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Rechtsfachwirt

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Rechtsfachwirt ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter in Rechts- und Patentanwaltsbüros. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin“ im Rechtsanwalts- und Patentanwaltsbereich" vom 23.August 2001 (BGBl. I. S. 2250) schafft erstmals die gesetzliche Grundlage für eine weitergehende Qualifizierung in Rechtsanwaltsbüros. Diese Berufsbezeichnung wird auf Dauer die Berufsbezeichnung des Bürovorstehers bzw. Büroleiters in Anwaltsbüros ablösen.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung zum Rechtsfachwirt sind:

  • bestandene Prüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter (auch Notar- und Patentanwaltsfachangestellter) mit zweijähriger Berufspraxis oder
  • mindestens 6-jährige Berufspraxis, wobei diese Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in einem Rechtsanwaltsbüro haben muß.

Besondere Kenntnisse sind auf folgenden Gebieten nachzuweisen:

  1. Organisation des Büroablaufs und Überwachung der Kommunikationssysteme
  2. betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens
  3. eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten
  4. Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
  5. eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts