Portal Diskussion:Recht/Archiv 2007-III
Der Artikel hat ein "halbe" QS verpasst bekommen. Vielleicht kann ein "Portalist" da etwas zur Klärung beitragen. --Geri, 17:24, 5. Jul. 2007 (CEST)
Gerichtsverfahren
Ich habe den Artikel Gerichtsverfahren bei der Qualitätssicherung eingetragen. In der jetzigen Version ist er m.E. ziemlich schwach und so speziell nicht wirklich Oma-tauglich. Auch die Abgrenzung zum Prozess in einem Satz ist sehr knapp. Vielleicht erbarmt sich jemand. Danke, --S.K. 18:42, 5. Jul. 2007 (CEST)
wieder mal deutschlandlastig
hallo, ich hab wieder mal in ein paar rechtsartikeln herumgepantscht, diesmal thermenfeld Urheberrecht - um das mal klarzustellen, ich will keinesfalls irgendwie stunk machen, in bins nur leid, in gesprächen mit (österreichischen) kollegen mir regelmässig anhören zu müssen, das die Wikipedia in rechtsthemen zu vergessen sei, weil man in den meisten artikeln erst nach zehnminütigem lesen entdeckt, dass man deutsches recht studiert, und dann unter "Österreich" und "Schweiz" erfährt, das "es ähnlich geregelt ist" und punkt. .. wie andere WP-autoren liegt mir also primär was am guten ruf der WP - da fand ich aber irgendwo im abschnitt "Internationales Recht" die punkte zu staaten ausserhalb deutschlands - dass ist nun wirklich peinlich.. inter-national, was heisst das doch gleich? - wenn die welt wirklich in de und der rest eingeteilt wird, trägt das wenig zur reputation der WP bei - ich versuche also weiterhin in den artikeln, in denen schon halbwegs ein umfassender standpunkt erläutert wird, deutschland als unterpunkt zu führen (an erster stelle erscheint mir natürlich gebot der mutmaßlich mehrheitlichen lesererwartung wie auch der höflichkeit), und in denen, die zu deutschspezifisch sind, das wort "deutsch" auch in die einleitung zu setzen - also bitte ich weiterhin um diskussion und nicht um reverts, die peinliche zustände aufrechterhalten - ich hoffe, wir kommen da miteinander zu zusammen - gruß -- W!B: 05:00, 6. Jul. 2007 (CEST)
- Natürlich hast du Recht, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz in den Artikeln gleichberechtigt behandelt werden sollten. Aber das Problem ist doch, dass die Österreicher und Schweizer nicht so viel dazu schreiben. Man kann ja kaum von einem deutschen Juristen erwarten, dass er was zur Rechtslage in der Schweiz schreibt. Wenn du jetzt vorhast, in den Einleitungen breit herauszustellen, dass der Artikel nur deutsches Recht behandelt, dann befürchte ich, dass den kein Österreicher mehr anfassen wird. Aber das ist eher ein psychologisches Problem. --Alkibiades 07:40, 6. Jul. 2007 (CEST)
- klar, auch schon bemerkt, schade, dass wir da niemanden haben - ich tu halt mein bestes, als laie, wenigstens auf die gesetztestexte selbst zu verweisen, an mehr ist leider eh nicht zu denken.. breit hinweisen aber eh nicht, es reicht meist schon, überhaupt darauf hinzuweisen - es sind ja auch viele links, die aus einem allgemeinen artikel dann kommentarlos in einen deutschen reinfahren - das weiterklicken plagt mich persönlich am meisten - da verliert man am schnellsten den überblick, in welchem rechtssystem man unterwegs ist -- W!B: 10:13, 6. Jul. 2007 (CEST)
weggefallene paragraphen??
hallo, ich wollt man anfragen, wo finde ich die gestrichenen bzw. geänderten paragraphen? sind die irgendwo aufgelistet??
- zB § 65 StGB existiert nicht mehr... --> wo finde ich, was darin stand??
danke und gruß, --Mondamo 19:16, 5. Jul. 2007 (CEST)
- Wofür brauchst Du den denn? Ich musste tatsächlich eben mal recherchieren (StGB-Kommentar gab nix her, mein allererstes StGB (noch dtv, seufz) auch nicht. Hiernach wurde er 1969 verabschiedet und 1985 gestrichen, ohne Gesetzeskraft zu erlangen. Ich würde die Bundesgesetzblätter dieser Jahre durchsuchen, zunächst 1969 (dürfte in der großen Strafrechtsreform mit erlassen worden sein, also in der Neuveröffentlichung des StGB dabei sein), dann auch in 1982 (am 1.1.1982 wurde das StGB veröffentlicht) und zuletzt bei 1985 (da müssten Vermerke sein, welche wo und wann veröffentlichte §§ aufgehoben wurden).--Kriddl Diskussion SG 19:47, 5. Jul. 2007 (CEST)
- In vielen gedruckten Ausgaben findet man zu Beginn einen Änderungsnachweis, über den man sich mit Hilfe des BGBl. die entsprechenden alten Fassungen heraussuchen kann. Bei juris und ähnlichen Diensten ist es teilweise möglich direkt auf die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültige Fassung eines Gesetzes zuzugreifen.
- Bis zum 2. StrRG war in § 65 die Strafantragsmündigkeit geregelt. Danach ging es um die sozialtherapeutische Anstalt, bis der Paragraph, wie von Kriddl erwähnt, aufgehoben wurde (siehe BT-Drs. 10/309, 10/2213; Plenarprot. 10/98 S. 7131 ff.). -- kh80 •?!• 19:54, 5. Jul. 2007 (CEST)
- Wenn du den Text nachschlagen möchtest, solltest du also ins 2. StrRG (BGBl. I 1969 S. 717 ff.) schauen. – Probier's in der nächsten Bibliothek oder, falls es dir 8 Euro wert ist, bei Makrolog. Grüße -- kh80 •?!• 20:22, 5. Jul. 2007 (CEST)
hallo, danke für die schnellen Antworten!
Ich suche den Paragraphen weil ich mich über Sozialtherapeutische Anstalten informieren will.
- (dazu gleich noch eine weitere frage: Definiert wird doch nirgendwo wie konkret so eine Therapie ausgestaltet sein soll?? Oder gibt es für diese Inhalte auch Gesetzestexte??)
- Kann ich den/die weggefallenen Paragraphen auch irgendwo im Internet ausfindig machen? Ich habe keine Druckausgabe von Gesetzestexten zu Haus.
- was ist das StrRG?
- Ich habe überhaupt so ein Problem mit all den "Reformgesetzen" und so. Das StVollzÄndG zB - gibt es das irgendwo als Text? (also Gesamttext, oder muss man alle BGBl. einzeln durchschauen?) oder die 6. strafrechtsreform??
- Ich finde in der Literatur immer Angaben zum "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" - aber so zusammenfassend gibt es das "Gesetz" eigentlich gar nicht? Es wurden nur die jeweiligen Paragraphen geändert?? (oder wo finde ich eine Übersicht der Gesetzesänderungen durch das Sexualdeliktebekämpfungsgesetz?)
so, das waren mal viele Fragen... Danke für euer offenes Ohr,
Gabi --Mondamo 20:27, 5. Jul. 2007 (CEST)
- Das sind Änderungsgesetze, durch die z.B. das Strafgesetzbuch geändert wird. Das Gesetz selbst findet sich dann im BGBl. und die sich daraus ergebenen Änderungen (z.B. „in § XY wird das Komma nach "darum" durch ein "und" ersetzt, "und warum" wird ersatzlos gestrichen"“) werden dann redaktionell in die allgemein käuflich erhältlichen Ausgaben der Gesetzestexte eingearbeitet. --Kriddl Diskussion SG 20:44, 5. Jul. 2007 (CEST)
- Die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt ist in § 9, §§ 123 ff. StVollzG geregelt. Wozu brauchst du da die alte Fassung des § 65 StGB? – Wenn du dich näher informieren willst, würde ich es mal in Kommentaren nachschlagen oder nach Aufsätzen suchen. Falls du dich in der Nähe einer Uni- oder Landesbibliothek befindest, kann du dort ggf. z.B. über beck online oder juris recherchieren.
- Das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (ein sog. Artikelgesetz) und das 6. StrRG findest du unter BGBl. I 1998 S. 160 ff. -- kh80 •?!• 21:28, 5. Jul. 2007 (CEST)
danke danke, das habe ich gesucht!!
somit kann dieser teile gerne archiviert werden.
warum ich alte nicht mehr existierende paragraphen suche? na, es ist doch spannend zu sehen, was einmal beschlossen wurde und dann doch wieder weggefallen ist!
gruß --Mondamo 19:57, 6. Jul. 2007 (CEST)
Absolute Fahruntüchtigkeit § 316 StGB
Habe bei Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten sowie bei Fahruntüchtigkeit mal die Rspr. eingefügt, das war unbedingt nötig! Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es so stimmt. Bitte mal durchsehen, ergänzen und evtl. berichtigen. Danke, -- Apokalypse 11:06, 7. Jul. 2007 (CEST)
- Habe es ergänzt und etwas umgestellt. Danke! --103II 15:46, 7. Jul. 2007 (CEST)
Bilderdiskussion
Wikipedia:Bilder mit sexuellem Inhalt --Franz (Fg68at) 16:44, 8. Jul. 2007 (CEST)
Manusmriti
Jemand hat den Artikel Manusmriti mit der Kategorie Historische Rechtsbücher verlinkt. Wie es aber im Text heißt, waren sie "....nicht Rechtsbücher im eigentlichen Sinn". Kann sich das mal jemand von Euch anschauen - ich halte die Verlinkung nicht für sinnvoll".--Durga 23:46, 8. Jul. 2007 (CEST)
Bitte Inhalt kurz überprüfen und in Artikelsystem einbauen. Codeispoetry ∙ Nix Löschgrund? ∙ 09:40, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Habe es mal auf Gewährleistung redirectet. Sach- und Rechtsmängelhaftung wird dort gleichermaßen erklärt, der extra Artikel ist unnötig. --103II 14:44, 9. Jul. 2007 (CEST)
Der Artikel ist gerade in der Löschprüfung. Wäre schön, wenn sich ein paar Rechtsinteressierte für ihn einsetzen könnten. Relevanz aus unserem Blickwinkel m.E. in jedem Fall gegeben. --Lapicida 23:23, 12. Jul. 2007 (CEST)
Der Artikel vermittelt den Eindruck, als handele es sich bei dem Begriff Bestellung um einen juristischen Fachbegriff. Ich kenne einen solchen Fachbegriff nicht. Was ist von dem Artikel zu halten? Ist das nicht Theorie- und Begriffsfindung, die bei Wikipedia nichts zu suchen hat? Für Hinweise bin ich dankbar. --CLevin 23:14, 12. Jul. 2007 (CEST)
- Das ist wohl eher ein BWL- als ein Juristenthema. Rechtlich ist das irrelevant, aber es kann schon sein, dass die Wirtschaftswissenschaften das in dieser Weise beschreiben. --103II 10:27, 13. Jul. 2007 (CEST)
Befindet sich hier jemand, der im Bereich M&A oder Unternehmenskauf firm ist? Bislang gab es überhaupt keinen Artikel zum Unternehmenskauf. Ich habe heute einen angelegt. Vielleicht findet jemand Zeit zur Durchsicht. Darüber hinaus scheint es mir bei vielen Artikeln in diesem Bereich durcheinanderzugehen. Besonders viele Zweifel habe ich beim Artikel Unternehmensübernahme. Diesen habe ich auch bereits etwas überarbeitet. Für Durchsicht und Hilfe wäre ich dankbar. --CLevin 11:15, 13. Jul. 2007 (CEST)
Nach der hier vertretenen Auffassung reichen dafür zwei Artikel. --Bubo 容 18:16, 14. Jul. 2007 (CEST)
- Danke für den Hinweis.--Kriddl Diskussion SG 18:25, 14. Jul. 2007 (CEST)
Hinweis: die beiden Artikel sollen zusammengelegt werden, Wikipedia:Redundanz/Juli_2007#Verfassungsgerichtsbarkeit_-_Verfassungsgericht. (mir erscheint es grundsätzlich sinnvoll) --Erzer 15:01, 16. Jul. 2007 (CEST)
Quellenlos, sprachlich überarbeitungswürdig. LA und QS waren schon, im Zweifelsfall grob durchkürzen. Codeispoetry ∙ Nix Löschgrund? 16:22, 16. Jul. 2007 (CEST)
War mit der Begründung „Quellen fehlen“ in der Qualitätssicherung. Siehe dazu auch Benutzer Diskussion:Inductor#Unveräußerliches Gut. -- Olaf Studt 22:42, 12. Jul. 2007 (CEST)
- Kann es sein, dass das nur Österreich betrifft? --103II 10:17, 18. Jul. 2007 (CEST)
Grundsätzliches
Ich habe den österreichischen teil von Körperverletzung etwas überarbeitet und möchte fragen, wie es in der wiki gehandhabt wird, §§ zu beschreiben. der deutsche teil des artikels zitiert zunächst kursiv den gesetzestext und geht dann mit fließtext darauf ein. ich habe um fehler auszubessern vorerst den wortlaut des gesetzestextes eingebaut und diesen wo es nur geht zur besseren verständichkeit reduziert. wäre es besser, den wortlaut 1:1 zu übernehmen und danach in einem eigenen absatz zu beschreiben, oder sollte man das ganze vermischt als einen fließtext formulieren? --KulacFragen? 10:54, 16. Jul. 2007 (CEST)
- Zumindest zitieren wir die §§ und verlinken sie. Wenn der ganze Artikel sich um einen bestimmten § dreht, dann
- rücke ich persönlich ihn gerne ein und setze in kursiv,
- wobei das wohl keine verbindliche Regel ist. Mir scheint es aber günstig zu sein; zumeist stecke ich den Gesetzestext mit zugehörigen Erläuterungen (Änderungen, ...) unter eine eigene Überschrift--103II 10:13, 18. Jul. 2007 (CEST)
Indizienbeweis
Hi, in Diskussion:Indizienbeweis wurde eine Frage gestellt, die ich (als Laie) durchaus berechtigt finde. Außerdem fehlen dem Artikel Quellenangaben. Möchte da mal jemand drauf schauen, der oder die sich damit auskennt? --jpp ?! 10:35, 19. Jul. 2007 (CEST)
Weblinks - Informativ oder Werbung?
Sind diese von der IP eingefügten Weblinks (19. Juli) Spam (war meine EInschätzung) oder enthalten sie (trotz der Überladung mit Werbung) wichtige Informationen (z.B. die Kommentare zu den Gesetzen?) -- Semper 23:55, 19. Jul. 2007 (CEST)
- Hi, einige Stichproben von mir haben ergeben, daß die Texte aktuell gepflegt sind - wohl ein entscheidendes Kriterium zur Bewertung einer Seite mit Gesetzestexten. Der Mehrwert gegenüber der hier verzugsweise als Quelle verlinkten Seite ist durch die recht weit zurückreichende Historie nicht nur marginal. Möglicherweise auch durch die Kommentare, deren Bewertung mir als Laie allerdings nicht möglich ist. Jedenfalls Mehrwert, den auch einige andere Seite so oder in anderer Form bieten. Allerdings scheiden alle diese Seiten als Alternativen oder erstverlinkte Quellen auf Grund einiger Kriterien aus:
- - Glaubwürdigkeit im Vergleich mit einem steuermillionenschweren Stiefkind des wohl größten kommerziellen Betreibers eher gering, kleinere Mängel wie z.B. Aktualität oder Usability ändern daran nichts
- - ich als Jurist habe sowieso bessere wenn vielleicht auch kostenpflichtige Quellen, Otto N. braucht die weiteren Informationen unbedingt nicht, würde ihn nur verwirren, zwangsläufig entstehende Mißverständnisse fördern nur das Querulantentum und alles wichtige steht schon im Artikel
- - Werbung auf der Seite, egal in welcher Form, geht nun gar nicht, muss ich schließlich mit jedem Kauf bezahlen (Werbung neben BMJ-Logos gilt übrigens nicht als Werbung), Steuern hingegen werden nach Leistungsfähigkeit erhoben, daher ist das für mich günstiger
- - Link ist offensichtlich wie so oft vom Betreiber selbst, Diskussion - werfe ich mal ein paar wiki-Regeln hin, nach der Wahrscheinlichkeit passen die
- - Seite ist mir unbekannt, Zeit zur eigenen Recherche fehlt mir auch gerade, vorsorglich löschen, damit ich die bereits investierte Zeit nicht ganz unnütz vertan habe, IP? Weg damit!
- Sorry, aber die offensichtlich oberflächliche "Recherche" ("Kann mal jemand prüfen was ich gerade gelöscht habe?") läßt zumindest bei mir die Glaubwürdigkeit jeder Änderung durch den jeweiligen Autor in anderem Licht erscheinen. Dass Du die Frage hier stellst, finde ich aber wiederum gut. Das ist schon echt viel, aber ein anderes Thema! Gruß Daniel --Buzer 00:29, 21. Jul. 2007 (CEST)
- Achso @Semper: Gilt nicht speziell Dir, sondern ist eher mein POV, der sich über längere Zeit hier entwickelt hat. --Buzer 00:33, 21. Jul. 2007 (CEST)
- Vielleicht wegen [1]? *räusper* Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 00:45, 21. Jul. 2007 (CEST)
- Ja klar deswegen! Sonst wäre mir das oben beschriebene wohl kaum aufgefallen. Geht auch unschwer aus meiner Historie hervor. --Buzer 00:52, 21. Jul. 2007 (CEST)
Artikel Gerichtsverfahren wurde in die QS mit der Begründung:Der Artikel ist aktuell m.E. ziemlich abschreckend, der Hauptteil ist primär eine Liste mit wenig Struktur. Das ganze wirkt mehr wie Stichwortsammlung den wie ein richtiger Artikel. Es fehlt z.B. was das gemeinsame aller Verfahren ist, d.h. wie ist der allgemeine Ablauf, ... Für mich als Oma etwas wo ich schnell aufgeben würde. --S.K. 18:59, 4. Jul. 2007 (CEST) eingetragen. Seid so nett und kümmert euch mal drum. Vielen Dank, Justitia wirds euch danken. --nfu-peng Diskuss 14:39, 20. Jul. 2007 (CEST)
Meines Erachtens ist Schutzhaft ein eindeutiges Lemma (historischer Rechtsbegriff) und bedarf keiner BKL; daher sollte Schutzhaft (Nationalsozialismus) nach Schutzhaft verschoben werden (und sowiso ganz erheblich überarbeitet werden), genauso wie bei es diesem Artikel hier auch zutreffend geschehen ist:[2]. Die Gegenauffassung behauptet allerdings: "Schutzhaft ist eine Haft um etwas zu schützen."[3]. ... sowie "diese(s) Rechtsinstitut(e) gibt es in der BRD" (leider ohne Belege)
Über eine Stellungnahme von im Polizei- und Ordnungsrecht kundigen Personen wäre ich sehr dankbar! Die Frage lautet also: Ist "Schutzhaft" ein im geltenden Polizeirecht üblicher Begriff? --Erzer 21:15, 25. Jul. 2007 (CEST)
- § 28 PolG-BW spricht nur von "Gewahrsam", fährt dann allerdings fort "zum eigenen Schutz einer Person gegen drohende Gefahr für Leib oder Leben". Halte den Begriff für diskreditiert und deshalb ungebräuchlich - ähnlich Euthanasie. Würde das eher unter Schutzgewahrsam nehmen (so auch bei Würtenberger/Heckmann/Riggert, 5. Aufl. Rn. 359) und unter Schutzhaft darauf verweisen. --103II 21:48, 25. Jul. 2007 (CEST)
- Selbstverständlich wird der Begriff Schutzhaft im heutigen Polizeirecht nicht verwendet, das steht auch in der BKL. Man kann jedoch ein selbsterklärendes Kompositum nicht einfach aus dem Sprachgebrauch tilgen. Der Begriff wurde bereits vor den Nazis und auch heute noch verwendet, im wörtlichen Sinn ohne Anführungszeichen, in euphemistischer Verwendung mit. Ein Rechtsinstitut das Leute einsperrt, die noch nichts angestellt haben oder ihre Strafe schon verbüßt haben gibt es in vielen Rechtsstaaten, unter unterschiedlichen Namen. --Siehe-auch-Löscher 07:58, 26. Jul. 2007 (CEST)
- Laut WP:BKL ist eine Begriffsklärungsseite notwendig, wenn "ein Wort (homograph) mehrere Begriffe (Sachverhalte) bezeichnet". Auf der jetzigen "BKL" wird jedoch zu Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam und Sicherungsverwahrung - dies sind nun offenkundig andere Worte. Von daher sollte dieser ja richtige Satz ("Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung.") eben in die Einleitung des Artikels rein. Eine BKL wäre nur dann nötig, wenn es auch Artikel zu Schutzhaft (Land XY) geben würde (wenn Siehe-auch-Löscher einen solchen Artikel erstellen könnte, wäre dies wünschenswert; ich selber habe keine Literatur zu Rechtsinstituten dieses Namens in anderen Rechtsordnungen finden können). Aber auch in einem solchen Fall wäre dies eine BKL nach Var. 2 oder 3, da die nationalsozialistische Schutzhaft offensichtlich die Hauptbedeutung ist: Benutzer:Hozro hatte festgestellt, dass von ~150 WP-Links "fast alle" auf die NS-Schutzhaft verlinken [4]]
- --Erzer 19:54, 27. Jul. 2007 (CEST)