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Wikipedia:Review/alt2

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Review des Tages

Das Review des Tages nennt täglich Artikel, die gezielt überarbeitet werden sollen. Fett markiert sind die Artikel, die schon mal „Review des Tages“ waren. Neues Review des Tages eintragen.

Fahrzeug des Opfers eines illegalen Straßenrennens in Berlin 2016 (Sonderausstellung „Wahnsinn – Illegale Autorennen“)

Das verbotene Kraftfahrzeugrennen ist ein Straf­tat­be­stand des deut­schen Straf­rechts, der seit dem 13. Okto­ber 2017 in § 315d StGB kodi­fi­ziert ist und zur Delikts­gruppe der Ver­kehrs­straf­taten gehört. Der Tat­be­stand dient pri­mär dem Schutz der Sicher­heit des Straßen­ver­kehrs sowie mit­tel­bar dem Schutz von Leib, Leben und Eigen­tum ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer. Die Norm erfasst drei ver­schie­dene Tat­hand­lun­gen: das Aus­rich­ten oder Durch­füh­ren nicht erlaub­ter Kraft­fahr­zeug­ren­nen, die Teil­nahme an sol­chen Ren­nen als Fahr­zeug­füh­rer sowie das grob ver­kehrs­wi­drige und rück­sichts­lose Fort­be­we­gen mit unan­ge­pass­ter Geschwin­dig­keit als Ein­zel­per­son zur Erzie­lung höchst­mög­li­cher Geschwin­dig­keit. Bei § 315d Abs. 1 StGB han­delt es sich um ein abstrak­tes Gefähr­dungs­de­likt, das bereits ohne Ein­tritt einer kon­kre­ten Gefähr­dung oder eines Scha­dens voll­endet ist. Der Grund­tat­be­stand wird mit Frei­heits­strafe bis zu zwei Jahren oder Geld­strafe bestraft, wobei sich das Straf­maß bei kon­kre­ter Gefähr­dung auf bis zu fünf Jahre und bei Todes­folge auf bis zu zehn Jahre Frei­heits­strafe erhö­hen kann. Die Norm ent­stand als Reak­tion auf die zuneh­mende Häu­fig­keit ille­galer Straßen­ren­nen und sollte Lücken im straf­recht­li­chen Schutz schließen, da zuvor nur ord­nungs­wi­drig­kei­ten­recht­li­che Sank­tio­nen mög­lich waren.

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