Zum Inhalt springen

Portal Diskussion:Recht

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Juni 2007 um 23:23 Uhr durch Kriddl (Diskussion | Beiträge) (Präkonstitutionelles Recht / Vorkonstitutionelles Recht: anm.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser; für die Mitarbeiter ist das komplett umgestaltete WikiProjekt Recht gedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
Diskussionsseite
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung.
Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:

Es bestehen Überschneidungen zu Garantie. Zudem müsste der Artikel etwas mit Substanz gefüllt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Wo st 01 (DiskussionBeiträge) 21:10 , 2006-11-12 CEST)

Nazijuristen

Ich mache darauf aufmerksam, dass über den hohen Verwaltungsjuristen Ernst Brückner, der im 'Dritten Reich' wirkte und später im Verfassungsschutz der BRD, ein lückenhafter Beitrag besteht, für den ein Löschantrag gestellt worden ist. Ich halte dieses Vorgehen für bedenklich. -- €pa 01:40, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Artikel zu degressiven Steuern

Es bräuchte dringend einen Artikel Degressive Besteuerung o.ä. – das Thema war und ist Gegenstand heftiger Diskussionen (siehe hier) und ist derzeit unter Aktuelles auf der Hauptseite verlinkt, hat aber keinen anständigen Artikel, abgesehen vom (zumindest für Laien) völlig unverständlichen Redirect Degression, der eben gelöscht wurde. Könnte hier jemand Abhilfe schaffen? Gruß, Amphibium 22:43, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Könnte man in der Tat mal angehen. Wo ist denn das in „heftiger Diskussion“, das muss an mir irgendwie vorbeigegangen sein, den Link auf der Hauptseite konnte ich auch nicht mehr finden. -- Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 01:04, 2. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das wurde und wird in der Schweiz bis in den Bundesrat hinauf kontrovers diskutiert, nachdem der wirtschaftlich eher am Rand gelegene Kanton Obwalden ein solches System eingeführt hatte. Der Link auf der Hauptseite ist unterdessen gelöscht, da die Angelegenheit im Artikel Obwalden noch nicht erwähnt ist (was ich zu ändern gedenke) und eben der Link Degression ins Leere führt. Gruß, Amphibium 10:01, 2. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zu steuerrechtlichen Fragen ist es in der Regel sinnvoller, einen BWLer zu fragen. Die meisten Juristen haben davon - sofern sie nicht in Bayern Examen gemacht haben - wenig Ahnung. --Alkibiades 11:02, 2. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kein Fenster für fehlende Artikel

Titel sagt schon alles! Erster Vorschlag: Nebenzweckprinzip --134.155.99.41 16:22, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Guck mal hier--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:12, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Siegerjustiz

Hallöchen, kann sich mal einer der Fachleute (oder auch alle gemeinsam ;-)) diesen "Artikel" angucken, lesen und evtl berichtigen? Mir wäre doch sehr viel wohler, wenn ich wüsste, dass jemand vom Fach da ein oder zwei Augen darauf hat. Ich würde etwas länger brauchen mich dort einzuarbeiten, aber irgendwie habe ich meine Zweifel, dass der Begriff überhaupt als Lemma durchgeht und mehr ist als eine politische Phrase (und damit gelöscht gehört und die Inhalte sowiet halt- und belegbar in Nürnberger Prozesse et al eingearbeitet werden müsste. Das fiele natürlich ungleich schwerer, weil allein die Existenz des Lemmas ja seine wissenschaftliche Existenz gewissermaßen belegen tut, so wie bei die negers ;-). naja. lest selber. Ebenso auch die entsprechenden, meist unbelegten Passagen in Nürnberger Prozesse und die Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, in denen die "Fehler" der verfahren benannt werden. Gruß --...bRUMMfUß! 18:18, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Update s. Versionsgeschichte. Popcorn bereithalten! alte Version. --...bRUMMfUß! 18:35, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verwerflichkeit

Kann sich mal ein Strafrechtler den Artikel Verwerflichkeit ansehen. Auf der Diskussionsseite wird um Mithilfe von Juristen gebeten. Siehe auch Nötigung. --wau > 14:20, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kategorie Besatzungsrecht

Ich bin der Meinung, dass es sich inzwischen lohnt, eine Kategorie:Rechtsquelle (Besatzungsrecht) als Unterkategorie der Kategorie:Historische Rechtsquelle anzulegen. Mit der Kategorienbezeichnung wäre ich zwar nicht ganz zufrieden, aber was besseres (und gleichzeitig praktikables) fällt mir momentan auch nicht ein. Habt ihr eventuell Vorschläge? --C.Löser Diskussion 17:25, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Idee einer eigenen Kategorie ist gut. Mit der Bezeichnung kann ich mich nicht so recht anfreunden. Man denke an den Irak oder an die von Israel besetzten Gebiete, dort gibt es vermutlich auch so etwas wie Besatzungsrecht. Ach ja, die Deutschen haben zwischen 1939 und 1945 auch viele Gebiete annektiert und dort Regelungen erlassen, die sie als "Recht" bezeichneten. Wie wäre es mit Kategorie:Rechtsquelle (Alliertes Besatzungsrecht Deutschland 1945–1990)? --Forevermore 19:44, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ist zwar ein häßlicher Ultralangname, aber die Idee der Besatzungsrechtskat ist sinnvoll und der Forevermore vorgeschlagene Name wohl der einzige sinnvoll zutrefende.--Kriddl Diskussion SG 13:30, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wäre für die Bezeichnung Kategorie:Rechtsquelle (Alliiertes Besatzungsrecht Deutschland nach 1945). Es gibt auch noch heute gültiges Besatzungsrecht (vgl. Protokolle zum 2 + 4 Vertrag). --Lapicida 17:31, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für die Einwendungen. Ich habe nun die Kategorie:Rechtsquelle (Alliiertes Besatzungsrecht in Deutschland nach 1945) angelegt. Gruß --C.Löser Diskussion 09:13, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kategorie:Verfassung

Hi,

hatte das schon vorher gepostet, hat sich aber nichts getan.

Die Lemma in der Kategorie:Verfassung sind nicht genormt. Da treibt sich dann rum: Verfassung Russlands, Verfassung von Berlin, Bundesverfassung (Österreich) usw. Wenn ich wüsste obs ne norm gibt, würd ichs ja selber machen, aber ich weiß es nicht...

gruß --Dutch damager 22:38, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Man kann es grundsätzlich mit Vereinheitlichungen übertreiben. Zunächst nennen sich die einzelnen Verfassungen selbst sehr unterschiedlich. Diese offizielle Bezeichnung ist IMHO stets vorzugswürdig, als eine um der Einheitlichkeit durchgefüjrte Begriffsfindung. Aber schön, dass sich jemand für die Kategorie interessiert.--Kriddl Diskussion SG 13:28, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

manchmal ja, manchmal nein. in dem fall fände ich es dennoch sehr sinnvoll, da es meist grammtikalische unterschiede sind. so zum beispiel Französische Verfassung zu Verfassung von Kanada. zudem fände ich es sehr sinnvoll, eine landesverfassung (wie vom Saarland) auch so zu betiteln und nicht als Verfassung des Saarlandes.
in anderen fällen, falls zum beispiel eine verfassung sich selbst einen namen gibt, wäre ein redirect sinnvoll. gruß --Dutch damager 22:01, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bezüglich der Landesverfassungen könnte man über eine entsprechende Unterkategorie (z.B. Kategorie:Verfassungs unterstaatlicher Gliederungen - um auch entsprechende Regelungen nichtdeutscher Bundesstaaten [schweizer Kantone, österreichische Bundesländer, amerikanische Bundesstaaten, Verfassung Kataloniens oder des Baskenlandes...] auffangen zu können) nachdenken. Im übrigen nennt sich die Verfassung des Saarlandes nunmal so, bei den übrigen sollten wir uns nach den üblichen Benennungen richten. Die werden halt nachgeschlagen. Es mag aus Sicht der Kategorie sinnvoll sein -und ich persönlich arbeite gerne an Kategorien- würde trotzdem auf eine aus wikiinternen Gründen erfolgende Begriffsbildung hinauslaufen.--Kriddl Diskussion SG 09:51, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Obliegenheit

Hallo, könntet ihr bitte euer Augenmerk mal auf Obliegenheit wenden, der Artikel naja. Er streift Sozialrecht, ist aber nur in Versicherungsrecht kategorisiert, dort liegt dann auch der Schwerpunkt. Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel an anderer Stelle etwas an Substanz, wo ist das allgemeine Vertragsrecht, wo das Verwaltungsverfahrensrecht? Das alles könnte man ja nach einer relativ abstrakten Einleitung abhandeln, den KfZ-Versicherungsteil könnte man ja kürzen oder auslagern. -- Achates Differenzialdiagnose! 13:44, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kategorie "Allgemeine Rechtslehre"

Ich wäre dafür, eine Kategorie:Allgemeine Rechtslehre anzulegen für Artikel wie Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt, die momentan lediglich in der Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre einsortiert sind, obwohl eben nicht auf das Privatrecht beschränkt. --C.Löser Diskussion 13:23, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich dürfte sich in der Kategorie:Recht das eine oder andere zum Befüllen finden.--Kriddl Diskussion SG 13:50, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so. Lieber mehrfach kategorisieren. Die von C.Löser vorgeschlagene Kategorie lädt nur dazu ein, da sonstwas abzuladen. --Alkibiades 19:57, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nagut, das ist ein gewichtiges Argument. Gruß --C.Löser Diskussion 16:30, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kategorie:Richter (Italien)

Brauchen wir für die paar italienischen Kollegen eine eigene Kategorie?--Kriddl Diskussion SG 14:49, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Eigentlich nicht, aber da wir uns sogar die Kategorie:Richter (Uganda) leisten, kann sie meinetwegen bleiben. --Alkibiades 19:58, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verfassung Russlands

ein recht merkwürdiger artikel ohne wirkliche information, steht in der QS vom 15 Juni 2007 --Dutch damager 23:43, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Präkonstitutionelles Recht / Vorkonstitutionelles Recht

Schaut euch mal bitte die Versionsgeschichte an. "vorkonstitutionelles Recht" ist weitaus gebräuchlicher, "Konstitution" und "konstitutionell" ist seit über einhundert Jahren eingedeutscht und in Verbindung mit "vor" mitnichten ein "Sprachbastard". Auch das Argument, das nicht "zwischen zulässigen Lemmata hin+her verschieben" werden sollte greift nicht, da CJB es ja zuerst verschoben hatte, obwohl am Lemma nichts auszusetzen war. Ich möchte mich aber nicht schon wieder wegen sowas herumstreiten und würde mich freuen, wenn das Portal Recht hier einen Konsens oder doch wenigstens eine Mehrheitsmeinung herstellen könnte, der auch ich mich unabhängig vom Ergebnis beugen werde. --C.Löser Diskussion 16:38, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin Deiner Meinung, das Lemma sollte "Vorkonstitutionelles Recht" lauten.--wau > 23:44, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
[1]. --103II 01:24, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Danke --C.Löser Diskussion 22:54, 18. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ist nicht "präkonstitutionelles Recht" vollkommen ungebräuchlich? Ich habe jedenfalls allenfalls in meinem passiven Wortschatz, das "vorkonstitutionelle Recht" aber auch im aktiven Wortschatz.--Kriddl Diskussion SG 23:23, 18. Jun. 2007 (CEST)Beantworten