Portal Diskussion:Recht
Bearbeitung des Portal:Recht |
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Einzelabschnitte |
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
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Diskussionsseite |
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung. Einem ähnlichen Zweck soll nach Vorstellung der Initiatoren auch die Redaktion Recht und Soziales dienen.
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Diskussionsarchiv dieser Seite |
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:
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Es bestehen Überschneidungen zu Garantie. Zudem müsste der Artikel etwas mit Substanz gefüllt werden. -- Wo st 01 (2006-11-12 21:10 CEST)
Bild:Anti-Nazi-Symbol.svg
Das Bild:Anti-Nazi-Symbol.svg wurde von mir unter Bezug auf verschiedene Urteile zur Darstellung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86a StGB) zur Benutzung gesperrt. Ist die von mir vorgesehene Ausnahme im Artikel Nix-Gut Records vertretbar? Danke. --ST ○ 23:10, 7. Dez. 2006 (CET)
- Von mir aus ja. Gute Entscheidung. --h-stt !? 21:11, 9. Dez. 2006 (CET)
- Die Sperre ist Schwachsinn. Das Symbol ist eindeutig als Ablehnung des Nationalsozialismus zu verstehen. Es gibt Urteile, die die Verwendung des durchgestrichenen Hakenkreuzes nicht als strafbar erkennen. Statt sich auf ein gegenteiliges Fehlurteil zu berufen, wäre hier selbständiges Denken angebracht: Was wäre wohl zwischen 1933 und 1945 jemandem passiert, der das genannte Symbol verwendet hätte? Bezeichnend ist auch, dass die "Bad image list" zwar durchgestrichene, aber keine nicht durchgestrichenen Hakenkreuze enthält. Bei letzteren bestehen anscheinend keine Bedenken gegen eine Verwendung.
- Die ängstliche Frage, ob die Ausnahme im Artikel Nix-Gut Records vertretbar sei, ist überflüssig, da Berichterstattung ausdrücklich erlaubt ist. Die Zeitungen haben davon auch im Fall Nix-Gut Records Gebrauch gemacht.
- Rechtsextremisten werden sich wahrscheinlich eins ins Fäustchen lachen - über das Fehlurteil wie auch über die Sperre hier. --Hardy42 22:26, 18. Dez. 2006 (CET)
- Auch aus meiner Sicht kann wohl kaum die eher vereinzelte Entscheidung eines LG entscheidend sein. Diese hat einfach den Sinn und Zweck des § 86a StGB verkannt. Ich gehe sowieso davon aus, dass der BGH höflich aber bestimmt das Urteil aufheben wird.--Kriddl 22:59, 18. Dez. 2006 (CET)
- So lange können wir aber noch warten. --ST ○ 23:00, 18. Dez. 2006 (CET)
- Solange kann man das Symbol da lassen, das LG-Urteil ist nicht rechtskräftig.--Kriddl 23:03, 18. Dez. 2006 (CET)
- So lange können wir aber noch warten. --ST ○ 23:00, 18. Dez. 2006 (CET)
- Auch aus meiner Sicht kann wohl kaum die eher vereinzelte Entscheidung eines LG entscheidend sein. Diese hat einfach den Sinn und Zweck des § 86a StGB verkannt. Ich gehe sowieso davon aus, dass der BGH höflich aber bestimmt das Urteil aufheben wird.--Kriddl 22:59, 18. Dez. 2006 (CET)
Der BGH hat schon 1973 entschieden, dass die Abbildung von Hakenkreuzen nicht strafbar sei, wenn "diese eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrückten".
Quellen: Der rechte Rand,
www.strafrecht-online.org
--Hardy42 23:32, 30. Dez. 2006 (CET)
- Die verlinkten Quellen taugen nichts, da sie dazu keine spezifischen Aussagen machen. Die richtige Quellenangabe ist BGHSt 25, 133 <136> --h-stt !? 16:35, 1. Jan. 2007 (CET)
Betretungsrecht
Hallo allerseits,
vielleicht könnte sich jemand um Betretungsrecht, Betretungsrecht (Erholung, Sport und Betretungsrecht (Erholung, Sport) kümmern - m.E. genügt der erste in der Form, die er mal hatte. Es droht auch noch das Betretungsrecht (hoheitlich), das von "Trägern öffentlicher Belange" ausgeübt werden soll - und alle Artikel ändern sich dauernd... ziemlich konfus... --103II 21:17, 30. Dez. 2006 (CET) Na, OK, eines ist wieder weg, aber ich hab doch Zweifel, ob das so was bringt... --103II 21:23, 30. Dez. 2006 (CET)
Hallo Leute, der Artikel Prokura ist leider regelmäßig Opfer von Vandalen. Im Abschnitt "Vertretungsmacht des Prokuristen" wurde der § der Kündigungsschutzgesetzes vandaliert. Ich finde in dem Revert-Wirrwarr die richtige Version nicht mehr. Hat jemand die richtige §-Nummer zur Hand und kann das richten? Danke! Weissbier 12:11, 2. Jan. 2007 (CET)
§ 14 Abs. 2 KSchG [1], werde mich mal an diesem Vandalismus durch Eintragung der Norm beteiligen.--Kriddl 12:22, 2. Jan. 2007 (CET)
- Danke! Eventuell wäre es sinnvoll den Artikel für IPs zu sperren, denn das ist ja ein Elend. Weissbier 12:58, 2. Jan. 2007 (CET)
Der Artikel fehlt noch völlig. Habe leider grade keine Zeit, alles durchzusehen, wo die Liste für Artikelwünsche ist. Vielleicht könntet ihr die im Portal auch verlinken? --Gruß, Constructor 14:47, 5. Jan. 2007 (CET)
- Ah, sorry, habs gefunden! --Gruß, Constructor 14:48, 5. Jan. 2007 (CET)
Hier wurde um Stellungnahme gebeten. --Bubo 容 22:08, 5. Jan. 2007 (CET)
Kopftuchurteil und Eingriffsermächtigung
Könnte sich bitte jemand zu dieser Diskussion äußern? Wäre hilfreich, weil wohl beides vertretbar ist. Danke und schöne Grüße, --103II 12:32, 7. Jan. 2007 (CET)
Ordnung
Hallo Leute, schaut Euch mal die ganzen falschen Links an, z.B. Strafprozessordnung, Versuch, Straßenverkehrsordnung, Strafverfahren, Strafgesetzbuch usw. Ich bin seit Tagen dabei, Ordnung zu schaffen und nun habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr. Am besten, jeder macht ein bißchen. Falsche Links sind kein gutes Aushängeschild für die Wikipedia... PVB 21:04, 7. Jan. 2007 (CET)
- Das ist einiges – und da wird auch immer Neues dazu kommen. Sollen wir unter Wikipedia:WikiProjekt Recht/BKL-Auflösung die Begriffsklärungsseiten, auf die gerne verlinkt wird, sammeln, damit man von Zeit zu Zeit mal drüberschauen kann? -- kh80 •?!• 22:24, 7. Jan. 2007 (CET)
Artikel aufteilen
Hallo, hat jemand Lust, den Artikel Handelsgesetzbuch in Handelsgesetzbuch (Deutschland) und Handelsgesetzbuch (Österreich) sowie den Artikel Zivilprozessordnung in Zivilprozessordnung (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Österreich) aufzuteilen? Grüße -- kh80 •?!• 22:15, 7. Jan. 2007 (CET)
Vertiefungsartikel
Ich bin eben auf den Beitrag Gesamtschuld (Vertiefung) gestoßen. Sind derartige Vertiefungsartikel im Bereich Recht üblich? Mir will scheinen, dass sie der Übersichtlichkeit nur vordergründig dienen. Unter Umständen könnten eher inhaltliche Teilaspekte (GEstörte Gesamtschudl?) ausgegliedert werden, als Anfänger- und Fortgeschrittenenartikel einzuführen. Vielleicht wäre eine Diskussion sinnvoll. Scaevola 15:28, 10. Jan. 2007 (CET)
- Gesamtschuld (Vertiefung) ist in etwa genauso sinnvoll wie Gesamtschuld (Verflachung). Der Artikel sollte mit Gesamtschuld zusammengeführt werden. Anschließend kann man den „Vertieften“ löschen. --Forevermore 19:06, 10. Jan. 2007 (CET)
- Dem stimme ich zu. Der Autor hat auch schon Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern erstellt, das ebenso zu einer Verdopplung tendiert. Er gibt sich aber große Mühe, wir sollten ihn nicht gleich verschrecken... --103II 22:58, 10. Jan. 2007 (CET)
- Genau. Erst muss sich der Autor vollständig mit dem Wikipedia-Virus infizieren. Anschließend können wir die Artikel ja immer noch löschen! ;-) --Forevermore 23:00, 10. Jan. 2007 (CET)
- Und dann bleibt dem Autor immer noch der Wikibooks-Virus :-) --Bubo 容 23:06, 10. Jan. 2007 (CET)
- Vom Stil her würde ich sagen, dass er damit schon infiziert ist. --103II 13:18, 11. Jan. 2007 (CET)
Ich habe mehrfach den folgenden Absatz entfernt: "Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass das bearbeitete Werk selbst urheberrechtlich schutzfähig ist - sonst handelt es sich nicht um eine Bearbeitung sondern um eine originäre Neuschöpfung, das dem Schutzbereich des § 2 UrhG unterfällt. Es ist allerdings nicht notwendig, dass das bearbeitete Werk tatsächlich geschützt ist, eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes fällt beispielsweise ebenfalls unter § 3 UrhG. Um urheberrechtlich geschützt zu werden, muss die Bearbeitung einen eigenen schöpferischen Gehalt aufweisen." Wie man trotz der erheblichen sprachlichen Mängel als Administratorin (meiner Ansicht nach keine besonders wertvolle Mitarbeiterin dieses Projekts) diesen Text jedesmal unverändert wieder einstellen kann, ist mir ein Rätsel. Die Bearbeitung einer bestehenden nicht schutzfähigen Vorlage ist keine "originäre Neuschöpfung", Beispiel: Bearbeitung eines Gerichtsurteils. Verstehen tut diesen abstrakt-verschwurbelten Absatz (z.B. schutzfähig vs. nicht mehr geschützt) ohnehin kein Laie. Da es mir gelungen scheint, mit Schöpfungshöhe einen sowohl juristisch brauchbaren als auch verständlichen Text zu schreiben, denke ich, dass die Forderung nach klaren und anschaulichen Darlegungen, die mit illustrierenden eingängigen Beispielen unterlegt sein sollte, nicht nur für einen Artikel zum Thema im WP-Namensraum Gültigkeit haben sollte. --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 12. Jan. 2007 (CET)
- Hinweis:WP:KPA. Frage: Willst Du die Frage sachlich klären oder nur mal auf Poupous Kosten darstellen was für ein toller Hecht Du bist? -- southpark Köm ? | Review? 18:40, 12. Jan. 2007 (CET)
- Hier geht es darum, dass der Artikel Schöpfungshöhe zeigt, dass es möglich ist, verständlich und juristisch korrekt zu schreiben. Wenn mir ein anderer juristischer Artikel eingefallen wäre, bei dem ein anderer Hauptautor ist, hätte ich den genannt. Im übrigen sind deine persönlichen Unterstellungen unsachlich und nicht mit WP:KPA zu vereinbaren. In der Zeit, die du auf den Editwar verwendet hast, hättest du dich bemühen können, den hier detailliert begründeten Monita Rechnung zu tragen und den Absatz verständlicher zu formulieren. --Histo Bibliotheksrecherche 19:20, 12. Jan. 2007 (CET)
- huch, da wunder ich mich doch. wenn schon ein bebapperlter experte für verständlich geschriebene juraartikel hier ist, wie könnte ich da ahnen, dass er die überarbeitung mir in die hand drückt, während er gleichzeitig über ein halbes dutzend seiten großes thetaer macht. und wieso soll ich text verbessern, den ich inhaltlich und sprachlich in ordnung finde, nur damit er deinen vorstellungen entspricht? -- southpark Köm ? | Review? 19:25, 12. Jan. 2007 (CET)
Die Diskussion über den Artikel sollte ggf. weiterhin hier stattfinden. --Bubo 容 22:16, 12. Jan. 2007 (CET)
hallo. ich sähe gerne die rechtswissenschaftlichen aspekte in einen eigenen artikel ausgelagert, um diesen speziellen aspekt besser zusammenzufassen. nun scheint mit aber Gefahr (Recht) kaum passend, weil ja auch gefahr i.S. des Arbeitsschutzes oder des ADR Recht an sich ist. Welches untergebiet wär da passend? Gefahr (Polizeirrecht)? bezieht sich der aspekt aber nicht auch auf andere institutionen der Exekutive (Zoll, Justizwache, Militärgendamerie).. es sollten dann natürlich auch die REDIRS Gegenwärtige Gefahr, Gefahr im Verzug, Dringende Gefahr, Konkrete Gefahr, Abstrakte Gefahr, Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Scheingefahr, Gefahrverdacht angelegt bzw korrigiert werden. gruß -- W!B: 06:43, 13. Jan. 2007 (CET)
- Das ist eine Frage der Terminologie, die sogar in den einzelnen deutschen Bundesländern abweicht. Gefahr (Polizeirecht) ist etwa für Baden-Württemberger richtig und umfasst auch so Dinge wie Bauordnungsrecht ("Baupolizei") oder "Feuerpolizei". Allgemeinverständlich, aber sprachlich nicht so schön wäre [[Gefahr (Gefahrenabwehr)] oder gar [[Gefahr (Gefahrenabwehrrecht)]. Als Traditionalist und Baden-Württemberger würde ich für das kurze und schöne Gefahr (Polizeirecht) plädieren. --103II 12:10, 13. Jan. 2007 (CET)