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Katastrophe

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Eine Katastrophe (altgriechisch καταστροφή, Kompositum aus katá – „herab-“, „nieder-“ und stréphein „wenden“, also eigentlich „Wendung zum Niedergang“) ist ein entscheidendes, folgenschweres Unglücksereignis.

In versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.

Begriffsbestimmung: Katastrophe als Ereignis

Der soziale Zustand „Katastrophe“ wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen (Desaster, disaster) bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes.

Beispiele für benannte "Katastrophen", die gesellschaftlich und sprachlich etabliert sind:

Typologie

Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:

Häufig werden Naturkatastrophen, d. h. Naturereignisse, denen Menschen ausgesetzt sind und die zum Ersticken, Ertrinken, Verdursten, Verhungern, Erfrieren, Verbrennen und Vergleichbarem führen (wie Meteoreinschläge, Vulkanausbrüche, Lawinen, Erd- und Seebeben, Hochwasser, Waldbrände u. a. m.) von sogenannten „technischen Katastrophen“ unterschieden. Aber auch Naturkatastrophen bis hin zur Klimakatastrophe sind in ihren Auswirkungen stets sozial bzw. kulturell beeinflusst (sogar Man Made Disasters – vgl. Hungersnot): Wenn Menschen die Vulkanabhänge nicht besiedelt hätten, wäre ein Ausbruch oft keine „Katastrophe“. Diejenigen sog. „technischen Katastrophen“, die eine verheerende ökologische Beeinträchtigung bedeuten, bezeichnet man auch als Umweltkatastrophen.

Katastrophenschutz und Katastrophenmanagement

Katastrophenmanagement

Katastrophenmanagement soll sicherstellen, dass in einem Notfall reagiert werden kann.

Es besteht im allgemeinen aus:

  • Bedrohungs (Worst-Case) Analysen
  • Definieren von wahrscheinlichen Katastrophenfällen
  • Festlegen von Handlungsanweisungen
  • Beschaffung notwendiger Mittel
  • Simulation der Katastrophenfälle und Überprüfung ob die für einen Notfall festgelegten Mittel und Verfahren wirksam sind

Katastrophenmanagement umfasst nicht nur typischerweise als Katastrophe bezeichnete Ereignisse wie Feuer, Wasserschäden, oder Erdbeben, sondern auch die Fälle, in denen das Sicherheitsmanagement versagt hat.

Katastrophenschutz in Deutschland

Feststellung der Katastrophe

Das - hier exemplarisch für 16 Landes-Katastrophenschutzgesetze angeführte - Bayerische Katastrophenschutzgesetz definiert die „Katastrophe“ wie folgt: „Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt ... werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die ... Kräfte zusammenwirken“.

Die Feststellung jener Lage, welche als Katastrophe zu bezeichnen ist, obliegt den Ländern. Die hier getroffenen Länderregelungen ähneln sich stark. „Die Katastrophenschutzbehörde stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest“ (BayKSG, Art 4), wobei dies in der Regel (i. d. R., idR) die Kreisverwaltungsbehörde ist. Sie kann auch durch das Land selbst festgestellt werden. Diese Entscheidung ist nicht ausschließlich von der objektiven Tatsachenfeststellung abhängig. Insbesondere fallen der KatS-Behörde, also der Kommune oder dem Stadtstaat durch die Feststellung der Katastrophe erhebliche Kosten zu, insbesondere die der eingesetzten KatS-Einheiten des Bundes wie auch der Hilfsorganisationen wie z.B. (ASB;DRK; THW). Dieses führt zu erheblicher Zurückhaltung der Hauptverwaltungsbeamten (OB, Landrat) bei der Feststellung. Getreu dem Motto „Eine Katastrophe tritt nicht ein – sie wird festgestellt“. Es gibt demnach keine scharf umrissene Schwelle, ab der ein Ereignis zur Katastrophe wird.

Räumliche Ausdehnung der Katastrophe, Einsatzleitung

Wird in einem Landkreis (oder einer kreisfreien Stadt) die Katastrophe festgestellt, so gilt sie für den ganzen Landkreis. Erstreckt sie sich auf mehrere Landkreise, so kann das Landes-Innenministerium einen für die Einsatzleitung zuständigen Landkreis benennen oder aber selbst die Einsatzleitung übernehmen.

Unterhalb der dennoch sprachgebräulichen „Katastrophenschwelle“ spricht man vom „Großschadenereignis“ oder auch der „Großschadenlage“. Diese wird hinsichtlich der Verletzten durch die MANV-Stufen (s.ebd.) kategorisiert, wodurch unter Anderem den anfordernden Führungskräften die Einschätzung ihres Bedarfes zur Bewältigung der Lage erleichtert wird. Der Übergang zur „Katastrophe“ bedarf, wie oben erwähnt, keines expliziten äußeren Ereignisses, sondern ausschließlich der Feststellung des Hauptverwaltungsbeamten.

Abgrenzung

Der Katastrophenschutz (Länderzuständigkeit) ist grundsätzlich vom Zivilschutz (Bundeszuständigkeit) zu unterscheiden.

Katastrophenschutz in Österreich

In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.

In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden.

Katastrophenschutz in den USA

In den USA ist zentral die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zuständig.

Katastrophenschutz in anderen Ländern

Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme Länder oder Länder mit instabilen politischen Verhältnissen sind beim Eintritt einer Katastrophe oft auf Hilfe durch andere Staaten sowie internationale nichtstaatliche Institutionen und Organisationen wie beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angewiesen.

Katastrophenschutz der UN (Vereinte Nationen)

Siehe: UN-Nothilfekoordinator

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Katastrophe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen