingeführt werden darf, die darüber hinaus gehenden Importe jedoch mit einem Zollaufschlag belegt werden.

Die Zielsetzungen einer Importquote können sowohl direkt als offengelegtes Mengenkontingent, als auch indirekt (bspw. als unmittelbare Folge wirtschaftspolitischer Maßnahmen und rechtlicher Vorschriften, etwa in Form des Deutschen Reinheitsgebotes) protektionistisch vorgegeben sein.

Praktische Anwendung

Beim Mengenkontingent wird die Einfuhr auf direktem Maße für die Importeure auf Grundlage der Importe des Vorjahres beschränkt, beispielsweise durch Festsetzung von Gewichten, Stückzahlen und Maßen etc. Die Umsetzung der Importquote erfolgt für gewöhnlich durch die Vergabe von Lizenzen nach einem bestimmten Kriterienkatalog sowohl unentgeltlich als auch gegen Gebühr oder in Form einer Versteigerung an die Unternehmen oder Einzelpersonen. Grundsätzlich ist die Versteigerung der marktkonformere Weg, da bei der gebührenpflichtigen Vergabe das Entstehen von Schwarzmärkten wahrscheinlich ist.[8] Die Rechteinhaber können sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland kommen. Auch die Vergabe an ausländische Staaten wird praktiziert. Die Importquote kann sich auf den Außenhandel mit bestimmten Ländern oder generell auf alle Länder erstrecken. Ein Kontingent von „0“ wird als Embargo zu bezeichnet.

Die Lizenzinhaber kaufen die Güter auf dem internationalen Markt zum Weltmarktpreis ein und veräußern sie auf dem Binnenmarkt zu dem höheren Binnenpreis weiter. Diese Differenz wird als Quotenrente (Lizenzgewinne) bezeichnet.

Beschreibung

Grundlegende Annahmen

Die nachfolgenden grundlegenden Annahmen respektive Vereinfachungen liegen dem Modell zur Beschreibung der Importquote zugrunde:

  1. Die Untersuchung dieses Außenhandelsinstruments erfolgt im Rahmen des partiellen Gleichgewichts.
  2. Es handelt sich um eine Welt, die lediglich aus zwei Ländern, dem In- und Ausland, besteht.
  3. In jedem dieser Länder wird nur ein Gut produziert und konsumiert, welches kostenfrei von einem Land in das andere transportiert werden kann.
  4. In beiden Ländern herrscht in der Industrie dieses Gutes vollständiger Wettbewerb, sodass die Angebots- und Nachfragekurven Funktionen des Marktpreises sind.
  5. Der Wechselkurs zwischen den Währungen beider Länder bleibt von jedweder Außenhandelspolitik in diesem Markt unberührt; wir geben demnach die Preise für beide Märkte in Inlandswährung an.
  6. Es wird der Fall eines kleinen Landes unterstellt, d.h. eine quantitative Einfuhrbeschränkung hat keinen Einfluss auf den Weltmarktpreis.

Aufgrund dieser Annahmen lässt sich erkennen, dass die Untersuchungen der Importquote nur ein grundlegender Anhaltspunkt für den Versuch einer Erklärung der Wirkung eines verhängten Importkontingents sein kann.

Grafische Darstellung einer Importquote

Anhand der folgenden Grafik soll die Situation eines freien Handels eines Importgutes zwischen zwei Staaten mit einer Marktlage nach Handelsbeschränkung durch Quotierung der Importe gegenübergestellt werden. Dabei beziehen sich die Großbuchstaben auf Regionen des Schaubildes:

Datei:Importquote.PNG
Graphische Darstellung der Auswirkungen einer Importquote

PW ist hier - unter Annahme eines "kleinen Landes" - völlig elastisch. PA stellt den Autarkiepreis im Falle einer vollständigen Abschottung des heimischen Marktes gegenüber Importen, dar. PIQ ist nun, nach Verhängung einer Importquote, der neue Gleichgewichtspreis. Wie im obigen Bild zu sehen ist, rückt PIQ somit näher an das Gleichgewicht ohne Außenhandel (Autarkiefall) heran. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Importquote die inländischen Konsumenten davon abhält, so viel Mengen des Gutes im Ausland zu erwerben, wie sie wollen. Die Folge ist, dass das Angebot nicht mehr vollständig elastisch zum Weltmarktpreis ist. Liegt der Inlandspreis nun über dem Weltmarktpreis, werden die Lizenzinhaber versuchen so viele Güter wie möglich zu importieren, um den Quotengewinn einzustreichen. Das Angebot des Gutes entspricht daraufhin dem Inlandsangebot zuzüglich dem Kontingent aus der Importquotierung. Das heißt, die Angebotskurve wird oberhalb dem Weltmarktpreis um die Quotenmenge nach rechts verschoben. Die Angebotskurve unterhalb des Weltmarktpreises verschiebt sich nicht, weil in diesem Fall der Import für die Lizenznehmer nicht wirtschaftlich ist.

Ergebnis

Vergleich einer Marktlage mit und ohne Kontingentierung[9]
Ohne Quote Mit Quote Vergleich
Produzentenrente G C + G + C
Konsumentenrente A + B + C + D + E’ + E’’ + F A + B - (C + D + E’ + E’’ + F)
Lizenznehmerrente nichts E’ + E’’ + (E’ + E’’)
Gesamtnehmerrente A + B + C + D + E’ + E’’ + F + G A + B + C + E’ + E’’ + G - (D + F)

Aufgrund der Kontingentierung der Importe verlieren die inländischen Konsumenten die Konsumentenrente C + D + E’ + E’’ + F. Jedoch wächst die Produzentenrente der inländischen Produzenten um die zusätzliche Produzentenrente C. Die Gesamtnehmerrente geht um die beiden Dreiecke D + C zurück. Sie stellen den durch die Importquote verursachten Effizienzverlust respektive Wohlfahrtsverlust dar. Weiterhin erfolgt ein Transfer der Renten E’ + E’’ von den Konsumenten an die Importlizenzinhaber. Die Wirkung auf die Wohlfahrt der Nation ist uneinheitlich; sie sinkt für kleine Länder, die keinen Einfluss auf den Weltmarktpreis des Gutes haben.

Eine Importquote erhöht infolge der Angebotsverknappungstets den Binnenmarktpreis des Importgutes von PW auf PIQ (Preiseffekt) und führt zu einer Verminderung der Importe des untersuchten Gutes von QD1 auf QD2 (Nachfrage- bzw. Konsumeffekt). Das inländische Angebot steigt von QS1 auf QS2 (Produktionseffekt). Das unmittelbare Ergebnis einer Einfuhrbeschränkung besteht in der Erhöhung der Nachfrage zum ursprünglichen Preis, über das Binnenangebot einschließlich der Importe. Der Preis steigt auf das Niveau, auf dem der Markt gerade noch geräumt wird.[10] Der Gesamtkonsum im Importland geht trotz steigender Produktion zurück. Dies führt zu Umverteilungseffekten von den Konsumenten (Kaufkraftverluste) auf die in- und ausländischen Produzenten (Preissteigerungen).

Da die Quotenrente den Lizenzinhabern zufließt, kann - je nach Vergabepraxis des Staates - eine Importquote dazu führen, dass sie, im Gegensatz zu einem Importzoll, dem Staat keine direkten zusätzlichen Einnahmen beschert. Dies ist der Fall, wenn die Rechte an die inländischen Importeure kostenlos ausgegeben werden. Weiterhin wird die Form eines freiwilligen Selbstbeschränkungsabkommens der ausländischen Staaten praktiziert. Dabei werden durch den Staat sogenannte Globalkontingente an andere Staaten vergeben. Diese Staaten versteigern die Importlizenzen wiederum weiter an die Unternehmen und schöpfen ihrerseits die Quotenrente ab. Aber auch Individualkontingente kommen in der Außenhandelspolitik eines Staates zum Einsatz. Hierbei werden die Lizenzen im Zuge eines freiwilligen Selbstbeschränkungsabkommens an die ausländischen Unternehmen direkt ausgegeben. Auch bei dieser Form der Kontingentierung gelingt es dem Staat nicht die Kontingentrente der ausländischen Anbieter abzuschöpfen. Dies ist nur möglich, wenn Einfuhrkontingente von staatlichen Stellen in Form öffentlicher Auktionen versteigert werden.[11]

Bewertung

Die Festlegung von Importquoten wird von vielen Fachleuten als kontraproduktiv empfunden. In einer Befragung von Wirtschaftswissenschaftlern, die in Unternehmungen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten 93 Prozent der Befragten der These zu, dass Zölle und Importquoten den allgemeinen ökonomischen Wohlstand reduzieren.[12] Importquoten verursachen demnach Wohlfahrtsverluste.

Ziele und Begründungen

Das Hauptziel besteht im Schutz der einheimischen Produzenten vor zu niedrigen Preisen, die sich in Folge der Importkonkurrenz einstellen würden. Zölle und Importquoten können nur großen Ländern nutzen, die in der Lage sind, die Weltmarktpreise zu drücken.[13] Die Importquote, wie auch die anderen nicht-tarifären Handelshemmnisse, bewirken durchaus für die betroffenen Wirtschaftszweige einen kurzfristigen Protektionseffekt. Jedoch führt es mittel- bis langfristig dazu, dass wichtige Strukturanpassungsprozesse der einheimischen Industrie nur hinaus geschoben werden.[14] Auch sollte beachtet werden, dass die Diskriminierung von ausländischen Anbietern mit Vergeltungsmaßnahmen resp. Retorsionsmaßnahmen durch die betroffenen Länder selber führen kann.

Durch folgende Gründe wird der Einsatz einer Importquote von den praktizierenden Staaten gerechtfertigt:

  • Schutz etablierter oder gar rückläufiger Wirtschaftssektoren (siehe auch: Rent-Seeking)
  • Schutz zur Entwicklung junger Wirtschaftszweige als Erziehungszollargument nach Friedrich List (siehe auch: Rent-Shifting und Rent-Creation)
  • Autarkieargument im Hinblick auf zukünftige Versorgungskrisen
  • Sicherheitsargument zum Schutz von Schlüsselbranchen, wie etwa die Rüstungsbranche
  • Verhinderung bzw. Verlangsamung von Strukturwandel
  • Beschäftigungs- und Einkommenssteigerung der Beschäftigten
  • unfairer Wettbewerb

Einzelnachweise

  1. Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft . 7. Auflage. Pearson Studium, München 2006, ISBN 978-3-82737-199-7, S. 254.
  2. Gabler Wirtschaftslexikon. 15. Auflage. Dr. Th. Gabler Verlag, Wiesbaden 2000, ISBN 978-3-40932-998-9 (Band 2).
  3. Außenwirtschaft. 2. Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2000, ISBN 978-3-48625-518-8, S. 57.
  4. World Trade Without Barriers: The World Trade Organization (WTO) and Dispute Resolution. Lexis Law Pub, Charlottesville, Virginia 1995, ISBN 978-1-55834-236-1 (Volume I), S. 52. Import Quota. A means of restricting imports by the issue of licenses to importers, assigning to each a quota, after determination of the amount of any commodity which is to be imported during the period. Such licenses may also specify the country from which the importer must purchase the goods. The device works against free trade and the maximization of international trade generally, but may be adopted by a government by internal pressures from traders and workers suffering from competition (which they cannot match).
  5. GATT: http://www.gatt.org/.
  6. Helmut Wagner: Einführung in die Weltwirtschaftspolitik. 4., aktualisierte und erweiterte Auflage. Oldenbourg Verlag, München 1999, ISBN 978-3-48625-133-3, S. 34.
  7. Eckart Koch: Internationale Wirtschaftsbeziehungen. Franz Vahlen Verlag, München 1992, ISBN 978-3-80061-593-2, S. 154.
  8. Eckart Koch: Internationale Wirtschaftsbeziehungen. Franz Vahlen Verlag, München 1992, ISBN 978-3-80061-593-2, S. 157.
  9. Die hier verwendete Variablen beziehen sich auf die obige Graphik: Graphische Darstellung der Auswirkungen einer Importquote.
  10. Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft . 7. Auflage. Pearson Studium, München 2006, ISBN 978-3-82737-199-7, S. 255.
  11. Wolfgang Eibner: Anwendungsorientierte Außenwirtschaft: Theorie & Politik . Oldenbourg Verlag, München 2006, ISBN 978-3-48658-140-9.
  12. Richard M. Alston, J. R. Kearl, and Michael B. Vaughn: Is There Consensus among Economists in the 1990s?. In: American Economic Review. 2./82., 1992, S. 203-209 (IDEAS).
  13. Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft . 7. Auflage. Pearson Studium, München 2006, ISBN 978-3-82737-199-7, S. 262.
  14. Eckart Koch: Internationale Wirtschaftsbeziehungen. Franz Vahlen Verlag, München 1992, ISBN 978-3-80061-593-2, S. 155.

Literaturquellen

  • Gustav Dieckheuer: Internationale Wirtschaftsbeziehungen. 5., vollständig überarbeitete Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2001, ISBN 978-3-48625-806-6.
  • Avinash K. Dixit, Victor Norman: Außenhandelstheorie. Oldenbourg Verlag, München 1998, ISBN 978-3-48624-755-8.
  • Wilfried J. Ethier: Moderne Außenwirtschaftstheorie. Oldenbourg Verlag, München 1994, ISBN 978-3-48622-984-4.
  • Klaus Macharzina, Martin K. Welge: Handwörterbuch Export und Internationale Unternehmung. Carl Ernst Poeschel Verlag, Stuttgart 1989, ISBN 978-3-79108-029-1 (Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre, Band XII).
  • Nicholas Gr. Mankiw: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre. 3. Auflage. Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 978-3-79102-163-8.
  • Klaus Rose, Karlhans Sauernheimer: Theorie der Außenwirtschaft. 14. Auflage. Franz Vahlen Verlag, München 2006, ISBN 978-3-80063-287-9.
  • Joachim Zentes, Dirk Morschett, Hanna Schramm-Klein: Außenhandel. Dr. Th. Gabler Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-40912-511-6.

Siehe auch

Außenhandelspolitik | Nicht-tarifäres Handelshemmnis | Tarifäres Handelshemmnis | Importzoll