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Doppelbelastung

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Eine Doppelbelastung entsteht, wenn gleiche Einkünfte mehrfach besteuert werden. Hierbei wird zwischen rechtlicher und faktischer Doppelbelastung unterschieden. Steuerliche Doppelbelastungen sind nur für Sachverhalte auf rein nationaler Ebene möglich. Mehrfachbesteuerungen, die aus grenzüberschreitenden Sachverhalten resultieren, werden demgegenüber als Doppelbesteuerung bezeichnet.

Rechtliche Doppelbelastung

Rechtliche Doppelbelastung bezeichnet die zweifache Besteuerung der gleichen Einkünfte beim gleichen Steuerpflichtigen, beispielsweise die Belastung der Gewerbeeinkünfte von Kapitalgesellschaften mit Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

Faktische Doppelbelastung

Faktische Doppelbelastung bezeichnet die Besteuerung gleicher Einkünfte bei unterschiedlichen Steuerpflichtigen.

Körperschaftssteuer

Ein Beispiel ist das Klassische System in der Körperschaftsteuer. Hier werden die Einkünfte der Körperschaft (z. B. einer Aktiengesellschaft) sowohl auf Ebene der Körperschaft als auch auf Ebene der Anteilseigner besteuert, rechtlich handelt es sich aber um zwei verschiedene Steuersubjekte.

Bis zu seiner Abschaffung unter Finanminister Hans Eichel im Jahr 2000 wurde diese Doppelbelastung über das Anrechnungsverfahren verhindert. Seit 2000 wird mit dem damals eingeführten Halbeinkünfteverfahren diese Doppelbelastung in Deutschland zumindest abgemildert. Für private Kapitalerträge soll das Halbeinkünfteverfahren ab 2009 im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 durch eine Abgeltungsteuer ersetzt werden, womit Einkünfte juristischer Personen künftig einer vollen Doppelbelastung (wenn auch mit verminderten Steuersätzen) unterliegen.

Gewerbesteuer

Im Bereich der Gewerbesteuer verhindert das Schachtelprivileg die Mehrfachbelastung bei Beteiligungen.

Erbschaftssteuer

Im Bereich der Erbschaftssteuer entsteht eine Doppelbelastung aus der Nichtberücksichtigung der latenten Steuer. Bestehen beim Erblasser noch steuerliche Sachverhalte, die zu einer (Einkommens)steuerpflicht führen, ohne dass zum Todeszeitpunkt ein gültiger Steuerbescheid besteht, so muss der Erbe diese latenten Steuern (nach Erlass des Bescheides) zahlen, er kann sie aber nicht als Nachlassverbindlichkeit vom geerbten Vermögen abziehen. Er muss also den Teil des Erbes, den er verwenden muss, um die Steuer zu zahlen in der Erbschaftssteuer versteuern.

Derzeit ist dies ein seltener Fall. Beispielsweise trifft dies auf Selbstständige zu, die sterben, bevor sie ihre Einkommenssteuererklärung machen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wird sich die Zahl der Betroffenen deutlich erhöhen, da künftig durch die Versteuerung der Wertzuwächse sehr viele Geldanlagen mit latenten Steuern belastet sein werden. Ein Beispiel: Der Erblasser erwirb eine Aktie zu 100 €. Zum Todeszeitpunkt liegt der Wert bei 200 €. Beim Verkauf muss er nun 28 € Abgeltungssteuer zahlen. Faktisch hat er also nur 172 € geerbt, musste aber 200 € der Erbschaftssteuer unterwerfen.

Mehrwertsteuer

Bis zur Einführung der Mehrwertsteuer 1967 wurde in Deutschland der gesamte Kaufpreis der Umsatzsteuer unterworfen. Mit jeder Stufe zwischen Produktion und Kunde stieg daher die Steuerlast. Aus diesem Grund regelt die Mehrwertsteuer, dass nur der in der jeweiligen Stufe geschaffene Mehrwert der Steuer unterworfen wird. Erreicht wird dies durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Vorprodukte. Damit besteht heute keine Doppelbelastung mehr.

Verbrauchssteuern

Verbrauchssteuern werden zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhoben. Im Beispiel der Mineralölsteuer ist die gezahlte Steuer sogar Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer. Dadurch unterliegt der Kauf einer Doppelbelastung.