Portal Diskussion:Recht
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| Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung.
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Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:
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Es bestehen Überschneidungen zu Garantie. Zudem müsste der Artikel etwas mit Substanz gefüllt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Wo st 01 (Diskussion • Beiträge) 21:10 , 2006-11-12 CEST)
Hallöchen, kann sich mal einer der Fachleute (oder auch alle gemeinsam ;-)) diesen "Artikel" angucken, lesen und evtl berichtigen? Mir wäre doch sehr viel wohler, wenn ich wüsste, dass jemand vom Fach da ein oder zwei Augen darauf hat. Ich würde etwas länger brauchen mich dort einzuarbeiten, aber irgendwie habe ich meine Zweifel, dass der Begriff überhaupt als Lemma durchgeht und mehr ist als eine politische Phrase (und damit gelöscht gehört und die Inhalte sowiet halt- und belegbar in Nürnberger Prozesse et al eingearbeitet werden müsste. Das fiele natürlich ungleich schwerer, weil allein die Existenz des Lemmas ja seine wissenschaftliche Existenz gewissermaßen belegen tut, so wie bei die negers ;-). naja. lest selber. Ebenso auch die entsprechenden, meist unbelegten Passagen in Nürnberger Prozesse und die Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, in denen die "Fehler" der verfahren benannt werden. Gruß --...bRUMMfUß! 18:18, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Update s. Versionsgeschichte. Popcorn bereithalten! alte Version. --...bRUMMfUß! 18:35, 6. Jun. 2007 (CEST)
Verwerflichkeit
Kann sich mal ein Strafrechtler den Artikel Verwerflichkeit ansehen. Auf der Diskussionsseite wird um Mithilfe von Juristen gebeten. Siehe auch Nötigung. --wau > 14:20, 7. Jun. 2007 (CEST)
Kategorie Besatzungsrecht
Ich bin der Meinung, dass es sich inzwischen lohnt, eine Kategorie:Rechtsquelle (Besatzungsrecht) als Unterkategorie der Kategorie:Historische Rechtsquelle anzulegen. Mit der Kategorienbezeichnung wäre ich zwar nicht ganz zufrieden, aber was besseres (und gleichzeitig praktikables) fällt mir momentan auch nicht ein. Habt ihr eventuell Vorschläge? --C.Löser Diskussion 17:25, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Die Idee einer eigenen Kategorie ist gut. Mit der Bezeichnung kann ich mich nicht so recht anfreunden. Man denke an den Irak oder an die von Israel besetzten Gebiete, dort gibt es vermutlich auch so etwas wie Besatzungsrecht. Ach ja, die Deutschen haben zwischen 1939 und 1945 auch viele Gebiete annektiert und dort Regelungen erlassen, die sie als "Recht" bezeichneten. Wie wäre es mit Kategorie:Rechtsquelle (Alliertes Besatzungsrecht Deutschland 1945–1990)? --Forevermore 19:44, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Ist zwar ein häßlicher Ultralangname, aber die Idee der Besatzungsrechtskat ist sinnvoll und der Forevermore vorgeschlagene Name wohl der einzige sinnvoll zutrefende.--Kriddl Diskussion SG 13:30, 10. Jun. 2007 (CEST)
Wäre für die Bezeichnung Kategorie:Rechtsquelle (Alliiertes Besatzungsrecht Deutschland nach 1945). Es gibt auch noch heute gültiges Besatzungsrecht (vgl. Protokolle zum 2 + 4 Vertrag). --Lapicida 17:31, 11. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die Einwendungen. Ich habe nun die Kategorie:Rechtsquelle (Alliiertes Besatzungsrecht in Deutschland nach 1945) angelegt. Gruß --C.Löser Diskussion 09:13, 14. Jun. 2007 (CEST)
Hi,
hatte das schon vorher gepostet, hat sich aber nichts getan.
Die Lemma in der Kategorie:Verfassung sind nicht genormt. Da treibt sich dann rum: Verfassung Russlands, Verfassung von Berlin, Bundesverfassung (Österreich) usw. Wenn ich wüsste obs ne norm gibt, würd ichs ja selber machen, aber ich weiß es nicht...
gruß --Dutch damager 22:38, 9. Jun. 2007 (CEST)
Man kann es grundsätzlich mit Vereinheitlichungen übertreiben. Zunächst nennen sich die einzelnen Verfassungen selbst sehr unterschiedlich. Diese offizielle Bezeichnung ist IMHO stets vorzugswürdig, als eine um der Einheitlichkeit durchgefüjrte Begriffsfindung. Aber schön, dass sich jemand für die Kategorie interessiert.--Kriddl Diskussion SG 13:28, 10. Jun. 2007 (CEST)
- manchmal ja, manchmal nein. in dem fall fände ich es dennoch sehr sinnvoll, da es meist grammtikalische unterschiede sind. so zum beispiel Französische Verfassung zu Verfassung von Kanada. zudem fände ich es sehr sinnvoll, eine landesverfassung (wie vom Saarland) auch so zu betiteln und nicht als Verfassung des Saarlandes.
- in anderen fällen, falls zum beispiel eine verfassung sich selbst einen namen gibt, wäre ein redirect sinnvoll. gruß --Dutch damager 22:01, 15. Jun. 2007 (CEST)
Bezüglich der Landesverfassungen könnte man über eine entsprechende Unterkategorie (z.B. Kategorie:Verfassungs unterstaatlicher Gliederungen - um auch entsprechende Regelungen nichtdeutscher Bundesstaaten [schweizer Kantone, österreichische Bundesländer, amerikanische Bundesstaaten, Verfassung Kataloniens oder des Baskenlandes...] auffangen zu können) nachdenken. Im übrigen nennt sich die Verfassung des Saarlandes nunmal so, bei den übrigen sollten wir uns nach den üblichen Benennungen richten. Die werden halt nachgeschlagen. Es mag aus Sicht der Kategorie sinnvoll sein -und ich persönlich arbeite gerne an Kategorien- würde trotzdem auf eine aus wikiinternen Gründen erfolgende Begriffsbildung hinauslaufen.--Kriddl Diskussion SG 09:51, 16. Jun. 2007 (CEST)
Obliegenheit
Hallo, könntet ihr bitte euer Augenmerk mal auf Obliegenheit wenden, der Artikel naja. Er streift Sozialrecht, ist aber nur in Versicherungsrecht kategorisiert, dort liegt dann auch der Schwerpunkt. Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel an anderer Stelle etwas an Substanz, wo ist das allgemeine Vertragsrecht, wo das Verwaltungsverfahrensrecht? Das alles könnte man ja nach einer relativ abstrakten Einleitung abhandeln, den KfZ-Versicherungsteil könnte man ja kürzen oder auslagern. -- Achates Differenzialdiagnose! 13:44 11. Jun. 2007 (CEST)
Kategorie "Allgemeine Rechtslehre"
Ich wäre dafür, eine Kategorie:Allgemeine Rechtslehre anzulegen für Artikel wie Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt, die momentan lediglich in der Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre einsortiert sind, obwohl eben nicht auf das Privatrecht beschränkt. --C.Löser Diskussion 13:23, 14. Jun. 2007 (CEST)
Wahrscheinlich dürfte sich in der Kategorie:Recht das eine oder andere zum Befüllen finden.--Kriddl Diskussion SG 13:50, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Sehe ich auch so. Lieber mehrfach kategorisieren. Die von C.Löser vorgeschlagene Kategorie lädt nur dazu ein, da sonstwas abzuladen. --Alkibiades 19:57, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Nagut, das ist ein gewichtiges Argument. Gruß --C.Löser Diskussion 16:30, 16. Jun. 2007 (CEST)
Brauchen wir für die paar italienischen Kollegen eine eigene Kategorie?--Kriddl Diskussion SG 14:49, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Eigentlich nicht, aber da wir uns sogar die Kategorie:Richter (Uganda) leisten, kann sie meinetwegen bleiben. --Alkibiades 19:58, 14. Jun. 2007 (CEST)
ein recht merkwürdiger artikel ohne wirkliche information, steht in der QS vom 15 Juni 2007 --Dutch damager 23:43, 15. Jun. 2007 (CEST)
Präkonstitutionelles Recht / Vorkonstitutionelles Recht
Schaut euch mal bitte die Versionsgeschichte an. "vorkonstitutionelles Recht" ist weitaus gebräuchlicher, "Konstitution" und "konstitutionell" ist seit über einhundert Jahren eingedeutscht und in Verbindung mit "vor" mitnichten ein "Sprachbastard". Auch das Argument, das nicht "zwischen zulässigen Lemmata hin+her verschieben" werden sollte greift nicht, da CJB es ja zuerst verschoben hatte, obwohl am Lemma nichts auszusetzen war. Ich möchte mich aber nicht schon wieder wegen sowas herumstreiten und würde mich freuen, wenn das Portal Recht hier einen Konsens oder doch wenigstens eine Mehrheitsmeinung herstellen könnte, der auch ich mich unabhängig vom Ergebnis beugen werde. --C.Löser Diskussion 16:38, 16. Jun. 2007 (CEST) – Das historische Argument ist deswegen schwach, weil bei Weitem früher und länger von prä~ Dingen gesprochen wurde als von konstitutionellen Dingen ;-)
- Ich bin Deiner Meinung, das Lemma sollte "Vorkonstitutionelles Recht" lauten.--wau > 23:44, 16. Jun. 2007 (CEST)
- Ist nicht "präkonstitutionelles Recht" vollkommen ungebräuchlich? Ich habe jedenfalls allenfalls in meinem passiven Wortschatz, das "vorkonstitutionelle Recht" aber auch im aktiven Wortschatz.--Kriddl Diskussion SG 23:23, 18. Jun. 2007 (CEST)
Gentlemen, ich kann ich euch allen gern Recht geben, man muss aber gleichzeitig hinzufügen, dass man Laien mit beiden Alternativen verschrecken kann. Im Ergebnis kommt damit also nicht weiter... Mein Ansatz war eine saubere Sprache und nicht eine gewöhnliche. --CJB 12:38, 23. Jun. 2007 (CEST)
- OK, Laien kann man sicher mit beiden Begriffen verschrecken. Aber wenn man unter zwei solchen Begriffen die Wahl hat zwischen einem absolut gebräuchlichen und einem ungebräuchlichen, der aber für das Laienverständnis auch nicht besser ist, dann sollte eigentlich klar sein, wofür man sich entscheidet. Gruß, Berlin-Jurist 12:44, 23. Jun. 2007 (CEST)
Das Wortpaar "präkonstitutionelles Recht" gibt es nicht. Auf Beck-Online etwa null Treffer. Es besteht also keine enzyklopädische Relevanz des Wortpaares "präkonstitutionelles Recht". Wikipedia dient nicht einer neuen Begriffsbildung. Dies dürfte jede weitere Diskussion erledigen. --80.135.152.124 13:00, 23. Jun. 2007 (CEST)
Na wenn beck-online das sagt ,-) Aber um auf Berlin-Jurist u.a. zu kommen: Ich weiß nicht woher ihr eure Befunde der Gebräuchlichkeit bezieht (ich bin da zurückhaltend, weil man zu leicht seinen eigenen Wortschatz und -gebrauch in den Vordergrund schiebt). Wir sollten jedenfalls nicht so tun, als ob es eine derart einheitliche Sprache gebe zu diesem nicht grade alltäglichen Thema. Und das meiste dazu ist schon einige Jahrzehnte vor uns gesagt und debattiert worden. --CJB 10:29, 24. Jun. 2007 (CEST)
Auch der Gesetzgeber nennt dies zumindest heute "vorkonstitutionelles" Recht, wie z.B. in diesem Gesetzentwurf zu lesen. Sucht man übrigens nur nach "konstitutionell", findet sich auch das entsprechende Gegenstück. 84.189.71.104 13:00, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Wer das Ergebnis von null Treffern auf Beck-Online mit einem ,) abtut, dem kann ich nicht helfen. Die Datenbank gibt Zugriff auf den weit überwiegenden Teil aller namhaften juristischen Zeitschriften. Wenn ein Begriffspaar dort null Treffer hat, ist dies ein starkes Indiz, dass der Begriff keine ernsthafte juristische Relevanz hat. --80.135.168.132 21:33, 24. Jun. 2007 (CEST)
- die Vorzüge von beck online stehen hier nicht in Abrede udn auch nicht das was du "juristische Relevanz" nennst. Du verkennst, dass es sich nicht um ein juristisches Argument handelt udn es führt vom Thema weg... --CJB 21:41, 24. Jun. 2007 (CEST)
- CJB, was willst Du? Es ist hinlänglich nachgewiesen, dass das Begriffspaar "präkonstitutionelles Recht" praktisch nicht verwendet wird. Damit ist deutlich, dass es bei Wikipedia nichts zu suchen hat. Was ist Dein Thema?? Eine neue Begriffsfindung? Dann tu das, aber nicht hier. --217.232.65.12 11:22, 25. Jun. 2007 (CEST)
- die Vorzüge von beck online stehen hier nicht in Abrede udn auch nicht das was du "juristische Relevanz" nennst. Du verkennst, dass es sich nicht um ein juristisches Argument handelt udn es führt vom Thema weg... --CJB 21:41, 24. Jun. 2007 (CEST)
Hehe, schon wieder aufgeregte IPs, die sich kolaborativ Recht geben und statt zu argumentieren, Argumente bewerten... Die unerlässlichen Moderatoren und Aufpasser des WP-Projekts. --CJB 13:03, 25. Jun. 2007 (CEST)
- CJB, von mir stammen zwei der o.g. IP-Beiträge. Dein letzter Beitrag ist allerdings unsachlich, nahezu unverschämt. Was soll das? --80.135.131.169 20:21, 26. Jun. 2007 (CEST)
Könntet ihr da bitte mal nen Blick drauf werfen (speziell auf die mini diskussion über die Versionsgeschichte), mir fehlt das wissen um zu beurteilen wer da jetzt recht hat --Lidius 21:32, 22. Jun. 2007 (CEST)
- Hab es jetzt mal auf Kassatorische Entscheidung redirectet. Das ist zwar ein bisschen zirkulär, aber besser als die Seite leer zu lassen. --103II 10:54, 23. Jun. 2007 (CEST)
- Das ist vertretbar. Aber ob das nicht animiert, dass nie etwas über Kassationsgerichte geschrieben wird..? Ich weiß nicht... --CJB 12:40, 23. Jun. 2007 (CEST)
PStG
Hallo,
es wäre schön, wenn sich mal jemand das derzeitige Hin und Her bezüglich der Links ansehen würde. Die "offizielle" Seite führt den Text natürlich wegen zukünftigem Inkrafttreten noch nicht (obwohl Teile bereits in Kraft sind) und selbst ein Link auf das BGBl. erscheint mir nur bedingt hilfreich, da bis 2009 der Text vermutlich sowieso noch geändert wird, wie beim PStRG bereits geschehen. Diese Änderungen sind auf der verlinkten Seite auch jederzeit nachvollziehbar. Im Übrigen verweise ich auf den kürzlich aktualisierten WP:WEB, aus dem die "privaten Seiten" gestrichen wurden. Zur Einschätzung meiner Objektivität: Ja, ich bin der Betreiber der verlinkten Seite. Inwieweit die "Begründungen" der beiden anderen "Autoren" für Objektivität sprechen, möchte ich nicht kommentieren. 84.189.43.198 12:02, 23. Jun. 2007 (CEST)
- Habe jetzt mal da BGBl. reingesetzt. Das ist auf jeden Fall besser als keine Quelle. Wir können ja noch die Änderungsgesetze (Quelle?) dazusetzen. --103II 21:06, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Beim neuen PStG ist das BGBl. wohl die beste Quelle. Das wurde selbst noch nicht geändert. Aber beim PStRG gab es bereits Änderungen und die BGBler bringen eben keine konsolidierte Fassung. Die Liste könnte als lang werden. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb z.B. bei Stammgesetzen die Infobox mit u.a. Fundstelle der letzten Änderung erstellt und nicht aufs BGBl. sondern auf eine konsolidierte Fassung verlinkt wird. Ich kenne außer meiner Empfehlung aber keine andere Seite die auch konsolidierte Änderungsgesetze mit Fassungshistorie etc. führt. Leider reicht die Qualität der von mir erfundenen Gesetze nur für eine Blacklist-Empfehlung. Dann muss es wohl das BGBl. und die Fundstelle der letzten Änderung sein. 84.189.49.77 23:18, 24. Jun. 2007 (CEST)
Einleitung uns Struktur sind überarbeitungsbedürftig, sachliche Richtigkeit zu Anfang stimmt nicht... Vgl. Diskussionsseite. --CJB 12:42, 23. Jun. 2007 (CEST)
- Hab es mal etwas überarbeitet... --103II 10:52, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Ich hab die Lemmata und die Atikelgleiderung angepasst. Lücken haben wir bei diesen Artikeln aber dennoch. In nächster Zeit kann ich sie leider nicht auf meine todo-Liste setzen. Es wäre gut, wenn jemand das anpackt. --CJB 13:28, 25. Jun. 2007 (CEST)
Gesetze, die (noch) keine sind
Meine Überlegung: Für Gesetze, die außer Kraft getreten sind, haben wir die Kategorie:Historische Rechtsquelle. Sollte man für Gesetze, die (noch) keine sind (und es vielleicht auch niemals werden), eine eigene Kategorie anlegen, z. B. Kategorie:Geplante Rechtsquellen? Aktuelle Beispiele: Flugsicherungsgesetz und Satellitendatensicherheitsgesetz. --Forevermore 21:26, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Wie wäre es mit Kategorie:Gesetzgebungsvorhaben? Oder notfalls, um zu zeigen, dass Gesetze im materiellen Sinne gemeint sind, Kategorie:Normsetzungsvorhaben? --103II 23:07, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Warum dann nicht gleich "Gesetzentwurf"? Zu Entwürfen von Verordnungen wird es wohl kaum eigene Artikel geben. 84.189.49.77 23:24, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Nicht zwingend. Geplante Änderungen der StVO oder so könnten durchaus so breit diskutiert werden, dass sie einen Artikel bekommen. Wenn wir es Gesetzentwurf nennen, können wir Artikel erst einstellen, wenn es tatsächlich schon einen konkreten Entwurf gibt. --103II 10:20, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Das stimmt allerdings, die Entwürfe wären dann schon ein späteres Stadium. M.E. wäre dann die oben vorgeschlagene "Geplante Rechtsquelle" eine gute Wahl. 84.189.5.250 19:27, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Eine Kategorie "geplante Rechtsquellen" oder "Gesetzentwürfe" halte ich für gänzlich überflüssig. Wikipedia sollte eine seriöse Informationsquelle und keine Spekulationsbörse sein. Este 22:24, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Eine Kategorie:Geplante Rechtsquelle halte auch ich für eine gute Wahl. Damit könnten Artikel zu letztlich gescheiterten, aber relevanten Gesetzentwürfen aufgefangen werden. Glaskugelartikel ("Spekulation" [Este, liebe Grüße bei dieser Gelegenheit!]) löschen wir besser vor einer Einsortierung ;-) --Bubo 容 22:37, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Vielen Dank für die Grüße, willst du wirklich bei jedem Gesetzesbeschluss der Bundesregierung einen Artikel anlegen - weißt du wieviele das werden im Jahr?? Este 22:51, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Nach meinem Verständnis geht es - wie angegeben - um Artikel wie Flugsicherungsgesetz und Satellitendatensicherheitsgesetz. Viele andere Gesetz- und Verordnungsentwürfe sind schlicht irrelevant. --Bubo 容 23:00, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Vielen Dank für die Grüße, willst du wirklich bei jedem Gesetzesbeschluss der Bundesregierung einen Artikel anlegen - weißt du wieviele das werden im Jahr?? Este 22:51, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Und nach welchen Kriterien werden die Artikel ausgesucht? Este 23:03, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Der Artikel Flugsicherungsgesetz ist jetzt nur in der Kategorie:Flugsicherung erfasst. Eine Einordnung innerhalb des Kategoriensystems "Recht" fehlt und könnte durch die neue Kategorie erfolgen. Artikel müssen nicht nach (neuen?) Kriterien ausgesucht werden. Sie sollten sich für eine Einordnung in die zu schaffende Kategorie "aufdrängen". --Bubo 容 23:14, 25. Jun. 2007 (CEST)
Im Gegensatz zu Este halte ich es nicht für erforderlich, über die Daseinsberechtigung von Artikel zu geplanten Rechtsquellen zu diskutieren. Über viele Gesetzentwürfe wird intensiv in den Medien berichtet. Mir fallen da spontan die so genannten Sicherheitsgesetze unserer werten Innenminister, das Antidiskriminierungsgesetz, das Anti-Spam-Gesetz, das Anti-Stalking-Gesetz und das Telemediengesetz ein. Artikel zu diesen Regelungen sollte es schon dann geben, wenn sie noch "in der Mache" sind. Die neue Kategorie dient nur der notwendigen Abgrenzung. --Forevermore 01:31, 26. Jun. 2007 (CEST)
Der EU-Grundlagenvertrag gehört auch in diese Kategorie. --80.150.2.134 14:15, 26. Jun. 2007 (CEST)
Stilistische Frage
Es ist mir jetzt schon mehrmals in Artikeln zu deutschen Rechtsthemen aufgefallen, dass im Fließtext auf einzelne Paragraphen von Gesetzen verwiesen wird. Um ein Beispiel zu nennen:
- Die abstrakte Normenkontrolle ist für den Bund in Vorlage:Zitat Art Abs. 1 Nr. 2 GG geregelt. Wichtige Voraussetzungen finden sich in §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
Wenn man Verweise auf Gesetze als Belege ansieht und sie wie Einzelnachweise behandeln würde, käme ein m.E. bedeutend leserfreundlicher Text heraus:
- Die abstrakte Normenkontrolle ist für den Bund im Grundgesetz[1] geregelt. Wichtige Voraussetzungen dafür finden sich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz[2].
Sehe nur ich das so? sebmol ? ! 13:24, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Hi Sebmol, dies wurde für juristische/politische Artikel bereits mehrmals diskutiert. Unter den jur. Autoren ist daher modus vivendi, dass man Normen einmalig verlinkt (und zwar auf dynamische aktuelle Datenbanken, wenn es um alltägliche Normen geht), so dass sie nicht bei Weblinks o.ä. auftauchen. Eine andere Frage freilich ist die Sättigung des Artikels mit Normzitaten. --CJB 13:34, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Vermutlich ist auch eher letzteres das Problem. Zum Teil gibt es Artikel, wo hinter fast jedem Begriff ein Paragraphenverweis steht. sebmol ? ! 13:53, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Hi Sebmol, dies wurde für juristische/politische Artikel bereits mehrmals diskutiert. Unter den jur. Autoren ist daher modus vivendi, dass man Normen einmalig verlinkt (und zwar auf dynamische aktuelle Datenbanken, wenn es um alltägliche Normen geht), so dass sie nicht bei Weblinks o.ä. auftauchen. Eine andere Frage freilich ist die Sättigung des Artikels mit Normzitaten. --CJB 13:34, 25. Jun. 2007 (CEST)
MMn ist es durchaus benutzerfreundlicher, wenn in juristischen Texten im Fließtext auf die Paragraphen gelinkt wird, da u.U. eine Vielzahl unterschiedlichster Paragraphen im Text auftauchen, die dann aus den Fußnoten per Mehrfachklick verfolgt werden müssen, statt per einfachem Klick im Text. Nebenbei widerspricht es der Praxis bei juristischen Texten den Gesetzestext in die Fußnoten zu nehmen.--Kriddl Diskussion SG 13:33, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Dass das in deutschen juristischen Texten so üblich ist, habe ich (schmerzlicherweise) auch schon bemerkt. Meine Frage zielt eher darauf ab, ob das in der Wikipedia auch so gemacht werden muss. sebmol ? ! 13:36, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Dann kommt aber das Argument des Mehrfachherumklickens dazu.--Kriddl Diskussion SG 13:39, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Das ist schon richtig. Allerdings trifft das auch auf Artikel in anderen Themen zu, wo eine externe Verlinkung im Fließtext ebenso nicht gewünscht ist. Da eine selektierte Fußnote inzwischen auch farbig markiert wird, ist das Heraussuchen nach dem Klick trivial. sebmol ? ! 13:42, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Mir ist diese allgemeine Richtlinie durchaus bekannt, ich habe aber aus der pragmatischen Erwägung des Mehrfachklickens (die bei Paragraphen durchaus häfiger vorkommt, als bei Fundstellennachweisen) bewusst darauf verzichtet. --Kriddl Diskussion SG 13:50, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Dann kommt aber das Argument des Mehrfachherumklickens dazu.--Kriddl Diskussion SG 13:39, 25. Jun. 2007 (CEST)
Das Problem lässt sich oft entschärfen, wenn man mit der Menge der Links und der Länge der Zitate nicht übertreibt. Im obigen Beispiel sollte man im Text die Zahlen 13 und 76 verlinken, da sie für das Thema wesentlich sind und die Abkürzungen wie BVerfGG aussparen. Noch besser ist knapp zu sagen, was die wichtigen Voraussetzungen sind und dann (§ Zitat). Dann sieht es schon ziviler aus... --CJB 14:36, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Ich bin eigentlich eher stolz darauf, dass viele Artikel zu Rechtsthemen inzwischen direkt am Gesetz zu überprüfen sind und nicht irgendwelche Theorien verbreiten, ohne zu sagen wo diese herkommen. Deshalb muss der §, sofern relevant, direkt in den Text und nicht in die Fußnote. Wenn wir dann schon einmal soweit sind, finde ich es unnötig, nochmal für den Link eine Fußnote zu setzen und bin sehr dafür, die sonst verachtete Verlinkung im Text beizubehalten. Wenn ein Artikel überhaupt nur um eine Norm geht, finde ich es allerdings noch besser, den Normtext eingerückt wiederzugeben. --103II 23:42, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Das kann ich nur unterschrieben :) --CJB 13:41, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Wenn das Thema eine Norm ist, dann sollte nicht nur der Inhalt des Normtextes wiedergegeben werde, sondern auch Kommentare aus der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung eingearbeitet werden, und jeder dieser Fundstellen als Einzelbeleg genauso formatiert werden, wie das in allen anderen Themenbereichen üblich ist. sebmol ? ! 23:16, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Du nervst! --wau > 00:42, 28. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe den Artikel bei der Qualitätssicherung eingetragen, aber ich wollte es hier auch noch einmal erwähnen, dass der Artikel so sehr schwach ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Fall speziell aus völkerrechtlicher Sicht interessant, das wird im deutschen Artikel überhaupt nicht deutlich. --S.K. 17:35, 25. Jun. 2007 (CEST)
Europäische Grundrechte
Hab es jetzt auf die Schnelle nicht gefunden, aber kann das wahr sein: haben wir keinen Artikel zu den Europäischen Grundrechten? Grundfreiheit haben wir dagegen. Das ist schon irgendwie symptomatisch... leider bin ich alles andere als Gemeinschaftsrechtler. Hat niemand Lust, einen kleinen Artikel zu erstellen? --103II 21:55, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Äh, sorry, Grundrechte (Europäische Union). Verschieben nach Europäische Grundrechte? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 103II (Diskussion • Beiträge) 22:12, 26. Jun 2007) Forevermore 22:37, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Neee, lass mal so, wie's ist. --Forevermore 22:37, 26. Jun. 2007 (CEST)
- OK, aber der redirect ist doch OK, oder? --103II 12:01, 27. Jun. 2007 (CEST)
Hallo,
habe mir eben mal die in der Überschrift genannten Seiten angeschaut: Von Sozialstaatsprinzip ist ein REDIRECT gesetzt zu Sozialstaatspostulat (das sollte geändert werden), und die Seite zum Sozialstaat ist, gelinde gesagt, problematisch. Vieles ist nur anfängerhaft ausgearbeitet und formuliert. Die Diskussionen sind größtenteils wirr, vor allem zum Sozialstaat.
Ich habe noch Material zum Thema, und ich hätte auch durchaus Lust, einen vernünftigen Artikel zum Sozialstaatsprinzip zu schreiben, fürchte aber, daß meine Arbeit in ähnlichen Diskussionen untergehen könnte...
Wie seht Ihr das? Wenn das Projekt die beiden Artikel für überarbeitungsbedürftig hielte, würde ich demnächst damit anfangen.
Grüße, Aschmidt 23:11, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Da ich nicht weiß, was Du vorhast, kann ich Dir keine Blankovollmacht geben. Aber wenn es was Sinnvolles ist, kannst Du sicher sein, dass das Portal Dich bei allen Auseinandersetzungen unterstützt. --103II 11:59, 28. Jun. 2007 (CEST)
- ↑ Vorlage:Zitat Art Abs. 1 Nr. 2 GG
- ↑ §§ 13 Nr. 6, 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz
