Portal Diskussion:Recht
Bearbeitung des Portal:Recht |
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Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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Einzelabschnitte |
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
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Diskussionsseite |
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung.
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Diskussionsarchiv dieser Seite |
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:
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Es bestehen Überschneidungen zu Garantie. Zudem müsste der Artikel etwas mit Substanz gefüllt werden. -- Wo st 01 (2006-11-12 21:10 CEST)
Konzentration auf die Diskussion unter "Portal Diskussion:Recht"
Die Diskussion zu Themen im Bereich Recht war zeitweise auf mehrere Seiten zersplittert. Es soll nun wieder eine Konzentration aller Diskussionen und Anfragen auf eine Seite stattfinden. Aus diesem Grund wurden einige (inzwischen archivierte) Anfragen aus Wikipedia:Redaktion Recht und Soziales und Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht hierher übertragen, neue Anfragen nicht mehr dort, sondern nur noch hier eintragen! --wau > 20:28, 20. Apr. 2007 (CEST); aktualisiert --wau > 18:34, 11. Mai 2007 (CEST)
Leute, das stimmt doch nicht, oder? Wo ist das denn legaldefiniert? Und ist sie nicht gerade doch verwertbar, weil es gar keine Vernehmung ist? Strafprozessrechtler an die Front... --103II 00:18, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Stimmt, legaldefiniert ist das glaub ich nicht, aber der Sache nach stimmt es ansonsten. Meyer-Goßner, 49 Aufl., § 136 StPO Rn 20: "Ein Verwertungsverbot besteht nach der Rspr aber nicht, wenn der Beschuldigte ohen Zutun des Vernehmungsbeamten vor der beabsichtigten Belehrung spontan einer Äußerung abgegeben hat (BGH NJW 90, 461 [...] )." Google kennt das auch. --Alkibiades 00:58, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Also ich meine mich auch erinnern zu können dass solche Spontanäußerungen verwertbar sind. aber wo ich das noch gelesen habe.. --chvickers 08:11, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Jaja, aber die Artikeleinleitung sagt "rechtlich nicht verwertbare Aussage". Das ist doch dann falsch?! --103II 10:44, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ohje, da ist kaum ein Satz richtig... Ich übernehm das, könnte jemand von euch schauen, was die beteiligten Gentlemen sonst so bei WP machen? THX, CJB 11:38, 25. Apr. 2007 (CEST)
Oje, stimmt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Das steht ja in klarem Widerspruch zu der von mir angegebenen Kommentarstelle. Das hab ich wohl einfach übersehen. --Alkibiades 11:58, 25. Apr. 2007 (CEST)
Inhaltlich tatsächlich falsch. Die HGerleitung ergibt sich dogmatisch (wenn ich mich richtig an den Strafrecht-Klausurenkurs in der Referendarausbildung erinnere) daraus, dass ein Gespräch an sich noch keine formelle Vernehmung ist und daher § 136 StPO nicht anwendbar ist. So wie das jetzt dasteht ist es allerdings untragbar.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:14, 25. Apr. 2007 (CEST)
- P.S.: Hauptsächlich wurde das von der einstellenden IP verursacht[1] die anderen Beteiligten sind nur formal drüber gegangen. Soweit ersichtlich wurden nur die Edits in diesem Artikel von ihr getätigt[2].--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:20, 25. Apr. 2007 (CEST)
Done... Könntet ihr bitte den bisherigen Autoren über die Schulte schauen , ich bin für heute raus... see you, guys --CJB =)
Richtig falsch wurde der Artikel eigentlich erst dadurch, dass einige aus der Eingangskontroolle versucht haben, dem Artikel eine Einleitung zu geben: [3], [4] . Die Urspungsversion der IP war nicht unbedingt falsch, nur so unvollständig, dass sie zu Missverständnissen führte. --Alkibiades 12:49, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ja super, danke, das ging schnell. --103II 22:20, 25. Apr. 2007 (CEST)
Schade finde ich, dass dieses Thema mal wieder nur im Kontext der deutschen Rechtsprechung behandelt wird. Das Konzept der spontanten Äußerung im Zusammenhang mit dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, ist ja nicht auf Deutschland beschränkt. sebmol ? ! 10:52, 26. Apr. 2007 (CEST)
- Ja, aber leider gibt es weiterhin keine regelmäßigen Mitarbeiter mit tieferen Kenntnisses aus anderen Rechtsgebieten. Wir müssen damit leben. --Alkibiades 10:54, 26. Apr. 2007 (CEST)
- Wir wissen aber auch aus Erfahrung, was passiert, wenn man eine allgemeingültige Definition übergreifend fasst, systematisiert und einzelne Länder nachordnet. Solcher Abstraktionsgrad wird ausgeschimpft oder frontal angegriffen, dass es manchmal albern wirkt: Römische Regeln wurden amerikanisch (und nur amerikanisch! ;-), Grundrechte gebe es nur in Deutschland etc. etc. Dann belässt man es hallt bei einem nivellierten Ergebnis. --CJB 09:14, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ja, aber leider gibt es weiterhin keine regelmäßigen Mitarbeiter mit tieferen Kenntnisses aus anderen Rechtsgebieten. Wir müssen damit leben. --Alkibiades 10:54, 26. Apr. 2007 (CEST)
Ein Trauerspiel. Im wesentlichen eine Liste und auf die verwaltungsgerichtlichen Klagearten beschränkt.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 10:32, 26. Apr. 2007 (CEST)
- evtl. unter Rechtsbehelf einarbeiten, das ist eh eine Liste... --CJB 10:44, 26. Apr. 2007 (CEST)
- Evtl eher verschieben nach Klageart (VwGO). Damit wäre das verdeutlicht. Fließtext ist dann auch nicht sooo wichtig, es gibt ja die verlinkten Hauptartikel. Würde man das alles nochmals ausformulieren, hätten wir eine Redundanz. --Alkibiades 10:56, 26. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe erst einmal den Zivilprozess ergänzt und die Darstellungsform der anderen Klagearten angepaßt. Ich meine schon, daß wir hier einen solchen Beitrag brauchen. Der Begriff ist populär und wird nachgefragt werden. Es sollte aber hier keine vertiefte DArstellung erfolgen, weil die Probleme der Feststellungsklage beispielsweise in einem gemeinsamen Artikel zur verwaltungsrechtlichen und zur zivilrechtlichen Feststellungsklage dargestellt werden sollten. Ziel sollte also ein Überblicksartikel sein, wie ich ihn hoffe, skizziert zu haben. Wenn sich jemand berufen fühlt, wäre allerdings noch einiges nachzubessern: die weiteren öffentlich-rechtlichen Klagearten könnten in den Text integriert werden, der Kommunalverfassungsstreit und die Verfassungsgerichtsbarkeit wären auszuführen und schließlich lassen sich vielleicht auch attraktivere Literaturzitate finden. Ich kommen jetzt nicht dazu. Ich denke aber, den Artikel vor einer Einarbeitung oder Verschiebung bewahrt zu haben. -- Stechlin 14:59, 4. Mai 2007 (CEST)
- Sieht gut aus, vielen Dank. --Alkibiades 21:06, 4. Mai 2007 (CEST)
- Wirklich viel besser.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 08:39, 5. Mai 2007 (CEST)
>>>>>>> verschoben wegen Löschantrags auf LA-Diskussion >>>>>>>>
CJB 09:27, 2. Mai 2007 (CEST)
Redundanz:Rechtsphilosophie#.C3.96konomische_Analyse_des_Rechts, Law and Economics und Ökonomische Analyse des Rechts
Die drei im Titel genannten Artikel/Abschnitte überschneiden sich inhaltlich. Ich bitte die Portal-Mitarbeiter um eine Abgrenzung oder Zusammenlegung, je nach dem was sinnvoller ist. Die alte Diskussion findet hier. Vielen Dank für die Mitarbeit. --Tango8 Disk. Ordnung schaffen 21:21, 2. Mai 2007 (CEST)
- Dazu hatte ich den Bausteinsetzer schonmal angesprochen, der mir mal versichert hat, er wolle sich selbst drum kümmern. Er hat ist nu aber wohl eher inaktiv. Insofern muss mal nochmal schauen. --Alkibiades 21:52, 2. Mai 2007 (CEST)
Redundanz:Rechtliche Aspekte von Cannabis#Österreich, Geringe Menge#Österreich und Suchtmittelgesetz (Österreich)#Geringe, große und übergroße Mengen
Und noch ein Fall für das Portal:Recht. Diese drei Artikel/Abschnitte überschneiden sich ebenfalls. Ich bitte die Portal-Mitarbeiter auch hier mit zu helfen und die Redundanz zu erledigen. Die alte Diskussion findet man hier. Vielen Dank für die Mitarbeit. --Tango8 Disk. Ordnung schaffen 21:35, 2. Mai 2007 (CEST)
Artikel Justiz
der Artikel Justiz passt mE nicht zur Überschrift. Details siehe Diskussion bei Justiz --Kohlenstoffstahlmesser 13:46, 4. Mai 2007 (CEST)
Es wäre nett, wenn das mal ein Sachkundiger differenziert darstellen könnte. Insbesondere bei der Disskussion der Erschließung eines Berges fühlen wir uns nirgens richtig aufgehoben. Danke im Voraus.-- visi-on 21:54, 4. Mai 2007 (CEST)
Bitte um Hilfe im Filbinger Artikel wg. falscher BGH-Zitate
Hallo,
ich bitte im Artikel Filbinger um Hilfe durch einen juristisch beschlagenen Admin, nachdem der Admin, der den Artikel aufgrund eines Editwars gesperrt hat, sich für nicht zuständig erklärt hat.
Folgendes Problem :
Im Artikel wird momentan dem BGH ein Zitat zugeschrieben, das wörtlich falsch und sachlich verzerrend ist. Der Tenor der nichtjuristischen Sekundärquelle wurde zwar durchaus richtig wiedergegeben,- aber der deckt sich nicht mit dem Wortlaut der Primärquelle des BGH Urt. v. 16. November 1995 – 5 StR 747/94 (u.a http://lexetius.com/1995,464), die ich mittlerweile sowohl online in der BGH-Edition des amtlichen Herausgebers der BGH-Urteile (gekürzte Fassung) , dem Heymanns-Verlag (http://www.recht.com) , als auch in der NJW nachgeschlagen habe.
Folgende Sätze stehen im Artikel : 1995 stellte der Bundesgerichtshof fest, bei der NS-Militärjustiz habe es sich um „Terrorjustiz“ gehandelt. NS-Militärrichter, die ihre Laufbahn in der Bundesrepublik fortgesetzt hatten, bezeichnete er als „Blutrichter“, die sich eigentlich „wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen“. Weder "Terrorjustiz" , noch "Blutrichter" stehen im Urteilstext, hier wird die Primärquelle BGH wörtlich(!) falsch zitiert. Tatsächlich sprach der BGH von "Blutjustiz" , nicht aber von "Blutrichtern".
Wichtiger aber : "NS-Militärrichter, die ihre Laufbahn in der Bundesrepublik fortgesetzt hatten....." erscheint mir so sachlich falsch. Der BGH-Wortlaut bezieht sich nicht pauschal auf (alle) NS-Militärrichter, sondern der BGH spricht von einer "Vielzahl ehemaliger NS-Richter" an den unterschiedlichsten Gerichten (natürlich - und explizit- auch an Kriegsgerichten). Er lässt aber offen, welcher Richter im Einzelnen dazugehört und trifft keine Gesamtaussage für Militärrichter allgemein, wie der Artikel momentan unterstellt.
Die entsprechenden Diskussionen : Standpunkt des BGH-falsche Wiedergabe und Falsches Zitat im Artikel sind einsehbar.
Ich bitte , entweder im Artikel kenntlich zu machen, dass es die Sekundärquelle ist, die dem BGH Zitate zuschreibt (Etwa : Nach Wolfram Wette nannte der BGH NS-Militärrichter.....), oder die Primärquelle im Wortlaut ausdehnender zu zitieren (Formulierungsvorschlag : 1995 stellte der BGH fest, dass die NS-Militärjustiz wegen "exzessiver Verhängung von Todesurteilen" als "Blutjustiz" bezeichnet werden könne und eine "Vielzahl ehemaliger NS-Richter strafrechtlich wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen zur Verantwortung [hätte] gezogen werden müssen".
Die Diskussion läuft schon eine gewisse Zeit, sie ist zäh, und man gerät schnell in Gefahr, als Revisionist gebrandmarkt zu werden, wenn man eine korrekte Zitierung einfordert.
Bedenkt man, dass in der Öffentlichkeit momentan hohes Interesse an der Thematik besteht, gibt es mir ein mulmiges Gefühl, dass bei Wikipedia über Wochen der BGH falsch wiedergegeben und ein entstellter Eindruck seines Urteils vermittelt wird.--Carolus.Abraxas 20:59, 5. Mai 2007 (CEST)
- Die zugeschriebenen Zitate sind gegen den Wortlaut des Urteils ausgetauscht - so konnte man sie wirklich nicht stehenlassen. Ob sie aber grundsätzlich geeignet sind, etwas über Filbinger auszusagen, muss auf der Disk geklärt werden. --h-stt !? 10:22, 6. Mai 2007 (CEST)
- Besten Dank für Deine Hilfe, mehr habe ich nie gewollt. Mir ging es nicht um einen Freispruch für Filbinger durch die Hintertür ( natürlich habe ich meine eigene Meinung zu ihm) sondern darum, dass nicht mit falschen Zitaten gearbeitet wird. Ich hoffe , dass das in der Diskussion zum Filbinger-Artikel zunehmend als selbstverständlich akzeptiert werden wird.--Carolus.Abraxas 11:46, 6. Mai 2007 (CEST)
Kategorien visuell darstellen
Im Kurier bin ich auf ein nützliches Werkzeug gestoßen: Catgraph stellt Kategorien mit ihren Überkategorien oder Unterkategorien grafisch dar. --wau > 23:08, 5. Mai 2007 (CEST)
Superspielzeug, ich bau es direkt auf meine Benutzerseite ein. Danke.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 11:27, 6. Mai 2007 (CEST)
Bitte um Mitarbeit
Wenn jemand über die jüngsten Änderungen bei Haftung (Recht) und Verpflichtetsein mitdiskutieren möchte, wäre ich dankbar. --103II 00:50, 6. Mai 2007 (CEST)
Überarbeitungsmanagement
Hallo,
mir fällt schon seit längerem auf, dass die notwendige Überarbeitung rechtlicher Artikel kaum geleistet wird. Das mag daran liegen, dass das nicht so viel Spaß macht, dass die Probleme oft nichtjuristischer Art sind oder dass gute Juristen wenig Zeit haben, aber trotzdem sollten wir uns mal Gedanken darüber machen, zumindest die Infrastruktur zu überprüfen. Mittlerweile wurde die "Redaktion Recht" geschlossen, d.h einzige Anlaufstelle für Diskussionen ist hier. Wir haben aber im Rahmen des Wikipedia:WikiProjekt Recht auch zwei Anlaufstellen, in denen überarbeitungsbedürftige Artikel gelistet werden. Es handelt sich um Wikipedia:WikiProjekt Recht/Überarbeitung notwendig und Wikipedia:WikiProjekt Recht/Überarbeitungsliste. Beide laufen wohl eher schlecht (:-(). Ich glaube, diese Listen haben sich nicht bewährt und sollten abgeschafft werden. Stattdessen sollten alle Überarbeitungsvorschläge hier zur Diskussion gestellt werden. Wenn sich hier in ein paar Tagen nichts tut und die Anfrage archiviert wird, ist auch davon auszuegehen, dass sich da so bald nichts mehr tut. Wer einen Artikel hier listet, könnte die Vorlage:Portalhinweis verwenden. Sollte hier diskutiert werden, kann man die Diskussion auch auf der Artikeldiskussionsseite archivieren. Sollte sich hier nichts tun, sollte der Portalhinweis durch eine Einlagerung in der Kategorie:Wikipedia:Überarbeiten ersetzt werden. Weitere Ideen/Hinweise? --Alkibiades 21:39, 7. Mai 2007 (CEST)
- Der Erfahrung nach werden die Probleme schneller behoben, wenn es hier steht. Die Doppellistung ist nicht so glücklich; ich stimme Dir zu. --103II 22:58, 7. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe die Lösung des Problems weniger in der Frage, wo überarbeitungsbedürftige Artikel gelistet werden und wo nicht. Die Wurzel des Übels ist eine andere. Mir (und vermutlich auch anderen) erscheint die Überarbeitung von Artikeln wie ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Für jeden Artikel, den man auf ein gewisses Niveau bringt, schießen drei, vier Neue aus dem Boden, die ebenso optimierungsfähig (sprich: mies) sind wie der soeben verbesserte. Das macht keinen Spaß. Ich für meinen Teil schaffe lieber etwas Neues, als dass ich die vermurksten Versuche anderer Autoren verbessere. Klar, das lässt sich nicht verallgemeinern: Artikel wie Recht, Gesetz u. ä. sind lohnende Objekte. Trotzdem tue ich mich schwer damit, sie anzufassen. Das liegt vielleicht daran, dass ich jemand bin, der schnelle Erfolgerlebnisse braucht. (Deshalb komme ich auch mit meiner Monografie zum Thema Recht und Unrecht und der ganze Rest des Universums nicht so richtig voran. *scherz*) Die besten Ergebnisse erzielt man – zumindest was die Verbesserung von Artikeln betrifft – mit Löschanträgen. Traurig, aber wahr.
- Wie können wir diesem unbefriedigendem Umstand abhelfen? Die Lösung (wenn es überhaupt eine gibt) kann nur eine kollektive sein: Artikel müssen im Team verbessert werden. Wenn vier bis sechs Leute jeweils einen Teil zu einem Artikel beitragen, entsteht als Produkt dieses Wirkens vielleicht etwas wirklich Gutes. Dazu müssen die Autoren aber bereit sind, ihre individuellen Wikipedia-Steckenpferde im Stall zu lassen und stattdessen die wilden Mustangs der Qualitätssicherung zu reiten.
- Auf einer Benutzerseite, die ich leider gerade nicht wiederfinde, habe ich etwas von der Verantwortung gelesen, die wir Wikipedianer haben: Für viele Menschen ist die Wikipedia eine der wichtigsten Informationsquellen. Leider gehen nicht alle mit der notwendigen Skepsis an die Artikel heran, sprich: Sie nehmen die (Fehl-)Informationen für bare Münze. Deshalb ist es wichtig, dass zumindest die elementaren (Rechts-)Artikel fehlerfrei sind. Dazu bedarf es unser aller Engagement. --Forevermore 23:45, 7. Mai 2007 (CEST)
Hmmm, das Thema scheint nicht wirklich viele zu interessieren. Ich darf also davon ausgehen, dass keiner was dagegen hat, wenn ich die beiden oben genannten Überarbeitungslisten einstampfe und alle Überarbeitungswünsche hierher umleite. Ob das dann mehr bringt, ist letztlich Nebensache. --Alkibiades 21:28, 18. Mai 2007 (CEST)
Relevanzkriterien für Richter
Unter den Löschkandidaten vom 6.5.07 befinden sich Anträge gegen einige Finanzgerichtspräsidenten und mindestens einen Verwaltungsgerichtspräsidenten; beispielhaft darf ich die Artikel Lutz Hoffmann (Richter) und Christian Büschen anführen. Ich erinnere mich, daß bei früheren Löschdiskussionen (als Beispiel kommt mir Lothar Zysk in den Sinn) herausgearbeitet wurde, daß zumindest Bundesrichter per se relevent sind.
Vielleicht sollten wir den Vorgang zum Anlaß nehmen, die Relevanzfrage auch hier im Portal zu diskutieren?
In kollegialer Verbundenheit
Stechlin 17:37, 8. Mai 2007 (CEST)
- Da ich bei meiner Putzaktion bei Juristenbiographien der Antragsteller war, lässt es sich nicht vermeiden, dass ich Stellung nehme: Bei Bundesrichtern sehe ich die RTelevanz durchaus per se als gegeben. Durch die Wirkung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beeinflussen sie die Rechtspraxis maßgeblich. Dies sehe ich in dem Maße nicht bei den Richtern der obergerichtlichen Rechtsprechung (und die Präsidenten der entsprechenden Gerichte haben diesbezüglich hauptsächlich Verwaltungsfunktionen, sind ansonsten in der Spruchpraxis gleichwertig). Innsofern würde ich die Linie tatsächlich bei den Bundesrichtern ziehen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:44, 8. Mai 2007 (CEST)
- OLG/OVG usw.-Präsidenten halte ich schon noch für relevant, das ist doch ein vergleichsweise bedeutendes Amt. Die übrigen Landesrichter halte ich nicht per se für relevant. Denkbar ist aber immer noch, dass wegen eines besonderen Urteils, besonderer Leistungen, öffentlichen Äußerungen, Forschungsarbeit oder was auch immer auch einer von denen relevant ist. Wir sollten die Grenze also nicht zu streng ziehen sondern eher darauf achten, ob im Artikel etwas Interessantes steht. --103II 23:24, 8. Mai 2007 (CEST)
- Wir sollten das vielleicht von Fall zu Fall entscheiden. Wenn ein OLG-Richter eine bedeutende Monografie verfasst hat oder unter seiner Mitwirkung ein aufsehenerregendes Urteil gefällt wurde, könnte man ihm hier einen Artikel widmen. Für per se relevant halte ich Richter von Obergerichten aber nicht. --Forevermore 23:35, 8. Mai 2007 (CEST)
- Vorschlag: Bundesrichter alle, OLG/OVG Präsidenten alle (weil die in der Tat auch in der Öffentlichkeit eine etwas herausragendere Rolle spielen) und alle sonstigen Richter bei besonders öffentlichkeitswirksamen Urteilen oder besonderer schriftstellerischer und/oder wissenschaftlicher Arbeiten. Auch OLG/OVG-Urteile beeinflussen die Rechtspraxis sehr maßgeblich. Ich bin sicher dass ein Satz wie: "...so auch schon OLG XYZ..." viel häufiger in Schriftsätzen und Urteilen vorkommt wie ein Hinweis auf den BGH --Pelz 23:53, 8. Mai 2007 (CEST)
- Guter Vorschlag. Ich kann mich dem anschließen. --Forevermore 23:55, 8. Mai 2007 (CEST)
- Dem schließe ich mich auch an. Als per se relevant sollten jedenfalls die Präsidenten der in die Kategorie:Oberes Landesgericht einzustellenden Gerichte angesehen werden. --Bubo 容 19:43, 9. Mai 2007 (CEST)
- ack.--poupou Review? 19:55, 9. Mai 2007 (CEST)
- Ja. --103II 20:02, 9. Mai 2007 (CEST)
Doppelt
Brauchen wir zu Grundrechte und Grundrechte (Deutschland) noch Grundrechtsschutz und Grundrechtstheorie? Letzteres würde ich gerne in Grundrechte verschieben, den Schutzartikel ganz löschen. --103II 00:51, 9. Mai 2007 (CEST)
- Ja, gute Idee. Und vielen Dank, dass du dich schon der Neukonzeption von Grundrechte annimmst. --Alkibiades 06:50, 9. Mai 2007 (CEST)
- Auf Grundrechtstheorie verweisen gerade mal vier Artikel - ich bau es jetzt mal ein... --103II 10:49, 9. Mai 2007 (CEST)
Den einleitenden Fließtext von Grundrechtsschutz kann man zwanglos bei Grundrechte (Deutschland) finden. Die tabellarische Aufzählung dort wäre auch kein wirklicher Verlust. Redirect?--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 10:57, 9. Mai 2007 (CEST)
- Unbedingt. --103II 11:04, 9. Mai 2007 (CEST)
Vielleicht könnte sich einer aus der Materie mal angucken, ob es sich lohnt die Seite des Anwalts zu verlinken. Ich hab so meine Schwierigkeiten mit der Beurteilung des Inhalts. Danke, --schlendrian •λ• 21:17, 9. Mai 2007 (CEST)
- Meine Meinung habe ich dort geäußert; falls nötig, wird die Begründung nachgeliefert ;-) --Bubo 容 21:59, 9. Mai 2007 (CEST)
- danke soweit schonmal, eine kurze Begründung wäre hilfreich, weitere Meinungen immer willkommen! --schlendrian •λ• 22:49, 9. Mai 2007 (CEST)
- Eine „kurze“ Begründung gab es ja schon. Jetzt sollte erst einmal jemand die Relevanz des Weblinks begründen. --Bubo 容 23:11, 9. Mai 2007 (CEST)
- danke soweit schonmal, eine kurze Begründung wäre hilfreich, weitere Meinungen immer willkommen! --schlendrian •λ• 22:49, 9. Mai 2007 (CEST)
- Dank Poupou erst mal erledigt. Wenn man jetzt auch noch den Hinweis auf die eigene Homepage des Mörders löscht, wäre der Artikel imho ganz OK. --Pelz 23:55, 9. Mai 2007 (CEST)
Der o.g. Beklagte/Angeklagte wurde auf Bewährung aus der LK entlassen (ob das Pladoyer schuld war? :-)) ). Daher noch mal an dieser Stelle die Bitte (hab's auch vorne bei der Redaktion drauf geschrieben), ob man sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner bezüglich des Inhalts einigen kann. Bin mir nicht sicher (da kein Jurist), ob's dazu Rechtsquellen gibt, hoffe daher auf die Mitarbeit der Fachleute. Oder ist der Begriff eher in der Philosophie (Rechtsphilosopie ?) einzuordnen und / oder es gäbe noch andere, die zu Verbesserungen beitragen könnten? --Ebcdic 18:04, 10. Mai 2007 (CEST)
Erlass BKS
sorry für den murks mit Erlass (Recht).. bei den whatlinks bin ich jetzt aber überfordert, alles (nicht viel) was ich eindeutig als verwaltungsrecht erkannt habe, hab ich gemacht. und der eintrag 2, auf welchem Lemma soll der stehen, passt Erlass (Bürgerliches Recht), analog zu den anderen beiden, dann könnte Entsagung (CH, AT) gleich dorthin zielen? gruß -- W!B: 09:41, 11. Mai 2007 (CEST)
- PS: kleine bitte als mitglied einer minderheit: könnten wir hier das TOC auf standard links setzt, auf meinem alten 800x600px-schirm ist es ohne scrollen nicht zugänglich.. wär ich sehr dankbar -- W!B: 09:44, 11. Mai 2007 (CEST)
- Haben wir gar keinen Artikel Erlassvertrag???? --103II 20:37, 11. Mai 2007 (CEST)
- im bürgerlichen Recht einen Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner nach Vorlage:BGB die Schuld erlässt (in Österreich und der Schweiz auch „Entsagung“), siehe auch: Schuldenerlass
- soll ich damit einen stub ansetzen, oder soll das rot bleiben? -- W!B: 11:42, 15. Mai 2007 (CEST)
- Haben wir gar keinen Artikel Erlassvertrag???? --103II 20:37, 11. Mai 2007 (CEST)
- Setzt lieber einen Stub, sonst wird der Leser durch den Theologie- und Politikartikel Schuldenerlass nur verwirrt.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 12:07, 15. Mai 2007 (CEST)
- ok Erlass (Privatrecht) und Erlass (Steuerrecht), anständige ehrliche stubs: ersteren können wir ja nach de/at/ch trennen, wenn er mal zu voll geworden ist.. bitte kategorien kontrollieren, danke gruß -- W!B: 01:15, 17. Mai 2007 (CEST)
- Setzt lieber einen Stub, sonst wird der Leser durch den Theologie- und Politikartikel Schuldenerlass nur verwirrt.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 12:07, 15. Mai 2007 (CEST)
- Ist der Erlass in Ö und Ch auch vertraglich konstruiert? Nur so aus Interesse. --103II 15:48, 17. Mai 2007 (CEST)
hallo IP:141.53.209.148 - und was passt nicht an Runderlass→Erlass (Verwaltungsrecht) (falscher revert ohne rückverschiebung): ist der runderlass kein Erlass? mir fehlt ja leider das fachwissen, den erlass in anderen Ländern genau zu definieren. aber eine Anweisung einer Bundes- oder Landesbehörde (also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums) an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches. ist - soweit ich informiert bin, die definition von "Erlass" - lieg ich da falsch? gruß -- W!B: 00:41, 17. Mai 2007 (CEST)
PS die deutschlandlastig-bausteine sind übrigens, falls das so ankommt, nicht als vorwurf gedacht, sondern als wartungbaustein, eine abfrage mit CatScan etwa [5] gibt einen schönen überblick, was in Allgemeines Verwaltungsrecht für AT, CH, LI zu erledigen ist -- W!B: 01:15, 17. Mai 2007 (CEST)
Den Artikel Runderlass hatte ich als Spezialartikel zum Artikel Verwaltungsvorschrift angelegt; "Erlass" gehört wenn überhaupt dort hinein, nicht in den Artike zum Runderlass. Daher war auch das Verschieben falsch, da Erlass nicht der Überbegriff ist, sondern Verwealtungsvorschrift. Falls für Österreich etwas anderes gilt müsste ggf. ein Artikel wie Erlass (Österreich) angelegt werden. --C.Löser Diskussion 15:57, 17. Mai 2007 (CEST)
Dieser Abschnitt wurde in dem Artikel kürzlich ergänzt. Allerdings gibt der Artikel zum Rechtlichen ansonsten kaum etwas her, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkt. Kann da mal bitte jemand reingucken und im Artikel mit 1-2 Sätzen auf den entsprechenden Artikel verweisen, den es bestimmt gibt, den ich aber so schnell nicht finde? Danke. --Liondancer 22:04, 11. Mai 2007 (CEST)
- Dergleiche Abschnitt wurde auch in Widerrufsrecht eingebaut [6]. Da war vermutlich jemand ganz stolz darauf, was für ein Urteil er beim LG Karlsruhe erstritten hat, und wollte hier ein wenig damit protzen. Und überhaupt: steht das nicht ohnehin so im Gesetz? Ich revertiere mal beides. --Alkibiades 22:16, 11. Mai 2007 (CEST)
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (u.a. Rente mit 67 )wurde am 30.4.2007 beschlossen. Ist schon jemand dabei die umfangreichen Änderungen in die Wikipedia einzuarbeiten ? Hanabambl 17:49, 18. Mai 2007 (CEST)
Tu Dir keinen Zwang an. Dafür ist es ja Wiki.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:51, 18. Mai 2007 (CEST)
- So schnell wie die Politik ihre "Reform"-Gesetze verabschiedet können wir bei Wikipedia gar nicht sein. ;-) --Forevermore 18:18, 18. Mai 2007 (CEST) (der gerade das UV-Reformgesetz analysiert)
- Leider nur zu wahr...--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 19:44, 18. Mai 2007 (CEST)
- So schnell wie die Politik ihre "Reform"-Gesetze verabschiedet können wir bei Wikipedia gar nicht sein. ;-) --Forevermore 18:18, 18. Mai 2007 (CEST) (der gerade das UV-Reformgesetz analysiert)