Judenstern

Der sogenannte Judenstern - seltener auch als Gelber Stern bezeichnet - wurde von den Nationalsozialisten ab September 1939 im besetzten Polen, ab September 1941 auch im Deutschen Reich als Kennzeichen für Juden eingeführt. Diese Diskriminierung diente ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung und war ein Schritt zu ihrer späteren Deportation und Vernichtung im Holocaust.
Historischer Hintergrund
Besondere Kleiderordnungen für Juden waren seit dem 8. Jahrhundert zuerst in manchen vom Islam geprägten Ländern, seit dem Vierten Laterankonzil 1215 in vielen Gegenden Europas eingeführt worden. Etwa zwischen 1600 und 1800 wurden solche Kennzeichen in Europa in regional unterschiedlichen Schritten abgeschafft. Seit der Jüdischen Emanzipation forderten manche Antisemiten die Wiedereinführung von Kleidungskennzeichen für Juden, so etwa Friedrich Rühs 1815.
Beim Judenboykott vom 1. April 1933 wurden Ladenschaufenster mit weißen oder gelben Davidsternen und Aufschriften versehen: Deutsche, kauft nicht bei(m) Juden! Dies weckte bei Betroffenen Erinnerungen an das Mittelalter. Robert Welsch, Journalist, schrieb in der Jüdischen Rundschau am 4. April 1933: Tragt ihn mit Stolz, den gelben Fleck![1]
Damals existierten noch keine offiziellen Pläne des Regimes für solche Kennzeichnungen. Aber Adolf Hitler nahm 1937 in einer Rede vor Funktionären der NSDAP zu einem entsprechenden Vorschlag Stellung:
- Dieses Problem der Kennzeichnung wird seit zwei, drei Jahren fortgesetzt erwogen und wird eines Tages so oder so natürlich auch durchgeführt. [...] Da muss man nun die Nase haben, ungefähr zu riechen: 'Was kann ich noch machen, was kann ich nicht machen?' [2]
Am 11. November 1938 schlug Reinhard Heydrich auf einer Berliner Konferenz, die Folgemaßnahmen zu den Novemberpogromen beschloss, eine Kennzeichnungspflicht für Juden vor.
Nach uneinheitlichen Regelungen im besetzten Polen wurde der Judenstern im Deutschen Reich am 19. September 1941 flächendeckend verordnet. Sein historisches Vorbild war der Gelbe Ring bzw. Gelbe Fleck; insofern knüpften die Nationalsozialisten an den Antijudaismus im Mittelalter an. Seine Form erinnerte jedoch an den Davidstern: Er bestand aus zwei überlagerten, schwarzumrandeten gelben Dreiecken, die einen handtellergroßen sechszackigen Stern bildeten. In dessen Innenbezirk befand sich eine schwarze Aufschrift „Jude“, deren nach links geneigte Buchstabenform die Hebräische Schrift nachahmen und verhöhnen sollte.[3]
Deutsches Reich
Seit April 1941 trieb Joseph Goebbels den Plan eines einheitlichen Judenabzeichens auch für das Deutsche Reich voran und drängte seit Juli 1941 auf Hitlers Genehmigung dafür. Der geeignete Zeitpunkt schien nun gekommen, da außenpolitische Rücksichten außer acht gelassen werden konnten und Sanktionen durch die USA wirkungslos bleiben mussten. Durch die Kennzeichnung sollte laut Goebbels die jüdische Minderheit isoliert werden, damit sie sich im Krieg nicht unerkannt als „Miesmacher und Stimmungsverderber“ betätigen könne. Zugleich sollte die Kennzeichnung die angestrebte spätere Deportation der Juden entscheidend erleichtern. [4]
Polizeiverordnung
Am 1. September 1941 verpflichtete die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden fast alle Personen im Deutschen Reich, die nach den Nürnberger Gesetzen als Juden einschließlich der Geltungsjuden definiert waren, vom vollendeten sechsten Lebensjahr an einen gelben Judenstern „sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes fest aufgenäht zu tragen“. Nur die „Mischlinge“ und jüdischen Partner in „privilegierten Mischehen“ wurden davon ausgenommen. Jüdische Männer einer Mischehe, die kinderlos geblieben war, fielen nicht unter diese Ausnahmeregelung und waren zum Tragen des Judensterns verpflichtet.
Die Polizeiverordnung verbot den Juden ferner, Orden und Ehrenzeichen zu tragen und den Wohnort ohne schriftliche polizeiliche Genehmigung zu verlassen. Beim Empfang der Judensterne mussten sie die Kenntnisnahme dieser Bestimmungen sowie Folgendes unterschreiben:
- Ich verpflichte mich, das Kennzeichen sorgfältig und pfleglich zu behandeln und bei seinem Aufnähen auf das Kleidungsstück den über das Kennzeichen hinausragenden Stoffrand umzuschlagen. [5]
Bei Zuwiderhandlung drohte den Juden eine Geldbuße oder Haftstrafe bis zu sechs Wochen. Im Jüdischen Gemeindeblatt Berlins wurde gewarnt, dass das „Verdecken des Judensterns durch Kragen, Taschen oder Aktenmappen“ strafbar sei.[6] Später wurden Verstöße auch durch baldmöglichste Deportation oder Zuführung in das nächstgelegene Konzentrationslager geahndet.[7]
Weitere Beschränkungen
Am 24. Oktober 1941 erging ein Runderlass des Reichssicherheitshauptamtes, der denjenigen deutschblütigen Bürgern eine Schutzhaft von drei Monaten androhte, die „in der Öffentlichkeit freundschaftliche Beziehungen zu Juden“ erkennen ließen. [8] In Hamburg wurde den „deutschblütigen Volksgenossen“ beim Abholen der Lebensmittelkarten ein Flugblatt ausgehändigt, das diesen Erlass im Wortlaut enthielt. [9]
Am 13. März 1942 ordnete die Gestapo reichsweit an, jüdische Wohnungen „mit einem weißen Judenstern aus Papier“ zu kennzeichnen. [10]
Bereits am 18. April 1941 war Juden die Benutzung von Reisezügen und Schiffen ohne Sondergenehmigung untersagt worden. Am 24. März 1942 verbot das Reichsministerium des Inneren grundsätzlich auch die Benutzung von innerstädtischen Verkehrsmitteln; nur Fahrstrecken zur Arbeit über sieben Kilometer Entfernung galten als genehmigt. [11] „Sternträger“ durften ab Oktober 1941 keine Telefonzellen mehr benutzen und ab September 1942 nur noch zu bestimmten Zeiten einkaufen.
Reaktionen Betroffener
Der Linguist Victor Klemperer beschrieb den Stern in seinem Werk LTI – Notizbuch eines Philologen - als Betroffener:
- ... der 19. September 1941. Von da an war der Judenstern zu tragen, der sechszackige Davidsstern, der Lappen in der gelben Farbe, die heute noch Pest und Quarantäne bedeutet und die im Mittelalter die Kennfarbe der Juden war, die Farbe des Neides und der ins Blut getretenen Galle, die Farbe des zu meidenden Bösen; der gelbe Lappen mit dem schwarzen Aufdruck: ‚Jude‘, das Wort umrahmt von Linien der ineinandergeschobenen beiden Dreiecke, das Wort aus dicken Blockbuchstaben gebildet, die in ihrer Isoliertheit und in der breiten Überbetontheit ihrer Horizontalen hebräische Schriftzeichen vortäuschen.[12]
Berühmt wurde das Selbstbildnis mit Judenpass von Felix Nussbaum.[13]
Reaktionen der nichtjüdischen Bevölkerung
Die Reaktionen der Mitbürger spiegeln sich hauptsächlich in zwei unterschiedlichen Quellensorten: Zum einen gibt es mit den sogenannten "Meldungen aus dem Reich“ die Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS aus dieser Zeit. Zum anderen kann man auf Tagebuchnotizen, Briefe oder spätere Berichte der „Sternträger“ selbst zurückgreifen. Die Aussagekraft beider Quellenarten ist aus unterschiedlichen Gründen begrenzt und lässt abgeleitete Verallgemeinerungen unsicher erscheinen.
Unter dem 9. Oktober 1941 berichten die „Meldungen aus dem Reich“, die Polizeiverordnung sei „überwiegend begrüßt, in katholischen und bürgerlichen Kreisen aber auch mit Mitleid aufgenommen“ und es sei aber auch „von mittelalterlichen Methoden“ gesprochen worden. [14] Im November wird berichtet, dass die Forderung von Gemeindemitgliedern, die „Judenchristen“ in der Kirche beim Gottesdienst und Sakramentsempfang abzusondern, von den katholischen Bischöfen wie der Bekennenden Kirche abgelehnt worden sei. [15] Am ausführlichsten wird im Bericht Nr. 256 vom Februar 1942 auf die Auswirkungen der Verordnung eingegangen. Die Verordnung habe „einem lang gehegten Wunsch weiter Bevölkerungskreise“ entsprochen. Außerordentlich weiten Raum nehmen kritische Bemerkungen über die Ausnahmeregelungen ein; ein nicht gekennzeichneter Jude sei nun unverdächtig und getarnt, überdies nicht durch einen Zwangsvornamen im Ausweis zu erkennen. Es werde „allgemein erwartet, dass sämtliche Sonderbestimmungen zugunsten der Juden und der jüdischen Mischlinge aufgehoben“ würden und dass die jüdischen Wohnungen eine Kennzeichnung erhielten.[16] Es muss offen bleiben, ob diese Stimmungsberichte repräsentativ sind oder die Berichterstatter vorgesetzte Stellen zu beeinflussen suchten.[17]
In einer Konferenz des Propagandaministeriums warnte ein Sprecher vor einer Mitleidswelle „aus Kreisen der Intelligenzbestien“. Ablehnende Reaktionen der Bevölkerung lassen sich aus manchem Presseartikel ableiten, wenn über „falsches Mitleid und schlecht angewandte ‚Menschlichkeit’ gegenüber besternten Juden“ gewettert wurde.[18]
Eine überwiegend ablehnende Reaktion zumindest von Teilen der Bevölkerung wird auch von den betroffenen „Sternträgern“ selbst bezeugt: „Viel Freundlichkeit in der Öffentlichkeit und noch viel mehr im geheimen werden uns erwiesen“ – „Die Judensterne sind nicht populär. Das ist ein Misserfolg der Partei“.[19] „Fraglos empfindet das Volk die Judenverfolgung als Sünde“[20]. Spöttisch wurde das Zeichen auch in Anspielung auf den preußischen Verdienstorden „Pour le Mérite“ als „Pour le Sémite“ bezeichnet[21].
Victor Klemperer berichtet von einigen solidarischen Bekundungen, schreibt aber in seinem Tagebuch auch von Anpöbelungen. Antisemitische Bemerkungen gab es häufiger von Kindern und der Hitlerjugend.
Die als wohltuend empfundenen Solidaritätsbekundungen in einer sonst feindlich gesonnenen Umwelt werden von den jüdischen Berichterstattern stets lobend hervorgehoben. Durch diese Betonung wird ihnen ein Gewichtung verliehen, die heutige Leser zu voreiligen Schlussfolgerungen auf die Stimmung in der Bevölkerung verleiten kann.
Besetzte Staaten
Polen und Russland
Ab September 1939 – noch vor dem Ende des Polenfeldzugs – zwangen einzelne deutsche Militärbehörden im besetzten Polen die örtlichen Juden, erst ihre Läden, dann auch ihre Kleidung zu kennzeichnen. So mussten etwa die Juden Lublins ab November 1939 ein gelbes Abzeichen mit der Aufschrift „Jude“ auf der linken Brustseite tragen.
Am 14. November 1939 befahl SS-Brigadeführer Friedrich Übelhör für das ihm unterstellte Gebiet von Kalisz, dass alle Juden jeden Alters eine vier Zentimeter breite Armbinde in „judengelber Farbe“ am rechten Oberarm zu tragen hätten. Am 12. Dezember änderte er den Befehl: Nun mussten die Juden ein gelbes Stoffabzeichen in Form eines Davidsterns auf die rechten Brustseite und der Rückenseite ihrer Oberkleidung aufnähen.
Am 23. November 1939 befahl Hans Frank, dass alle Juden des Generalgouvernements ab ihrem 12. Lebensjahr vom 1. Dezember 1939 an auf dem rechten Ärmel ihrer Oberkleidung eine weiße, mindestens 10 Zentimeter breite Binde mit einem blau konturierten sechszackigen Stern tragen sollten. Dieser Befehl wurde dann auch für Ostoberschlesien übernommen.
Ab Juli 1941 wurden die in Polen gültigen Erlasse eines gelben Davidsterns oder einer weißen Armbinde mit blauer Davidsternkontur auf die besetzten sowjetrussischen Gebiete übertragen. Letztere sollten ab dem 13. August 1941 durch gelbe Davidsterne ersetzt werden.
Die Kennzeichnungspflicht galt auch für bereits durch Ghettos von der übrigen Bevölkerung getrennte Juden. Sie mussten selbst für Kauf und Verteilung der Abzeichen sorgen. In den Judenghettos gab es zeitweise 19 zusätzliche Kennzeichnungen für Hilfspolizisten, Ärzte, Angestellte eines Judenrates und Fabrikarbeiter. In der Öffentlichkeit nicht oder falsch gekennzeichneten Juden drohten die deutschen Behörden Strafen von Geldbußen bis hin zu Erschießung an.[22]
Frankreich
Ab Dezember 1941 versuchte das NS-Regime, den Judenstern im besetzten Teil Frankreichs einzuführen, um die geplanten Deportationen französischer Juden einzuleiten. Dies stieß jedoch auf Widerstand bei der Bevölkerung und der Vichy-Regierung, vereinzelt auch bei lokalen deutschen Militärverwaltungen. Der damalige Premierminister Pierre Laval verweigerte die Kennzeichnungsverordnung mit dem Argument, die bisherigen antijüdischen Maßnahmen seien ausreichend und ein besonderes Abzeichen für Juden würde die Franzosen nur schockieren. Daraufhin wurde die Anordnung zunächst aufgeschoben.
Das „Judenreferat“ unter Adolf Eichmann machte die Durchsetzung des Abzeichens in ganz Westeuropa im März 1942 auf mehreren Konferenzen in Berlin und Paris zum Thema. Dabei erklärte der Befehlshaber der Sicherheitspolizei für das besetzte Frankreich und Belgien, Helmut Knochen, ausdrücklich, es handele sich dabei um einen notwendigen Schritt zur „Endlösung der Judenfrage“.
Am 7. Juni 1942 ordneten die deutschen Behörden schließlich selbst an, dass alle französischen Juden ab dem 6. Lebensjahr auf der linken Brustseite einen gelben Stern mit der Aufschrift „Juif“ (Jude) oder „Juive“ (Jüdin) zu tragen hätten. Das Vichy-Regime blieb jedoch weiterhin untätig. Etwa 17.000 von 100.000 zum Tragen verpflichteten Juden holten den Judenstern nicht ab. Viele nichtjüdische Franzosen trugen nun gelbe Kleidung oder sogar Sterne, um ihre Solidarität mit den verfolgten Juden zu zeigen. Die französische Polizei, die dafür bekannt war, Juden sonst nicht freundlich zu behandeln, verzichtete bei Ausweiskontrollen darauf, Verstöße gegen die Verordnung zu ahnden. Daraufhin wurden im bis November 1942 unbesetzten Teil Frankreichs keine Judenkennzeichen eingeführt.[23]
Benelux-Staaten
Für Belgien trat die Kennzeichnungspflicht für Juden am 3. Juni 1942 in Kraft; in den Niederlanden wurde sie mit Erlass vom 29. April 1942 eingeführt.
Skandinavische Staaten
Eine Sonderstellung nahm Dänemark ein. Die deutschen Behörden äußerten zwar den Wunsch nach einer Kennzeichnung, wagten aber nicht, diese selbst verbindlich anzuordnen. Einer Legende nach soll König Christian X. gedroht haben, beim Erlass einer solchen Verordnung werde er als erster dieses Abzeichen tragen. Diese Darstellung hat jedoch keinen realen Hintergrund.[24].
Verbündete Staaten
Die Nationalsozialisten waren bestrebt, auch in den mit Deutschland verbündeten Staaten eine entsprechende Regelung einführen zu lassen. Dies geschah in der Slowakei bereits am 9. September 1941. In Rumänien folgte eine entsprechende Verordnung 1941 bzw. 1942, die aber nur für die neuerworbenen Gebiete galt. Auf Ungarn übte die deutsche Regierung im Jahre 1942 erheblichen Druck aus, doch kam es hier erst nach der Militärbesetzung am 31. März 1944 zur Kennzeichnungspflicht. In Bulgarien wurden derartige Pläne von einer starken Opposition abgelehnt. Im August 1942 wurde dort ein Abzeichen in Form eines kleinen gelben Knopfes eingeführt; doch diese Anordnung wurde nicht konsequent befolgt.
Siehe auch
Belegstellen
- ↑ Artikel Kennzeichnung als Juden, in: Enyzklopädie des Holocaust 1998, S. 750
- ↑ Konrad Kwiet: Nach dem Pogrom: Stufen der Ausgrenzung. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Juden in Deutschland 1933-1945... München 1988, ISBN 3-406-33324-9, S. 615
- ↑ Konrad Kwiet: Judenstern, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus 1998, S. 535
- ↑ Peter Longerich: Davon haben wir nichts gewusst... S. 165f und S. 393, Anmerkung 36
- ↑ [1]
- ↑ Wolf Gruner: Judenverfolgung in Berlin 1933-1945. Eine Chronologie der Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt. Berlin 1996, ISBN 3-89468-238-8, S. 80
- ↑ Hans Mommsen und Dieter Obst: Die Reaktion der deutschen Bevölkerung auf die Verfolgung der Juden 1933-1943. In: Herrschaftsalltag im Dritten Reich, hrsg. von Hans Mommsen, Düsseldorf 1988, ISBN 3-491-33205-2, S. 401
- ↑ Peter Longerich: Davon haben wir nichts gewusst... S. 181
- ↑ Beate Meyer: „Goldfasane“ und „Narzissen“. Die NSDAP im ehemals „roten“ Stadtteil Hamburg-Eimsbüttel. Hamburg 2002, ISBN 3-9808126-3-4, S. 104
- ↑ Wolf Gruner: Judenverfolgung in Berlin 1933-1945... Berlin 1996, ISBN 3-89468-238-8, S. 83 / bei Joseph Walk: Das Sonderrecht für Juden im NS-Staat. Heidelberg/Karlsruhe 1981 ISBN 3-8114-1081-4, S. 366 heißt es "schwarzer Stern" - andere Angaben: Stern als schwarzer Umriss auf weißem Papier
- ↑ Wolf Gruner: Judenverfolgung in Berlin 1933-1945... Berlin 1996, ISBN 3-89468-238-8, S.79 bzw. 83
- ↑ Victor Klemperer: LTI – Notizbuch eines Philologen. Leipzig 1975, S. 213
- ↑ Felix-Nussbaum-Werkverzeichnis Nr. 439
- ↑ Meldungen aus dem Reich, S. 180
- ↑ Meldungen aus dem Reich, S. 180ff (24. November 1941)
- ↑ Meldungen aus dem Reich, S. 205 (2. Februar 1942)
- ↑ Heinz Boberach: Überwachungs- und Stimmungsberichte..., S. 57
- ↑ Peter Longerich: Davon haben wir nichts gewusst... S. 172
- ↑ Peter Longerich: Davon haben wir nichts gewusst... S. 175 und weitere Belege
- ↑ Victor Klemperer: Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten. Tagebücher hrsg. Von Walter Nowoski, Berlin 1995 (4.10.41)
- ↑ Victor Klemperer: LTI – Notizbuch eines Philologen. Leipzig 1975, S. 218
- ↑ Artikel ‘‘Kennzeichnung als Juden‘‘, in: Enzyklopädie des Holocaust. Bd. 2, Piper, München 1998, ISBN 3-492-22700-7, S. 750f
- ↑ Artikel Kennzeichnung als Juden, Enzyklopädie des Holocaust S. 752f
- ↑ Gutmann, Jäckel u.a.: Enzyklopädie des Holocaust. Bd. 2, München o.J., ISBN 3-492-22700-7, S. 753
Literatur
- Meldungen aus dem Reich. Auswahl aus den geheimen Lageberichten des Sicherheitsdienstes der SS 1939-1944, hrsg. von Heinz Boberach, dtv 477, München 1968
- Heinz Boberach: Überwachungs- und Stimmungsberichte als Quellen für die Einstellung der deutschen Bevölkerung zur Judenverfolgung. In: Ursula Büttner: Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich. Überarb. Neuaufl. Frankfurt 2003, ISBN 3-596-15896-6
- Peter Longerich: „Davon haben wir nichts gewusst!“ Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933-1945. München 2006, ISBN 3-88680-843-2 (S. 163-181)
- Jens J. Scheiner: Vom „Gelben Flicken“ zum „Judenstern“? Genese und Applikation von Judenabzeichen im Islam und christlichen Europa (841–1941). Lang, Frankfurt am Main u. a. 2004, ISBN 3-631-52553-2
Weblinks
- Exponat: Judenstern (nach 1939) in der Sammlung des Deutschen Historischen Museums Berlin
- shoa.de Judensterne im Dritten Reich mit dem Text der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. Sep. 1941
- Peter Diem: Davidstern und Judenstern
- Schornsteinfeger... darin: Anzeigenerstattung wg. Fehlen des Judensterns