Zum Inhalt springen

Generalarzt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Mai 2007 um 10:55 Uhr durch 62.153.251.163 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Generalarzt ist ein Dienstgrad vieler Armeen.

Im Deutschen Reich war der Generalarzt der Leiter des Sanitätsdienstes im Bereich eines Armeekorps (Korpsarzt), seltener einer Division (Divisionsarzt).

Der Generalarzt hatte den Rang eines Obersten als Regimentskommandeur. Den dienstälteren Generalärzten wurde oft der Rang eines Generalmajors verliehen. Die Generalärzte der Kaiserlichen Marine standen an der Spitze der Sanitätsämter der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee, Kiel und Wilhelmshaven. Sie besaßen den Rang eines Kapitäns zur See und unterstanden dem Kommando der jeweiligen Marinestation sowie dem Generalstabsarzt der Marine.

In Preußen war zudem noch ein Generalarzt bei der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, ein weiterer diente etatmäßig als "Subdirektor" bei der Kaiser-Wilhelms-Akademie.

Im Kriegsfalle wurde der Sanitätsdienst bei jeder einzelnen Armee durch einen Armeegeneralarzt als Zwischeninstanz zwischen den Korpsärzten und dem Chef des Feldsanitätswesens geleitet, bei jeder Etappeninspektion durch einen Etappengeneralarzt.

In der deutschen Bundeswehr entspricht der Generalarzt einem Brigadegeneral.