Strompreis
Der Strompreis ist das Entgelt für die Lieferung und den Bezug von elektrischer Arbeit. Er ist der variable Preisanteil zu dem sich ein fester Grundpreis addiert. Je nach Vertragsart macht er etwa ein Drittel bis zwei Drittel des Gesamt- Abrechnungsbetrages aus.

Strompreisbestandteile
Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden.
Energielieferung
Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung). Er wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie beispielsweise der EEX, einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen ca. 23% des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge bzw. den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Zertifikate sind aufgrund der Mechanismen der Strompreisbildung in dem Energiekostenanteil enthalten.
Netznutzung
Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr 36% des Strompreises beruhen auf diesem Preisbestandteil.
Steuern und Abgaben
- Die Konzessionsabgabe, als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten durch die Kommunen.
- Die KWK-Umlage nach dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-G) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
- Die EEG-Umlage nach dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien.
- Die Stromsteuer (Ökosteuer) zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung, bzw. Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes.
- Die Mehrwertsteuer.
Ca. 41% des Strompreises gehen auf Steuern und Abgaben zurück.
Abrechnung der Strompreise

Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß des zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrages. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.
Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.
Jährlicher Durchschnittsstrompreis in Deutschland 1996-2007 für Privathaushalte
Durchschnittssstrompreis pro Kilowattstunde (KWh) für private Haushalte (90 m² Wohnung) mit einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh, davon 1.300 KWh in den Nachtstunden ohne Steuern zu Preisen jeweils am 1. Januar eines Jahres:
Jahr | Euro je KWh | Veränderung |
1996 | 0,1320 | |
1997 | 0,1270 | -0,0050 € |
1998 | 0,1256 | -0,0014 € |
1999 | 0,1277 | 0,0021 € |
2000 | 0,1191 | -0,0086 € |
2001 | 0,1220 | 0,0029 € |
2002 | 0,1261 | 0,0041 € |
2003 | 0,1267 | 0,0006 € |
2004 | 0,1259 | -0,0008 € |
2005 | 0,1334 | 0,0075 € |
2006 | 0,1374 | 0,0040 € |
2007 | 0,1433 | 0,0059 € |
Quelle: Eurostat
Haushaltstarife
Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar.
- Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
- Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischen Arbeit in Euro pro Kilowattstunde (EUR/kWh). Das gesamte Arbeitsentgelt ergibt sich aus der verbrauchten Strommenge multipliziert mit dem Arbeitspreis.
- Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängig)
- Beide Preise dienen dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den den Endverbraucher ermittelt.
Gewerbetarife
Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis, wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Auch diese Tarife sind gut für den Verbraucher nachvollziehbar.
- Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
- Grundpreis (verbrauchsunabhängig)
- Verrechnungspreis
- Er beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso.
- Fester Leistungspreis
- Er deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.
Sondertarife
Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.
- Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
- Leistungspreis (verbrauchsabhängig)
- Dies ist das Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres, also Euro pro Kilowatt (Euro/kW/Jahr). Anzutreffen ist auch die Mittelbildung aus den höchsten 2 oder 3 innerhalb eines Lieferjahres aufgetretenen monatlichen Leistungsmittelwerten. Eine monatliche Abrechnung der benötigten Leistung ist auch möglich.
- Grund- und Messpreis (verbrauchsunabhängig)
- Blindmehrarbeit (verbrauchsabhängig und sofern nicht ausreichend kompensiert)
Grundsätzliche Unterschiede der angebotenen Stromlieferverträge
Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden zwei Arten von Stromlieferverträgen an:
Grundversorgung
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen Jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten "Allgemeinen Tarife" bezeichnet. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie als Tarife zur Grundversorgung bezeichnet. Diese Tarife unterliegen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und müssen dort von den Energieversorungsunternehmen beantragt werden. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den "Allgemeinen Tarifen" zustande. Sie haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Sie sind in der Regel für Kleinverbraucher am günstigsten. Größere Haushalte, Gewerbe und Industrie bekommen mit Sonderverträgen in der Regel günstigere Konditionen.
Sonderverträge
Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht.
Allgemeines zu den Tarifen
Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis/kWh hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weiter Möglichkeit ist eine Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden teure Ökotarife angeboten die zu 100% aus regenerativen Energien bestehen (sollen) und Schwachlasttarife, das sind günstige Tarife sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr und 12 und 13 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchten Strommengen werden an einem Zweitarifzähler z.B. durch eine Umschaltuhr gezählt und der Preis damit getrennt berechnet.
Abrechnungsbeispiele
Singlehaushalt
Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).
Verbrauchsermittlung:
Sparte | Zähler-Nr. | ZW* | Datum | Zählerstand | Art** | Verbrauch | Faktor | Abzurech. Verbrauch |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Strom | S00985632 | NZ | 23.09.2004 | 8.270 | 01A | |||
31.12.2004 | 8.640 | 14S | ||||||
21.09.2005 | 9.370 | 01A | 1.100 | 1 | 1.100 kWh |
Betragsermittlung:
Tarif | Zone | Zeitraum | Menge | Tage | Preis | Betrag (€) |
---|---|---|---|---|---|---|
Arbeitspreis HT | 1 | 23.09.04 - 31.12.04 | 370 | 0,137500 €/kWh | 50,88 | |
Arbeitspreis HT | 1 | 01.01.05 - 21.09.05 | 730 | 0,142500 €/kWh | 104,03 | |
Bereitstellungspreis | 1 | 23.09.04 - 31.12.04 | 1 | 100 | 30,00 €/Jahr | 8,22 |
Bereitstellungspreis | 1 | 01.01.05 - 21.09.05 | 1 | 264 | 40,00 €/Jahr | 28,93 |
Verrechnungspreis | 1 | 23.09.04 - 31.12.04 | 1 | 100 | 20,00 €/Jahr | 5,48 |
Verrechnungspreis | 1 | 01.01.05 - 21.09.05 | 1 | 264 | 25,00 €/Jahr | 18,08 |
Nettosumme Strom | 215,62 | |||||
Umsatzsteuer (16%) | 34,50 | |||||
Bruttogesamtsumme | 250,12 |
Sondervertragskunde
Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.
Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE0008150081500000000000000000815:
ZW* | von | bis | Zählerstand alt |
Zählerstand neu |
Differenz | Faktor | Verbrauch |
---|---|---|---|---|---|---|---|
WHT | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 130.409,25 | 144.622,03 | 14.212,78 | 40 | 568.512 kWh |
WNT | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 143.194,60 | 156.836,54 | 13.641,94 | 40 | 545.677 kWh |
LSTG | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 35,398 | 82,348 | 46,950 | 40 | 1.878,4 kW |
BHT | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 11.697,06 | 13.573,46 | 1876,40 | 40 | 75.056 kVArh |
BNT | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 12.949,73 | 14.470,01 | 1.520,28 | 40 | 60.811 kVArh |
Betragsermittlung:
Bezeichnung | von | bis | Verbrauch | Preis | Betrag (€) |
---|---|---|---|---|---|
Leistungspreis | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 1.878,4 kW | 4,90000 €/kW | 9.204,16 |
Arbeitspreis HT | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 568.512 kWh | 0,05190 €/kWh | 29.505,77 |
Arbeitspreis NT | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 545.667 kWh | 0,05190 €/kWh | 28.320,64 |
KWKG | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 8.333 kWh | 0,00341 €/kWh | 28,42 |
KWKG (vergünstigt) | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 1.105.856 kWh | 0,00050 €/kWh | 552,93 |
EEG | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 1.114.189 kWh | 0,00680 €/kWh | 7.576,48 |
Stromsteuer | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 1.114.189 kWh | 0,02050 €/kWh | 22.840,87 |
Messpreis | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 30 Tage | 960 €/ 365 Tage | 78,90 |
Trafomiete | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 30 Tage | 1.424 €/ 365 Tage | 117,04 |
Blindmehrarbeit | 01.06.2006 | 30.06.2006 | 0 kVArh | 0,01090 €/kVArh | 0,00 |
Nettobetrag | 98.228,21 | ||||
Umsatzsteuer (16%) | 15.716,51 | ||||
Rechnungsbetrag | 113.944,72 |
*Legende:ZW (Zählwerkart); Hochtarif Wirkarbeit WHT, Niedertarif Wirkarbeit WNT,
Hochtarif Blindarbeit BHT, Niedertarif Blindarbeit BNT
**Legende:Art (Ablesegrund); 01 Turnusablesung, 14 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.
Siehe auch
Weblinks
- Wie setzen sich Strompreise zusammen?
- Wie werden Strompreise genehmigt?
- Strompreise in EU25 im Januar 2006
- Preismonitor des Statistischen Bundesamtes mit den aktuellen Strompreisen für Privathaushalte
- Tagesaktueller Preismonitor für gewerbliche Stromnutzer
- Preisentwicklung der Großhandelspreise seit 2002
- Strompreise im Bundeslandvergleich
- Stromauskunft mit Tarifechner und vollständiger Marktübersicht über den deutschen Strommarkt