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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. April 2008 um 23:58 Uhr durch Ralf Roletschek (Diskussion | Beiträge) (Verwendung eigener Bilder). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Hallo, darf man Scans von Schablonen, die mit einem Copyright Symbol und Jahreszahl (1982 bzw. 1986) versehen ist in die Wikipedia Commons einstellen? Mit anderen Worten, bezieht sich das Copyright nur auf die Schablone selbst, oder auch auf deren Abbildung (Scan)?

Und wie ist es mit dem Scan einer Gebrauchsanleitung zu einer solchen Schablone aus, bei der die Gebrauchsanweisung das Symbol und eine Jahreszahl trägt? --WikipediaMaster 13:31, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Scan einer Schablone ist nur eine einfache 2D-Repro, so dass er keine Schöpfungshöhe aufweist. Also ist nur die Schablone selbst geschützt. Wie sieht die Schablone aus? Evtl. hat diese ebenfalls keine Schöpfungshöhe. Und Copyright gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, nur ein Urheberrecht.
Genauso verhält es sich mit der Gebrauchsanweisung. Wenn diese keine Schöpfungshöhe aufweist, dann ist sie nicht geschützt, und du kannst sie problemlos hochladen. Beachte aber, dass die Argumentation mit der Schöpfungshöhe nur hier in de-WP funktioniert, auf Commons aber nicht. -- Chaddy - DÜP 19:09, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Eine Kreis und eine Abrundschablone von Rotring wie hier: [1] sowie eine Standardgraph wie diese: [2], zu der auch die Gebrauchsanweisung gehört. --WikipediaMaster 11:47, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechte bei Karteninformationssystem GESIS

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Abschnitt "Urheberrechte bei Karteninformationssystem GESIS" aus Archiv wiederhergestellt - Anfrage Der Umherirrende 14:22, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal bei GESIS nachgesehen:

"Urheberrechte:

Falls nicht anders angegeben, liegen die Urheberrechte (Copyright) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Geodaten, Bilder und Grafiken einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten.

Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die Genehmigung zur Publikation der Webseiten erteilt die Redaktion.

Die topografischen Landeskartenwerke sind urheberrechtlich geschützt. Unbeschadet dieses urheberrechtlichen Schutzes unterliegen die Ergebnisse der Landesvermessung gem. § 17 des Hessischen Vermessungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung dem Verwendungsvorbehalt des Landes Hessen und dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation vervielfältigt, umgearbeitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger."

http://www.gesis.hessen.de/irj/GESIS_Internet?cid=d458f40a7e03bce1b8fa2cbe387218bc


Vielleicht kann mal ein Rechtsexperte erklären, was da unter z.B. noch alles nicht möglich ist. --Anarabert 22:51, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was an „Die topografischen Landeskartenwerke sind urheberrechtlich geschützt“ hast du nicht verstanden? Landkarten unterliegen dem ganz normalen Urheberrecht und sind für uns daher nicht nutzbar, solange die Rechte nicht abgelaufen sind. --h-stt !? 15:25, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bei Bildern, Grafiken und Karten ist dies mir schon klar gewesen, wie sieht es aber mit den Inhalten und Geodaten aus ?
"Falls nicht anders angegeben, liegen die Urheberrechte (Copyright) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Geodaten, Bilder und Grafiken einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten."
Oder anders gefragt, fallen Geodaten, von allgemeinen öffentlichen Interesse, wie beispielsweise die Länge eines Flusses auch unter diesen Passus?

-- Anarabert 15:57, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Jetzt verstehe ich dein Anliegen. bitte lies dazu Rechte an Geoinformationen --h-stt !? 16:14, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
So wie ich den Artikel verstehe, können trotz des obigen Vorbehaltes Rohdaten für Wikipedia-Artikel benutzt werden?
Und wie sieht es mit der Erstellung einer Landkarte aus, in der Informationen aus unterschiedlichen Quellen in die Karte einfliessen sollen (siehe dazu bitte Diskussion:Nidda (Fluss)#Karte)?
-- Anarabert 16:46, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Fast alles, was auf der dortigen Disk geschrieben wurde, ist falsch. Deshalb hier die Kurzfassung: Die einzelnen Rohdaten von Vermessungen unterliegen nicht dem Urheberrecht, aber jede Aggregation dieser Daten kann als Datenbankwerk geschützt sein. Daraus dürften dann nur noch einzelne Daten und unmaßgebliche Teile entnommen werden, nicht aber die ganze Datenbank oder maßgebliche Teile. Papier-Landkarten werden von der Rechtsprechung als "analoge Datenbank" eingestuft. Es ist also unproblematisch aus einer Landkarte (oder einen Datenbank) den Verlauf eines einzelnen Flusses rauszuziehen, du darfst aber nicht flächig alle Daten eines Gebietes übernehmen. Ohne die Details der Herkunft der Daten für die auf der dortigen Disk besprochene Karte der Nidda zu kennen, halte ich die Übernahme der Daten dieses einen Flusses für unproblematisch. Die Gesamtdarstellung darf aber nicht kopiert werden. Reicht das für deine Anfrage? --h-stt !? 18:25, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Antwort, aber natürlich soll nicht nur die Nidda ihre richtige Länge bekommen, sondern auch andere Gewässer. Ich habe vor, die bisher eingepflegten Gewässerdaten (wie Flusslänge, Einzugsgebiet, Abflussmenge, Quellhöhe etc) des Fliesswassersystems Main (GKZ 24) in den entsprechenden Informationssystemen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das mag zwar schon ziemlich "flächig" sein, beinhaltet aber nicht alle Daten. Oder sehe ich das falsch? Ich kann noch nicht richtig beurteilen, wie in diesem Falle unmaßgebliche Teile eingeschätzt werden muss.
-- Anarabert 19:27, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Also wenn du die oa Daten aller Gewässer im Laufe der Zeit systematisch übernehmen willst, ist das nach meinem Verständnis problematisch. Durch eine Person, in einem planbaren Verfahren würde ich das ganz sicher nicht machen. Was meinen die Kollegen? --h-stt !? 21:02, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Was die Kollegen so meinen, weiß ich nicht, bin erst seit ca. einer Woche bei WIKI tätig. Die Daten, besonders von kleineren Gewässern, sind bei Wikipedia, oft recht ungenau, da werden oft Werte aus älteren Werken (so bei der Nidda der Wert 98 km, vermutlich aus Mayers Lexikon) oder gröbere Messungen auf der Karten vorgenommen, mit oft erheblichen Abweichungen von den in den Flusinformationssystemen eingetragen Werten. Ich will nicht die Daten aller Gewässer, sondern nur die Daten der Gewässer, welche, direkt oder indirekt in den Main einmünden, einpflegen. Als Quellen für die hessischen Gewässer habe ich bis jetzt vor allen GeSIS und WRRL, manchmal auch die im Web vorhanden Auszüge aus den Retensionskatastern, für die bayrischen Gewässer vor allen LfW (jeweils immer mit Quellangaben, verwendet.
-- Anarabert 21:58, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Daten sind nicht geschützt, der Datenbankschutz ist bei einer einzelnen Karte sicher nicht berührt. H-stt ist kein Spezialist für Geoinformationen --84.62.255.177 00:25, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ach poltere doch bitte nicht so laut. Dass die eine Karte kein Problem ist, schrieb ich doch schon. Aber wenn es eigentlich darum geht, systematisch Daten aus allen Datensätzen zu Flüssen im System des Mains zu extrahieren und in die Wikipedia einzustellen, dann möchte ich dazu gerne deine Meinung und vielleicht noch die einiger anderer Kollegen hören. --h-stt !? 09:31, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
ad 1) Hier wurden offensichtlich zwei unterschiedliche Probleme unter einem Abschnitt angesprochen.
ad 2) Die Frage nach der Nidda-Karte sehe ich, wenn kein Widerspruch von dritter Seite erfolgen sollte, für geklärt an.
ad 3) Anders sieht es mit der Frage des Einpflegens von Fliessgewässerdaten aus o.g. Flussinformationssystemen aus. Da, in Wikipedia, nicht nur für einzelnen Flüsse, die nach dem jeweiligen Wissensstand, korrekten Daten, stehen sollten, betrifft dies in der Fläche sicherlich eine relevanten Teil, der in den Flussinformationssystemen erfassten Daten. Keineswegs aber in der Tiefe. In den entsprechenden Systemen werden sehr viele Daten erfasst. So werden z.B. bei GeSIS, die Gewässerstrukturdaten 100 m genau aufgeführt. Für diese Art Daten, kann sicherlich kein öffentliches Interesse beansprucht werden. Ich kann mir im Gegenteil sehr gut vorstellen, dass diese Informationen kommerziell genutzt werden könnten. Anders sieht es mit den Werten aus, welche in der Infobox Fluss (den Stammdaten eines Flusses, wenn man so will) angeführt werden. Ich würde mich, bei dem Einpflegen von Daten, aus den o.g Informationsystenen, auf diese Stammdaten (+ zusätzlich bei der Einmündung, außer der bisher erfolgten Ortsangabe, noch die Fluss-km) beschränken. Ich erwarte schon, dass in ein Benutzer von WIKIPEDIA, ein Anrecht darauf hat, derartige Fragen, so korrekt wie möglich beantwortet zu bekommen. Es kann keine Lösung sein, den Nutzer der Enzyklopädie dann darauf hinzuweisen, das es Informationssysteme gibt, in welchen er dann, in der Regel, die korrektere Antwort erhält. Wie sich bei der Überprüfung einzelner Gewässerlängen (im Gegensatz etwa zu vergleichbaren geografischen Objekten, wie z.B. Berghöhen) heraus stellte, bestehen zwischen, den bei Wikipedia (aber natürlich auch im sonstigen Web) eingepflegten Daten und den in den Informationssystemen erfassten Werten z.T. recht unterschiedliche Angaben. (vergleiche dazu z.B. Diskussion:Liederbach (Fluss)).
ad 4) Für mich ist es nicht einsehbar, dass Ämter und Behörden ein Monopol auf Wissen, für welches ein öffentliches Interesse angemeldet werden kann, für sich beanspruchen. Sollte es mir deshalb nicht möglich sein, die Informationssysteme, für die o.g Daten zu nutzen, werde ich meine entsprechende Tätigkeit bei WIKIPEDIA einstellen. Jede weitere Arbeit, etwa unter den Einzelnachweisen darauf hinzuweisen, dass der entsprechende Wert (z.B. im Falle der Niddalänge 98 km), schon in Meyers-Lexikon stand und auch sonst in im "Web" weit verbreitet ist, dass aber andere Werte in Fliessgewässerinformationssystemen stehen, diese aber aus urheberrechlichen Gründen nicht genannt werden dürfen, würde ich als grotesk ansehen.
ad 5) da dies möglicherweise nicht nur mein Problem sein dürfte, bitte ich, dass juristisch versierte Wikipedianer, mit den entsprechenden Stellen abklären, ob und ggf. welche Informationen genutzt werden können.
--Anarabert 11:54, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Außer den o.g. Flussinformatiossystemen wären auch noch LUBW (Baden-Württemberg) und TMLNU (Thüringen) betroffen.
-- Anarabert 17:49, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nochmals: H-stt ist für diese Fragen kein Experte. Der entsprechende Konflikt ist bekannt und wird auch international, z.B. von der "Free our data"-Kampagne des Guardian thematisiert. Ein Wissensmonopol ist in der Tat nicht anzuerkennen, wir sollten bei öffentlichen Stellen systematisch die Daten entnehmen, die wir für eine sachgerechte enzyklopädische Darstellung benötigen. Bei der chemischen Klassifikation konnte von en neulich ja eine viel beachtete Einigung mit dem vermeintlichen Rechteinhaber herbeigeführt werden. Statt mehr oder minder ... naja ... Einschätzungen abzugeben könnte H-stt, der ja auch die Verhandlungen hinsichtlich des TU-Logos geführt hat (ohne dass dabei etwas herausgekommen ist), in Verhandlungen mit den öffentlichrechtlichen Datenherren eintreten --Historiograf 19:06, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]


offen ist noch a) ob und ggf. wer in Verhandlungen mit den öffentlichrechtlichen Datenherren eintreten würde und b) ob ich trotz möglicher Konflikte mit dem Urheberrecht mit meiner o.g. Tätigkeit fortfahren kann oder aber selbige bis zur Klärung der Sachlage einstellen muss.-- Anarabert 15:02, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

CC-Lizenzen

Aus rechtlichen Gründen möchte ich darum bitten, dass

  • Bildautoren in der Bildunterschrift genannt werden
  • ein expliziter Hinweis auf die Bildlizenz in der Bildunterschrift (mit Link zur Lizenz)

erfolgt. --Historiograf 18:22, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Sind die rechtlichen Gründe die Ursache dafür, dass du hier darum bittest? Oder sind sie der Grund, warum das, worum du bittest, auch passieren sollte? sebmol ? ! 18:48, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist doch leicht absurd... Für sowas sind Bildunterschriften nicht gedacht. -- Chaddy - DÜP 19:07, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
So absurd finde ich das garnicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:00, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wir benutzen hier die Hilfslösung, mit einem Klick auf das Bild zur Bildbeschreibung mit dem Urheber zu gelangen. Das entspricht aber nicht der Lizenz, die einen Abdruck des Urhebers und der Lizenz "am Bild" verlangt. ST 20:09, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wo steht in der Lizenz, dass die Namensnennung in unmittelbarer Nähe zum Bild erscheinen muss? sebmol ? ! 20:22, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich denke nicht, dass die Beantwortung der Frage von Sebmol entscheidend ist. Entscheidend ist, dass sich die Wikipedia an die Lizenz hält. --20:24, 10. Apr. 2008 (CEST)

Dazu sollten wir uns erstmal darüber einig sein, was die Lizenz aussagt. sebmol ? ! 20:31, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Lizenz sagt: in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang[3]. Die Frage ist, was ist angemessen. Angemessen ist, was bei vergleichbaren gewerblichen Bildern üblich wäre, mindestens aber, was ohne Aufwand zumutbar ist. So lange es möglich ist, mit thumb dem Bild eine Bildbeschreibung hinzuzufügen, ist es auch möglich, auf diese Weise den Urheber zu nennen. (Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage.) ST 21:27, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
thumb|Foto: Fritzchen Müller, Lizenz cc-by-sa - die Norweger machen es uns vor. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:40, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es war bislang Konsens, jegliche rechtliche Information bei Bildern auf die Beschreibungsseite zu setzen. Dann sind die Bildunterschriften nur ausschließlich für ihren eigentlichen Zweck da. Bislang hat das doch ganz gut geklappt. Und imho ist die Nennung des Autors auf der Beschreibungsseite durchaus angemessen.
Weiter noch, so würde de facto die Bildunterschrift zu einer kleinen Bildbeschreibungsseite werden. Dann würde es wahrscheinlich üblich werden, bei allen Bildern rechtliche Informationen in die Bildunterschrift zu setzen (ich erinnere da nur mal an Nazi-Symbole...). Die Bildunterschriften würden dann ihre Funktion als kurze und übersichtliche Beschriftung verlieren, was ihren enzyklopädischen Wert zumindest nicht gerade aufbessert. -- Chaddy - DÜP 21:52, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

So etwas sollte durch die Software automatisch gelöst werden. Kann jemand, der sich damit auskennt, einen Bugreport einreichen? --Phrood 21:48, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bitte erst mal abwarten. -- Chaddy - DÜP 21:56, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das Wort Konsens habe ich weder im UrhG, noch in der CC-Lizenz gefunden. ST 21:57, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich weiss nicht, wieso es unzumutbar sein soll, bei einem Bild den Namen des Urhebers zu nennen und durch ein winziges Symbol (GNU/CC usw.) mit entsprechendem Link der Lizenz zu genügen. In Norwegen gehts ja auch, und es spricht einiges dafür, dass es bei einer strikten Auslegung der CC-Lizenz geboten ist. Wenns aus juristischen Gründen erforderlich ist, dann ist ein Konsens nicht relevant --Historiograf 22:47, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es bleibt aber noch die Frage, ob eine strikte Auslegung der CC-Lizenz überhaupt nötig ist. Bislang war sie das jedenfalls nicht. Und wenn wir die CC-Lizenz strikt auslegen, dann müssen wir alle Lizenzen strikt auslegen, und zumindest den Urheber in der Bildunterschrift nennen (außer bei gemeinfreien Bildern/Bildern mit unbeschränkten Nutzungsrecht). -- Chaddy - DÜP 23:29, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ja, an einer strikteren Auslegung führt kein Weg vorbei. Im Zweifel für die Strenge, denn immerghin gehts um Urheberpersönlichkeitsrechte. Ich hoffe, auch die Tage des GA sind gezählt --Historiograf 23:50, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mal etwas off-topic: Gibt es einen konkreten Anlass, von dem ich nichts weiß? -- Chaddy - DÜP 23:57, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, aber ich bitte um Verständnis, wenn ich vorerst der einzige hier sein möchte, der davon weiss --Historiograf 01:03, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du kannst für deine Aktionen kein Verständnis erwarten. sebmol ? ! 04:02, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das entscheidest du? --Historiograf 11:23, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Nein, das entscheidet am Ende jeder selbst. Aber ich hab meine Vermutung. Du könntest auch einfach zu dem zu stehen, was du gemacht hast, statt hier mysteriös rumzulavieren und tendenziöse Fragen zu stellen. sebmol ? ! 22:24, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Im Zweifel für die Strenge ist eine Wertentscheidung, die wir selbst treffen müssen. Hier muss das Risiko einer erfolglosen Interpetration der Lizenz gegen umgekehrt auftretenden Aufwand und Änderungsschwierigkeiten abgewogen werden. Sicherlich kann man auch dogmatisch rangehen und grundsätzlich fordern, dass Lizenzen so konservativ wie möglich interpretiert werden. Allerdings würde ich das als eine realitätsferne, für Wikipedia nicht brauchbare Einstellung halten. sebmol ? ! 04:01, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zustimmung zu Sebmol und Chaddy. Da die Frage aber nicht nur die deutschsprachige Wikipedia betrifft, sonder alle Projekte der Wikimedia Foundation, wäre es sicherlich ratsam, vor einem lokalen Alleingang die Meinung von Mike Godwin (Rechtsanwalt der Foundation) einzuholen. Und dann wäre eine Anpassung der Software, um die notwendigen Daten automatisch einzublenden, sicherlich Millionen von Edits vorzuziehen. Soviel Zeit sollte sein. — Raymond Disk. Bew. 08:06, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Eine Softwarelösung ist das einzig gangbare. Auf der Commons-Mailingliste wurde ein Ansatz zur automatisierten Auslesung von Autor- und Lizenzinformationen diskutiert, das sieht recht vielversprechend aus. Code·is·poetry 08:18, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wenn diese konservative Lizenzauslegung wirklich greifen würde, kann ich nur hoffen, dass man mir als Fotografen eine Lizenz zur Verfügung stellt, die es der Wikipedia ermöglicht, ihr angenehmes Layout beizubehalten. Warum ein einzelner Klick auf ein Bild, eine unüberwindliche Hürde sein soll, um zur Lizenz eines Bildes zu kommen, leuchtet mir nicht ein. Einen Dienst für freies Wissen und freie Lizenzen kann ich in der Aktion jedenfalls nicht erkennen, wenn kommerzielle Wissens-Anbieter so ein besseres Layout als die freien Anbieter bekämen. Den wahren Willen etlicher Uploader, sehe ich damit also auch nicht umgesetzt, da es ja auch jahrelang so ohne Beschwerden ging und sich die Uploader durchaus über der hier genutzten Lizenzauslegung im Klaren waren. --Kolossos 10:25, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fragen der Bequemlichkeit können nicht entscheidend sein. --Historiograf 11:23, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fragen der Projektziele sollten aber schon für eine Lizenzauslegung berücksichtigt werden. Was bezweckst du mit deinem Wunsch? Der Erfolg der Wikipedia in ihrer jetzigen Form hat die freien Lizenzen bei vielen Leuten erst bekannt gemacht. Von Creativecommons.org Seite hat sich bis jetzt auch keiner über die hier seit Jahren praktizierte Lizenznutzung beschwert. Oder? Da auch die Textautoren ihre persönliche Ehrung über die direkte Namens- /Pseudonymnennung hinter den Projektzielen zurückstellen und erst über einen Klick auffindbar sind, sollte das auch für Bildautoren zumutbar sein. Und wie gesagt, in meinem Fall möchte ich ausdrücklich, dass meine Namens- und Lizenznennung gegenüber der Wissenvermittlung in den Hintergrund rückt.
Nochwas, wenn wir noch etwas warten, und GFDL in der neuen Version an CC angeglichen wird, könnte der Lizenznennungswunsch aus meiner Sicht auch dadurch genüge getan werden, dass in der Fußzeile auf die entsprechenden Lizenzen verwiesen wird.
Was ich hingegen akzeptabel fände, wenn zumindestens in der Druckansicht am Ende ein Bilderverzeichnis mit Lizenz und Autoren Nennung generiert würde. --Kolossos 13:35, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Deine Vorstellung in allen Ehren, aber eine Lizenz ist nun mal eine Lizenz. Und die ist unabhängig von irgend welchen Projektzielen. Ich gehe einen Vertrag in Form der Lizenz ein und verlasse mich dabei darauf, dass die Lizenz auch eingehalten wird und nicht jeder Nutzer oder Drittnutzer die Lizenz in seinem Sinne auslegen darf. Das scheint mir eher die Aufforderung zu einer Rechtsbeugung zu werden. Wenn die cc-Lizenzen im Projekt akzeptiert wurden, dann entsprechen sie den Projektzielen. Da kann dann keiner herkommen und an jedem einzelnen Bild heruminterpretieren, dass der Autor bzw. Lizenzgeber das doch eventuell aber dann doch sicher nicht so gemeint hat, sondern die Lizenz wohl eher so verstanden haben sollte, wir und das gerade in den Kram passt. Nein Danke, so geht man nicht mit den Rechten tausender Autoren um. Entweder die Lizenz sieht eine Namensangabe am Bild vor, dann haben wir das zu machen, oder die Lizenz sieht es nicht vor, dann kann es unterbleiben. Wenn der Foundation die Lizenz nicht mehr gefällt, dann muss sie eben auf cc-Lizenzen für zukünftige Uploads verzichten, damit der Autor bzw. Lizenzgeber im Voraus weiß, auf was er sich einlässt. ST 14:27, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Man sollte noch ergänzen, dass auf Commons tausende freie Bilder von Flickr-Nutzern hochgeladen werden, bei denen wir Nachnutzer sind und die nicht notwendigerweise die Ansicht teilen, dass es die Wikipedia so bequem wie möglich haben sollte. --134.130.68.65 15:35, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Flickr ist wirklich ein gutes Beispiel. Da die mit dem dahinter befindlichen Yahoo sicherlich auch ein paar gute Anwälte sich leisten und auch im Bereich CC recht viel haben. Man kann dort aber an Flickr 7-days bzw. ihren Bildergalerien erkennen, dass dort auf die Lizenznennung von CC-Lizenzen auch verzichtet wird, diese erfolgt genau wie bei uns auf den einzelnen Bildbeschreibungsseiten. Wenn man also davon ausgeht, dass die das bei Flickr richtig machen, wäre zumindest Punkt 2 von Historiografs Wunschliste schonmal widerlegt. Und wenn die Lizenznennung über einen Mausklick erlaubt/zumutbar ist da sollte es die Namensnennung auch sein. --Kolossos 16:10, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es ist nicht wirklich relevant, was Flickr oder Wikipedia machen, sondern was in der Lizenz steht. Siehe oben. ST 16:17, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Flickr lässt sich für öffentliche Bilder auf Flickr ein Recht zur Verwendung zu recht großzügigen Bedingungen einräumen. siehe deren AGB (Deutschland Ziff. 9 b: "{...} oder wenn Sie Inhalte, die aus Photos oder Graphiken bestehen, zur Veröffentlichung in irgendeinen anderen öffentlich zugänglichen Bereich der Services eingeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen und zu veröffentlichen, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, den betreffenden Yahoo! Club für den der Inhalt bestimmt ist, darzustellen, zu verbreiten und zu fördern bzw. im Falle von Photos oder Graphiken, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, zu dem solche Photos oder Graphiken übergeben wurden." .sугсго.PEDIA 16:23, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich suche gerade den Satz in der Lizenz der festlegt, wie die Namensnennung zu erfolgen hat, ohne Erfolg. Also alles Auslegungssache. Wir nennen Namen und Lizenz. Einzigst unter [4] im Bereich Namensnennung fand ich einen Hinweis, unsere Nutzer die im Glauben sind, im Besitz der einzigsten Wahrheit zu sein, wird das aber natürlich auch nicht überzeugen. Und wo steht, dass man freie Lizenzen möglichst streng auslegen muß? Oder wo sind die Argumente dieses zu tuen. Irgendwie ist das ein Widerspruch für mich. --Kolossos 17:21, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Frage wurde bereits oben beantwortet. ST 18:03, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

(BK) Es wurde doch schon von ST hinreichend ausgeführt. Es ist in unserer durchkommerzialisierten Welt eine absolute Ausnahme, dass wertvolle Inhalte GRATIS aus der Hand gegeben werden, ohne dass der Urheber die Möglichkeit hat, in irgendeiner Weise auf die konkrete Nutzung Einfluss zu nehmen. Es ist daher immer im Zweifel für den Urheber und gegen den Nutzer zu entscheiden, was automatisch bedeutet, dass die strengere Auslegung zu bevorzugen ist. Das stimmt auch mit dem urheberrechtlichen Zweckübertragungsgrundsatz überein. Hier geht es um eine Frage des Urheberpersönlichkeitsrechts, und die Auslegung, der Name müsse nicht bei dem Bild, sondern dürfe auf einer anderen Seite genannt werden, dient lediglich der Bequemlichkeit. Machbar und zumutbar ist es ohne weiteres, wie in der norwegischen Wikipedia den Namen des Urhebers zu nennen und durch ein winziges Symbol oder einen Link auf die maßgebliche Lizenz/Bildbeschreibungsseite zu verweisen. --134.130.68.65 18:06, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Naja, also der Link auf die Bildbeschreibungsseite ist aber unnötig, denn das thumbnail selbst verlinkt ja schon auf die Bildbeschreibungsseite. Außerdem, wenn die lizenzrechtlichen Daten schon in der Bildunterschrift stehen, werden Bildbeschreibungsseiten mehr oder weniger überflüssig, mindestens aber redundant. -- Chaddy - DÜP 18:40, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe in der Formulierung der Lizenz keine Pflicht zur Angabe in der Bildunterschrift. Das Werk ist auf der Bildseite, in den Artikel ist nur eine Vorschau (der Thumbnail) eingebunden. Wer sich für das Werk interessiert, ruft die Seite auf und dort gehören die Angaben hin. Das ist nach meinem Verständnis auch angemessen im Sinne der Lizenz. --h-stt !? 19:32, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Auch ein Thumb ist eine Darstellung des Bildes. Die etwas größere Version, wo die Linzenzinfos usw. stehen, ist ja selbst meist nur eine Verkleinerung. Die Bilder sind beide eine Verkleinerung des Originals. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:42, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist eine Wertentscheidung. Ein eindeutiges richtig oder falsch sehe ich nicht. Beide Positionen sind IMO vertretbar, die eine ist in 730000 Artikeln etabliert, die andere wird hier apodiktisch vorgetragen, überzeugt mich aber nicht als zwingend. Ich spreche mich daher gegen eine Änderung der Praxis aus. --h-stt !? 22:26, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und behaupte, daß .de strikter auf Urheberrechte achtet als andere Wikipedias. Ich sehe keinen Grund, das norwegische Modell nicht zu übernehmen. Das könnte sogar recht einfach automatisiert geschehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:48, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wo und in welcher norwegischen WP wird das bitte so gemacht? Ich habe gerade sowohl in der bokmal wie in der nynorsk WP zehn zufällige Seiten und zwei von Hand ausgesuchte aufgerufen und kein einziges derartig gekennzeichnetes Bild gefunden. --h-stt !? 23:15, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du hast Recht, ich sehe auch nichts??? --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:37, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zu Ralfs Ehrenrettung sei gesagt, dass ich das früher auch schon mal gesehen habe, als ich Ego-Googleing betrieben habe und Bilder von mir auf einer norwegischen WP in der Form attributiert gesehen haben. Ist aber schon länger her. — Raymond Disk. Bew. 11:17, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bei diversen Insektenfotos von mir, die in der Bokmal-WP verwendet werden, ist mir die Nennung meines Benutzernamens beim Bild aufgefallen, bspw. hier. Allerdings ohne Link zur CC-Lizenz (was bei meinen Bildern auch nicht nötig ist, weil sie doppelt lizenziert sind, GFDL und CC). -- Rosenzweig δ 11:43, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich stimme Raymond zu 100% zu. Das kann a) nur über eine Softwarelösung gehen und muss daher wikimediaweit gesehen werden und b) sollte Mike auf jeden Fall einbezogen werden (für irgendwas muss er ja das Geld bekommen^^). ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 12:18, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich fand es immer schon nett, dass wir von unseren Nachnutzern bzgl. der Bilder mehr abverlangen, als wir selber machen: von denen verlangen wir die Nennung der Lizenz bei jedem Bild. Aber uns ist das auch technischen Gründen unzumutbar. sугсго.PEDIA 14:42, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich fasse zusammen: Die Community lehnt es ab, etwas an der bisherigen fragwürdigen Praxis etwas zu ändern. Richtig? --Historiograf 23:54, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich würde es eher so zusammenfassen: a) einige sehen den Aufwand als zu hoch an, dass es zumutbar wäre, b) andere lehnen eine Diskussion nicht ab, wollen sie aber WMF-weit führen und dann auch softwareseitig einführen, da es uns zur Zeit nicht möglich ist, alle Zig Millionen Bildeinbindungen in der WP von Hand auf die Lizenz zu überprüfen (abgesehen von den Folgen für den Betreiber, wenn er in einem Projekt eine solche Politik protegiert, sie in anderen aber unterlässt - die Argumentation unzumutbar ist dem Betreiber in rechtlichen Auseinandersetzungen dann wohl entzogen). c) Ablehner (wenn ich auch keine Argumente außer haben wir immer schon so gemacht sehe). sугсго.PEDIA 07:53, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Schlussfolgerung „Die Community lehnt es ab …“ halte ich für sehr verwegen, da die Community aus mehr als den zwei Handvoll Leuten besteht, die hier mitdiskutieren. Ansonsten siehe Syrcros Zusammenfassung, ich selber zähle mich zu seinem Punkt b) Und es würde mich schon sehr interessieren, was Histo weiß und was wir nicht wissen dürfen … Ich empfinde das als ziemliche Schieflage in der Diskussion. Aber nun denn. — Raymond Disk. Bew. 21:54, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich möchte noch was ins Spiel bringen. Ich habe kürzlich eine Mail bekommen (Nachnutzung eines meiner Bilder). Wenn wir den Nachnutzern zeigen, wie es aussehen kann/soll, haben sie es einfacher, sich an die doch nicht gerade trivialen Regeln zu halten. Im Fall meines Fotos wurde vorbildlich lizensiert und ich habe mich auch per Mail dafür bedankt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:05, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Er hat sich auf rechtlichem Wege über die Nachnutzung der Wikipedia in einigen größeren Fällen beschwert, weil seiner Ansicht nach die Lizenzbestimmungen nicht ausreichend beachtet wurden. sebmol ? ! 22:22, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich denke nicht, dass du befugt bist, über diese Vorgänge etwas öffentlich mitzuteilen. Ich werde rechtliche Schritte gegen dich prüfen --Historiograf 01:54, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich unterliege dir gegenüber keinerleid Geheimhaltungspflichten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Drohen mit rechtlichen Schritten gegen Benutzer der Wikipedia ein Sperrgrund ist. sebmol ? ! 09:13, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Krieg dich mal wieder ein, Histo. Wenn es "bloß" um das geht, was sebmol da ansprach... Das ist doch eh schon längst bekannt, du hast es ja selbst auf der Mailingliste verbreitet. -- Chaddy - DÜP 17:27, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
sebmol sprach von "Nachnutzern", das schliesst nach vorherrschender Terminologie die Wikipedia bzw. Wikimedia aus, diese wurde allerdings im besagten Mailinglistenbeitrag bedroht. Aus dieser Vorgeschichte wage ich mal einen educated guess: Spiegel Wissen.-- Wiggum 20:53, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Community, soweit es mich betrifft, lehnt es ab, eine nicht näher begründete Forderung eines einzelnen, wenn auch geschätzten, Nutzers zu diskutieren.-- Wiggum 00:44, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Dafür, dass hier nicht diskutiert wird, steht hier allerdings bemerkenswert viel. Die Begründung ergibt sich eindeutig, wie z.B. von ST angemerkt, aus dem Lizenztext (siehe auch FAQ) und dort steht nichts davon, dass man eine Bildbeschreibungsseite aufrufen müsse. Aus einer Branchenübung, dass man auf das Bild in der Wikipedia klicken müsse, um die Angaben zu erhalten, ergibt sich nichts für die Folgerung, jeder potentielle Nutzer wisse automatisch, wo die Lizenz oder der Urheberrechtsvermerk zu finden sei. In kommerziellen Klonen (z.B. der Rhein-Zeitung) passiert nichts dergleichen, es dürfte weite Kreise geben, die noch nie auf ein Bild geklickt haben und daher auch nicht wissen, was sie dort erwartet. Ich möchte gar nicht so sehr auf den Umstand abheben, dass sich zwischen der Betrachtung des Bildes und der Betrachtung der Bildbeschreibung einer der sporadischen Serverausfälle der Wikipedia einschleichen könnte, denn das könnte auch der Fall sein, wenn man einen Link auf die Bildbeschreibungsseite/Lizenz anbringt. Ich würde auch keine Lizenzkonformität sehen, wenn in einem Buch die CC-Lizenz nur im Bildnachweis nicht aber beim Bild selbst erscheint. Entscheidend ist, dass ein kostenfreies umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt wird und Nutzer alles Zumutbare tun müssen, um die Lizenzbestimmungen zu erfüllen. Zumutbar ist die von mir geforderte Änderung durchaus, sie ist technisch absolut möglich und das einzige substantielle Gegenargument, das hier zu lesen war, war: Zuviel Aufwand. --Historiograf 23:35, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

  1. Ich arbeite mit cc-Lizenzen in Commons. Ich bin immer davon ausgegangen, dass das für Drittnutzer gilt. Meine Bilder binde ich in meine Artikel ohne Angabe meines Namens und der Lizenz ein. Ich lade sie ja in commons für Wikipedia hoch.
  2. In den gedruckten Enzyklopädien sehe ich immer einen Autorenhinweis, manchmal auch unklar (z.B. Museum XY, wobei offen bleibt, ob damit der Aufbewahrungsort des Gegenstandes oder der Inhaber des Bildrechtes gemeint ist, jedenfalls steht der konkrete Photograph nicht dabei).
  3. Absurd finde ich, wenn nur eine cc-Lizens gegeben wird, als Autor aber nur ein Nick-Name erscheint. Hat "Fingalo" Bildrechte? Welchem Recht wird Rechnung getragen, wenn unter dem Bild steht: "Foto: Fingalo"?
  4. Wenn in allen gedruckten Enzyklopädien der Autor am Bild genannt wird, dann denke ich, sollte das hier auch so sein (obgleich ich das bislang noch nie gemacht habe). Aber in den gedruckten Werken sehe ich nie eine Lizenzangabe am Bild. Die halte ich auch nicht für erforderlich: Der, der das Bild einstellt, tut es rechtmäßig, wenn er die Lizenzbedingungen erfüllt. Einziger Kläger könnte der Urheber sein. Der hat aber auch dann auf seine Rechte verzichtet, wenn dieser Verzicht nicht sichtbar ist. Für einen Drittnutzer gilt, dass er ohne Lizenz das Bild nicht verwerten darf. Wenn er es also verwerten will, muss er nach der Lizenz suchen - durch Anklicken des Bildes. Solange er die Lizenz nicht gelesen hat, läuft er Gefahr, eine Rechtsverletzung zu begehen, weil es in commons eben nicht nur gemeinfreie, sondern auch cc-lizensierte Bilder gibt. "Verbreiten" in der Lizenzbestimmung ist nicht gleich veröffentlichen, sondern zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen. Da darf ich natürlich die Lizenz nicht verstecken, weil sonst der Empfänger zu der irrigen Meinung kommt, er könne das Bild frei verwenden. Wenn er es sich aber selber holt, muss er sich um die Lizenz kümmern genauso wie ich, wenn ich ein fremdes Bild hochladen will. Fingalo 16:03, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Allerdings muss klar sein, auf welchen Namen sich die cc-Lizenz bezieht. Das ist bei

So ist es bei diesem Bild
nicht zu ermitteln, was angegeben werden soll, "Antony", "gripso_banana_prune" oder "KingKong3". Denn ein "Herrik" hat das Bild aus Flickr hochgeladen.

Fingalo 18:19, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fingalo, deine Ausführungen weisen erhebliche Fehleinschätzungen auf. Gemäß CC-Lizenzen kann der Urheber die Art des Urhebervermerks festlegen. Ist der Urheber unter Pseudonym tätig, ist dieses anzugeben, sonst der Klarname. Es muss jedem Nachnutzer möglich sein, diese Angabe der Bildbeschreibung zu entnehmen. Sodann: Womit du als Urheber einverstanden ist, ist grundsätzlich irrelevant. Wenn ich möchte, dass mein Name beim Bild steht und auch die Lizenz und zwar auch aus dem Grund, dass das Bild möglichst frei genutzt wird (im Rahmen der Lizenz), dann ist es völlig belanglos, was Millionen Wikipedianer [5] wünschen. Bei Online-Veröffentlichungen ist bei dem Bild tunlichst die Normvorgabe der CC-Lizenzen (einschließlich der maschinenlesbaren Metadaten) zu beachten. Bei Texten und Audio-Dateien ist die Lizenz IM Werk anzugeben, bei Bildern, Skulpturen und Bauwerken BEI dem Werk, also auf einem Etikett oder in der Bildunterschrift. Der Nutzer soll eben NICHT nach den Nutzungsbedingungen suchen müssen, sondern Werk und Lizenz sollen eine Einheit bilden. --134.130.68.65 19:12, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bei meiner Suche nach dem Lizenztext bin ich auf http://de.creativecommons.org/ gestoßen. Das scheint mir die offizielle Website zu sein. Da ist bei meinem Aufruf http://www.rezeptewiki.de/ gleich vorne auf der Eingangsseite eingebunden mit einem Verweis auf deren Copyleft-Lizenzierung. Aus Interesse habe ich da nun einmal hineingeschmökert und mir ist bei den Bildern aufgefallen, dass dort ebenfalls keine Hinweise auf Urheber und Lizenz bei der Einbindung in die Seiten angegeben sind.
Meine Schlussfolgerung: Die Einbindung ohne Nennung des Urhebers und der Lizenz entspricht der CC-Lizenz, sonst würde der offizielle Webauftritt die Seite bestimmt nicht verlinken. Richtiger oder falscher Schluss? Oder sind die Macher der Lizenz so dumm und wissen nicht, was sie in ihre Lizenz schreiben? --89.50.54.66 19:50, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

@134.130.68.65: Ich habe nirgends gesagt, dass der Nickname falsch ist, ich sagte, er ist absurd. Genauso ist die mehrfachlizensierung absurd, gleichzeitig auf die Nennung des Autors zu bestehe und darauf zu verzichten. Absurd ist nicht rechtswidrig, sondern möglich aber blöd.

Ich gehe mal davon aus, dass die cc-Lizenz auf den Commons-Seiten durch den Baustein vollständig beschrieben ist, wenn mann auf die {{Cc-by-sa-2.0-de}}-Vorlage klickt. Da steht:

"Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt). Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wenn Sie dieses Werk bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind. * Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link auf diese Seite einzubinden. * Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten. * Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt."

Da steht nichts davon, dass die Lizens direkt am Bild sein muss. Fingalo 20:52, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Du verstehst es nicht. Die Rechteinhaber geben keine Einwilligung, die Lizenz irgendwo unterbringen. Ich gebe keine Einwilligung, das genügt schon. Sollte jemand Hexenhügel Winningen revertieren, dann bitte mit Klarnamen und ladungsfähiger Anschrift, danke :-) Herr Moleski? --Historiograf 23:51, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Musste das jetzt sein, Histo? So kann man seine Meinung natürlich auch durchdrücken... -- Chaddy - DÜP 23:55, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Lies dir doch die Diskussion durch. Ochnö, wir bleiben lieber dabei, das wär zuviel Aufwand - das ist doch der Tenor. Ich habe keine Lust mehr Lizenzverstöße hinzunehmen --Historiograf 00:13, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Tja, bloß komisch finde ich, dass es jahrelang offenbar kein Problem war und jetzt ist es plötzlich ganz eilig und ganz wichtig... -- Chaddy - DÜP 00:32, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ob du das komisch findest oder nicht: Irgendwann hat man keine Geduld mehr. Der Highway ist von 2006, und es sollte unser Ziel sein, lizenzrechtlich so unangreifbar wie möglich zu sein. --Historiograf 03:08, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wird demnaechst auch jede Artikelaenderung direkt im Text mit Unterschrift versehen? Der Klick auf die Versionsgeschichte ist doch eigentlich eine Zumutung! --Dschwen 00:58, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

@Historiograph: Du verstehst es nicht. Selbstverständlich darfst Du Deine Bilder mit allen möglichen Anmerkungen versehen. Und kein vernünftiger Mensch kommt auf die Idee, das zu revertieren. Die Frage ist eine ganz andere: Wenn jemand einen anderen Artikel schreibt und dort eines von den Bildern des Hexenhügels einbindet und sich mit dem Zusatz: "Foto Historiograph" begnügt, auf welche Anspruchsgrundlage willst du da eine Klage gründen. Mit der cc-Lizenz hast du alle Rechte aufgegeben bis auf das, dass Dein Name zu nennen ist. Die Angabe der Lizenz ist nicht Gegenstand des Rechts am Bild, sondern Sicherstellung Deines Rechts der Namensnennung beim Drittnutzer. Wer ohne Beifügung der cc-Lizenz ein Bild einem Drittnutzer weitergibt, macht sich bei dessen gutgläubiger Verwendung ohne Namensnennung schadensersatzpflichtig. In der cc-Lizenz ist nicht vorgeschrieben, ob überhaupt und gegebenenfalls wo die Lizenz anzubringen ist. Sie ist nur "mitzuteilen". Dieses kann bei der Verwendung der cc-Lizenz nicht modifiziert oder eingeschränkt werden. "Mitteilen" heißt, sie muss ihm zugehen, in seinen Machtbereich kommen. Ich darf also das Bild mit Namen auf eine CD brennen und diese meinem Freund zur Nutzung weitergeben und auf die CD schreiben, dass das Bild unter cc-Lizenz gestellt ist, ja ich kann es ihm sogar sagen! Ein trickreiches Umgehen der Kenntnisnahme verhindert die "Mitteilung" genausowenig, wie das Zerreißen eines ungeöffneten Briefs im eigenen Briefkasten den Zugang desselben verhindert. Dass die Namensnennung und die Pflicht zur Mitteilung der Lizenz in zwei verschiedenen Texten gefasst ist, belegt, dass die Pflichten nicht identisch sind. Es hätte sondst nahegelegen zu formulieren: "Namensnennung und Lizenzbedingung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers und die Lizenzbedingung in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt)." Das scheint ja Deine Auslegung zu sein. So steht es aber dort nicht! Und du kannst es auch nicht durch Auslegung dorthin bringen.
Darüberhinaus erscheint mir die Frage auch etwas akademisch:
Hier kann bei einem Thumbnail der Fall nur innerhalb der deutschen WP entstehen, indem im Bearbeitenmodus der Link [[Bild:xy.jpg|thumb|bla bla.]] ohne Anklicken herauskopiert und in einen anderen Artikel verpflanzt wird, wobei der Name des Fotografen im "bla bla" gelöscht wird. Bei einer Neuverwendung muss man das Bild auf Commons aufsuchen und kommt um die Lizenzangabe nicht herum. Außerhalb der deutschen WP muss man das Bild auf seinen Rechner kopieren und in seine Website einbinden und wieder hochladen. Das geht aber nicht, ohne den Thumbnail anzuklicken und damit die cc-Lizenz zur Kenntnis zu nehmen. Fingalo 09:57, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich meine du irrst dich. Exemplarisch sei mal CC-BY-SA-2.0/de rausgegriffen; es heisst dort: [...]Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen[...]-- Wiggum 17:46, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du solltest den Zusatz nicht unterschlagen: "... es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand." Das heißt also, diese URI ersetzt die Mitteilung der Lizenz. Wenn die Lizenz da gar nicht steht, braucht's auch die URI nicht. Die Lizenz ist dann anderweitig "mitzuteilen". Fingalo 18:38, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Frage: heißt das ganze nicht auch, dass wir uns den click auf Versionen/Autoren sparen können und die Autoren auf der Artikelseite nennen sollten? Oder gibt es einen Grund warum Bilder soviel besser geschützt sein sollten als Texte? -- southpark In memoriam schlichter Signaturen. 10:32, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wenn wir auf die Überschrift dieses Abschnitts schauen, lesen wir, dass es um CC-Lizenzen geht. Als erfahrene Benutzer wissen wir ebenfalls, dass die Texte GFDL-lizenziert sind. Als nächstes folgern wir, dass das eine mit dem anderen erstmal nichts zu tun hat. Des Weiteren lesen wir die Archive und stellen fest, dass die Frage, was in der Wikipedia als "History" im Sinne der GFDL anzusehen ist, ebenfalls schon Diskussionsgegenstand war.-- Wiggum 17:46, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Stellungnahme zur Sache und zu meiner Sperrung unter:

Es gibt eine ziemlich simple pragmatische Lösung:

1. Wer speziell im Wikipediakontext Dateien unter einer geläufigen Lizenz zur Verfügung stellt, hat sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den hiesigen Usancen vertraut gemacht und ist mit ihnen einverstanden. Seine Lizenzerklärung ist im Lichte dieser Gepflogenheiten zu verstehen (auszulegen), die damit zum Inhalt dieser Erklärung werden, sollten sie dem Wortlaut der Erklärung nicht evident entgegenstehen. Das dürfte meiner unmaßgeblichen und unverbindlich geäußerten Meinung nach auch einer rechtlichen Prüfung standhalten, sollte man es unbedingt darauf anlegen.
2. Es darauf anzulegen ist jedoch für beide Seiten nur von Nachteil. Weil es zu den hiesigen Gepflogenheiten gehört, den lieben Frieden über alles zu stellen (wenngleich gerade von Verfechtern dieses Prinzips je nach eigenem Gutdünken nicht gerade konsequent), sollte man um seines und der Minderheit derer Willen, die den sachlich enzyklopädischen Nutzen vorrangig im Auge behalten wollen, eine nachträgliche "Klarstellung" der Lizenzerklärung stillschweigend aus Kulanz akzeptieren, wie auch ursprüngliche Einschränkungen, dann jedoch verbindlich, so überhaupt noch eine leicht verständliche, handhabbare und selbstverständlich den Mindestanforderungen genügende Lizenz erteilt wird. Immerhin mindert das das Risiko, Autoren zu vergraulen, die potentiell in der Summe die Wikipedia bereichern. Es muß (wie auch sonst in diesem geheimnisvollen Reallife immer) bei der _Verwendung_ der Datei nur abgewogen werden, ob der so eingeschränkte Nutzen für den Verwender (hier: das Projekt) insgesamt noch positiv ist. Das würde ich annehmen, wenn es um eine für die Verwendungszwecke (hier: Eierkuchen-Community mit gewissen enzyklopädischen Ambitionen) noch einen deutlich erkennbaren Nutzen bringt. Man sollte also Schrullen einzelner Autoren akzeptieren, solange es überwiegend wahrscheinlich ist, daß deren zukünftige Tätigkeit in der Summe einen Nutzen bringt und andererseits den Mut haben, auf deren Beitrag zu einzelnen Aspekten (Artikeln), die bei einer Gesamtbetrachtung des jeweiligen Aspektes keinen Wert hat, zu verzichten.
3. Beispiele:
Wären die hier derzeit verwendeten Bilder nach dem stillschweigend aus Kulanz akzeptierten tatsächlichen Willen des Urhebers nur mit irgendwelchen Abstrichen bei der üblichen Artikelgestaltung, speziell der Bildbeschriftung, zu verwenden, würde ich einfach sehr leichten Herzens darauf verzichten, obgleich ich generell reiche Bebilderung solcher Artikel für sehr wünschenswert halte. Wäre es meiner Meinung nach ausgeschlossen, daß dem stillschweigend akzeptierten Lizenzverständnis des Urhebers gemäß die Datei irgendeinem Artikel Bereicherung sein könnte, würde ich kurzerhand die Löschung der Datei anregen, selbst wenn noch kein Ersatz für die Datei zur Verfügung steht.
Könnten andererseits zB dieser oder dieser Artikel mit einem solchen Bild bereichert werden, würde ich unter Umständen sogar in Kauf nehmen, wenn der Berechtigte den Lizenzvermerk sichtbar in die Datei eingefügt hätte und verboten hätte, daran etwas zu ändern, solange eine bessere (günstiger lizensierte) Datei nicht zur Verfügung steht.
4. Obiter: Besonders leichten Herzens würde ich in Kauf nehmen, sollte jemand eine ansonsten wertvolle Datei nur in minderer (für die Bildschirmdarstellung ausreichender aber für kommerziellen Druck nicht brauchbarer) Qualität anbieten und in der Bildbeschreibung oder sogar der Lizenzerklärung darauf hinweisen, daß eine kommerziell brauchbare Datei einschließlich Lizenz an bestimmter Stelle erworben werden kann.
--Carolus Ludovicus 10:55, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zu Punkt 3: Es ist nicht möglich, zu verbieten, dass Bilder bearbeitet werden (also der Lizenzvermerk aus den Bildern entfernt wird). Besser gesagt, es ist schon möglich, allerdings nicht im Rahmen einer freien Lizenz. -- Chaddy - DÜP 14:22, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Sach ma' Chaddy, hast'e eigentlich scho' ma' die GFDL gelesen: 'You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release the Modified Version under precisely this License, with the Modified Version filling the role of the Document, thus licensing distribution and modification of the Modified Version to whoever possesses a copy of it. In addition, you must do these things in the Modified Version: [...] D. Preserve all the copyright notices of the Document.[...]Include, immediately after the copyright notices, a license notice giving the public permission to use the Modified Version under the terms of this License, in the form shown in the Addendum below.. Die Lizen selber verbietet die Entfernung. sугсго 14:39, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Nur ein weiteres Argument warum GFDL fuer Bilder Schwachsinn ist. Ach ja, aber hier gehts ja um CC-Lizenzen, wie Wiggum weiter oben schon bemerkt hat. --Dschwen 20:20, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die CC-By-SA-Lizenzen kann man ebenfalls (zB by-nc-sa/2.0/de unter 4. Beschränkungen. c): Wenn Sie den Schutzgegenstand [...] verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen [...].) so auffassen. sугсго 09:54, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Zu schwache Formulierung bei den Lizenzbestimmungen

Ich halte die Änderung von M. Schindler [6] für nicht sachgerecht. Ich kann keinen Konsens erkennen, dass die hier aktiv auf dieser Seite in einer Weise hinter diesem "Genlemen Agreement" (das aus rechtlichen Gründen abzulehnen ist), stehen, dass Schindlers Formulierung (nicht komplett anzuraten statt abzuraten) gerechtfertigt wäre --18:12, 11. Apr. 2008 (CEST)

Ich schätze, er hat eine gute Haftpflichtversicherung. ST 18:24, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es gibt schon ein fast konsensuale Meinung zum GA hier, aber die ist nmM etwas anders gelagert. sугсго.PEDIA 19:06, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Soll die Formulierung von Schindler trotzdem so bleiben? --Historiograf 03:45, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nein --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:47, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Na dann sollte sie jemand ändern! --Historiograf 23:55, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das kannste doch selber !!!!einself! --sугсго.PEDIA 07:37, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nein, das kann ich nun einmal nicht, da ich nicht in eigener Sache Änderungen vornehme --Historiograf 21:22, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Dann muss die Seite wohl so bleiben, die betrifft uns doch alle in eigener Sache. sугсго.PEDIA 09:18, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechtsvermerke sind beizubehalten

Wurde offenbar gelöscht [7] --Historiograf 00:18, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nein, das wurde nicht gelöscht, sondern archiviert. -- Chaddy - DÜP 00:31, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was mir seit einiger Zeit auffällt, ist, daß deutsche Wiki-Seiten im Vergleich zu den englischen - ich muss es leider sagen - optisch oft grottenschlecht daherkommen. Bilder zum Thema, die zuhauf im Internet zu finden sind, können oder dürfen aufgrund (?) des deutschen Urheberrechtes nicht eingebunden werden.

Bilder, die früher einmal einen Artikel zierten, werden mit der o.a. Begründung gleich wieder entfernt, oder in vorauseilendem Gehorsam (so auch von mir) gar nicht erst eingestellt, denn wer hat schon Lust auf eine satte Abmahnung? Besonders ärgerlich ist dies bei Personen der Zeitgeschichte, beziehungsweise bei der Darstellung komplexer Sachverhalte, wo ein Bild bekanntlich mehr sagt als tausend Worte. Noch ein anderes Beispiel: der Artikel "Asterix", in dem ausgerechnet die berühmte Comic Figur nicht erscheinen darf - im Gegensatz zum englischen (amerikanischen?) Artikel.

Wenn schon die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland restriktiver sein mögen als z.B. in den USA - sollte WIKI dann nicht wenigstens die Einbindung von Grafiken zukünftig so unterstützen, daß sie nur "zitiert" werden (vergleichbar dem <a href...> Statement) und trotzdem gleich auf der Artikelseite sichtbar sind? Schließlich funktioniert die Google-Bildersuche ja ganz ähnlich. Nebenbei würde sicherlich auch das eine oder andere GByte aud dem Wiki Server frei, da das Hochladen entfällt.


--Technocore 12:32, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich würde es auch gerade bei Comicfiguren und ähnlichen Abbildungen schön finden, wenn man sie einbinden könnte, aber irgendetwas wird auch rechtlich gegen so eine Einbindung sprechen, und falls nicht, werden sich genug Leute finden, die trotzdem ein Argument dagegen finden! ;-) --Connum 12:48, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Abgelehnt. Die Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie, wir wollen hier nur Inhalte, die urheberrechtlich frei sind. Das ist eine der vier Säulen des Projektes und nicht verhandelbar. Wer dieses Ziel nicht teilt, sollte hier nicht mitarbeiten. --h-stt !? 14:30, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das klingt ja fast nach Rausschmiss... Jawoll! Wer nicht gleich denkt, wird verdrängt... Man kann doch sehr wohl eine andere Einstellung vertreten, und sich trotzdem der Mehrheit unterordnen. Im Übrigen bin ich für freie Inhalte und meine Kritik richtet sich nicht gegen die Grundgedanken Wikipedia sondern gegen das deutsche Urheberrecht, das kein fair-use kennt sondern alles reglementieren muss und dabei die falschen schützt. Ich denke, Technocore sieht das genauso. Kein Grund, gleich mit "kannst ja geh'n, wenn's Dir nicht passt" anzukommen, auch wenn's nicht als persönlicher Angriff gemeint war. Das bringt uns alle hier nicht weiter... --Connum 14:45, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
"fair use" ist vollkommen unfrei und hat eigentlich auch nichts in en-WP verloren. -- Chaddy - DÜP 16:36, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

und trotzdem gleich auf der Artikelseite sichtbar sind? Ganz abgesehen von rechtlichen Fragen generiert das Traffic auf externen Webseiten, für den diese bezahlen müssen. Die Leute werden sich bedanken (bzw. etwas dagegen unternehmen), wenn ihre Webseiten ständig offline sind, weil ein Bild prominent bei Wikipedia eingebunden ist und ihr Traffic sich verzehnfacht hat. -- Rosentod 14:38, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was Du vorschlägst nennt man übrigens Hotlinking und wird aus gutem Grund (siehe mein Vorredner) als „Bandbreitenklau“ bezeichnet. Wenn ich draufkomme, dass das einer bei mir macht, tausche ich das Bild gegen ein anderes aus, das dann aber etwas vollkommen anderes zeigt... --Herby 12:53, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Oft genug ist das dann das Goatse.cx-Bild. -- Rosentod 13:31, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe eigentlich keinen signifikanten Unterschied zwischen dem was en mit "fair use" macht (also Bilder, besonders Logos und Plattencover, nur für die Verwendung in der Wikipedia zu benützen) und der Verwendung hier, wenn keine ausreichende Schöpfungshöhe vorhanden ist. Wenn wir hier ein (nicht schützenswertes) Logo einer Firma einbinden, heisst das ja auch nicht, dass das entsprechende Logo frei verwendet werden kann, denn der Markenschutz verhindert das ja. Ich sehe daher eigentlich keinen zwingenden Grund, nur absolut freie Inhalte zuzulassen. Es ist ja schon jetzt so, dass man sich genau informieren muss, welche Bedingungen man erfüllen muss, um bestimmte Inhalte der WP weiterverwenden zu können. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 14:28, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich auch so. Außerdem trifft das wohl auch auf die meisten Fotos von Prominenten in der Wikipedia zu. Diese Fotos sind vermutlich auch nicht gemeinfrei. Da in den wenigsten Fällen ein Modelrelease-Vetrag vorliegen dürfte, dürfen diese Bilder auch nur redaktionell (was die WP ja tut) verwendet werden. Freie Verwendung würde aber auch bedeuten, daß man beispielsweise kommerzielle Werbung mit den Bildern machen darf. -- Frank Murmann 15:18, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das sind in der Tat sehr gute Argumente, aber ändern wird sich leider nichts! ;-) --Connum 15:43, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist nur dann ein gutes Argument, wenn man die rechtliche Thematik nur oberflächig bis gar nicht verstanden hat...
"Fair use" ist mit dem deutschen "Bildzitat" verwandt (es ist nicht das selbe, aber damit vergleichbar). Das Bildzitat ist aber hier in de-WP unzulässig, da so aus urheberrechtlicher Sicht unfreie Bilder verwendet werden könnten. Das wollen wir aber nicht. Logos ohne Schöpfungshöhe dagegen sind aus urheberrechtlicher Sicht frei. Sie sind lediglich durch das für unsere Zwecke irrelevante Markenrecht (und evtl. auch noch durch das für uns ebenfalls irrelevate Geschmacksmusterrecht) geschützt. Das Markenrecht gehört NICHT zum Urheberrecht! Das darf man nicht verwecheseln. Durch das bloße Darstellen verletzen wir diesen Markenschutz nicht. Du darst mit Logos ohne Schöpfungshöhe (die sind dann gemeinfrei) machen was du willst, solange du nicht das Markenrecht verletzt. Der Hinweis bzgl. dem Markenschutz ist also bloß ein Service für die Weiternutzer. Im Gegensatz dazu sind fair-use-Bilder urheberrechtlich geschützt. Mit denen darf man also nicht machen, was man will, auch wenn man das Markenrecht beachtet.
Kein sagt, dass Fotos von Prominenten in der Wikipedia unbedingt gemeinfrei sein müssen. Das trifft auf die wenigsten zu. Es genügt schon eine freie Lizenz, wie z. B. die GFDL oder CC. Wir in der Wikipedia verwenden Bilder nicht bloß redaktionell. Die Bilder kommen z. B. auch auf die Wikipedia-DVD, werden also kommerziell genutzt. Es ist aber sowieso unsere Absicht, lediglich freie Bilder (und Texte) zu verwenden, mit denen - zumindest aus urheberrechtlicher Sicht - jeder alles machen darf. Es kommt aber durchaus häufig vor, dass nicht-urheberrechtliche Schutzrechte die Art der Weiternutzung einschränken. Z. B., um bei den Promi-Bildern zu bleiben, das Recht am eigenen Bild, aber auch, um auf Logos zurückzukommen, das Markenrecht. Wir verletzen diese ergänzenden Rechte i. d. R. nicht, wenn wir die Bilder in einem enzyklopädischen Kontext verwenden. Und für die Nachnutzer sind Hinweise auf den Bildbeschreibungsseiten angebracht. -- Chaddy - DÜP 17:22, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Aber der Effekt ist beim Bildzitat und bei der Nutzung von Logos ohne Schöpfungshöhe der gleiche: Sie sind beide nicht frei nutzbar, sondern deren Nutzbarkeit wird durch Gesetze (sei es nun das Markenrecht oder das Urheberrecht) eingeschränkt. -- Frank Murmann 17:35, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Der praktische Effekt mag vielleicht vergleichbar sein. Aber juristisch ist da ein großer Unterschied. -- Chaddy - DÜP 17:44, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist mir auch klar. Nichtsdestotrotz sind weder das Logo ohne Schöpfungshöhe noch die beschriebenen Fotos frei benutzbar. Mit der Freiheit des Inhalts wird aber immer gegen die Bildzitate argumentiert. Also war der von PaterMcFly und mir genannte Einwand eben doch ein gutes Argument. q.e.d. -- Frank Murmann 18:04, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Logos sind doch frei nutzbar, zumindest aus urheberrechtlicher Sicht. Aber gut, lassen wir das... -- Chaddy - DÜP 18:47, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Sind sie nun frei oder nicht? Halbfrei geht ja wohl nicht. -- Frank Murmann 18:53, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Doch, es gibt verschiedene Begriffe der Freiheit. Und bei Bildern von Personen haste in DACH immer das Problem der Grenze des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, vollkommen frei sind nur wirklich alte Bilder. sугсго 18:55, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für restlose Beseitigung aller eventuell noch bestehenden Klarheiten :-) Ich nehme für mich mit: es ist nicht gewollt - schade, aber akzeptiert. Was mich aber doch noch interessieren würde: zahlen Brockhaus, Encyclopedia Britannica & Co für die vielen kleinen Bildern in ihren Büchern eigentlich Copyrightgebühren bis zum Abwinken, oder traut sich die findige Abmahnmafia an diese Urgesteine der Enzyklopädie nicht heran, weil die Gegenseite denn doch die besseren Anwälte hat? -- Technocore 01:11, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wieso abmahnen? Was Brockhaus und Co. machen, ist doch legal. Sie nutzen die Möglichkeit des Bildzitats. -- Frank Murmann 08:25, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
...was uns aber nicht frei genug ist! ;-) --Connum 08:42, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Frank Murmann hast du Beweise dafür, dass Brockhaus & Co. die Möglichkeit des Bildzitates nutzen? Waurm sollen die Verlage keine Copyrightgebühren zahlen? Sie holen sich die Kosten ja durch Verkäufe und durch Werbeeinnahmen wieder herein. Und was denkst du womit die Bildagenturen sonst ihr Geld verdienen? Liesel 09:08, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
z.B. Durch Digital- und Printpublikationen, wie Zeitschriften, Internet(-News)portale und Nutzung für Werbezwecke. Aber einen Beleg dafür, wie die die großen Enzyklopädien das handeln, wäre wirklich gut. Gruß --Connum 10:06, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das hilft der WP aber nicht weiter, da weder Bildzitat, noch entgeltliche Lizenz frei genug für unser Projekt sind. sугсго 10:33, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich bin wirklich überrascht, wieviele grundsätzliche, widerstreitende und auch animose Aussagen meine simple Frage hier ausgelöst hat. Ein einfaches "nein, wollen wir nicht, weil es auch hier Kollisionen mit dem Urheberrecht gibt" hätte vollkommen ausgereicht. Aber trotzdem danke - ich habe eine Menge dabei gelernt, z.B. dass Logos keine "Schaffenshöhe" besitzen (was ich gar nicht wissen wollte). Und dass in Deutschland der Irrsinn fröhliche Urstände feiert (aber das wußte ich eigentlich schon vorher, schon mein Rechtslehrer hat mir damals gleich in der ersten Stunde erklärt, man müsse zunächst das, was man gemeinhin den "gesunden Menschenverstand" nennt, ablegen, wenn es um die juristiche Würdigung von Sachverhalten geht :-), denn auch in den übrigen Threads dieser Seite gibt es ja z.T. surreal anmutende Diskussionen - zumindestens für mich als Laien.

Aber trotzdem möchte ich hier zum Abschluß zwei kritische Anmerkungen machen (vielleicht lesen es ja auch unsere Volksvertreter, die für derlei Regelungen verantwortlich sind):

  • wenn ich ein Bild in einem frei zugänglichen Medium (Straßenpflaster, Schaufenster, Internet u.a.) absichtlich ausstelle, sollte ich damit rechnen, daß es auch jemand anguckt. Wenn ich das nicht möchte, darf ich es entweder nicht ausstellen, oder ich muß es in einem abgetrennten Bereich aufbewahren und Eintritt dafür verlangen.
  • die Freiheit (oder das, was wir dafür halten) stirbt jeden Tag ein kleines Stück. Demnächst darf ich mich wahrscheinlich nicht mal mehr mit Freunden über einen Film oder ein Konzert unterhalten, weil dann ja ein geschütztes Werk "zitiert" wird. Selbstzensur ist die schlimmste Form der Zensur, weil (nach Orwell) nichts geschehen kann, was nicht gedacht werden kann. --Technocore 10:39, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Mit dieser falschen Vorstellung von Eigentumsrechten schlägt sich auch die Musikindustrie herum. Nach dieser Argumentation dürften wir uns Musik nur noch in geschlossen Konzerthäusern anhören, denn jede andere Art der Verbreitung würde das Musikstück ja zum Freien Gut machen. Also nicht nur den Rechtslehrer fragen, der Wirtschaftslehrer kann da auch noch was dazu erzählen.--Wuselig 12:18, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Da mein Kommentar anscheinend teilweise missverständlich angekommen ist, möchte ich nochmal klarstellen: Mir ging es in erster Linie nicht darum, neue Kriterien für die Einstellung von Bildern vorzuschlagen, sondern ich wollte auf das unsinnige Argument hinweisen, daß alle Inhalte in der Wikipedia frei von allen Rechten wären. Das sind sie nicht. -- Frank Murmann 11:42, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches#Sind_alle_Inhalte_der_Wikipedia_unterm_Strich_frei.3F ist ziemlich alt. Ich finde es im übrigen wenig glücklich, dass FAQ Rechtliches und FAQ zu Bildern/Rechtliches unabgestimmt nebeneinanderstehen --Historiograf 15:41, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bilder der chinesischen Wiki in einen deutschen Artikel einbinden

Ich würde gerne Bilder aus einem chinesischen Wiki-Artikel in den deutschen Artikel einbinden, dies funktioniert jedoch nicht.

  1. Der deutschsprachige Artikel Fuwa enthält schöne Erklärungen, leider keine Bilder. Das chinesische Äquivalent zh:福娃 enthält die notwendigen Bilder, z. B. zh:Image:beibei.jpg. In der indonesischen (id:Fuwa) und russischen (ru:Дети_удачи) Fassung sind diese Bilder ebenfalls vorhanden, allerdings unter anderen Dateinamen, nämlich ru:Image:Friendlies_Beibei.jpg usw. Dies ist erst mal die technische Fragestellung.
  2. Ergänzend kommt die (c)-Frage - dürfte man das Bild der wikimedia/.../zh in den englischen oder deutschen Wikimedia-Teil kopieren und somit ermöglichen, dass die Figuren direkt im deutschen Artikel erscheinen?

Welche wäre die beste und rechtlich saubere Lösung, um die Bilder der chinesischen Wikimedia irgendwie direkt in den deutschen Text einbinden und anzeigen zu können? Netopyr 20:40, 15.04.2008 (CEST)

ob du die Bilder übernehmen darfst, hängt von der Lizenz ab, und ob diese mit der WP-DE bzw. dem deutschen Recht kompatibel ist. Leider kann ich kein Chinesisch und kann dir in der Beziehung nicht weiterhelfen... Ansonsten müsstest Du die Bilder natürlich hier in der WP-DE oder auf den Commons hochladen. --Connum 20:37, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Heißt das, es gibt keinen direkten Befehl, wie [ [Image:...] ], der ein Bild einer anderssprachigen Wikimedia anzeigen kann? Netopyr 20:40, 15.04.2008 (CEST)
Nein gibt es nicht. Die Bilder dürfen auch nicht in die Deutsche Wikipedia oder die Commons geladen werden, da der Baustein fair use sagt und das hier und auf den Commons urheberrechtlich nicht erlaubt ist. Es gibt keine Möglichkeit die Bilder hier zu nutzen. jodo 20:46, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Dürfen die Bilder über einen Link wie zh:Image:beibei.jpg einfacher erreichbar gemacht werden? Oder ist das auch wieder Urheberrechts-Glatteis? Netopyr 21:15, 15.04.2008 (CEST)
Verlinken darf man sie schon. Aber bitte keine Links auf andere Wikikpedias (und auch nicht auf externe Webseiten) im Fließtext. -- Chaddy - DÜP 21:15, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke. Also allenfalls am Ende eines Erklärungsabsatzes. Netopyr 13:40, 16.04.2008 (CEST)
Nein, auch nicht einfach irgendwo an einem Absatz. Wir haben eine handvoll Artikel zu Kunstthemen, wo externe Links prominent eingesetzt werden, aber das ist umstritten, denn es dient nicht dem Aufbau einer freien Enzyklopädie, unfreie Abbildungen (auch als Links) zum wesentlichen Bestandteil des Artikels zu machen. --h-stt !? 21:20, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Verwendung von commons-Bildern auf Webseiten. Ort der Lizenzplazierung?

Moin, Moin!
Wir würden gerne gelegentlich Fotos aus den commons auf unserer Webseite http://www.travel-ami.de verwenden. Im praktischen Einzelfall würde das so aussehen, dass das Bild einmal auf der Startseite http://www.travel-ami.de und einmal auf der von dort direkt verlinkten, hinterlegten Beschreibungsseite, z.B. http://www.travel-ami.de/angebote/index.php?id=66 erscheint.

Reicht es nun aus wenn der Mustertext „Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC.“

  • auf der Beschreibungsseite als Fußnote zur Bildunterschrift erscheint

oder muss er (unschönere Variante)

  • auf der Beschreibungsseite unmittelbar unter dem Bild erscheinen

oder muss er gar (indiskutable Variante)

  • schon auf der Startseite erscheinen?

Danke schon mal im voraus für aufklärende Auskünfte.
Gruß, --Hartmann Linge 12:21, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Verbindlich berät dich dein Rechtsanwalt. Wenn du dir oben den Thread über die CC-Lizenzen durchgelesen hast, dann solltest du wissen, dass niemand dir solche Fragen hier beantworten kann und will. Ich plädiere natürlich für die indiskutable Variante, da das dem Interesse des Urhebers am meisten entgegenkommt --Historiograf 15:36, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Da wuerde ich eher die unschoene Variante als am meisten dem Interesse des Urhebers entgegenkommend sehen, denn hier ist der Bezug Lizenz<->Bild am besten bewahrt. Ich faende das waere allerdings "paepstlicher als der Papst", denn eine derartige Beschriftung gibts auf Wikipedia auch nicht, und da die Praxis nach Variante 1 hier ueblich ist, kann man doch zumindest die billigende Inkaufnahme der Bildautoren unterstellen. Oder sehe ich das falsch? --Dschwen 15:42, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Sehe Ich genauso. Wenn ich auf einer Startseite den ersten Absatz eines Artikels zitiere (z.B. mit einem Link [mehr...] oder [weiter...]), dann hänge ich auch nicht unten eventuelle Zitatquellen an. Unsere Hauptseite tut das auch nicht. --Connum 15:49, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Connum, du wirfst da was durcheinander. Bei einem Zitat muss die Quelle zwingen unmittelbar dabei stehen. Das ist bei den zitierten Ausschnitten aus exzellenten Artikeln auf der Hauptseite auch der Fall (allerdings fehlr genau genommen die Angabe des Urhebers). Allerdings hat das nichts mit der Frage von Hartmann Linge zu tun. -- Chaddy - DÜP 16:34, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Okay, das war natürlich ein schlecht gewählter Vergleich! ;-) --Connum 21:23, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mmmh!?
Das stellt sich mir jetzt so dar, als ob es also gar keine verbindliche Bestimmung gäbe und das Ganze letztlich interpretierbar ist. Ich versuche es also noch mal anders herum:
Was kann mir resp. meinem Brötchengeber denn im schlimmsten Fall passieren, wenn wir die im Sinne des Webdesigns optimale Variante wählen und sich der Urheber dadurch „vernachlässigt“ fühlt?
Gruß, --Hartmann Linge 10:51, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Im schlimmsten Fall wohl eine Abmahnung, da Du die Quellenangabe ja nicht ganz weg lässt aber wohl eher ein Anruf oder schriftlicher Hinweis des Urhebers. Definitiv kann Dir das wirklich nur ein Anwalt (mit Ahnung auf diesem Gebiet) beantworten. --Connum 12:37, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Meine Meinung: kommt auf die Lizenz an. Ist das Bild frei, so braucht auch nichts angegeben werden. Handelt es sich um eine cc-Lizenz, muss da stehen: "Fotograf: XY." Und dann muss auch die Lizenz mitgeteilt werden, entweder direkt am Bild oder auf einer anderen Seite, auf die am Bild mit dem Vermerk "Lizenz hier" verlinkt wird. Wie sich aus Weiterverwendung ergibt, braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, dass das Bild aus Wikimedia Commons stammt. Das Beispiel unter der cc-Lizenz am Bild von "Sant' Ivo alla Sapienza in Rom." hat diesen Herkunftsnachweis nicht. Fingalo 14:30, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Merci vielmals @all für die Diskussionsbeteiligung. Der konkrete Fall hat sich inzwischen erledigt. Aufgrund der etwas „verwirrenden“ Situation hier wird nunmehr einem professionellen Bilderdienst der Vorzug gegeben.
Gruß, --Hartmann Linge 14:30, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bearbeitung und Umgestaltung – Bild:Otto Freundlich.JPG

Datei:Otto Freundlich.JPG
Darum geht es
Datei:Otto Freundlich Selbstportrait 1918 Holzschnitt.jpg
Original (Holzschnitt von Freundlich, 1918

Ich habe von einer mir vorliegenden Grafik Otto Freundlichs (Selbstportrait) als Vorlage ein eigenes Bild gemalt (Tuschezeichnung) und es in WIKI eingestellt. Benutzer Code hat das Bild gelöscht, mit Hinweis auf eine URV. Seine Argumentation: "Deine Arbeit stellt eine Bearbeitung dar. Der urheberrechtliche Schutz der Vorlage besteht noch, damit kannst du zwar deine Leistung freigeben, nicht aber das ganze Werk." Dem widerspreche ich: Die Kopie ist meine eigene Arbeit, ich bin der Urheber. Im Text des Paragrafen 23 UrhG§ 23 UrhG steht: "...um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste..."; da ist die Zustimmung des Urhebers notwendig. Aber nicht beim Abmalen eines Werkes. In allen Museen dieser Welt sitzen Legionen von Malern vor den Bildern der Großen (auch wenn das Urheberrecht für sie noch besteht) und malen sie ab. Das ist ja gerade die eigene schöpferische Leistung im Sinn des Urheberrechtes. Nirgendwo in dem Paragrafen steht expressis verbis, dass es sich dabei um eine "Bearbeitung oder Umgestaltung" des ursprünglichen Werkes handelt. In dem zitierten Paragrafen sind wohl bewusst etliche konkrete Beispiele aus anderen Kunstfeldern (Musik, Literatur, Baukunst) genannt, für den Bereich der Bildenden Kunst wird bis auf das vorgenannte Zitat nichts ausgesagt. Mit der Bitte um Stellungnahmen. Gruß E.peiffer@gmx.net 16:01, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe das Bild wiederhergestellt, damit auch Nichtadmins an der Diskussion teilnehmen können. Ein erstes Gespräch fand auf meiner Diskussionsseite statt. Gruß, Code·is·poetry 16:04, 16. Apr. 2008 (CEST) PS: Das Original, siehe Beschreibung[Beantworten]

Ein 'abgemaltes' Bild ist eine Kopie und besitzt per se keine Schöpfungshöhe. -- Frank Murmann 16:20, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kunstfälschung. --Taxman¿Disk? 16:21, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der 1. Satz in § 23 ist anzuwenden. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Was ein Werk ist steht in § 2. Der zweite Satz beschäftigt sich mit dem "Herstellen der Bearbeitung" und ist deshalb nicht als Konkretisierung des ersten Satzes zu verstehen. Das Bild ist zu löschen. --Isderion 16:34, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

@Frank: Du meinst wohl das richtige, hast es aber missverständlich formuliert. Natürlich hat die Kopie Schöpfungshöhe. Der urheberrechtliche Schutz der Kopie fällt aber dem Urheber des Originals zu, da der Abmalende nicht selbst schöpferisch tätig wurde. Ein Urheberrecht hätte er nur, wenn er das Original so weit verändert hätte, dass ein eigenständiges Werk entsteht. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Kopie stellt eine URV dar und sollte daher gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 16:44, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Meine minimalistische Ader hat mir schon mein Tutor vor 15 Jahren in der Oberstufe vorgeworfen ;) -- Frank Murmann 16:47, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Beide Bilder müssen unverzüglich wieder gelöscht werden. Wenn sie morgen früh noch hier stehen, mache ich das. Und was das rechtliche angeht hat Isderion alles notwendige gesagt. --h-stt !? 21:18, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Da musst du von mir aus gar nicht bis morgen früh warten. Ich habe SLA gestellt. -- Chaddy - DÜP 21:32, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
"... der Abmalende wurde nicht selber schöpferisch tätig ..." (Chaddy). Das ist für mich der grundsätzliche Ansatz für meine Position. Ich bin doch selbstverständlich schöpferisch tätig, wenn ich auf Grund einer Vorlage künstlerisch arbeite, das taten und tun die meisten großen Künstler, deren schöpferische Leistung niemand anzweifeln würde. Die Vorlagen können aus der Natur sein oder Fotos, andere künstlerische Arbeiten, Modelle usw. In $ 23.1 UrhG werden "Bearbeitungen und Umgestaltungen" eines Werkes angesprochen; wo ist aber definiert, was dies genau bedeutet? Ist damit eine Bearbeitung oder Umarbeitung des Originals selbst gemeint oder tatsächlich die Anfertigung einer Kopie? Noch ein Aspekt zu diesem Einzelfall: das Selbstportrait wurde 1918 von Freundlich geschaffen, ist damit der Urheberrechtsschutz nicht eh dahin (70-Jahre-Regelung)? Gruß E.peiffer@gmx.net 08:51, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
70 Jahre p. m. a.. und 1943 + 70 ist? --Taxman¿Disk? 09:12, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fotos geerbt - Urheberrecht auch?

Im "Entscheidungsbaum", den ich ganz praktisch finde, vermisse ich einen Zweig. Jemand macht Fotos und verstirbt nach 1938 (vor weniger als 70 Jahren). Die Fotos gehen an die Erben. Der Urheber hat die Fotos nicht unter freie Lizenz gestellt (sondern sie unbeachtet in einem Schuhkarton verwahrt...). Kann der Erbe der Fotos diese freigeben und hochladen?

--Ilsebill 02:13, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Siehe Deutsches Urheberrecht#Übertragbarkeit des Urheberrechts (§ 28 Abs. 1, § 30 UrhG). Grüße -- kh80 •?!• 02:39, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Vererbung ist - zumindest in Deutschland - die einzige Möglichkeit, ein Urheberrecht zu übertragen. Es geht auf den Erben über. Ist er Alleinerbe, kann er genauso über das Bild verfügen wie wenn er es selbst angefertigt hätte. Bei einer Erbengemeinschaft müssen die anderen Erben selbstverständlich zustimmmen. -- Frank Murmann 07:58, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ja, das Urheberrecht ist vererbbar. Aber sobald der Urheber 70 Jahre tot ist, erlischt natürlich trotzdem das Urheberrecht der Erben. -- Chaddy - DÜP 17:20, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Diktatorposter == amtliches Werk? Oder Panoramafreiheit? Oder...?

Bitte hier beteiligen. --Noddy 14:35, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel wurde von mir am 16. und 17. April 2008 im Sinne der Neutralität überarbeitet. Der Artikel scheint in Teilen dem Artikel http://www.bdp-verkehr.de/backstage2/ver/documentpool/p_a_s_s_zvs_12007.pdf aus der Zeitschrift für Verkehrssicherheit entnommen - eventuell wurde er vom gleichen Autor erstellt [8] (Benutzer:Ad.ac ~ Adalbert Allhoff-Cramer). Ist das so korrekt? Was ist zu tun? --88.73.153.213 21:41, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Siehe auch Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Klarname_.28erl..29 --88.73.8.81 10:51, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Artikel wurde (auf der Artikelseite) um 10:50, 19. Apr. 2008 von Benutzer:Ad.ac zur Löschung vorgeschlagen. --88.73.147.253 11:02, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Frage zu einem Artikel mit Bild

Guten Tag! Ich Wollte Fragen ob mann das Foto zum Artikel Herkulesstaude zu Doku zwecken auf meine Webseite (meister-ofen.de.tl) setzen darf? --84.63.229.58 15:07, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo, Du meinst dieses Bild? Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen darfst Du das Bild weiternutzen. Die GFDL verlangt u. a., daß Du den Urheber des Bildes nennst und den kompletten Lizenztext auf Deiner Webseite bereitstellst. --Noddy 21:52, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mini-Meinungsbild zum Richtlinienvorschlag

Ich denke, wir brauchen eine Diskussionsgrundlage für den Richtlinienvorschlag. Insofern bitte einmal eure Meinung. Ein sehr weitreichernder Konsens ist hier besonders wichtig. Auf diesen Schwachsinn von "Ablehnung dieses MBs" können wir hoffentlich verzichten. Es geht hier nicht darum, die endgültige Entscheidung zu fällen.

Folgende Richtlinienformulierung (als Kompromissmöglichkeit sehe ich nur syrcros Variante) ist vorgeschlagen:

„Die Wikipedia akzeptiert Bilder, die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden, sofern der Urheber auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden konnte.“

...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 16:06, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kannst Du bitet die Diskussion verlinken, aus der diese Aktion hervorgeht und insbesondere „syrcros Variante“ verlinken? --norro 17:01, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia Diskussion:Urheberrechtsfragen/Bild-PD-vor-1923#Vorschlag für eine neue Richtlinie. sугсго 17:03, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
War auch oben in der Überschrift Text geringfügig in der Formulierung geändert. ;) ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 18:44, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Pro

  1. --Historiograf 17:35, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  2. sугсго 18:02, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  3. full ack mit Histos Argumenten --Herby 22:21, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  4. -- Stechlin 13:02, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  5. --Tohma 14:21, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  6. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:26, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  7. Anghy 15:22, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  8. --Gestumblindi 19:45, 19. Apr. 2008 (CEST) Bei gründlicher Recherche spricht nichts dagegen. Es sollte jeweils festgehalten werden, wo überall recherchiert wurde.[Beantworten]

Contra

  1. Klar dagegen. Schon unsere PD-100-Regelung ist eine Grauzone. -- Chaddy - DÜP 16:56, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  2. Wie Chaddy. --h-stt !? 19:01, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  3. Die 100-Jahre-Regelung wird viel zu oft als Freibrief genutzt, bei alten Bildern gar nicht erst zu versuchen, einen Urheber ausfindig zu machen. Eine 85-Jahre-Regelung würde dieses Problem noch verstärken. Auch wenn Hochlader behaupten, sie hätten nach dem Urheber gesucht, ihn aber nicht gefunden, wird die Bilder-Eingangskotrolle das überprüfen müssen; dazu fehlen Personal und Zeit. --Noddy 21:47, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  4. --Polarlys 00:22, 19. Apr. 2008 (CEST) „gründliche Recherche“, genauso gründlich wie bisher bei Bildern, Texten und Fakten?[Beantworten]
  5. --Zu unklar Formuliert! Bei unbekannten Werken muss die 100 Jahr Regel bleiben. Allerdings gebe ich zu dass erst eine Veröffentlichung vor 1923 im Verbund mit der 100 Regel die Urheberechtliche Sache auf die sichere Seite bringt. Bobo11 14:31, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
    Was ist denn dann daran unklar formuliert? ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 15:37, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  6. --Gleiche Meinung wie Chaddy E.peiffer@gmx.net 15:23, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  7. -- ShaggeDoc talk? 15:35, 19. Apr. 2008 (CEST) Für viele Nutzer (wie auch Nachnutzer) sind die Verhältnisse jetzt schon kaum überschaubar, diese Zusatzregel macht es nicht wirklich einfacher. Auch wenn das Risiko gering und der Zugewinn nicht zu vernachlässigen wäre, würde ich doch eher darauf verzichten wollen.[Beantworten]
  8. pfff! Da können wir ja gleich FairUse legetimieren! abf /talk to me/ 19:55, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
    Da hast du offensichtlich was falsch verstanden....frag am besten nochmal Histo oder lies dir ein bisschen dazu durch, was mit "Fair Use" gemeint ist ;) ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:17, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
  9. --Kuebi 20:18, 19. Apr. 2008 (CEST) Die 100 a Regel ist schon leicht grau. 85 a ist dunkelgrau.[Beantworten]
Unsinn. Urheberrechtlich geht das völlig in Ordnung (zumutbare Recherche vorausgesetzt), wir tendieren chronisch zur Übervorsichtigkeit. Gestumblindi 23:36, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Verwendung eigener Bilder

Sagt mal, ist es richtig, dass ich meine eigenen Bilder nach dem Hochladen auf Commons unter cc auch nicht mehr ohne Hinweis auf Autor und Lizenz verwenden darf? Wie ist es mit den Verwendungen und Weitergaben, die schon vor dem Hochladen geschehen sind? Die kann ich ja schließlich nicht mehr zurückrufen, und ich kann auch nachträglich den Empfängern nicht mehr die Lizenz aufs Auge drücken. Aber wenn ich aus meinen eigenen Bildern ein Bilderbuch mache oder auf der eigenen Webseite einen Aufsatz mit meinen eigenen Bildern illustriere - mir kommt es merkwürdig vor, dass ich dann selbst mich als Autor unters Bild setzen und die Lizenz angeben muss. Aber logisch wär's ja. --Fingalo 17:44, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

In der Wikipedia musst du es (zumindest deinen Benutzernamen angeben) nach unseren Richtlinien. Oder du sendest eine entsprechende Mail ans OTRS, wenn du die Identität geheim halten möchtest. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 17:51, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du behälst nach wie vor die Rechte an Deinen Bildern. Nach deutschem Recht ist es ja nicht möglich, Bilder in "public domain" zu stellen und somit alle Rechte aufzugeben. Du darfst Deine Bilder auch weiterhin verkaufen. Nur kannst Du nach einmaliger Veröffentlichung unter einer freien Lizenz diese natürlich nicht mehr zurückziehen. Die Angabe auf der Beschreibungsseite muss deshalb sein, damit andere (Nachnutzer) wissen, wen sie als Quelle/Urheber anzugeben haben. Gruß --Connum 18:06, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Auf der eigenen Homepage oder sonstwo kannst du mit eigenen Bildern machen, was du willst, die Lizensierung hier ist dafür unerheblich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:08, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Tröstlich. Nur auf meiner Web_Seite trete ich mit anderem Namen auf als hier. Jetzt findet einer dort ein Bild, das es auch in commons gibt - ohne irgendeinen Zusatz - und ich finde mich plötzlich auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel wieder. :-(. Und dann muss ich mitteilen, dass ich als Inhaber der Web-Seite identisch bin mit dem Autor in Commons. Und wer das Bild von mir direkt bekommen hat - der kann das auch nicht. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum Commons keine Seite hat, die mit "Wikipedia:Weiternutzung/Mängel" vergleichbar ist - jedenfalls habe ich keine gefunden. Daraus entnehme ich, dass nur der Autor selbst solchen Dingen nachgehen kann - er weiß ja, wem er das Bild außerhalb von Commons gegeben hat. Fingalo 20:42, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Diese Seite ist oft kritisiert worden und du bist zu gar nichts verpflichtet. Es ist vollkommen gleichgültig, was dort steht. Im übrigen arbeite ich an der Löschung dieser Seite. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 20:54, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Forrester ist unser Bildrechte-Revoluzzer :) erst schafft er die Löschkandidaten Bilder ab und nun das. Seit MDangers keine Zeit mehr hat, hat sich Weiternutzung/Mängel im Grunde erledigt. Ich kann mir vage vorstellen, was er vorhat. Das wird tiefgreifende Änderungen mit sich bringen, gut so. @Fingalo: Wenn es wirklich mal dazu kommen sollte, gibt es Mittel und Wege, daß du deine Urheberschaft beweisen kannst, ohne deine Anonymität aufzugeben. Im Bedarfsfall bin ich dir gern behilflich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:58, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]