Zum Inhalt springen

Praktikum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. November 2006 um 07:23 Uhr durch Hubertl (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 85.182.32.135 (Beiträge) rückgängig gemacht und letzte Version von Schmiddtchen wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Praktikum bezeichnet die praktische Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung. Als Praktikant bezeichnete man im 16. Jahrhundert ursprünglich eine Person, die unsaubere Praktiken betreibt. Seit dem 17. Jahrhundert hat sich die heute gebräuchliche Bedeutung eingebürgert, dass es sich dabei um jemanden handelt, der ein Praktikum absolviert. Praktika sind grundsätzlich Tätigkeiten zur Ausbildung oder Probe. Im Arbeitsleben kommt es jedoch auch immer häufiger vor, dass Praktikanten aus Kostengründen als Ersatz für reguläre Arbeitnehmer beschäftigt werden: der Begriff "Generation Praktikum" steht zugleich für verschiedenste Praktika hintereinander, ohne dass die (eher) ehrenamtliche Tätigkeit in eine bezahlte mündet. In bestimmten, geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereichen ist ein Berufseinstieg ohne die vorherige Ableistung unbezahlter Praktika kaum noch möglich. Vor kurzem wurde eine Petition gegen den Missbrauch von Praktikanten an den Bundestag gerichtet, die online unterschrieben werden kann (siehe Weblinks).

Arbeitswelt

Als Praktikum wird innerhalb der Personalwirtschaft eine Tätigkeit bezeichnet, die im Rahmen der beruflichen Ausbildung (auch Studium) praktische Erfahrungen im künftigen Beruf vermitteln soll. Ein Praktikum kann im Rahmen eines Betriebspraktikums bei einem Betrieb stattfinden, in Hochschulen kann dies auch im Rahmen eines Kurses der Fall sein. Praktika können auch als Bestandteil einer von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) im Rahmen des SGB III absolviert werden.

In Deutschland sind Praktikanten in der Regel - unabhängig von der Höhe des Entgelts - sozialversicherungsfrei, wenn

  • sie ein Praktikum gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ableisten und
  • das Studium zum ersten akademischen Abschluss gehört.


Ein Praktikum ist dann sozialversicherungspflichtig, wenn es durch die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule nicht abgedeckt ist. Rechtsgrundlage: SGB5.§6.(1).3

Alle anderen Praktikanten sind sozialversicherungspflichtig, wenn das monatliche Entgelt 400,00 EUR übersteigt (Geringfügigkeitsgrenze). Der weit verbreiteten Auffassung, dass Praktikanten unentgeltlich zu arbeiten haben widerspricht die Rechtsprechung. So hat das hessische Landesarbeitsgericht bereits 1999 in einem entsprechenden Verfahren festgestellt, dass Praktikanten gemäß Berufsbildungsgesetz (BerBiFG) grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben (Link unten). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Praktikant Arbeiten verrichtet, die berufstypisch für eine reguläre Fachkraft gelten. Die entsprechende Entlohnung hat sich dann theoretisch an den verkehrsüblichen Gehältern zu orientieren. Oft bemisst sich die Entlohnung nach dem Lebensalter des Praktikanten.

Bei zunehmender Arbeitslosigkeit ist das oft Theorie. Viele sind letztlich froh, überhaupt genommen zu werden und Praktikantenvergütungen verglichen mit vor zehn, zwanzig Jahren gekürzt oder entfallen: und das ohne vergleichbare Chance auf nachfolgende Beschäftigung / Anstellung - trotzdem oft wohl ein kleineres Übel. Inzwischen ist in Deutschland deshalb von einer "Generation Praktikant" die Rede.

Praktikanten, die Unterhaltssicherungsleistungen der Arbeitsagentur erhalten, haben während eines Betriebspraktikum im Rahmen von öffentlich finanzierten Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen keinen gesonderten Anspruch auf eine Vergütung, da der Lebensunterhalt für ihre berufliche Bildung bereits finanziert wird.

Schule

In naturwissenschaftlichen Fächern sind Praktika zum einen Stunden in denen Experimente durchgeführt werden. In Baden-Württemberg geschieht dies in manchen Klassenstufen sogar in einem eigenen Schulfach.

An vielen Schulen wird in den oberen Klassen die Möglichkeit geboten, im Rahmen eines Praktikums in einem Betrieb mehr über Berufe und die Arbeitswelt zu erfahren (z.B. BOGY).

Einen besonders großen Stellenwert haben Praktika an Waldorfschulen. In den Klassen 9 bis 12 werden zumindest ein Landwirtschaftspraktikum, ein Feldmesspraktikum (angewandte Mathematik) und ein Sozialpraktikum von jeweils zwei bis vier Wochen Länge absolviert. An vielen Waldorfschulen werden noch weitere Möglichkeiten für Betriebspraktika geboten, zum Teil verbunden mit Elementen der Berufsausbildung bis hin zu anerkannten Berufsabschlüssen, die parallel zum Waldorfschulabschluss und staatlichen Schulabschlüssen erworben werden. In Haupt- und Realschulen wird das Praktikum meist in der 9. Klasse angeboten; in Gymnasien in der 9. oder 10. Klasse. Für Schüler ist es sehr wichtig einen Blick in das Arbeitsleben zu werfen.

Siehe auch

Literatur

  • Fasel, Christoph et al. (2005): PraktikumsKnigge - Leitfaden zum Berufseinstieg, clash jugendkommunikation, ISBN 3980990508.
  • Püttjer, Christian und Uew Schnierda (2006): Bewerben um ein Praktikum, Campus Verlag, ISBN 3593378159.
  • Steffen Kraft: Generation Praktikum - Mehr Mut, mehr Wut. In: Süddt. Ztg. vom 02.05.2006