Zum Inhalt springen

Kammergericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Januar 2008 um 19:10 Uhr durch UW (Diskussion | Beiträge) (Bedeutende Juristen, die am Kammergericht tätig waren: Link durch Klammerzusatz rot gemacht, da nicht auf die richtige Person verweisend). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Ansicht vom Kleistpark

Das Kammergericht (KG) ist das Oberlandesgericht in Berlin. Die Bezeichnung unterscheidet sich von den übrigen Oberlandesgerichten aus historischen Gründen. Andere Kammergerichte gibt es in Deutschland nicht.

Der Kammergerichtsbezirk umfasst das vollständige Gebiet des Bundeslandes Berlin. Zu dem Bezirk gehören ein Landgericht und zwölf Amtsgerichte. Das einzige Schöffengericht ist beim Amtsgericht Tiergarten eingerichtet, Familiengerichte bei den Amtsgerichten Pankow-Weißensee und Tempelhof-Kreuzberg. Das einzige Gericht für Landwirtschaftssachen ist beim Amtsgericht Schöneberg eingerichtet, welches auch erstinstanzlich für alle Abschiebehaftsachen zuständig ist. Das Kammergericht ist Ausbildungsbehörde für die Rechtsreferendare im Land Berlin. Präsidentin des Kammergerichts ist seit 2002 Monika Nöhre (* 1951).

Geschichte

Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Kammergericht 1468. Ursprünglich war es das Hofgericht der Kurfürsten von Brandenburg, das heißt es übte im Namen des Kurfürsten dessen Gerichtsgewalt aus. 1735 wurde das Kammergericht unabhängig vom (inzwischen königlichen) Hof und zog in das Collegienhaus in Berlin (heute Teil des Jüdischen Museums). 1913 erhielt es ein eigens errichtetes Gebäude am Kleistpark in Schöneberg, wo es mit einer Unterbrechung von 1945 bis 1997 bis heute (2007) seinen Sitz hat. Durch die Teilung Berlins gab es seit 1949 zwei Kammergerichte; das Ostberliner Kammergericht wurde 1961 abgeschafft.

Wie die übrigen Oberlandesgerichte war das Kammergericht Berlin ein Gericht auf Grund des kurfürstlichen Ius de non appellando, also ein Gericht, gegen dessen Urteile keine Berufung vor den kaiserlichen Reichsgerichten eingelegt werden konnte. Es war damit das höchste Gericht im Königreich Preußen. Die Bezeichnung Kammergericht behielt es bis heute bei.

In den Sälen des Gerichtes fand 1944 der Prozess des Volksgerichtshofs gegen die Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944 statt. Nach dem Krieg beherbergte das Gebäude des Kammergerichtes verschiedene alliierte Einrichtungen, insbesondere den Alliierten Kontrollrat. Am 18. Oktober 1945 konstituierte sich im Plenarsaal des Gebäudes am Kleistpark das internationale Militärtribunal, dass sich nach der Vereidigung der Richter und förmlichen Anklageerhebung nach Nürnberg vertagte, seinen ständigen Sitz aber nach Artikel 22 seiner Charta in Berlin behielt. Am 3. September 1971 wurde in dem Gebäude das Viermächte-Abkommen über Berlin von den Botschaftern der Alliierten unterzeichnet.

Als letzte alliierte Einrichtung blieb bis 1990 die Luftsicherheitszentrale der Alliierten in dem Gebäude. Nach der Wiedervereinigung wurde es in deutsche Verwaltung zurückgegeben und beherbergt seitdem wieder das Kammergericht sowie den 1992 eingerichteten Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Bedeutende Juristen, die am Kammergericht tätig waren

Siehe auch

Literatur

  • Hans Bergemann und Simone Ladwig-Winters: Jüdische Richter am Kammergericht nach 1933. Eine Dokumentation. C. Heymanns, Köln, 2004, VIII, 162 S., ISBN 978-3-452-25833-5
Commons: Kammergericht – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Vorlage:Koordinate Artikel