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Volksstaat Hessen

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Volksstaat Hessen
Wappen Flagge
Wappen des Volksstaates Hessen
Flagge des Volksstaates Hessen
Lage im Deutschen Reich
Entstanden aus Großherzogtum Hessen
Aufgegangen in Groß-Hessen und Rheinland-Pfalz
Daten aus dem Jahr 1925
Landeshauptstadt Darmstadt
Regierungsform Republik
Staatsoberhaupt Staatspräsident
Verfassung Verfassung vom 12.12.1919
Bestehen 1918-1945
Fläche 7.692 km²
Einwohner 1.347.279
Bevölkerungsdichte 175 Ew./km²
Religionen 30,9 % Röm.-Kath.
66,2 % Ev.
1,5 % Juden
1,4 % Sonstige
Hymne Hessenlied
Reichsrat 2 Stimmen
Kfz-Kennzeichen IV B
Verwaltung 3 Provinzen
18 Kreise
977 Gemeinden
Karte
Karte des Volksstaates Hessen


Der Volksstaat Hessen war ein selbständiges deutsches Land und Bestandteil des Deutschen Reichs. Er entstand nach der Absetzung des Großherzogs Ernst Ludwig am 8. November 1918 aus dem Großherzogtum Hessen.

Der Begriff Volksstaat bedeutet Demokratie im Gegensatz zur vormaligen konstitutionellen Monarchie, vgl. den Begriff Freistaat für Republik.

Gemäß Versailler Vertrag waren ungefähr 40 Prozent des Staatsgebietes, insbesondere Rheinhessen, aber auch zeitweise Teile von Starkenburg, durch französische Besatzungstruppen bis zum 30. Juni 1930 besetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg teilte die Grenzziehung der Besatzungszonen Hessen. Oberhessen und Starkenburg gehörten zu der amerikanischen, Rheinhessen (bis auf die rechtsrheinischen Gebiete) zu der französischen Zone.

Die amerikanische Besatzungsmacht gründete schließlich am 19. September 1945 den neuen Staat Groß-Hessen (Greater Hesse), der den rechtsrheinischen Teil des Volksstaates Hessen sowie den größeren Teil der Provinz Hessen-Nassau umfasste, die wiederum mit den früheren Kurhessen auch das historische Kerngebiet Hessens umfasste. Rheinhessen dagegen wurde, wie die französisch besetzten Teile Nassaus auch, ein Teil von Rheinland-Pfalz.

Groß-Hessen wurde – durch das Inkrafttreten der ersten neuen Verfassung eines Bundeslandes – am 1. Dezember 1946 in Land Hessen umbenannt und 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland.


Staatspräsident/Ministerpräsident/Führer der Landesregierung

Landesregierung

Siehe hierzu auch Hessische Landesregierung.

Mit dem „Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 wurde die Souveränität der Länder beendet. Zu Ministerpräsidenten mit eingeschränkten Befugnissen wurden Philipp Wilhelm Jung (1933 bis 1935) bzw. Jakob Sprenger (1935 bis 1945) ernannt.

Landtag

Gemäß Art. 17 ff. der Verfassung des Volksstaates Hessen bestand der Landtag aus 70 Abgeordneten, die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl für eine Dauer der Wahlperiode von 3 Jahren gewählt. Mindestalter für die Wählbarkeit waren 25 Jahre.

Seine Aufgaben waren die Gesetzgebung, die Wahrnehmung des Budgetrechtes, die Wahl des Ministerpräsidenten ("Staatspräsident") die Bestätigung der Landesregierung sowie ggf. der Ministeranklage.

Mit dem "Gesetz zum Neuaufbau des Reichs" vom 30. Januar 1934 wurden die Landesparlamente abgeschafft.

Landtagswahl 1919

Landtagswahl 1919
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 44 % 31 Sitze  
DDP 19,9 % 13 Sitze  
ZENTRUM 17,6 % 13 Sitze  
DVP 10,1 % 7 Sitze  
DNVP 7,4 % 5 Sitze  
USPD 1,5 % 1 Sitz  

An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Landtagswahl 1921

Landtagswahl 1921
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 32,6 % 24 Sitze - 7 Sitze
ZENTRUM 17,4 % 13 Sitze +-0 Sitze
Hessischer Bauernbund / Rheinhessische Landliste 15,1 % 11 Sitze + 11 Sitze
DVP 14,6 % 10 Sitze + 3 Sitze
DDP 7,3 % 5 Sitze - 8 Sitze
DNVP 5,4 % 3 Sitze - 2 Sitze
KPD 3,9 % 2 Sitze + 2 Sitze
USPD 3,8 % 2 Sitze + 1 Sitz

An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Landtagswahl 1924

Landtagswahl 1924
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 35,2 % 26 Sitze + 2 Sitze
ZENTRUM 16,1 % 11 Sitze - 2 Sitze
Hessischer Bauernbund 13,2 % 9 Sitze - 2 Sitze
DVP 11,8 % 8 Sitze - 2 Sitze
DDP 8,5 % 6 Sitze + 1 Sitz
DNVP 7,0 % 5 Sitze + 2 Sitze
KPD 5,4 % 4 Sitze + 2 Sitze
NSFB 1,4 % 1 Sitz + 1 Sitz

An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Landtagswahl 1927

Landtagswahl 1927
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 32,6 % 24 Sitze - 2 Sitze
ZENTRUM 17,7 % 13 Sitze + 2 Sitze
Hessischer Bauernbund / Rheinhessische Landliste 12,7 % 9 Sitze +- 0 Sitze
DVP 10,7 % 7 Sitze - 1 Sitz
KPD 8,6 % 6 Sitze + 2 Sitze
DDP 7,8 % 5 Sitze - 1 Sitz
VRP 5,0 % 3 Sitze + 3 Sitze
DNVP 5,0 % 3 Sitze - 2 Sitze

An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Landtagswahl 1931

Landtagswahl 1931
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
NSDAP 37,1 % 27 Sitze + 27 Sitze
SPD 21,4 % 16 Sitze - 8 Sitze
KPD 14,3 % 10 Sitze + 4 Sitze
ZENTRUM 13,6 % 10 Sitze - 3 Sitze
Hessisches Landvolk 2,6 % 2 Sitze - 7 Sitze
DVP 2,3 % 1 Sitz - 6 Sitze
CSVD 2,1 % 1 Sitz + 1 Sitz
KPD-O 1,9 % 1 Sitz + 1 Sitz
DNVP 1,4 % 1 Sitz - 2 Sitze
DStP 1,4 % 1 Sitz - 4 Sitz

An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Landtagswahl 1932

Landtagswahl 1932
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
NSDAP 44,0 % 32 Sitze + 5 Sitze
SPD 23,1 % 17 Sitze + 1 Sitz
ZENTRUM 14,5 % 10 Sitze +- 0 Sitze
KPD 11,0 % 7 Sitz - 3 Sitze
Einheitsliste (DStP, DVP, VRP, CNBL, CSVD) 3,4 % 2 Sitze + 1 Sitz
SAP 1,6 % 1 Sitz + 1 Sitz
DNVP 1,5 % 1 Sitze +- 0 Sitze

An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Verwaltungsgliederung

Die Gliederung in Provinzen wurde 1937 aufgelöst.