Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 3
Ältere Erörterungen finden sich im Archiv:
Kategorie:Recht (Norwegen)
Es gibt jetzt übrigens auch die Kategorie:Recht (Norwegen). Bisher hat sie leider nur einen Artikel. Wenn dies dauerhaft so bleiben sollte, muss man sich mal die Relevanzfrage stellen. --Alkibiades 19:45, 25. Apr 2006 (CEST)
- Passt zum Glück aber in die Systematik und schadet nicht. Es kommen jetzt bestimmt noch ganz viele gute Artikel zum norwegischen Recht ;-) --Bubo 容 21:12, 25. Apr 2006 (CEST)
- Ich freu mich schon drauf :-) --Alkibiades 22:10, 25. Apr 2006 (CEST)
- Warum eigentlich wieder ein Klammerlemma und nicht Kategorie:Norwegisches Recht, vgl. Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2#Klammerungen? Jetzt wäre noch eine gute Gelegenheit, das zu ändern.
- Ich bin auch am überlegen, ob man nicht wenigstens die roten Links in Steuerrecht u. ä. entsprechend ändern sollte.
- -- Wolfgang Kopp 22:38, 25. Apr 2006 (CEST)
- Zu dieser Frage gab es kürzliches dieses Meinungsbild, das ohne Ergebnis geblieben ist. Von mir aus können wir die Klammerungen aber für den juristischen Bereich abschaffen. Da das Meinungsbild kein Ergebnis hatte, gibt es da wohl Wahlfreiheit. --Alkibiades 22:52, 25. Apr 2006 (CEST)
- Ok, Wolfgang hat vollendete Tatsachen geschaffen und die Kategorie umbenannt. Aber dazu noch zwei Anmerkungen: Erstens müssen wir dann die anderen auch noch umbenennen. Zweitens sind Redirect in Kategorien nicht empfohlen (siehe hier). Das ist immer ein Problem, wenn man Kategorien umbenennt. --Alkibiades 17:56, 28. Apr 2006 (CEST)
- Schnelllöschung ist jetzt beantragt. -- Wolfgang Kopp 23:40, 3. Mai 2006 (CEST)
Sanktionenrecht
Was soll eigentlich die Kategorie:Sanktionenrecht, vor allem neben der Kategorie:Strafe? -- Wolfgang Kopp 11:56, 28. Apr 2006 (CEST)
- Das hab ich mich hier auch schon gefragt. Da ich selber weder den Sinn noch den Unsinn dieser Kategorien ganz verstanden habe, habe ich es dann so belassen. Mach einfach wie du es für richtig hältst. --Alkibiades 18:02, 28. Apr 2006 (CEST)
- "Sanktionenrecht" ist der weitere Begriff, daher halte ich es für besser, diesen beizubehalten, dann kann man auch Maßregeln und Geldbußen dort hineinstellen. In der Kat. Strafen sind auch allerhand Absonderlichkeiten zusammengekommen, die mit der heutigen Rechtslage nichts zu tun haben. Lieber alles heute Relevante in Kat. Sanktionenrecht und die historischen Grausamkeiten um Teeren und Federn im Abseits lassen. --wau > 15:01, 29. Apr 2006 (CEST)
Kategoriebeschreibungen
Jetzt wo die Grundsatzdiskussion über die Neuordnung des juristischen Kategoriensystems abgeschlossen ist, sollten vielleicht die Kategoriebeschreibungen aktualisiert bzw. geschrieben werden. Es kommt schon jetzt immer wieder zu falschen Einsortierungen. Ich werfe einfach mal ein paar Fragen auf:
- Beschreibungen für alle Kategorien oder nur für die, deren Namen nicht „selbsterklärend“ sind?
- Feste Bestandteile in allen Beschreibungen? Denkbar wäre etwa ein immer gleicher Text, der auf eine Übersicht über das juristische Kategoriensystem (mit weiteren Links, z. B. zum Portal) und für Diskussionen hierher verweist. Dafür einen Textbaustein verwenden, um Änderungen zu erleichtern?
- Kategorien, deren Sinn oder Schicksal immer noch nicht ganz geklärt ist, ohne Beschreibung lassen, oder auf den Diskussionsstand verweisen?
- Teilen wir die Arbeit auf? Wer macht welchen Zweig?
-- Wolfgang Kopp 12:10, 1. Mai 2006 (CEST)
- Grundsätzlich sollte jede Kategorie eine kurze Beschreibung haben, u.U. mit Link auf den Hauptartikel der Kategorie sofern es ihn gibt. Das würde die Kategorisierung auf jeden Fall stark vereinfachen. Außerdem kann man dann auch in den Beschreibungen auf das Rechtsportal verweisen, dass eine systematische Übersicht aller Themen anbietet. Dafür könnte im Portal eine Vorlage erstellt und benutzt werden. -- sebmol ? ! 13:45, 1. Mai 2006 (CEST)
- Ein Link zum Basisartikel ist in der Kategoriebeschreibung eigentlich nicht nötig, weil der Hauptartikel gleich an erster Stelle der Artikelliste unter „!“ auftaucht (und ansonsten richtig einsortiert werden sollte). Wenn man von jeder Kategoriebeschreibung zu einer „Hauptseite der Rechtskategorien“ (Kategorie:Recht) verlinkt, dürfte ein Link zum Portal dort genügen. Ein Link von jeder Kategorie aus dürfte eher unerwünscht sein, vgl. Wikipedia:Portale. -- Wolfgang Kopp 17:17, 1. Mai 2006 (CEST)
- Ich hatte mich hier an das Vorbild der englischen WP angelehnt, was natürlich eine völlig bekloppte Annahme war. Schließlich ist das ja sonst auch immer der Grund für die aufgeklärten deutschen Wikipedianer, das genau andersrum zu machen. Im übrigen steht auch auf Wikipedia:Portale nichst zum Thema Portalverweis in Kategorien. -- sebmol ? ! 17:28, 1. Mai 2006 (CEST)
Arztrecht
Kann es sein, dass wir keine Kategorie zum Thema Arztrecht oder Medizinrecht haben? Ich sehe da gerade ne ganze Menge Artikel, die querbeet kategorisiert sind: Arztwerberecht, Heilbehandlung, Patientenrecht, Einwilligungsfähigkeit, Patientenverfügung, Arzthaftung, Medizinrecht, Gebührenordnung für Ärzte, Calmette-Prozess. Ich würde sonst mal eine Kategorie als Unterkategorie zu Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet anlegen. Ist Arztrecht oder Medizinrecht besser? --Alkibiades 19:43, 26. Mai 2006 (CEST)
- Eine solche Unterkategorie sollte angelegt werden. Medizinrecht dürfte der bessere Titel sein: Ist heute (als Fachterminus) etwas gebräuchlicher, der Titel des Standardwerks aus der NJW-Schriftenreihe und vor allem allgemeiner gefasst als Arztrecht. -- Wolfgang Kopp 19:59, 26. Mai 2006 (CEST)
- Ach ja: Die Kategorie gehört dann natürlich auch ins medizinische Kategoriensystem einsortiert. -- Wolfgang Kopp 20:01, 26. Mai 2006 (CEST)
Erledigt. Siehe Kategorie:Medizinrecht --Alkibiades 21:19, 26. Mai 2006 (CEST)
Rechtsquellen des Europarechts
Ich denke es besteht langsam akuter Bedarf, die verscheidenen Rechtsquellen des Europarecht und die verschiedenen europarechtlichen Verträge ordentlich zu kategorisieren. Auch die Benennung der einzelnen Kategorien ist verschiedentlich kritisiert worden. Momentan gibt es folgende Kategorien:
- Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union). Diese enthält EG-Richtlinien und wenn ich das Richtig sehe Verordnungen. Kritisert worden ist daran die Benennung. Es sind Rechtsquellen des EG, nicht der EU. Das Thema wurde erstmal ergebnislos vertagt. (siehe Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Vollzug_2 hier).
- Die Kategorie:Europäischer Vertrag wurde heute von Benutzer:C.Löser unter Portal_Diskussion:Recht#Urks kritisiert. Seine Kritik lautete: "es gibt keinen "europäischen Vertrag", all diese Verträge sind völkerrechtliche Verträge. Auch wenn man die Ansicht vertritt, dass das Europarecht mittlerweile eine eigenständige Rechtsordnung sei, so würde das nur auf das Sekundärrecht zutreffen, nicht aber auf das Primärrecht. Ganz abgesehen davon dass auch hier wieder das Problem der mangelnden Differenzierung zwischen EG und EU auftritt."
Ich denke man kann sich über die Benennung streiten, aber wir brauchen eine Kategorie für die Verträge des europäischen Primärrechts. Diese Kategorie sollte dann auch der Kategorie:Europarecht untergeordnet sein. (was sie bislang aus irgendeinem Grund noch nicht ist). - Die Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften) wurde ebenfalls von C.Löser aao kritisiert. Jedenfalls der Name ist mE unmöglich. Die Kategorie ist auch nicht unbedingt nötig. Die Verträge können auch in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag übernommen werden. Dort wird bislang noch nicht nach den Beteiligten der Vertrages differenziert.
Ich bin momentan was die korrekte Bennenung und Sortierung der Kategorien angeht etwas uninspiriert und bitte um Vorschläge. --Alkibiades 18:29, 28. Mai 2006 (CEST)
- Hab' jetzt mal Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Politik/EU informiert. -- Wolfgang Kopp 18:40, 28. Mai 2006 (CEST)
- Zu 3.: Macht damit was ihr wollt, ist wohl auch eher euer bereich Der Name ist nichts das weiß ich selber...aber eine klare cat-definition ist mir schon wichtig. --Forrester Bewerte meine Arbeit! 18:41, 28. Mai 2006 (CEST) (vom WP:WpEU)
Vorschlag von Alkibiades
Ein Vorschlag von mir:
- Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht) als Unterkategorie von Kategorie:Rechtsquelle und Kategorie:Europarecht. Darunter:
- Kategorie:Europäisches Primärrecht zugleich Unterkategorie von Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag; hier kommen die Grundlagenverträge der EU und der EG hin
- Kategorie:Europäisches Sekundärrecht hier kommen Richtlinien und Verordnungen hin
Probleme bereiten all die anderen "Projekte" aus Brüssel, die man nicht als Rechtsquellen bezeichen kann, zB die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Vertrag über eine Verfassung für Europa. Man könnte derartiges, da es keine geltenden Rechtsquellen sind, einfach in die Kategorie:Europarecht packen. Verträge der EU mit nicht-EU-Staaten scheinen mir einfach nur in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag zu gehören. Sie können aber auch in die Kategorie:Europarecht mit rein. Ich habe grob in Erinnerung, dass auch Entscheidungen der Kommission Rechtsquellen des Europarecht sein können. Ist das so? Haben wir dazu Artikel? --Alkibiades 19:55, 28. Mai 2006 (CEST)
- Zu den Entscheidungen der Kommission: Sie sind gemäß Art. 249 EGV „in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie [bezeichnen]“. Man könnte sie daher als Rechtsquellen ansehen. Allerdings sind auch Gerichtsurteile für die beteiligten Parteien verbindlich. Gelten Gerichtsurteile auch als Rechtsquellen?
- Zu Alkibiades' Vorschlag: Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht) erscheint mir zu ungenau. Europarecht kann ja beispielsweise auch die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats sein. Die ist aber nicht von der EG geschaffen worden. Die EU kann mangels Rechtspersönlichkeit kein Recht setzen. Die Kategorie:Rechtsquelle (EU) müsste also strenggenommen leer bleiben. Superkorrekt wäre Kategorie:Rechtsquelle (EG). --Forevermore 20:47, 28. Mai 2006 (CEST)
- Sicherlich ist die Bezeichnung etwas weit. Aber ich kann die Kategorie ja nicht Kategorie:Rechtsquelle (EG) nennen und dann in deren Unterkategorie den Vertrag über die Europäische Union packen. Deswegen habe ich mit "Rechtsquelle (Europarecht)" bewusst eine möglichst weite Bezeichung gewählt, um sowohl Union als auch Gemeinschaft mit abzudecken. Und was spricht eigentlich dagegen, die Europäische Menschenrechtskonvention da auch mit reinzupacken. Der Artikel scheint mir noch ein wenig unterkategorisiert. Ich gebe aber zu, dass es dann schwer wird zu sagen, was da sonst noch reinpasst. --Alkibiades 21:47, 28. Mai 2006 (CEST)
- Ich hätte damit auch keine Probleme, halte aber – wieder mal – die Klammer für überflüssig: Kategorie:Rechtsquelle des Europarechts ist doch ein schöner Begriff. Ansonsten scheint mir der Vorschlag gut durchdacht. -- Wolfgang Kopp 22:46, 28. Mai 2006 (CEST)
- Naja, dann kann man es auch gleich "europarechtliche Rechtsquelle" nennen (so hätte es wohl zumindest dieses Meinungsbild von neulich vorgeschlagen). Oder doch besser die Klammer? --Alkibiades 22:55, 28. Mai 2006 (CEST)
- Warum doppelt „rechten“? Kategorie:Europarechtsquelle! --Forevermore 16:54, 29. Mai 2006 (CEST)
- Ich hätte damit auch keine Probleme, halte aber – wieder mal – die Klammer für überflüssig: Kategorie:Rechtsquelle des Europarechts ist doch ein schöner Begriff. Ansonsten scheint mir der Vorschlag gut durchdacht. -- Wolfgang Kopp 22:46, 28. Mai 2006 (CEST)
Es ist ein bisschen schade, dass bisher so wenig Feedback gekommen ist. So ganz glücklich bin ich mit meinem Vorschlag selber nicht, aber wenn sich in den nächsten Tagen keiner mehr meldet, dann werde ich das so durchziehen; wahrscheinlich mit der Benennung von Wolfgang. Ein paar Tage warte ich aber noch. Vielleicht fällt Bubo ja noch was Erhellendes ein, wenn er aus dem Urlaub zurück ist ;-) --Alkibiades 15:36, 1. Jun 2006 (CEST)
- Vergleichbar wenig Resonanz gab es, als über die Benennung von EG-Richtlinien diskutiert wurde. Da sich kein Konsens herstellen ließ, geht es bei den Richtlinien bis heute lemmamäßig drunter und drüber. --Forevermore 18:06, 1. Jun 2006 (CEST)
- Mir "gefällt" die Rechtsquelle (EU) gut. Oder Rechtsquelle (EU+EG). Fragen wir doch noch Bubo, Eulen sind bekanntlich weise Leute. --Pelz 18:46, 1. Jun 2006 (CEST)
- Hallo Pelz, schön, dass du dich einschaltest. Die Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) haben wir ja schon, da sind gegenwärtig die Richtlinien drin. Die Frage ist aber auch, wie die europäischen Verträge (EG-Vertrag, EU-Vertrag) zu kategorisieren sind. Gegenwärtig ist das Kategorie:Europäischer Vertrag. Wie soll diese Kategorie im Verhältnis stehen zu der Richtlinien-Kategorie? --Alkibiades 18:54, 1. Jun 2006 (CEST)
So, sorry dass ich jetzt erst wieder vorbeischaue.
- Von der EG mit anderen Völkerrechtssubjekten abgeschlossene (völkerrechtliche) Verträge sind - anders als die völkerrechtlichen Gründungsverträge - dogmatisch dem Sekundärrecht zuzuordnen.
- es gibt tatsächlich völkerrechtliche Verträge, die die EU im eigenen Namen abgeschlossen hat. Das ist rechtlich unsinnig aber eben leider Realität. Bei diesen Verträgen ist ermangels Rechtspersönlichkeit nicht die EU Vertragspartner, sondern der Rat hat in diesen Fällen für die MS gehandelt.
- wir könnten ja differenziern zwischen Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.w.S.) und Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.e.S.) ;-) Nee im Ernst, ich finde den anfänglichen Vorschlag von Alkibiades völlig in Ordnung. --C.Löser Diskussion 12:11, 3. Jun 2006 (CEST)
- Ja, der Vorschlag sollte umgesetzt werden. Wer gibt das Startsignal? --Forevermore 14:41, 3. Jun 2006 (CEST)
- Alkibiades wollte Bubos Urlaubsrückkehr abwarten, also würde ich vorschlagen: Bubo. :-) -- Wolfgang Kopp 15:12, 3. Jun 2006 (CEST)
So, ich bin jetzt in der richtige Kategorisierungsstimmung ;-) also hab ich mal losgelegt und den ursprünglichen Vorschlag angelegt. Ich habe mich für die Klammer entschieden, da alle unsere Rechtsquellen-Kategorien Klammerkategorien sind. Wer noch ein bisschen Speck auf die Rippen braucht, kann mir ja gerne beim Umkategorisieren helfen ;-) --Alkibiades 15:47, 4. Jun 2006 (CEST)
- Noch ne Frage, wollen wir die Verträge der EU/EG mit Drittstaaten als Sekundärrecht einordnen? --Alkibiades 16:15, 4. Jun 2006 (CEST)
- Verträge der EG mit Drittstaaten sind Sekundärrecht. Für die EU siehe irgendwo oben. --C.Löser Diskussion 16:17, 4. Jun 2006 (CEST)
- Und wegen dieser vier Artikel in Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften): ich weiß nicht, ob es völkerrechtliche Abkommen im weiteren Sinne = völkerrechtliche Verträge, oder völkerrechtliche Abkommen im engeren Sinne sind. --C.Löser Diskussion 16:19, 4. Jun 2006 (CEST)
- Wo isn da jetzt der Unterschied zwischen den Verträgen mit Drittstaaten und den Verträgen mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften)? --Alkibiades 16:22, 4. Jun 2006 (CEST)
- Und wegen dieser vier Artikel in Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften): ich weiß nicht, ob es völkerrechtliche Abkommen im weiteren Sinne = völkerrechtliche Verträge, oder völkerrechtliche Abkommen im engeren Sinne sind. --C.Löser Diskussion 16:19, 4. Jun 2006 (CEST)
- Da gibts keinen Unterschied. Aber Vertragspartner kann nur sein, wer Rechtspersönlichkeit hat. Wenn die EU verträge abschließt, dann hat sie für die Mitgliedstaaten gehandelt, und diese sind Vertragspartner geworden. Wenn die EG Verträge abschließt, dann ist die EG Vertragspartner geworden. Wenn die EG Recht schafft ist es natürlich Sekundärrecht, aber wenn die EU jetzt mit der Schweit einen Vertrag schließt, und dann derr dann u.a. zwischen Deutschland und der Schweit besteht, dann müsste es doch eigentlich ein ganz normaler völkerrechtlicher Vertrag sein. Dachte ich mir. Aber jetzt wo du fragst... Europarecht halt :-/ --C.Löser Diskussion 16:31, 4. Jun 2006 (CEST)
Ach, das ist mir jetzt zu blöd :-( (Europarecht halt :-/)ich pack das alles in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag, mehr ist das ja wohl nicht --Alkibiades 16:35, 4. Jun 2006 (CEST)
Institutionen und Organisationen
Die Kategorie:Institution (Recht) wurde über Nacht anscheinend von Benutzer:Helmut Zenz durch die Kategorie:Organisation (Recht) ersetzt. Ich weiß noch nicht was ich davon halten soll. Ich halte ein Gericht eigentlich nicht für eine "Organisation". Andererseits ist die Kategorie:Institution jetzt Löschkandidat und als Unterkategorie der Kategorie:Organisation womöglich überflüssig. Ich denke man kann das vorerst so hinnehmen. --Alkibiades 08:00, 6. Jun 2006 (CEST)
Neuaufnahme der Unterkategorie "Neurojurisprudenz"
Bei der Neurojurisprudenz handelt es sich - ähnlich wie bei der Neuroökonomie (Neuroeconomics) - um einen im Aufstreben befindlichen Zweig der neueren Rechtswissenschaft.
Kategorie:Jurist (Biografie)
Auch wenn jeder Interessierte sie schon mitbekommen haben dürfte, möchte ich auf die Diskussion um die Löschung und Wiederherstellung der Kategorie:Jurist (Biografie) verweisen, die unter Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie) und Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie)_2 geführt wird. Da es sich um ein Thema handelt, das eigentlich an dieser Stelle erörtert werden sollte, erscheint mir der Vollständigkeit halber – auch im Hinblick auf eine spätere Archivierung – zumindest ein Verweis sinnvoll. -- Wolfgang Kopp 18:39, 4. Aug 2006 (CEST)
- Nur für's Protokoll - falls es noch jemanden interessiert: Ich kann damit leben. Wie man hier sieht kamen mir schon etwaige Bedenken kurz nachdem ich alles umkategorisiert habe. Nunja, anscheinend will man uns unser Extra-Würstchen nicht gönnen. Grüße --Alkibiades 19:30, 4. Aug 2006 (CEST)
Dieser Unterpunkt wurde nach Portal Diskussion:Recht kopiert, weil das der zweckmäßige Ort für die Diskussion ist, die mit Kategorien nichts zu tun hat. --wau > 18:34, 7. Aug 2006 (CEST)
Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit
Nach dem Eklat um die Kategorie:Jurist ist mir wieder eingefallen, dass mir schon vor langer Zeit, als ich seinerzeit die Kategorie:Jurist nach "Jurist (Biografie)" umsortiert habe, aufgefallen ist, dass viele der Artikel, die direkt in der Kat:Jurist stehen und keiner Unterkategorien zugeordnet werden können, Biografien von Juristen aus der frühen Neuzeit sind. Alleine wenn ich jetzt die unter "A" in der Kategorie:Jurist einsortierten Artikel betrachte, dann sind sind dort fünf Juristen aus der frühen Neuzeit und nur einer nicht. Das problem ist wahrscheinlich, dass die Juristen aus dieser Zeit häufig nicht einfach als Rechtsanwalt oder Richter bezeichnet werden können, sondern eher Generalisten waren, die nebenbei noch als Kirchenlieddichter berühmt geworden sind. Wir haben im übrigen bereits die Kategorie:Jurist im Mittelalter. Es wäre nur logisch, für die daran anschließende Zeit auch eine eigene Kategorie zu machen. Ich denke mal, die zu schaffende Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit sollte Biografien von Juristen aus dem 15. - 18. Jahrhundert umfassen. Für die daran anschließende Zeit tun es auch die spezielleren Berufsbildkategorien.
An dieser Stelle stellt sich auch die Frage, was man mit den Kategorien Rechtswissenschaftler 15. - 18. Jahrhundert machen soll. Kann man wirklich davon sprechen, dass dies Wissenschaftler waren oder waren das nicht vielmehr auch nur Generalisten, die mal ein Buch geschrieben haben? ich denke zumindest im 15. und 16. Jahrhundert sollte man nicht von Rechtswissenschaftlern sprechen, sondern nur von Juristen.
Ich schlage also folgendes vor:
- Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit als Unterkategorie von Kategorie:Jurist, Kategorie:Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit und Kategorie:Person der Frühen Neuzeit.
- Darunter die Unterkategorien Kategorie:Rechtswissenschaftler (17. Jh.) und Kategorie:Rechtswissenschaftler (18. Jh.).
- Die Unterkategorien Kategorie:Rechtswissenschaftler (15. Jh.) und Kategorie:Rechtswissenschaftler (16. Jh.) sollen hingegen gelöscht werden.
Dem Portal Diskussion:Frühe Neuzeit werde ich Bescheid geben --Alkibiades 10:47, 13. Aug 2006 (CEST)
- Da sich nach einer Woche kein Widerspruch regte (ihr hättet ja wenigstens mal "hmm" sagen können), hab ich die Kategorie eingerichtet und die entsprechenden Artikel umkategorisiert. das waren übrigens gar nicht so wenige. Im Nachinein fällt mir auf, dass man "Frühe" wohl groß schreiben sollte, aber egal. Für Kategorie:Rechtswissenschaftler (16. Jh.) habe ich doch nicht SLA gestellt, da die Personen darin anscheinend doch irgendwie Rechtswissenschaftler waren. --Alkibiades 22:09, 19. Aug 2006 (CEST)
- Es ist doch immer nett, ein bisschen Feedback zu kriegen ;-) --Alkibiades 08:12, 20. Aug 2006 (CEST)
Was sagt man dazu? löschen ? --Alkibiades 13:57, 29. Aug 2006 (CEST)
- Ich bin da gespalten. Eine Kategorie für Artikel, die sich spezifisch mit dem deutschen Recht beschäftigen, wäre m.E. sinnvoll. So etwas gibt es ja auch für andere Rechtsordnungen. Allerdings sollte dann der Zweck dieser Kategorie sehr genau definiert werden. -- sebmol ? ! 14:13, 29. Aug 2006 (CEST)
- Tja, der Benutzer, der diese Kategorie angelegt hat, hat anscheinend einfach nicht lange drüber nachgedacht. Ob man Artikel, die spezifisch deutsches Recht behandeln, in eine eigene Kategorie packt, ist sicher eine schwierige Frage, die ich derzeit mit "nein" beantworten würde. Aber derartige Artikel befinden sich ja auch gar nicht darin, sondern eben nur Juristen, Richter (die ja auch eine Unterkat von Jurist sind) und Rechtsquellen. Und - ach herrjemine! das seh ja jetzt erst - was soll denn die Kategorie:Jurist (Deutschland)? Ich glaube da wollte einfach nur jemand seine Kategorisierungswut auslassen und nicht lange nachdenken. --Alkibiades 20:04, 29. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe Löschanträge gestellt --Alkibiades 18:43, 1. Sep 2006 (CEST)
Recht nach Ländern
Da ja immer wieder der Wunsch aufkommt, die juristischen Artikel auch nach Ländern zu sortieren (siehe vorstehenden Eintrag), habe ich mir gedacht, ein kleines Brainstorming zu diesem Thema könnte nicht schaden. Ich selbst habe meine Meinung in der Löschdiskussion zur "Kategorie:Recht (Deutschland)" gesagt [1]. ich möchte noch auf die Meinung von Stechlin hinweisen, der vor ca. zwei Jahren in seinem Löschantrag zu Kategorie:Recht (Schweiz) auch alles wichtige gesagt hat [2]. Im übrigen gilt das, was im November 2005 unter Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Rechtsvergleichend besprochen wurde. Das muss natürlich regelmäßig einer Revision unterzogen werden. Ich habe daher mal eine kleine Rundreise in die anderen Wikipedias gemacht, um mich über deren Gepflogenheiten zu informieren.
- In der italienischen Wikipedia wird anscheinend grundsätzlich nur italienisches Recht behandelt, für alles andere gibt es die it:Categoria:Diritto estero, was soviel heißt wie Kategorie:Ausländisches Recht (naja das wird's hier wohl nicht geben).
- In der englischen Wikipedia gibt es die en:Category:Law by country. Öfters kam ja der Wunsch auf, diese Struktur zu übernehmen. Ich halte diese aber für undurchdacht. So gibt es da zwar auch die en:Category:United States law. Die en:Category:Common law ist dort aber ebenso wie die meisten Artikel zum Common Law nicht untergeordnet, und das obwohl in den USA doch Common Law angewendet wird. Selbst Artikel wie en:United States tort law sind der en:Category:United States law nicht untergeordnet. Vielleicht handelt es sich um singuläre Fehler, insgesamt kann dort aber keine durchdachte Struktur erkennen.
- In der französischen Wikipedia gibt es auch die fr:Catégorie:Droit par pays. Dort gibt es auch die relativ gut gefüllte fr:Catégorie:Droit français. Anscheinend ist es dort so, dass jeder Rechtsartikel zu jeder Rechtsordnung ein eigenes Lemma bekommt, also statt Strafprozessrecht heißt es dort fr:Procédure pénale en France (bitte mal anschauen ;-). Der allgemeine Artikel fr:Procédure pénale bleibt im Übernationalen. Ansonsten leiten die meisten allgemeinen Artikel relativ schnell auf die Spezialartikel zu den einzelnen Ländern hin, so etwa fr:Droit pénal spécial (ebenfalls lesenswert ;-). Wenn wir dies übernehmen wollten, müssten wir 90% unserer Artikel zerspalten und umbenennen. Ohne mich.
Vielleicht hat ja jemand von euch bessere Ideen, ich wollte das Thema nur nochmal zur Rede stellen, nicht dass einer sagt wir hätten nicht ausführlich drüber diskutiert. --Alkibiades 10:33, 3. Sep 2006 (CEST)
- Hallo ihr Rechtsliebhaber. Ich bin auch einer und bin deshalb der Meinung, das richtig gehandelt wurde. Nur sollte man in der Kategorie:Recht, das Ausländische Recht nicht vergessen. Man müsste ja sonst Deutschlandlastig hinzufügen, denn das "EU-Recht" (inkl. EG-Recht) und das "Europarecht" (Internationales Recht) würde sonst fehlen. Bis bald u. Gruß v. --Elkawe 11:44, 3. Sep 2006 (CEST)
Noch mal, habe mir diese gesamte Disku- Seite angesehen. Die offizielen EU- Seiten (Europäische Union im Internet), sprechen vom EU-Recht. Das 3-Säulen EU-Model hat jeweils auch eigne Rechte. Das EuGH arbeitet darauf hin, EU-Recht mit dementsprechenden ( ) zu betitteln. In den Heften des Europarl. wird auch der Name "EU-Recht" benutzt. In den Recht- Büchern ua. Beck-Texte wird auch unterschieden zwischen Europarecht (international) Z.b. Völkerrecht und EU-Recht, wobei EU-Recht als Titel bzw. Name benutzt wird. Nun denn.... bis bald --Elkawe 12:15, 3. Sep 2006 (CEST)
- Es gibt doch die Kategorie:Europarecht oder worauf willst du hinaus? --Alkibiades 15:52, 3. Sep 2006 (CEST)
- Nach Lesen der früheren Diskussionen kann ich mich eigentlich dem aktuell existierenden Ansatz anschließen. Das heißt, Rechtsartikel sollten zuerst thematisch kategorisiert werden. Artikel, die sich vornehmlich mit einem Rechtsthema beschäftigen, dessen Wirkung lokal begrenzt ist (z.B. Strafprozess (Vereinigte Staaten)) werden sowohl thematisch (in diesem Fall Kategorie:Strafverfahrensrecht) und in die Rechtskreiskategorie Kategorie:Recht der Vereinigten Staaten eingeordnet. Dies sollte aber m.E. auch für Artikel gelten, die sich mit einem ausschließlich deutschem Rechtsthema beschäftigen (der Artikel Strafprozess (Deutschland) wäre dann in der Kategorie:Strafverfahrensrecht und Kategorie:Recht Deutschlands). Die Rechtskreiskategorien wären also als Sammelkategorien für absichtlich rechtskreisspezifische Artikel zu verstehen, nicht als allumfassende Liste aller Artikel, die sich mit dem Rechtssystem einer Region beschäftigen (letzteres passt m.E. sehr gut in ein Portal). -- sebmol ? ! 16:08, 3. Sep 2006 (CEST)
- Das Problem ist, dass es ziemlich viele Artikel gibt, die ausschließlich das deutsche Recht behandeln, ohne dass das im Lemma genannt wäre und ohne dass das beabsichtigt wäre. Man müsste also fast alle Artikel in die Kategorie:Recht Deutschlands einsortieren. Andernfalls würde es verwirren. Dann müsste man aber die Kategorie:Recht Deutschlands wieder untergliedern und würde so eine parallele Struktur aufbauen. --Alkibiades 16:28, 3. Sep 2006 (CEST)
- Da gibt es zwei Schritte, die wir vielleicht in einer größeren Aktion durchführen sollten:
- Rechtsartikel, die unbeabsichtigt primär die deutsche Rechtsperspektive beschreiben, sollten entsprechend "globalisert" werden. Wenn das zuviele sind, wäre vielleicht eine Arbeitsliste praktisch, die wir im WikiProjekt Recht mit aufnehmen. Solche Artikel würden logischerweise auch nicht nach Rechtskreis "zweitkategorisiert" werden.
- Bei den Artikeln, die notwendigerweise die deutsche Perspektive beschreiben, sollte das in der Einführung und mit Kategorie klargestellt werden. Eine Änderung des Lemmas ist nur nötig, wenn es mehrere Artikel zum gleichen Thema in verschiedenen Regionen gibt.
- -- sebmol ? ! 17:40, 3. Sep 2006 (CEST)
- Da gibt es zwei Schritte, die wir vielleicht in einer größeren Aktion durchführen sollten:
- Das Problem ist, dass es ziemlich viele Artikel gibt, die ausschließlich das deutsche Recht behandeln, ohne dass das im Lemma genannt wäre und ohne dass das beabsichtigt wäre. Man müsste also fast alle Artikel in die Kategorie:Recht Deutschlands einsortieren. Andernfalls würde es verwirren. Dann müsste man aber die Kategorie:Recht Deutschlands wieder untergliedern und würde so eine parallele Struktur aufbauen. --Alkibiades 16:28, 3. Sep 2006 (CEST)
Hallo ihr beiden. Das EU-Recht und evt. das EG-Recht vermisse ich. Sehr komplizierte Materie würde ich sagen, denn wer darf für wenn und was abschließen, wenn es z.b. Verträge im EWR- Raum gibt, die mit dem Völkerrecht zu tun haben. So wie ich es sehe, haben alle 3 Säulen der EU, eigene Rechte und können Verträge abschließen. Grüße v. --Elkawe 17:33, 3. Sep 2006 (CEST)
@Elkawe: Schau mal in die Kategorie:Europarecht
@Sebmol: Schau mal in Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand - Leider seit langem eingeschlafen, sowie Kategorie:Wikipedia:Deutschlandlastig - leider mehr als gut gefüllt. --Alkibiades 17:52, 3. Sep 2006 (CEST)
- Hatte mir fast schon gedacht, dass da praktische Erwägungen eine Rolle spielen würden. Wohl auch, weil es uns an Leuten fehlt, die sich mit mehreren Rechtsordnungen befasst haben und da gekonnt schreiben könnten. Das sollte aber nicht unbedingt etwas am Kategorisierungssystem ändern. -- sebmol ? ! 17:58, 3. Sep 2006 (CEST)
- Es ist leider so, dass kaum Artikel zu anderen Rechtsordnungen rein kommen. Selbst aus der Schweiz und Österreich kommt kaum mal was. Das ist schade, vielleicht wirkt die faktische Deutschlandlastigkeit sogar schon abschreckend. Aber da es Fakt ist, können wir unser Kategoriensystem nicht so hinstellen, als sei das nicht der Fall. Meine Meinung dazu war immer, dass man das Kategoriensystem umstellen kann, sobald sich die Deutschlandlastigkeit gelegt hat. Daher sollte man das auch regelmäßig auf den Prüfstand stellen, was ich ja hiermit auch getan habe. Aber leider hat sich seit letztem Jahr kaum etwas verändert (mal abgesehen von deinen USA-Artikeln). --Alkibiades 19:43, 3. Sep 2006 (CEST)
Hallo ihr beiden. Kann einer von euch den Link "EU-Recht" richtig in der Kategorie:Recht und evt. in der Kategorie:Europäische Union einbringen bzw. richtig verlinken. Ich hab da so meine Probleme mit dieser Technik. Danke für euer Rechts- Interesse. bis bald u. Grüße v. --Elkawe 12:14, 4. Sep 2006 (CEST)
- Ach herrje, jetzt sehe ich erst, was du meinst: deinen neuen Artikel "EU-Recht". Also ich habe dir meine Meinung dazu auf der dortigen Diskussionseite gesagt. --Alkibiades 16:21, 4. Sep 2006 (CEST)
Kategorie:Abmahnung
Es gibt jetzt die Kategorie:Abmahnung, die ihrerseits noch unketegorisiert ist. Hat jemand Ideen, wo man sowas sinnvoll einordnen könnte? Andernfalls würde ich die Kategorie:Wikipedia:Löschkandidat vorschlagen... --Alkibiades 18:34, 20. Sep 2006 (CEST)
- Danke für den Hinweis in Sachen Jur-Cats, war mir bislang nicht bekannt. Ach so, in Sachen "Abmahnung" hab ich mal SLA-Formular ausgefüllt... Gruß --Zollwurf 08:16, 23. Sep 2006 (CEST)
- War anscheinend erfolgreich, danke. --Alkibiades 10:13, 23. Sep 2006 (CEST)
Was haltet ihr von einer Kategorie:Verfassungsgeschichte? In die würden dann Artikel aus der Kategorie:Rechtsgeschichte wie Augustverträge, Novemberverträge, Lex Bennigsen, Lex Miquel-Lasker, Lex Hohenlohe usw. ein- bzw. umsortiert. Die Kategorie würde ich dann unter Kategorie:Rechtsgeschichte und Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht einordnen. --C.Löser Diskussion 12:33, 27. Sep 2006 (CEST)
- Könnte ich mich für begeistern. Allerdings sind die genannten fünf Artikel etwas wenig und dünn. Wenn dann kann man auch die ganzen alten Verfassungen mit reinnehmen. Also: Deutsche Bundesakte, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung. --Alkibiades 19:43, 27. Sep 2006 (CEST)
- So, ich habe schon einiges zusammengesucht. --C.Löser Diskussion 00:06, 28. Sep 2006 (CEST)
- Sieht ganz nett aus, richtig schön gefüllt. Mir ist übrigens aufgefallen, dass die Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht mit über 200 Einträgen durchaus noch weitere Entlastung vertragen könnte. Wenn du da noch Vorschläge hast... --Alkibiades 08:29, 28. Sep 2006 (CEST)
Vielleicht die Geschäftsordnungen der Bundesorgane in eine Kat "Innenrecht", aber entlasten würde das die Kat auch nicht wirklich. Oder man teilt das tatsächlich in eine Kat Staatsrecht auf, die dann eine Kat Verfassungsrecht enthält. --C.Löser Diskussion 18:47, 28. Sep 2006 (CEST)
- Bloß nicht, ich habe doch mal irgendwo was dazu geschrieben, wie schwer das zu differenzieren ist. --Alkibiades 00:36, 29. Sep 2006 (CEST)
Diese Kategorie ist - neben der Kategorie:Betrug - ein Auflösungsprodukt der Kategorie:Täuschung. Ich habe hier alles mit Rechtsbezug eingeordnet, was kein Betrug ist, und bitte die Juristen um Weiterverteilung der Artikel. --Gratisaktie 11:38, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Dein Engagement ja in allen Ehren, aber meiner Ansicht bedarf es weder der Kategorie:Täuschung (Recht) noch der Kategorie:Betrug. Die Kategorie:Täuschung ist so eine typische Wst-Schlagwortkategorie, die man mit meinem Segen auch ganz schnell hätte entsorgen können. Die Artikel werden sich schon irgendwo anders einordnen lassen. Im übrigen haben die meisten der dort einsortierten Artikel kaum etwas mit Täuschung im Rechtssinne zu tun. Es bedarf jedenfalls keiner Kategorie, die die Artikel zusammenfasst. --Alkibiades 19:04, 10. Okt. 2006 (CEST)
-- Nachrichtlich hierher kopiert von Kategorie Diskussion:Recht (Sonstiges). Ich bin dafür, die Kategorien zu löschen. --Alkibiades 19:07, 10. Okt. 2006 (CEST)
Siehe Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland) --wau > 17:29, 24. Nov. 2006 (CET)
Kategorie löschen
(Kopie von Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland) --Bubo 容 20:23, 4. Dez. 2006 (CET))
Ich schlage vor, diese Kategorie zu löschen und die Artikel in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu überführen. Die Kategorisierung der Rechtsquellen erfolgt nach ihrem Geltungsbereich. Lediglich die Kategorie:Steuergesetz (Deutschland) weicht von diesem Grundsatz ab und ordnet zusätzlich nach der Rechtsmaterie. Ich denke, dass die Kategorie:Steuerrecht ausreicht, um die sachlich-fachlich zusammengehörigen Rechtsnormen in einer Kategorie zu sammeln. --Forevermore 18:13, 23. Nov. 2006 (CET)
- Aufgrund der Besonderheit des Fachgebiets Steuerrecht, sehe ich einen Sinn in der Kategorie. Wir verlassen damit auch nicht das System der Gliederung nach Geltungsbereich, da die Kategorie eben nur deutsche Gesetze umfasst. Auch ist es durchaus sinnvoll, die überbordende Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu untergliedern. --Alkibiades 19:51, 23. Nov. 2006 (CET)
- Ich halte es dennoch für sinnvoll, alle Rechtsquellen direkt in die gleichnamige Kategorie einzuordnen und nicht teilweise in Unterkategorien, die ich dann durchsuchen darf, wenn ich mir einen Gesamtüberblick über das (deutsche) Recht verschaffen will. --Forevermore 20:57, 23. Nov. 2006 (CET)
- Tendiere auch zu löschen. Das Kategoriensystem droht schon wieder auszufransen. --Bubo 容 23:17, 23. Nov. 2006 (CET)
- Darüber ist hier schon mal diskutiert worden. Ich denke, dass hier ein Problem ist, dass die Kat. Rechtsquelle (Deutschland) übervoll ist. Und zwar schon so voll, dass nicht einmal die Unterkategorie Steuergesetz (Deutschland) angezeigt wird, wenn man die erste Seite (erste 200 Artikel) ansieht. Da kann man durchaus diskutieren, ob es besser ist, alle Artikel in einer zu vollen Kategorie zu haben, die man dann erst durchblättern muss, oder ob man durch Unterkategorien eine sinnvolle Ordnung schaffen soll. Das Problem ist natürlich, welche Unterkategorien. Ich wäre da ganz pragmatisch und würde einige wenige große Unterkategorien nach Sachgruppen bilden (eine davon Steuergesetz) und den ganzen Rest wie bisher lassen. Ich finde, es ist anzustreben, dass möglichst alle Artikel einer Kategorie auf eine Seite passen. Sehr unglücklich finde ich, dass die Software, dann, wenn die Artikel auf mehrere Seiten verteilt werden, auch die Unterkategorien nach dem Alphabet mit auf mehrere Seiten verteilt. Unterkategorien sollten aus Gründen der Übersicht immer auf der ersten Seite stehen.-wau > 13:44, 24. Nov. 2006 (CET)
Man kann ja über alles diskutieren, aber man sollte sich 1. auf eine Art der Kategorisierung einigen und 2. diese dann auch konsequent umsetzen. Was wir jetzt haben, ist eine halbgare Sache. Deshalb mein Vorschlag: Lasst uns die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) unverändert behalten und die fachliche Zuordnung der Rechtsquellenartikel dergestalt vornehmen, dass wir ausschließlich Kategorien wie beispielsweise Kategorie:Steuerrecht verwenden. Kategorien, die auf -gesetz enden, werden gelöscht. --Forevermore 14:18, 25. Nov. 2006 (CET)
- Gerade das entspricht nicht dem entwickelten Kategoriesystem wie wir es bisher verstanden haben. Die Kat. Steuerrecht ist eine Kategorie, die zum Kategorienzweig Rechtsgebiet gehört. In solche Kategorien werden Artikel zu einzelnen Themen eines bestimmten Rechtsgebiets eingeordnet. Gesetze haben wir bisher bei den Rechtsgebieten gerade nicht eingeordnet, sondern gesondert unter dem Zweig Rechtsquellen. Selbst wenn man sie noch zusätzlich in die Rechtsgebiete packt, gehören sie auch zu den Rechtsquellen. Da sehe ich das Hauptproblem: Dass die Rechtsquellenkategorie übervoll ist mit derzeit 418 Artikeln, mit den Steuergesetzen wären wir dann bei 442, Tendenz steigend, wenn wir das fleißig abarbeiten, sind wir bald bei ein paar Tausend. Das spricht für eine Untergliederung, die eigentlich sinnvoll nur nach Rechtsmaterien vorgenommen werden kann. Über die Benennung könnte man ja diskutieren, ich formuliere mal bloß als Arbeitstitel: Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Steuerrechts, Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Privatrechts. Oder meinst Du, wir sollen die ganzen Rechtsquellenkategorien abschaffen? --wau > 16:53, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich habe keinerlei Problem mit einer Kategorie, in der sich mehrere hundert Artikel befinden. Insofern habe ich mir bisher auch keine Gedanken über eine weitere Untergliederung der Kategorie:Rechtsquelle gemacht. Aber wenn die Mehrheit dafür stimmt, sollten wir das ernsthaft diskutieren. --Forevermore 17:12, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich gebe zu, dass die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) durchaus zahlreiche Einträge enthält und dass die Übersichtlichkeit mehr als nur darunter leidet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es wirkliche Alternativen gibt. Bei jeder Konkretisierung sehe ich immer die Gefahr, dass bestimmte Gesetze, die Querschnitte zwischen einzelnen Rechtsmaterien bilden (Bsp.: SGB VIII), in mehr als nur eine Kategorie einsortiert werden muss. Die Rechtswirklichkeit macht mich jedoch schaudern, wenn ich an die Zukunft denke: 4.000 Gesetze, 17.000 Rechtsverordnungen auf Bundesebene würden die Grenzen sprengen. Insoweit macht es meines Erachtens dann doch wiederum Sinn, eine Untergliederung entsprechend dem Vorschlag von wau vorzunehmen. Vielleicht kann eine Systematisierung dann entsprechend der FNA-Gliederung erfolgen. --AHK 12:49, 26. Nov. 2006 (CET) Ich weiß, dass hätte man auch kürzer haben können...
- Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Dazu ein Beispiel: Viele Gesetze enthalten OWi- oder Strafvorschriften. So könnte man das SGB X denn auch in die Kategorie: Rechtsquelle des deutschen Strafrechts einsortieren, mit Fug und Recht aber auch in Kategorien zum Sozialrecht, Verfahrensrecht und Datenschutzrecht. Diese Materien sind ebenfalls im SGB X geregelt. Wir schaffen uns dadurch nur neue Kategorisierungsprobleme. Dann doch lieber alles in eine Kategorie. Denn dass wir wirklich irgendwann tausende von Artikeln zu Gesetzen haben, wie es wau befürchtet/erhofft, sehe ich noch nicht. --Forevermore 17:32, 26. Nov. 2006 (CET)
- Warum wäre die Mehrfachkategorisierung ein Problem? sebmol ? ! 17:39, 26. Nov. 2006 (CET)
- Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Dazu ein Beispiel: Viele Gesetze enthalten OWi- oder Strafvorschriften. So könnte man das SGB X denn auch in die Kategorie: Rechtsquelle des deutschen Strafrechts einsortieren, mit Fug und Recht aber auch in Kategorien zum Sozialrecht, Verfahrensrecht und Datenschutzrecht. Diese Materien sind ebenfalls im SGB X geregelt. Wir schaffen uns dadurch nur neue Kategorisierungsprobleme. Dann doch lieber alles in eine Kategorie. Denn dass wir wirklich irgendwann tausende von Artikeln zu Gesetzen haben, wie es wau befürchtet/erhofft, sehe ich noch nicht. --Forevermore 17:32, 26. Nov. 2006 (CET)
- Weil wir dann statt einer prall gefüllten Kategorie zehn oder zwanzig prall gefüllte Kategorien hätten. --Forevermore 19:29, 26. Nov. 2006 (CET)
- Nur mal ein Einwurf am Rande: Wenn eine Kategorie so voll ist (wie offenbar Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)), dass sie unübersichtlich wird, dann muss man halt Unterkategorien schaffen. Nur, sinnvoll sollten diese doch wohl sein. --Pelz 23:42, 26. Nov. 2006 (CET)
Nochmal zum Thema Unterkategorien. Ich halte diese wie gesagt in manchen Fällen für hilfreich. Es dürfte aber ziemlich unmöglich sein, alle Rechtsquellen einer Unterkategorie zuzordnen. Das bedeutet, dass der Großteil der Rechtsquellen weiterhin in der Überkategorie bliebe. Eine systematische Untergliederung dieser Kategorie ist damit kaum möglich. Es können nur in einzelnen geeigneten Fällen Abschichtungen vorgenommen werden. Man müsste also, wenn man sich darauf einlassen will, die geeigneten Fälle ermitteln. --Alkibiades 16:38, 29. Nov. 2006 (CET)
- Letztlich sehe ich nur eine Untergliederung nach dem Vorschlag von
Wau als möglich an. Die Alternative, die Rechtsquellen nach Charakter - formelles Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung - zu differenzieren, ist m.E. nur ein Provisorium; schon jetzt überwiegen die Gesetze und würden auch ohne Rechtsverordnungen Überfüllung (+) ergeben. --AHK 18:00, 29. Nov. 2006 (CET)
- Grundsätzlich sehe ich ja auch die Untergliederung von Wau als möglich an. Die Frage ist nur, ob man dann alle Rechtsquellen nach Rechtsmaterien einteilen will, oder nur die geeigneten. Eine vollständige thematische Untergleiderung dürfte aber wie gesagt unmöglich sein. Jetzt ist also die Frage, ob wir halbe Sachen machen wollen. --Alkibiades 19:23, 29. Nov. 2006 (CET)
- Mir sind volle Kategorien lieber als halbe Sachen. Ich würde eine thematische Untergliederung sofort unterstützen, wenn sie denn möglich wäre. Ist sie aber m. E. nicht. Deshalb halte ich an meinem ursprünglichen Vorschlag fest und befürworte weiterhin die Überführung der Unterkategorie Steuergesetz in die Rechtsquellen-Kategorie. --Forevermore 21:02, 29. Nov. 2006 (CET)
Ich sehe drei mehr oder minder gleichwertige Lösungswege:
- Meine persönliche Präferenz ginge dahin, dem Vorschlag, mit dem diese Diskussion eröffnet wurde, zu folgen und die Kategorie:Steuergesetz vollständig in die zu überführen. Mich störte es nicht, wenn diese sehr voll würde, weil dies in der Natur der Sache liegt, wenn man eine "Sammlung" der deutschen Gesetze und Verordnungen erreichen möchte. Die systematischen Feinheiten werden schließlich im Bereich Rechtsgebiet erschöpfend dargestellt.
- Wenn der Verdruss über die volle Kategorie, die von der Software nur ungenügend verwaltet wird, überwiegt, ist eine Untergliederung durchaus möglich. Tatsächlich wurde sie bereits begonnen, indem Unterkategorien für das Berliner und das bayerische Landesrecht geschaffen wurden. Man könnte diese Ebene um das Bundesrecht ergänzen, was allerdings noch keine große Erleichterung wäre, und das Bundesrecht dann z. B. nach Privatrecht und öffentlichem Recht differenzieren. Der Übersichtlichkeit wird das nicht schaden, solange zwei Bedingungen eingehalten werden: Zum ersten muß eine Unterteilung gefunden werden, die auf die anderen Nationen übertragen werden kann, wenn einmal zweitausend Artikel in der Kategorie: Rechtsquelle (Osttimor) einsortiert sind, und zum zweiten muß, damit es systematisch nachvollziehbar bleibt, darauf geachtet werden, daß alle Artikel, die nicht übergeordneter Natur sind, auf die Unterkategorien verteilt werden.
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob eine solche Unterteilung nötig ist. Arbeitsaufwendig wäre sie bestimmt, aber durchführbar ist sie sicherlich auch, wenn das denn gewünscht wird. - Die dritte Möglichkeit ist systematisch wenig überzeugend, dafür aber einfach und den Gegebenheiten bei Wikipedia entsprechend: wir warten ab, bis irgendein Admin naturwissenschaftlicher, medizinischer oder sonstiger Herkunft die Kategorien kurzerhand löscht. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen sollte das nicht allzu lange dauern.
-- Stechlin 15:59, 30. Nov. 2006 (CET)
- Mir persönlich behagt am ehesten die Lösung mit den Unterkategorien am besten. Mit Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht etc. kann man bestimmt schon einen ganzen Haufen sinnvoll ordnen. Auf der anderen Seite ... wenn ich an den absoluten Laien denke ... weis der, in welche Unterkategorie das von ihm gesuchte Gesetz fällt??? Vielleicht wäre eine erste Hilfe, wenn man oben mal das Alphabet einfügt, um direkt zum gewünschten Buchtstaben zu springen. An Stechlin: Deine dritte Möglichkeit entspricht in der Tat häufig den Gegebenheiten ... das durfte auch ich als Neuling hier schon feststellen. --Pe-sa 17:42, 30. Nov. 2006 (CET)
- Ich mogel mich mal dazwischen: Derzeit umfasst die D-Rechtsquellen-Kategorie drei Seiten. Eine Aufteilung auf die Unterkategorien Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht würde nicht unbedingt für Abhilfe sorgen. Die Kategorie Strafrecht wäre recht übersichtlich, die anderen beiden Kategorien aber ziemlich voll und sie würden wohl nicht auf je eine Seite passen. "Da waren sie wieder, meine drei Probleme." (Zitat Otto) Man müsste also so fein kategorisieren, dass möglichst keine Kategorie mehr als 200 Artikel umfasst. Das wird schwierig und erschwert auch die systematische Suche nach einer Rechtsquelle, die man nicht genau zuordnen kann. --Forevermore 18:34, 1. Dez. 2006 (CET)
Stechlins Stellungnahme zeigt die Mängel der Software: Er schreibt, es gäbe Unterkategorien für Landesrecht von Bayern und Berlin, tatsächlich gibt es solche Unterkategorien für 4 weitere Bundesländer, was man aber erst sieht, wenn man über den Link "Weitere 200" weiterblättert. Dabei wäre es doch wichtig, gleich auf den ersten Blick einen Überblick über alle Unterkategorien zu bekommen. Natürlich ist die gegenwärtige Situation auch für die Steuergesetze unglücklich: Sucht man "Abgabenordnung", findet man sie nicht im Alphabet eingeordnet, sieht aber auch nicht gleich auf der ersten Seite die Unterkategorie für die Steuergesetze.
Auf eine Lösung durch Uwe Gille sollte man nicht warten. Er kann sich schließlich nicht um alle Kategorien außerhalb seine Fachgebiets kümmern.--wau > 19:01, 30. Nov. 2006 (CET)
Nachtrag: Nach etwas Nachdenken habe ich in der Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) mal alle Unterkategorien vorne hingestellt. --wau > 19:33, 30. Nov. 2006 (CET)
- Diese Lösung finde ich recht sinnvoll. Vielen Dank! --Forevermore 18:34, 1. Dez. 2006 (CET)
Danke Waugsberg. Dann kann aber die systemfremde Kategorie Steuergesetz wohl wirklich gelöscht und in die jetzt etwas übersichtlichere Kategorie Rechtsquelle (Deutschland) integriert werden, oder? Stechlin 16:31, 2. Dez. 2006 (CET)
Jetzt ich nochmals: Die Umstellung von wau ist zu begrüßen. Im Übrigen möchte ich zur Unterteilung in Zivilrecht/Öffentliches Recht (ist Strafrecht ja auch) erwidern, dass es immer zu Friktionen kommen wird: Um ein aktuelles Beispiel heranzuziehen: § 717 Abs. 2 ZPO ist ein materiell-rechtlicher (Schadensersatz-)Anspruch, gehört also zum Zivilrecht, es wird aber niemand bestreiten, dass der größte Teil des Gesetzes dem öffentlichen Recht als Verfahrensrecht zuzuordnen ist. Probleme wird's wohl auch mit dem Nebenstrafrecht geben (ich denke da an § 148b GewO: Fahrlässige Hehlerei...). M.E. ist Stechlin insoweit zu folgen: die Kategorie mag sich immer mehr füllen, bersten wird sie nicht. --AHK
Mal ein kurzes (Zwischen-)Fazit: Ich meine eine Tendenz in Richtung Löschen zu erkennen, aber vielleicht täusche ich mich auch und der Wunsch war wieder einmal nur Vater des Gedankens. Falls wir argumentativ alle Pros und Kontras vorgetragen und gewürdigt haben, könnten sich ja die Unentschlossenen jetzt zu einer klaren Aussage entschließen. Ich für meinen Teil plädiere immer noch für löschen. --Forevermore 19:58, 4. Dez. 2006 (CET)
- Die Kategorie habe ich geleert. Diese Diskussion werde ich auf Kategorie Diskussion:Recht kopieren und einen SLA stellen. --Bubo 容 20:23, 4. Dez. 2006 (CET)
Chemie und Recht
Ich habe gerade beantragt, die neue Kategorie:Chemie und Recht in Kategorie:Chemikalienrecht umzubenennen. Zur Diskussion: Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2006/Dezember/9 --Alkibiades 13:38, 9. Dez. 2006 (CET)