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Portal Diskussion:Recht

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Amtiss in Abschnitt Bild:Anti-Nazi-Symbol.svg
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser; für die Mitarbeiter ist das komplett umgestaltete WikiProjekt Recht gedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
Diskussionsseite
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung. Einem ähnlichen Zweck soll nach Vorstellung der Initiatoren auch die Redaktion Recht und Soziales dienen.
Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:


Es bestehen Überschneidungen zu Garantie. Zudem müsste der Artikel etwas mit Substanz gefüllt werden. -- Wo st 01 (2006-11-12 21:10 CEST)

Bild:Anti-Nazi-Symbol.svg

Das Bild:Anti-Nazi-Symbol.svg wurde von mir unter Bezug auf verschiedene Urteile zur Darstellung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86a StGB) zur Benutzung gesperrt. Ist die von mir vorgesehene Ausnahme im Artikel Nix-Gut Records vertretbar? Danke. --ST 23:10, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Von mir aus ja. Gute Entscheidung. --h-stt !? 21:11, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Die Sperre ist Schwachsinn. Das Symbol ist eindeutig als Ablehnung des Nationalsozialismus zu verstehen. Es gibt Urteile, die die Verwendung des durchgestrichenen Hakenkreuzes nicht als strafbar erkennen. Statt sich auf ein gegenteiliges Fehlurteil zu berufen, wäre hier selbständiges Denken angebracht: Was wäre wohl zwischen 1933 und 1945 jemandem passiert, der das genannte Symbol verwendet hätte? Bezeichnend ist auch, dass die "Bad image list" zwar durchgestrichene, aber keine nicht durchgestrichenen Hakenkreuze enthält. Bei letzteren bestehen anscheinend keine Bedenken gegen eine Verwendung.
Die ängstliche Frage, ob die Ausnahme im Artikel Nix-Gut Records vertretbar sei, ist überflüssig, da Berichterstattung ausdrücklich erlaubt ist. Die Zeitungen haben davon auch im Fall Nix-Gut Records Gebrauch gemacht.
Rechtsextremisten werden sich wahrscheinlich eins ins Fäustchen lachen - über das Fehlurteil wie auch über die Sperre hier. --Hardy42 22:26, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Auch aus meiner Sicht kann wohl kaum die eher vereinzelte Entscheidung eines LG entscheidend sein. Diese hat einfach den Sinn und Zweck des § 86a StGB verkannt. Ich gehe sowieso davon aus, dass der BGH höflich aber bestimmt das Urteil aufheben wird.--Kriddl 22:59, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten
So lange können wir aber noch warten. --ST 23:00, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Solange kann man das Symbol da lassen, das LG-Urteil ist nicht rechtskräftig.--Kriddl 23:03, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Der BGH hat schon 1973 entschieden, dass die Abbildung von Hakenkreuzen nicht strafbar sei, wenn "diese eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrückten".
Quellen: Der rechte Rand, www.strafrecht-online.org
--Hardy42 23:32, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die verlinkten Quellen taugen nichts, da sie dazu keine spezifischen Aussagen machen. Die richtige Quellenangabe ist BGHSt 25, 133 <136> --h-stt !? 16:35, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke für das Aktenzeichen, bei [1] finden sich weitere Quellen. Bei der o. g. Quelle Der rechte Rand kann man sich zusätzlich über die anderen "Aktivitäten" der Stuttgarter Staatsanwaltschaft informieren. --Hardy42 22:48, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich stimme Hardy42 und v.a. Kriddl zu. Man sollte dem Urteil prinzipiell nicht zuviel Bedeutung beimessen und zum vorauseilendem Gehorsam greifen. Zum einen ist die Urteilsbegründung vollkommen abwegig (so wird unter anderem zu dem Bild in dem eine Faust ein Hakenkreuz zerschlägt geschrieben, "die Faust verdeckt ein Hakenkreuz", frei zitiert, da ausm Gedächtnis) und zum anderen geht es hier um ein Urteil gegen den Versandhändler. Noch ein Grund mehr auf das Urteil des BGH zu warten. Außerdem, was meinst du mit "unter Bezug auf verschiedene Urteile zur Darstellung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen" ? Welche Urteile gibt es denn noch ? -- Amtiss, SNAFU ? 00:47, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Strafsenat

Der Artikel fehlt noch völlig. Habe leider grade keine Zeit, alles durchzusehen, wo die Liste für Artikelwünsche ist. Vielleicht könntet ihr die im Portal auch verlinken? --Gruß, Constructor 14:47, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ah, sorry, habs gefunden! --Gruß, Constructor 14:48, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gubernative

Hier wurde um Stellungnahme gebeten. --Bubo 22:08, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kopftuchurteil und Eingriffsermächtigung

Könnte sich bitte jemand zu dieser Diskussion äußern? Wäre hilfreich, weil wohl beides vertretbar ist. Danke und schöne Grüße, --103II 12:32, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ordnung

Hallo Leute, schaut Euch mal die ganzen falschen Links an, z.B. Strafprozessordnung, Versuch, Straßenverkehrsordnung, Strafverfahren, Strafgesetzbuch usw. Ich bin seit Tagen dabei, Ordnung zu schaffen und nun habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr. Am besten, jeder macht ein bißchen. Falsche Links sind kein gutes Aushängeschild für die Wikipedia... PVB 21:04, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das ist einiges – und da wird auch immer Neues dazu kommen. Sollen wir unter Wikipedia:WikiProjekt Recht/BKL-Auflösung die Begriffsklärungsseiten, auf die gerne verlinkt wird, sammeln, damit man von Zeit zu Zeit mal drüberschauen kann? -- kh80 •?!• 22:24, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Gute Idee. ---Bubo

Artikel aufteilen

Hallo, hat jemand Lust, den Artikel Handelsgesetzbuch in Handelsgesetzbuch (Deutschland) und Handelsgesetzbuch (Österreich) sowie den Artikel Zivilprozessordnung in Zivilprozessordnung (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Österreich) aufzuteilen? Grüße -- kh80 •?!• 22:15, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vertiefungsartikel

Ich bin eben auf den Beitrag Gesamtschuld (Vertiefung) gestoßen. Sind derartige Vertiefungsartikel im Bereich Recht üblich? Mir will scheinen, dass sie der Übersichtlichkeit nur vordergründig dienen. Unter Umständen könnten eher inhaltliche Teilaspekte (Gestörte Gesamtschuld?) ausgegliedert werden, als Anfänger- und Fortgeschrittenenartikel einzuführen. Vielleicht wäre eine Diskussion sinnvoll. Scaevola 15:28, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gesamtschuld (Vertiefung) ist in etwa genauso sinnvoll wie Gesamtschuld (Verflachung). Der Artikel sollte mit Gesamtschuld zusammengeführt werden. Anschließend kann man den „Vertieften“ löschen. --Forevermore 19:06, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Dem stimme ich zu. Der Autor hat auch schon Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern erstellt, das ebenso zu einer Verdopplung tendiert. Er gibt sich aber große Mühe, wir sollten ihn nicht gleich verschrecken... --103II 22:58, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Genau. Erst muss sich der Autor vollständig mit dem Wikipedia-Virus infizieren. Anschließend können wir die Artikel ja immer noch löschen! ;-) --Forevermore 23:00, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Und dann bleibt dem Autor immer noch der Wikibooks-Virus :-) --Bubo 23:06, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Vom Stil her würde ich sagen, dass er damit schon infiziert ist. --103II 13:18, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich bewundere eure Geduld, aber ich konnte das nicht mehr mitansehen und habe den Autor mal angesprochen. Mal sehen, ob ich den richtigen Ton gefunden habe. --Alkibiades 18:00, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich bin anscheinend nicht der einzige, der das nicht mehr mitansehen konnte. Es läuft mittlerweile ein Löschantrag. --Alkibiades 12:33, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

§§§§§§§§§

  • Ist es nicht ein Jammer? Immer mal wieder wird das Problem angesprochen, wie die Qualität von Wikipedia gesteigert werden kann, wie man fachlich hochqualifizierte Autoren gewinnen kann. Und wenn dann jemand kommt wie JustusP, der offenbar Potential hat (ich behaupte das einfach mal, weil ich das unbestimmte Gefühl habe, er ist nicht nur ein Obdachloser, der im Müll einen Alpmann-Schmidt gefunden und immerhin fehlerlos abgetippt hat), dann bemüht sich die versammelte Gemeinschaft, ihn mit Hilfe der Löschhölle und freundlichen Bemerkungen wie "Textwüste" und anderen Nettigkeiten in spätestens einigen Wochen wieder zu verjagen. Dabei darf Die_Wikipedianer nach Wissensgebieten/Rechtswissenschaft nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mannschaft in unserem Bereich, die wirklich in größerem Umfang aktiv beiträgt, doch recht klein ist und fachliche kompetente Verstärkung gut gebrauchen könnte.
  • Dabei soll nicht außer Acht gelassen werden, dass die hier zur Diskussion stehenden Artikel Gesamtschuld (Vertiefung) und Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern für Wikipedia nicht unproblematisch sind und es daher einer grundsätzlichen Diskussion bedarf, inwieweit solche fachlich in die Tiefe gehenden Artikel in einer Enzyklopädie sinnvoll sind. Das rechte Maß an fachlichem Tiefgang wird wohl weder an der schlichten Oma vom Lande noch am Kommentar von Staudinger zu orientieren sein, allerdings bin ich nicht sicher, ob der intellektuelle und zeitliche Rahmen der Löschdiskussion geeignet ist, hier die richtigen Grenzen auszuloten. Ein erster Diskussionsbeitrag von mir hierzu: So ganz abwegig finde ich den Gedanken nicht, sowohl dem Laien, der nur einen groben Einblick benötigt, als auch dem fachlich Interessierten, der etwas mehr erwartet, etwas bieten zu wollen, eigentlich nicht. Über den richtigen Weg mag noch zu diskutieren sein. Ob es eher sinnvoll ist, einzelne Gedanken zu einer rechtlichen Problematik auszugliedern (etwa in Sinne eines Artikels Gestörte Gesamtschuld, wie oben vorgeschlagen), oder ob der Weg eines vertiefenden Artikels zu einer Gesamtproblematik vorzuziehen wäre, sollten wir in aller Ruhe besprechen.
  • Andererseits, noch ein Appell an JustusP: Wikipedia ist keine Bühne für solistische Meisterleistungen, sondern ein Gemeinschaftsprodukt. Dazu gibt es einiges zu sagen, das schreibe ich nicht hierher, sondern unter Benutzer Diskussion: JustusP.
  • Wäre es nicht sinnvoll, die Löschdiskussion zu den Artikeln Gesamtschuld (Vertiefung) und Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern zunächst auszusetzen und hierzu erst einmal - ohne Zeitdruck - eine fachliche Diskussion zu führen, so als wenn wir lauter höfliche Menschen mit gutem Benehmen wären, die an einem Gemeinschaftsprojekt arbeiten? --wau > 02:07, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ja. --84.172.248.97 20:59, 21. Jan. 2007 (CET). Oh, nicht angemeldet, aber jetzt. --103II 20:59, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich denke, Vertiefungen sind sinnvoll. Wikipedia wird nicht nur zum Spaß genutzt, sondern ist für viele wichtiges Instrument in der täglichen Arbeit geworden. Ich z.B. nutze Wikipedia gerne zum Nachschlagen wirtschaftswissenschaftlicher Begriffe. Ich kann mir vorstellen, dass die Rechtsthemen neben Rechtsanwälten und Studenten auch für benachbarte Berufsfelder (z.B. Steuerberater, Verwalter von Wohnungseigentum etc.) interessant sind. Viele Menschen gehen mit Recht um. Die erforderlichen Informationen sind teuer und schwer zugänglich. Dies kann Wikipedia verbessern. Gleichzeitig sollte Wikipedia aber weiterhin einen schnellen Zugriff auf Informationen ermöglichen. Ich habe versucht, dieses Spannungsverhältnis, durch den Übersichtstext Gesamtschuld und den Vertiefungstext Gesamtschuld (Vertiefung) zu lösen. Wenn jemand eine bessere Idee hat, soll er es sagen. Dieser Ansatz übrigens überhaupt nicht neu und nicht auf meinem Mist gewachsen. Vielmehr ist es in der wissenschaftlichen Diskussion (weniger in der juristischen) modern und üblich, zu einem Aufsatz einen Abstract anzubieten, der das Ganze zusammenfasst und einen Überblick bietet. Zu dem erfolgreichsten Buch juristischer Ausbildungsliteratur, Medicus Bürgerliches Recht, gibt es auch ein Buch Medicus, Grundwissen zum Bürgerliches Recht vom selben Autor als Überblick. --JustusP 11:27, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es ist leider völlig irrelevant, was sinnvoll ist und wofür Leute die Wikipedia brauchen könnten. Letztlich ist Wikipedia eine Enzyklopädie und kein Lehrbuch, Fachaufsatz oder Kommentar. Selbst wenn wir hier zu dem Schluss kommen sollte, dass lehrbuchartige Darstellungen sinnvoll sind, kommen wir damit nicht durch. Denn es gibt auch außerhalb des Fachbereiches Recht genügend Wikipedianer, die peinlich genau auf die Einhaltung des Enzyklopädiestils achten und Verstöße dagegen verfolgen. Ein Wikipdia-Artikel, der sich nicht an Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist, Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel und Wikipedia:Oma-Test hält, wird deshalb über kurz oder lang gelöscht oder überarbeitet werden. Daran kann man nichts ändern. --Alkibiades 11:41, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Das es völlig irrelevant sein soll, was sinnvoll ist. Und dass es auch egal sein soll, wer den fraglichen Text für welche Zwecke braucht, ist eine interessante Meinung. Sie sagt vor allem viel über den, der sie äußert. Ich bin anderer Meinung. Es geht nicht, weil Wikipedia eine Enzyklopädie ist, ist auch kein Argument. Die Frage ist ja gerade, was eine Enzyklopädie ist. Es bringt auch nichts immer dieselben Links zu zitieren. Weder unter Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist noch unter Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel steht irgendetwas, was grundsätzlich gegen diese Art der Aufteilung von Artikeln spricht. --193.174.131.130 12:28, 22. Jan. 2007 (CET). Hoppala - nicht angemeldet - Jetzt aber --JustusP 12:32, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich sage ja nicht, dass das gut ist. Ich sage nur, dass es hier so ist. Ich würde mir auch mal vorstellen können, dass es sinnvoller sein könnte, einen juristischen Artikel eher wie in der Kommentarliteratur aufzubauen. Aber das geht nunmal hier nicht. Es handelt sich um verschiedene Literaturgattungen, die eine unterschiedliche Darstellung haben. Wenn ich lieber etwas Aufsatzartiges schreiben will, dann tue ich das, stelle es aber nicht hier rein, sondern schicke es an einen Zeitschriftenverlag. Die würden den Artikel aber auch nicht annehmen, wenn er im Wikipedia-Stil geschrieben wäre. --Alkibiades 12:42, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nachtrag: Zu deiner Frage, was eine Enzyklopädie ist, gibt es interessante Überlegungen bei Benutzer:P. Birken/Was ist eigentlich eine Enzyklopädie. Dabei handelt es sich zwar um eine vielleicht extreme Ansicht, die nicht unbedingt von allen geteilt wird, aber lesenswert ist es allemal. Das Problem, das wir haben, liegt vielleicht auch darin, dass enzyklopädische Darstellungen in der Rechtswissenschaft bisher unüblich sind. Creifelds und Alpmann-Brockhaus enthalten nur sehr kurze Artikel, die aber auch nirgends in die Tiefe gehen. Dann gibt es noch vom Luchterhand-Verlag ein "Lexikon des Rechts", welches aber bisher kaum auf Resonanz gestoßen ist. Eine laienverständliche Enzyklopädie des Rechts, die dabei nichtmal rein aufs deutsche Recht bezogen sein darf, gab es bislang nicht. Daher bestehen hier vielleicht einige Probleme. Wir dürfen dabei auch nicht vergssen, dass wir hier nicht im Fachbereich bestimmen dürfen, welche Darstellung für juristische Artikel die sinnvollste ist. Es gibt in der Wikipedia eine Vielzahl geschriebener und ungeschriebener Konventionen, die für alle Artikel aus allen Fachbereichen gelten. Alleingänge einzelner und selbst einzelner Fachbereiche werden von "der Wikipedia" meist nicht toleriert. --Alkibiades 13:52, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Neben der begrifflichen Frage ("Enzyklopädie vs. Aufsatz vs. Kommentar), die Alkibiades aufgegriffen hat, gibt es auch praktische Probleme, die gegen Vertiefungsartikel sprechen. Diese resultieren aus der Struktur von Wikipedia. Aus naheliegenden Gründen fehlt es an einer Redaktion, so daß es immer wieder schwierig ist, die Informationswellen in geordnete Bahnen zu lenken. Ein häufiges Ärgernis, das aus diesem Problem folgt, sind redundante Artikel, Widersprüche zwischen verschiedenen Artikeln usf.
Im Interesse der Beherrschbarkeit der Gesamtmenge aller Artikel ist es deswegen dringend wünschenswert, daß Aussagen zu einem Thema in einem Artikel zusammengefaßt sind. Die Abstimmung dieses Artikels im Hinblick auf Neutralität und Schwerpunktsetzung ist mühsam und fordert alle Tugenden des Wikipedianers (Geduld, Assume Good Faith etc.) heraus, ihr Ergebnis ist aber in der Regel eine größere Akzeptanz hinsichtlich des Artikels.
Demgegenüber sind die meisten Versuche, mehrere Artikel aus verschiedenen Blickwinkeln zuzulassen daran gescheitert, daß eine systematische Ordnung der Datenmenge eben nicht mehr möglich war. Ich meine, daß auch die Frage "Überblick-Vertiefung" grundsätzlich ein Problem verschiedener Blickwinkel ist, weil der Vertiefungsartikel Themen des Überblicksartikels aufgreifen muß, um aus sich heraus verständlich zu bleiben, so daß das Nebeneinander womöglich widersprüchlicher Beiträge als Gefahr virulent bleibt.
Zwischenergebnis: Als Grundsatz sollte daher meines Erachtens gelten, daß der Überblick (oder wie JustusP es nennt, das abstract) vorangestellt und die einzelnen Fragen dann im selben Artikel unter separaten Überschriften vertieft werden. Zwar wird der Artikel dann sehr lang, das ist aber vergleichsweise unschädlich, weil der eilige Leser sich mit dem Überblick zu Beginn des Artikels begnügen kann, während derjenige, der nach Vertiefung sucht, bereits genügend in das Thema eingelesen sein dürfte, um sich anhand der Überschriften zu orientieren.
(Abgesehen davon ist es ja auch nicht so gesundheitsschädlich einmal mehr als drei Seiten Text lesen zu müssen.)
Natürlich gibt es für dieses Ziel Grenzen, die ich aber im Fall der Gesamtschuld noch nicht erreicht sehe. Länderartikel beispielsweise sind regelmäßig Überblicksartikel, innerhalb derer auf weiterführende Beiträge verwiesen wird (etwa: Frankreich als Überblicksartikel und Geschichte Frankreichs oder Geographie Frankreichs als "Unterartikel"). Vielleicht werden wir, wenn die rechtsvergleichende Kompetenz zunimmt dereinst ähnliche Aufspaltungen vornehmen müssen. Als Juristen sollten wir es uns aber schuldig sein, dann eine klare Systematik der Beiträge zu finden statt eine Einführung unverbunden neben einen oder mehrere Detailartikel zu setzen. Stechlin 14:18, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Meiner Meinung nach schaden zusätzliche Informationen nie, wenn sie ordentlich aufbereitet sind. Unabhängig von der vielzitierten Oma ist es gerade eine der spannenden Aufgaben, auch kompliziertere Sachverhalte einem größeren Personenkreis näherzubringen. Die Frage ist also eher: Wo hin damit. Wenn man sie unter ein sinnvolles Lemma bringen kann - unter dem sie auch gesucht würden -, dann dorthin und verlinken. Wenn nicht, dann in einen eigenen Abschnitt - "Hintergrund", "Abgrenzung", "Zusammenhang mit anderen Instituten" oder wie auch immer. Nur nicht in die Einleitung, weil sie sonst an Prägnanz und Verständlichkeit verliert, und nicht in Extra-Artikel, deren (Klammer)Lemma niemand eingibt und die Dopplungen erforderlich machen. Die Reaktionen auf die Informationen an sich wären sicherlich nicht so ausgefallen, wenn sie formatiert und strukturiert in einen passenden Artikel eingearbeitet worden wären, was aber einem "Neuling" nicht vorzuwerfen ist. --103II 16:03, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bearbeitung (Urheberrecht)

Ich habe mehrfach den folgenden Absatz entfernt: "Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass das bearbeitete Werk selbst urheberrechtlich schutzfähig ist - sonst handelt es sich nicht um eine Bearbeitung sondern um eine originäre Neuschöpfung, das dem Schutzbereich des § 2 UrhG unterfällt. Es ist allerdings nicht notwendig, dass das bearbeitete Werk tatsächlich geschützt ist, eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes fällt beispielsweise ebenfalls unter § 3 UrhG. Um urheberrechtlich geschützt zu werden, muss die Bearbeitung einen eigenen schöpferischen Gehalt aufweisen." Wie man trotz der erheblichen sprachlichen Mängel als Administratorin (meiner Ansicht nach keine besonders wertvolle Mitarbeiterin dieses Projekts) diesen Text jedesmal unverändert wieder einstellen kann, ist mir ein Rätsel. Die Bearbeitung einer bestehenden nicht schutzfähigen Vorlage ist keine "originäre Neuschöpfung", Beispiel: Bearbeitung eines Gerichtsurteils. Verstehen tut diesen abstrakt-verschwurbelten Absatz (z.B. schutzfähig vs. nicht mehr geschützt) ohnehin kein Laie. Da es mir gelungen scheint, mit Schöpfungshöhe einen sowohl juristisch brauchbaren als auch verständlichen Text zu schreiben, denke ich, dass die Forderung nach klaren und anschaulichen Darlegungen, die mit illustrierenden eingängigen Beispielen unterlegt sein sollte, nicht nur für einen Artikel zum Thema im WP-Namensraum Gültigkeit haben sollte. --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hinweis:WP:KPA. Frage: Willst Du die Frage sachlich klären oder nur mal auf Poupous Kosten darstellen was für ein toller Hecht Du bist? -- southpark Köm ? | Review? 18:40, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hier geht es darum, dass der Artikel Schöpfungshöhe zeigt, dass es möglich ist, verständlich und juristisch korrekt zu schreiben. Wenn mir ein anderer juristischer Artikel eingefallen wäre, bei dem ein anderer Hauptautor ist, hätte ich den genannt. Im übrigen sind deine persönlichen Unterstellungen unsachlich und nicht mit WP:KPA zu vereinbaren. In der Zeit, die du auf den Editwar verwendet hast, hättest du dich bemühen können, den hier detailliert begründeten Monita Rechnung zu tragen und den Absatz verständlicher zu formulieren. --Histo Bibliotheksrecherche 19:20, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten
huch, da wunder ich mich doch. wenn schon ein bebapperlter experte für verständlich geschriebene juraartikel hier ist, wie könnte ich da ahnen, dass er die überarbeitung mir in die hand drückt, während er gleichzeitig über ein halbes dutzend seiten großes thetaer macht. und wieso soll ich text verbessern, den ich inhaltlich und sprachlich in ordnung finde, nur damit er deinen vorstellungen entspricht? -- southpark Köm ? | Review? 19:25, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Diskussion über den Artikel sollte ggf. weiterhin hier stattfinden. --Bubo 22:16, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gefahr

hallo. ich sähe gerne die rechtswissenschaftlichen aspekte in einen eigenen artikel ausgelagert, um diesen speziellen aspekt besser zusammenzufassen. nun scheint mit aber Gefahr (Recht) kaum passend, weil ja auch gefahr i.S. des Arbeitsschutzes oder des ADR Recht an sich ist. Welches untergebiet wär da passend? Gefahr (Polizeirecht)? bezieht sich der aspekt aber nicht auch auf andere institutionen der Exekutive (Zoll, Justizwache, Militärgendamerie).. es sollten dann natürlich auch die REDIRS Gegenwärtige Gefahr, Gefahr im Verzug, Dringende Gefahr, Konkrete Gefahr, Abstrakte Gefahr, Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Scheingefahr, Gefahrverdacht angelegt bzw korrigiert werden. gruß -- W!B: 06:43, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das ist eine Frage der Terminologie, die sogar in den einzelnen deutschen Bundesländern abweicht. Gefahr (Polizeirecht) ist etwa für Baden-Württemberger richtig und umfasst auch so Dinge wie Bauordnungsrecht ("Baupolizei") oder "Feuerpolizei". Allgemeinverständlich, aber sprachlich nicht so schön wäre Gefahr (Gefahrenabwehr) oder gar Gefahr (Gefahrenabwehrrecht). Als Traditionalist und Baden-Württemberger würde ich für das kurze und schöne Gefahr (Polizeirecht) plädieren. --103II 12:10, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten
und unter welches recht prinzipell fällt das polizeirecht - falls es das andernorts auch gibt, etwa in der schweiz? da ist ja meisten von Hoheit die rede, es geht um ausübung von Gewalt (Polizei, Richter) - würde dann etwa Gefahr (Staatsrecht) passen? -- W!B: 16:09, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Staatsrecht nicht, eher Verwaltungsrecht. Aber das Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht ist eben nur ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Wie man es in der Schweiz nennt, weiß ich nicht. --103II 21:12, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten
So wie der Artikel konzipiert ist, ist es eine Art Begriffsklärung. Dann sollte man im rechtlichen Bereich den Blickwinkel nicht auf einen bestimmten Bereich verengen. Über das Sicherheitsrecht hinaus gibt es das Strafverfahrensrecht (Gefahr im Verzug) und das Zivilrecht (Gefahrübergang, Leistungsgefahr, Preisgefahr, Wiederholungsgefahr (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB), Gefährdungshaftung). --wau > 12:34, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
na dann vielleicht doch umgekeht, und doch ein allgemeines Gefahr (Recht), wo unter arbeitsrecht auf den artikel Gefährdung verwiesen wird, und im "Hauptverteiler" Gefahr steht nur das nötigste an definition i.S.d.Rechtsgebers: die meisten leser werden sich doch eher für gefahr interessieren, die ihnen droht, als für rechtliche angelegenheiten und die gefahr, die von ihnen selbst ausgeht.. ;) -- W!B: 13:02, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kategorie für Besatzungsrecht?

Hallo, wir haben zwar wohl erst zwei Artikel (Kontrollratsgesetz Nr. 1 und Kontrollratsgesetz Nr. 46), aber ich fände dennoch eine Kategorie:Rechtsquelle (Besatzungsrecht) o.ä. sinnvoll (für Kontrollratsgesetze, AHK-Gesetze und -Verordnungen sowie Militärregierungsgesetze und -verordnungen). Die Kat "historische Rechtsquelle" passt so pauschal nicht, da einiges Besatzungsrecht noch heute fortgilt. Was meint ihr? --C.Löser Diskussion 16:44, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich stehe dem skeptisch gegenüber. Kategorien sollten grds sieben Artikel aufweisen können, sonst ergeben sie wenig Sinn. Wieso genau gilt welches Besatzungsrecht denn noch fort? --Alkibiades 16:48, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Naja bei abgeschlossenen Größen wie bspw. auch bei den Richter- und Gerichtskategorien könnte man von imo den Richtwerten abweichen. Zum fortgeltenden Besatzungsrecht: Spannendes Thema, zu dem ich auch gern mehr wüsste, maW: nicht viel weiß. Aber angesichts der Existenz von Publikationen wie "Dieter Schröder (Hrsg.), Das geltende Besatzungsrecht, Baden-Baden 1990" und "Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland. Abbauprobleme und Restbestände, Baden-Baden 2002" scheint es da noch geltendes Besatzungsrecht zu geben. --C.Löser Diskussion 16:55, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Jedenfalls gibt es eine Menge Gesetze, die durch Besatzungsrecht geändert wurden. Solange diese Änderungen noch zum geltenden Recht gehören, kann man doch auch sagen, dass das Änderungsgesetz selbst noch fortgilt, oder? Ich kenn es z.B. als Argument zur Zulässigkeit der Wahlfeststellung: weil durch Besatzungsrecht die entsprechende Vorschrift aus der NS-Zeit aufgehoben wurde, kann es (hist. Auslegung) keine unbeschränkte Wahlfeststellung geben. Wirkt also heute schon noch fort. --103II 22:03, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Systematisch glaube ich nicht an eine den Sinn einer solchen Kategorie. Das Zusammenfassen des Besatzungshandelns einschließlich der Gesetzgebung ist ein historisches kein primär juristisches Problem und sollte daher in einer Unterkategorie des Zweiges "Geschichte" nicht einer Unterkategorie von "Recht" behandelt werden. Für uns ist wichtig, ob der Inhalt des Besatzungsgesetzes geltendes Recht ist, dann gehört der Artikel in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) oder nicht, dann gehört er in die Kategorie:Historische Rechtsquelle. Stechlin 16:57, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Schade ist es übrigens, dass wir nicht einmal einen Artikel Besatzungsrecht haben. --Alkibiades 17:00, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Okay, ist halt nur ein wenig unpraktisch, weil man zur Einteilung wissen müsste, ob's noch gilt oder nicht, was sich bei den meisten, aber sicher nicht bei allen Rechtsquellen ohne Weiteres ermitteln lässt. --C.Löser Diskussion 17:03, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Rechtsschutz von Schriftzeichen

Vielleicht fällt jemand noch was ein --Histo Bibliotheksrecherche 22:53, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Btm-Artikel

Liebe Rechtskundige, hab´ da mal ´ne Frage zu Btm-Artikeln, mit der ich Euch belästigen möchte. Aktuell gibt´s neue Infoboxen zu Arzneistoffen und ich hätte bei Betäubungsmitteln tendenziell gerne einen kleinen Hinweis auf deren Sonderstatus dabei; so als kleinen Anhang an der Box, dachte ich. Es gäbe auch die Möglichkeit, das bloß irgendwo im Text zu erwähnen oder sehr prominent in die Box zu setzen oder einen extra Btm-Hinweis unter den Text zu packen. In der Vorlagen Werkstatt wurde angeregt, die kleine Waage als Rechtssymbol für den Hinweis zu verwenden. Mein Textvorschlag wäre aktuell folgender:

Der Umgang mit diesem Stoff unterliegt besonderen Auflagen gemäß betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben.

Was meint Ihr zu alledem? Wäre so ein Hinweis notwendig, verzichtbar, wünschenswert? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Inhalten? Habt Ihr vielleicht bessere Vorschläge? Soll ich lieber jemand anderen mit diesen Fragen nerven? Liebe Grüße --Doudo 02:55, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nach welcher Rechtsordnung soll dieser Hinweis denn gestaltet werden? Deutschland? Schweiz? Taiwan? Stechlin 09:49, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ja, das wäre auch schon das Problem. Ansonsten finde ich die Idee gut. Man könnte ja den Hinweis dann anbringen, wenn der Stoff in wenigstens einem deutschsprachigen Land entsprechenden Einschränkungen unterliegt. Das ist natürlich ziemlich mühsam herauszufinden, aber warum nicht? --103II 12:02, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Dem kann ich nicht folgen. Solche Hinweise sind nur beschränkt sinnvoll, weil wir über den Hintergrund der Leser nichts wissen. Im Artikel auf mögliche betäubungsrechtliche Einschränkungen einzugehen ist sicher sinnvoll. Das aber in einer Infobox unterzubringen oder gar einen Baustein auf die Seite zu setzen sehe ich als eher störend als nutzbringend an. sebmol ? ! 12:11, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich halte letztlich aus den vorgenannten Argumenten einen solchen Hinweis für überflüssig. Allerdings bin ich schon der Auffassung, dass ein Artikel über solche stoffe einen Hinweis dazu enthalten können, dass der Besitz/der Handel mit einem solchen Stoff strafrechtliche Relevanz besitzt, soweit der Betreffende keine Erlaubnis innehat oder eine solche erforderlich ist (abgesehen von den Btm, die ohnehin nicht verkehrsfähig sind). Man sollte sich mit solchen Hinweisen ohnehin zurückhalten, um nicht Neugierigen die Zukunft zu verhageln. Schließlich kann aus Zucker mit Natriumchlorat (Unkraut-Ex) ein dermaßen gefährlicher Sprengstoff hergestellt werden und diese Information muss auch nicht irgendwo auftauchen. Wenngleich eine Enzyklopädie... --AHK 12:29, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zum einen denke ich, dass eine solche Vorlage mit der Zeit die Wirkung hätte, dass sie unsere Leser darauf verassen, dass alle Stoffe die verboten sind auch so gekennzeichnet sind, bzw. ale nicht gekennzeichneten Stoffe erlaubt sind (nicht ale lesen den ganzen Text eines Artikels). Und da hinterherzukommen ist nicht unbedingt leicht, zumal teilweise auch pauschal alle Derivate eines Stoffs verboten sind (soweit ich mich recht erinnere). --C.Löser Diskussion 12:33, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Dieser Befürchtung schließe ich mich auch an. Die Vorlagen zum Gesundheits- und Rechtshinweis sind bestes Beispiel dafür, wie ziellos solche Hinweise auf lange Sicht eingesetzt werden. sebmol ? ! 12:36, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Vorlage:Infobox Arzneistoff (Pharmakologie)Okay, im Moment bin ich eher verwirrt; vielleicht am konkreten Beispiel: Das da ist die Infobox, um dies geht. Das dort beschriebene Methylphenidat ist so ein Btm. Der Hinweis würde direkt an die Box angehängt oder mit eingebaut, was mir jetzt auf die Schnelle leider nicht gelingt, aber möglich sein wird. Stellt Euch das Kästchen bitte direkt unter der Box als weitere Zelle vor. Einen extra Hinweis ans Ende des Artikels zu knallen, wie beim Gesundheits- und Rechtshinweis fände ich auch daneben und habe die Möglichkeit nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Das können wir also gerne streichen und uns auf die Frage nach einer Kombination mir der Box beschränken.

Btm´s fallen AFAIK meist länderübergreifend unter Regelungen ähnlich unserem BtMG. Der Hinweis wäre zu setzen, wenn der Stoff im deutschsprachigen Raum so eingestuft wird. Die Details (Verkehrfähigkeit, Länderspezifisches usw.) dazu würden dann im Fließtext ausgeführt; der Hinweis soll anregen, dort nachzulesen.
Liebe Grüße --Doudo 05:35, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Der Umgang mit diesem Stoff unterliegt besonderen Auflagen gemäß betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben.


Oder wie wäre es, in den Kästchen zu schreiben: "Unterliegt besonderen gesetzlichen Beschränkungen" und dann klein die jeweiligen Landesflaggen? Klar, Vollständigkeit und Aktualität ist ein Problem, aber für D müsste es machbar sein. --103II 13:07, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Die Gegenargumente bezogen sich nicht auf die Darstellung, sondern das grundsätzliche Problem solcher Warnungen. Du sprichst von einem „deutschsprachigen Raum“ (ich vermute hier, du meinst hauptsächlich D-A-CH), vergisst aber, dass die deutschsprachige Wikipedia weder einen geografisch begrenzten Leserkreis noch eine geografisch begrenzte Zielgruppe hat. Es stellt sich also die Frage, welchen Sinn so ein Hinweis für jemanden hat, der selbst nicht im von dir bezeichneten „deutschsprachigen Raum“ sesshaft ist?
Alternativ könnte auch die Frage gestellt werden, welche Bedeutung diese Einstufung als kontrollierte Substanz hat. Warum ist es wichtig für den Leser zu wissen, dass es in einigen Gebieten Beschränkungen beim Kauf, Verkauf oder Verbrauch gibt, wenn Wikipedia ja ausdrücklich nicht als Ratgeber gedacht ist? sebmol ? ! 13:19, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hallo 103II, eine geheimnisvolle Andeutung und bunte Flaggen dürfte IMHO eher verwirren, denn nützen. Liebe Grüße --Doudo 20:47, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Lieber sebmol, zum „deutschsprachigen Raum“: Die Einstufung als Btm o.ä. ist – wie gesagt – AFAIK länderübergreifend ziemlich einheitlich und es sollte bloß heißen, daß im Zweifelsfall nach dem „deutschsprachigen Raum“ entschieden würde; wobei diese Überlegung allerdings eher theoretischer Natur sein dürfte, da ich mir kaum vorstellen kann, daß anderswo Stoffe ähnlich unserem Btm-Status eingestuft werden, die bei uns nicht darunter fallen, wir also sorgloser damit umgingen. Will sagen: Wenn das anderswo so eingestuft wird, dürfte das auch für den „deutschsprachigen Raum“ gelten.
Zudem müßte eh der ungeliebte Rechtshinweis unter den Text, wenn irgendwo im Artikel etwas zu rechtlichen Bestimmungen geschrieben steht, so daß es kein Beinbruch wäre, sollte Mikronesien einen Stoff im Sinne de Btm-Rechtes beschränken, den wir nicht als Btm einstufen und der daher auch den kleinen Hinweis nicht enthält, geschweige denn einen Textabschnitt dazu.
Letztlich würde im Fließtext der Btm-Artikel eh etwas zum Rechtsstatus stehen, auf das die hier genannten Bedenken gleichermaßen zuträfen; daher kann man sagen: wenn eine Darstellung im Text okay ist, müßte dies auch für einen Hinweis an der Box gelten.
Deine zweite Frage ist eine Fangfrage: Darauf falle ich nicht rein, mein Engel;) Gegenfrage: Stellst Du ernsthaft in Frage, ob der rechtliche Satus eines Btm´s ausreichend Relevanz für eine Erwähnung im Rahmen einer Darstellung in einer Enzyklopädie besitzt?
Der rechtliche Status eines Arzneistoffes, ibs. eines Btm´s, ist IMHO ein abolut wesentliches Charakteristikum, das meiner Beobachtung nach ziemlich viele Leute sehr interessiert (Regelfetischismus???). Nun liest aber nicht jeder den gesamten Text und meiner Vermutung nach würde ein kleiner Hinweis die Auffindbarkeit dieser für viele sehr bedeutsamen und wesentlichen Information erheblich erleichtern, die Informationsaufbereitung also verbessern. So könnte außerdem aus unbedarften Fehleinschätzungen resultierenden, nervenzehrenden Diskussionen besser vorgebeut werden.
Ein kleiner Hinweis auf den besonderen rechtlichen Satus ist außerdem keine Warnung, wie Du das jetzt dramatisierst. Liebe Grüße --Doudo 20:47, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt

Zum Inhalt kann ich nichts weiter sagen (außer, dass er evtl. beim Oma-Test besser abschneiden könnte), aber: Das Lemma erscheint mir unglücklich. Spricht was dagegen, den Artikel nach Fahrlässiger Falscheid zu verschieben, das Lemma zu löschen und unter Fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt einen Redirect nach Fahrlässiger Falscheid einzurichten?

Vielleicht wäre es auch sinnvoll, einen größeren Artikel Aussagedelikte zu konstruieren. Schließlich soll das hier eine Enzyklopädie werden und kein StGB-Kommentar. Was meint Ihr? Stechlin 10:24, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Die Idee ist bestechend. In der Tat können so Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt und Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt zugefasst und die Artikelwünsche Versuch der Anstiftung zur Falschaussage und Verleitung zur Falschaussage mit erledigt werden. Das hätte auch den Vorteil statt mehrere Artikel zu einzelnen Paragrafen des deutschen StGB mit teilweise recht unbekannten Überschriften einen zentralen Artikel zu erhalten, in den auch Referate über die entsprechende Rechtslage in anderen Staaten eingebaut werden könnten. --Andrsvoss 12:51, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Feut mich, wenn Dir der Gedanke zusagt. Falls mir niemand zuvorkommt werde ich das in den nächsten Tagen in Angriff nehmen. Stechlin 13:39, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Amtshandlung

Dieser Artikel war bis vor wenigen Tagen ein Redirect auf Hoheitsakt. Das ist sicherlich nicht die beste Lösung, aber der Text, der dort jetzt eingesetzt wurde, scheint mir ziemlich ungenießbar. Mag ein Mitstreiter mit größerer Nähe zum öffentlichen Recht sich das einmal ansehen? Stechlin 17:51, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten