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PayPal

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PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.

Logo der PayPal Ltd.
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 1998
Sitz Luxemburg
Leitung Geoff Iddison (CEO)
Branche Kreditinstitut
Website PayPal.de

PayPal [peɪpæl] (engl. wörtlich Bezahlfreund, angelehnt an pen pal, Brieffreund) ist sowohl eine Tochtergesellschaft der Firma eBay als auch ein von ihr betriebenes Online-Bezahlsystem, das als Micropayment-System und zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Einkauf und Verkauf im Online-Handel genutzt werden kann. Mit etwa 143 Millionen Mitgliedskonten in 106 Nationen weltweit ist PayPal der größte Online-Zahlungsdienstleister. Ziel von PayPal ist es, Zahlungen möglichst einfach zu gestalten. PayPal-Mitglieder können Geld an jede beliebige Person in den unterstützten Ländern senden, sofern diese über eine E-Mail-Adresse verfügt. Des Weiteren kann PayPal über ein webfähiges Mobiltelefon verwendet werden. Für die Zukunft ist die Unterstützung von webfähigen Pagern und anderen Handheld-Geräten geplant.

Die Informationen der Teilnehmer werden bei jeder Überweisung mit SSL geschützt. Die Finanzdaten des Senders, wie beispielsweise die Kreditkarten- oder Kontonummer, bleiben dem Empfänger verborgen, wodurch Mißbrauch dieser Daten durch den Zahlungsempfänger vermieden werden sollen.

Änderungen zum 2. Juli 2007

PayPal hat von der luxemburgischen Bankbehörde eine Banklizenz für Europa erhalten und wechselte zum 2. Juli 2007 seinen eigenen Status zu einer Bank. Alle Konten von Paypal wurden an diesem Tage von Paypal (Europe) Ltd. nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. PayPal wird seitdem von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“. Die Gebühren und der Käuferschutz waren von dem Wechsel nicht betroffen.

Funktionsweise

Um bei PayPal Geld an einen anderen Teilnehmer zu senden, gibt es vier Möglichkeiten:

  • Man kann Geld direkt von dem PayPal-Guthabenkonto ausgehend versenden. Das Konto kann nur via Überweisung unter Verwendung des kontospezifischen Codes aufgeladen werden. Der von PayPal vorgegebene, kontospezifische Code muss im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen werden. Die Aufladung via Überweisung nimmt in der Regel etwa drei Tage in Anspruch, manchmal dauert es allerdings bedeutend länger.
  • Man kann seine Kreditkarte zur Zahlung verwenden. Hierzu muss das Geld nicht erst auf das PayPal-Konto eingezahlt werden, sondern wird sofort dem Empfänger gutgeschrieben.
  • Weiterhin ist es möglich, Zahlungen über das Lastschriftverfahren direkt vom eigenen Konto aus zu tätigen. Nachdem man ein Konto eingetragen hat, bekommt man von PayPal zwei Beträge unter 1 Euro überwiesen und muss diese dann zur Verifizierung der eigenen Kontoangaben auf PayPal eintragen. Danach werden getätigte Zahlungen dem Empfänger sofort gutgeschrieben.
  • Zahlungen via Überweisung unter Umgehung des Aufladeprozesses sind ebenso möglich. Hier wird ein transaktionsspezifischer Code vorgegeben. Wird der transaktionsspezifische Code im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen, erfolgt die Wertstellung nach Überweisungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.

Eine mögliche Erklärung für die Entstehung von PayPal sind die Eigenheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort herrschen wegen des langen Verbots des bundesstaatenübergreifenden Überweisens im bargeldlosen Zahlungsverkehr Schecks und Kreditkarten vor, welche für die Begleichung von Verpflichtungen aus Onlinetransaktionen wenig geeignet sind. Im Vergleich dazu wird zum Beispiel in Deutschland eine Rechnung meistens per Überweisung ausgeglichen. Durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) sind EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich.

Firmengeschichte

PayPal-Niederlassung in San Jose

PayPal, so wie es heute besteht, geht auf den Zusammenschluss von Confinity und X.com im März 2000 zurück[1]. Confinity wurde im Dezember 1998 von Max Levchin, Peter Thiel und Luke Nosek gegründet. Ursprünglich war es eine Firma für Bezahlmethoden und Kryptografie für den Palm Pilot[2] Sowohl Confinity als auch X.com starteten ihre Webseiten Ende 1999. X.com wurde von Elon Musk im März 1999 gegründet, zunächst als Internet-Finanzdienstleister. Beide Firmen hatten ihre Büros an der University Avenue in Palo Alto. Confinitys Webseite war ursprünglich fokussiert auf „reconciling beamed payments“ von Palm Pilots[3] mit Bezahlung per E-Mail als Merkmal. X.coms Webseite umfasste zunächst Finanzdienstleistungen mit Bezahlung per E-Mail.

Bei Confinity waren viele der ersten Angestellten ehemalige Mitarbeiter der Studentenzeitung „The Standford Review“, die ebenfalls von Peter Thiel gegründet worden war. Die meisten der ersten Techniker kamen von der University of Illinois at Urbana-Champaign, wo sie von Max Levchin geworben worden waren. Auf Seiten von X.com rekrutierte Elon Musk ein breites Spektrum an technischem und Geschäftspersonal, einschließlich vieler, die auf's engste mit dem Geschäftserfolg der Firma verbunden waren, wie zum Beispiel Amy Klement, Sal Giambanco, Roelof Botha, Sanjay Bhargava und Jeremy Stoppelman.[4]

Um potenziell betrügerischen Zugriff durch automatische Systeme zu blockieren, erdachten die Leute bei PayPal ein System (siehe Captcha), bei dem die Benutzer Zahlen eingeben müssen, die ihnen auf einem unscharfen Bild angezeigt werden, das sie den Gausebeck-Levchin-Test nannten; nach Eric M. Jackson, Autor des Buches „The PayPal Wars“, erfand PayPal dieses System, das heute in allgemeinem Gebrauch ist; obschon es einen Hinweis gibt, dass AltaVista bereits 1997 ein Captcha verwendete - bevor PayPal existierte. Die Neutralität des Buches, das Eric Jackson mit seiner Firma „World Ahead Publishing“ selber herausgegeben hatte, die von Peter Thiel mitgegründet worden war, ist umstritten[5].

eBay beobachtete das Wachsen einer Reihe von Online-Bezahlfirmen und sah, dass sie zu Online-Auktionen passten. eBay kaufte im Mai 1999 Billpoint - bevor es PayPal gab. eBay machte Billpoint zu seinem offiziellen Bezahlsystem, es „eBay Payments“ nennend, beschnitt aber die Funktionalität von Billpoint, indem es es nur noch für Zahlungsvorgänge für eBay-Auktionen zuließ.

Deshalb wurde PayPal in Auktionen um Größenordnungen häufiger genannt als Billpoint. Im Februar 2000 gab es ungefähr 200.000 Auktionen täglich, die für den Service von PayPal warben. PayPal schaffte es die erste Dotcom zu werden, die nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 einen erfolgreichen Börsengang durchführte.

Erwerb durch eBay

Im Oktober 2002 wurde PayPal von eBay erworben. PayPal war zuvor die beliebteste Bezahlmethode von mehr als der Hälfte der eBay-Benutzer und der Service konkurrierte mit eBays Tochtergesellschaft Billpoint. eBay hat seitdem seinen Billpoint-Service zu Gunsten von PayPal auslaufen lassen. Die meisten der Hauptkonkurrenten von PayPal sind eingestellt worden oder wurden verkauft; Citibanks c2it-Service wurde Ende 2003 geschlossen und Yahoos PayDirect-Service schloss Ende 2004. Western Union machte im Dezember 2005 die Schließung seines BidPay-Services bekannt, verkaufte ihn dann aber 2006 an die CyberSource Corporation. Eine Anzahl von Mitbewerbern, die einige mit PayPal vergleichbare Services anbieten, wie zum Beispiel Wirecard, Moneybookers, 2Checkout.com, CCNow und Kagi, sind weiterhin im Geschäft.

PayPals gesamtes Bezahlvolumen, der Gesamtwert der Transaktionen im vierten Quartal 2006 betrug 11 Milliarden US-Dollar mit einer Steigerungsrate von 36% pro Jahr. Die Firma fokussiert sich weiterhin auf internationales Wachstum und das Wachstum seiner Händlerserviceabteilung, Onlinebezahlservices auch außerhalb eBays anbietend.

Unternehmertum ehemaliger Mitarbeiter

Etliche Firmen wurden von ehemaligen PayPal-Mitarbeitern gestartet und gegründet. Dieser Trend veranlasste die The New York Times einen Artikel mit dem Titel „It Pays to Have Pals in Silicon Valley“ („Es lohnt sich Kumpel im Silicon Valley zu haben“) zu veröffentlichen, der die Beziehungen zwischen mehreren PayPal-Mitarbeitern analysiert, die weiterhin einflussreich sind[6].

Gebühren

PayPal offeriert in Deutschland zwei Kontotypen: PayPal-Privatkonto und PayPal-Geschäftskonto.

Der Empfang von Zahlungen in Deutschland kostet sowohl für Zahlungen von innerhalb als auch solchen von außerhalb Deutschlands Gebühren. Dabei sind die Gebühren bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlungen können von allen Kontoinhabern ohne weitere Zusatzkosten empfangen werden. Hierbei gelten für Privat- und Geschäftskonten die gleichen Konditionen, eine Unterscheidung hinsichtlich der Gebühren zwischen den Kundengruppen gibt es nicht mehr. Das Geschäftskonto hat lediglich einen größeren Funktionsumfang zum komfortableren Verwalten von Zahlungen.

Die aktuellen Gebühren betragen für:

Zahlungen aus Deutschland: 1,9% + 0,35 EUR/Zahlung

Zahlungen aus Euro-Ländern: 3,4% + 0,35 EUR/Zahlung

Zahlungen aus Nicht-Euro-Ländern: 3,9% + 0,35 EUR/Zahlung

Ab 1001 EUR Umsatz im Vormonat können sowohl Privatkonto- als auch Geschäftskontoinhaber gestaffelte Vorzugskonditionen beantragen.

Unter http://www.paypal.de/neuegebuehren findet sich die aktuelle Gebührenübersicht.

Kritik

PayPal handelt immer wieder willkürlich und anmaßend [7][8]. Der von eBay angepriesene Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption wird von Käufern oft so verstanden, dass man im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren könne. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum, auf den PayPal auch hinweist, denn einer Rückerstattung muss zunächst PayPal – nach mehrwöchiger Prüfung – zustimmen. Teilweise wird von Antragstellern verlangt, auch nach Wochen noch Belege beizubringen (per Fax), oder den Verkäufer (auch bei geringen Beträgen) anzuzeigen; gerade letzteres ist bei Verkäufern in anderen Ländern nur schwer vorstellbar. Darüber hinaus wird zunächst das Konto des Geschädigten mit den Gebühren der Rückabwicklung (zur Zeit 25 $) belastet. Nach eigenen Angaben bemühe sich PayPal, anschließend dem Verkäufer diese Gebühr in Rechnung zu stellen.

Seit kurzem kommt Kritik auf, dass die offiziellen PayPal-E-Mails Phishing-Mails sehr ähnlich seien. Somit werde es Kriminellen leichter gemacht, echt aussehende gefälschte Mails zu verschicken.

Kritikpunkt ist außerdem – ähnlich wie bei eBay – der standardisierte E-Mail-Verkehr auch bei konkreten Anliegen, und der sehr hohe Anteil von Textzeilen in den E-Mails, die mit dem konkreten Zweck nicht in Zusammenhang stehen.

Immer wieder treten im Internet in einschlägigen Foren und Zeitschriften Berichte darüber auf, dass PayPal die Konten seiner Nutzer sperrt, wenn nur der geringste Verdacht besteht, der Kunde gehe terroristischen Aktivitäten nach, oder auch beim behaupteten Verdacht betrügerischer Aktivitäten. Dies trifft auch viele unschuldige Personen, die dann vom Zugriff auf ihr Guthaben ausgeschlossen sind. Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Professionell werden die Kundendaten bei der Ebay-Tochtergesellschaft mit von der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu beweisen, und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, u. a. Kopien des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.

Ein weiterer negativer Aspekt der PayPal-Philosophie ist der nicht gewährleistete Verkäuferschutz. Aktuell kommt es gehäuft zu Betrugsfällen, in denen der Verkäufer der Leidtragende ist. So wird beispielsweise über einen gehackten PayPal Account etwas gekauft, das Geld dem Verkäufer gutgeschrieben und über PayPal bestätigt. Dieser verschickt dann ordnungsgemäß die Ware. Wochen später weist PayPal ihn auf einen Betrugsfall hin, überweist dem Inhaber des gehackten Accounts den Betrag zurück und belastet das Konto des Verkäufers.

In den Datenschutzbestimmungen, denen man zustimmen muss, um ein Konto zu erhalten, steht außerdem, dass der Antragsteller darum bittet, dass seine personenbezogenen Daten (inklusive der Angaben, was wann wo gekauft wurde) zu Marketingzwecken an Dritte weitergegeben werden, auch an solche, die in Ländern ansässig sind, die den Datenschutz nicht verlangen. Dies öffnet dem Missbrauch, insbesondere Phishing, Tür und Tor.

Ein Bankkonto kann nur maximal drei Mal bei PayPal registriert werden. Danach wird das besagte Bankkonto auf Lebenszeit gesperrt (auch per Anruf bei PayPal können Mitarbeiter dies nicht mehr rückgangig machen). Wenn jemand im laufe der Jahre also nur ab und zu den Service von PayPal nutzt und sich öfters wieder an-, bzw. abmeldet (einen neuen Account eröffnet / seinen Account nach einiger Zeit schließt), so kann er bei seiner vierten Wiederanmeldung sein Bankkonto nicht nochmals hinzufügen und muss somit auf eine Kreditkarte oder ein anderes Bankkonto zurück greifen. Kritik: In Deutschland sind Kreditkarten weniger verbreitet als zum Beispiel in den USA und selten haben Bürger gleich zwei, bzw. mehrere Bankkonten. (Quelle: PayPal-Kundenhotline 26.10.2007).

In Österreich kann man nach wie vor nicht per Banküberweisung Geld auf sein PayPal Konto einzahlen, dies ist laut PayPal Kundendienst auch nicht in absehbarer Zeit geplant (Stand: Oktober 2007).

PayPal als Abo-Dienstleister?

Vor einiger Zeit wurde auch bekannt, dass PayPal, ohne dafür beauftragt worden zu sein, Rechtsgeschäfte im Namen von Kunden abschließt. Konkret hat die PayPal GmbH schon öfter Abonnements ihrer Kunden bei dritten Unternehmen storniert, teilweise war die Bezahlung dafür noch gar nicht fällig gewesen [9]. Diese Vorgangsweise stellt in Deutschland nach §687 BGB eine Angemaßte Geschäftsführung ohne Auftrag dar, und ist verboten. Außerdem begeht PayPal in diesen Fällen eine Vertragspflichtverletzung nach §280 BGB an den dritten Unternehmen [10].

In einem veröffentlichten Fall [9] rechtfertigte sich die PayPal GmbH, Abonnements stornieren zu dürfen, da dies in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von PayPal [11] festgelegt sei. Einerseits ist in jenen AGB die Geschäftsführung ohne Auftrag gar nicht angeführt, nach deutscher Rechtslage wäre das aber in jedem Fall unzulässig und somit nichtig. Eine Einwilligung eines Kunden muss ausdrücklich erfolgen, und darf nicht in den AGB versteckt sein.

PayPal darf wohl dritte Unternehmen von Zahlungsproblemen bei PayPal-Konteninhabern informieren, darf aber nicht eigenmächtig deren Geschäfte führen.

Unterstützte Länder

Außer in den USA steht PayPal auch in folgenden Ländern zur Verfügung:


Siehe auch

Quellen

  1. Dokumentation des Zusammenschlusses von Confinity und X.com zu PayPal bei „Findlaw“ (englisch). 31. Dezember 2006;.
  2. Artikel über Confinity im „Wired“ (englisch). 31. Dezember 2006;..
  3. Artikel über Confinity im „Wired“. 27. Juli 1999;.
  4. Artikel über X.com im „Valleywag“. Februar 2007;.
  5. „Über uns“-Seite von World Ahead Publishing. Februar 2007;.
  6. Miguela Helft: Artikel „It Pays to Have Pals in Silicon Valley“ in der „The New York Times“. New York Times, 17. Oktober 2006;.
  7. „Eingeschränkt sicher: PayPals Verkäuferschutz in der Praxis“, Georg Schnurer in c't 17/2007, Seite 68
  8. „Das schwarze Loch: PayPal-Überweisung verschwindet spurlos“, Urs Mannsmann in c't 14/2007, Seite 74
  9. a b „Eigenmächtig“, Georg Schnurer am 3. September 2007 in: c't Magazin für Computertechnik, Heft 19 (2007), Seiten 76ff., ISSN 0724-8679
  10. Dr. Martina Krügel, Juristin an der Universität Hannover, zitiert in: „Eigenmächtig“, Georg Schnurer am 3. September 2007 in: c't Magazin für Computertechnik, Heft 19 (2007), Seite 77, ISSN 0724-8679
  11. PayPal-AGB: Subscriptions and Recurring Payment Guide

Offizielle Webseiten

Studien zu E-Payment Verfahren

  • Stahl, Ernst; Krabichler, Thomas; Breitschaft, Markus; Wittmann, Georg: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006. ISBN 3-937195-12-2, 229 Seiten, über 80 Abbildungen, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF
  • Breitschaft, Markus; Krabichler, Thomas; Stahl, Ernst; Wittmann, Georg.: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government . In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version Mai 2005. ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen, Studie als PDF-Download vom BSI
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Kritische Webseiten