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Portal Diskussion:Recht

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von MobyDick in Abschnitt GEZ
Bearbeitung des Portal:Recht
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Einzelabschnitte
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Diskussionsseite
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung. Einem ähnlichen Zweck soll nach Vorstellung der Initiatoren auch die Redaktion Recht und Soziales dienen.
Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:


Infobox Gesetz

Hallo allerseits, wir haben bei fast jedem Gesetzesartikel eine Infobox. Bei Prostitutionsgesetz wurde sie jetzt gelöscht; mit dem Argument betrifft es aber wohl alle Artikel (vgl. Benutzer_Diskussion:JakobVoss#Prostitutionsgesetz. Kann jemand eine solche Vorlage basteln oder hab ich nur was falsches verwendet? Danke und schöne Grüße, --103II 12:10, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich halte die Löschung für sehr unerfreulich. Sie ist wohl auf eine gewisse Überheblichkeit des Löschenden zurückzuführen. Mal sehen, ob er als nächstes darangehen will, bei sämtlichen 356 Gesetzen mit Infoboxen diese zu löschen und deren kompletten Inhalt sinnloserweise in den Artikeltext einzustellen. Solange die Richtlinien nicht dahingehend geändert werden, dass Infoboxen nur mit Hilfe von Vorlagen erstellt werden, besteht kein Grund, die Boxen bei den Gesetzen allein deshalb zu löschen. --wau > 16:42, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Man sollte nicht abwarten, ob sich dieses Vorgehen weiter fortsetzt. Ich persönlich habe zu viel Arbeit in die Infoboxen investiert, als dass ich jetzt seelenruhig zugucke, wie ein Fachfremder fröhlich seine unmaßgebliche Meinung durchsetzt. --Forevermore 19:36, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe Benutzer_Diskussion:JakobVoss gebeten, an dieser Stelle doch mal mitzureden. --Pelz 22:02, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Auch ohne eine "Richtlinie" ist die Verwendung von Vorlagen für Infoboxen besser als direkt Tabellen in den Artikel zu schreiben. Ich habe allerdings nicht vor, das nur um einer Grundsatzentscheidung willen überall umzuändern. An dem dem Artikel, wo ich maßgeblich mitarbeite, habe ich die Box jedoch erstmal rausgenommen. Dass der sachliche Inhalt einer Infobox immer auch im Artikeltext vorkommen sollte, ist noch eine andere Sache. In jedem Fall denke ich jedoch nicht, dass eine Grundsatzdiskussion produktiv ist – stattdessen sollten wir besser weiter qualitative Artikel schreiben. Ich kann allerdings gerne bei der Entwicklung einer Infobox-Vorlage mithelfen, wenn dazu Interesse besteht. -- Nichtich 22:15, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Infobox wieder eingefügt. --h-stt !? 22:16, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich war schon vor ein paar Monaten darauf angesprochen worden, die Boxen durch "echte" InfoBoxen zu ersetzen, hatte aber dankend abgelehnt, da wir gerade erst überal die Vorlage:Prettytable-R Gesetz eingebaut hatten. An sich ist das aber eine gute Idee; ich habe jetzt auch Vorlage:Infobox Gesetz angelegt; die Programmierung bzgl. der Nichtanzeige bei nichtübergebenen Parameter steht aber noch aus, ich habe da schon bei jemandem angefragt ob er helfen könnte. Auch die Erläuterungsseite für die jetzigen Boxen sollte dorthin übertragen werden. Solange das nicht fertig ist sollten die jetzigen Infoboxen aber überall drinnenbleiben. --C.Löser Diskussion 22:30, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wir sind, wenn ich die Dis bisher richtig verfolgt habe, darüber einig, dass wir eine Info-Box brauchen. Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Dem totalen Verlust der Infobox würde ich nicht zustimmen können. Ob allerdings die Infobox eine Tabelle oder eine Vorlage ist, scheint mir, sorry, zweitrangig. --Pelz 23:35, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht hierher kopiert --wau > 17:58, 18. Okt. 2006 (CEST):Beantworten
Hallo allerseits, es geht um die Vorlage:Infobox Gesetz, die die Wikipedia:Formatvorlage Gesetz ersetzen soll. Die Vorlage ist jetzt soweit fertig, ihr müsstet mal gucken, ob euch dei Parameternamen gefallen und die Farben usw. Der Vorteil ggü. der Formatvorlage wird sein, dass wir Änderungen an der Farbe, der Tabelle und der Beschriftung nun zentral in der Vorlage ändern können, ohne alle Gesetzesartikel editieren zu müssen. In den Artikeln Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Prostitutionsgesetz, Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist die Vorlage bereits eingebunden. --C.Löser Diskussion 20:38, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Das ist ja ganz gut geworden. Dem Vorteil, einzelne Gestaltungsmerkmale global ändern zu können, steht der Nachteil gegenüber, dass man bei einem einzelnen Gesetz, wo man etwa auf einen zusätzlichen Gesichtspunkt hinweisen will, nicht noch einfach eine zusätzliche Zeile dazuschreiben kann. Aber das werden seltene Ausnahmefälle sein, in 99% wird die Infobox funktionieren, daher überwiegen die Vorteile und wir sollten die Infobox verwenden. (Vielleicht kann man vorsichtshalber die Formatvorlage zunächst noch bestehen lassen für solche Ausnahmefälle.) Zur Farbgebung wäre ich dafür, alle Zeilen einheitlich einzufärben mit Ausnahme der Hinweiszeile ganz am Ende. Für die Überschrift "Basisdaten" könnte man allerdings noch eine etwas kräftigere Farbe zur Hervorhebung in Betracht ziehen. Ich habe hier mal farblich etwas ausprobiert (dort auch eine vereinfachte Fassung der Formatvorlage). --wau > 21:42, 18. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Das gefällt mir noch ein wenig besser. Danke an beide Bastler! --Bubo
Danke wau, die Farbgebung finde ich sehr schön, ich habe sie gleich mal übernommen (In der Vorlage wird es bei mir noch nicht angezeigt; es ist aber bspw. in SÜG zu sehen). Hast du konkrete Beispiele für eventuelle Zusätze? Man könnte das vielleicht von vornherein mit einprogrammieren. --C.Löser Diskussion 22:01, 18. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, ob man eventuelle Zusätze generell einprogrammieren könnte, es werden wohl immer Spezialfälle sein, die sich nicht leicht verallgemeinern lassen. Ich erinnere mich vage, dass es einmal kurz hintereinander zwei Änderungen eines Gesetzes mit stark abweichenden Inkrafttretensdaten gab, wo ich zur Klarheit beide Änderungsgesetze mit Inkrafttreten nebeneinander aufgenommen habe (die spätere war schon in Kraft, die frühere trat erst ein Jahr später in Kraft). Oder man könnte an ein Steuergesetz denken, das für mehrere Steuerjahre jeweils novelliert wird (etwa UStG 2005, UStG 2006, UStG 2007), da könnte es sinnvoll sein, mehrere Neufassungen anzugeben. --wau > 00:48, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Mühe, das sieht alles sehr gut aus. --103II 15:15, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Die Infobox bereitet Probleme, wenn das Gesetz mehr als ein Rechtsgebiet betrifft, siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. --Forevermore 18:47, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Bei Abweichungen vom Normalfall ist eine Infobox nicht so flexibel. Das spricht in diesem Fall dafür, die Infobox so zu ändern, dass das Rechtsgebiet doch nicht automatisch verlinkt wird, so dass man auch mehrere Gebiete eintragen kann. --wau > 19:44, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Vermerk: Der letzte Gedanke ist so umgesetzt worden. Also "Rechtsmaterie" normal verlinken! Es ist auch möglich, mehrere verlinkte Rechtsmaterien anzugeben. --wau > 20:24, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Literaturmeinung

(auch Redir von Herrschende Meinung)

Der Artikel ist grässlich. Hat jemand von euch Zeit und Lust, ihn in einen enzyklopädischen Text zu ändern? Ansonsten würde ich ihn massiv zusammenstreichen und die ganzen Wertungen entfernen. Ich würde auch eine Verschiebung auf hM befürworten, dann müssten noch zwei Sätze zur herrschenden oder etablierten Rechtsprechung rein. --h-stt !? 15:41, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ohne tieferes Wissen über das deutsche Verständnis des Rechtsbegriffs erscheint mir nach Lesen dieses Artikels, dass Literaturmeinung und herrschende Meinung nicht dasselbe sind. Habe ich das falsch verstanden? sebmol ? ! 16:07, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Also meinem Verständnis nach bezieht sich "h.M." auf Lehre + Rechtsprechung; wenn explizit die herrschende Lehre gemeint ist wird normalerweise von "h. L." oder "herrscheinder Meinung in der Literatur" gesprochen bzw. geschrieben. Man findet aber vereinzelt auch Fußnoten, in denen h.M. mit Literaturmeinung gleichgesetzt ist, was ich aber quasi als Mindermeinung erachte ;-) --C.Löser Diskussion 16:14, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Aus solchen Einzelepisoden scheint eine gewisse Spannung/Meinungsverschiedenheit zwischen der Bedeutung der Rechtsprechung im Vergleich zu der der juristischen Lehre zu sprechen... sebmol ? ! 16:27, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ja, die Rspr ist halt das, worauf die Praktiker setzen, weil das naturgemäß vor Gericht die Meinung ist, die sich - spätestens bei Revision oä - durchsetzt. Das was heute in der Lehre gelehrt wird, kommt etwa 25 Jahre zeitversetzt auch in der Praxis von Verwaltung und Justiz an. --C.Löser Diskussion 16:36, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ich wäre weiterhin für ein Verschieben auf Herrschende Meinung, kürzen um den ganzen Unfug und dann die zwei Felder Herrschende Rechtsprechung und Herrschende Meinung in der Literatur mit ihren Unterschieden herausarbeiten. Der Teil zur Mindermeinung kann IMHO im wesentlichen bleiben (Mindermeinung ist noch ein Redir auf den Artikel). Meinungen? --h-stt !? 17:18, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich glaube man kann sich lange darüber streiten, wie hM und hLit abgegrenzt werden können. Es gibt sogar Doktorarbeiten zu dem Thema: Thomas Drosdeck, "Die herrschende Meinung, Autorität als Rechtsquelle : Funktionen einer juristischen Argumentationsfigur", Berlin : Duncker & Humblot, 1989, ISBN 3-428-06673-1 sowie Stefan Althaus, Die Konstruktion der herrschenden Meinung in der juristischen Kommunikation, München, Univ., Diss., 1994. (kein ISBN?). Man sollte - denke ich - bevor man was zu dem Thema schreibt, dort nachschauen. Sonst ist die Gefahr, dass man im Nebel stochert, zu groß. Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass das Lemma "Literaturmeinung" eher unglücklich ist. --Alkibiades 17:28, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Es wäre vielleicht nicht schlecht, aus dem Artikel zwei zu machen:

  • Literaturmeinung könnte darauf eingehen, dass es in Deutschland eine sehr starke akademische Fachliteratur gibt, die ohne Bindung an Gerichtsentscheidungen abweichende Ansichten vertreten kann; weiter auch auf die Verknüpfungen: Zitierpraxis der Gerichte (international nicht überall üblich) einerseits, publizistische Tätigkeit von Richtern andererseits.
Vielleicht war es doch keine gute Idee,als im Juli 2005 der Artikel h.M. in den Artikel Literaturmeinung integriert wurde ([1]). --Alkibiades 18:39, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich denke, dass alle Aspekte in einen Artikel passen, halte aber Herrschende Meinung für das bessere Lemma. --h-stt !? 14:39, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich stimme H-stt zu: Besser Umbenennung in "Herrschende Meinung" und alles in einen Artikel. Auch in Rechtsprechung#Rechtsprechung im engeren Sinn sind noch Ausführungen, die zu diesem Artikel passen würden.--wau > 11:38, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wenn überhaupt ein einheitliches Lemma, dann "LMeinungsstreit". Die herrschende Meinung ist gerade nicht die Mindermeinung und auch nicht die Literaturmeinung oder auch die herrschende Literaturmeinung. Eine abhandlung der krassen Gegenteils (Mindermeinung) oder von etwas abweichenden (Loiteraturmeinung) unter einem Lemma ist zumindest unglücklich. Die Redirect-Lösung ist IMHO insofern bereits verfehlt. --Kriddl 20:37, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Päderastie

Dieser gesamte Artikel bereitet mir Kopfschmerzen. Ein neuer Pädo-Tummelplatz hat sich da gebildet. Am liebsten würde ich ihn löschen lassen. --JdCJ Sprich Dich aus... 21:30, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wen meinst denn du? PDD? Gratisaktie (den hast du ja ohnehin erfolgreich vertrieben)? Markus Cyron? Fg68at? Harddisk? Dann wäre da noch der mir zugegebenermaßen unbekannte Benutzer Fulcher (dessen Beiträge zumindest offenbaren, dass er sich (babeltaugliche Formulierung) "mit dem Thema beschäftigt" - genauer hab ich sie nicht durchgeschaut - und eine IP seit dem 1. Oktober. Die meisten Edits in der Zwischenzeit stammen von dir (es handelt sich aber um inhaltlich wirkungslose Kategorieänderungen). Scheint also doch auf den ersten Blick allen in bester Ordnung, oder - denn sonst hättest du dich ja inhaltlich engagiert, oder? Und was hat das mit dem Portal:Recht zu tun? Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 01:13, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Es handelt sich im wesentlichen um eine kulturgeschichtliche Darstellung des Phänomens, am Schluss noch eine Darstellung der Strafbarkeit. Nach meinem Empfinden wird Päderastie auch nicht verherrlicht. Rechtliche Probleme sehe ich in dem Artikel insofern nicht und frage mich auch, was das Portal:Recht damit zutun haben soll. --Kriddl 09:54, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich sehe es anders, habe noch in anderen Portalen nachgefragt. Trotzdem Danke für die Antwort. --JdCJ Sprich Dich aus... 12:08, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Richtlinien

Neben der mittlerweile recht gut gefüllten Kategorie Entscheidung des EuGH ist mir gerade aufgefallen, dass die Fusionsrichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zinsrichtlinie und die Zins-Lizenz-Richtlinie samt und sonders noch tiefrot sind. Sind entsprechende Artikel lediglich nach geheimnisvollen Namenskonventionen unauffindbar abgelegt worden, oder gibt es tatsächlich noch keine Artikel? Sind immerhin "heiße Eisen" im Bereich der europäischen Besteuerungsregelungen ... Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 22:22, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Frage zu einem LA

Hierher kopiert von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht --wau > 23:28, 23. Okt. 2006 (CEST):Beantworten
Ist der Inhalt von Scootertuning eine Anleitung zum Frisieren von Mopeds? -- Cherubino 14:14, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Auch, aber nicht nur. Tuning als solches ist nicht strafbar. --Bubo 18:34, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Latein

De minimis oder Minima non curat praetor? --wau > 00:31, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Tja, das geht beides. Für letzteres habe ich aber eine Quellenangabe gefunden: Cicero, De natura deorum 3 § 86 und Dig. 4, 1, 4 (Callistrat), so jedenfalls bei Liebs zulesen. Inhaltlich haben die beiden Sprichwörter einen etwas unterschiedlichen Schwerpunkt, dürften heute aber synonym gebraucht werden. --103II 09:20, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Lärmausgleich

Ich habe den Artikel Lärmausgleich auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen, weil Unsinn darin steht und ich so ungern LA stelle. Vielleicht kann hier jemand helfen ? Gruß, --Akustik 14:21, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Beim Portal:Physik wird man vermutlich eher helfen können. --Bubo 21:38, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Lärmausgleich ist eben kein in der Akustik oder Physik eingeführter Begriff. Bei Google finden sich aber einige Erwähnungen im Sinne von "finanzieller Ausgleich für Beeinträchtigung durch Lärm", deshalb meine Anfrage hier. Mittlerweile läuft LA. Ein freundlcher Gruß an alle Strigidae, --Akustik 09:49, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Marie Besnard

Hallo, liebe Rechtsexperten!

Ich würde gerne einen Artikel über Marie Besnard schreiben. Diese Dame war Angeklagte in einem spektakulärem Prozess in den 1940er/1950er Jahren. Ihr wurden 13 Giftmorde zur Last gelegt. Aus Mangel an Beweisen wurde sie allerdings freigesprochen. In der französischen Wiki gibt's einen Artikel über sie, der Fall ist allerdings relativ umfangreich (bei 13 Morden und 14 Jahren Gerichtsverhandlung kein Wunder). Da sie freigesprochen wurde - ist sie dann überhaupt relevant? Oder soll ich es gleich sein lassen? Und was soll man da am besten schreiben? ... war Angeklagte in einem Mordprozess? ... war eine mutmaßliche Mörderin, der man aber nichts nachweisen konnte? Lieben Gruß, --Tröte 21:18, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Wie wäre es mit " war angeklagte in einem spektakulärem von ... bis ... dauernden Mordprozess und wurde aus Mangel an Beweisen schließlich freigesprochen." Relevanz möglicherweise wegen der Verfahrensdauer und dem (dann zu belegenden Medienecho gegeben. --Kriddl 21:40, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Siehe auch en:Marie Besnard. --Bubo 21:44, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Das ist auf jeden Fall relevant, es gibt eine Menge Literatur zu dem Fall. Also nur zu! --103II 10:11, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Gut, danke. Dann werde ich mich irgendwann in den nächsten Tagen mal dran setzen. Grüße, --Tröte 11:37, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Lange hat's gedauert, jetzt isser fertig. Bitte gucken, ob das so okay ist und natürlich verbessern. Vielen Dank. --Tröte 15:08, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Happy Birthday und Review

Als eines, soweit ich sehe, der ältesten Portale in der deutschen Wikipedia überhaupt, herzliche Glückwünsche zum dritten Geburtstag (etwas verspätet die Versionsgeschichte gibt den 23. Oktober an). Da ist es wohl mal wieder an der Zeit für einen Review auf dem Weg für eine Kandidatur als informatives Portal. - Helmut Zenz 10:06, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Redaktionen

Nur als kleine Info: In der Redaktion Geisteswissenschaften werden Überlegungen über die Entwicklung von Redaktionen angestellt. Da kann man von Hauptredaktionen und Unterredaktionen lesen, unter anderem auch von einer "Redaktion Jura, Politologie und Soziologie", an der mir momentan besonders die Farbe gefällt. --wau > 15:35, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Weil sie noch rot ist? --Grüße, DINO2411FYI 15:58, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Strafrecht

Hi, ich wollte die Fachleute auf diese recht umfangreiche Änderung in Strafrecht aufmerksam machen. Ich kann nicht beureilen was davon OK ist oder nicht. Also bitte mal drüber gucken. Danke. --JuTa Talk 19:06, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Danke, ist von Seewolf zurückgesetzt worden. --Bubo 22:26, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Der Artikel war - entschuldigung - vom Aufbau her vorher nicht all zu gut und ist es auch nachher nicht. Gravierende Fehler habe ich auf die Schnelle jedenfalls nicht gefunden. --103II 22:36, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Die Änderungen (... noch immer gültigen recht bitteren "Gedanken" ... usw.) waren m. E. aber auch nicht sehr hilfreich. --Bubo 22:47, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Auch wieder wahr. Ich dachte nur, da müsste man ohnehin mal verschiedenes überarbeiten. --103II 15:02, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Volksgerichtshof

Hallo, ich will mal die von mir angezettelte Diskussion im Portal Geschichte hierher verlagern.
Bei vielen Biographien von Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944 steht:zum Tode verurteilt und am ... hingerichtet. Das impliziert meiner Meinung nach die Aussage, dass die Urteile rechtens waren. Dafür sprechen, so meine ich, die alten BGH-Urteile, nach denen praktisch kein Richter des VGH wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Die Gedenkstätte Deutscher Widerstand [[2]] schreibt im Regelfall ermordet, womit die Urteile als nicht rechtens klassifiziert werden. Dafür spricht m.E. unser heutiges Rechtsverständnis. Als einzigen Ausweg seh ich zur Zeit nur die Formulierung:Tode verurteilt und am ... gehängt/enthauptet. Wie seht ihr das Problem ?? --Störfix 10:41, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Kürz es bitte nicht als VGH ab, das könnte in Süddeutschland etwas irritieren ;-) Natürlich waren es Morde, aber wenn es kein Urteil gibt, das das so sieht, sollte man es hier nicht schreiben. "verurteilt" impliziert nicht unbedingt, dass das Urteil richtig war, deshalb ist es neutral genug. Ansonsten: "getötet" oder meinetwegen "gehängt/enthauptet" ist doch auch neutral. AUs dem Artikel Volksgerichtshof geht im Übrigen ausreichend hervor, was von dessen Verfahren zu halten ist... --103II 11:13, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Neutral sind m.E. der Fakt verurteilt, von wem steht ja da und was davon zu halten ist ergibt sich damit, und Fakt ist auch die Todesart. Nur ob die Sachs selbst als Hinrichtung oder Mord zu bezeichnen und damit zu werten ist (Wertung ist immer eine Meinung), stellt sich mir als Frage. Ist der neutral klingende Begriff Hinrichtung nicht eine Verharmlosung (Geschichtsverfälschung?) und somit auch POV? --Störfix 11:27, 9. Nov. 2006 (CET) P.S. ich zitiere Hinrichtung: Eine Hinrichtung ist die Tötung eines sich in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe. Nach dieser Definition wäre Hinrichtung das richtige Wort.Beantworten
Hinrichtung ist völlig angemessen. Das heutige Rechtsverständnis spielt hier keine Rolle, weil dadurch eben auch eine revisionsistische Betrachtungsweise zu Stande kommt. sebmol ? ! 12:20, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Insbesondere der Artikel über Hans-Joachim Rehse mit den zugehörigen Ürteilsbegründungen ist dazu zu erwähnen. --13:55, 9. Nov. 2006 (CET)
Nach meinem Sprachverständnis sagen „verurteilt“ und „hingerichtet“ ausschließlich, dass diese Vorgänge nach dem äußeren Anschein „justizförmig“ erfolgten. Diese Angaben sind richtig: Es gibt ein „Urteil“ und die Tötung wurde äußerlich als dessen „Vollzug“ kommuniziert. Eine Wertung, ob der Volksgerichtshof materiell ein Gericht gewesen ist und ob Urteil oder Vollstreckung rechtmäßig gewesen sind, ist in der Verwendung dieser Verben m.E. nicht verborgen. Diesem Sprachverständnis entsprechend werden die Begriffe auch in (willkürliche Beispiele aus vielen) Jesus von Nazareth, Sokrates, Imre Nagy, Nelson Mandela, Anna Boleyn oder Walter LaGrand verwendt, ohne dass damit eine Bewertung zum Ausdruck gebracht wird. --Andrsvoss 17:49, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

GEZ

Hallo Leute. Ich habe den Artikel aufgrund eines primären Editwars vollgesperrt, nun hat sich eine der beiden Fraktionen (aus deren Sicht ich natürlich in der falschen Version) gesperrt habe) bei mir gemeldet, dass der strittige Link zu unrechtmäßigem Handeln aufrufe. Es wäre lieb, wenn einer von euch mal kurz eine Einschätzung geben könnte, ob das halbwegs realistisch ist (nein, kein rechtsverbindliches Gutachten). --Gardini · Spread the world 05:33, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wenn er wirklich glaubt, dass es sich hierbei um eine Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit (§ 116 OWiG) handelt, soll er eben den Betreiber der Website anzeigen ... -- kh80 •?!• 11:02, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Warum sokllte ich? Der verlinkte Artikel ist völlig legal, und die Verweigerung einer Auskunft egegnüber der GEZ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Das aber bedeutet nicht, dass der verlinkte Artikel konform mir den WP-Grundsätzen ist.
Es handelt sich bei diesem Link um einen "Ratgeber", in dem bestimmte Reaktionen auf die GEZ-Anschreiben juristisch bewertet werden. Dabei wird duchaus korrekt dargestellt, dass man unter bestimmten Umständen zwar zu einer Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet sei, aber es wird auch in aller Deutlichkeit - ganz bestimmt auch mit dem Hintergedanken des "Ratgebens" - darauf hingewiesen, dass eine Verweigerung dieses Rechtsanspruchs gegenüber der GEZ in aller Regel keinerlei juristische Konsequenzen hat.
WP ist kein Ratgeber, und die eindeutige Stellungnahme des verlinkten Artikels ist ein POV. Beides hat in WP keinen Platz. --MobyDick 13:28, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Identitätsfeststellung (Recht)

Der Begriff ist lediglich aus Sicht des privaten Sicherheitsgewerbes geschrieben und beinhaltet folglich nur einen kleinen Teil der eigentlichen Bedeutung. -- Wo st 01 (2006-11-11 14:47 CEST)

Ich habe den Artikel komplett neu geschrieben, ich bitte um Helfer bei der Verbesserung. Unsicher bin ich mir noch über die Gestaltung des Artikels in der jetzigen Form. Zudem ist der privatrechtliche Teil sehr kurz ausgefallen, auch über das Verfahren vor Gericht kann ich leider nicht viel beisteuern.
Ich hoffe, wenigstens mit dem Rest einigermaßen richtig zu liegen. -- Pionic 12:00, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten