Zum Inhalt springen

Akademischer Grad

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. August 2003 um 10:28 Uhr durch Marc Tobias Wenzel (Diskussion | Beiträge) (typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als akademischer Grad wird ein universitäres Ausbildungsniveau bezeichnet, dass urkundlich belegt ist. Siehe auch Universität. Eine universitäre Ausbildung kann nach dem Erwerb einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung "Abitur" einer spezialisierten Hochschulzugangsberechtigung "Fachabitur" oder nach sonstiger Feststellung der fachlichen Eignung begonnen werden.

Eine Ergänzung dieses Artikels ist wünschenswert.

Zusammenstellung von akademischen Graden, Studienetappen

Die Zeitangaben beziehen sich auf Regelzeiten bei Vollzeitstudium, die tatsächliche Dauer kann selbstverständlich davon abweichen.