Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Hallo, folgende Zeittafel stand im Artikel zu dieser Buchreihe:
Zeittafel
- 1940 - (etwa) Die Ildiraner entdecken Klikiss Roboter auf den Eismonden von Hyrillka.
- 2100 - Peary, Bolboa, Marco Polo - Die ersten Generationenschiffe verlassen die Erde.
- 2103 - Burton und Caillié brechen auf.
- 2104 - Amundsen bricht auf.
- ...
- 2415 - Estarra Theron wird geboren.
- 2417 - Celli Theron wird geboren.
- 2427 - Die Klikiss-Fackel verwandelt Oncier in eine Sonne.
Die Zeittafel wurde 1:1 aus dem Glossar des ersten Bandes herauskopiert und stellt somit meiner Meinung nach eine URV dar. Ist das so richtig und war meine Löschung berechtigt oder war ich zu voreilig?--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:16, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Das ist eine reine Aufzählung von Fakten, das stellt keine Schöpfungshöhe dar und ist somit keine URV. --RalfR 22:29, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Danke, dann werde ich es wieder einfügen. Aber lieber einmal zuviel als zuwenig gefragt...--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:38, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Ich habe das gesamte "Glossar" entfernt, so eine Darstellung aus der Innenperspektive hat nichts in einer Enzyklopädie verloren. Mit Urheberrechten hat das nichts zu tun. --h-stt !? 07:06, 25. Apr. 2007 (CEST)
Fakten? Naja, das ist eine interessante Interpretation. --AndreasPraefcke ¿! 10:40, 25. Apr. 2007 (CEST)
"Zettel"
Moin miteinand'! Ist so etwas geschützt? Falls nicht als "Kunstwerk", dann vermutlich zumindest als Text? Aber andererseits wird wohl klar, daß der "zitiert" ist? ... In der englischen Wikipedia bekomme ich dazu leider keine Auskunft, deshalb mal die Frage hier. Ich würde das Dokument vor allem gern hochladen, um es als Quelle zu benutzen. Was natürlich nicht so sinnvoll wäre, wenn der Verweis demnächst schon nicht mehr zugänglich wäre. Das Bild kommt jedenfalls von dieser e-bay-Akution. Auf der Seite erklärt der Versteigerer: "All text and images not belonging to eBay in this auction are © 2007 MBoCC, Inc. All rights reserved." Hm, von solchen differenzierten Aussagen über eigene Urheberrechte an Werken an anderer halte ich ja nun mal aus Prinzip recht wenig... Danke für Eure Hilfe, Ibn Battuta 06:05, 20. Mai 2007 (CEST)
Steht auf Wikipedia:Textplagiat unter "Übernahmen aus der Presse", dass es nicht geschützt ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:56, 21. Mai 2007 (CEST)
- Schön, der Text ist also nicht geschützt. Aber zum Rest sagt Textplagiat nichts. --Ibn Battuta 05:10, 21. Mai 2007 (CEST)
- Hallo? --Ibn Battuta 02:01, 24. Mai 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe alter FCK- Logos?
Hallo. Kurz und knapp: Ich bitte um die Einschätzung derer, die sich damit besser auskennen als ich, ob dieses Bild in der englischsprachigen Wikipedia Elemente beinhaltet, die Schöpfungshöhe aufweisen. Die ursprüngliche Lizenz "fair use" ist für uns ja unbrauchbar. Dank' Euch im Voraus und Grüße, --Pfalzfrank Disk. 18:44, 20. Mai 2007 (CEST)
- In meinen Augen haben einige der Logos einwandfrei Schöpfungshöhe, aber mal sehen, was die anderen sagen. Andere Frage: Einige der Logos wurden vor über 70 Jahren eingesetzt. Wie sieht es damit aus - richtet sich der Schutz eines Logos wirklich nach dem Urheber? Oder nach dem "Logoträger" (FCK)? Oder eben, wenn der es nicht mehr nutzt, nach noch etwas anderem? --Ibn Battuta 19:46, 20. Mai 2007 (CEST)
Bin zwar kein Experte für Urheberrecht aber bei aller Sympatie die ich für den FCK hege, sehe ich bei keinem der oben genannten Logos eine Schöpfungshöhe. Beim zweiten Logo ist der Fisch dem Stadtwappen entliehen, von daher keine Schöpfungshöhe. Beim fünften (FVK mit rotem Federvieh - was soll das eigentlich sein? ein Drache?) könnte man eventuell mal drüber reden, aber da der vogel so stillisiert ist, ist da meiner Meinung nach nix vorhanden. Alle anderen bestehen mehr oder weniger aus einer Anordnung von Buchstaben. Des weiteren dürfte wenn eine Schöpfungshöhe denn vorhanden wäre mit Sicherheit abgelaufen sein, da der Schöpfer (= Urheber) wahrscheinlich schon länger als 70 Jahre tot ist. Gruß --kandschwar 19:55, 20. Mai 2007 (CEST)
Bei allen ist keine Schöpfungshöhe vorhanden. -- ChaDDy ?! +/- 23:36, 20. Mai 2007 (CEST)
ACK --RalfR 01:05, 21. Mai 2007 (CEST)
- Sagt, was Ihr wollt - den Fisch lasse ich meinetwegen gelten, aber die beiden ganz links außen finde ich dann immer noch heikel. - Mal eine andere Frage - woher kommt das Wissen auf dieser Seite hier eigentlich? Wikipedia-Usus? Oder gibt's hier tatsächlich juristische Fachleute (selbst, falls sie nicht in ihrer Eigenschaft als Juristen schreiben)? Überlegt Ibn Battuta 01:49, 21. Mai 2007 (CEST)
- Hier antworten "Hobby-Juristen", fast ausschließlich niemals echte Juristen. Allerdings kennen sich die Leute hier meistens in Sachen Bildrechte weitaus besser aus als gelernte Juristen, die diesen speziellen Zweig in ihrer juristischen Tagesarbeit selten antreffen. Selbst Jura-Professoren sind bei diesem Thema oft ratlos und können keine klare Antwort geben, was hier aber mit Quellenlage und Kommentaren oft genug bestätigt wird. -RalfR 02:00, 21. Mai 2007 (CEST)
Wenn man hunderte solcher Fälle behandelt, ergibt sich einiges an Erfahrungswissen. Als Nicht-Jurist nehme ich es auf dem Gebiet des Urheberrechts gern mit nicht-studierten Wald-und-Wiesen-Rechtsanwälten auf. Ich sehe keinerlei Schöpfungshöhe. Es wären Werke der angewandten Kunst, da sind die Hürden höher. Wurde aber schon hunderttausendmal hier behandelt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:58, 21. Mai 2007 (CEST)
- Genau das meine ich doch: Ich weiß doch, daß Ihr hier Hunderte Fälle behandelt habt. (Und daß nicht jeder Jurist Ahnung davon hat, ist trivial.) Nur: Irgendwann habt Ihr ja mal angefangen. Worauf habt Ihr Euch da gestützt? Und woraus habt Ihr gelernt? Expertise kommt ja nicht dadurch, daß man etwas zigmal gemacht hat, sondern daß man es zigmal richtig gemacht hat - oder wenigstens aus den Fehlern gelernt hat, wofür es ebenfalls eine Richtschnur braucht. Daß sich hier in der Wikipedia oft ein Konsens herausbildet - klar, sehe ich. Die Frage ist doch nur, woher dieser Konsens kommt. Woran Ihr erkennt, ob Euer Konsens richtig ist? Oder: Ihr sagt, daß selbst Profs zum Teil keine Ahnung haben. Woher wißt Ihr, daß Ihr sie habt? ... Wie gesagt, einfach aus Interesse, Ibn Battuta 04:58, 21. Mai 2007 (CEST) PS: Historiograph, es gibt keine nicht-studierten Rechtsanwälte, weder im Wald noch in den Wiesen - zumindest nicht in Deutschland.
- Au ha, hier sind wir aber ganz tief im Erkenntnistheoretischen: Kollektives Lernen als Selbstbetrug? Konstrukt oder Diskurs? Mit der Antwort darauf kann man berühmt werden. --Wikipeder 11:55, 21. Mai 2007 (CEST)
- Unsere Richtlinie zum Thema ist in Schöpfungshöhe dargestellt und wurde anhand der sporadischen höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt (im Artikel näher ausgeführt). Fragen der Schöpfungshöhe spielen im Alltag auch eines Urheberrechtsjuristen keinerlei Rolle, man kann 15 Jahre lang auf intellectual property spezialisiert sein und nie einen Fall auf den Tisch bekommen, in dem man die Frage der Schöpfungshöhe wirklich braucht. Trotzdem gibt es Rechtsprechung und etwas Kommentarliteratur. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zuletzt nochmal eindeutig positioniert und die Verdrängung des Urheberrechts durch das Geschmacksmusterrecht bei Gebrauchsgrafik bestätigt. Daran orientieren wir uns jetzt im Interesse freier Inhalte. --h-stt !? 13:03, 21. Mai 2007 (CEST) PS: Bei den Emblemen sehe ich nichts urheberrechtlich schutzfähiges - auch der stilisierte Phönix ist aus Standardelementen zusammengesetzt (Bundesadler für die Flügel, Lufthansa-Kranich für Körper).
H-stt hat das treffend dargestellt. Den Artikel Schöpfungshöhe habe ich im wesentlichen als Hauptautor zu verantworten, im Anschluss daran setzte sich hier die Ansicht durch, dass insbesondere bei Logos ein deutliches Überragen von Durchschnittsgestaltungen gegeben sein muss. Wenn man das laufende Auge und das SED-Emblem als Richtschnur nimmt, dann können auch weniger versierte Wikipedianer andere Logos durchaus damit vergleichen. Ich meinte im übrigen: nicht-spezialisierten (studierten war ein unbewusste Fehlleistung). --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:20, 21. Mai 2007 (CEST)
- Alles klar, Ihr habt meine Frage genau getroffen. Gruß, Ibn Battuta 01:58, 24. Mai 2007 (CEST) (PS: Nochmal - das nicht jeder Jurist oder Urheberjurist alles bearbeitet, versteht sich doch von allein. Es interessieren - wie bei jedem anderen Thema, bei dem's um Expertise geht - doch nur diejenigen, die tatsächlich den Bereich bearbeiten.)
- Nochmal Danke Euch allen, auf Grund der doch recht einheitlichen Einschätzung hat ein anderer Benutzer das Bild inzwischen eingebunden. Und Histos Orientierungspunkte "SED- Logo und laufendes Auge" werd' ich mir auch mal merken. Grüße, --Pfalzfrank Disk. 19:40, 24. Mai 2007 (CEST)
Schullogo -> hochladen?
Zu meiner Schule gibt es einen sehr umfangreichen Wikipedia Artikel (RLO). Ich wollte fragen, ob es erlaubt ist, das Logo der Schule hochzuladen und wenn ja, unter welchen Lizenzbedingungen. Die Schule ist im Novemer exakt 100 Jahre alt und das Schulllogo sollte genauso alt sein. Ein Bild vom Logo gibt es auf der Schulhomepage hier. Ich habe davon eine bessere Variante, die ich hochladen könnte. Ich weiß halt nur nicht, ob ich das machen kann oder ob ich da die Schulleitung befragen sollte etc. Vielen Dank, anschub 20:11, 20. Mai 2007 (CEST)
--anschub 20:11, 20. Mai 2007 (CEST)
- Das Logo ist alt genug, um als gemeinfrei hochgeladen zu werden. Eine Schöpfungshöhe sehe ich auch nur grenzwertig - also sollte dem Hochladen in der.de Wikipedia nichts entgegenstehen. Lade es bitte nicht auf Commons, da sehen es die Verantwortlichen mit Logos oft etwas komisch. --RalfR 01:37, 21. Mai 2007 (CEST)
- Passt das so? [1] . danke fuer die hilfe!! anschub 16:50, 22. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ist ok - hier wäre auch PD-alt vertretbar, aber so gehts auch. --RalfR 17:19, 22. Mai 2007 (CEST)
- November 1907 ist noch nicht PD-alt. Erst ab 1. Januar 2008. -- ChaDDy ?! +/- 18:28, 22. Mai 2007 (CEST)
- @Chaddy: Jetzt hast du dich geoutet! Du bist Beamter ;) --RalfR 18:37, 22. Mai 2007 (CEST)
- ;-) Ich bin aber auch täglich von zahlreichen Beamten umgeben (man nennt sie Lehrer). -- ChaDDy ?! +/- 18:57, 22. Mai 2007 (CEST)
- @Chaddy: Jetzt hast du dich geoutet! Du bist Beamter ;) --RalfR 18:37, 22. Mai 2007 (CEST)
- November 1907 ist noch nicht PD-alt. Erst ab 1. Januar 2008. -- ChaDDy ?! +/- 18:28, 22. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ist ok - hier wäre auch PD-alt vertretbar, aber so gehts auch. --RalfR 17:19, 22. Mai 2007 (CEST)
- Passt das so? [1] . danke fuer die hilfe!! anschub 16:50, 22. Mai 2007 (CEST)
Es trifft nicht zu, dass PD-alt erst ab 1908 gilt. Ich habe bei der Einführung von PD-alt darauf geachtet, dass der laufende Jahrgang bei n-100 mit einbezogen ist, so steht das auch in unserer Norm. Die Fristenregelung der Regelschutzfrist gilt also für uns nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:31, 22. Mai 2007 (CEST)
- Aber die Lizenz mit fehlender Schöpfungshöhe ist jetzt okay, oder? (Hab die Unterschrift vergessen: anschub 14:39, 23. Mai 2007 (CEST))
Gemeindewappen
Sind Wappen nun gemeinfrei oder nicht und was soll ich mit dem folgenden Hinweis anfangen:
- Nach § 5 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz darf das Wappen einer Gemeinde nur mit ausdrücklicher Genehmigung der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG verwendet werden.
Gruß. --Immanuel Giel 11:15, 23. Mai 2007 (CEST)
Der ursprüngliche Artikel ist eine URV, siehe die Homepage der Angelaschule [2]. Dasselbe gilt für die von Benutzer:Hase777 hochgeladenen Fotos der modernen Schule und des Parks. Leider habe ich es erst heute nacht bemerkt, als ich über Google nach der Angelaschule suchte. Die Einleitung schrubbt noch immer haarscharf an einer URV vorbei. Leider hatte ich den Artikel bereits ausgebaut, um die Relevanz der Schule herauszustellen und sie aus der Löschhölle zu befreien. Was nun? Löschen wegen URV? Google hat die URV-Version bereits im Cache. Oder weiter umschreiben? Bilder löschen und ignorieren? Mit der Bitte um Klärung.
--Gudrun Meyer 13:16, 23. Mai 2007 (CEST)
- Die Bilder habe ich gelöscht. Bei dem Artikel lösche ich gleich noch die 1:1 Kopie. Die Einleitung muss nicht nur unter Urheberrechts- sondern auch unter NPOV-Gesichtspunkten überarbeitet werden. Einfach noch mehr umstellen und vor allem die Fülladjektive wie "traditionsreich" weglassen, dann dürfte es passen.--Wiggum 14:10, 23. Mai 2007 (CEST)
@Wiggum Zunächst herzlichen Dank. Ich bin bereits eifrigst am Ent-POVen. Eigentlich müsstest du noch mehr löschen, bis zu der Version vor deiner Bearbeitung, weil ich zunächst nur die Literaturangaben nachgetragen hatte. Sonst komme ich womöglich irgendwann in Verdacht, eine URV begangen zu haben. Grüße von --Gudrun Meyer 15:26, 23. Mai 2007 (CEST)
Ich habe eine Frage zu Bild:R_Piehler3.jpg: muss die Abgebildete nicht der Veröffentlichung des Bildes zustimmen? Sie ist wohl Person der Zeitgeschichte (aktuelle Deutsche Meisterin im Schwimmen), aber das Bild zeigt sie ja nicht beim Schwimmen, bei der Siegerehrung o.ä., sondern scheint eine Privataufnahme zu sein. --Thomas Gerstner 16:42, 23. Mai 2007 (CEST)
das betrifft das Recht am eigenen Bild, üblicherweise haben wir hier nicht nach privataufnahme und öffentlicher aufnahme differenziert. ein schützenswertes interesse der schwimmerin kann ich nicht erkennen, die aufnahme hätte genausogut bei einem öffentlichen event z.b. nach der siegerehrung gemacht werden können. also behalten und bis auf weiteres wie bisher verfahren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:26, 23. Mai 2007 (CEST)
Nochmals die Angelaschule
Wie ich inzwischen feststellen musste, ist auch der Rest des ursprünglichen Artikels eine 1:1 URV. Ich schlage vor, nur meine letzte Version stehenzulassen, wo ich alle URVs getilgt habe. Besten Dank --Gudrun Meyer 17:58, 23. Mai 2007 (CEST)
Darf ich das in die Kerbezeitung übernehmen?
Hallo, ich würde gerne den Artikel über Mainz-Hechtsheim in unsere Hechtsheimer Kerbezeitung übernehmen. Ich werde ihn dann auch noch ein wenig bearbeiten müssen. Darf ich das? Reicht es wenn ich unter den Artikel "Mit freundlicher genehmigung von Wikipedia.de" schreibe? Danke schön" --82.207.238.3 18:03, 23. Mai 2007 (CEST)
- Normalerweise darfst du einen Artikel unter den Bedingungenen der GNU-FDL (inoffizielle deutsche Übersetzung hier, Originaltext hier) veröffentlichen und verändern; das heißt, dass du unter anderem auch diese Lizenz (Originaltext) sowie eine Liste der Autoren mit abdrucken musst. Besonders letzteres macht sich wohl nicht unbedingt gut. Ein Beispiel, wie man die Lizenz bei guter Druckqualität auf eine Seite kriegen kann, findest du hier (beachte auch die anderen auf der Seite angegebenen Versionen). Wenn du nur einen Abschnitt übernehmen willst, kannst du mit dem Tool WikiBlame dessen Autoren herausfinden und die Liste so vielleicht kürzen.
- Natürlich darfst du zitieren. Nach deutschen Urheberrecht ist es erlaubt, „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang einzelne Werke [...] in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufzunehmen“. Dass die „Kerbezeitung“ in die Kategorie „Wissenschaft“ fällt, wage ich zu bezweifeln, ansonsten ist nur die Wiedergabe einzelner Stellen erlaubt.
- Abweichende Regelungen können nur die einzelnen Autoren absegnen. Du solltest sie auf ihren Diskussionsseiten direkt ansprechen; wieder kann Wikiblame hilfreich sein.
Ist es da nicht einfacher, den Text komplett umzuformulieren? Das WAppen kannst du übernehmen, das ist eh gemeinfrei.--Hannes2 Diskussion 21:40, 23. Mai 2007 (CEST)
Hannes2, das Zitatrecht ist kein Freibrief zur Übernahme von fremden Werken, auch nicht im wissenschaftlichen Kontext. Es ist eindeutig von einem "durch den Zweck gebotenen Umfang" die Rede, und ein solcher Zweck ist bei einer reinen Übernahme gerade nicht gegeben. Bei "Erläuterung des Inhalts" ist nicht die Verwendung des fremden Texts zur Erläuterung einzelner Punkte im eigenen Text gemeint, sondern umgekehrt die Erläuterung des zitierten Texts durch eine eigene wissenschaftliche Analyse desselben! Auch pauschale Aussagen wie "das Wappen kannst du übernehmen" sind irreführend. Das Wappen unterliegt tatsächlich starken gesetzlichen Beschränkungen und darf nicht geführt werden. Das passiert jedoch so leicht, dass man eigentlich nur von der Verwendung solcher Wappen in einem enzyklopädiefremden Rahmen ausdrücklich abraten kann! --rtc 23:47, 23. Mai 2007 (CEST)
Hannes2 nimm unseren Urheberrechts-Troll nicht zu ernst. Ein Abdruck des Artikels ist aber in der Tat nicht vom Zitatrecht gedeckt. Das einfachste ist umformulieren, die Fakten sind nicht geschützt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:05, 24. Mai 2007 (CEST)
Der o.g. Artikel steht zur Zeit in der Löschdiskussion. Unter anderem steht der Vorwurf, dass die übernommene Liste der Todesopfer eine URV von bpb.de darstellt. Meines Erachtens erfüllt diese Liste jedoch nicht die nötige Gestaltungshöhe, daher hatte ich den URV-Hinweis unter Berufung auf die Hilfe:FAQ Rechtliches#Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen? entfernt und die Liste nachbearbeitet [3]. Da sich der URV-Vorwurf aber nach wie vor hartnäckig hält, würde ich mich gerne hier noch einmal rückversichern. Gruß -- Ra'ike D C B 22:30, 23. Mai 2007 (CEST) (zum Vergleich noch einmal eine alte Version [4])
Fakten sind nicht schutzfähig, für eine Datenbank sollte es hier an der wesentlichen Investition und für ein Datenbankwerk an der Werkqualität mangeln.--Wiggum 22:46, 23. Mai 2007 (CEST)
- Ich würde schon den Datenbankcharakter verneinen, die Liste ist technisch nur als ganzes zugreifbar, es fehlt am "dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind". Zudem gibt es die Liste auch in Textform, da würde dann der Datenbankschutz eh entfallen.)--sугсго.PEDIA-/+ 09:46, 24. Mai 2007 (CEST)
Als Vorschlag zur Abänderung der Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe um es mal exakter anzugeben. Meinungen? // Forrester 23:52, 23. Mai 2007 (CEST)
Reiner Schwachsinn, vor allem weil Rtc mitrumgepfuscht hat. Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht stehen keinesfalls in dem angesprochenen Verhältnis bzw. dies ist nichts, was in eine solche Vorlage gehört. Ob im Einzelfall ein Geschmacksmusterrecht besteht oder bereits abgelaufen ist, kann nicht gesagt werden. Bei Logos ist auch ein Markenrechtsschutz in Rechnung zu stellen usw. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:11, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich dachte mir schon, dass das auf euren Konflikt hinausführen wird. Das ist jetzt rtc's Version (mit ein paar kleinen formulierungseinflüssen von mir). wie sähe deine idealversion aus? so wie jetzt? // Forrester 00:22, 24. Mai 2007 (CEST)
Bisher ignoriert die de.WP das Marken/Geschmacksmuster- und verwandte Rechte, diese stellen zwar eine Einschränkung des weiten Frei-Begriffes dar - wie Panoramafreiheit und andere Veränderungsverbote -, sind aber keine urheberrechtlichen Grenzen. Einfach nicht auf rtc hören, dass er eine randständige Auffassung dazu vertritt sollte doch bekannt sein.--sугсго.PEDIA-/+ 09:51, 24. Mai 2007 (CEST)
Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht stehen sehr wohl im angegebenen Verhältnis, und das ist genau der Grund, warum wir Logos so freizügig benutzen dürfen. So das BVerfG: "Die Literatur stützt diese Auffassung mit der Überlegung, dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen werde (Nordemann/Vinck, aaO Rn. 21, 52) und die formellen Anforderungen des Geschmacksmustergesetzes – Anmeldung zur Eintragung und Zahlung der Anmeldegebühren – unterlaufen werden könnten, wenn Urheberrechtsschutz auch für die „Kleine Münze“ gewährt würde (vgl. Dreyer, aaO Rn. 59)." Deshalb sollte es auf der Vorlage auch angegeben werden. --rtc 10:20, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich denke, dass allgemein deutlich ist, dass die beiden Rechte im Wesen gleich sind. Das wird wohl niemand abstreiten, siehe dazu die vom BVerfG vorgetragene Ansicht des BGH: "Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sieht der Bundesgerichtshof keinen Wesens-, sondern nur einen graduellen Unterschied" (BVerfG, 1 BvR 1571/02 vom 26.1.2005, Absatz-Nr. 9) und auch die darauffolgende, bereits von rtc zitierte, Darstellung "der Literatur" legen eine Verhältnis im Sinne von lex specialis und lex generalis nahe. // Forrester 14:02, 24. Mai 2007 (CEST)
Nachdem auf den Commons ja PD zu GFDL werden kann (was völlig Schwachsinnig ist, eine Vorlage ab einem Datum in 2 Versionen zu teilen), gibt es Stimmen, die eine absolute freie nicht-GFDL-Lizenz haben wollen. wie wärs damit? // Forrester 23:52, 23. Mai 2007 (CEST)
- Das läuft doch auf commons:Template:CC-PD hinaus, CC ohne by, ohne SA.--32X 11:44, 24. Mai 2007 (CEST)
- Eben nicht PD, weil es in Deutschland kein PD gibt und PD auf Commons zu GFDL wird. Ebenso lehne ich das (C) ab, weil es suggeriert, daß das ganze was mit Copyright zu tun hat, was wir ja ebenfalls nicht haben. --RalfR 11:51, 24. Mai 2007 (CEST)
- (BK) Das ist mMn ziemlich albern. Zumal man in Deutschland auf die Urheberrechte sowieso nicht verzichten kann, der Versuch, es zu tun also immer darauf hinaus läuft, dass man allen für immer die Erlaubnis einräumt, damit alles zu machen. Für die Nachnutzer macht es außerdem überhaupt keinen Unterschied. Auch mit dieser „Lizenz“ wäre es durchaus möglich, das jemand behauptet, die Datei stünde unter GFDL. Das wäre zwar auch Copyfraud, aber kein Verstoß gegen diese Lizenz, die einem ja erlaubt, die Datei „ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen“ zu benutzen. Um das zu verhindern, wäre es nötig, durch die Lizenz du verbieten, die Freiheit einzuschränken. Das ginge dann aber wieder in Richtung Copyleft-Lizenz. Für sich hat diese Vorlage keinen Mehrwert gegenüber Vorlage:Bild-PD-frei und Vorlage:Bild-PD-nur PD, die ich übrigens auch zusammenlegen würde, da sie beide für Nachnutzer exakt die gleichen Folgen haben. 3 Vorlagen die sich nur theoretisch unterscheiden, praktisch aber das gleiche bedeuten (jeder darf alles) ist nicht sinnvoll, sondern nur verwirrend, sowohl für diejenigen, die ein Bild freigeben wollen, als auch für diejenigen, die es nutzen wollen. PS: Wenn du die Vorlage doch umsetzt, schreibe bitte vorher (!) wenigsetns rein,m dass die Lizenz unwideruflich ist. -- Timo Müller Diskussion 12:02, 24. Mai 2007 (CEST)
Unser Ziel sollte die weitere Reduzierung der existierenden Vorlagen sein, nicht umgekehrt. Commons:Template:CC-PD, Commons:Template:C0, Vorlage:Bild-PD-frei sind völlig ausreichend und es gibt keine Probleme damit. (Ich tendiere momentan eher zur Ansicht, dass letztere Vorlage wieder gelöscht werden sollte – und Vorlage:Bild-PD-nur PD erst recht – und durch eine Vorlage Bild-PD-User ersetzt werden sollte für von Benutzern freigegebene Bilder, sowie einzelne Vorlagen für jede externe Bildquelle. Für diese machen differenzierte Vorlagen Sinn). --rtc 12:19, 24. Mai 2007 (CEST)
- Und was macht ein Benutzer, der seine Bilder ausdrücklich freigeben möchte und nicht will, daß die Bilder dank Commons GFDL-eingeschränkt werden? --RalfR 14:06, 24. Mai 2007 (CEST)
- Er braucht gar nichts zu machen. Commons kann behaupten, was es will, es ändert nichts am faktischen PD-Status der Bilder. PD bedeutet in der Theorie grundsätzlich, dass jeder alles mit den Bildern tun kann, und zwar auch, beliebige Beschränkungen zu behaupten und sich selbst als Urheber anzugeben. Ob man das Urheberrecht so weitgehend aufgeben kann, dass das erlaubt ist, bzw. ob es vom Urheberrecht unabhängige Hindernisse gibt, ist eine Sache der Rechtsprechung (insbesondere bezüglich Schutzrechtsberühmung) und nicht Problem des Lizenzschilds. Gültig und durchsetzbar sind solche behaupteten Beschränkungen aber in keinem Fall. --rtc 14:18, 24. Mai 2007 (CEST)
- Nein. Es macht keinen sinn in die Lizenzvorlagen die Quelle reinzupacken. Du hast da absolut unrecht allein durch das Entfernen der Vorlagen mit Quell-Angaben konnte die Anzahl der Vorlagen erheblich reduziert werden. Das Wiedereinführen einer solchen Vorlage wäre sicherlich nicht richtig.
- Zu "...aber kein Verstoß gegen diese Lizenz, die einem ja erlaubt, die Datei „ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen“ zu benutzen": Ich denke schon, dass man nicht behaupten könnte, dass die Datei unter GFDl steht, da kein ausschließliches Nutzungsrecht ausgesprochen wurde (was auch gar nicht geht).
- Ich bin auch nicht ganz so zufrieden damit und sehe auch nicht die absolute Notwendigkeit für diese Vorlage, aber ansprechen kann man es ja mal. // Forrester 14:12, 24. Mai 2007 (CEST)
- Er braucht gar nichts zu machen. Commons kann behaupten, was es will, es ändert nichts am faktischen PD-Status der Bilder. PD bedeutet in der Theorie grundsätzlich, dass jeder alles mit den Bildern tun kann, und zwar auch, beliebige Beschränkungen zu behaupten und sich selbst als Urheber anzugeben. Ob man das Urheberrecht so weitgehend aufgeben kann, dass das erlaubt ist, bzw. ob es vom Urheberrecht unabhängige Hindernisse gibt, ist eine Sache der Rechtsprechung (insbesondere bezüglich Schutzrechtsberühmung) und nicht Problem des Lizenzschilds. Gültig und durchsetzbar sind solche behaupteten Beschränkungen aber in keinem Fall. --rtc 14:18, 24. Mai 2007 (CEST)
Ich kann und werde Bilder ohne Lizenzbaustein als gemeinfrei hochladen - mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß die Bilder nicht PD sind. Wenn wir keine Lizenz haben, die ausdrücklich alle Rechte freigibt, verhindern wir viele Bilder. Ich werde das in Zukunft für etliche meiner Fotos so handhaben. Wenn jemand diese Lizenz nachträglich einschränkt, lösche ich die Bilder wieder. Dies ist auch die einzige Möglichkeit, zu verhindern, daß die Bilder nach Commons gehen und dort GFDL werden. --RalfR 14:20, 24. Mai 2007 (CEST)
- Welchen Unterschied siehst Du zwischen PD und gemeinfrei? Beides ist die Abwesenheit von Exklusivrechten und ich sehe daher keinen. Niemand kann Deine Lizenz faktisch einschränken! Was beim Bild irgendwann dabeisteht ist irrelevant; was zählt ist die tatsächliche Erlaubnis, die Du einmal erteilt hast. --rtc 14:24, 24. Mai 2007 (CEST)
- "was zählt ist die tatsächliche Erlaubnis" rechtlich ja, aber es gibt mehr als nur den rechtlichen Aspekt. Die absolut freie Weiternutzung wird dadurch (wenn auch nicht rechtlich) eingeschränkt. // Forrester 14:27, 24. Mai 2007 (CEST)
- Richtig. Das ist aber lediglich eine Frage, wie dafür zu sorgen ist, dass in der Wikipedia und co. das Schild nicht geändert wird. Es gibt keine Möglichkeit, eine Lizenz zu entwerfen, die PD auch nur ähnlich ist und die pautschal bewirken kann, dass das Bild nicht unter zusätzlichen behaupteten Einschränkungen veröffentlicht werden kann. Denn ein wesentlicher Zweck von PD ist es, zu erlauben, dass das Bild auch im Kontext einer restriktiveren Lizenz verwendet werden kann. Zweimal bearbeiten kann wieder die Ursprungsversion ergeben – Person 1: PD-Foto in GFDL-Collage verwenden, Person 2: diesen Teil der Collage freistellen. Person 2 hier eine Urheberrechtsverletzung riskieren zu lassen, wenn er das freigestellte Foto für ihn folgerichtig wieder als GFDL ausweist, geht nun wirklich nicht. --rtc 14:59, 24. Mai 2007 (CEST)
- "was zählt ist die tatsächliche Erlaubnis" rechtlich ja, aber es gibt mehr als nur den rechtlichen Aspekt. Die absolut freie Weiternutzung wird dadurch (wenn auch nicht rechtlich) eingeschränkt. // Forrester 14:27, 24. Mai 2007 (CEST)
Ursache dieser Vorlagendiskussion ist das Bestreben auf Commons, daß PD-Bilder, die nicht unter PD fallen, automatisch GFDL werden. Dagegen werde ich mich wehren, siehe meine Privatvorlage auf der Benutzerseite. --RalfR 15:16, 24. Mai 2007 (CEST)
- Deine Bilder werden nicht GFDL. Das ist wie mehrfach betont nicht möglich. Wenn Du verhindern willst, dass commons eine (wirkungslose) GFDL-Vorlage an Deine Bilder pappt, musst Du das dort diskutieren. Das ist eine Richtlinienfrage und hat mit Urheberrecht nix zu tun. Es ist der falsche Ansatz, den Irrwegen auf Commons dadurch zu begegnen, indem wir unsere Bilder nur unter der Bedingung veröffentlichen, dass Commons sich zum Thema X vernünftig verhält. --rtc 15:23, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ausnahmsweise muss ich RTC da zustimmen. Der unsinnige Umgang mit Lizenz-Vorlagen auf Commons lässt sich nicht einfach dadurch lösen, dass wir neue Vorlagen einführen, die de facto das gleiche wie die bisherigen bedeuten. @ Forrester: Es stimmt, dass es niemand anderes wirklich wirksam unter GFDL lizensieren bzw. die Freiheit auf die GFDL einschränken kann. Das gilt für „richtige“ PD-Bilder aber genauso. Ich meine aber, dass du aufgrund dieser Lizenz nicht dagegen vorgehen könntest, wenn jemand so täte. Du hast ja alles das Recht dazu eingeräumt, es beliebig zu nutzen.-- Timo Müller Diskussion 18:19, 24. Mai 2007 (CEST)
- Unterscheide doch mal bitte zwischem einfachen und ausschließlichem Nutzungsrecht. // Forrester 19:00, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich sagte doch, dass man die Freiheit des Bildes nicht wirklich einschränken kann. Aber fälschlich behaupten, dass das Bild unter GFDL steht, kann man. Dazu sind keine ausschließlichen Nutzungsrechte nötig. Da das nicht gegen die Lizenz verstößt, kann der Urheber auch nichts dagegen machen. -- Timo Müller Diskussion 22:24, 24. Mai 2007 (CEST)
- Unterscheide doch mal bitte zwischem einfachen und ausschließlichem Nutzungsrecht. // Forrester 19:00, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ausnahmsweise muss ich RTC da zustimmen. Der unsinnige Umgang mit Lizenz-Vorlagen auf Commons lässt sich nicht einfach dadurch lösen, dass wir neue Vorlagen einführen, die de facto das gleiche wie die bisherigen bedeuten. @ Forrester: Es stimmt, dass es niemand anderes wirklich wirksam unter GFDL lizensieren bzw. die Freiheit auf die GFDL einschränken kann. Das gilt für „richtige“ PD-Bilder aber genauso. Ich meine aber, dass du aufgrund dieser Lizenz nicht dagegen vorgehen könntest, wenn jemand so täte. Du hast ja alles das Recht dazu eingeräumt, es beliebig zu nutzen.-- Timo Müller Diskussion 18:19, 24. Mai 2007 (CEST)
Das ist Vandalismus. Dagegn können wir nichts machen. // Forrester 22:26, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ziemlicher Unsinn, aber keine URV. Da hilft die neue Vorlage genausowenig, wie die alte PD-Vorlage. -- Timo Müller Diskussion 22:51, 24. Mai 2007 (CEST)
Diskussion beendet. Wir fangen das nochmal neu an. // Forrester 00:03, 25. Mai 2007 (CEST)
Wo ist eigentlich der Aufhänger zu der Diskussion oder anders gesagt: Wer hat diesen ominösen PD->GFDL-Stein ins Rollen gebracht? --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 03:43, 25. Mai 2007 (CEST)
- Die entsprechende Änderung hatte ich bereits hier angemahnt. Es ist mittlerweile rückgängig gemacht worden, was aber nicht bedeutet, dass sowas nochmal passiert. // Forrester 07:13, 25. Mai 2007 (CEST)
- Danke, nun bin ich im Bilde. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 18:12, 25. Mai 2007 (CEST)
Mein Vorschlag war dies, um den nicht-urheberrechtlichen Mails Rechnung zu tragen. wir sollten z.B: mehr auf den § 22 achten. Meinungen? // Forrester 23:57, 23. Mai 2007 (CEST)
Ich denke, die Vorlage zu § 22 könnte unverständlicher und schlechter nicht formuliert werden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:08, 24. Mai 2007 (CEST)
- Dann bitte ich dich, das zu verbessern. // Forrester 00:12, 24. Mai 2007 (CEST)
- Nö, weil ich keine Lust habe mir einen Admin zu suchen, der sie mir entsperrt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:15, 24. Mai 2007 (CEST)
- Habe ich schon gemacht, sorry. Jetzt kannst du loslegen. // Forrester 00:20, 24. Mai 2007 (CEST)
Nationalhymnen
Wir haben hier eine ganze Reihe von Nationalhymnen-Stubstubs (wie Caminemos Pisando la Senda de Nuestra Inmensa Felicidad oder Amerika Samoa) mit Langzitaten der jeweiligen Hymne rumliegen. Gelten für Nationalhymnen keine Urheberrechte oder warum wird so etwas toleriert? --Complex 11:23, 24. Mai 2007 (CEST)
Nationalhymnen (natürlich gilt das nicht für nicht-amtliche Übersetzungen) können mit guten Gründen als amtliche Werke nach deutschem Recht angesehen werden und sind daher in D frei --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:49, 25. Mai 2007 (CEST)
Zudem ist bei vielen Texten (z. B. auch der deutschen Hymne) schon längst die Schutzdauer abgelaufen. Sie sind daher gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 20:55, 25. Mai 2007 (CEST)
Namensherkunft von Orten
In Trebendorf#Namensherkunft hatte ich mal aus einem Buch zitiert, so wie ich Wikipedia:Zitate verstanden habe, also mit Beibehaltung aller Abkürzungen und ohne Auslassung. Ich gehe mal davon aus, dass das für einen Ort okay ist, zumal das Buch auch in der (dürftigen) Literaturliste auftaucht. Da das Buch die gesamte Oberlausitz abdeckt, ist es jetzt verlockend, es als Quelle auch für andere Ortsartikel zu verwenden. Gibt es eine hierfür eine Grenze (beispielsweise nicht mehr als x Zitierungen in der Wikipedia) oder könnte ich theoretisch den Großteil des Buchinhalts verteilt auf die jeweiligen Artikel einbringen? --32X 12:04, 24. Mai 2007 (CEST)
- Bist du zu faul, die Inhalte in eigenen Worten zu formulieren? --Fb78 ☼ 16:20, 24. Mai 2007 (CEST)
- Nein, das Werk ist gut recherchiert und liefert auch Quellen mit. Bei einer Formulierung mit eigenen Worten laufe ich Gefahr, Fakten auszulassen (evt. Futter für POV-Schreihälse) oder schlimmer noch, falsch wiederzugeben. Außerdem hatte ich nicht vor, mir diese fremde Arbeit durch eine Umformulierung zu eigen zu machen. --32X 19:51, 24. Mai 2007 (CEST)
- Mach dir lieber die Mühe, es umzuformulieren und mit einer ordentlichen Quellenangabe zu versehen. Wörtliche Zitate sind bei der Wiedergabe einfacher Fakten urheberrechtlich vielleicht nicht sehr problematisch - aber völlig unnötig. --Fb78 ☼ 21:27, 24. Mai 2007 (CEST)
Mögliche Lizenz für Bild:frh01.jpg
Hallo, unter o.g. Namen habe ich ein zeitgeschichtlich interessantes Bild für den Artikel Volkspark Friedrichshain hochgeladen, dessen Löschung jedoch angedroht wurde. Das Foto stammt aus einer Bildmappe, die anlässlich der der III. Weltfestspiele 1951 in Ost-Berlin herausgegeben wurde. Herausgeber war: Magistrat von Groß-Berlin (d.h. Ost-Berlin), Amt für Information. Weitere Angaben sind nicht verfügbar. Wie ist dennoch eine Veröffentlichung in der deutschen WP möglich?
--Inductor 15:09, 24. Mai 2007 (CEST)
- Wenn der Fotograf des Bildes (oder seine Erben) ermittelt wird und zustimmt - ja
- Ansonsten gibt es leider keine Möglichkeit. --RalfR 15:12, 24. Mai 2007 (CEST)
- Vielleicht kann man das Bild ahnlich wie dieses verwenden ;) http://www.fahrradmonteur.de/claudia-schiffer-tristesse/index.htm --RalfR 16:36, 24. Mai 2007 (CEST)
Schutzrechte an einer Getränkeflasche

Ist die Form von Getränkeflaschen urheberrechtlich geschützt oder nur Marken- bzw. Gebrauchsmustergeschützt. Damit meine ich jetzt beispielsweise die typische Coca-Cola-Flasche oder die Selters-Flasche, welche ja nun keine strikt geometrische Form aufweisen. --MB-one 16:41, 24. Mai 2007 (CEST)
- Flaschen fallen als Gebrauchsgegenstand ganz klar unter Design. Das Geschmacksmuster der Coca-Cola-flasche dürfte seit langer Zeit abgelaufen sein, siehe en:Image:Coke_bottle_patent.JPG --rtc 16:46, 24. Mai 2007 (CEST)
- CC hat zwei Flaschenformen als 3D-Marke geschützt, aber das interessiert uns ja nicht.--Wiggum 17:15, 24. Mai 2007 (CEST)
Zitate in Biographien
Meine Frage ist auf FzW wohl untergegangen deshalb stell ich sie hier nochmal. Mir ist in letzter Zeit häufiger aufgefallen, daß in Biographien der Abschnitt 'Zitate' auftaucht. Das liegt wohl auch daran, weil Wikiquote ja aus verständlichen Gründen boykotiert wird. So weit so gut. Nur haben sich in einigen Artikel mitlerweile recht viele Zitate angesammelt so zum Beispiel bei Günter Grass, wo sich schon 9 Zitate angesammelt haben. Für die Wikipedia müßte ja das gleiche gelten, wie für Wikiquote nämlich das solche Sammlungen nur bis zu einer bestimmten Grenze zulässig sind. Ich denke man müßte mehr auf das Problem aufmerksam machen, sonst haben wir hier das gleiche URV-Problem, wie das unter dem Wikiquote chronisch leidet. --80.133.175.5 19:29, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich stimme Dir prinzipiell zu: Jedes Zitat (egal in welchem Kontext) muß mit Quelle versehen werden (in den Zitatabschnitten oft nicht der Fall), und es kann nicht unbegrenzt zitiert werden. Generell wäre ich aber eh dafür, Zitatabschnitte möglichst ganz zu vermeiden. Wenn sie zusammenhanglos am Ende des Artikels stehen, haben sie für mich in den allermeisten Fällen die gleiche Qualität wie "Sonstiges"- oder andere "Mir fällt noch etwas ein, ich weiß aber nicht, wohin damit"-Abschnitte. Zitate sollten (meiner Meinung nach) dann und nur dann benutzt werden, wenn sie einen Informationswert für den Artikel haben. Also bitte kein "Guck mal, das hat er auch noch gesagt, interessant, oder?" - wenn ein Zitat für den Zitierten nicht typisch ist und auch ansonsten die Darstellung des Artikels weder unterstützt noch in Frage stellt, bin ich für "Löschen". Wikipedia ist nicht Wikiquote. --Ibn Battuta 20:09, 24. Mai 2007 (CEST) PS: Beispiel Grass - da könnte meiner Ansicht nach ein bißchen in den Artikel eingebaut werden, aber alles andere einfach weg.
Bin nicht ganz sicher: Das Bild hat keine Schöpfungshöhe, weil es das Ergebnis math. Berechnungen ist, stimmt das? --Lychee 06:23, 25. Mai 2007 (CEST)
- Ein Programm zu benutzen und mit vier Parametern zu füttern (x/y/z und der Zoomfaktor) kommt nicht über die Hürde drüber. Es fehlt die Individualität: Schließlich kann jeder das gleiche Bild nochmal erzeugen, indem er das Programm mit den gleichen Werten nochmal ausführt. --Dapeteばか 09:20, 25. Mai 2007 (CEST)
- Danke, war mir eh fast sicher, aber eine zweite Meinung ist da immer besser, bevor etwas passiert. --Lychee 09:45, 25. Mai 2007 (CEST)
Screenshots von amtlichen Werken zulässig?
Die deutschen Behörden geben eine Vielzahl von Berichten und Broschüren heraus. Ich frage mich, ob es zulässig ist, Teile aus diesen Werken per Screenshot zu duplizieren und den Screenshot dann als Bilddatei bei Wikipedia hochzuladen.
Konkretes Beispiel: Der Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit 2005(Download als PDF-Datei) enthält diverse Diagramme (Beispiel: Seite 45 unten). Diese Diagramme möchte ich in einen Wikipedia-Artikel übernehmen, indem ich sie per Screenshot kopiere, dann als JPG-Datei hochlade und anschließend als Bild in den Artikel einbette.
Ist dies rechtlich zulässig, wenn ich 1) die Diagramme nicht verändere und 2) die Quelle angebe? Ich verweise auf § 5 Abs. 2 UrhG. --80.150.2.134 16:58, 25. Mai 2007 (CEST)
- Bitte lies Amtliches Werk nochmal. Ein Bericht eines Bundesministeriums ist kein amtliches Werk iSd §5 UrhG. Bei einzelnen Diagrammen solltest du aber die Schöpfungshöhe prüfen. --h-stt !? 17:17, 25. Mai 2007 (CEST)
- Ich würde an dieser Stelle empfehlen die Daten aus dem entsprechenden Diagramm in ein beliebiges Tabellenkalkulationsprogramm zu übertragen und ein eigenes Diagramm daraus machen. Als Datenquelle kann man dann den Bericht angeben. Ansonsten stimme ich H-stt vollkommen zu. Der Bericht ist kein Amtliches Werk im Sinne des Gesetzes! Gruß --kandschwar 17:23, 25. Mai 2007 (CEST)
Wir akzeptieren sowieso nur §5 Abs. 1 UrhG, weil es nicht lediglich auf die Legalität der hier verfügbar gehaltenen Inhalte ankommt, sondern darüber weit hinaus auf ihre Freiheit. --rtc 17:43, 25. Mai 2007 (CEST)
Wieder einmal gilt, dass wir bei Rtc der Plural majestatis ist. Richtig ist: WIR haben in Ermangelung eindeutiger Präzedenzfälle keine klare Beschlusslage dazu. Werke nach Absatz 2 sind ähnlich frei wie solche nach Absatz 1, nur ist das Änderungsverbot für unsere Zwecke eine ohne kodifizierte Ausnahme nicht überwindbare Hürde. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:26, 25. Mai 2007 (CEST)
Verabschiedet sich Commons von der Panoramafreiheit für Skulpturen?
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing#Freedom_of_panorama --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:31, 26. Mai 2007 (CEST)
Geologische Karte, 1930
Eine geologische Karte 1930 wurde eingestellt, leider nicht aus meinem Heimatort (sonst hätte ich mir die schon mal persönlich auf der Festplatte gesichert). Natürlich wurde schon die Frage nach dem Urheberrecht an den Einsteller gerichtet.
Normalerweise sollte die Kartografen die Urheberrechte haben, also ein Team, aber dessen Mitglieder sind wohl nahezu anonym, die Nutzungsrechte liegen natürlich beim Verlag. Wenn der älteste Kartograf danach in Rente ging und noch 7 Jahre seine Rente genossen hat, dann sind die 70 Jahre heute noch nicht um.
So eine Karte ist übrigens deutschlandweit genormt, irgendwer hat mal die Legende gemacht, die anderen halten sich stur daran. Künstlerische Schöpfung ist da kaum drin, da muss man schon ziemlich schwurbeln, um darin welche zu erkennen.
Also wann mag wohl der letzte Kartograf gestorben sein, und wenn man unsere übliche Argumentation extrapoliert, muss man als Verlag darauf achten, dass der 15jährige Stift als Urheber miteinbezogen wird, dass verlängert die Fristen für den Verlag doch glatt um Jahrzehnte, oder sehe ich das falsch?
Also ich vermute, hier kommt der Löschknopf zum Zuge, habe aber das Gefühl, hier läuft irgendetwas falsch. -- Simplicius ☺ 10:54, 26. Mai 2007 (CEST)
- Die Rechtsprechung tendiert zu einer sehr strengen Sicht bei Karten. Die gängige Auffassung besagt, dass selbst bei der Erstellung einer Karte anhand fest vorgegebener Legende und Norm genügend Gestaltungsspielraum bleibt, um ihr Urheberrechtsschutz zusprechen zu können. Eine künstlerische Schöpfung ist nicht erforderlich für Urheberrechtsschutz – es genügt überhaupt eine hinreichende Schöpfung, egal, ob diese nun künstlerisch ist oder nicht. Was Du mit "15jährige Stift" meinst, verstehe ich leider nicht. Urheber können jedenfalls nur natürliche Personen sein, keine Körperschaften. Wir tolerieren Werke ohne Urheberangabe ab 100 Jahre nach Veröffentlichung auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Hälfte potentiell noch tatsächlich geschützt ist. Probleme gab es damit noch nicht; wer trotzdem als Uploader sehr risikoscheu ist, sollte bis 150 Jahre nach Veröffentlichung warten. --rtc 11:50, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich meinte mit „Stift“ scherzhaft den 15 Jahre alten Azubi, wobei man anmerken muss, dass man Kartograf wohl nur durch Studienabschluss wird. Wenn er gesund lebt und täglich seinen Kefir trinkt, wird er 115 Jahre alt, macht 185 Jahre Schutz für die Karte, theoretisch könnte dann jemand wegen seines Urururgroßvaters klagen? Hatte man nur einen Kartografen, der auf der Arbeit zu viel Kaffee trank, und mit 45 plötzlich tot umfällt, hat man 70 Jahre Schutz - und einen komischen Strich auf der Karte. Deswegen denke ich mal, lohnt sich ein Azubi, auch wenn er namentlich nicht mal erwähnt wird. Also gerade bei Autorenteams wird die Schutzfristenberechnung post mortem auctoris doch zum Lotto.
- Andererseits sagt die Rechtsprechung, eine topografische Karte sei als Datenbank zu sehen, § 87a Urheberrechtsgesetz. Und hier haben wir dann doch klare Berechnungsvorschriften ab Veröffentlichung bzw. ab Entstehung, falls nicht veröffentlicht. Eine geologische Karte sehe ich auch nicht anders an, obwohl da durchaus auch Berechnungen in die Schnitte einfließen. Auf Deutsch, lieber Rtc, ich behaupte heute einfach mal: 15 Jahre. -- Simplicius ☺ 18:03, 26. Mai 2007 (CEST)
Opel-Logos
Kann mir einer sagen, welche(s) der folgenden ehemaligen Opel-Logos man als "PD-Schöpfungshöhe" hochladen kann/darf?
Danke! --Kuemmjen Diskuswurf 14:51, 26. Mai 2007 (CEST)
- Du kannst alle Logos hochladen. Nummer 2 würde vermutlich gelöscht, die anderen würden toleriert. Denke daran, dass du als Uploader die Hauptverantwortung trägst und als solcher eventuell geradestehen müsstest, falls wir uns bei der Beurteilung der Schöpfungshöhe irren.--Wiggum 15:25, 26. Mai 2007 (CEST)
So dachte ich auch: Alle außer 2. Ich warte aber erstmal noch auf weitere Komentare. --Kuemmjen Diskuswurf 16:13, 26. Mai 2007 (CEST)
- Du kannst sie ruhig hochladen, bis auf die Nr. 2 haben alle keine Schöpfungshöhe. Zu Nr. 2: Wie alt ist dieses Logo? -- ChaDDy ?! +/- 16:14, 26. Mai 2007 (CEST)
Nummer 2 ist von 1886. --Kuemmjen Diskuswurf 18:22, 26. Mai 2007 (CEST)
- Dann nimm dafür Vorlage:Bild-PD-alt-100--Wiggum 18:28, 26. Mai 2007 (CEST)
Warum kann man nicht Vorlage:Bild-PD-alt nehmen? Ab wieviel Jahren geht das? --Kuemmjen Diskuswurf 19:00, 26. Mai 2007 (CEST)
- Frag mich jetzt nicht wo das steht, aber die Faustregel, die ich noch im Kopf habe besagt: Bei alten Bildern ohne bekannten Urheber nehmen wir Bild-PD-alt-100 wenn Bild zwischen 100 und 150 Jahren alt, für alles was älter ist Bild-PD-alt.--Wiggum 19:06, 26. Mai 2007 (CEST)
Ok, dann kannst du ja alle hochladen. Ach ja, die Vorlage:Logo bitte bei allen nicht vergessen! -- ChaDDy ?! +/- 19:10, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ok, danke für eure Hilfe. "Logo" hab' ich immer dabei. --Kuemmjen Diskuswurf 19:13, 26. Mai 2007 (CEST)
PD-Vorlagen
Nachdem ich von mehren Stellen darauf hingewiesen worden bin, dass unsere PD-Vorlagen zu vielfältig sind, habe ich mal unter Benutzer:Forrester/Vorlage:Bild-UN einen neuen Vorschlag, der die meines Erachtens beste Version wiedergibt, aber den anderen Interessen und Positionen am meisten entspricht, gefasst, der folgende Vorlagen ersetzen könnte:
Was haltet ihr davon, was sind verbesserungsvorschläge? // Forrester 20:13, 26. Mai 2007 (CEST)
- Meine Meinung kennst du, ein (C) hat in einer deutschen Lizenzvorlage nix zu suchen. --RalfR 20:20, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ack. Gemeinfrei bedeutet copyright-frei. Deshalb ist das (c) schlichtweg falsch. -- ChaDDy ?! +/- 20:24, 26. Mai 2007 (CEST)
- 1. "Gemeinfrei bedeutet copyright-frei": Nein, weil gemeinfreiheit einfach nicht PD ist. (urheberrecht ungleich copyright)
- 2. Das (c) ist auch nicht "deshalb" falsch, weil da nix gemeinfrei ist. die sind alle urheberrechtch geschützt. Es dient ledigleich als Veranschaulichung der rechtlichen Situation und das ist bei allen Lizenzvorlagen das c weil es einfach kein passendes urheberrechtliches symbol gibt. außerdem ist bei einer simpelen veranschaulichung der unterschied imho zu vernachlässigen. @ Ralf: bitte übersetz' das spanische noch mal. // Forrester 20:29, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ack. Gemeinfrei bedeutet copyright-frei. Deshalb ist das (c) schlichtweg falsch. -- ChaDDy ?! +/- 20:24, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich zitiere aus dem Artikel Gemeinfreiheit: "Ein Werk ist gemeinfrei (engl. public domain), sofern es keinem Urheberrecht mehr unterliegt." Also ist das (c) verkehrt. -- ChaDDy ?! +/- 20:33, 26. Mai 2007 (CEST)
- Der Artikel vernachlässigt dabei den signifikanten Unterschied, zwischen Urheberrecht und Copyright. Es geht in diesem Fall ja nicht um irgendwelche Fälle von PD-alt, sondern das aufgeben des copyrights, das ist möglich. Das Urheberrecht aufgeben ist allerdings nicht möglich. Darin besteht z.B: ein Unterschied. // Forrester 09:39, 27. Mai 2007 (CEST)
Die Vorlagen sind wieder nur für Admins zu bearbeiten, da sehe ich keinerlei Veranlassung, diese fragwürdigen Teile irgendwie anzufassen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:37, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich habe sie freigegeben. Sie sind momentan derart in Beobachtung, daß ich darin keine Gefahr sehe. --RalfR 20:43, 26. Mai 2007 (CEST)
- Es sollen nicht die einzelnen Vorlagen verbessert werden, sondern das zu einer zusammengeführt werden. // Forrester 20:47, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich bin für die Zusammenlegung. Für den Nachnutzer ist nur wichtig, was er mit der Datei machen darf, nämlich so ziemlich alles. Wie der theoretische rechtliche Hintergrund dahinter genau aussieht, ist dabei relativ egal, solange der Effekt der gleiche ist. Zumal man nach deutschem Recht sowieso nicht auf sein Urheberrecht verzichten kann. Allerdings sollte auf den Text unter der Trennlinie verzichtet werden: „Diese Datei ist […] urheberrechtlich geschützt“ verwirrt und verunsichert Leute, die das Bild nutzen wollen, aber nicht sehr erfahren sind, und das Bild weiternutzen wollen, nur. Es stimmt zwar, ist aber in diesem Zusammenhang nicht wirklich allzu wichtig. Sonst müsste es ja unter allen Lizenzvorlagen stehen, denn die Bilder sind ja erst recht nicht gemeinfrei. Und warum es da von der deutschen[1] Wikipedia auch auf englisch und spanisch stehen muss. (Ja, ich weiß, warum es dabei steht: Um die unfähigen Leute auf Commons[2] davon abzuhalten, wieder nachträglich an entsprechenden Lizenzvorlagen rumzupfuschen. Das ist aber mMn ziemlich unsinnig: Wer, obwohl er kaum deutsch kann auf die Idee kommt, deutsche Lizenzen interpretieren zu können, wird auch von einem Hinweis in seiner Sprache kaum davon abgehalten werden.) Ohne den Teil unter dem Strich wäre es mMn eine geeignete Vorlage, um die bisher 2 Vorlagen (plus eine geplante), die im Prinzip das gleiche bedeuten, zu ersetzen. (Nachtrag: wegen mir kann auch das (c) raus. -- Timo Müller Diskussion 23:17, 26. Mai 2007 (CEST)
- Es sollen nicht die einzelnen Vorlagen verbessert werden, sondern das zu einer zusammengeführt werden. // Forrester 20:47, 26. Mai 2007 (CEST)
- ↑ Damit meine ich die Sprache, bin aber zu faul, nur aus Political Correctness jedes mal deutschsprechig zu schreiben, schließlich spricht auch keiner von der „englischsprachigen Wikipedia“, obwohl jedem klar ist, dass sie sich nicht (nur) auf England bezieht.
- ↑ Das heißt nicht, dass alle auf Commons unfähig sind, nur manche.
- Das (c) ist mir sehr wichtig, weil es einfach einheitlich verwendet wird und dann alle Lizenzvorlagen gleichermaßen falsch wären und eine Veranschaulichung doch durchaus positiv zu sehen ist. Mach einen Gegenvorschlag! // Forrester 09:38, 27. Mai 2007 (CEST)
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber dieser Artikel ist doch wohl eine URV von [13]. Oder? --91.6.220.147 23:22, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich trage das mal bei Wikipedia:Versionslöschungen ein. -- Timo Müller Diskussion 23:28, 26. Mai 2007 (CEST)
Wurde als URV gemeldet, weil der Text weitgehend dieser Quelle entsprechen soll. Meiner Ansicht nach ist allerdings selbst die die älteste Version in Aufbau und Struktur weit genug von der Quelle weg, würde also höchstens unter die Grauzonen des Textplagiats fallen. Ich bitte jedoch zur Sicherheit um eine Gegenprüfung. Gruß -- Ra'ike D C B 13:52, 27. Mai 2007 (CEST)
Pressefoto von Verstorbenen für wikipedia einsetzbar?
Ich schreibe grade die Biografie von Pierre Angenieux, einem zweifach oscarpreisgekrönten Franzosen, welcher vor 9 Jahren verstarb.
Er 1935 gründete auch eine Firma, und die hat ein Pressephoto von ihm auf der Website - bloß, darf das in die wikipedia? Person des öffentlichen Interesses war er, es sind keinerlei copyright-einschränkungen angegeben, und die Firma wird wohl wenig dagegen haben, ihren verstorbenen Gründer abgebildet zusehen, jedoch...ich bin unsicher.
unter http://www.angenieux.com/i_commun/106_p_angenieux.jpg findet sich das bild. Catseye 17:42, 27. Mai 2007 (CEST)
WP:BR ist da eindeutig. Der Fotograf muss 70 Jahre tot sein oder zustimmen bzw. seine Erben. Njet. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:45, 27. Mai 2007 (CEST)
Nochmals Panoramafreiheit auf Commons

Wehrt euch! [14], es sollen tausende Bilder auf Commons von deutschen Skulpturen, Schrifttafeln usw. gelöscht werden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:45, 27. Mai 2007 (CEST)