Reichsmarschall

Reichsmarschall war ein Dienstgrad im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Dritten Reich. Fälschlich werden auch die von Napoleon zu Marschällen des Kaiserreiches (Maréchaux d'Empire) ernannten Marschälle von Frankreich oder Großmarschälle seines Palastes als Reichsmarschälle bezeichnet. In Schweden werden heute noch Reichsmarschalle ernannt.
Mittelalter
Im Mittelalter wurde im Kriegsfall ein Reichsmarschall vom Kaiser ernannt, meist aber nur zeitlich begrenzt. So wurde z. B. Moritz von Sachsen 1551 zum Reichsmarschall ernannt, um die Reichsacht gegen Magdeburg durchzusetzen. Nach dem Mittelalter geriet der Rang in Vergessenheit.
Reichsmarschall im Zweiten Weltkrieg
Am 19.07.1940 wurde der Dienstgrad in der Wehrmacht, oberhalb des Generalfeldmarschalls, geschaffen. Er kennzeichnete damit die führende Position Hermann Görings als ranghöchstem deutschen Soldaten, auch nach der Ernennung weiterer Generalfeldmarschälle. Ausgezeichnet wurde Göring auf Grund der entscheidenden Rolle der Luftwaffe im Westfeldzug. Der Titel "Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches" nahm Anlehnung an den Titel des "Reichsfeldmarschalls", den Prinz Eugen von Savoyen 1707 vom Reichskriegsrat verliehen worden war. Görings Reichsmarschallität umfasste alle Wehrmachtsteil (Heer, Luftwaffe, Kriegsmarine).
Uniform
Die Achselstücke der Uniform unterschieden sich von denen der Generalfeldmarschälle mit gekreuzten Marschallstäben durch einen Reichsadler, der einen Kranz mit den Marschallstäben in den Fängen hielt. Auch erhielt Göring einen besonders wertvollen Marschallstab aus Elfenbein.
Der Rang des Reichsmarschalls war eher formaler als tatsächlich struktureller Natur, er machte Göring vor allen anderen Marschällen zur Nummer Zwei der Wehrmacht hinter Adolf Hitler als Oberbefehlshaber, verlor allerdings seinen Sinn mit den Niederlagen und dem Machtverlust Görings schon lange vor 1945.
Reichsmarschall in Schweden
In Schweden hat sich die Bedeutung des Reichsmarschalles (Riksmarsk und Riksmarskalk) im Laufe der Zeit geändert. Ursprünglich Chef der schwedischen Kavallerie, wie alle Marschälle anderer Länder, entwickelte sich der Riksmarsk ab der Mitte des 13. Jahrhunderts zum militärischen Oberbefehlshaber. Bedeutende Reichsmarschälle waren u. a. Torgils Knutsson und Karl Knutsson. Unter den Wasa-Königen wurde der Titel Riksmarsk als militärischer Titel vergeben. In der Verfassung von 1634 wurden zwei Ämter eingerichtet, das des Riksmarsk, der Präsident des Kriegskollegiums war, und das des Riksmarskalk, der als Chef des schwedischen Hofstaates im Reichsrat vertreten war. Nach dem Tod des Reichsmarschalls Carl Gustav Wrangel 1676 wurde das Amt des Riksmarsk nicht nachbesetzt. 1680 änderte man den Titel Riksmarskalk in Överstemarskalk (Oberstmarschall), aber wechselte 1722 wieder zurück zu Reichsmarschall. Auch heute noch ist der Reichsmarschall der Chef des schwedischen Hofstaates. Als solcher nimmt er an der festlichen Eröffnung eines neuen Reichstages teil. Bis 1982 hatte der Reichsmarschall das Recht, als Exzellenz angeredet zu werden.