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Diskussion:Bundestagswahlrecht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Vergänglichkeit in Abschnitt Sitzverteilung ab 2020
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Sitzverteilung ab 2020

Hat eigentlich für den 20. Bundestag mal jemand nachgerechnet, wie die Änderungen sich in der Praxis auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben (also dass es eine Gegenüberstellung nach Sitzverteilung 2013 und 2020 für das Wahlergebnis gibt)? Wäre vielleicht zur Anschaulichkeit noch interessant. --2003:C4:DF24:C91E:89B3:C65A:1F5B:D56 12:15, 4. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Gute Idee, könnte man mal machen. Vermutlich kein großer Unterschied, die (geringe) Reduzierung der Direktmandate greift ja erst ab 2023, aber ein paar Mandate Unterschied wird es schon geben. -- Perrak (Disk) 13:48, 4. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Bin auch dafür. Hab was gefunden. [mandatsrechner.de], auf Experte stellen, nur bei "Wahlrecht" umstellen, auf "Berechnen" klicken und dann die Sitzverteilungen vergleichen. Hab das Ergebnis gerade im Artikel hinzugefügt. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 11:38, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Das Ganze ist größtenteils TF und eindeutig falsch sind die Aussagen, die Regierungsparteien hätten profitiert und kleinere Parteien wären benachteiligt worden. Profitiert hat von den damaligen Regierungsparteien nur die CSU, alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien außer SSW hatten einen kleinen Nachteil beim Mandatsanteil und die CSU ist mit gut 5 % auf Bundesebene selbst klein. Ob eine Verkleinerung um 51 Sitze nun eine geringe Auswirkung ist - steht so in der Quelle (die keine Zahlenangaben dazu macht), könnten man aber auch anders beurteilen und wenn man schon eine solche hypothetische Verteilung reinbringt, sollte auch die Gesamtverkleinerung 51 Sitze drinstehen. Habe die ärgste TF gelöscht, ist aber immer noch überwiegend TF und kann so nicht bleiben.--FfD (Diskussion) 16:49, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Du hast Recht, dass man die Formulierungen teilweise falsch verstehen kann. Danke für den Hinweis. Sie sind deswegen noch keine TF, habe sie trotzdem bei meinem neuen Vorschlag von geradeeben draußengelassen, um dir entgegenzukommen. Teilweise hast Du deine Entfernungen aber leider gar nicht begründet, diese habe ich daher wiedereingefügt. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 11:06, 28. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Doch, es ist TF und um eine allgemeine Aussage treffen zu können wie „wurde das Vorgehen der Partei kritisiert als Ausnutzen der „Regierungsmacht, um sich für die nächste Wahl einen Startvorteil zu verschaffen““ müsste es deutlich mehr geben als einen einzigen Kommentar in der Zeit. Ansonsten kann höchstens schreiben, dass die Zeit oder ein anderes Presseorgan oder Autor xy eine bestimmte Meinung vertrete. Einen ohnehin schon eher langen Artikel mit teilweise komplizieren Thema mit einzelnen Pressekommentaren aufzublähen, ist nicht sinnvoll. Wenn die drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate die Mehrheitsverhältnisse wesentlich beeinflusst hätten, könnte man das ausführlicher behandeln, das war aber nicht der Fall. Je größer ein Parlament ist, desto unwahrscheinlicher, dass drei Sitze den Ausschlag geben. Dass bei Verhältniswahl vollständiger Proporz vorgesehen ist, ist so auch nicht richtig, das ist in der Praxis sogar bei kaum einem Parlament so. Schon die Sperrklausel ist ein recht großer Eingriff. Die Freien Wähler hatten z. B. über eine Million Stimmen und ca. 20-mal so viel wie der SSW, aber keinen Sitz. Außerdem spricht die Quelle von Kritik an Verzerrung des Wählerwillens, von Zweitstimmenanteilen ist nicht die Rede.--FfD (Diskussion) 12:32, 28. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Jetzt befasst sich sogar schon das BVerfG mit den Beschwerden der anderen Parteien[1], Du hast zwischenzeitlich aber ohne ausreichende Begründung sämtliches Kritisches herausgelöscht... Bei der Reform 2023 hingegen lässt Du sogar bloße Ankündigungen von Beschwerden drinstehen? Bitte beweise durch Änderungen, die dieses Ungleichgewicht zwischen den Abschnitten reparieren, deine politische Neutralität ggü. der CDU/CSU, andernfalls muss ich leider eine Exzellenz-Abwahl anstrengen.--Vergänglichkeit (Diskussion) 14:43, 18. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Erstens nehme ich hier keine Arbeitsaufträge entgegen, zweitens lasse ich mich nicht durch eine Drohung beeindrucken, drittens lasse ich mir keine Parteilichkeit unterstellen und viertens muss ich hier auch nicht meine Aufrichtigkeit beweisen.
Zu einer nicht rein technischen Wahlrechtsänderung werden sich natürlich immer einige Meinungsartikel finden lassen, auch kritische zur aktuellen Reform. Aktuell fehlen die ganz, sowohl zu den drei unausgeglichenen Überhangmandaten als auch zur aktuellen Reform, von daher kein Neutralitätsverstoß. Die rechtlichen Änderungen und politische Bedeutung der aktuellen Reform sind auch nicht zu vergleichen mit der Änderung vor der letzten Wahl.
Soll man eine ohnehin schon recht langen Artikel mit für viele Leser eher schwer verständlichem Thema noch mit einer Reihe von Pressestimmen aufblähen? Gerade das könnte auch zu einem Neutralitätsproblem werden, wenn man die eigene Meinung mit der Auswahl genehmer Pressestimmen zum Ausdruck bringt.
Der Bundestag beschloss eine Änderung, die ungewöhnlich viel Aufmerksamkeit erregte. Das brachte auch mehr Nutzer in den Artikel. Habe versucht, es zu straffen und sinnvoller platziert. Das hätte man sicher kürzer fassen können, aber wenn jemand unbedingt zwischen abstrakter Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde unterscheiden will, ist das nichts, worüber ich einen großen Streit anfange. Man kann die Aktualität auch nicht ganz außen vor lassen, wenn das Thema ausnahmsweise mal größere Aufmerksamkeit findet. Wenn du meinst, dass ein laufendes Verfahren beim dem BVerfG erwähnt werden muss, ist es nicht an mir, aktiv zu werden.--FfD (Diskussion) 19:46, 18. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Angabe der Begründung

Ich bin weiterhin dafür, die Begründung für die Revision anzugeben. Du hast den diesbezüglichen Halbsatz im Mai entfernt mit der Begründung "Agitprop", was mich weiter an deiner Neutralität zweifeln lässt. Wir sollten die Begründung aber auf jeden Fall angeben, sonst bleibt unsere Leserschaft ratlos zurück.--Vergänglichkeit (Diskussion) 14:59, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Abgesehen von dem doppelten Verb ist die Einfügung weder von den angegebenen Einzelnachweis gedeckt noch als Meinung formuliert. Konsens für die erneute Einfügung bestand offensichtlich auch nicht. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:31, 24. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Natürlich Zustimmung. Konsens bestand sowieso nicht und die Begründung meinerseits steht weiter oben bereits. Ich bin nicht verpflichtet, das zu wiederholen, weil jemand nicht sinnerfassend lesen kann oder will. Obendrein bodenlose Frechheit, meine Neutralität in Zweifel zu ziehen, wenn man selbst eindeutig nicht neutral agiert.--FfD (Diskussion) 12:43, 24. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich wiederhole: Im Artikel wird unten bei 2023 die Motivation angegeben, deswegen muss hier auch die Motivation oder wenigstens überhaupt die offizielle Begründung angegeben werden dürfen, alles andere wäre ein klarer Verstoß gegen WP:NPOV. Hier mein neuer Vorschlag für die Ergänzung unter Berücksichtigung der Kritik von Pistazienfresser. Diesmal würde ich die Infos wie bei 2023 hinten anfügen und auch grammatikalisch genau gleich formulieren ("Sie wenden sich gegen die…"). Die Ergänzung dieser Info kannst Du also gar nicht weiter kategorisch ablehnen – es geht nur noch um die genaue Formulierung, bitte arbeite hier also endlich konstruktiv mit mir zusammen.
Sie wenden sich gegen die Nichtzuteilung mancher Überhangsmandate, die den Parteienproporz verzerre und so die Prinzipien der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) und der Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) verletze.[1][2][3] Die damalige Regierungskoalition habe ihre Regierungsmacht ausgenutzt, um sich durch die Wahlrechtsänderung selbst zu bevorteilen.[4][5][6][7][8] Außerdem seien die Regelungen unklar formuliert.[1][2][3]
Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 19:32, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

"Verfassungsklage" - gemeint wohl Abstrakte Normenkontrolle nicht Verfassungsbeschwerde

Vgl. zu den Voraussetzungen unter Normenkontrolle#Abstrakte Normenkontrolle. Jedenfalls Friedrich Merz möchte das mit der CDU/CSU-Fraktion (Handelblatt). In der FAZ steht nur etwas von "Klage vor dem Bundesverfassungsgericht". Vom "Freistaat Bayern" (gemeint wohl Bayrische Landesregierung) steht in beiden angegebenen Artikel nichts, allerdings hier vom Bayrischen Innenminister. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:38, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten

"Bild München" zitiert Markus Söder: "Die Staatsregierung wird eine Normenkontrollklage einreichen. Die CSU wird Verfassungsbeschwerde erheben". 109.43.177.254 15:16, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Habe die Süddeutsche für die bevorstehende Verfassungsbeschwerde der CSU zitiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:41, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Der Artikel ist schon groß, da sollten Newstickermeldungen ihn möglichst nicht unnötig weiter vergrößern. Welchen Leser interessiert hier der Unterschied zwischen abstrakter Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde? Das kann man in einem Satz abhandeln. Wer die abstrakte Normenkontrolle nutzen kann, nutzt natürlich diese. Die Union hat dafür genug Abgeordnete, die CSU allein und die Linkspartei nicht. Wer wann genau was ankündigt, ist wohl kaum von zeitüberdauernder Bedeutung. Wesentlich ist, dass geklagt wird aus bestimmten Gründen. Bis zur Entscheidung in Karlsruhe in welchem Sinn auch immer könnte man den Absatz sehr kurz halten, da es darüber hinaus nichts Berichtenswertes gibt. Ob wirklich alle klagen, die es angekündigt haben, ist auch nicht sicher. Es könnte teilweise kontraproduktiv sein. Die bayerische Staatsregierung würde bei einer Klage Regelungen anfechten, die es teilweise auch im bayerischen Landtagswahlrecht gibt. Bayern hat auch keine Grundmandatsklausel und ist das einzige Bundesland, wo es möglich ist, dass ein Direktkandidat keinen Sitz bekommt, obwohl er vorne liegt. Liegt die Partei unter 5%, bekommen ihre Bewerber keinen Sitz, selbst wenn sie ihren Stimmkreis „gewinnen.“--FfD (Diskussion) 19:49, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Jedenfalls Söder meint, die Reform würde gegen den Föderalismus (bzw. dessen Grundsätze) verstoßen. Da der weder Grundrecht noch grundrechtsgleiches Recht ist, wäre dies nicht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Und ursprünglich stand im Artikel "Verfassungsklage" mit Verlinkung auf Verfassungsbeschwerde und das war einfach falsch, da jedenfalls die CDU/CSU-Fraktion eine abstrakte Normenkontrolle einleiten möchte. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:45, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Wahlrechtsreform 1953

@FfD: Sicher ist es nicht sinnvoll, jede Wahl aufzuzählen, bei der diese Reform die Sitzverteilung beeinflusst hat. Dass es der deutschen Geschichte erspart blieb, 1969 die NPD im Bundestag zu sehen, ist jedoch auf diese Regelung zurückzuführen. Ich finde, das kann man schon erwähnen. Die GDP hatte ich nur der Vollständigkeit halber und weil es 1961 war angeführt. --Altaripensis (Diskussion) 10:40, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Die acht Abgeordneten, die die NPD dann theoretisch bekommen hätte, hätten wohl wenig ausgerichtet, gemessen an einigen Landtagswahl vorher war das Ergebnis mickrig. Ein grundsätzliches Problem mit solchen Berechnungen ist, dass ein anderes Wahlrecht das Parteiensystem ändern kann und das Ergebnis einer Bundestagswahl auch die nächste Wahl beeinflusst. Die CVP und hätte z. B. im Saarland 1957 unabhängig von der CSU antreten können mit realistischer Erfolgschance und 1961 die Saarländische Volkspartei. Die Deutsche Partei hätte mit 5%-Hürde auf Landesebene vielleicht länger überlebt. Dass ihr die CDU nicht mehr beim Wiedereinzug in den Bundestag helfen wollte, war wesentlich für den schnellen Untergang 1960/61. Mit einem anderen Wahlsystem ändert sich zumindest längerfristig die Geschichte ein wenig.--FfD (Diskussion) 20:09, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Ich bin auch kein Freund von "Was wäre, wenn..." und halte nichts davon, z.B. eine theoretische Sitzverteilung ohne 5%-Hürde auszurechnen, wie es einmal bei einer Europawahl hier gemacht wurde, als noch nach dieser Regelung gewählt wurde. Allerdings dürften wir dann strenggenommen auch die BTW von 1957 nicht heranziehen (obwohl ich die Auflistung interessant finde). Bei der NPD wäre der Einzug in den BT trotz mickriger acht Abgeordneter (das hatte ich nicht ausgerechnet) eben ein Signal gewesen. Die Erwähnung der BP für 1953 als erstes "Opfer" der Änderung halten wir aber offenbar beide für gerechtfertigt. Gemäß cui bono? ist eh klar, welchen Zweck diese Reform verfolgte: die kleinen Parteien des rechten Randes zu absorbieren und die Stimmen der Union zuzuführen. Dieses Ziel ist über die Jahre restlos aufgegangen.--Altaripensis (Diskussion) 09:55, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Was 1957 angeht, ist schon was dran, aber wie schon gesagt, eine Wahl beeinflusst auch die folgende. 1965 hätte die Union hypothetisch genau die Hälfte der Sitze bekommen bei festen Sitzkontingenten der Länder (egal ob mit 5%-Hürde bundesweit oder länderweise). Ob es dann überhaupt eine große Koalition bis 1969 gegeben hätte, wenn die Union durch Überläufer die absolute Mehrheit gehabt hätte (Anfang 1967 wechselte tatsächlich jemand von der FDP zur CDU), möglich, aber nicht sicher. Wenn nicht, wäre die Ausgangslage 1969 wesentlich anders gewesen und dann wäre nicht dasselbe Ergebnis rausgekommen. 8 Sitze für die NPD wäre auch kaum das große Zeichen gewesen. 1966/67 gab es eine Wirtschaftskrise (nach damaliger Wahrnehmung, aus heutiger Sicht wäre 2% Arbeitslosigkeit sicher kein Krisenzeichen), und die NPD erreichte bis Frühjahr 1968 auch in Bundesländern klar über 5%, wo sie 1969 drunter lag, da war die Konjunktur wieder besser. Wir brauchen uns hier nicht in weit zurückliegende politische Verhältnisse reindenken, das geht auch am Lemma vorbei.--FfD (Diskussion) 21:50, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten