Master
Der Master (engl. master bzw. lat. magister für „Vorsteher, Meister“) ist in vielen Ländern Europas der zweite akademische Grad, den Studierende an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Er wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeitstudium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen Studiengang (Magister, Diplom oder Erstes Staatsexamen in Jura oder Lehramt; Abschluss in Medizin). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.
, vonStudiengangumstellungen im Rahmen des Bologna-Prozesses
Nach der Studiengangumstellung im Rahmen des Bologna-Prozesses, die im Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, behalten die traditionellen einstufigen Studienabschlüsse ihre Gültigkeit und werden nicht auf die neuen Abschlüsse umgeschrieben. Die traditionellen einstufigen Abschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten im Rahmen von Vereinbarungen in Deutschland als äquivalent zum Master. Zu gleichnamigen Abschlüssen im außereuropäischen Ausland (z. B. in den USA) bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse. In der Schweiz hat die Universitätskommission beschlossen, auf Wunsch des Studienabsolventen die Umschreibung der akademischen Grade Lizentiat und verschiedener Diplome auf die bis 2010 einzuführenden Bezeichnungen zu ermöglichen. Rechtlich sind sie ohnehin gleichwertig, dürfen aber im Schriftverkehr nicht vermischt angeführt werden.
Der Master in Deutschland
Masterstudiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Den Master als akademischen Grad verleihen nur Hochschulen (z. B. Fachhochschulen oder Universitäten). Es wird von den Hochschulen individuell geprüft, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird.
Es gibt zwei Mastertypen in Deutschland: konsekutive und nicht-konsekutive. Je nach Typ des Masters sind verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu benutzen (z. B. Magister der Wissenschaften). Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist aber nicht statthaft.
Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade)
Ein konsekutiver Masterstudiengang ist die direkte Fortführung eines speziellen Bachelor-Studiengangs. Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich.
Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur vier verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. Fachliche Zusätze sind generell unzulässig.
Master of Arts (M.A.)
Der Master of Arts (üblich in den Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften) kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science).
Master of Engineering (M.Eng.)
Der Master of Engineering wird im Bereich der Ingenieurwissenschaften erworben.
Master of Laws (LL.M.)
Der Master of Laws (LL.M.) ist ein rechtswissenschaftlicher Aufbaustudiengang. Zugangsvoraussetzung ist i.d.R. entweder ein rechtswissenschaftlicher Bachelor (Bachelor of Laws), das Erste Staatsexamen in Jura oder der akademische Grad Diplom-Wirtschaftsjurist (Fachhochschule oder Universität). Ausnahmen bilden Aufbaustudiengänge, die Spannungsfeld zweier Disziplinen agieren, wie z.B. im Steuerrecht der Fall ist. Diese Studiengänge stehen auch Graduierten anderer Fakultäten offen.
Master of Science (M. Sc.)
Der Master of Science (üblich in den Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften) kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden. In besonderen Fällen kann als Zugangsvoraussetzung auch ein vorangegangener Bachelor of Arts oder Bachelor of Engineering anerkannt werden.
Abschlussbezeichnungen (nicht-konsekutive Mastergrade)
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge dienen dem Zweck, die Studenten in einem Fach weiterzubilden, das sie in ihren vorangegangenen Studien noch nicht vertieft belegt haben. Sie vermitteln in der Regel eher anwendungsorientiertes Wissen und schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an (z. B. einen Bachelor, aber auch an das traditionelle Diplom, an den Magister oder an einen ersten Master).
Die Abschlussbezeichnungen können von den Hochschulen frei gewählt werden (z. B. Master of Taxation), müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Master erlaubten abweichen.
Master of Business Administration (MBA)
Der (Executive) Master of Business Administration ist das wohl bekannteste Beispiel für einen nicht-konsekutiven Master. Er soll Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse vermitteln, die sie in Führungspositionen und auch außerhalb dieser benötigen.
Master of Business and Engineering (MBE)
Der Master of Business and Engineering ist noch ein recht junger akademischer Grad, der den Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse und den wirtschaftswissenschaftlichen Absolventen die technischen Kenntnisse vermitteln soll. Dieser postgraduale Studiengang gilt als angelsächsisches Pendant zum Wirtschaftsingenieur.
Master of Business Marketing (MBM)
Der (Executive) Master of Business Marketing kann seit vielen Jahren im Rahmen des Weiterbildenden Studiums Technischer Vertrieb an der Freien Universität Berlin erlangt werden. Er bietet eine Vertiefung und Spezialisierung im Bereich Marketing/Vertrieb. Zur Zulassung ist ein abgeschlossenes Vollzeitstudium sowie adäquate Berufserfahrung nachzuweisen.
Master of Computer Science (M.Comp.Sc.)
Der Master of Computer Science kann an einigen Hochschulen nach einem Studium der Informatik erworben werden. Zur Zeit wird er auch als konsekutiver Mastergrad verliehen, im Zuge der Reakkreditierungen bestehender Studiengänge wird er aber Zug um Zug durch den Master of Science ersetzt. Als nicht-konsekutiver Grad (siehe oben) kann der Master of Computer Science jedoch weiterhin verliehen werden.
Master of Customs Administration (MCA)
Der Master of Customs Administration wird an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster seit 2005 angeboten. Er ist konzipiert für Zollbeamte aus Entwicklungs- und Schwellenländern, die mit den modernen Zollverfahren vertraut gemacht werden sollen. Es handelt sich um einen Weiterbildungsstudiengang, der bisher nur Teilnehmern aus afrikanischen Ländern offensteht. Er wird in Kooperation mit der Weltzollorganisation und der Organisation für Entwicklungszusammenarbeit InWEnt gGmbH durchgeführt.
Weblink: Master of Customs Administration
Master of Economics (MEcon)
Der Master of Economics ist der akademische Grad, der den Absolventen eines volkswirtschaftlichen Studiums im Masterprogramm verliehen wird.
Master of Education (M.Ed.)
Der Master of Education kann an einen Bachelor of Science oder Bachelor of Arts angeschlossen werden. Dieser Master-Abschluss dauert zwei Jahre.
Der Master of Education kann sich auch an einen speziellen Bachelor mit Ausrichtung auf die schulische und außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen: Studienschwerpunkt Grundschule und Studienschwerpunkt Haupt- Realschule, anschließen. Dieser Master dauert nur ein Jahr und ermöglicht das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Programme mit 2-jährigem Master hingegen zielen auf das Gymnasiallehramt hin.
Alternativ können auch entsprechende Magister und Diplom-Studiengänge den Zugang zum Master of Education ermöglichen.
Der Master of Education ist dem 1. Staatsexamen gleichgestellt und ermöglicht bundesweit den Zugang zum Referendariat, oder wo dies nicht notwendig ist, direkt den Zugang zum Lehramt.
Anmerkung: Der Master of Education kann nicht in jedem Bundesland erworben werden. Nicht jedes Fach bzw. jede Fächerkombination eignet sich für jeden Schultyp (z. B. wird Latein nur an Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet).
In lateinischer Sprache ist die Bezeichnung „Magister Educationis“.
Master of Library and Information Science (M.L.I.S.)
Dieser Masterabschluss wird interdisziplinär angeboten und bildet Informationsspezialisten aus. Damit erreicht man die Qualifikation zum höheren Dienst in Bibliotheken bzw. zum wissenschaftlichen Bibliothekar.
Master of Organizational Management (MOM)
Der Master of Organizational Management ist ein interdisziplinärer Postgraduierten-Studiengang. Er vermittelt Kompetenzen zur Analyse, Gestaltung und Führung von innovierenden und sich wandelnden Organisationen (Unternehmen, öff.-rechtl. Verwaltung, Non-Profit-Institutionen). Hierzu werden Kenntnisse der Fachdisziplinen Betriebswirtschaftslehre, Jura, Ingenieurswesen und Sozialwissenschaften miteinander vernetzt und in lösungsorientierte Ansätze (Methoden, Instrumente) übertragen.
Master of Public Administration (MPA)
Der Master of Public Administration ist ein berufsqualifizierender verwaltungswissenschaftlicher Master-Abschluss im Studiengang Öffentliches Management. Der MPA ist qualifiziert notwendige Veränderungen von Verwaltungsprozessen zu planen, durchzuführen und auszuwerten und dabei die Strukturen und -abläufe effizienter und effektiver zu gestalten. MPA werden in den öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sowie bei nationalen und internationalen Organisationen.
Master of Social Management (MSM)
Der Master of Social Management ist ein berufsqualifizierender sozialwissenschaftlicher Master-Abschluss im Studiengang Öffentliches und Privates Management. Der MSM beinhaltet Themen wie Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Moderation, Betriebswirtschaft, Finanzen & Controlling, Personalmanagement, Kommunalpolitik & -verfassung, Öffentlichkeitsarbeit/ PR, Marketing und vermittelt das Know-how für Führungsaufgaben bei freien und öffentlichen Trägern.
Master of Systems Engineering (MSE, M.Sys.Eng.)
Gegenüber dem Master of Engineering steht beim Master of Systems Engineering weniger die fachbezogene Weiterführung des Spezialwissens im Vordergrund als die Ausbildung einer übergeordneten Integrationskompetenz für mehrere Ingenieursdisziplinen zur kompetenten Gesamtbetrachtung eines Systems. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein beliebiger (technischer) Studiengang.
Master of Theology (MTh)
Der Master of Theology kann in Kooperation mit der University of South Africa (Unisa) durch die Gesellschaft für Bildung und Forschung in Europa (GBFE) und ihrer angeschlossenen Institute in Deutschland, Österreich und in der Schweiz erworben werden. Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt nach dem European Credit Transfer System (ECTS).
Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst
Mit Umstellung der Studiumsabschlüsse waren auch die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes anzupassen. Mit einer gemeinsamen Vereinbarung der Kultusminister- und der Innenminsterkonferenz (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz - IMK - vom 24. Mai 2002) wurden die Zugangsberechtigungen für Absolventen der Master- und Bachelorstudiengänge geregelt.
Für die Feststellung, ob die Bildungsvoraussetzungen von an Fachhochschulen erworbenen Master-Abschlüssen den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, sind Kriterien festzulegen. Dabei ist auf Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen sowie den vorhergehenden Studienabschluss abzustellen. Ob ein bestimmter Master-Abschluss an einer Fachhochschule diese Voraussetzungen erfüllt und den Zugang zum höheren Dienst eröffnet, wird im Akkreditierungsverfahren festgestellt.
Laufbahnrechtlich sind die Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse einheitlich zu behandeln, sodass weder die Dauer eines Bachelor-/Bakkalaureusstudiengangs noch der Hochschultyp, an dem der Abschluss erworben wurde, noch die inhaltliche Ausrichtung Kriterium für die Zuordnung sein können.
Dreijährige und vierjährige Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse sind unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurden – im Unterschied zum Master/Magister – grundsätzlich dem gehobenen Dienst zuzuordnen.
Soweit von der Fachhochschule beantragt, wird im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch festgestellt, ob Masterstudiengänge an Fachhochschulen die oben genannten Kriterien hinsichtlich Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen unter Berücksichtigung des vorhergegangenen Studienabschlusses erfüllen.
Fällt die Akkreditierung positiv aus, wird in den Akkreditierungsbescheid der Zusatz aufgenommen: „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“.
Enthält der Akkreditierungsbescheid den o. g. Zusatz, sind die Bildungsvoraussetzungen für den Zugang zum höheren Dienst nach § 13 BRRG in Bund und Ländern erfüllt. Die Feststellung, ob der Studiengang für eine bestimmte Laufbahn fachlich geeignet ist, bleibt dagegen – wie bei allen Studiengängen – der laufbahngestaltenden Behörde vorbehalten (§ 13 Abs. 3BRRG).
Master-/Magisterabschlüsse der Universitäten eröffnen den Zugang zum höheren Dienst und bedürfen daher für den Zugang zum höheren Dienst keiner gesonderten Akkreditierung.
Davon unabhängig muss für die Zulassung zum allgemeinen höheren Verwaltungsdienst ein Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren und die Ablegung der Laufbahnprüfung oder einer die Befähigung für die Laufbahn vermittelnden zweiten Prüfung gegeben sein. Eine Ausnahme stellen die Masterabschlüsse der Bereiche Jura, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften und Sozialwissenschaften dar.
Promotionsberechtigung
Für Master- und Magisterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz fest, dass sie den Zugang zur Promotion eröffnen – unabhängig davon, ob sie in einem ein- oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurden.
Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelor-/Bakkalaureusgrades können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
Ausnahmen zum Zugang zum Masterstudium in Deutschland
Auch ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, allerdings mit universitärem Vordiplom, kann man in Deutschland an wenigen Masterprogrammen teilnehmen, wie z. B. am dreijährigen Masterstudiengang, der zum Master of Science in Economics and Management Science führt, der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
Der Master in Österreich
In Österreich gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive und nicht-konsekutive Studiengänge. Diese Studiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein.
Abschlussbezeichnungen in konsekutiven Studiengängen
In konsekutiven Studiengängen werden keine Mastergrade, sondern Magistergrade, bzw. in den Ingenieurwissenschaften der Grad Diplom-Ingenieur vergeben. Diese Grade sind identisch mit den Graden, die auch in den grundständigen Diplomstudien vergeben werden. Anders als in Deutschland werden die Grade der Fachhochschulen, soweit sie im Rahmen eines Diplom-, Bakkalaureats- oder Magisterstudiums verliehen werden, weiterhin mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet. Seit einer Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes im März 2006 entfällt der Zusatz (FH) künftig bei Abschlüssen in einem Bachelor- oder Masterstudiengang. Ferner sieht die Änderung vor, dass in konsekutiven Studiengängen, die ab dem Wintersemester 2006/2007 neu eingerichtet werden, künftig statt des Grades „Magister“ der Grad „Master“ verliehen werden kann. Der akademische Grad „Diplomingenieur“ bleibt bis auf weiteres erhalten, wird jedoch als Übersetzung des Grades "Master of Science" verstanden.
Wie in Deutschland ist ein konsekutiver Studiengang die direkte Fortführung eines speziellen Bakkalaureats-Studiengangs (ab WS 2006 Bachelor-Studiengang). Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich. Es gibt auf Masterstufe im Bereich der konsekutiven Studiengänge folgende Grade, wobei der Zusatz die ungefähre Studienrichtung anzeigt:
- DI bzw. Dipl.-Ing. (Diplom-Ingenieur)
- Mag. art. (Magister/Magistra artium, Magister/Magistra der Künste)
- Mag. Biol. (Magister/Magistra der Biologie)
- Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
- Mag. iur. rer. oec. (Magister/Magistra iuris rerum oeconomicarum, Magister/Magistra des Rechts der Wirtschaft)
- Mag. med. vet. (Magister/Magistram medicinae veterinariae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
- Mag. Pharm. (Magister/Magistra der Pharmazie)
- Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
- Mag. rer. nat. (Magister/Magistram rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
- Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
- Mag. Sport. (Magister/Magistra der Sportwissenschaften)
Abschlussbezeichnungen in Universitätslehrgängen
In Österreich werden in nicht-konsekutiven Studiengängen so wie in Deutschland Mastergrade vergeben. Diese Studiengänge gehören zu den sogenannten Universitätslehrgängen und sind somit Teil der akademischen Weiterbildung. Angeboten werden Universitätslehrgänge, wie der Name bereits sagt, ausschließlich an Universitäten und nicht an Fachhochschulen. Vergeben werden können im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade, beispielsweise:
- M.E.S. (Master in/of European Studies)
- LLM (Legum Magister/Magistra) *)
- MAS (Master of Advanced Studies)
- MA (Master of Arts)
- MBA (Master of Business Administration)
- MCoach (Master of Coaching)
- MIM (Executive Master in Management)
- M.B.L. (Master of Business Law)
- MBI (Master of International Business)
- LL.M. (Master of Laws)
- MPOS (Master in Psychoanalytic Observational Studies)
- MPH (Master of Public Health)
- MSc (Master of Science)
- MSM (Master of Social Management)
Außerdem konnten bis 2003 von außeruniversitären Institutionen sogenannte Lehrgänge universitären Charakters werden, diese Lehrgänge laufen spätestens 2010 aus. Beispiele für im Rahmen solcher Lehrgänge verliehene akademische Grade:
- MPA (Master of Public Administration)
- MPM (Master of Public Management)
- MSD (Master of Security and Defense Management)
Der Master in der Schweiz
In der Schweiz gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive Studiengänge, die forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein können. Darunter auch Abschlüsse in Disziplinen, die in Deutschland nicht auf das Bachelor/Master-System umgestellt wurden, wie im Bereich Medizin oder der Rechtswissenschaft. Folgende Grade werden in solchen Studiengängen vergeben:
- MA (Master of Arts)
- MEng (Master of Engineering)
- MLaw (Master of Law)
- MMed (Master of Medicine)
- MSc (Master of Science)
- MTh (Master of Theology)
Daneben gibt es sogenannte Nachdiplomstudiengänge, die, ähnlich wie in Österreich, zum Bereich der akademischen Weiterbildung gezählt werden. Angeboten werden solche Studiengänge sowohl an Schweizer Universitäten als auch an Fachhochschulen. Wenn ein solcher Nachdiplomstudiengang im Niveau einem konsekutivem Studiengang entspricht, kann ein Mastergrad an Absolventen eines solchen Studienganges verliehen werden. In den meisten Studienrichtungen handelt es sich dabei um den Grad Master of Advanced Studies (MAS) unter Angabe der Fachrichtung. Eine Ausnahme sind Abschlüsse im Bereich Betriebswirtschaftslehre, die zum Grad Master of Business Administration (MBA) führen.
Auch ist zu bemerken, dass sich, wer einen Studiengang nach der (alten) Lizentiatsordnung absolvierte, sich auch MA oder Master of Arts nennen darf, also beide Titel führen darf. Die Hochschulen stellen entsprechende Papiere aus. Jedoch darf man nicht beide Titel, also lic. und MA/Master of Arts in ein und demselben Dokument aufführen, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, man hätte mehrere Titel erworben.
Ferner sind bei privaten Bildungsinstitutionen Mastergrade erreichbar. Einzelne sind nach niederländischem Recht vom Dutch Validation Council akkreditiert (etwa die „Master of Arts“ des Zentrums für Agogik, Basel), MBA-Programme häufig von der FIBAA.
Der Master in Großbritannien
In Großbritannien dauert das Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorausetzung dazu ist der britische Bachelor (hon.), der damit äquivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen (Diplom, Magister) können sich je nach Hochschule bis zu 50 Prozent des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss in jedem Fall geschrieben werden (diese Anerkennung hat damit zu tun, dass min. 50% des Studiums an der Hochschule/Universität gemacht werden damit sie einen akademischen Grad vergibt. Das universitäre Diplom, Staatsexamen, Magister gelten in Großbritannien als äquivalent zum Master). Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in Großbritannien geht direkt in den Beruf. In Großbritannien ist die Akkreditierung von Abschlüssen weitestgehend unbekannt. Es wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird. Es wird in Großbritannien zwischen sogenannten Taught Master Degrees und Research Master Degrees unterschieden. Das Curriculum eines Taught Masters besteht aus einer Reihe von Kursen und endet, nach Absolvierung dieser Kurse, mit dem Verfassen einer Masterthesis. Damit entspricht ein solcher britischer Master-Abschluss in seiner Struktur den Master-Studiengängen in den deutschsprachigen Ländern. Die daneben bestehenden Research Master Degrees besitzen eine vollkommen andere Struktur. Diese Studiengänge sind reine Forschungsstudiengänge und beinhalten daher keinerlei Kurse. Die auch bei diesen Studiengängen zu erstellende Masterthesis muss deshalb auf einem Niveau zwischen der Dissertation eines PhD-Studienganges und der Masterthesis eines Taught Masters sein. Der in Research Master Studiengängen verliehene Grad ist an den meisten britischen Universitäten der Master of Philosophy (M.Phil.).
Ein sehr guter britischer Bachelor (hon.) oder deutscher Bachelor ermöglichen in Großbritannien nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.
Internationaler Vergleich
Eine allgemein gültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Graden existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfall durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Auf europäischer Ebene findet eine zunehmende Harmonisierung der Hochschulsysteme statt, im internationalen Vergleich variieren die Systeme aber noch sehr stark. Hier die wichtigsten Unterschiede zu einigen anderen Ländern, die nicht am Bologna-Prozess teilnehmen.
USA
In den USA sowie in Europa gilt der US-amerikanische Master in der Regel als äquivalent zum europäischen Master (bzw. deutschen Diplom, Staatsexamen oder Magister). Masterstudiengänge werden fast ausschließlich an den im amerikanischen Englisch als universities bezeichneten Hochschulen angeboten, da sie im Gegensatz zu den colleges auch Abschlüsse jenseits des Bachelors vergeben.
Zulassungsvorausetzung zum Masterstudium ist wie in Europa ein Bachelor oder ein Abschluss, der mindestens dem Bachelor vergleichbar ist. Da der Bachelor in den USA allgemein der erste Studienabschluss ist, werden Masterstudien als weiterführende Studien angesehen und daher als „Graduiertenstudien“ (englisch: graduate studies) bezeichnet; entsprechend gelten Master-Studenten ebenso wie Ph.D.(Doktor)-Studenten als „Graduiertenstudenten“ (englisch: graduate students).
Wie die übrigen Studiengänge in den USA sind auch die Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt. Die Zahl der Masterstudienplätze ist erheblich kleiner als jene der Bachelorstudienplätze. In der Tat verläßt in den USA der Großteil der Bachelorabsolventen die Universität und ergreift direkt einen Beruf. Nur eine Minderheit der Bachelorabsolventen setzt das Studium - entweder direkt oder oft erst nach ein- oder mehrjähriger Berufstätigkeit - mit Studienziel Master und/ oder Ph.D. (Doktor) fort. (Die Prozentsätze, wie viele US-Amerikaner einen Studienabschluss haben, lassen sich daher kaum oder gar nicht mit deutschen Statistiken vergleichen.)
Das Masterstudium dauer in den USA in der Regel zwei Jahre im Vollzeitstudium. Eine Master-Arbeit (englisch: thesis) muss nicht an jeder Universität bzw. in jedem Studiengang geschrieben werden. Ein Master kann in den USA auch allein auf Grundlage von Veranstaltungen und Prüfungen vergeben werden (englisch: by coursework).
In den USA können verschiedene Masterabschlüsse vergeben werden. Da die europäischen Masterbezeichnungen unter starkem Einfluss des angloamerikanischen Bezeichnungssystems entwickelt wurden, entsprechen sich die Bezeichnungen weitgehend. Die zwei Grundtypen konsekutiver Masterabschlüsse sind somit der Master of Arts (MA bzw. M.A.) und der Master of Science (MSc bzw. M.Sc). Daneben wird eine Anzahl weiterer, nicht-konsekutiver Masterabschlüsse vergeben, z. B. der Master of Business Administration (MBA) oder der Master of Education (M.Ed.).
Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von Masterstudiengängen (wie auch von anderen Studiengängen) werden in den USA von den individuellen Universitäten geregelt; ein staatliches Kontrollsystem, wie es in Europa und anderen Ländern üblich ist, gibt es nicht. Vor allem an kleineren bzw. wenig bekannten US-Universitäten ist daher die Akkreditierung von Abschlüssen wichtig, da solche Hochschulen Abschlüsse wie Bachelor oder Master vergeben können, die nicht offiziell anerkannt sind. Solche Abschlüsse werden in der Regel auch in Deutschland nicht als äquivalent zu einem europäischen zweiten akademischen Grad anerkannt.
Sonderfälle im US-System
An vielen renommierten, auf Forschung ausgerichteten Fachbereichen ist es üblich, sich mit abgeschlossenem Bachelor direkt für einen Ph.D. (Doktor) zu bewerben. Bewerbungen „nur“ für einen Master sind an diesen Fachbereichen in der Regel überhaupt nicht möglich. Die für einen Ph.D.-Studiengang zugelassenen Studenten müssen den Master dann als eine von mehreren Voraussetzungen für das Erreichen des Ph.D. erwerben.
Ein anderer Sonderfall sind Studienangebote mancher Universitäten, an denen begabte Studenten Bachelor und Master in insgesamt fünf Jahren erreichen können. Diese Angebote werden zum Teil als „4+1“-System bezeichnet. Tatsächlich werden die Voraussetzungen zum Master jedoch meist nicht in nur einem Jahr erfüllt. Die Studenten belegen vielmehr schon vor Erreichen des Bachelors Veranstaltungen für den Master, sodass sowohl die üblicherweise vierjährige Studienzeit für den Bachelor als auch die zweijährige Studienzeit für den Master (auf eine Gesamtstudienzeit von fünf Jahren) reduziert werden. Allerdings gibt es selbst von diesem System wieder weitere Ausnahmen; zum Beispiel gibt es Angebote, Bachelor und Master in nur viereinhalb Jahren zu erwerben.[1]
Ausnahmen bilden ferner der üblicherweise dreijährige Studiengang Rechtswissenschaften und der in der Regel vierjährige Studiengang Medizin. Zugangsvoraussetzung für diese Studiengänge ist zwar ebenfalls mindestens ein Bachelor. Der Abschluss dieser Studiengänge wird jedoch nicht als Master, sondern als doctor bezeichnet (lat. Juris Doctor bzw. JD = Doktor des Rechts; lat. Medicinæ Doctor bzw. MD = Doktor der Medizin). Diese Abschlüsse sind in den USA in der Regel die akademische Voraussetzung zur Berufsausübung als Jurist (vgl. Erstes Staatsexamen) bzw. Arzt. Entgegen ihren Bezeichnungen sind sie nicht einer deutschen Promotion gleichzusetzen: So ist in den Rechtswissenschaften nach dem JD eine weitere Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet möglich; nach einem zusätzlichen, meist einjährigen Studium wird dann ein Master of Laws (lat. Legum Magister, abgekürzt LL.M. bzw. LLM = Master/Meister der Rechte) vergeben. Dieser Abschluss wird auch oft von Ausländern erworben, die bereits einen Abschluss in Rechtswissenschaften aus ihrem Heimatland (z. B. deutsches Staatsexamen) haben und für ein Jahr in den USA studieren. Anstelle eines Master of Laws kann durch Anfertigung einer Dissertation auch der seltenere Doctor of Juridical Science (S.J.D. oder J.S.D. = Doktor der juristischen Wissenschaft) erworben werden, der weitgehend einer Promotion entspricht.[2]
Quellen
- ↑ Kombinierter Bachelor und Master an der University of South California
- ↑ englische Wikipedia: Doctor of Laws, Fassung vom 3. November 2006
Literatur
- Kertz-Welzel, Alexandra. „Motivation zur Weiterbildung: Master- und Bachelor-Abschlüsse in den USA.“ Diskussion Musikpädagogik 29 (2006), S. 33-35.
Siehe auch
Weblinks
- Durch ZEvA akkreditierte Masterstudiengänge
- Durch ASIIN akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge
- Durch FIBAA akkreditierte, nicht konsekutive MBA- und Masterstudiengänge
- IABInfoSpezial zum Thema "Bachelor und Master auf dem Arbeitsmarkt" mit Veröffentlichungen, Forschungsberichten, Institutionen und weiterführenden Links