Horst Mahler
Horst Mahler (* 23. Januar 1936 in Haynau, heute Chojnów, Schlesien) ist ein deutscher Rechtsanwalt. Bekannt geworden ist er vor allem in den 1970er Jahren als Gründungsmitglied der linksterroristischen Rote Armee Fraktion. Nach Verbüßung einer langjährigen Haftstrafe wechselte er das politische Lager zur NPD und der juristischen Vertretung im Bereich rechtsextremer Straftaten.
Beruflicher Werdegang
Mahler studierte, als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, Jura an der FU Berlin, trat dort der schlagenden Studentenverbindung Landsmannschaft Thuringia bei, gründete 1964 eine Anwaltskanzlei in Berlin und spezialisierte sich auf die mittelständische Wirtschaft. 1964 trat er im Thyssen-Bank-Prozess als Verteidiger auf, 1966 brachte er als erster deutscher Anwalt eine Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg durch.
Er verteidigte unter anderem die Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke sowie Beate Klarsfeld. Am 1. Mai 1969 gründete er mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen das sogenannte Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin, welches 1979 aufgelöst wurde.
Politische Karriere
Karriere in der linksextremen Szene
Als Mitglied des SDS wurde er 1960 aufgrund der Unvereinbarkeit der Mitgliedschaften aus der SPD ausgeschlossen. Später schloss er sich der Außerparlamentarischen Opposition (APO) an. Ab 1970 war er Mitglied der RAF; noch im selben Jahr, am 8. Oktober, wurde er verhaftet. Seine Verteidigung übernahm der spätere Innenminister Otto Schily.
1974 wurde Mahler, während er eine Freiheitsstrafe wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung verbüßte, aufgrund seiner Mitgliedschaft in der maoistischen KPD und anderer ideologischer Differenzen mit Andreas Baader aus der RAF ausgeschlossen. Während seiner Inhaftierung entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz. Ziel der Entführung war es, die Entlassung Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler, dessen Gesinnungswandel damals schon begonnen hatte, war der einzige, der freiwillig im Gefängnis blieb, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen.
Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, wurde Horst Mahler 1980 nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde Helmut Gollwitzer. 1987 wurde er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder als Anwalt zugelassen. In diesem Verfahren zur Wiederzulassung wurde Mahler wiederum von Gerhard Schröder anwaltlich vertreten.
Wandlung zum Rechtsextremisten
Während der Haft hatte Mahler von seinem Verteidiger, dem späteren Bundesinnenminister Otto Schily, die Werke Hegels erhalten. Diese sollten seinen späteren Weg nach rechts einleiten. Am 1. Dezember 1997 hielt er erstmals seit seiner Haftentlassung zum 70. Geburtstag von Günter Rohrmoser in Stuttgart eine Rede, die u.a. forderte, das „besetzte" Deutschland müsse sich von seiner „Schuldknechtschaft" zum aufrechten Gang seiner „nationalen Identität" befreien.[1]. Dies betrachteten ehemalige Weggefährten im SDS wie Günter Langer[2] oder der Politikwissenschaftler Alfred Schobert[3] als Coming out einer rechtsradikalen Gesinnung. Rohrmoser dagegen erklärte 1998, seine und Mahlers Positionen seien im Bezug auf die Bewertung von "1968" identisch, und lobte Mahlers Haltung als „national-christlichen Konservativismus".[4]
Mit Gerhard Schröder machte Mahler sich nach seiner Entlassung Gedanken um eine programmatische Erneuerung der SPD. Die auf Bitten Schröders zu Papier gebrachten Ideen landeten jedoch im Papierkorb Herbert Wehners.
Der stetige Wille zur politischen Mitgestaltung führte Mahler zur Zusammenarbeit mit dem ehemaligen FDP-Innenminister Gerhart Baum und es entstand das Buch Der Minister und der Terrorist. Mit Franz Schönhuber schrieb Mahler das Buch Schluß mit dem deutschen Selbsthaß. Mahler sieht mittlerweile das Germanentum als „Mittel der Gesundung des deutschen Volkes”.
Mahlers sich rasch radikalisierendes Denken nach seiner Haftentlassung gründet wesentlich auf einer bestimmten Rezeption von Hegel und Marx, die eine originelle, aber durchaus missverständliche Position darstellt (zukünftige Reichswerdung Deutschlands als Selbstwerdung des Weltgeistes, Deutung der "Entfremdung" als angeblich wesenhaft jüdisch usw.). Mit seinen philosophisch-ideologisch fundierten Anschauungen passt er im Grunde nicht zu einem biologisch orientierten völkischen Rechtsradikalismus und entzieht sich jeder einfachen Einordnung. Mahlers Begriff des Juden und damit sein Antisemitismus sind eher geistesgeschichtlich als rassisch orientiert, wenn auch die Verbindung von geistiger Bestimmung und völkischem Sein sehr eng sind (aber eben nicht identisch).
Karriere in der rechtsextremen Szene
Im Jahr 2000 trat Mahler in die NPD ein und übernahm deren anwaltliche Vertretung im später gescheiterten Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Am 12. August 2000 heißt es in seiner Presseerklärung zu seinem Parteieintritt in die NPD, dass er das Grundgesetz für ein „Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches” halte.
2001 bis 2003 wurde Mahler in der Öffentlichkeit vor allem durch die anwaltliche Vertretung der NPD in weiteren NPD-Verbotsverfahren bekannt. Er gehörte zwischenzeitlich zu den Führungsfiguren der NPD, bevor er nach der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 wieder aus der Partei austrat.
Im November 2003 gründete Mahler einen „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” (VRBHV), dem eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehören. Mahler vertritt seit seiner Wandlung vom Links- zum Rechtsextremisten auch antisemitische Positionen.
Ab Februar 2004 stand Mahler zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen, die zusammen das Deutsche Kolleg bilden, vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen”, in dem unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Ausweisung aller Asylbewerber, „aller arbeitslos gewordenen Ausländer” sowie eine Reihe von weitergehenden drakonischen Maßnahmen gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem der Hass gegen Juden als „etwas Normales” bezeichnet wurde.
Berufsverbot und Reisepassentzug
Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht und im Gericht antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot.
Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Anwälte der Partei Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen (Az 502-10/04). Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.
Das Urteil ist aber mit Stand vom Januar 2006 noch nicht rechtskräftig. Um zu verhindern, dass Mahler an der geplanten Teheraner Revisionismus-Konferenz teilnimmt, wurde im Januar 2006 eine Verfügung erlassen, die es Mahler verbietet, für einen Zeitraum von sechs Monaten in Länder außerhalb des Schengener Abkommens zu reisen. Es wird befürchtet, dass Mahler auf dieser Konferenz zum Schaden des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland erneut antisemitische Äußerungen tätigen würde.
Literatur
- Rainer Erb, Andreas Klärner: Antisemitismus zur weltgeschichtlichen Sinnstiftung – Horst Mahler vor Gericht. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Jahrbuch für Antisemitismusforschung. Band 14, Berlin 2005, S. 111-134
- Friedrich Paul Heller, Anton Maegerle: Die Sprache des Hasses: Rechtsextremismus und völkische Esoterik: Jan van Helsing, Horst Mahler … Schmetterling-Verlag, Stuttgart 2001
- Eckhard Jesse: Biographisches Porträt: Horst Mahler. In: Uwe Backes/ders. (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Band 13, Baden-Baden 2001, S. 183-199.
Quellen
- ↑ Rede Horst Mahlers zum 70. Geburtstag Günter Rohrmosers
- ↑ Günter Langer: Offener Brief an Horst Mahler
- ↑ Alfred Schobert zu Horst Mahlers Rede
- ↑ Junge Freiheit: Interview mit Rohrmoser über Mahler, 24. April 1998
Weblinks
- Vorlage:PND
- Biographie beim Deutschen Historischen Museum Berlin
- Horst Mahler auf des Website des Deutschen Kollegs
- Bibliografie Horst Mahler
Personendaten | |
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NAME | Mahler, Horst |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsanwalt und war ein Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion |
GEBURTSDATUM | 23. Januar 1936 |
GEBURTSORT | Haynau, Schlesien |