Zum Inhalt springen

Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Diese Seite befindet sich derzeit im Review-Prozess
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. September 2004 um 14:12 Uhr durch Get-back-world-respect~dewiki (Diskussion | Beiträge) (Die Anklagepunkte: Kriegsverbrechen der Alliierten). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Acht der Angeklagten in Nürnberg
vordere Reihe v.l.n.r.: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel
dahinter: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden erstmals in der Geschichte Politiker und Militärs sowie führende Personen aus der Wirtschaft persönlich für das Planen und Führen eines Angriffskrieges und für den Massenmord an Menschen in Konzentrations- und Vernichtungslagern zur Verantwortung gezogen. Die Verhandlung fand vor dem eigens für den Prozess einberufenen Internationalen Militärgerichtshof (IMG) ("International Military Tribunal" IMT) statt und dauerte vom 15. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946. Die Folgeprozesse u.a. gegen Ärzte, Juristen, führende Personen aus der Wirtschaft fanden ebenfalls in Nürnberg statt, wegen des beginnenden Kalten Krieges wurden damit aber nur amerikanische Militärgerichte befasst.

Rechtshistorisch sind die Kriegsverbrecherprozesse damit Vorläufer des 2003 eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof, (ICC) in Den Haag.

Vorgeschichte

Unter den Alliierten sowie allen vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Ländern bestand Einigkeit, dass eine Vergeltung, wie sie in vergangenen Jahrhunderten nach Beendigung von Kriegen verübt wurde, ausgeschlossen bleiben sollte. Deshalb hatten sich bei den Treffen während und unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg (Konferenz von Teheran (1943), Konferenz von Jalta (1945) und Potsdamer Konferenz (1945) ) die drei alliierten Parteien, USA, Großbritannien und die Sowjetunion darauf geeinigt, die Verantwortlichen für die Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Auch Frankreich erhielt einen Platz im Tribunal. Die Form dieser Rechenschaft war lange umstritten.

Auf der Moskauer Konferenz im Oktober 1943 sprach sich US-Außenminister Cordell Hull zunächst für Standgerichte gegen die Hauptkriegsverbrecher aus, die Delegation der Sowjetunion zollte Beifall. Der britische Außenminister Anthony Eden forderte dagegen einen Prozess, der alle Rechtsnormen beachte. Unter dem Stellvertretenden US-Kriegsminister John McCloy formierte sich 1944 eine eine "Law-and-Order"-Bewegung. Am 18. Januar 1945 einigten sich auf amerikanischer Seite Richter Samuel Rosenman, Henry Stimson vom Kriegsministerium und der Justizminister (er war später Richter des Internationalen Militärgerichtshofs) Francis A. Biddle auf einen ordentlichen Prozess. Auch der vormalige Prozessgegner Franklin D. Roosevelt änderte seinen Standpunkt. Winston Churchill lobte am 22. Oktober 1944 die Haltung Josef Stalins – der nach einem Meinungswandel auch einen ordentlichen Prozess wollte. Obwohl die Briten kurzzeitig wieder schwankten, ließen sie sich letztlich von den Amerikanern überzeugen. Damit war der Weg für einen regulären Prozess frei, für den eigens der Internationale Militärgerichtshofs (IMG) eingerichtet wurde. Der IMG sollte die Planung und Führung eines Angriffskriegs, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten sowie die Gräueltaten in den Konzentrations- und Vernichtungslagern der Nationalsozialisten untersuchen und ahnden.

Rechtsgrundlagen der Arbeit des IMG war zum einen das internationale Kriegsrecht. Hierzu gehörten u.a.:

  • die Haager Landkriegsordnung,
  • die 1907 verabschiedeten acht Seekriegskonventionen, die sich mit dem Status feindlicher Schiffe, der Umwandlung von Handelsschiffen in Kriegsschiffe, der Verlegung von Minen und der Bombadierung von Küsten befassten,
  • das Londoner U-Boot-Protokoll von 1938,
  • der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928, mit welchem Krieg als Mittel nationaler Politik geächtet wurde (von 44 Nationen, darunter Deutschland, unterzeichnet),

zum anderen Strafbestimmungen über Mord, Totschlag und Körperverletzung.

Ort und Zeitdauer des Prozesses

Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen, für Nürnberg sprach jedoch, dass der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis dazugehörte. Außerdem war Nürnberg die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage gewesen, und somit war es auch von symbolischer Bedeutung, die führenden Nationalsozialisten gerade hier abzuurteilen. Die Verhandlungen begannen am 14. November 1945. Am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurden die Urteile verkündet.

Der Prozess

Die Anklagepunkte

Die vier Anklagepunkte lauteten:

  1. Verschwörung gegen den Weltfrieden
  2. Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges
  3. Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht
  4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Unter Punkt 3 waren die Verbrechen an der Zivilbevölkerung angeklagt; die Verbrechen des Holocaust wurden unter dem vierten Anklagepunkt verhandelt. Ein Teil der Verbrechen des Holocaustes, etwa die Ermordung der deutschen Juden auf polnischem Territorium war allerdings nicht nur ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sondern auch ein Kriegsverbrechen.

Kriegsverbrechen der Alliierten wie die massiven Bombardierungen von Zivilisten wurden nie juristisch verfolgt (siehe Feuersturm von Hamburg, Luftangriff auf Dresden).

Die Ankläger

Die vier Hauptankläger waren

  1. Robert H. Jackson (USA),
  2. Roman A. Rudenko (UdSSR),
  3. Sir Hartley Shawcross (Großbritannien) und
  4. François de Menthon (Frankreich).

Sie bedienten sich eines umfangreichen juristischen Mitarbeiterstabs, um die Anklage vertreten und den Prozess zügig vorantreiben zu können.

Die Richter

Auf der Richterbank saßen:

  1. Francis A. Biddle und John J. Parker (USA),
  2. Iola T. Nikitschenko und Alexander F. Wolchkow (UdSSR),
  3. Sir Geoffrey Lawrence und Norman Birkett (Großbritannien) sowie
  4. Henri Donnedieu de Vabres und Robert Falco (Frankreich).

Den Vorsitz des Gerichts übernahm der für seine Umsicht bekannte Brite Lord Geoffrey Lawrence, die erste Sitzung des Gerichts im Kammergerichtsgebäude in Berlin wurde von Iola T. Nikitschenko eröffnet.

Die Auswahl der Angeklagten

Bei der Auswahl der Angeklagten versuchten die Ankläger, die sich in verschiedenen Bereichen weit fächernde kriminelle Energie des nationalsozialistischen Regimes abzudecken. Hierbei stellte sich zunächst das Problem, wer überhaupt in Frage kommen konnte. Adolf Hitler und Joseph Goebbels waren, ebenso wie Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich tot, Adolf Eichmann und Martin Bormann unauffindbar (letzterer stand aber bis zum Ende auf der Liste und wurde in Abwesenheit verurteilt), in mancher Hinsicht griff man notgedrungen auf Personen zurück, die nicht in vorderster Reihe gestanden hatten – und deren Namen der Nachkriegsgeneration nicht unbedingt geläufig sind. So geschehen auch im Fall des Hans Fritzsche, der in russische Gefangenschaft geraten war und stellvertretend für Joseph Goebbels als Angeklagter für die Propagandamaschinerie auf der Anklagebank saß. Mit Bedacht wählte man Personen aus, die repräsentativ für bestimmte Einrichtungen und Bereiche waren. Für die Anklagebank waren daher repräsentativ vorgesehen (dahinter jeweils der Verteidiger):

Für die nationalsozialistische Führung:

  1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Otto Stahmer,
  2. Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Günther von Rohrscheid (bis 05.02.1946, danach Dr. Alfred Seidl),
  3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt - war bereits tot) (Anklagepunkte 1,3,4) - Dr. Friedrich Bergold,
  4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Fritz Sauter (bis 05.01.1946), danach Dr. Martin Horn),
  5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1,3,4) - beging vor Prozessbeginn Selbstmord,
  6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als Wegbereiter Hitlers) (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Egon Kubuschok.

Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):

  1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Otto Nelte,
  2. der Chef des Wehrmachtsführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1 – 4) - Prof. Dr. Franz Exner und Prof. Dr. Hermann Jahrreiß.

Für die Kriegsmarine:

  1. Großadmiral Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943) (Anklagepunkte 1,2,3) - Dr. Walter Siemers,
  2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943 - 1945) (Anklagepunkte 1,2,3) - Flottenrichter Otto Kranzbühler.

Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) - und damit auch für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:

  1. Der Chef des RSHA Ernst Kaltenbrunner (Anklagepunkte 1,3,4) - Dr. Kurt Kaufmann.

Für die Kriegswirtschaft:

  1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Hans Flächsner,
  2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Robert Servatius,
  3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1,2) - Dr. Rudolf Dix,
  4. Reichsbankpräsident (von 1939 - 1945) Walther Funk (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Fritz Sauter,
  5. Unternehmer Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (krankheitsbedingt prozessunfähig).

Für die Verbrechen in den (ehemals) besetzten Gebieten (und insbesondere in Konzentrationslagern):

  1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Alfred Seidl,
  2. der Reichskommissar in den Niederlanden Arthur Seyß-Inquart (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Gustav Steinbauer,
  3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiet Alfred Rosenberg (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Alfred Thoma,
  4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von Neurath (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Otto von Lürdinghausen,
  5. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (1943 - 1945) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1 – 4) - Dr. Otto Pannenbecker .

Für die nationalsozialistische Propagandamaschinerie:

  1. Der Herausgeber des Hetzblatts "Der Stürmer" Julius Streicher (Anklagepunkte 1,4) - Dr. Hans Marx,
  2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3,4) - Dr. Heinz Fritz,
  3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von Schirach (Anklagepunkte 1,4) - Dr. Fritz Sauter.

Die institutionelle Zuordnung der einzelnen Angeklagten soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Verschränkungen in der Verantwortlichkeit für die zahlreichen Verbrechen unter dem nationalsozialistischen Regime gab. So zum Beispiel war Göring selbstverständlich mitverantwortlich für die Kriegsführung, die Befehle des Reichssicherheitshauptamtes und den Holocaust, ebenso, wie Kaltenbrunner nicht nur für die Deportationen, sondern auch für die Verbrechen in den Konzentrationslagern verantwortlich zeichnete.

Angeklagte Organisationen

Die Verhandlung

Die Verhandlung wurde nach dem Muster des amerikanischem Strafprozesses durchgeführt. So wurden die Angeklagten nach der Verlesung der Anklage einzeln aufgerufen zur Frage, ob sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen (alle bekannten sich nicht schuldig). Außerdem wurde das für das amerikanische Prozessverfahren typische Kreuzverhör praktiziert, bei welchem auch die Angeklagten in den Zeugenstand treten konnten. Dokumente und Unterlagen (belastende wie entlastende) wurden in vier Sprachen übersetzt (englisch, französisch, russisch und deutsch). Insgesamt wurden 240 Zeugen gehört, 300.000 eidesstattliche Erklärungen zusammengetragen; das Sitzungsprotokoll umfasst 16.000 Seiten.

Auch in technischer Hinsicht stellte das Verfahren vor dem IMG ein Novum in der Geschichte zu Gerichtsprozessen dar: Es wurden eine Vielzahl von Simultandolmetschern bereit gestellt, die die Fragen der Ankläger und des Gerichts sowie die Zeugenaussagen für die Angeklagten ins Deutsche übersetzten, genauso wie umgekehrt die Aussagen der Angeklagten für die übrigen Beteiligten in die jeweilige Fremdsprache übersetzt wurden.

Urteile gegen die Hauptangeklagten

Für eine Verurteilung der Angeklagten bedurfte es von vier Richterstimmen einer Mehrheit von drei Voten, die sich dafür aussprachen. Im Fall von Schacht und von von Papen führte die Patt-Situation (2 : 2) zum Freispruch, für eine milde Bestrafung des Angeklagten Fritzsche sprach sich nur der sowjetische Richter Nikitschenko aus.

Die Anklagepunkte (siehe oben): (1) - Verschwörung gegen den Weltfrieden; (2) - Angriffskrieg; (3) - Verbrechen gegen das Kriegsrecht; (4) - Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Angeklagter Anklagepunkte Schuldig in Urteil
Martin Bormann 1,3,4 3,4 Todesurteil (in Abwesenheit)
Karl Dönitz 1,2,3 2,3 10 Jahre Haft
Hans Frank 1,3,4 3,4 Todesurteil
Wilhelm Frick 1,2,3,4 2,3,4 Todesurteil
Hans Fritzsche 1,3,4 - Freispruch
Walther Funk 1,2,3,4 2,3,4 lebenslange Haft
Hermann Göring 1,2,3,4 1,2,3,4 Todesurteil (tötete sich vor der Vollstreckung selbst)
Rudolf Heß 1,2,3,4 1,2 lebenslange Haft
Alfred Jodl 1,2,3,4 1,2,3,4 Todesurteil
Ernst Kaltenbrunner 1,3,4 3,4 Todesurteil
Wilhelm Keitel 1,2,3,4 1,2,3,4 Todesurteil
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach 1,2,3,4 - Verfahrenseinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Robert Ley 1,2,3,4 - (tötete sich vor Prozessbeginn selbst)
Konstantin von Neurath 1,2,3,4 1,2,3,4 15 Jahre Haft
Franz von Papen 1,2 - Freispruch
Erich Raeder 1,2,3 1,2,3 lebenslange Haft
Joachim von Ribbentrop 1,2,3,4 1,2,3,4 Todesurteil
Alfred Rosenberg 1,2,3,4 1,2,3,4 Todesurteil
Fritz Sauckel 1,2,3,4 3,4 Todesurteil
Horace Greely Hjalmar Schacht 1,2 - Freispruch
Baldur von Schirach 1,4 4 20 Jahre Haft
Arthur Seyß-Inquart 1,2,3,4 2,3,4 Todesurteil
Albert Speer 1,2,3,4 3,4 20 Jahre Haft
Julius Streicher 1,4 4 Todesurteil

Mit Ausnahme von Speer und Kaltenbrunner reichten alle anderen Verurteilten Gnadengesuche beim alliierten Kontrollrat ein. Diese wurden jedoch abschlägig beschieden.

Die elf Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt.

Hinsichtlich der mitangeklagten Organisationen waren laut Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs als nicht verbrecherisch einzustufen

  • die Reichsregierung,
  • das Oberkommando und der Generalstab der Wehrmacht und
  • die SA.

Sonstiges

Der Ort des Prozesses ist heute im Rahmen von Führungen am Wochenende zu besichtigen: Justizpalast, Schwurgerichtssaal 600, Fürther Str. 110.

Die Folgeprozesse

Gegen Ende des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden die Spannungen zwischen den USA und der Sowjet-Union größer: der Kalte Krieg begann. Die weiteren Verfahren wurden deswegen allein von den Amerikanern durchgeführt.

Literatur

  • Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 14. November 1945 - 1. Oktober 1946. Amtlicher Text Verhandlungsniederschriften. Nürnberg 1947; Fotomechanischer Nachdruck: Frechen 2001, Bände 1-23. ISBN 3898361217
  • Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 14. November 1945 - 1. Oktober 1946. Amtlicher Text Urkunden und anderes Beweismaterial. Nürnberg 1947; Fotomechanischer Nachdruck: München/Zürich 1984, Bände 1-18.
  • Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943-1952. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3596135893.
  • Steffen Radlmaier (Hrsg.): Der Nürnberger Lernprozess - Von Kriegsverbrechern und Starreportern, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3821845031
  • Alfred Seidl, Der Fall Rudolf Hess 1941 - 1987. Dokumentation des Verteidigers, München 1997
  • Werner Maser, Nürnberg - Tribunal der Sieger, Düsseldorf 1977, ISBN 3430163552

Siehe auch: