Steuerrecht (Deutschland)
Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das die Erhebung von Steuern regelt. Die Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz), zählt man dagegen üblicherweise nicht zum Steuerrecht.
In Deutschland wird das Verfahren der Steuererhebung weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt.
Das materielle Steuerrecht (d. h. die konkreten Bestimmungen über die Höhe der Steuerschuld usw.) ist in zahlreichen Einzelgesetzen verteilt. Die bekanntesten und die meisten Menschen betreffenden sind das Einkommensteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz ("Mehrwertsteuer"). Ebenso zum Steuerrecht gehören die zahlreichen Gesetze über Verbrauchssteuern, zu deren bekanntesten das Mineralölsteuergesetz und das Tabaksteuergesetz zählen. Die Verbrauchssteuern werden sozusagen an der Ladentheke bezahlt. Dabei sind die im Rechtssinne Steuerpflichtigen meist die Hersteller, die die Steuer auf die Händler und Endverbraucher abwälzen.
Wer sich gegen Steuerbescheide zur Wehr setzen will, muss (in Deutschland) im ersten Schritt Einspruch gegen den Steuerbescheid beim zuständigen Finanzamt einlegen. Wird dieser Einspruch abgelehnt (Einspruchsentscheidung), kann im zweiten Schritt der spezielle Rechtsweg der Finanzgerichtsbarkeit einschlagen werden (Klage). Dafür gilt wiederum ein spezielles Gesetz, die Finanzgerichtsordnung.
Siehe auch
Steuerart - Steueraufkommen - Steuerbelastung - Steuerbescheid - Steuereinnahme - Steuergesetz - Steuerhinterziehung - Steuerpflichtiger - Steuerreform - Steuersatz - Steuersystem - Steuertarif - Steuervereinfachung - Steuergerechtigkeit - Steuerzahler - Internationale Steuer - Steuer in der Europäischen Union - Steuerformular - Steuererklärung