Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Darf man auf seiner Webseite Linkweiterleitungen zu hier aufgeführten Artikeln setzen
Ich habe eine Webseite in der Tooltipps angezeigt werden können. Diese möchte ich so nutzen, das beim "draufklicken" die ersten 5Worte aus einem Artikel angezeigt werden, danach ein .... und der Link zu dem Artikel zu Wikipedia. Kann ich das ohne weiteres?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 195.145.160.194 (Diskussion • Beiträge) 2:52, 18. Sep 2007) jodo 11:33, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Welche Links Du von Deiner Webseite aus setzt ist völlig belanglos. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:09, 18. Sep. 2007 (CEST)
Die Frage ist eigentlich mehr darauf bezogen, ob ich diese kurzen Textbausteine aus dem Artikel nehmen darf, damit die Leute wissen, worum es geht?
- Das ist durch das Zitatrecht abgedeckt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 12:41, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Ich schätze auch, die Schöpfungshöhe von 5 Worten ist nicht als ausreichend für einen urheberrechtlichen Schutz einzuschätzen. -- ShaggeDoc Talk 12:44, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Die Verwendung der Wikipedia für solche Funktionen ist eine urheberrechtlich relevante Nutzung und muss sich daher an die Lizenzbedingungen halten. Zwar haben fünf Wörter an sich keine Schöpfungshöhe, aber Wikipedia unterliegt nicht nur Artikelweise, sondern auch als Gesamtwerk dem Urheberrecht. --rtc 20:31, 18. Sep. 2007 (CEST)
Ah, bestimmte Leute wird man leider nicht los, auch wenn sie noch so viel Unsinn schreiben. Bei Übernahmen ist zu prüfen, ob der jeweils einzelne übernommene Bestandteil urheberrechtlichen Schutz genießt. Werden jeweils nur 5 Worte übernomen und beschränkt sich die Webseite auf maximal einige hundert Tooltips, so wären die Lizenzbestimmungen irrelevant. Für einen evtl. bestehenden Datenbankschutz ergibt sich nichts anderes. Rtc lässt mal wieder nicht die Kirche im Dorf, so muss man sich einen verbohrten Fanatiker vorstellen --84.62.228.215 21:38, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Ich gehe aber davon aus, dass es nicht um Einzelfälle (< 100)geht, sondern um die Erstellung einer Datenbank, bei der zu jedem Stichwort der Wikipedia die ersten fünf Wörter des Artikels gespeichert werden, und die dann mehr oder weniger automatisch abgerufen werden, wenn der Benutzer die Maus über bestimmte Wörter fährt. --rtc 23:33, 18. Sep. 2007 (CEST)
Jeder darf von seiner Homepage aus auf die Wikipedia verlinken. Wenn dazu 5 Wörter als Linktext benutzt werden, ist ganz sicher das Urheberrecht nicht gefragt. Wenn es 1 oder 2 Sätze aus dem jeweiligen Artikel sind, ist Zitatrecht zu beachten, was in den allermeisten Fällen (außer bei extrem kurzen Artikeln) abgedeckt ist. Wenn die zitierten Worte als Zitat erkennbar sind, sehe ich keinerlei Problem. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich im einen Link oder um 1.000 Links handelt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:54, 18. Sep. 2007 (CEST)
- So, wie ich verstanden habe, geht es hier nicht darum, zu zitieren, sondern eine Datenbank zu benutzen, in der die Anfangswörter der Wikipedia-Artikel gespeichert sind, wo sie abgerufen und beim Benutzer dargestellt werden, sobald dieser die Maus über bestimmte Wörter in der Webseite hält; mit der Möglichkeit, dann per Mausklick zu dem Wikipedia-Artikel zu gelangen. --rtc 23:58, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Na und? Ob 5 Wörter händisch in HTML eingetippt werden oder per Datenbank generiert werden ist doch völlig irrelevant. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:18, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Das sehe ich nicht so. Es handelt sich um eine einfache Datenbank (→ Datenbankwerk). Die Benutzung (Abfrage, Generierung, Vervielfältigung, ...) der Datenbank unterliegt damit urheberrechtlichen Beschränkungen. Es ist eben ein Unterschied, ob die Textschnipsel auf Abruf bereitstehen oder ob sie im Einzelfall manuell irgendwo eingebaut werden. --rtc 00:23, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Wie einzelne Seiten entstehen, ist irrelevant, man muß sie im Kontext sehen. Ob sie aus einer Datenbank entstehen oder händisch gemacht sind, ist nicht interresant. Allein der Inhalt der Seite interessiert. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:48, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Aber nur für die Seite, nicht für die Datenbank, die im Hintergrund abgefragt wird. --rtc 01:02, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Wie einzelne Seiten entstehen, ist irrelevant, man muß sie im Kontext sehen. Ob sie aus einer Datenbank entstehen oder händisch gemacht sind, ist nicht interresant. Allein der Inhalt der Seite interessiert. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:48, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Das sehe ich nicht so. Es handelt sich um eine einfache Datenbank (→ Datenbankwerk). Die Benutzung (Abfrage, Generierung, Vervielfältigung, ...) der Datenbank unterliegt damit urheberrechtlichen Beschränkungen. Es ist eben ein Unterschied, ob die Textschnipsel auf Abruf bereitstehen oder ob sie im Einzelfall manuell irgendwo eingebaut werden. --rtc 00:23, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Na und? Ob 5 Wörter händisch in HTML eingetippt werden oder per Datenbank generiert werden ist doch völlig irrelevant. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:18, 19. Sep. 2007 (CEST)
Hallo Gemeinde, ich möchte noch einmal ganz genau schreiben was gemeint ist, da ich eine konkrete Antwort darauf brauche. Leider weiß ich durch die hier angeführten Antworten nicht wirklich weiter. Also, mit Tooltip ist genau das gleiche gemeint wie hier etwas weiter oben "Zitatrecht". Also, es wird ein kleiner Hinweis nach dem Wort ausgegeben das dieses bestimmte Wort einen Tooltip besitzt. Beim draufklicken öffnet sich ein kleines Popup. Dort sollen die Ersten 5 Wörter aus dem Artikel bei Wikipedia stehen und darunter ein Hyperlink "Weiterlesen bei Wikipedia".... Mehr nicht. Ich bitte noch einmal um Antwort
- Lieber Kollege, wir sind hier nicht deine kostenlosen Anwälte. Meiner Meinung nach ist das was du vorhast aber völlig unproblematisch. --Fb78 ☼ 10:07, 19. Sep. 2007 (CEST)
Enschuldige, aber vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, war nicht meine Absicht. Natürlich seid ihr keine kostenlosen Anwälte. Ich habe ganz Wikipedia nach einer Antwort durchsucht und dachte, das ich hier richtig bin. Da nunmal hier steht: Urheberrechtsfragen. Dachte das auch ein Moderator oder Admin dazu eine verbindliche Auskunft gibt. Ich weiß nicht ob ich wegen so einer Frage zum Anwalt laufen sollte, aber wenn ich es mache und dann einen drüber bekomme, ist natürlich auch nicht so toll... Also gut, dann lass ich es mal mit der Fragestellung zu diesem Thema. Danke an alle
- Es war nicht böse gemeint - wir DÜRFEN dich hier aber gar nicht zu Rechtsfragen beraten. Und wir tun es auch nicht, wenn es um deine eigene Homepage geht. Wie gesagt, wir sind hier keine Anwälte. --Fb78 ☼ 10:39, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Die Antwort von Fb78 war bestimmt nicht böse gemeint, auf dieser Wiki-Seite kann dir aber halt wirklich jeder (auch ich) antworten. Wenn du eine offiziell abgesegnete Stellungnahme brauchst und dich die Argumente hier nicht überzeugen, kannst du Wikipedia:OTRS anmailen.
- Nein; die Antworten von OTRS sind genauso unverbindlich und inoffiziell wie die Antworten, die hier gegeben werden. --rtc 13:42, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Die Antwort von Fb78 war bestimmt nicht böse gemeint, auf dieser Wiki-Seite kann dir aber halt wirklich jeder (auch ich) antworten. Wenn du eine offiziell abgesegnete Stellungnahme brauchst und dich die Argumente hier nicht überzeugen, kannst du Wikipedia:OTRS anmailen.
- Ich würde deine Frage mal so beantworten: Google hat gute Anwälte und Google schreibt hinter seine Suchergebnisse auch so ca. 5 Wörter meist mehr aus der jeweiligen Seite, die werden also geprüft haben ob sie das dürfen oder nicht. Und da die das machen, darfst du es wohl auch. Datenbankschutz besteht eher als Investitionsschutz für investierte Arbeit, da nicht zu erkennen ist, wie du unsere "Investition" gefährden solltest, greift dieser Schutz wohl nicht. --Kolossos 11:29, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Der Datenbankschutz greift hier sehr wohl; allerdings nicht für die erzeugten Tooltips, sondern für die Textfragment-Datenbank, die verwendet wird, um diese Tooltips zu erzeugen. Wenn er also z.B. diese Datenbank weitergeben möchte, muss er dies unter der GFDL tun. --rtc 13:42, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Ich würde deine Frage mal so beantworten: Google hat gute Anwälte und Google schreibt hinter seine Suchergebnisse auch so ca. 5 Wörter meist mehr aus der jeweiligen Seite, die werden also geprüft haben ob sie das dürfen oder nicht. Und da die das machen, darfst du es wohl auch. Datenbankschutz besteht eher als Investitionsschutz für investierte Arbeit, da nicht zu erkennen ist, wie du unsere "Investition" gefährden solltest, greift dieser Schutz wohl nicht. --Kolossos 11:29, 19. Sep. 2007 (CEST)
Jo, das hat mir gut weitergeholfen Kolossos, darüber habe ich nun wirklich nicht nachgedacht, aber stimmt vollkommen. Gerade bei den Suchmaschienen ist diese ja gang und gebe. Danke noch mal euch allen, damit hat sich das Thema wohl erledigt ;-))
- Dies ist eine Seite für Urheberrechtsfragen, die sich um den urheberrrechtlichen Status von Materialien drehen, die in der Wikipedia verwendet werden sollen, nicht für Fragen, die sich um Materialien drehen, die auf fremden Privatwebseiten verwendet werden sollen, auch wenn diese aus der Wikipedia kommen. --rtc 13:42, 19. Sep. 2007 (CEST)
Es ist - entgegen den Ansichten von Rtc - deutlich geworden, dass
- es ein legitimes Anliegen ist, Fragen zu den Lizenzbestimmungen hier stellen zu dürfen. Niemand macht vorher einen Kurs, um die Eigenheiten dieses Forums (Wikipedia ist im Rechtssinn ein Forum) kennenzulernen. Dazu ist diese Seite auch ausdrücklich bestimmt. Fb78 und Rtc haben schlicht und einfach Unrecht. Die Diskussionsseite zu den Lizenzbestimmungen, wo Fragen gestellt wurden, wurde aufgelöst, weil Fragen zu den Lizenzbestimmungen hier gestellt werden sollen: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Lizenzbestimmungen. Das ist schon seit Jahren so und nur weil ein Anfragender einem auf den Keks geht, sollte man nicht an einem eingespielten Konsens rütteln. Diese Seite gibt Antworten (ohne Rechtsberatung zu sein) zu urheberrechtlichen Fragen, die sich bei der Erstellung von Artikeln der Wikipedia stellen, zu Fragen, die im Zusammenhang stehen mit Artikeln der WP aus dem Bereich Urheberrecht (das ist nicht das gleiche) und zu Fragen, die die Lizenzbestimmungen und die Weiternutzung der WP betreffen.
- niemand hier eine verbindliche Antwort geben kann (die Empfehlung an einen Rechtsanwalt ist in der Regel albern, da es keine Spezialisten für Wikipedia-Recht gibt, und der für sehr viel mehr Geld im Prinzip auch keine anderen Aspekte gewichten kann als wir hier) und schon gar keine Rechtsberatung
- abgesehen von Rtc alle hier die Nutzung für unbedenklich hielten (Rtc weiss genau, dass der Investitionsschutz des Datenbankherstellers sich nur auf wesentliche Teile bzw. systematische Entnahmen bezieht, was hier einfach nicht gegeben ist) --84.62.228.215 14:52, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Wenn für die Abfrage zur Darstellung im Tooltip eine Datenbank aus der Wikipedia erstellt wird, die für jeden Artikel die ersten fünf Wörter speichert (so habe ich das hier jedenfalls verstanden), dann handelt es sich natürlich um eine systematische Entnahme. Die Nutzung (man kann davon ausgehen, dass die GFDL das erlaubt) und die Darstellung im Tooltip ist unbedenklich, aber wenn die Datenbank weitergegeben wird, dann müssen die diversen Bedingungen der GFDL eingehalten werden. --rtc 19:37, 19. Sep. 2007 (CEST)
Biographie kopieren?
Hallo, bin zwar schon eine Weile dabei, aber mir ist nicht klar inwieweit ich die Informationen aus diesem [1] Eintrag im "Lexikon Westfälischer Autorinnen und Autoren" übernehmen darf. Ist das ein Artikel, auf den Urheberrecht besteht, oder sind das nur Informationen, die ich beliebig kopieren darf? Danke und Gruß --790 ruf mich an 10:34, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Half in der Tat. -- 790 ruf mich an 18:15, 19. Sep. 2007 (CEST)
Filmtest
Ich habe in mehreren Artikeln über Filme Weblinks zu den abgeschriebenen Dialogen des jeweiligen Filmes gesehen. Stellt das eine URV da? Wenn ja, sollte man die Weblinks lieber entfernen, oder?! __ABF__ ϑ 14:06, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Leider haben wir noch immer keine Glaskugel hier, so dass wir nicht sagen können, ob das, was Dritte auf ihren Webseiten treiben, Urheber- oder sonstige Rechte verletzt. Wenn man nach WP:WEB beurteilt, dürfte sich der Sachverhalt ohnehin von selbst lösen.--Wiggum 15:02, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Dort steht unter anderem, dass Links auf rechtswidrige Seiten zu unterbleiben haben. Daher spielt es in dem Fall schon eine Rolle, ob die betreffenden Webseiten Dritter Urheberrechtsverletzungen sind. Dies dürfte relativ klar anzunehmen sein, die entsprechenden Links sind daher nach WP:WEB wegen Rechtswidrigkeit zu entfernen. --Karl-Friedrich Lenz Disk 06:48, 20. Sep. 2007 (CEST)
wie sieht es bzgl. der Schöpfungshöhe aus? ausreichend gering? ist zwar kein Maskottchen oder Figur aber der berg an sich ist ja vielleicht was künstlerisches?! ...Sicherlich Post 21:34, 19. Sep. 2007 (CEST)
- mein erster Gedanke war "nö keine Schöpfungshöhe". Dann habe ich allerdings den Bär im Logo entdeckt und bin mir nicht mehr so sicher (vgl. auch [2]) --Isderion 23:16, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Wo ist da ein Bär? -- ChaDDy 18:17, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Schau dir mal die weißen Flächen an. Da ist ein Bär :) --jodo 18:23, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Ah, stimmt, da ist ja ein Bär. -- ChaDDy 18:37, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Schau dir mal die weißen Flächen an. Da ist ein Bär :) --jodo 18:23, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Wo ist da ein Bär? -- ChaDDy 18:17, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Na und wenn schon. Inwiefern übersteigt das Logo als Werk der angewandten Kunst die Durchschnittsgestaltung der Aufgabe "Bär und Berg"? Das ist ja auch eine Art Maskottchen, und ist ja gerade das Beispiel für die mangelnde Schöpfungshöhe im Artikel Schöpfungshöhe. --AndreasPraefcke ¿! 23:16, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Man kann durchaus damit argumentieren, dass das versteckte Malen eines Bären in einem Berg eine höhere Kunstfertigkeit erfordert. :) Allerdings bin ich mir unsicher, ob damit ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung geschaffen wird, weswegen ich keinen LA stellen werde. --Isderion 16:53, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Na und wenn schon. Inwiefern übersteigt das Logo als Werk der angewandten Kunst die Durchschnittsgestaltung der Aufgabe "Bär und Berg"? Das ist ja auch eine Art Maskottchen, und ist ja gerade das Beispiel für die mangelnde Schöpfungshöhe im Artikel Schöpfungshöhe. --AndreasPraefcke ¿! 23:16, 20. Sep. 2007 (CEST)
Bild zu Philippa Foot
In der engl. Wikipedia gibt es ein Bild zu Philippa Foot (siehe hier). Dieses ist vom Fotografen als "public domain" gekennzeichnet. Kann ich es in die deutsche Wikipedia übernehmen? --HerbertErwin 21:53, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Dass Gottlob Frege der Urheber des Fotos ist, bezweifle ich stark. Frag doch en:User:Frege1b, ob er in echt "Gottlob Frege" heißt oder was ihn dazu geführt hat, dieses winzig kleine Bild unter seinem Namen hochzuladen. Ich rieche foul play... --Fb78 ☼ 00:21, 20. Sep. 2007 (CEST)
Bitte mal checken, ob mein Hinweis in diesem Artikel - ganz unten! - ok ist. Der Artikel war als URV markiert. --tsor 13:47, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Er entspricht unseren Vorraussetzungen der Weiternutzung. Ist m.A. in Ordnung. --jodo 13:53, 20. Sep. 2007 (CEST)
Informationen aus Printmedien
Irgendwie leuchtet mir nicht ein, warum das Zitieren aus einem Printmedium, das wir ja wollen, auch ein Problem sein kann?! Bei Pamir (Schiff) vermeint man, die neuen Erkenntnisse, die der Spiegel vor einigen Monaten veröffentlicht hat, nicht einarbeiten zu dürfen. --KnightMove 16:28, 20. Sep. 2007 (CEST)
Ich bin mir nicht recht sicher, ob ich die Diskussion dort und die Frage hier richtig verstehe. Wenn es um die in der Diskussion dort angesprochene Frage geht, warum ein Link auf den Artikel im SPIEGEL nicht bleibt, dann liegt der Grund dafür nur mittelbar im Urheberrecht. Nach WP:WEB wird allgemein nicht auf Seiten verlinkt, die nur kostenpflichtig abrufbar sind. Das scheint hier der Fall zu sein. Natürlich ist es nach dem Urheberrecht zulässig, im Rahmen des Zitatrechtes einzelne Stellen aufzugreifen; vom SPIEGEL möglicherweise neu ermittelte Tatsachen fallen von vornherein nicht unter das Urheberrecht. --Karl-Friedrich Lenz Disk 16:47, 20. Sep. 2007 (CEST)
Sicherheitskennzeichnung in Chemikalien-Artikeln
In der Redaktion Chemie ist folgender Fall in Diskussion: Gefahrstoffe werden - soweit Daten erreichbar sind - gekennzeichnet (Beispiel Bariumhydroxid). Vorrang genießen dabei die von der EU festglegten Kennzeichnungsdaten; wenn es solche nicht gibt, werden Gefahrstoffdaten aus Sicherheitdatenblättern seriöser Firmen verwendet oder auch aus der recht vollständigen Gefahrstoff-Datenbank von GESTIS, selbstverständlich immer mit Zitat. Bei Letzterem steht aber im Vorwort: "....Eine kommerzielle Nutzung der Daten wie auch eine teilweise oder vollständige Übernahme in andere Informationssysteme ist nicht gestattet....".
Frage an die Urheberrechtsexperten: Wie soll man damit umgehen?
Ferner: Obwohl die Redaktion Chemie aufpasst, kann niemand garantieren, dass ein Eintrag geändert wird und das Herkunftszitat stehen bleibt. Das ist auch eine etwas problematische, aber WP-typische Situation.--Dr.cueppers - Disk. 18:31, 20. Sep. 2007 (CEST)
Daten sind nicht geschützt. Entnahmen aus geschützten Datenbanken dürfen in Nutzungsbedingungen nicht verboten werden, wenn sie keine wesentlichen Teile entnehmen oder die Entnahme nicht systematisch erfolgt bzw. die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers gefährdet. Ich halte den Vermerk für unbeachtlich --84.62.246.204 21:17, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Siehe dazu auch Copyfraud. -- ChaDDy 21:23, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Ganz so einfach ist die Sache wohl nicht. Immerhin ist durchaus denkbar, dass Wikipedia bereits eine ernsthafte Konkurrenz zu kommerziellen Datenbanken darstellt oder dies zumindest mittelfristig wird. Wenn zu allen relevanten Fragen aus dem Bereich in Wikipedia mindestens genau so viel zu finden ist wie in kommerziellen Datenbanken, hat kein Benutzer mehr einen Grund, für die betreffende Information noch Geld zu bezahlen. Wenn dann bei einem großen Anteil von Artikeln aus einer kommerziellen Datenbank abgeschrieben wurde oder ein nach Art und Umfang wesentlicher Teil der Datenbank sich hier wiederfindet, empfiehlt es sich wohl doch, einmal einen Blick auf § 87b UrhG zu werfen und etwas genauer zu überlegen, welche Grenzen hier zu beachten sind. --Karl-Friedrich Lenz Disk 03:39, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Hier geht es nicht um "Abschreiben" aus kommerziellen Datenbanken, sondern um die Übernahme von Fakten. Wenn einzelne Wikipedianer unabhängig voneinander Gefahrstoff-Kennzeichnungen aus einer geschützten Datenbank entnehmen, darf gern ein Gericht entscheiden, ob das "systematisch" ist, also die Amortisation der geschützten Datenbank beeinträchtigt. Eine bloße Schmälerung des Verwertungsgewinns ist nicht ausreichend: Dreier/Schulze ²2006 §87b Rdnr. 16. Sofern die Übernahmen einen sehr großen Umfang angenommen haben, kann man weitersehen --134.130.68.65 15:52, 21. Sep. 2007 (CEST)
- In der Tat spielt der Umfang eine Rolle, in dem die Daten übernommen werden. Daher wäre es hilfreich, vom ursprünglichen Fragesteller näher zu erfahren, wie die Lage insofern im Moment ist. Andererseits arbeiten die einzelnen Wikipedianer nicht unabhängig voneinander, sondern unter gemeinsamen Richtlinien an einem gemeinsamen Projekt. Daher lässt sich ein "systematisches" Übernehmen mit dem Argument "einzelne Übernahme unabhängig voneinander" nicht besonders sicher ausschließen.
- Vorbehaltlich einer sorgfältigeren juristischen Analyse würde ich als vorläufige Lösung empfehlen, Fakten nicht einseitig nur aus einer Datenbank zu belegen, sondern möglichst unterschiedliche und zahlreiche Belege zu verwenden, was ja ohnehin im Sinne von WP:BLG ist, wo steht: "Belege sind, wenn möglich, mit anderen Belegen abzugleichen. Erst wenn verschiedene, voneinander unabhängige Quellen übereinstimmen, kann von einer zuverlässigen Darstellung ausgegangen werden." --Karl-Friedrich Lenz Disk 02:03, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Anmerkungen vom Themenstarter, die evtl. zur weiteren Beurteilung hilfreich sind:
- 1) GESTIS ist ein Werk der Berufsgenossenschaft, also einer Nonprofit-Organisation, die diese Daten wohl nicht "verkauft"; diese Datenbank ist demnach nicht als "komerziell" anzusehen. GESTIS verbietet aber eine kommezielle Nutzung - WP erlaubt sie!
- 2) Diese Daten werden in WP nicht "vorrangig aus dieser einen Datenbank" entnommen, sondern - wie schon anfangs dargelegt - vorrangig aus der EU-Richtlinie 67/548/EWG (sofern sie dort aufgeführt sind) und auch aus Firmenangaben (z. B. Sicherheitsdatenblätter von Merck); hierzu auch die Info, dass GESTIS selber solche Firmendaten benutzt und darauf hinweist - u. a. auch auf Merck.
- --Dr.cueppers - Disk. 16:29, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Weiterer Kommentar zu diesen Klärungen: Wenn GESTIS nicht kommerziell arbeitet, ist dies möglicherweise bei der Interessanabwägung zu berücksichtigen. Das Verbot der kommerziellen Nutzung ist allerdings in der Tat nicht mit Wikipedia-Lizenzen kompatibel, die eine kommerzielle Nutzung von Auswertern gestatten.
- Zum Punkt 2: Problematisch ist wohl nur der Fall, in dem man die Daten nicht direkt aus der Richtlinie oder aus Firmenangaben übernehmen kann. Für diesen Fall würde ich bei vorläufiger Beurteilung meine Empfehlung aufrecht erhalten wollen, möglichst noch weitere Belege neben GESTIS zu verwenden, wie das ja auch in WP:BEL für erwünscht erklärt wird. Möglicherweise wäre es auch hilfreich, einmal den Betreiber der Datenbank darauf anzusprechen, wie dieser die Frage sieht.
- Klar ist umgekehrt der Fall, dass die Daten neben GESTIS auch der Richtlinie direkt oder Firmenangaben entnommen werden können. In einem solchen Fall kann natürlich kein Datenbankbetreiber einen zusätzlichen Hinweis auf GESTIS neben dem auf die Richtlinie verbieten. --Karl-Friedrich Lenz Disk 04:40, 23. Sep. 2007 (CEST)
- Der letztgenannte Fall tritt (bei korrektem Ausfüllen der Chemikalien-Box) nicht auf: Wenn ein Gefahrstoff in der RL gelistet ist, werden diese Daten zur einzigen Quelle (Beispiel Methanol), weil es die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kennzeichnung ist.
- Den Betreiber anzusprechen, wurde von mir auch schon erwogen - das werde ich jetzt in der Redaktion Chemie ankündigen und bei dortiger Zustimmung "namens der RC" durchführen. Deren Antwort hänge ich dann zur Kenntnisnahme hier an.
- Danke für die hiesige Mitarbeit!--Dr.cueppers - Disk. 12:04, 23. Sep. 2007 (CEST)
Rechtlage bei Bildern mit Jugendlichen und Kindern
Abgesehen davon, dass ich es als geschmacklos empfinde, Bilder von Jugenlichen und Kindern in politschen Artikeln einzufügen, möchte ich hier die Frage stellen, ob rechtliche Bedenken bestehen? Müssen die Eltern ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben? Hier ein konkretes Beispiel. Alauda 22:19, 20. Sep. 2007 (CEST)
- (BK) Da die Kinder an einer Demonstration teilnehmen sind sie relative Personen der Zeitgeschichte. Deshalb ist dieses Foto rechtlich in Ordnung. Es bedarf keiner Freigabe. -- ChaDDy 22:22, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Wenn dieses Bild auf .de wäre, hätte ich sofort gelöscht. Das Recht am eigenen Bild ist zwar bei Veranstaltungen eingeschränkt, aber bei Fotos von „Minderjährigen“ (sorry, wenn das komisch rüberkommt) sollten wir sehr sensibel vorgehen. Strenggenommen müßten wir die Erlaubnis der Eltern erfragen, ob sie auf der „Demo“ waren. Meine persönliche Meinung ist, daß wir solche Bilder nicht dulden sollten, wenn die Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt haben. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:29, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Da bin ich absolut der gleichen Meinung, wurde aber revertiert. Alauda 22:32, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Ich habe einen regulären Löschantrag gestellt. Für Klarheit. Commons:Deletion requests/Image:Vorratsdatenspeicherung Kritik 01.jpg --Revolus Δ 22:38, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Ich hab das Bild rausgenommen, was bei Commons passiert, weiß natürlich niemand... --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:42, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Verstehe nicht, wo das Problem ist. Eine Demonstration ist dem Sinn nach öffentlich. Wer mit Plakat demonstriert will gesehen werden und seine Meinung "an den Mann" bringen. Unterschiede zwischen erwachsenen und minderjährigen Demonstranten gibt es deshalb keine, weil die Meinungsfreiheit ein Grund- und Menschenrecht ist, das weder Volljährigkeit noch Zustimmung der Eltern voraussetzt. Und Teilnahme an einer öffentlichen Demo ist nichts anderes als Ausübung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Ich habe noch niemals gehört, dass Zeitungen lauter Elternunterschriften einholen um Fotos von einer Demo abdrucken zu können! 87.184.46.222 22:52, 20. Sep. 2007 (CEST)
- (Schon wieder BK) Eigentlich müssen wir nicht unbedingt so vorsichtig sein, aber gut. Um Probleme zu vermeiden kann ich auch mit einer Löschung leben. @Ralf: Commons ist zwar eigentlich international, mit Deutsch kommt aber trotzdem leider nicht weit... -- ChaDDy 22:54, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Ich habe gerade das hier gefunden. Kinder und Jugendliche geniessen einen besonderen Schutz: "Der Schutz der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen schließt es ein, dass sie nicht aus Furcht vor einer Medienberichterstattung solche besonderen Anlässe meiden oder sich hierbei in einer dem Alter nicht angemessenen Weise kontrolliert verhalten müssen." Besser kann man es gar nicht sagen, find ich. Vielleicht sollte man das hier ergänzen. Alauda 23:21, 20. Sep. 2007 (CEST)
- hm? Der zweite Link führt zur Aussage, dass es Ausnahmen gem. §23 gibt, bei denen keine Zustimmung erforderlich ist, nämlich z.B.: "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;"
- Dazu gehört eine Demonstration, um die es übrigens in deinem ersten Link und deinem Zitat doch gar nicht geht. Was soll das nun heißen? 87.184.46.222 23:57, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Der besondere und berechtigte Schutz von Kindern und Jugendlichen fehlt dort. Alauda 00:05, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Ist eine Demo keine Veranstaltung? Alauda 00:05, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Bitte nicht in fremden Beitrag hineinschreiben, da sonst nicht mehr erkennbar ist, von wem der obere Teil stammt (der ist dann unsigniert). Hab deinen Beitrag daher verschoben. Also: Eine Demo ist eine Veranstaltung, und zwar eine Veranstaltung, bei der man bewusst mit seinem Anliegen an die Öffentlichkeit geht. Man tut das normalerweise, weil man gesehen und gehört werden will. Es ist ein Ausdruck der Meinungsfreiheit. Weil man davon ausgehen darf, dass ein Demonstrant gesehen und gehört werden will, dürfen Fotos von Demos auch ohne Einwilligung gezeigt werden. Bei deinem Link und Urteil geht es um eine ganz andere Art von Veranstaltung, nämlich eine, bei der man einfach seine Promieltern bei irgendeiner Veranstaltung begleitet. Man kann von Promi-Kindern nicht erwarten, dass sie ihren Eltern fernbleiben, wenn sie nicht fotografiert werden wollen. Man kann aber durchaus erwarten, dass man nicht demonstrieren geht, wenn man nicht fotografiert werden will. Es wäre sonst widersinnig auf eine Demo zu gehen. Daher kann man diese Fälle gar nicht vergleichen. 87.184.46.222 00:39, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Das Jugendliche ihre politsche Meinung vielleicht erst noch suchen (sollten), ziehst du dabei nicht in Betracht? Alauda 00:52, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Wer, auch als Minderjähriger, freiwillig auf eine politische Demo geht und sein Sprüchlein aufs Plakat gemalt hat, hat ja offenbar schon irgendeine Meinung gefunden. Wer seine Meinung noch nicht gefunden hat, wird kaum demonstrieren wollen. Es geht nicht darum, Kinder zum Demonstrieren zu zwingen und sie dorthin zu prügeln. Denn das würden doch höchstens genau die Eltern tun, die dann auch die von dir gewünschte Zustimmung für das Foto von der Demonstration erteilen würden, richtig? Gerade diejenigen, die ohne ihre Eltern demonstrieren, haben wohl schon ihre eigene Meinung; und dass diese Meinung sich später ändern kann ist selbstverständlich richtig. Das gilt aber das ganze Leben lang und nicht nur für Jugendliche. Ist auch gar kein Problem, da Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist und "falsche" Meinungsäußerung kein Verbrechen, für das man mit Strafen oder Problemen zu rechnen hat. 87.184.46.222 01:19, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Warum werde ich das Gefühl nicht los, daß es hier gar nicht um die Menschen auf dem Bild geht, sondern um die Botschaft, die transportiert werden soll? --Henriette 03:03, 21. Sep. 2007 (CEST)
- <quetsch> Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass das ein persönlicher Angriff ist? </quetsch> Alauda 22:25, 21. Sep. 2007 (CEST)
- [3], [4],[5] ich sehe leichte anzeichen, dass die botschaft ein grund für die LD sein koennte. (sorry, bin in dieser richtung nicht ganz neutral)Elvis untot 12:13, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Warum werde ich das Gefühl nicht los, daß es hier gar nicht um die Menschen auf dem Bild geht, sondern um die Botschaft, die transportiert werden soll? --Henriette 03:03, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Habe dort geantwortet. –– Simplicius ☺ 10:10, 21. Sep. 2007 (CEST)
Bilder, die von Passanten fotografiert wurden
(Konkret geht es um Bild:Ulrich Waack (rechts) 1983.jpg, darauf war der Hochlader mit Adriaan von Müller zu sehen, sonst keine Personen). Also wenn ein Passant mit einer fremden Kamera ein Foto macht und die Kamera dem Besitzer zurückgibt, darf dann der Kamerabesitzer das Bild veröffentlichen? Ich hatte diese Frage schon einmal bei Fragen zur Wikipedia gestellt und dort (bis auf eine IP) Zustimmung erhalten, dass dies möglich ist, weil man von stillschweigenden Einverständnis des Passanten ausgehen kann (siehe auch Konkludentes Handeln). Nun wurde das Bild trotzdem gelöscht. Wie ist das nun genau? Darf man solche „Passantenbilder“ in der Wikipedia verwenden oder nicht? --Ephraim33 17:46, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Nur mit dem Einverständis des Fotografen. Nur weil einem die Kamera gehört, heißt das nicht, dass man mit dem Bild machen darf, was man will. -- ChaDDy 17:53, 21. Sep. 2007 (CEST)
Ich denke nicht, dass man hier eine bombensichere Bewertung abgeben kann. Der Passant kann Schöpfer oder nur Gehilfe gewesen sein, wer weiß das schon.--Wiggum 18:04, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Der Passant hat das Bild geschossen, als ist er der Schöpfer (um es mit deinen Worten auszudrücken). -- ChaDDy 18:20, 21. Sep. 2007 (CEST)
Geh mal bitte auf stillschweigenden Einverständnis oder Konkludentes Handeln oder Präzedenzfälle vor Gericht (falls es so etwas gibt) ein. Oder auch andere die Ahnung von Urheberrecht haben. --Ephraim33 18:29, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Es ist in einem solchen Fall nicht von einem stillschweigenden Einverständnis des Fotografen zur Veröffentlichung des Bildes unter einer freien Lizenz auszugehen. Woher soll der Passant auch wissen, dass du das vorhast? -- ChaDDy 18:34, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Das ist richtig, es gilt die Zweckübertragungsregel, siehe bspw. [6] oder [7]. Aus dem Bild allein kann man gar keine Rückschlüsse auf evtl. getroffene Vereinbarungen ziehen. Ich nehme mal an, dass das eine Privataufnahme ist, da kann man kaum davon ausgehen, dass der Urheber stillschweigend der kommerziellen Nutzung zugestimmt hat. Der Passant ist nur dann Schöpfer, wenn die Aufnahme seine eigene geistige Leistung ist. Wenn ich jemandem eine fertig eingestellte Kamera gebe und ihm genaue Anweisungen gebe, wie der Bildausschnitt zu wählen ist, dann ist der Auslöserdrücker bloss Gehilfe. Sowas interessiert aber auch wirklich nur hier in der WP aufgrund der Lizenzen oder wenn ein Schnappschuss auf einmal viel Geld wert ist.--Wiggum 18:41, 21. Sep. 2007 (CEST)

Nebenstehendes Bild war eine ähnliche Situation. Ich mit Analogtechnik und 400er Film war chansenlos, mein Kumpel mit Profikamera und Stabilisator stand neben mir. Ich hab ihm gesagt, ich will ein Bild, stell mal ein - er hat alles eingestellt, es war für mich zu dunkel, was einzustellen. Er hatte sogar den Kameragurt um den Hals - ich habe "nur" ausgelöst, aber ich bin der Urheber. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:35, 23. Sep. 2007 (CEST)
Anonymität des Rechteinhabers
Ich möchte ein Bild einstellen, zu dem ich die Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigabe des Urhebers sicher erhalte. Nur: Der Rechteinhaber möchte gegenüber der Öffentlichkeit anonym bleiben. Daher die Frage: Dringt dessen Name irgendwo nach außen oder bleibt er, für andere nicht einsehbar, bei permissions-de@wikipedia.org? Gruß --Tondose 19:11, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Eine Lösung wäre, das Bild in die Gemeinfreiheit zu entlasten. Dann muss kein Urheber angegeben werden AFAIU (AINAL). --DaB. 02:55, 27. Sep. 2007 (CEST)
Jimmy Cliff
hallo, das neue bild (Bild:JimmyCliff.jpg) was im Jimmy Cliff artikel eingebunden wurde steht laut angabe unter Copyleft-Lizenz. auf der original seite [8] des fotografen steht aber unter dem bild ein ©. das bild wurde durch Wikimedia Commons eingebunden, der benutzer der es hochgeladen hat, hat auf seiner diskussionsseite auch nur anfragen was die lizenzen der von ihm hochgeladenen (und inzwischen gelöschten bilder, wenn ich das richtig sehe) betrifft... da ich mich mit Wikimedia Commons soweit nicht auskenne wollte ich das hier mal posten! --Tingel 19:56, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Google-Übersetzung dessen, was unten auf der gen. Seite steht:
„Copyleft sie auf diesem Standort veröffentlichte Photographien sind frei, Sie können sie neu verteilen und/oder es gemäß die Lizenz freie Kunst ändern. Sie werden ein Exemplar dieser Lizenz auf dem Standort Copyleft Attitude http://www.artlibre.org finden.“ --Revolus Δ 20:51, 21. Sep. 2007 (CEST)
- alles ist gut (ok) --Isderion 01:50, 22. Sep. 2007 (CEST)
Bildrechte bei Verfremdung des Bildes
Darf man ein Foto verwenden wenn es verfremdet wird? --81.217.48.21 01:52, 22. Sep. 2007 (CEST)
- § 62 UrhG --ST ○ 01:58, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Solange die Vorlage noch erkennbar ist: Nein. Wenn die Vorlage nicht mehr erkennbar ist, ist das Bild für eine Enzyklopädie wertlos, also auch nein. In beiden Fällen ist die Antwort eindeutig: Nein. --h-stt !? 14:19, 22. Sep. 2007 (CEST)
CD-Cover
Dieses CD-Cover wurde gelöscht. Ich halte die Schöpfungshöhe nicht für erreicht. Eure Meinung? --Phrood 02:59, 22. Sep. 2007 (CEST)
- najaaaa... Auslegungssache --RalfR → BIENE braucht Hilfe 03:00, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Der Autor des Hintergrundbildes ist über 1000 Jahre tot. Wo liegt die Originalität - in der Wahl des Bildausschnitts, im schwarzen Rechteck oder im Text? --Phrood 03:21, 22. Sep. 2007 (CEST)
In der Tat, dieses Cover ist gemeinfrei. Aber nicht, weil das Bild keine Schöpfungshöhe habe (hat es sehr wohl), sondern weil der Urheber schon ein wenig mehr als 70 Jahre tod ist. -- ChaDDy 04:09, 22. Sep. 2007 (CEST)
Du hast das Cover verändert? So ist das irgendwie eine Art Theoriefindung oder so ähnlich... Wie sieht denn das Original aus (mir würde schon reichen, wenn ich wüßte, wie die Logos aussehen). Wenn die Logos keine Schöpfungshöhe erreichen sind sie gemeinfrei. Ein Markenschutz ist kein Hindernis für die Verwendung in der Wikipedia. -- ChaDDy 04:14, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Es sind nur kleine Logos unten am linken Rand, wahrscheinlich ohne SH, die ich mit schwarzen Rechtecken übermalt habe. Ich weiß, dass Logos erlaubt sind, aber ich dachte halt, was sich vermeiden lässt... --Phrood 12:59, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Ich habe die Datei in die Dateiüberprüfung eingetragen, da es wohl schon Schöpfungshöhe hat und somit nicht unter dem Baustein laufen kann. Wenn das Originalbild PD-alt ist, die Textboxen haben keine Schöpfungshöhe, dann kann man es mit den entsprechenden Hinweisen gerne behalten. --jodo 18:47, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Ja, PD-Schöpfungshöhe war wohl der falsche Baustein, ich hatte ihn auf das über das Hintergrundbild hinausgehende Design bezogen. Mit der Änderung in PD-alt durch Chaddy dürfte die Angelegenheit nun geklärt sein. --Phrood 18:59, 22. Sep. 2007 (CEST)
- Ah, hat er ja schon gemacht :) Genau so seh ich das auch. --jodo 19:01, 22. Sep. 2007 (CEST)
ausländische Geldscheine
Guten Tag allerseits,
aufgrund welcher Bestimmung können wir denn ausländische Geldscheine/Banknoten behalten? Infrage kommt ja eigentlich nur "amtliches Werk". (siehe dazu auch Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/19._September_2007#Irakische_Geldscheine) --Isderion 15:59, 22. Sep. 2007 (CEST)
Nach der überwiegenden Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur fallen Banknoten nicht unter Gemeinfreiheit nach § 5 UrhG (siehe Dreier/Schulze, 11 zu § 5 und insbesondere die längeren und überzeugenden Ausführungen von Schricker in GRUR 1991, 645 ff). Für ausländische Banknoten dürfte dies erst Recht gelten. Daher ist bei einer entsprechenden Veröffentlichung zu klären, wer die Rechte hält und welche Lizenzen erteilt sind. So liegt etwa bei Euro-Münzen das Urheberrecht an der gemeinsamen Seite bei der Kommission, das Urheberrecht an der landesspezifischen Seite dagegen bei einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommission erteilt hierfür eine Lizenz zu jedem Gebrauch, der nicht schädlich oder verwässernd für das Image des Euro ist. --Karl-Friedrich Lenz Disk 03:35, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Danke für die Antwort. Mir fällt dazu nur ein, dass Schricker was "amtliche Werke" anbelangt ja schon daneben lag: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung des Abs. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstige künstlerisch gestaltete Hoheitzeichen [...]. Auch eine Anwendung des Abs. 1 auf solche Gegenstände scheidet aus [...]" --Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64.
- Zumindest was Briefmarken und Wappen angeht sieht die Rechtsprechung das ja anders, vgl. hierzu die Artikel Amtliches Wappen & Amtliche_Briefmarke_(Deutschland)#Rechtsprechung. --Isderion 17:23, 27. Sep. 2007 (CEST)
wiki Beitrag auf DEU: Silat
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem oben genannten Begriff wurden Teile meiner Arbeit: "Die Kampfkünste Südost Asiens" verwendet.
Hier der komplette Artikel auf unserer Webpräsenz: http://www.soai.de/cms/de/archiv_artikel.php?WEBYEP_DI=12&WEBYEP_EDIT=no5713
Dieser Artikel wurde weltweit (Deutschland, Spanien, Italien, USA und UK) auch in diversen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Der ursprüngliche Eintrag hatte einen Verweis auf den Author und einen Link zu unserer Webseite. Diese Verweise wurden sukzessive entfernt.
Bitte stellen Sie einen festen (nicht editierbaren) Autorenvermerk zu meinem Artikel, mit Link zu unserem Institut oder entfernen umgehend meine Arbeit von der obgen genannten Seite,
spätestens bis zum
15.10.2007.
Mit freundlichen Grüssen,
Bob Dubljanin SOAI Hebelstr. 3 69115 Heidelberg www.soai.de --87.178.106.139 02:35, 14. Sep. 2007 (CEST)
- Ich bin mal die Versionsgeschichte Schritt für Schritt durch gegangen:
Hier ist es passiert, und es war jemand der sich Martin Skokan, Pendekar nennt. Die Erwähnung von www.soai.de erfolgt erst eienn edit später, so dass der Zusammenhang nicht deutlich war. Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten wie wir weiter machen können, je nachdem was schwerer wiegt, die berechtigte Verärgerung über das Textplagiat oder das Interesse an einem Informativen Artikel über Silat. Im Ersten Fall müsste man den Artikel nahezu komplett neu schreiben, weil dein Text den Kern des Artikel bildet und das seit mehr als zwei Jahren. Die aus meinen Augen attraktivere Möglichkeit wäre, das du den Text unter der GDFL frei gibst, (die GDFL verlangt ausdrücklich Autorenennennung), und gegen einen Link auf deine Seite kann zumindest als Referenz niemand etwas sagen. Dazu müsstest du so wie auf Vorlage:URV beschrieben eine Mail an Wikipedia schreiben um die Freigabe zu dokumentieren. Ich werde das mit der Fussnote jetzt mal machen, und mit allem anderen auf deine Antwort warten.--A-4-E 10:42, 14. Sep. 2007 (CEST)
- archive.org kennt die Seite allerdings überhaupt nicht, von Google ist sie auch noch nicht indiziert. Das spricht eigentlich dafür, daß die Seite auf soai.de noch recht frisch ist. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:06, 14. Sep. 2007 (CEST)
- Wie man hier: http://web.archive.org/web/*/http://www.soai.de/ sieht, gibt es die Seite schon länger, aber ich kann den Artikel nicht finden.--A-4-E 11:22, 14. Sep. 2007 (CEST)
- Ja eben! Die Seite gibts schon lange, den Artikel kann ich aber auch nich finden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:30, 14. Sep. 2007 (CEST)
- Wie man hier: http://web.archive.org/web/*/http://www.soai.de/ sieht, gibt es die Seite schon länger, aber ich kann den Artikel nicht finden.--A-4-E 11:22, 14. Sep. 2007 (CEST)
- Ich habe erstmal den URV-Baustein gesetzt und den Artikel unter URV-Klärung eingetragen. --tsor 11:14, 14. Sep. 2007 (CEST)
Es kann durchaus sein, dass hier jemand anderes geklaut hat. Das bitte beachten. -- ChaDDy 14:01, 14. Sep. 2007 (CEST)
Nochmal aus dem Archiv gerettet.--A-4-E 22:38, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Hier sollte mal geprüft werden, wer von wem geklaut hat...--RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:16, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Nochmal ais dem Archiv geholt.--A-4-E 22:14, 23. Sep. 2007 (CEST)--A-4-E 09:59, 25. Sep. 2007 (CEST)
Artikel "KangaROOS"
Hi,
der o.g. Artikel wurde wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung gesperrt, ich habe aber als Mitarbeiter der Firma die Erlaubnis alle Texte der relevanten Webseiten zu benutzen, das ging auch schon per Mail von unserem Marketing an die permission-Mailadresse und die Mail ist auch in die Diskussion zum Artikel kopiert, aber nichts hat sich getan. Was nun? --Sickboy260181 07:18, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Die freiwilligen Helfer bei der Abarbeitung der Freigabemails sind derzeit leider überlastet. Dieser Text ist allerdings auch mit Freigabe nicht enzyklopädisch verwendbar, daher sollte er ohnehin neu formuliert und eingestellt werden. Bitte die Hinweise zu Artikeln und Wie man gute Artikel schreibt beachten, sich an anderen Unternehmensartikeln orientieren und auch die Relevanzkriterien und Namenskonventionen nicht vernachlässigen. Vielen Dank. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:16, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Und wer hat dir die Erlaubnis erteilt? -- ChaDDy 14:46, 25. Sep. 2007 (CEST)
Textklau von "meinem" Artikel Johnny Cash
Hallo, leider habe ich auf folgende Frage bei WP:Weiternutzung/Mängel auch auf mehrmalige Bitte keine Antwort erhalten, deshalb hier ein neuer Versuch, vielleicht kann mir hier jemand was dazu sagen. Ein User machte mich auf folgendes aufmerksam: "Diese Sätze finden sich am Anfang des Artikels Johnny Cash sowie auf der Verpackung des Hörbuchs "Auf Kurs - Die Johnny Cash Biografie" (Random House, ISBN 978-3-86604-581-1) : Cash war für seine markante Bassbariton-Stimme und den sogenannten „Boom-Chicka-Boom“-Sound seiner Begleitband Tennessee Three sowie seine kritischen und unkonventionellen Texte bekannt. Sein musikalisches Spektrum reichte von den 50er Jahren mit Country, Gospel, Rock ’n’ Roll, Blues, Folk und Pop bis hin zum Alternative Country Anfang des 21. Jahrhunderts. Legendär sind seine Konzerte in den Gefängnissen Folsom und San Quentin Ende der 60er Jahre.
In der Tat findet sich diese Einleitung und auch weitere Texte, die allesamt von mir stammen, nicht nur auf der Verpackung des Hörbuchs, sondern auch auf Websites wie sonybmg.de, cineman.ch und .de, blackmask.blog.de, hitparade.ch und einigen weiteren - allesamt ohne Wiki-Hinweis.
Was tun?? Danke! Howdy! Deirdre 14:16, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Wenn Du der Urheber bist und die Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden steht es dir frei alle notwendigen rechtlichen Schritte wegen der Urheberrechtsverletzung einzuleiten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:20, 25. Sep. 2007 (CEST)
Nur gut, dass ich zufällig Fachanwältin für Urheberrechtsfragen bin ... <ironie off> Im Ernst - ja, das ist mir schon klar, aber ich hatte mir von den Fachleuten hier Hinweise erhofft, was ich jetzt am besten tun soll ... Howdy! Deirdre 14:36, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Tja, leider dürfen wir dich gar nicht beraten, das dürfen nur Anwälte... Mein Tipp: Schick eine Rechnung über 100 EUR an Randomhouse, Abteilung Rechte & Lizenzen. Denen wird das sicher peinlich sein und sie werden auch mit etwas Geld rüberrücken. Rechtliche Schritte würde ich nicht androhen, man kann so was auch ganz friedlich regeln (und Anwälte sind teuer). Viel Kohle kannst du ohnehin nicht erwarten (die 100 EUR wären etwa der doppelte Satz, was ein Texter dafür bekäme.) --Fb78 ☼ 14:39, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ich finde es ein bisschen übertrieben, wegen 3 (in Worten: drei!) Sätzchen, die man für ein Projekt zur Verbreitung von Wissen formuliert hat, eine Rechnung zu schreiben. Juristisch mag das in Ordnung gehen, aber ich empfinde solche Aktionen trotzdem als etwas lächerlich. --AndreasPraefcke ¿! 15:45, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Deirdre sagte aber etwas von weiteren Texten, die ebenfalls von ihr stammen. Branchenüblich ist das nicht, dass man Texte einfach so übernimmt und als Werbetext verwendet. Üblich ist vielmehr, dass man Menschen für die Leistung bezahlt, Werbetexte zu schreiben. Aber Nachtrag: hier ist ein Hinweis auf Wikipedia. --Fb78 ☼ 15:50, 25. Sep. 2007 (CEST)
Der FAQ gibt einige Hinweise für diesen Fall. Danach wäre der nächste Schritt wohl, die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen per E-Mail anzusprechen; dafür ist möglicherweise die entsprechende Textvorlage hilfreich. --Karl-Friedrich Lenz Disk 15:52, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Das führt jetzt sicher zu üblen Flamewars, aber eigentlich hat die Community nicht wirklich das Recht, Dritte zur Einhaltung von Lizenzen aufzufordern. Eigentlich können das nur die Autoren der Inhalte selbst tun. --Fb78 ☼ 15:58, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Jep. und Deidre erwähnte, sie sei die Urheberin... --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:10, 27. Sep. 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe von Logos
Um LAs und sonstige Probleme zu verhindern würde ich gerne hier nachfragen ob folgende Logos in der dt. Wiki verwendet werden können, oder ob diese eine Schöpfungshöhe erreichen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21. Dane im vorraus! MFG -- Sensenmann 14:41, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Alle im folgenden verlinkten Bilder haben Schöpfungshöhe und dürfen nicht verwendet werden: [9], [10], [11], [12], [13], [14], [15], [16], [17], [18], [19], [20].
- Bei den zwei bin ich mir nicht so ganz sicher: [21], [22]. Die übrigen sind in Ordnung. -- ChaDDy 15:50, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ok, danke für deine Hilfe! Ich benutz dann erstmal nur die, bei denen du dir sicher bist! MFG -- Sensenmann 16:18, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Die beiden, bei denen Chaddy ein Problem sieht: Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Aber solch eine Einschätzung ist immer subjektiv. Ich würde alle bedenkenlos benutzen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:20, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ich seh bei vielen ein Problem. [23] z.B. hat eindeutig SH (Stichwort Comicfigur). Welche Bilder ich für problematisch halte, habe ich schon aufgezählt, die beiden anderen sind die, bei denen ich mir unsicher bin. -- ChaDDy 21:31, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ich sehe nirgends SH - aber dafür sind wir Menschen, wir urteilen verschieden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:36, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ok, und wer entscheidet jetzt darüber, ob die Logos eine Schöpfungshöhe haben, oder nicht? :) MFG -- Sensenmann 21:40, 25. Sep. 2007 (CEST)
- pfeif* Das entscheidet die Sockenpuppe, die diese Dateien hochlädt ;) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:45, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ok, und wer entscheidet jetzt darüber, ob die Logos eine Schöpfungshöhe haben, oder nicht? :) MFG -- Sensenmann 21:40, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ich sehe nirgends SH - aber dafür sind wir Menschen, wir urteilen verschieden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:36, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ich seh bei vielen ein Problem. [23] z.B. hat eindeutig SH (Stichwort Comicfigur). Welche Bilder ich für problematisch halte, habe ich schon aufgezählt, die beiden anderen sind die, bei denen ich mir unsicher bin. -- ChaDDy 21:31, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Die beiden, bei denen Chaddy ein Problem sieht: Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Aber solch eine Einschätzung ist immer subjektiv. Ich würde alle bedenkenlos benutzen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:20, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ok, danke für deine Hilfe! Ich benutz dann erstmal nur die, bei denen du dir sicher bist! MFG -- Sensenmann 16:18, 25. Sep. 2007 (CEST)
Chaddy bei http://wiesz.squarezone.pl/images/7/71/Final_Fantasy_III_Logo.jpg is das ja wohl nicht dein Ernst oder? Bei anderen neige ich dir zu, aber hast du gewürfelt? Rumpelstilz (aus einem I-Cafe,ich könnte also "Verpiss dich" und anderes loswerden, ohne einen Strafbefehl über 1200 Euro zu kriegen ...) --87.184.173.50 04:27, 27. Sep. 2007 (CEST)
- Sicher habe ich gewürfelt. Mache ich doch immer. Ich hab auch ausgewürfelt, ob ich dir ironisch oder normal antworten soll. -- ChaDDy 17:00, 27. Sep. 2007 (CEST)
ich besitze ein bild eines künstlers - kann ich ein foto davon auf wikipedia hochladen?
ich besitze ein originalbild eines künstlers, käuflich erworben - kann ich ein foto davon auf wikipedia hochladen, oder muss ich den künstler vorher fragen?
- Nein, kannst Du nicht. Außer der Künstler ist vor dem 1.1.1937 verstorben. Für alles andere benötigen wir eine freie Lizenz durch den Künstler oder seine Erben. --AndreasPraefcke ¿! 15:43, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ergänzung: Falls der Künstler unbekannt ist, muss die Erstveröffentlichung des Bildes mindestens 100 Jahre her sein. -- ChaDDy 15:52, 25. Sep. 2007 (CEST)
was ist wenn ich ihn frage und er zustimmt, nachdem ich ihn gut kenne, oder soll ich es mir schriftlich geben lassen?
- Ja, schriftlich, und zwar mit einer Einverständniserklärung. Und bitte dem Künstler klar machen, dass diese Einverständniserklärung die uneingeschränkte kommerzielle Nutzung umfasst. --Fb78 ☼ 16:00, 25. Sep. 2007 (CEST)
zusatzfrage: was ist mit einem foto, dass ich von ihm gemacht habe?
- Von wem hast du ein Foto gemacht? Wer ist "ihm"? Am Foto hast du das Urheberrecht und du darst dann die Lizenz wählen. Du darfst aber nichts urheberrechtlich geschütztes ohne Einwilligung des Urhebers abfotografieren. Und bei Personen, die weder absolute, noch relative Personen der Zeitgeschichte sind und noch keine 10 Jare tod sind, brauchst du ebenfalls eine Einverständniserklärung. -- ChaDDy 16:15, 25. Sep. 2007 (CEST)
habe ein foto von dem künstler gemacht, der hat schon einen artikel auf wikipedia, da er ziemlich bekannt , also kann man ja annehmen, dass er eine person des zeitgeschehens ist
- Das darfst du hochladen. --Fb78 ☼ 16:20, 25. Sep. 2007 (CEST)
aber vermutlich ist es einfacher eine eigene webseite zu machen und dann bei wikipedia nur einen link dorthin einzutragen
- Nein, das ist auch nicht einfacher. Denn auch da musst du die Bestimmungen des Urheberrechts einhalten. -- ChaDDy 16:55, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Wobei (außer wegen Deeplinkhaftung) das dann nicht unser Problem sein sollte --jodo 17:37, 25. Sep. 2007 (CEST)
Teile des Textes sind sehr wahrscheinlich wortgetreue Abschriften aus:
- Holger Schröder: Gespräch mit Urs Odermatt, in: Programmheft zu Die Bauchgeburt von Rolf Kemnitzer, Saarländisches Staatstheater, Saarbrücken 2002.
- Urs Odermatt: Der böse Onkel, in: Programmheft zur Uraufführung, Theater Reutlingen, Reutlingen 2002.
- Otto Paul Burkhardt: Liebst du mich? Ja, ich dich auch - Urs Odermatt inszeniert seinen Theatererstling als Furioso über Sexualität und Macht, Reutlinger Nachrichten, 29. April 2002.
Siehe diese Löschung: [24] -Marzillo 17:19, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Das ist dann aber nicht so einfach getan mit Löschen des URV-Textes. Da müssten Versionslöschungen her. --jodo 17:39, 25. Sep. 2007 (CEST)
Alte Ansichtkarte (vor 1930) aus Allenburg (Ostpreußen), darf ich sie reproduzieren und bei Wikipedia einstellen?
Hallo, bei der Durchsicht alter Fotoalben habe ich eine Ansichtkarte vom Innenraum der Allenburger Kirche (Ostpreußen/jetzt Rußland) gefunden. Der Fotograf ist nicht mehr auszumachen, das Bild muss in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden sein. Da der Ort Allenburg/Ostpreußen bei Wikipedia eine eigene Seite besitzt, möchte ich das Bild, das sicherlich Seltenheitswert besitzt, als Reproduktion dort einfügen. Gibt es eventuell für solche Bilder ein Sonderrecht? Das Bild selbst zeigt das leere Kirchenschiff, offensichtlich wurde es von der Empore aufgenommen. Könnte es sich hier eventuell um ein Bildwerk mit geringer Schöpfungshöhe handeln?
Mein Dank schon jetzt im Voraus,
--Mampit 20:22, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ein Lichtbild hat immer Schöpfungshöhe (es sei denn, es ist die Reproduktion einer 2D-Vorlage, was aber hier nicht der Fall ist). Da der Fotograf unbekannt ist, können wir das Bild nur dann nutzen, wenn es über 100 Jahre alt ist, was hier ebenfalls nicht der Fall ist. Deshalb kann die Postkarte hier leider nicht verwendet werden. -- ChaDDy 20:25, 25. Sep. 2007 (CEST)
Wer nicht will, der hat schon
Nachdem der Fotograf meines Bildes so freundlich war, es für Wikipedia zur Verfügung zu stellen, habe ich weder Lust noch Zeit, ihn jetzt wegen Lizenzfragen weiter zu belästigen; was sollte er bei der Sache schon gewinnen, so viel Prestige hat Wikipedia meiner Meinung nicht. Ich freue mich, gelesen zu haben, dass Wikipedia nicht kann, weil sie im Grunde genommen nicht können will. Löschen kann ich mein Bild freilich nicht selber, das können ja nur die Verwalter. --Heinrich Puschmann 21:03, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Auch für dich gilt, wir tun das mit dem aufwändigen Lizenzsystem nicht, weil es uns Spass macht, sondern weil es mit dem deutschen Urheberrecht kaum anders (und vor allem einfacher) möglich ist. -- ChaDDy 21:05, 25. Sep. 2007 (CEST)
Namensnennung in Bilderrahmen
Es geht hier nicht um einen konkreten Fall, aber das Problem ist schon aufgetaucht. Was soll man tun, wenn jemand ein Bild unter einer freien Lizenz veröffentlicht, aber verlangt, dass sein Name in der Thumbnail-Beschreibung erscheint? Kann man diese Forderung ignorieren oder soll das Bild gelöscht werden?
--Phrood 03:01, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Ist eine Frage der Auslegung der Lizenz... ich würd's umsetzen, wo es möglich ist, und ansonsten ignorieren. Ein Löschgrund ist es nicht. --Fb78 ☼ 09:58, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Wie wärs z.B. mit Vorlage:Bild-by ? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:38, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Man könnte nach dem Studium der GFDL und der CC-s glatt zur Auffassung kommen, dass die Lizenz und der Urheber immer auf der Seite mit dem Bild Erwähnung finden müsste. (Sowas verlangen wir zumindest von den Drittnutzern der Bilder, aber die WP steht da ja drüber)--sугсго.PEDIA 11:46, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Sehe ich ebenso. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:28, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Es genügt meiner persönlichen Auslegeung nach, wenn der Name auf der Beschreibungsseite genannt wird. -- ChaDDy 15:42, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Gab das Thema vor kurzem mal auf der Commons-Mailing-Liste [25], allerdings nur auf Englisch. Grundtenor war eher, dass es nach CC ausreicht, wenn die Bildbeschreibung über einen Klick erreichbar ist. --Matt314 21:23, 27. Sep. 2007 (CEST)
- Ok, wir haben aber nicht nur CC-by-Bilder, sondern auch noch welche mit GFDL und einige andere mit Autorennennung. -- ChaDDy 21:44, 27. Sep. 2007 (CEST)
- Gab das Thema vor kurzem mal auf der Commons-Mailing-Liste [25], allerdings nur auf Englisch. Grundtenor war eher, dass es nach CC ausreicht, wenn die Bildbeschreibung über einen Klick erreichbar ist. --Matt314 21:23, 27. Sep. 2007 (CEST)
- Es genügt meiner persönlichen Auslegeung nach, wenn der Name auf der Beschreibungsseite genannt wird. -- ChaDDy 15:42, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Sehe ich ebenso. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:28, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Man könnte nach dem Studium der GFDL und der CC-s glatt zur Auffassung kommen, dass die Lizenz und der Urheber immer auf der Seite mit dem Bild Erwähnung finden müsste. (Sowas verlangen wir zumindest von den Drittnutzern der Bilder, aber die WP steht da ja drüber)--sугсго.PEDIA 11:46, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Wie wärs z.B. mit Vorlage:Bild-by ? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:38, 26. Sep. 2007 (CEST)
Nachdem ich das Bild schon bei der ZEIT gefunden habe: Können wir diese Lizenz hier akzeptieren? Vor Allem mit der fehlenden Quelle sieht mir das ganze nicht besonders koscher aus... --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:02, 26. Sep. 2007 (CEST)
- So nicht: Das ist ein Foto eines Burmesens, warum sollte PD-China ohne jede Quellenangabe greifen?--sугсго.PEDIA 11:41, 26. Sep. 2007 (CEST)
Bilder von Generälen der Bundeswehr und Ministerialbediensteter
Ich habe gerade mit einem Presse- und Informationszentrum (PIZ) der Bundeswehr zu tun. Gibt es eine Möglichkeit, wenn die sich darauf einlassen, uns eine Erlaubnis zu geben offizielle Bilder von Bundeswehr-Generälen und Ministerialbediensteten hier frei zu verwenden? Reicht es wenn die es erlauben und hier die Quelle angegeben wird. (Ist das dann CC-by? Und reicht das? oder muss es CC-by-sa sein? Kann es auch CC-by-nd?) Oder wie läuft das? --GrummelJS∞ 14:11, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Sie müssen erklären, die ausschliesslichen Nutzungsrechte an den fraglichen Bildern zu besitzen und diese unter freier Lizenz zur beliebigen Verwendung durch jedermann freizugeben. Verwendet werden sollten unbedingt die Vorlagen unter WP:TV und diese dann per Mail an das OTRS schicken. Es dürfte zur Verifikation auch reichen, wenn sie eine Mail zur Identitätsklärung schicken, wo sinnvollerweise auch drinsteht, dass sie Sinn und Umfang der Lizenzen verstanden haben. Danach kann man denke ich die über den fraglichen Account hochgeladenen Bilder akzeptieren. Welche Lizenz dann letztlich gewählt wird liegt in deren Ermessen. Es sollte auch klargemacht werden, dass sich der Fotograf ggf. an der BW schadlos halten kann, falls sie sich hinsichtlich der Nutzungsrechte irren.--Wiggum 14:19, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Und wenn sie sich darauf einlassen, welche Lizenz wäre an geeignetsten als Vorschlag? CC-by oder CC-by-nd oder eine andere? --GrummelJS∞ 14:24, 26. Sep. 2007 (CEST)
- cc-by-nd ist als Lizenz leider (noch?) nicht akzeptiert, selbst wenn das Änderungsverbot bei gewissen Bildern durch Gesetze festgeschrieben ist. Die Nachnutzung wird durch die GFDL am meisten eingeschränkt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:26, 26. Sep. 2007 (CEST)
- (BK)Imho fährt man derzeit mit CC-by-sa am besten, GFDL ist umständlich in der Handhabung für Nachnutzer. CC-Lizenzen mit nd und nc gehen nicht, kommerzielle Nutzungsrechte und Bearbeitungsrechte sind zwingend erforderlich.--Wiggum 14:28, 26. Sep. 2007 (CEST)
- (BK)
Das heisst im Umkehrschluss: CC-by oder CC-by-sa?Also CC-by-sa? --GrummelJS∞ 14:29, 26. Sep. 2007 (CEST)- Halte ich für den sinnvollsten Vorschlag, ja.--Wiggum 14:33, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Jut. Immer vorrausgesetzt, die machen mit und schicken ihr Einverständnis ans OTRS. Wie bekomme ich das mit? Bzw. wie komm ich an den OTRS-Link um die Erlaubnis bei den entsprechenden Bildern zu verlinken? --GrummelJS∞ 14:48, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Sag ihnen, sie sollen dir eine Kopie der Freigabemail schicken. Die Verlinkung in der Bildbeschreibungsseite macht ein OTRS-Bearbeiter bei Gelegenheit (bei mir hat es mehr als eine Woche gedauert). --Phrood 14:55, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Ich muss das also für jedes ihrer Bilder einzeln machen? Kann man das nicht auf Portraits von Personen auf ihrer Seite ausweiten? --GrummelJS∞ 15:02, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Du kannst den Freigabetext selbst so abändern, dass er sich auf mehrere Bilder bezieht. --Phrood 19:55, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Ich muss das also für jedes ihrer Bilder einzeln machen? Kann man das nicht auf Portraits von Personen auf ihrer Seite ausweiten? --GrummelJS∞ 15:02, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Sag ihnen, sie sollen dir eine Kopie der Freigabemail schicken. Die Verlinkung in der Bildbeschreibungsseite macht ein OTRS-Bearbeiter bei Gelegenheit (bei mir hat es mehr als eine Woche gedauert). --Phrood 14:55, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Jut. Immer vorrausgesetzt, die machen mit und schicken ihr Einverständnis ans OTRS. Wie bekomme ich das mit? Bzw. wie komm ich an den OTRS-Link um die Erlaubnis bei den entsprechenden Bildern zu verlinken? --GrummelJS∞ 14:48, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Halte ich für den sinnvollsten Vorschlag, ja.--Wiggum 14:33, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Und wenn sie sich darauf einlassen, welche Lizenz wäre an geeignetsten als Vorschlag? CC-by oder CC-by-nd oder eine andere? --GrummelJS∞ 14:24, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Stehen die Personen (spez. Ministerialbediensteter) überhaupt im Interesse der Öffentlichkeit oder aber haben sie eingewilligt, daß ihre Fotos veröffentlicht werden dürfen? Stichwort: Informationelle_Selbstbestimmung --Kässpätzle 15:33, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Generäle sind imho Personen der Zeitgeschichte. Wichtig ist übrigens auch, dass die BW auch wirklich die umfassenden Nutzungsrechte hat (wurde zwar schon mal gesagt, ich wiederhole das aber dennoch). @Ralf: Wieso "leider"? Es ist gut so, dass nc bzw. nd' hier verboten ist. Eine Änderung da lehne ich ab. -- ChaDDy 15:40, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Es gibt Fälle, bei denen bereits ein Änderungsverbot von Gesetz her besteht. Außerdem würde uns nd viele weitere Bilder von Unternehmen bescheren. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:57, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Allerdings wiederspricht das unserem Grundprinzip, nämlich, dass wir hier eine freie Enzyklopädie schreiben. Aber das ist nicht Thema dieser Diskussion und sollte woanders (von mir aus auch in einem neuen Absatz) ausdiskutiert werden. -- ChaDDy 17:01, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Es gibt Fälle, bei denen bereits ein Änderungsverbot von Gesetz her besteht. Außerdem würde uns nd viele weitere Bilder von Unternehmen bescheren. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:57, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Generäle sind imho Personen der Zeitgeschichte. Wichtig ist übrigens auch, dass die BW auch wirklich die umfassenden Nutzungsrechte hat (wurde zwar schon mal gesagt, ich wiederhole das aber dennoch). @Ralf: Wieso "leider"? Es ist gut so, dass nc bzw. nd' hier verboten ist. Eine Änderung da lehne ich ab. -- ChaDDy 15:40, 26. Sep. 2007 (CEST)
Wer hat wo abgeschrieben?
Moin! Der Artikel Mirna Jukić scheint als Gemeinschaftsarbeit entstanden zu sein. Difflinks (Auswahl): * Artikelstart * Sportlerin des Jahres * WM 2005 ergänzt * Jukić wird Kroatin * letzte Bearbeitung bei uns, auf der offiziellen HP nicht übernommen. Ich bin mittlerweile fast sicher, daß die offizielle Webseite bei uns abgeschrieben hat [26] [27]. Gibt es andere Meinungen? Grüße Marcus 19:37, 26. Sep. 2007 (CEST)
Fotos aus dem Inneren von Ruinen
Vielleicht eine eher theoretische Frage, aber sie kam beim letzten Nürnberger Stammtisch auf. Wie sieht es aus mit "Innenaufnahmen" von Ruinen? Ich beziehe mich konkret auf die Ruine Poppberg (vgl. Birgland), die allgemein zugänglich ist. Außenaufnahmen sollten meinem Verständnis nach durch die Panoramafreiheit gedeckt sein. Was aber ist mit Innenaufnahmen? Die Ruine besteht nur mehr aus Mauern. Um solche Fotos zu schießen, muss man durch ein Loch in einer der Mauern kriechen. Außerhalb der Ruine weist ein Schild darauf hin, dass es sich um Privatgrund handelt und keine Haftung für Unfälle übernommen wird. Ein ausdrückliches Zutrittsverbot wird nicht ausgesprochen. --Zinnmann d 02:45, 27. Sep. 2007 (CEST)
- Ich würde folgendes sagen: Unter Panoramafreiheit fällt es natürlich nicht mehr, da du auf Privatgrund bist. Du photographierst jedoch altes Gemäuer und wenn auf dieses alte Gemäuer jemals ein Urheberrecht aufgrund von Baustil etc. bestanden haben sollte, so ist es schon längst verfallen. Somit müssten vom Urheberrecht kein Problem gegeben sein. Ob du dich irgendwie strafbar machst, weil du Privateigentum betrittst ist eine andere Sache. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die geschossenen Photos --jodo 03:22, 27. Sep. 2007 (CEST)
Ja, da hat jemand was von Panoramafreiheit irgendwann gehört, aber nicht das geringste begriffen. Panoramafreiheit hat mit urheberrechtlich geschützten Werken zu tun, mit nichts sonst. Ansonsten wäre Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum einschlägig --87.184.173.50 04:31, 27. Sep. 2007 (CEST)
Bild:Viva Villazon cover.jpg
Bild:Viva Villazon cover.jpg ist als PD lizensiert, stellt jedoch einen Scan des CD-Covers dar. Das geht doch nicht, oder? -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 05:08, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Höchst unglaubwürdig. --ST ○ 06:55, 28. Sep. 2007 (CEST)
Logos von Tageszeitungen
Liebe Wikipedianer,
ich arbeite in einer Bibliothek und plane eine Übersicht über unseren aktuellen Zeitschriftenbestand (deutschsprachige Tageszeitungen) zu tätigen. Zur Visualisierung wollte ich eventuell für jede Tageszeitung eine Bestandskarte anlegen und die auf Commons hinterlegten Grafikdateien nutzen (z. B. Logos von die tageszeitung, Berliner Morgenpost, Neue Zürcher Zeitung etc.). Darf ich das, oder verstoße ich mit meinem Vorhaben eventuell gegen Marken- oder Namensrecht? Ich würde die Logos auch nicht verändern, höchstens "anschneiden". MfG
- Denkst du, du verstößt gegen Rechte, wenn du eine alte Zeitung aus deinem Archiv nimmst, mit der Schere das Logo ausschneidest und auf deine Bestandskarte klebst? --Fb78 ☼ 13:12, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Es sollte natürlich ein bisschen professioneller wirken, und nicht nach "Kindergeburtstag" aussehen, Fb78. Deswegen wollte ich ja die Grafiken aus Commons benutzen, doch dieser dicke gelbe Lizenzbaustein (vgl. [28]) hat mich eben dran zweifeln lassen, ob ich das überhaupt darf. Ich darf also? MfG
- Die Logos liegen nicht auf Commons, sondern hier in der deutschen Wikipedia. Aber egal. Da wir alle nur Laien sind, also keine professionellen Rechtsanwälte, dürfen wir keine Rechtsberatung bieten. Nur soviel: Diese Logos sind aus urheberrechtlicher Sicht gemeinfrei, von daher bestehen keine Probleme. Allerdings können diese Logos durch das Markenrecht oder ähnliche Gesetze geschützt sein. Wenn du also durch die von dir gewünschte Art der Weiternutzung diese Gesetze nicht brichst, darfst du. Also wenn der Eindruck entsteht, du würdest das Logo führen verstösst du gegen diese Gesetze. Wenn allerdings klar ist, dass du sie nur darstellst (wie wir in der Wikipedia), gibt es wahrscheinlich keine Probleme. Verlass dich aber nicht darauf. -- ChaDDy 14:52, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Eben. Keine Rechtsberatung! @MfG: Rechtlich gesehen ist "ausschneiden und aufbappen" und "druckfertige Grafikdatei verwenden" genau das gleiche. Daher das Beispiel. --Fb78 ☼ 16:13, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Nicht unbedingt: Erschöpfungsgrundsatz.sугсго.PEDIA 16:36, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Eben. Keine Rechtsberatung! @MfG: Rechtlich gesehen ist "ausschneiden und aufbappen" und "druckfertige Grafikdatei verwenden" genau das gleiche. Daher das Beispiel. --Fb78 ☼ 16:13, 28. Sep. 2007 (CEST)
Bilder von Insekten (Eintags-, Köcher- u. Steinfliege, sowie Larven derer)
Für eine Veröffentlichung "Fliegenfischen mit künstlichen Insekten" möchte ich einige Bilder mit Nachweis/Quelle von Euch übernehmen. Geht das in Ordnung? Grüße WT
- Schonmal Wikipedia:Lizenzbestimmungen gelesen?--Wiggum 13:41, 28. Sep. 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe
Erreicht dieses Bild der RTL-II-Doku-Soap Frauentausch die Schöpfungshöhe, um – ohne Genehmigung von RTL II – das Logo im Artikel einzufügen? – Despairing ♠, 22:48, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Meiner Meinung nach hat dieses Logo keine Schöpfungshöhe und kann daher mit der Lizenz
{{LogoSH}}
verwendet werden. -- ChaDDy 22:52, 28. Sep. 2007 (CEST)- Wenn dieses auch keine SH erreicht, würde ich es auch in den Artikel mit einbauen. MFG -- Sensenmann 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Auch das wäre in Ordnung. -- ChaDDy 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Auch wenn solch eine Einschätzung immer subjektiv ist, ich stimme Chaddy zu. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:02, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Auch das wäre in Ordnung. -- ChaDDy 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Wenn dieses auch keine SH erreicht, würde ich es auch in den Artikel mit einbauen. MFG -- Sensenmann 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Ich will ungern neuen Absatz anfangen, wie sieht es mit der SH dieses Bildes aus? MFG -- Sensenmann 23:15, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Ich meine nein, hat keine Schöpfungshöhe (RalfR stimmte mir im Chat zu, Polarlys meint es hat Schöpfungshöhe). -- ChaDDy 23:25, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Also entscheidet die Mehrheit für keine SH? MFG -- Sensenmann 23:29, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Das bleibt letztendlich dir überlassen. Das Risiko trägt immer der, der hochlädt (zur Risikoverminderung empfehle ich bei nicht ganz so eindeutigen Fällen eine Einwegsockenpuppe). -- ChaDDy 23:31, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Ok, danke für die Hilfe/Hinweis! MFG -- Sensenmann 23:48, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Das bleibt letztendlich dir überlassen. Das Risiko trägt immer der, der hochlädt (zur Risikoverminderung empfehle ich bei nicht ganz so eindeutigen Fällen eine Einwegsockenpuppe). -- ChaDDy 23:31, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Also entscheidet die Mehrheit für keine SH? MFG -- Sensenmann 23:29, 28. Sep. 2007 (CEST)
- Ich meine nein, hat keine Schöpfungshöhe (RalfR stimmte mir im Chat zu, Polarlys meint es hat Schöpfungshöhe). -- ChaDDy 23:25, 28. Sep. 2007 (CEST)
Dänemark
In Commons ist zu lesen, dass in Dänemark zwar Panoramafreiheit besteht, darunter aber keine öffentlich aufgestellten Kunstwerke (Denkmäler) fallen, wenn sie das Hauptmotiv des Bildes darstellen. Es gibt eine eigene Kategorie für Denkmäler in Kopenhagen, die voll mit solchen Bildern sind. Wie das nun? --Fingalo 00:12, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Wenn diese Denkmäler alt genug sind, dürfen sie trotzdem abgebildet werden. -- ChaDDy 00:17, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Siehe http://www.fahrradmonteur.de/nuernberg-07/nuernberg-bildrechte/pano-andere.htm - Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet. nur Kunstwerke, die alt genug sind, dürfen abgebildet werden. Aber das ist eine Commons-Frage, nicht unsere. Gemäß Schutzlandprinzip werden auch Bilder, die nach dänischem Recht nicht frei sind, auf .de geduldet. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:01, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Auf de schon, auf Commons aber nicht (oder doch?). -- ChaDDy 01:03, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Was weiß ich, wie das gerade mal auf Commons gesehen wird? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:25, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Auf de schon, auf Commons aber nicht (oder doch?). -- ChaDDy 01:03, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Siehe http://www.fahrradmonteur.de/nuernberg-07/nuernberg-bildrechte/pano-andere.htm - Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet. nur Kunstwerke, die alt genug sind, dürfen abgebildet werden. Aber das ist eine Commons-Frage, nicht unsere. Gemäß Schutzlandprinzip werden auch Bilder, die nach dänischem Recht nicht frei sind, auf .de geduldet. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:01, 29. Sep. 2007 (CEST)
Auf commons nicht --62.91.16.134 02:22, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Doch, ich hab's doch gezeigt. Der Link geht auf commons. Fingalo 09:47, 29. Sep. 2007 (CEST)
Abdruck einer Wiki-Kurzbiographie als zus. Info in einem gedruckten Werk
--91.65.63.175 23:24, 29. Sep. 2007 (CEST) Guten Tag! Ich bearbeite gerade die Neuausgabe eines Buches bestehend aus Vorträgen. Der Autor (1934 gestorben) bezieht sich auf manch andere Personen, wie z.B. Angelius Siselius. Um den Lesern dieser Neuausgabe mehr Hintergrundwissen anzubieten möchte ich den kompletten Wikipedia-Eintrag über Siselius in gedruckter Form im Anhang des Buches übernehmen - natürlich mit kompletter Quellenangabe. Darf ich das? Es grüßt, Robert Osten
- Du darfst. Allerdings nur unter Einhaltung gewisser Spielregeln. Diese kannst du hier und dort nachlesen. -- ChaDDy 23:41, 29. Sep. 2007 (CEST)
Bilder zum Winterkrieg 1939-40
Hallo, ich bearbeite gerade Artikel aus dem Themenkomplex um den Winterkrieg von 1939-1940. Deswegen folgende Anfragen :
- Ist dieses Bild (steht unter PD-Gov des Vereinigten Königreichs) auf der dewiki verwendbar?
- Ebenso habe ich auf Commons ein Finnland-PD-Tag gefunden. Beispiel. Ist dieses Bild auf der dewiki verwendbar?
Beste Grüße und Dank im Voraus. -- Nasiruddin do gehst hea 23:30, 29. Sep. 2007 (CEST)
- Ersteres wird vom IWM als Crown Copyright verkauft, warum das zutreffen sollte weiss ich nicht, da die Commons-Bildbeschreibung von "Taken by the official Finnish government photographer" spricht. Ein von mir gestellter Löschantrag auf das PD-Finland50-Template auf Commons konnte sich nicht durchsetzen. Ich denke das kann man im Ermessensspielraum des Artikelautors belassen, solange diese Bilder auf Commons angeboten werden.--Wiggum 00:08, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Nach deutschem Recht sind diese Bilder urheberrechtlich geschützt. -- ChaDDy 01:13, 30. Sep. 2007 (CEST)
Griechische Gemeinde-Siegel
Kopie von Pitichinaccio Nachfrage im Portal:Griechenland:
Nachdem ich nun doch ein paar Gemeindesiegel auf den Commons gefunden habe und auch einige Präfekturen sie benutzen: Kann einer rausfinden, ob Siegel in Griechenland PD sind? Dann würd ich das doch noch in die Gemeindeinfobox reintun. --Pitichinaccio 09:36, 19. Aug. 2007 (CEST)
- Ich ergänze: fallen diese Siegel nicht evt. unter bildliche Darstellungen mit ungenügender Schöpfungshöhe? Gruss, Frente 12:25, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Habe damals bei Benutzer:Badseed angefragt, der meinte, echte Siegel (nicht die Logos) wären nach griechischem Recht zur Abbildung frei, er wollte sich aber noch schlau machen. Werde mal wieder nachfragen. --Pitichinaccio 13:07, 30. Sep. 2007 (CEST)
unerlaubte Innenaufnahmen
Angenommen, Mussen oder Messeveranstalter verbieten das Fotografieren. So, man macht aber trotzdem unbemerkt Fotos und stellt sie ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ein (ich meine jetzt unverfängliche Aufnahmen von Exponaten, deren Schutzdauer abgelaufen ist). Wie ist das rechtlich, auch unter besonderer Berücksichtigung wikipediainterner Prinzipien, zu bewerten und zu handhaben? --88.64.73.109 12:36, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Zu beachten sind hier zwei Vertragsverhältnisse: Einmal das zwischen Fotograf (Museumsbesucher) und Museum aufgrund des Hausrechts/der Benutzungsordnung und einmal zwischen Fotograf und Allgemeinheit aufgrund der vom Fotograf vergebenen Lizenz. Sofern das abgelichtete Objekt gemeinfrei ist und der Fotograf eine hier akzeptierte Lizenz erteilt hat ist ein solches Foto für uns in Ordnung. Da freie Lizenzen nicht gekündigt werden können, würde ein solches Bild hier auch nicht mehr gelöscht, das gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Fotograf - weil er beispielsweise mit einem Klarnamen-Account hier arbeitet - Ärger mit dem Museum eingehandelt hat. Das Vertragsverhältnis zwischen Fotograf und Museum betrifft nämlich nur die beiden und ist für uns uninteressant. Manche Wikipedianer empfehlen in solchen Fällen, mit Wegwerfaccounts zu arbeiten, ob man das moralisch vertreten will, muss jeder für sich entscheiden.--Wiggum 13:03, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Gut, dann ist das geklärt. Danke für die Ausführungen. Ich denke, daß es da noch keinen Rechtsstreit gegeben hat, nur weil jemand Innenaufnahmen bei Wikimedia veröffentlicht hat. Ciao, -- 88.64.73.109 13:41, 30. Sep. 2007 (CEST)
Mein Wikipediaartikel will ich löschen. (Finn Glomp) Wie gehts das?
--84.141.16.84 15:37, 30. Sep. 2007 (CEST)
Mein Wikipediaartikel will ich löschen.Wie gehts das?
Gruß Finn Glomp
- Bitte die Entscheidung beim Löschantrag abwarten. MfG --Minérve ! Beatlefield ! 15:49, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Wurde gelöscht.--Kriddl Disk... 09:30, 1. Okt. 2007 (CEST)
Klärung ob Foto genutzt werden kann
Hallo, das Georg Seyler Porträtfoto von 1985 ist vermutlich von seiner verstorbenen Ehefrau gemacht worden. Ich habe es aus dem Nachlaß eines der Kinder erhalten und eingescannt. Wer ist da der Rechteinhaber und kann es für Wikipedia genutzt werden? --Msohn 15:42, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Die Erben der vermuteten Autorin wären in diesem Fall bis 70 Jahre nach ihrem Tod die Inhaber der Urheberrechte. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:44, 30. Sep. 2007 (CEST)
Patente und Urheberrecht
Patente sind zum Teil Gemeinfrei wäre schön, wenn jemand mal die Situation in Deutschland bei commons klären würde. Bzw. meine Frage darf ich wie in commons gesagt wirklich Bilder aus Patenten verwenden.
Beispiel: Bild in Goubau-Leitung
--mik81 20:13, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Ich sehe in dem Bild keine persöniche schöpferische Leistung. Somit geht das Bild auf .de, nicht aber auf Commons. Dies stellt aber nur meine subjektive Meinung dar. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 20:32, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Es geht mir um den generellen "Freibrief" Bilder aus Patentschriften herzunehmen. Bei technischen Zeichnungen könnten Patentdatenbanken eine Goldmine sein. Schöpfunghöhe will ich selbst nicht beurteilen, weil das sowieso nicht kann. --mik81 20:50, 30. Sep. 2007 (CEST)
Offenlegungs- und Patentschriften sind amtliche Werke, ich denke das wird die Zeichnungen mit einschliessen.--Wiggum 21:51, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Einen generellen Freibrief würde ich nicht erteilen, in einem Patent können sehr wohl urheberrechtlich geschützte Werke enthalten sein. Ob das immer als amtliches Werk durchgeht? Vielleicht... Wir machen hier keine Rechtsberatung, das dürfen wir nicht. Im Zweifelsfall ist ein Anwalt zu konsultieren. Ob Fotos in einer Patentschrift dem Urheberrecht unterliegen oder als amtliche Werke gelten, entzieht sich meinem Wissen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:17, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Ich glaub jetzt versteh ich das. Also wenn der letzte Absatz in der Patentschrift zu finden ist, dann ist copyright drauf. (Gilt für US-Patente) --mik81 10:01, 1. Okt. 2007 (CEST)
- [29]
- § 1.71 Detailed description and specification of the invention.
- (d) ...Inclusion of a copyright or mask work notice will be permitted only if the authorization language set forth in paragraph (e) of this section is included at the beginning (preferably as the first paragraph) of the specification.
- (e) The authorization shall read as follows:
- A portion of the disclosure of this patent document contains material which is subject to (copyright or mask work) protection. The (copyright or mask work) owner has no objection to the facsimile reproduction by anyone of the patent document or the patent disclosure, as it appears in the Patent and Trademark Office patent file or records, but otherwise reserves all (copyright or mask work) rights whatsoever.
- Das wiederum hat nichts mit Urheberrecht zu tun, US-Copyright ist was anderes. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 10:07, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Nun gut das Urheberrecht bleibt aber das Verwertungsrecht ist unbeschränkt und entspricht doch damit Gemeinfrei. Nebenbei Muster und Marken sind in US mit Patenten gemischt, womit andere Schutzrechte wirksam werden. Gekennzeichnet sind die mit einem D vorweg. --mik81 10:31, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Public Domain und Gemeinfreiheit ist auch nicht identisch, in diesem Falle stimmt es aber wohl. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:11, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Nun gut das Urheberrecht bleibt aber das Verwertungsrecht ist unbeschränkt und entspricht doch damit Gemeinfrei. Nebenbei Muster und Marken sind in US mit Patenten gemischt, womit andere Schutzrechte wirksam werden. Gekennzeichnet sind die mit einem D vorweg. --mik81 10:31, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Das wiederum hat nichts mit Urheberrecht zu tun, US-Copyright ist was anderes. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 10:07, 1. Okt. 2007 (CEST)
- A portion of the disclosure of this patent document contains material which is subject to (copyright or mask work) protection. The (copyright or mask work) owner has no objection to the facsimile reproduction by anyone of the patent document or the patent disclosure, as it appears in the Patent and Trademark Office patent file or records, but otherwise reserves all (copyright or mask work) rights whatsoever.
- Ich hatte zu dem Thema auch mal ein Gespräch mit einem Patentanwalt, der war sich da aber auch nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssen Patentnummer und Patentinhaber genannt werden. Letztendlich wurden Patente dazu entwickelt damit sich schöpferische Ideen und Wissen zur Verbesserung der Welt verbreiten können, somit dürfen und sollen diese Aufgrund ihrer Veröffentlichungsart als Amtliches Werk gelten und verbreitet werden. Bei der Gelegenheit möchte ich auch auf Vorlage:Patent aufmerksam machen, die rechtlich absolut unbedenklich ist. --Kolossos 14:12, 1. Okt. 2007 (CEST)
Fernmündlicher Kontakt betreff Urheberrecht und Lizenzfragen bei der Abbildung von Briefmarken
Ich bitte höflichst um Übermittlung der Telefonummer eines führenden Mitarbeiters von Wikipedia, der mir in einem persönlichen Gespräch Auskunft über Urheberrechte und Lizenzen bei der Abbildung von Briefmarken geben kann. Mit freundlichen Grüßen, Benutzer--Radzuweit 12:54, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Du hast Mail --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:10, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Es gibt hier keine führenden Mitarbeiter. -- ChaDDy 14:47, 1. Okt. 2007 (CEST)
Das Telefonat war aufschlußreich und besser als eine ellenlange Diskussion hier, danke!. Briefmarken aus Deutschland und wenigen anderen Ländern sind gemeinfrei, weil amtliche Werke, also kein Problem. Wahrscheinlich haut mir das Histo um die Ohren, aber können wir das Schutzlandprinzip darauf anwenden, daß wir Briefmarken aus den Ländern der Berner Konvention zur Bebilderung von Artikeln benutzen? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:05, 1. Okt. 2007 (CEST)
naja, der umdieohrenhauer weist zunächst einmal darauf hin, dass nach unserer wp-internen regelung briefmarken und wappen als amtl. werke angesehen werden, zwar mit guten gründen, aber herrschende meinung is das nicht, sondern gestützt auf die autorität von steschke. schutzlandprinzip hat nix damit zu tun, ob wir hier auf werke aus anderen staaten deutsches recht anwenden. nur bei werken aus den usa sollte man vielleicht zweimal drüber nachdenken, weil dort die wmf angesiedelt ist. ansonsten tuts nix zur sache, aus welchem land etwas stammt. wenn wir bilder des atomiums dulden, dann weil wir das recht der deutschsprachigen haupt-länder (=d, at, ch, also nix mit südtirol und eupener land) zugrundelegen. wir beurteilen alle werke, egal woher sie stammen (außer usa, da nehmen wir gern pd-us-gov, obwohl die nach deutschem recht geschützt sein dürften), nach deutschem (bzw. öst., ch) urheberrecht. --87.182.122.28 02:19, 2. Okt. 2007 (CEST)
Architektenskizzen von ehemaligen Bauwerken nachzeichnen
Hallo. Ich befürchte ja, dass hier immer wieder die selben Fragen auftauchen, aber für meinen speziellen Fall habe ich in den Archiven nichts gefunden: Es geht um eine Brücke in Wien (Reichsbrücke), die vor 30 Jahren eingestürzt ist, die man also nicht mehr fotografieren kann. Gibt es eine Möglichkeit, die urprünglichen Architektenskizzen (von 1934, Architekten erst viel später verstorben) zu verwenden? Darf ich sie nachmalen und anschließend hier hochladen? Das Bauwerk unterlag der Panoramafreiheit, auf die Informationen darüber, wie die Brücke genau aussah, kann also niemand ein Urheberrecht haben. Mehr als diese Informationen wären auch in der nachgemalten Skizze nicht vorhanden. Wenn ich jeden Strich nachzeichne, müsste es also mit einer freien Lizenz hinhauen. Richtig oder falsch? --Springbank 17:09, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn du aus einer Architektenskizze eine technische Zeichnung machst, die sich deutlich unterscheidet, könnte das gehen. Hast du mal Bilder von den Skizzen? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:00, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Eine in jedem Strich nachgemalte Skizze wäre indes eine eindeutige Urheberrechtsverletzung, nur zur Ergänzung. -- 80.139.99.122 18:02, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Ja, stimmt, deshalb sagte ich ja Skizze --> technische Zeichnung. man muß die Vorlagen kennen. In Deutschland sind Architekten keine Künstler, da wäre das vielleicht weniger problematisch, in allen anderen Ländern gelten Architekten aber als Künstler. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:07, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn du mir ein E-Mail schickst, kann ich dir morgen die Skizze als jpg zurückschicken. Mfg und Danke, Springbank 18:26, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Schicks einfach an ralf@roletschek.de - kein Problem, wenn die Mail hier steht, ich habe sehr gute Spamfilter. Aber bitte einen deutschen Betreff angeben ;) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:43, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn du mir ein E-Mail schickst, kann ich dir morgen die Skizze als jpg zurückschicken. Mfg und Danke, Springbank 18:26, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Ja, stimmt, deshalb sagte ich ja Skizze --> technische Zeichnung. man muß die Vorlagen kennen. In Deutschland sind Architekten keine Künstler, da wäre das vielleicht weniger problematisch, in allen anderen Ländern gelten Architekten aber als Künstler. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:07, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Eine in jedem Strich nachgemalte Skizze wäre indes eine eindeutige Urheberrechtsverletzung, nur zur Ergänzung. -- 80.139.99.122 18:02, 1. Okt. 2007 (CEST)
Kann ich diese Logos verwenden?
Hallo,
ich würde gerne diese Logos in die jeweiligen Artikel einbauen:
- 1 wird in en:WP verwendet.
- 2.
- Bei diesem 3 müsste das aktuelle Logo erst noch freigestellt werden, ist das ein Problem oder sollte ich dann lieber 4 oder 5 nehmen (nicht die HP der Firma)?
Vielen Dank.
--Blunts d e 23:06, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Fall 1 und Fall 3 dürfen mit der Vorlage
{{LogoSH}}
verwendet werden. Welche der 3 Möglichkeiten bei Fall 3 du wählst, ist egal. Ich würde das nehmen, was die beste Qualität hat. Bei Fall 2 stört das Portrait, wenn das aber alt genug ist (Urheber seit über 70 Jahren tod/bei unbekanntem Urheber mehr als 100 Jahre alt), ist es ebenfalls kein Problem. -- ChaDDy 23:26, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Danke, leider ist die Organisation von Fall 2 erst 1990 gegründet und die Website größtenteils auf russisch was ich nicht verstehe. --Blunts d e 23:37, 1. Okt. 2007 (CEST)
--77.132.255.149 23:45, 1. Okt. 2007 (CEST)
ich habe die frage was ich gegen jemanden tuhen kann der unwahres über mich in wikipedia vertreibt
Unwahrheiten bei wikipedia was kann ich tun?
--77.132.255.149 23:49, 1. Okt. 2007 (CEST) jemand verbreitet unwahrheiten über meine bad bei wikipedia. was kann ich dagegen tun?
- heul doch --87.182.122.28 02:21, 2. Okt. 2007 (CEST)