Kammergericht
Das Kammergericht (KG) ist das Oberlandesgericht in Berlin. Die Bezeichnung unterscheidet sich von den übrigen Oberlandesgerichten aus historischen Gründen. Andere Kammergerichte gibt es in Deutschland nicht. Der Kammergerichtsbezirk umfasst das komplette Gebiet des Bundeslandes Berlin. Zu dem Bezirk gehören ein Landgericht und zwölf Amtsgerichte.
Geschichte
Gegründet wurde das Kammergericht 1516 unter König Joachim I. von Brandenburg.
Wie die übrigen Oberlandesgerichte war das Kammergericht Berlin ein Gericht de non appellando. Also ein Gericht, dass von der Gerichtsbarkeit des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation befreit war. Es war damit das höchste Gericht in Königreich Preußen.
Den Begriff des Kammergerichts behielt es in die Neuzeit hinein bei. In den Sälen des Gerichts fanden 1944 die Prozesse gegen die Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944 statt. Kurze Zeit wurde hier ein Internationales Militärtribunal eingerichtet, dessen Zweck jedoch allein die Annahme der Anklageschriften blieb. Die übrigen Prozesse wurde in Nürnberg fortgesetzt.
Nach 1945 wurde das heutige Gebäude des Kammergerichts für die Luftsicherheitszentrale der Alliierten benutzt. Erst mit der Wiedervereinigung 1990 wechselte das Kammergericht wieder in die alten Räume.