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Tierseuche

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Seuchenverordnung von Ravensburg aus dem 18. Jahrhundert

Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren. Die Grenzen zu einer „normalen“ Tierkrankheit sind fließend, der Begriff „Tierseuche“ ist durch die Tierseuchengesetze der jeweiligen Länder juristisch definiert und ist Ausdruck eines staatlichen Interesses an der Tilgung dieser Krankheit. Hochinfektiöse Erkrankungen bei Kleintieren wie die „Katzenseuche“ zählen nicht zu den Tierseuchen: Da sie keine ernsthafte Bedrohung für den Menschen (weder direkt noch indirekt) und die Katzenpopulation darstellen, sind sie rechtlich nicht reguliert.

Einteilung

Nach der Art des Erregers werden Prionen- (Transmissible spongiforme Enzephalopathien wie Bovine spongiforme Enzephalopathie, BSE), virale (z. B. Tollwut), bakterielle (z. B. Brucellose), Pilz- (z. B. Krebspest) und parasitäre Erkrankungen unterschieden. Letztere können durch Einzeller (z. B. Toxoplasmose), Würmer (z. B. Echinokokkose), Milben (z. B. Varroose) oder Insekten (z. B. Hypodermose) hervorgerufen werden.

Tierseuchen, die vor allem regional gehäuft auftreten werden, analog der Endemie bei Erkrankungen des Menschen, Enzootien genannt. Bei einer schnellen Verbreitung über regionale Grenzen hinweg spricht man von einer Epizootie, bei einer Verbreitung über viele Länder und Kontinente hinweg von einer Panzootie.

Virus der Blauzungenkrankheit: Es wird vor allem durch Gnitzen (Culicoides ssp.) übertragen, so dass ein Schutz vor Stechinsekten wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung ist.

Auch eine Einteilung der Tierseuchen nach dem hauptsächlichen Übertragungsweg ist möglich, wobei insbesondere die sich sehr schnell verbreitenden Seuchen häufig mehrere Übertragungswege aufweisen. Die Kenntnis der Übertragungs- und Verbreitungswege (Epizootiologie) ist für die Wahl geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen von überragener Bedeutung. Bei Erkrankungen wie der Listeriose, deren Erreger praktisch überall (ubiquitär) im Boden vorkommen, spricht man von Geonosen. Vor allem über Futtermittel übertragene Erkrankungen wie BSE bezeichnet man im englischen Sprachraum als foodborne diseases, die auch die Lebensmittelinfektionen des Menschen einschließen. Sogenannte airborne diseases werden über den Wind – erregerbelastete Aerosole (Tröpfcheninfektionen wie Tuberkulose) und Staub – oder durch Fluginsekten (z. B. Blauzungenkrankheit) übertragen. „Wasserbürtige Krankheiten“ (waterborne diseases) wie die Virale Hämorrhagische Septikämie verbreiten sich über kontaminiertes Wasser. Kontaktinfektionen werden durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen sowie indirektem Kontakt durch kontaminierte Gegenstände übertragen. Eine Sonderform der Kontaktinfektionen sind die bei der Begattung übertragenen Deckseuchen.

Bedeutung

Einige der als Tierseuche eingestuften Erkrankungen stellen eine direkte Infektionsgefährdung für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar.

Bacillus anthracis, der Erreger des Milzbrands – eine potenzielle biologische Waffe

Die meisten Tierseuchen bei Nutztieren verursachen hohe wirtschaftliche Schäden und sind eine Bedrohung für die Nahrungsgrundlagen des Menschen. Weitere ökonomische Verluste entstehen durch Handelsbeschränkungen im Falle eines Ausbruchs. Allein der Schweinepest-Ausbruch 1997/98 in den Niederlanden verursachte direkte Kosten von 2,3 Milliarden Euro, zusätzlich indirekte Kosten in ähnlicher Größenordnung und führte zur Tötung von 12 Millionen Schweinen.[1]

Die wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen, insbesondere durch die Rinderpest, waren auch Anlass für die Gründung der ersten tierärztlichen Ausbildungsstätten im 18. Jahrhundert und damit für die Etablierung der akademischen Ausbildung des Tierarztes sowie für den Aufbau staatlicher Veterinärbehörden.

Das hohe direkte und indirekte Schadenspotienzial machte Tierseuchen auch für die Entwicklung von biologischen Waffen interessant. Im zweiten Weltkrieg experimentierte man im Vereinigten Königreich mit Milzbranderregern, das Versuchsgelände Gruinard Island wurde erst 1986/87 dekontamiert und konnte bis dahin nur mit Schutzkleidung betreten werden. Auch mit Zoonosen wie Q-Fieber und Tularämie wurden Experimente zur Waffenentwicklung durchgeführt.

Bekämpfung

Die eindeutige Kennzeichnung ist ein wichtiges Mittel zur Aufklärung der Verbreitungswege von Tierseuchen und zur Identifizierung potentiell infizierter Tiere.

Für die Bekämpfung der Tierseuchen gelten besondere nationale gesetzliche Regelungen, in der Europäischen Union auch supranationale. Diese Rechtsbestimmungen regeln eine Melde- oder Anzeigepflicht sowie die einzuleitenden Maßnahmen. Für die meisten Tierseuchen besteht eine Bekämpfungspflicht, das heißt, der Tierbesitzer hat die angewiesenen diagnostischen, therapeutischen und seuchenhygienischen Maßnahmen, eventuell auch die Tötung durchzuführen beziehungsweise zu akzeptieren.

Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach den Eigenarten der Ausbreitung der jeweiligen Tierseuche (Epizootiologie). Ihre Anweisung und Durchsetzung obliegen den staatlichen Veterinärbehörden, die auf der Basis der gesetzlichen Regelungen erfolgt. Beim grenzüberschreitenden Verkehr von Tieren und Tierprodukten arbeiten die Veterinärbehörden mit der Zollverwaltung zusammen.

Die Tierseuchenüberwachung umfasst dabei auch vorbeugende Maßnahmen (Seuchenprophylaxe). Dazu gehören die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Tieren und Tierprodukten, die Überwachung von Viehmärkten und Tierprodukte verarbeitenden Betrieben, die Kennzeichnung von Tieren und Erzeugnissen, das Führen von Deckregistern, Festlegungen zur Fachkunde von in einem Viehbestand beschäftigten Personen (dieses gilt nach § 17g TierSG zum Schutz vor der Psittakose auch für Halter von Papageien) sowie Festlegungen zu Bau, Betrieb und Zulassung von Tierhaltungen, Tierprodukte verarbeitenden, tierabfallentsorgenden und futtermittelererzeugenden Betrieben.

Geflügelpest-Desinfektionsschleuse

Bei Verdacht oder Ausbruch einer Tierseuche können von den Veterinärbehörden eine Reihe von Maßnahmen angeordnet werden, wobei selbst verfassungsmäßige Rechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit oder die Unverletzbarkeit der Wohnung vorübergehend eingeschränkt werden können. Es muss nicht einmal der Bestand selbst von der Seuche betroffen sein, sondern auch Zustallungen aus betroffenen Beständen oder die Lage in einem Seuchengebiet können hinreichend sein. Maßnahmen sind beispielsweise die Anordnung diagnostischer Untersuchungen, die Absonderung erkrankter und ansteckungsverdächtiger Tiere (Quarantäne), das Verbot oder Beschränkungen des Tier-, Personen- oder Fahrzeugverkehrs, das Verbot der Außenhaltung (Stallpflicht), die Einrichtung von Sperrzonen, die Anordnung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Impfungen und anderen Behandlungen sowie Festlegungen zur Beseitigung von Tierkadavern, -produkten und -abfallprodukten. Für einige Erkrankungen existieren Behandlungs- und Impfverbote, um deren unbemerkte Ausbreitung zu verhindern. Dies führt zum Teil zu Massentötungen („Keulung“) von infizierten, infektionsgefährdeten oder auch nur prinzipiell empfänglichen Tieren.

Die Rigidität der gesetzlich geregelten Bekämpfungsmaßnahmen hat keinen unmittelbaren Bezug zum Zoonosecharakter oder zur Gefahr für die betroffene Tierart. Bei für den Menschen vollkommen ungefährlichen Seuchen, für die auch Impfstoffe existieren (beispielsweise Klassische Schweinepest), sind daher Impfverbote und Massenkeulungen sowohl in der Bevölkerung als auch in Fachkreisen umstritten. Andererseits werden stets tödlich verlaufende Zoonosen wie die Tollwut durch Impfprogramme bekämpft. Selbst für Tier und Mensch eher harmlose Erkrankungen wie die Stomatitis papulosa unterliegen der Meldepflicht und stehen damit auf der gleichen Stufe wie die meisten Salmonellosen. Für die Wahl der gesetzlichen Regelungen spielen auch andere Einflussfaktoren eine Rolle. Dies können internationale Restriktionen beim Handel mit Tieren und Tierprodukten, das Interesse an der vollständigen Eliminierung einer bereits weitgehend oder die Verhinderung der Wiedereinschleppung einer vollständig getilgten Seuche, epizootiologische Gesichtspunkte oder die Verwechslungsmöglichkeit mit gefährlicheren Seuchen sein.

Obwohl die Tierseuchenbekämpfung zur Tilgung der meisten gefährlichen Tierseuchen in Europa geführt hat, hat dieser Erfolg auch eine Kehrseite. Die europäischen Tierpopulationen haben im Normalfall keinen Kontakt mehr zum Erreger und damit auch keinen natürlichen, durch Impfverbote auch keinen herbeigeführten Antikörperschutz. Da jedoch die meisten Tierseuchen in Afrika und Asien noch häufig vorkommen, besteht die ständige Gefahr der Einschleppung. Trifft ein Erreger auf eine „jungfräuliche“ Population, kommt es meist zu sehr schweren Krankheitsbildern mit hohen Verlusten, während in Enzootiegebieten häufig ein selbstlimitierendes Seuchengeschehen mit teilweise milden Verläufen zu beobachten ist.

Organisation der Tierseuchenbekämpfung

OIE

Die World Organisation for Animal Health (Office International des Epizooties, OIE) ist für die internationale Beobachtung und Kontrolle der Tierseuchen zuständig. Die hier organisierten Länder melden nachgewiesene Erkrankungen an diese Organisation, wo sie gesammelt und die Informationen den Veterinärbehörden zugänglich gemacht werden.

Maul- und Klauenseuche – eine weltweit als sehr gefährlich eingestufte Tierseuche

Die OIE stufte bis Ende 2004 Tierseuchen in 2 Gruppen ein:

  1. Liste A enthielt 15 meldepflichtige Tierseuchen, die das Potential für eine ernsthafte und schnelle internationale Ausbreitung sowie ernsthafte ökonomische oder gesundheitspolitische Folgen haben. Sie spielen daher eine große Rolle beim Handel mit Tieren und Tierprodukten. Dazu gehörten Maul- und Klauenseuche, Vesikuläre Schweinekrankheit, Pest der kleinen Wiederkäuer, Lumpy-skin-Krankheit, Blauzungenkrankheit, Afrikanische Pferdepest, Klassische Schweinepest, Newcastle-Krankheit, Stomatitis vesicularis, Rinderpest, Lungenseuche der Rinder, Rifttal-Fieber, Pockenseuche der Schafe und Ziegen, Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest.
  2. Liste B enthielt 93 Tierseuchen, die eine ökonomische oder gesundheitspolitische Bedeutung, aber einen weniger dramatischen Einfluss auf den Handel mit Tieren und Tierprodukten haben.

Diese Einteilung wurde jedoch aufgegeben, so dass nunmehr alle Tierseuchen in einer einheitlichen Liste geführt werden.[2]

Europäische Union

Tollwut – eine bei vielen Tierarten und dem Menschen tödlich verlaufende Viruskrankheit

In der Europäischen Union wird eine Harmonisierung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen angestrebt. Das EU-Recht zur Tiergesundheit wird vom Rat verabschiedet, wenn Fragen der Lebensmittelsicherheit betroffen sind, wird auch das Europäische Parlament einbezogen. Der Rat hat eine Reihe von Rechtsakten zur Erfassung und Bekämpfung von Tierseuchen erlassen, die unmittelbar in den Mitgliedsländern gelten. Die Durchführung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen obliegt jedoch nach wie vor den jeweiligen Behörden der Mitgliedsländer. Hinsichtlich der Zoonosenbekämpfung stellt die Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. November 2003 die wichtigste Rechtsgrundlage dar. Darüber hinaus existieren eine Vielzahl von Richtlinien für einzelne Erkrankungen.[3]

EU-Heimtierausweis: Mit gültiger Tollwutschutzimpfung seit 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen in der EU vorgeschrieben

Die EU-Regelungen stellen Mindeststandards dar. Sie können durch nationales Recht verschärft werden, um eine erstmalige Einschleppung zu verhindern, wie beispielsweise im Vereinigtem Königreich bei der Tollwut, oder um eine Tierseuche durch Bestandssanierungen im Land auszumerzen. Verschiedene Sanierungsprogramme der Mitgliedsländer werden durch EU-Mittel finanziell unterstützt. Die EU erteilt auch den Status der Seuchenfreiheit von einer bestimmten Tierseuche.

Seit den 1980er-Jahren setzt die Europäische Union verstärkt auf Bestandstötungen zur Ausmerzung der hochansteckenden Tierseuchen. Impfungen und Notimpfungen werden als ungeeignet betrachtet, da sie zu einer unbemerkten Erregerpersistenz führen können. Ein weiterer Grundsatz der Tierseuchenbekämpfung ist das „Regionalisierungskonzept“. Hierbei werden innerhalb der Mitgliedsländer Gebiete definiert, die im Falle eines Seuchenausbruchs gesperrt werden.

Mit ANIMO/TRACES unterhält die EU eine zentrale Datenbank zur Registrierung von tierhaltenden Betrieben, Identifizierung von Tieren und Kontrolle des Handelsverkehrs mit Tieren und Tierprodukten. Die Europäische Kommission betreibt darüber hinaus ein Meldesystem für Tierkrankheiten (Animal Disease Notification System, ADNS), an dem nicht nur die Mitgliedsstaaten, sondern auch Beitrittskandidaten, Bewerber, die Schweiz, Island und Norwegen teilnehmen.

International arbeitet die EU eng mit den weltweiten Organisationen zusammen. Alle Mitgliedstaaten der EU sind auch Mitglieder der OIE.

Deutschland

Tierseuchen sind in Deutschland durch das Tierseuchengesetz (TierSG)[4], augenblicklich gültige Fassung vom 22. Juni 2004, und eine Reihe von Verordnungen geregelt. Die Durchsetzung obliegt den Veterinärbehörden (Amtstierarzt); die Bundeswehr, das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Paul-Ehrlich-Institut sind für die von ihnen gehaltenen Tiere selbst verantwortlich (§ 3 TierSG). Das Friedrich-Loeffler-Institut ist als Bundesoberbehörde auch für die Zulassung von Impfstoffen sowie für epidemiologische Untersuchungen, die Untersuchung von ex- und importierten Tieren und Tierprodukten, die Forschung auf dem Gebiet der Tierseuchen, die Aktualisierung der jeweiligen Rechtsvorschriften nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, das Verfassen des Tiergesundheitsjahresberichts und als nationales Referenzlabor für die Diagnostik von Tierseuchen zuständig.

Bienenwabe mit Larven des Kleinen Beutenkäfers – in Deutschland anzeigepflichtig

Tierseuchenbedingte Schäden und die Kosten von Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen werden entsprechend der §§ 66–72 TierSG zumindest teilweise von den Tierseuchenkassen übernommen. Für Verstöße (auch versuchte) gegen das Tierseuchengesetz kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden (§§ 74–77 TierSG).

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Eine Reihe von Tierseuchen sind in Deutschland anzeigepflichtig, das heißt jeder Tierhalter oder in Tierbeständen arbeitende Fachkräfte sind verpflichtet, bei einem entsprechenden Verdacht die zuständige Behörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen (§ 9 TierSG). Die Diagnose stellt der Amtstierarzt, der auch die einzuleitenden Diagnose- und Bekämpfungsmaßnahmen anordnet. Die anzeigepflichtigen Tierseuchen werden durch eine Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV)[5] jeweils aktuell festgelegt.

Vogelpocken – in Deutschland meldepflichtig

Meldepflichtige Tierkrankheiten

Andere Tierseuchen sind in Deutschland meldepflichtig. Dies dient vor allem der Statistik und Seuchenbeobachtung. Droht eine größere Ausbreitung, kann eine Tierseuche kurzfristig in den Status einer „Anzeigepflichtigen Tierseuche“ erhoben werden. Die meldepflichtigen Tierseuchen werden durch eine Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten[6] jeweils aktuell angepasst (letzte gültige Fassung vom 20. Dezember 2005). Der entscheidende Unterschied zu anzeigepflichtigen Tierseuchen besteht darin, dass nicht der bloße Verdacht anzeigepflichtig ist, sondern erst die nachgewiesene Erkrankung gemeldet wird, was im Regelfall einen Erregernachweis erfordert.

Österreich

In Österreich regelt die Prävention von und die Maßnahmen bei Tierseuchen das Tierseuchengesetz (TSG) 1909/2006 sowie eine Reihe von Einzelverordnungen. Oberste Autorität bei der Tierseuchenbekämpfung ist der Bundeskanzler, insbesondere bei der Einfuhr- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten. Er bestellt auch Grenztierärzte. Spezielle Schutzmaßnahmen können vom zuständigen Bundesministerium angewiesen werden. Bei Tieren der Militärverwaltung und Staats-Pferdezuchtanstalten sind diese Einrichtungen selbst für die Tierseuchenbekämpfung zuständig.

Varroamilben auf einer Bienenpuppe – bei seuchenhaftem Auftreten in Österreich anzeigepflichtig

Vollzugsorgan für das TSG ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Sie organisiert im Falle eines Seuchenausbruchs die entsprechenden Maßnahmen und entsendet im Regelfall einen Amtstierarzt, der mit dem Gemeindevorsteher, gegebenenfalls mit zwei Vertrauensmännern der Gemeinde, eine Seuchenkommission bildet (§ 21 TSG). Der jeweilige Landeshauptmann muss mindestens einmal jährlich eine Schulung zur Tierseuchenbekämpfung für Amts- und praktische Tierärzte organisieren.

Jeder Halter oder Betreuer von Tieren ist zur Anzeige eines Seuchenverdachts beim Bürgermeister oder der Polizei verpflichtet, die sie an die an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitermelden, Tierärzte melden einen entsprechenden Verdacht direkt an diese. Größere Tierhaltungen, der Tierhandel, Sammelmolkereien sowie der Transport von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen unterliegen der Kontrolle der Bezirksverwaltungsbehörden.

Kosten für Verluste und angewiesenen Tötungen sowie Schäden an Inventar infolge von Desinfektionsmaßnahmen werden nach §§ 48–60 erstattet, eine Ausnahme stellen Tötungen infolge Räude bei Einhufern und bei Fischseuchen dar sowie Tiere die bereits zur Schlachtung abgeliefert sind. Verstöße gegen das TSG können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen oder Geldstrafen bis zu 4.360 Euro bestraft werden (§§ 63, 64 TSG).

Anzeigepflichtige Seuchen sind in § 16 TSG (21 Erkrankungen) sowie weiteren Einzelgesetzen und -verordnungen geregelt.[7] Prinzipiell ist aber jede seuchenhafte Erkrankung nach § 17 TSG anzeigepflichtig. Zoonosen unterliegen nach dem Zoonosengesetz einer Überwachungspflicht. Darüber hinaus unterliegen eine Reihe von Tierseuchen auf der Grundlage von Einzelverordnungen und Kundmachungen durch regelmäßige Untersuchungen einer Untersuchungspflicht beziehungsweise Überwachung durch stichprobenartige Kontrollen in Beständen, mit dem Ziel anerkannt seuchenfreie Bestände aufzubauen. Bei Auftreten anderer als in § 16 TSG geregelter seuchenartiger Erkrankungen legt der Bundeskanzler per Verordnung fest, welche Maßnahmen des TSG Anwendung finden, soweit dies nicht bereits durch seuchenspezifische Rechtsakten geregelt ist.

Schweiz

Die Tierseuchenbekämpfung ist in der Schweiz durch das Tierseuchengesetz (TSG)[8] und die [9] geregelt. Sie ist kantonal organisiert, flankierende Maßnahmen regelt bei hochansteckenden Tierseuchen der Bundesrat. Die Tierseuchenpolizei wird vom Kantonstierarzt geleitet, dem weitere amtliche Tierärzte unterstellt sein können. Die Kantone können Viehinspektionskreise bilden und dafür zuständige Viehinspektoren einsetzen. Sie benennen auch Bieneninspektoren und Wasenmeister. Die zuständigen Organe haben die Rechtsbefugnisse der gerichtlichen Polizei (Art. 8 TSG). Im- und Exporte sowie der Transit von Tieren und Tierprodukten werden vom Bundesamt für Veterinärwesen beaufsichtigt. Die Forschung auf dem Gebiet der Tierseuchen obliegt dem Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI). Für die Diagnostik von Tierseuchen sind vom Bund Referenzlabororatorien benannt.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Ein Transponderlesegerät liest den unter die Haut implantierten Kennzeichnungschip aus.

Jeder der mit Tieren umgeht ist verpflichtet, einen Seuchenverdacht unverzüglich an einen Tierarzt beziehungsweise dem Bieneninspektor zu melden (Art. 11 TSG). Für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Hunde besteht Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Jedes Tier, das einen Bestand verlässt, benötigt ein Begleitdokument. Darüber hinaus müssen alle Besamungen dokumentiert werden. Der gesamte Tierverkehr wird in einer zentralen Datenbank erfasst.

Die Kosten von Bekämpfungsmaßnahmen werden ganz oder teilweise von den Kantonen erstattet, bei hochansteckenden Seuchen vom Bund (Artt. 31–38 TSG). Verstöße gegen das TSG können mit bis zu 8 Monaten Haft oder Geldbußen bis zu 20.000 SFr, bei gewerbsmäßigen Tierhaltern mit dem doppelten Satz geahndet werden (Arrt. 47–52).

In der Schweiz werden Tierseuchen nach dem TSG in vier Gruppen eingeteilt:

  1. Hochansteckende Tierseuchen (gemäß der ehemaligen Liste A des Internationalen Tierseuchenamts)
  2. Auszurottende Seuchen (bereits durch Bekämpfungsprogramme weitgehend ausgerottet)
  3. Zu bekämpfende Seuchen (nicht eliminierbare Krankheiten, Bekämpfung zielt auf eine Schadensbegrenzung)
  4. Zu überwachende Seuchen (Meldepflicht)

Übersicht zum Rechtstatus der Tierseuchen im deutschsprachigen Raum

Rechtliche Einordnung OIE-gelisteter Tierseuchen in Deutschland, Österreich und Schweiz
(AP = anzeigepflichtig, MP = meldepflichtig, UP = Untersuchungspflicht, Ü = Überwachung, Gr. = Gruppe)
Tierseuche Tierart Erreger Zoonose Status D Status A Status CH
Acarapidose Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Acarapis woodi nein ohne AP 1 Gr. 4
Actinobacillose der Schweine Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.A. pleuropneumoniae nein ohne ohne Gr. 3
Affenpocken Affen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Orthopoxvirus simiae ja AP ohne 2 ohne 2
Afrikanische Pferdepest Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.African Horse Sickness Virus nein AP AP 3 Gr. 1
Afrikanische Schweinepest Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Afrikanisches Schweinepest-Virus nein AP AP 4 Gr. 1
Ansteckende Blutarmut der Einhufer Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Equine infectious anemia virus nein AP AP Gr. 2
Ansteckende Blutarmut der Lachse Fische (Lachse) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infectious Salmon Anemia Virus nein AP AP 5 Gr. 2
Ansteckende Gebärmutterentzündung Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.T. equigenitalis nein MP ohne Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ansteckende Schweinelähmung Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Porcines Teschovirus nein AP AP Gr. 4
Aujeszkysche Krankheit viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Suid Herpesvirus 1 nein AP AP 6 Gr. 2
Bienenbeutenkäferbefall Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aethina tumida nein AP AP Gr. 4
Befall mit der Tropilaelaps-Milbe Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Tr. clareae und Tr. koenigerum nein AP AP Gr. 4
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Beschälseuche Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Trypanosoma equiperdum nein AP AP Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bläschenausschlag der Pferde Pferde [[Herpes (Pferd)#Equines Herpesvirus 3 (EHV-3)|Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Equines Herpesvirus 3]] nein ohne AP ohne
Blauzungenkrankheit Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Blue-Tongue-Virus nein AP AP Gr. 1
Borna-Krankheit Pferde, Schafe Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bornavirus fraglich MP ohne ohne 7
BHV-1-Infektion (IBR-IPV) Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Herpesvirus 1 nein AP AP 8 Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bösartiges Katarrhalfieber Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Herpesvirus 3 nein MP ? Gr. 4
Bovine Virusdiarrhoe Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Virusdiarrhoe-Virus nein AP UP 9 Gr. 4
Brucellose der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella abortus ja AP AP 10 Gr. 2
Brucellose der Schafe und Ziegen Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella melitensis ja AP AP 11 Gr. 2
Brucella-ovis-Infektion Schafe Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella ovis nein UP 40 AP 11 Gr. 3
Brucellose der Schweine Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Brucella suis ja AP AP Gr. 2
Campylobacteriose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Campylobacter ssp. ja MP 13 UP 12 Gr. 4 14
Caprine Arthritis-Enzephalitis Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Caprines Arthritis-Encephalitis-Virus nein ohne UP 15 Gr. 2
Chinaseuche (RHD) Kaninchen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rabbit hemorrhagic disease virus nein ohne ohne Gr. 4
Chlamydienabort Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Chlamydophila abortus ja MP MP 16 Gr. 4
Chlamydiose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Chlamydophila spp. ja MP 17 MP 16 Gr. 3
Ebola Affen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ebolavirus ja AP ohne 2 ohne 2
Echinokokkose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Echinococcus ssp. ja MP 18 Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 Gr. 4
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Enzootische Hämorrhagie der Hirsche Hirsche Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Epizootic hemorrhagic disease virus nein AP ? Gr. 4
Enzootische Leukose der Rinder Rinder, Büffel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bovines Leukämie-Virus nein AP AP 20 Gr. 2
Enzootische Pneumonie der Schweine Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycoplasma hyopneumoniae nein ohne ohne Gr. 3
Equine Arteriitis Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Equine arteriitis virus nein MP UP 21 Gr. 4
Euterpocken des Rindes Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Parapoxvirus bovis 2 ja MP MP 16 ohne
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Geflügelcholera Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Pasteurella multocida nein ohne AP ohne
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Geflügelpest („Vogelgrippe“) Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aviäres Influenzavirus ja AP AP Gr. 1
Faulbrut Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.P. larvae (Amerikanische)
M. pluton (Europäische)
nein AP
ohne
AP 1
ohne
Gr. 3
Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Frühlingsvirämie der Karpfen Fische (Karpfen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rhabdovirus carpio nein ohne 41 ? Gr. 4
Furunkulose der Fische Fische (Forellen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aeromonas salmonicida nein ohne AP ohne
Hypodermose Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.H. bovis, H. lineatum nein ohne BP 22 Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Agalaktie Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycoplasma ssp. nein ohne ohne Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Bursitis der Hühner Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Hühner, Puten Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infectious bursal disease virus nein MP AP 23 ohne
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Hämatopoetische Nekrose Fische (Lachse) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infectious hematopoietic necrosis virus nein AP AP 5 Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Laryngotracheitis Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Hühner Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Hühner-Herpesvirus 1 nein MP AP 23 Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Infektiöse Pankreasnekrose Fische (Forellen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Virus der infektiösen Pankreasnekrose nein MP ? Gr. 3
Koi-Herpesvirusinfektion Fische (Karpfen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Koi-Herpesvirus nein AP AP 24 ohne
Krebspest Krebse Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Aphanomyces astaci nein ohne AP 24 Gr. 3
Kryptosporidiose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Cryptosporidium ssp. ja ohne Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 Gr. 4
Leptospirose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Leptospira ssp. ja MP 25 Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 Gr. 3
Listeriose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.L. monocytogenes ja MP Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 Gr. 4
Lumpy-skin-Krankheit Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Capripoxvirus bovis nodularis nein AP AP Gr. 1
Lungenadenomatose Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Betaretrovirus nein ohne ohne Gr. 4
Lungenseuche der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycoplasma mycoides nein AP AP Gr. 1
Lungenseuche der Ziegen Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycoplasma capricolum nein ohne ohne Gr. 4
Maedi Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Maedi-Visna-Virus nein MP UP 15 Gr. 4
Marek-Krankheit Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Hühner Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Hühner-Herpesvirus 2 nein MP AP 23 ohne
Maul- und Klauenseuche Paarhufer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Maul-und-Klauenseuche-Virus ja AP AP Gr. 1
Milzbrand viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Bacillus anthracis ja AP AP Gr. 2
Myxomatose Hasenartige Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Leporipoxvirus myxomatosis nein ohne ohne Gr. 3
Neosporose Rinder, Hunde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Neospora caninum nein ohne ohne Gr. 4
Newcastle-Krankheit Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Newcastle-Disease-Virus ja AP AP Gr. 1
Nosemose Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Nosema apis, ceranae nein ohne AP 1 ohne
Orf (Ecthyma contagiosum) Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Parapoxvirus ovis nein MP ohne ohne
Paratuberkulose Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.M. paratuberculosis fraglich MP AP 26 Gr. 4
Pest der kleinen Wiederkäuer Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Peste des petits ruminants virus nein AP AP Gr. 1
Pferdeenzephalomyelitis Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Alphaviren ja AP AP Gr. 2
Pockenseuche der Schafe und Ziegen Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Capripoxvirus ovis und caprae nein AP AP Gr. 1
Proliferative Nierenkrankheit der Fische Fische Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.T. bryosalmonae nein ohne ohne Gr. 4
PRRS Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.PRRS-Virus nein ohne ohne Gr. 2
Psittakose Papageien Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Chlamydophila psittaci ja AP AP Gr. 3
Pseudotuberkulose Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.C. pseudotuberculosis nein ohne ohne Gr. 4
Q-Fieber Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Coxiella burnetii ja MP MP 16 Gr. 3
Räude viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Sarcoptes scabiei ja ohne AP 27 Gr. 3 28
Rauschbrand Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Clostridium chauvoei nein AP AP Gr. 3
Rhinitis atrophicans Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Pasteurella multocida u.a. nein MP Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 29 ohne
Rifttalfieber Wiederkäuer Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rift Valley fever virus ja AP AP Gr. 1
Rinderpest Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Rinderpestvirus nein AP AP Gr. 1
Rotz Pferde Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Burkholderia mallei ja AP AP Gr. 2
Salmonellose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Salmonella ssp. ja MP 30 Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 23 Gr. 3
Salmonellose der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Salmonella ssp. ja AP Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 Gr. 3
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Säugerpocken viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Orthopoxvirus ssp. ja MP 31 MP 16 ohne
Schweinepest Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.SP-Virus nein AP AP Gr. 1
Stomatitis papulosa Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Parapoxvirus bovis 1 nein MP ohne ohne
Stomatitis vesicularis Huftiere Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Vesicular stomatitis virus ja AP AP Gr. 1
Tollwut viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rabiesvirus ja AP AP Gr. 2
Toxoplasmose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Toxoplasma gondii ja MP 32 Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 Gr. 4
Transmissible spongiforme Enzephalopathien viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Prion fraglich AP AP 33 Gr. 2
Transmissible Gastroenteritis Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Schweine-Coronavirus 1 nein MP ? Gr. 4
Trichinellose Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Trichinella ssp. ja Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 34 Ü 34 Gr. 4
Trichomonadenseuche Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Tritrichomonas foetus nein AP AP Gr. 2
Tuberkulose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycobacterium ssp. ja MP  35 Ü 19 Gr. 2
Tuberkulose der Rinder Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Mycobacterium bovis ja AP 36 AP Gr. 2
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Tularämie Kaninchen, Hasen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Francisella tularensis ja MP MP 16 Gr. 4
Varroose Bienen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Varroa destructor nein ohne AP 1 37 Gr. 4
Vesikuläre Schweinekrankheit Schweine Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Swine vesicular disease virus ja AP AP Gr. 1
Vibrionenseuche Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Campylobacter fetus nein AP AP 38 Gr. 2
Verotoxin-bildende Escherichia coli viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Escherichia coli ja MP 39 UP 12 ohne
Virale Hämorrhagische Septikämie Fische (Forellen) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Viral hemorrhagic septicemia virus nein AP AP 5 Gr. 2
Visna Schafe, Ziegen Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Maedi-Visna-Virus nein MP UP 15 Gr. 4
Vogelpocken Vögel Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Avipoxvirus ssp. nein MP AP 23 ohne
Wild- und Rinderseuche Rinder Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Pasteurella multocida nein ohne AP ohne
Yersiniose viele Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Yersinia ssp. ja MP Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Ü 19 Gr. 4

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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Bienenseuchengesetz 25. Mai 1988 (pdf)
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Erkrankungen bei Affen sind in Österreich und der Schweiz nicht durch Tierseuchenrecht geregelt
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Pferdepestverordnung, BGBl. Nr. 497/1993
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"ASP-Verordnung 2005, BGBl. II Nr. 193/2005
5 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Fischseuchenverordnung 2005
6 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Schweinen gemäß VO vom 23. Mai 1986, BGBl. Nr. 303/1986
7 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"wird nur über ein freiwilliges Meldesystem von Pferdekrankheiten durch Tierärzte erfasst
8 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"IBR/IPV-Gesetz, § 18
9 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"BVD-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 282/2006 (pdf)
10 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Bangseuchengesetz BGBl. Nr. 147/1957, § 11; Bangseuchen-Untersuchungsverordnung 2004
11 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Brucellose-Verordnung, BGBl. Nr. 391/1995, § 1; Brucella melitensis-Überwachungsverordnung, BGBl. II Nr. 184/2002
12 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Überwachungsprogramme hinsichtlich ausgewählter Erreger, BGBl. II Nr. 81/2005
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"thermophile Campylobacter bei Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden, Katzen und Geflügel (einschl. Tauben)
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Campylobacter jejuni und Campylobacter coli
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Amtliche Veterinärnachrichten Nr. 8/2004
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Epidemiegesetz 1950, Änderung vom 24. Juli 2006, § 26a (pdf)
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Chlamydophila spp. bei Rindern, Schafen, Ziegen, Katzen und Geflügel (einschl. Tauben)
18 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Hunden, Katzen, Kaninchen und Hasen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Zoonosengesetz vom 18. November 2005 (Text)
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Anzeigepflicht nach Rinderleukosegesetz, BGBl. Nr. 272/1982, $ 18; nach Rinderleukose-Untersuchungsverordnung 2004 jährliche Untersuchung von

20 % der Bestände

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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"in EU-Besamungsstationen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Bekämpfungspflicht gemäß Dasselbeulenkrankheit der Rinder, BGBl.Nr. 21/1949 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Geflügel anzeigepflichtig gemäß Geflügelhygieneverordnung 2007, § 13
24 
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"das Auftreten von Fischseuchen wird gemäß § 17

Tierseuchengesetz angezeigt, s.a. Amtlichen Veterinärnachrichten Nr. 8/2004

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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Schweinen und Schafen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Paratuberkulose–Verordnung, BGBl. II Nr. 48/2006
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Pferden, Eseln, Maultieren, Mauleseln, Schafen und Ziegen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Schafen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Kundmachung vom 18. November 2005, Anlage 1 Programm Rhinitis atrophicans (pdf)
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Salmonella ssp. bei allen Haustieren, bei Rindern Anzeigepflicht
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen, Hasen und Kaninchen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Hunden, Kaninchen und Hasen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"TSE-Verordnung, Scrapie-Überwachungsverordnung
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"nicht tierseuchenrechtlich, sondern lebensmittelrechtlich gemäß Richtlinie 2003/99/EG
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"alle Haustiere, M. bovis anzeigepflichtig
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"Mycobacterium bovis spp.
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"nur bei seuchenhaftem Auftreten
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"nach dem Bangseuchengesetz BGBl. Nr. 147/1957, § 11 ist jede Fehl-/Frühgeburt bei Rindern innerhalb 24 Stunden bei der Gemeinde anzuzeigen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"alle Haussäugetiere, Forellen und Karpfen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2" nicht tierseuchenrechtlich geregelt, im Tierzuchtrecht ist eine Untersuchung für Böcke in Besamungs- bzw. Deckstationen vorgesehen
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Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2" derzeit tierseuchenrechtlich nicht geregelt, eine Aufnahme ist jedoch in Diskussion

Geschichte

Wenn du dich weigerst ... wird die Hand Jahwes dein Vieh auf dem Feld, die Pferde und Esel, die Kamele und Rinder, die Schafe und Ziegen, überfallen und über sie eine sehr schwere Seuche bringen. (2.Mose 9,1–3)

Antike bis Mittelalter

Über das Vorkommen von Tierseuchen in der Zeit vor den ersten schriftlichen Aufzeichnungen ist nichts bekannt. Außer der Tuberkulose – und auch bei dieser nur in Ausnahmefällen – verursachen Tierseuchen keine Knochenveränderungen, so dass Fossilien keine Aussagen zu Tierseuchen zulassen. Genetische Untersuchungen an Tierseuchenerregern geben aber Hinweise, dass sie bereits vor mehreren hundert Millionen Jahren vorkamen.[10] Ein weiteres Problem der Tierseuchengschichtsforschung ist, dass fast alle Beschreibungen aus der Zeit vor der Entdeckung und des Nachweises der jeweiligen Krankheitserreger immer eine spekulative Seite haben: Es gibt Verwechslungsmöglichkeiten zu ähnlichen Krankheitsbildern und die meisten Erkrankungen werden heute nur durch den eindeutigen Erregernachweis amtlich festgestellt.

Dokumentierte Fälle der Tuberkulose und Brucellose gibt es bereits aus dem 9. Jahrtausend vor Christus. Der Milzbrand wird bereits 1491 v. Chr. in Ägypten erwähnt.[10] Das älteste erhaltene tiermedizinische Dokument, das Veterinärpapyrus aus Kahun (1850 v. Chr.), behandelt vor allem Rinderkrankheiten, eine exakte Zuordnung zu bestimmten Tierseuchen ist aber auch aufgrund ungelöster Probleme mit der Deutung dieser Hieroglyphen und nicht erhaltener Teile nicht möglich. Im Codex Hammurapi wird im § 224 zwar Bezahlung und Haftung eines „Arztes für Rinder und Esel“ erwähnt, Ausführungen zu Tierkrankheiten enthält er aber nicht.[11][12] Im alten China gab es offenbar schon in der Zhou-Dynastie ein staatlich organisiertes Veterinärwesen und das sogenannte Zhou-li (ca. 300 v. Chr.) regelt Dienste und Pflichten des Veterinärs. Eine Zuordnung der Erkrankungen zu den heute bekannten Tierseuchen ist jedoch nicht möglich. Ähnliches trifft für die altindischen Schriften wie die Hastyayurveda („Elefantenheilkunde“; 500 v. Chr., Niederschrift vermutlich erst 500 n. Chr.) zu.[12]

Die ersten detaillierten Aufzeichnungen stammen aus griechischen Schriften des 4. und 5. Jahrhunderts v. Chr. Hippokrates lieferte 450 v. Chr. genaue Beschreibung des Rotzes der Pferde.[10] Aristoteles beschrieb im Band VIII seiner Historia animalium Erkrankungen bei Tieren, die auch detaillierte Schilderungen einiger Tierseuchen wie Rotz, Lungenseuche der Rinder, Tollwut und Tetanus beinhalten. Im bedeutendsten römisch-antiken Werk über die Landwirtschaft, der de re rustica des Lucius Iunius Moderatus Columella (etwa 60 n. Chr.), wird bereits die Absonderung erkrankter Tiere empfohlen. Erst in der Spätantike entstanden durch Tierärzte verfasste Werke wie die Mulomedicina Chironis (zweite Hälfte des 4. Jahrhunderts), das byzantinische Corpus Hippatriocurum Graecorum (9./10. Jh.), eine Kompilation der Schriften des 4./5. Jahrhunderts, sowie die Ars veterinaria von Pelagonius. Diese Schriften bestimmten maßgeblich auch die sich ab dem 9. Jahrhundert entwickelnde arabische Tierheilkunde und die Tiermedizin des Mittelalters in Europa.[12]

Vom 13. Jahrhundert bis Mitte des 18. Jahrhunderts oblag die Behandlung von Tieren den Stallmeistern (Marschall), weshalb diese Phase in der Veterinärgeschichte auch als „Stallmeisterzeit“ bezeichnet wird. Sie stützten sich vor allem auf die antiken Darstellungen der griechischen und arabischen Tierheilkunde.[11] Soweit es die Überlieferungen zulassen, waren im Mittelalter vor allem die Rinderpest, Druse, Rotz, Räude, Milzbrand und Schafpocken verbreitet. Die Lungenseuche der Rinder wurde vermutlich erst spät nach Europa eingeschleppt, ältere Beschreibungen könnten auch Verwechslungen mit Milzbrand oder Rinderpest sein. Die erste detaillierte Beschreibung der Maul- und Klauenseuche basiert auf einer Epizootie im Jahr 1514 in Italien und stammt von Girolamo Fracastori (De contagione et contagionis morbis et eorum curatione, libri tres, Venedig 1546). Wegen dieser Seuche wurden bereits im 16. Jahrhundert in Italien und im 17. Jahrhundert in der Schweiz Ursprungs- und Gesundheitsatteste für Tiere verlangt. Da es aber keine Entschädigungszahlungen gab, wurden diese Regelungen von den Bauern häufig umgangen. Größere Seuchenzüge der Rinderpest traten insbesondere während größerer kriegerischer Auseinandersetzungen wie der Kriegszüge Karls des Großen (ab 772), der mongolischen Eroberungen (13. Jahrhundert) und dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) auf. Die Tuberkulose der Rinder, eine als „Perlsucht“ schon in der Antike bekannte Krankheit, hielt man im 16. Jahrhundert noch für eine Form der damals grassierenden Syphilis (Morbus galliscus, „Franzosenkrankheit“), die bis zu solch grotesken Annahmen führte, sie werde durch „widernatürlichen Geschlechtsverkehr“ auf Rinder übertragen. Die Beziehungen zur Tuberkolose des Menschen wurden erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgeklärt.[12]

18. und 19. Jahrhundert

Die verheerenden Verluste durch die Rinderpest und die Notwendigkeit der fachkundigen Betreuung der Pferde der Kavallerie führten zu Gründung der ersten tierärztlichen Ausbildungsstätten: 1761 in Lyon, 1766 in Maisons-Alfort und Wien, 1769 in Turin und 1771 in Göttingen. Die Rinderpest gelangte vermutlich mit der Völkerwanderung im 4. Jahrhundert nach Mitteleuropa und Schätzungen gehen davon aus, dass ihr allein in Europa im 18. Jahrhundert 200 Millionen Rinder zum Opfer fielen. Obwohl der Erreger der Rinderpest erst 1902 entdeckt wurde, wurden bereits im 18. Jahrhundert die ersten seuchenrechtlichen Bestimmungen erlassen, die sich auf empirische Beobachtungen zur Verbreitung und Übertragung stützten. Erstaunlicherweise wurden dabei schon 1711 in Preußen, 1713 in England und 1714 in Frankreich Rechtsnormen erlassen, die bereits fast alle der auch heute in der Tierseuchenbekämpfung üblichen Maßnahmen beinhalteten: Anzeigepflicht, Sperrung von Beständen, unschädliche Beseitigung gefallener Tiere, Desinfektionsmaßnahmen und Entschädigungszahlungen. Die Keulung erkrankter Rinder als Mittel der Tierseuchenbekämpfung wurde vom päpstlichen Leibmedikus Giovanni Maria Lancisi 1718 vorgeschlagen und erstmals 1756 in Hannover gesetzlich verankert. Lancisi verfügte auch ein Handelsverbot für infizierte Tiere, dessen Missachtung mit dem Tod durch Enthauptung geahndet werden konnte.[12] Mit diesen Maßnahmen konnte die Rinderpest in Europa weitgehend getilgt werden, obwohl es während der napoleonischen Kriege zu einzelnen Wiederausbrüchen kam. Mit dem Rinderpestgesetz vom 7. April 1869 wurde im kleinstaatlichen Deutschland ein zunächst für den Norddeutschen Bund, mit der Reichsgründung 1871 für das gesamte Deutsche Reich gültiges Gesetz geschaffen. Der außerordentliche Erfolg dieser Regelungen wird aus der Tatsache ersichtlich, dass der letzte Ausbruch der Rinderpest in Deutschland 1881 stattfand, also 21 Jahre vor Entdeckung des Rinderpestvirus. 1872 wird die Institution des Amtstierarztes eingeführt. [11]

Muskelzysten von Trichinella spiralis

Der erste nachgewiesene Erreger einer Tierseuche war 1834 die Krätzmilbe, also der Erreger der Räude.[11] Die Räude der Pferde war im 18. Jahrhundert eine bedeutende Tierseuche, ihr wird sogar ein Einfluss auf den Ausgang des Siebenjährigen Krieges zugesprochen.[10] In den 1760er- und 1770er-Jahren trat eine – zunächst als Typhus fehlgedeutete – Trichinenepidemie auf. 1846 erkannte Joseph Leidy, dass sie über unzureichend erhitztes Fleisch übertragen wird, 1860 konnte Friedrich Albert Zenker diese Parasitose endgültig ätiologisch aufklären. Dies war Auslöser der gesetzlichen Kontrolle der Schlachthöfe (Gesetz über die Einrichtung öffentlicher und ausschließlich zu benutzender Schlachthöfe, 1868 in Preußen). Die Einführung der Trichinenschau wurde von Rudolf Virchow vorgeschlagen und in Deutschland erst 1937 generell gesetzlich vorgeschrieben.

Mit Entwicklung der Bakteriologie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts endet auch die vorätiologische Ära der Tierseuchen. 1842 entdeckte Christian Fuchs – er publizierte seine Ergebnisse allerdings erst 1862 weshalb andere Autoren Aloys Pollender 1849 diese Entdeckung zusprechen – den Erreger des Milzbrands Bacillus anthracis.[12] Robert Koch gelang 1876 die Vermehrung und der Nachweis, dass dieses Bakterium wirklich Auslöser der Erkrankung ist, und 1881 Louis Pasteur die Entwicklung eines Impfstoffs.[11] 1865 wurde von Jean-Antoine Villemin die Tuberkulose vom Menschen auf Kaninchen übertragen. Auguste Chaveau und C.A. Gerlach konnten durch Versuche 1870 endgültig den Zoonosecharakter der Tuberkulose nachweisen und letzterer forderte ein Verbot des Verzehrs von Fleisch tuberkulöser Rinder und Schweine. 1882 gelang Friedrich Loeffler und Schütz die Reinzüchtung des Erregers des Rotzes, der ältesten bekannten Pferdeseuche überhaupt. Dennoch ist über eventuelle Seuchenzüge in der Geschichte wenig überliefert, sie galt bis zum Nachweis der Übertragbarkeit 1797 durch E. N. Viborg sogar als nicht ansteckend. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gab es in Ungarn einen verheerenden Ausbruch, dem 20.000 Pferde zum Opfer fielen.[12]

Datei:Foot-and-Mouth-Disease-Virus.png
Maul-und-Klauenseuche-Virus – das erste als Erreger einer Tierseuche erkannte Virus

Anhand von Filtrierungsversuchen konnten Friedrich Loeffler und Paul Frosch 1897 nachweisen, dass der Erreger der Maul- und Klauenseuche ein Virus ist. Sie sind damit die Begründer der Veterinärvirologie.[11] Die Tollwut war bereits in der Antike bekannt und eine Übertragung durch Bisse wurde vermutet. Der Nachweis, dass das Virus über den Speichel übertragen wird, gelang 1804 G. Zinke. Ein Behandlungsverbot für diese Erkrankung wurde bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts verhängt, die Tollwut war auch Grund für die Einführung der Hundesteuer um 1840. Aus dem 19. Jahrhundert gibt es auch die ersten sicheren Nachweise anderer Viruserkrankungen. 1833 tritt in Ohio der erste Schweinepestausbruch auf, 1860 gelangt die Tierseuche auch nach Europa. 1878 bricht die Geflügelpest erstmals in Norditalien aus und verbreitet sich in mehreren Seuchenzügen bis 1930 über ganz Europa.[12]

Die neuen Entdeckungen der ätiologischen Disziplinen und die neue Einheit des Deutschen Reiches blieben nicht ohne Auswirkungen auf die Tierseuchenbekämpfung und ihre gesetzlichen Grundlagen. 1881 wurde das erste Reichsviehseuchengesetz erlassen, dessen Vorläufer entsprechende Gesetze in Baden (1865), Bayern (1867) und Preußen (1875) sind. Es enthielt Bestimmungen für neun Tierseuchen und wurde mit dem 2. Reichsviehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 auf 16 Erkrankungen ausgeweitet. Es bildet auch die Grundlage für das heute in Deutschland gültige Tierseuchengesetz, welches 1980 auf 28 und 1991 auf 38 Seuchen erweitert wurde.[11]

Verendete und getötete Tiere wurden zunächst auf sogenannten Wasenplätzen entsorgt. Ende des 17. Jahrhundert entwickelte sich das Abdeckerei-Privileg und mit den entstehenden Gewerbeordnungen unterstanden die Abdeckereien einer besonderen polizeilichen Genehmigungspflicht (Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869). Diese Wasenplätze sind zum Teil heute noch Infektionsherde für Milzbrand, dessen Erreger (Bacillus anthracis) in Form von Sporen über hundert Jahre im Boden infektiös bleiben kann. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden mit der „industriellen Revolution“ in Deutschland die ersten Tierkörperbeseitigungsanlagen. Sie erlaubten nicht nur eine sicher Abtötung der Erreger, sondern eine Verwertung gefallener Tierkörper zur Herstellung von Tiermehl und Tierfett.[13]

20. Jahrhundert

Im Ersten Weltkrieg mussten wegen der grassierenden Räude 1916 ganze Regimenter von der Front zurückgezogen werden. Hinzu kamen Verluste bei Pferden durch die ansteckende Blutarmut, Brustseuche und Rotz.[12]

Mit Beginn des 20. Jahrhunderts kam es zu einer Zunahme des internationalen Handels mit Tieren und Tierprodukten, so dass Tierseuchen nicht mehr allein auf Landesebene zu kontrollieren waren. Ein Rinderpestausbruch in Antwerpen im Jahre 1920, der durch aus Pakistan stammende Zebus verursacht wurde, die sich lediglich auf der Durchreise vorübergehend in Belgien befanden, war Ausgangspunkt für die Gründung des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE). Die französische Regierung berief am 25. Januar 1924 eine diplomatische Konferenz ein, an der 28 Staaten teilnahmen und die einstimmig die Gründung der OIE beschloss.[14]

1982 formulierte Stanley Prusiner seine „Prionhypothese“, wodurch die auch Gruppe der übertragbaren Enzephalopathien eine ätiologische Basis erhielt. Die Prionenerkrankungen stürzten die Tierkörperverwertung und die Herstellung von Arzneimitteln aus Rindern und Schafen in eine tiefe Krise.

Größere Seuchenzüge in Europa gab es in der jüngeren Geschichte bei BSE (1982 bis Mitte der 1990er-Jahre, vor allem im Vereinigten Königreich), der Klassischen Schweinepest (1997/98 in den Niederlanden), der Maul- und Klauenseuche (2001 im Vereinigten Königreich) und der Geflügelpest (Vogelgrippe) 2005.

Literatur

  • Wolfgang Bisping: Kompendium der staatlichen Tierseuchenbekämpfung. Stuttgart: Enke 1999, ISBN 3-7773-1423-4
  • Thomas Blaha: Angewandte Epizootiologie und Tierseuchenbekämpfung. Urban & Fischer, München, 1988. ISBN 3334002047
  • Arnulf Burckhardt: Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung. Enke-Verlag Stuttgart, 1992. ISBN 3432280815
  • Hans J. Selbitz und Wolfgang Bisping: Tierseuchen und Zoonosen. Gustav Fischer Verlag Jena, 1995. ISBN 3334609553

Einzelnachweise

  1. Tierseuchen Rückblick der Uni Münster
  2. Tierseuchenliste der OIE
  3. Aktuelle Tierseuchenverordnungen der EU
  4. Tierseuchengesetz
  5. TierSeuchAnzV
  6. Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
  7. Liste anzeigepflichtiger Tierseuchen (PDF)
  8. Tierseuchengesetz Schweiz(PDF)
  9. TierseuchenverordnungTierseuchenverordnung Schweiz(PDF)
  10. a b c d Lothar H. Wieler: Tierseuchen. Infektionskrankheiten, die alle Menschen betreffen. (Volltext)
  11. a b c d e f g Hans J. Selbitz und Wolfgang Bisping: Tierseuchen und Zoonosen.
  12. a b c d e f g h i Angela von den Driesch: Geschichte der Veterinärmedizin. München: Callwey-Verlag.
  13. Geschichte und Rechtsentwicklung der Tierkörperbeseitigung
  14. Arnulf Burckhardt: Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung.