Vereinte Nationen
![]() Flagge der Vereinten Nationen | |
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Amtssprachen | Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch |
Generalsekretär | Kofi Annan (seit 1997) Ban Ki-moon (ab 2007) |
Gründung | 26. Juni 1945 |
Inkrafttreten der UN-Charta | 24. Oktober 1945 |
Mitgliedstaaten | 192 |
Hauptsitz | New York (USA) |
Internetseite | www.un.org |
Die Vereinten Nationen (VN; engl. United Nations, UN; im Deutschen oft auch irrtümlich UNO für United Nations Organization) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten der Erde und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.
Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Vereinten Nationen
Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA kein Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.
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US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es am 30. Oktober 1943 zur Moskauer Erklärung der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertig gestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern.
Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.
Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und 3 weitere Sitze in Genf (UNOG), Nairobi (UNON) und Wien (UNOV). In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Anzumerken ist, dass nach offiziellem Sprachgebrauch sich die UNO-Sitze nicht in dem jeweiligen Land befinden, sondern nur von diesen umgeben werden, d. h. dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist, oder der Hauptsitz der UNO in New York. In der UNO gelten Regeln eigener Art und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben, wodurch ihre Souveränität insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UNO eine Art „Internationales Territorium“ darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch genießen ihre Einrichtungen völkerrechtliche Immunität, ähnlich wie Botschaften.
Mitglieder der Vereinten Nationen
Derzeit sind 192 Mitgliedsstaaten mit einem Sitz in den UN vertreten.
Für eine vollständige Liste, siehe: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch) oder Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (chronologisch).
Die 51 Gründungsmitglieder der UNO im Jahr 1945 waren:
Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Uruguay und Venezuela.
1973 traten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland als 133. und 134. Mitglied der UNO bei. Österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Schweiz 2002.
Keine Mitglieder sind unter anderem der Vatikanstaat (dessen völkerrechtliche Vertretung, der Heilige Stuhl, jedoch Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten (West-)Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara), die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik China nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie als Gründungsmitglied der UN von 1945 bis 1971 sogar eines von fünf ständigen Mitgliedern im UN-Sicherheitsrat war. Im Jahr 1971 musste die Republik China nach einem Beschluss der Generalversammlung aus den UN ausscheiden. Seither vertritt die Volksrepublik China die chinesischen Interessen innerhalb der Vereinten Nationen und ist auch ständiges Mitglied im Sicherheitsrat..
Die Finanzierung der UN
Die UN finanzieren sich hauptsächlich aus Beiträgen ihrer Mitgliedsstaaten. Man unterscheidet Pflichtbeiträge, Pflicht- Beitragsumlagen und freiwillige Beitragsleistungen.
Die Pflichtbeiträge der einzelnen Mitgliedstaaten dienen der Finanzierung des ordentlichen Haushaltes der Organisation sowie teilweise auch der Verwaltungsaufgaben ihrer Spezial- und Nebenorgane. Die Höhe der prozentualen Pflichtanteile aller Mitgliedsstaaten wird mit Hilfe eines Beitragsschlüssels berechnet. Dieser wird alle drei Jahre auf Empfehlung eines Beitragsausschusses neu von der Generalversammlung festgelegt. Die letzte und derzeit gültige Änderung des Berechnungsschlüssels wurde im Dezember 2000 beschlossen und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Die Höhe der Beiträge wird seitdem auf Grundlage des Bruttosozialproduktes eines Landes im Durchschnitt der letzten viereinhalb Jahre (davor sechs Jahre) sowie in Abhängigkeit der Schuldenbelastung, des Pro-Kopf-Einkommens und der Währungsschwankungen berechnet. Dabei ist festgelegt, dass jedes Land mindestens 0,001 % zum ordentlichen Haushalt beitragen muss und höchstens 25 % des Haushalts tragen darf. Staaten wie Südkorea, Singapur und Brasilien mussten nach einer Übergangsphase ab 2004 einen höheren Prozentanteil des UNO-Haushaltes übernehmen. Japan konnte aufgrund seiner rückläufigen Wirtschaftsentwicklung mit einer leichten Beitragssenkung rechnen. Die Beiträge der USA wurden reduziert, der Anteil Deutschlands blieb in etwa gleich. Einnahmeverluste die infolge der dreijährigen Übergangsphase entstanden wurden durch eine Privatspende des Medienunternehmers Ted Turner (CNN) in Höhe von 34 Mio. US-Dollar ausgeglichen[1]. Die größten Finanzierer in den Beitragsjahren 2004-2006 sind die USA mit 22 %, Japan mit 19,5 %, Deutschland mit 8,7 %, Großbritannien mit 6,1 % und Frankreich mit 6 %. Alle anderen Länder tragen weniger als 5 % bei, etwa die Hälfte bezahlen nur den Mindestbeitrag von 0,001 %. Der Stichtag zur Begleichung der Beiträge der einzelnen Mitliedsstaaten ist der 31. Januar des jeweiligen Jahres[2]. Das Zweijahresbudget(nur Pflichtbeiträge) der UN für 1998/1999 betrug 2,8 Mrd. US-Dollar. Die regulären Budgeteinnahmen der UNO sanken jedoch von 405 Mio. US-Dollar 1997 auf nur noch 279 Mio. US-Dollar 1998. Zum Stichtag im Jahre 1998 hatten lediglich 27 von 185 Mitgliedsstaaten ihre Beiträge in voller Höhe gezahlt. Ca. 75 % der Rückstände am regulären Budget und ca. 50 % der Beiträge beim Peacekeeping waren zu diesem Zeitpunkt auf die Beitragseinbehaltung der USA zurückzuführen[2].
Bei den Pflicht-Beitragsumlagen handelt es sich ebenfalls um von den Mitgliedsstaaten zu zahlende Pflichtbeiträge. Diese dienen jedoch ausschließlich der Finanzierung von Friedensoperationen. Die derzeit gültigen Beitragssätze für die Pflicht-Beitragsumlagen wurden 1973 von der Generalversammlung festgelegt. Die wirtschaftlich am wenigsten entwickelten UN-Staaten zahlen demnach nur 10 % ihres Pflicht-Beitrages am ordentlichen UN-Haushalt, also 0,0001 %. Die übrigen Entwicklungsländer müssen Mittel in Höhe von 20% ihres Pflichtbeitrag entrichten. Die Industrieländer bezahlen einen Betrag in Höhe ihres vollen Pflichtbeitrags. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates entrichten Beträge in Höhe ihrer Pflichtbeiträge zuzüglich der infolge der Entlastung der Entwicklungsländer entstandenen Mindereinnahmen. Letztere werden nach dem Verhältnis der Höhe der einzelnen Pflichtbeiträge gewichtet umgelegt. Für die Pflicht-Beitragsumlagen werden vom ordentlichen Haushalt getrennte Konten verwendet.[3]
Freiwillige Beitragsleistungen werden für die Finanzierung von Spezial- bzw. Nebenorganen der UN wie z.B. dem UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen), UNICEF (Kinderhilfswerk), UNFPA (Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen), UNHCR (Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) und WPF (Welternährungsprogramm) verwendet. Staaten können durch die freie Entscheidung der Höhe ihrer freiwilligen Leistungen erheblichen Einfluss auf die Schwerpunkte der Tätigkeiten der UN geltend machen[3].
Die Sonderrolle der USA
Die USA begannen seit Antritt der US-Regierung unter Ronald Reagan (1980-1984) einen zunehmenden Teil ihrer Pflichtbeiträge zum UNO-Haushalt sowie zum Peacekeeping-Budget der UNO zurückzubehalten. Diesen klaren Verstoß gegen die Vereinbarungen begründeten die USA anfangs mit politischer Kritik an einigen UNO-Programmen, später unter Präsident George Bush (ab 1988) warfen sie der UNO Ineffizienz und Geldverschwendung vor. Bis 1992 war der Schuldenbetrag der USA an die UNO auf 1,5 Mrd US-Dollar angewachsen. Der US-Kongress bezifferte den Schuldenbetrag 1997 unter Verweis auf angeblich erbrachte nichtgeldliche Leistungen an UNO-Peacekeeping-Missionen auf 926 Mio. US-Dollar und setzte die Zahlung als Druckmittel zur Reduzierung des prozentualen Pflichtanteiles der USA ein[1]. Zudem nutzten sie die Zurückhaltung ihres Budgetbeitrages wie im Falle des ehemaligen Generaldirektors des OPCW (Organisation zum Verbot chemischer Waffen) José Bustani, des Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali oder im Falle der Besetzung von UN-Kommissionen im Jahre 2001 als Druckmittel um personelle Änderungen innerhalb der UNO zu erzwingen[4][2][5] Die US-Regierung unter Bill Clinton handelte am 10. Juni 1997 im sogenannten Helms-Biden-Abkommen eine Senkung des US-Beitrages zum regulären UN-Budget von 25 % auf 20 % und eine Senkung des US-Beitrages für Peacekeeping-Einsätze von 31 % auf 25% aus[2].
Die Charta der Vereinten Nationen
Hauptartikel: Charta der Vereinten Nationen
Die Charta ist die Verfassung der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 22. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen sowie ihren Zielen und Grundsätzen.
Am meisten umstritten und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt:
- „Die UNO ist nicht befugt, in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, einzugreifen.“
Organe der Vereinten Nationen
Hauptorgane


Gemäß Kapitel 3, Artikel 7 der Charta setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
- Die Generalversammlung (General Assembly): Vertreter aller UNO-Mitgliedstaaten (jeweils 5) haben einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten völkerechtlich nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten, sie entscheidet auch über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Generalversammlung wählt die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, alle Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates und auf Vorschlag des Sicherheitsrates den Generalsekretär sowie die 15 Richter des Internationalen Gerichtshofes, als auch die Verabschiedung des Etats und die Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
- Das Sekretariat (United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär. Er wird auf 5 Jahre gewählt und erfüllt auch z.T. eine politische Funktion. So kann er z.B. vom Sicherheitsrat mit Einzelaufgaben betraut werden.
- Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Großbritannien und die USA ständige Mitglieder. Die anderen zehn nichtständigen Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter alle fünf ständigen Mitglieder (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem „Veto-Recht“ der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als „Veto“ gewertet. Zu den Beschlüssen zählen friedenssichernde- und friedenserzwingende Maßnahmen, sowie nichtmilitärische Druckmittel wie z.B. Handelsembargos.
- Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt. Dazu gehören z. B. Internationaler Währungsfonds, Weltbank und Welthandelsorganisation.
- Der Treuhandrat (Trusteeship Council) hat seine Aufgaben mittlerweile suspendiert, da es seit 1994 (nach der Entlassung des bis dato unter US-Verwaltung stehenden Staates Palau in die Unabhängigkeit) keine Treuhandgebiete mehr gibt.
- Der Internationale Gerichtshof, IGH (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag als universelles völkerrechtliches Schiedsgericht. Er entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen. Die 15 Richter werden auf 9 Jahre gewählt und sie fällen ihre Urteile mit relativer Stimmenmehrheit.
Nebenorgane und Sonderorganisationen
Hauptartikel: UN-Spezialorganisation
Nebenorgane der UN-Generalversammlung werden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet. Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und sind nicht Völkerrechtssubjekte wie die UNO selbst. Zurzeit gibt es insgesamt 22 Nebenorgane, neben dem wohl bekanntesten dem Kinderhilfswerk UNICEF, u. a. das Umweltprogramm UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR und das Entwicklungsprogramm UNDP.
Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständig, jedoch durch Abkommen mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind zum Teil sogar älter als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO arbeitet unter anderem mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, IAO, IWF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UN-Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.
Arbeit und Ziele
Seit ihrer Gründung konnte die UNO mehrere beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:
- sie wirkte bei der Gründung des Staates Israel 1947 bis 1949 mit
- sie entschärfte die Berlinkrise 1948–1949,
- die Kubakrise 1962
- die Nahostkrise 1973
- sie wirkte in Rhodesien 1976 auf die Einführung des Wahlrechts für Schwarze hin
- Beendigung des Krieges zwischen dem Irak und Iran 1988
Sie sicherte direkt den Frieden zum Beispiel in
Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:
- Ausarbeitung der Menschenrechte 1948
- Ausrotten oder Eindämmen von Krankheiten (Pocken)
- Das Welternährungsprogramm der UNO stellt jährlich mehr als die Hälfte der weltweit geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
- Sie sorgt für Schutz von Flüchtlingen
- Sie bilden Minensucher aus, zum Beispiel gibt es in Afghanistan zehn Millionen verlegte Minen
- 70 Prozent der Aktivitäten der UNO erstrecken sich auf die Bereiche Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.
Die Tätigkeitsfelder liegen damit bei der Friedenssicherung, Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.
Friedenssicherung
Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, ...
- den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen. (Art. 1, Ziff. 1 der UN-Charta).
Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung der UNO-Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:
- „Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ (Art. 2, Ziff. 4 der UN-Charta).
Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: Kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonst nicht-militärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UNO-Mitglieder aussprechen als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst sowie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten.
Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen als auch direktes militärisches Eingreifen durch die UNO selbst oder durch mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von UNO-Truppen ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).
Blauhelme
Hauptartikel: Friedenstruppen der Vereinten Nationen
Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten sind leicht zu erkennen, denn sie tragen, wie der Name schon sagt, entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UNO-Abzeichen neben der Uniform ihres Landes. Die getragenen Waffen sollen aber nur der Selbstverteidigung dienen. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt. Zur Friedensherstellung werden Blauhelme jedoch nicht eingesetzt.
Ruanda-Krise
1994 wurde in Ruanda eines der schwersten Verbrechen der Geschichte begangen. Durch einen Gewaltausbruch kamen 800.000 Angehörige der Volksstämme Hutu und Tutsi ums Leben. Diesem Völkermord mussten die Blauhelmsoldaten der UNO tatenlos zusehen, da ihre Anzahl erstens viel zu gering war und die Blauhelmsoldaten zweitens nicht mit einem Mandat ausgestattet waren, das ein Eingreifen überhaupt gestattet hätte. Dieses Ereignis gilt gemäß Aussage von Kofi Annan als das größte Versagen der UNO.
Bosnien-Krise
Ende Mai 1995 kam es in Bosnien und Herzegowina nach NATO-Luftangriffen auf ein Munitionsdepot der bosnischen Serben in Pale zu einer Aufsehen erregenden Geiselnahme von UN-Soldaten. Als Folge der Luftangriffe wurden von bosnischen Serben ausgewiesene NATO-Schutz-Zonen überfallen, UN-Soldaten als Geiseln genommen, an taktischen Positionen angekettet und zur Schau gestellt.
UNO-Sprachen
Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, werden schon aus praktischen Gründen nicht alle Sprachen der Welt offiziell benutzt. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Von diesen sechs sind zwei - Englisch und Französisch - Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die von der Generalversammlung angenommen wurde. Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine Übersetzung nach und aus diesen Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung stehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen können. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jede(r) Delegierte das Recht, sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner oder ihrer Wahl auszudrücken. Auch müssen alle offiziellen Äußerungen des Sekretariats in den beiden Arbeitssprachen ablaufen (Anzeigen, Beschilderungen, etwa das bekannte „Security Council/Conseil de sécurité“ in New York, Broschüren, Führungen usw.) Dieses Regelwerk schließt einsprachige Auftritte prinzipiell aus.
Kritik an den Vereinten Nationen
Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates
Ein Kritikpunkt ist die historisch bedingte Zusammensetzung des Sicherheitsrates. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machen regen Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden, so legte 1946-64 etwa die Sowjetunion 103 Mal Veto gegen im übrigen einstimmige Mehrheiten ein. Bei 69 Konventionen zu Israel legten die USA in 20 Fällen ein Veto ein.
Betrachtet man die Anteile an der Weltbevölkerung, die die Einwohner der ständigen Mitglieder stellen, stehen diese in keinem ausgeglichenen Verhältnis zu den ihnen eingeräumten privilegierten Kompetenzen. Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen Einwohnern, über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über 1 Mrd. Menschen leben, jedoch nicht. Dieses Problem lässt sich auf keine einfache Weise lösen, denn die hierarchische Architektur des Sicherheitsrates, die einigen wenigen Staaten größere Machtbefugnisse zubilligt, reflektiert letztlich die große Diversität in der Entwicklung der realen Macht der Nationen. In diesem Sinne ist der Sicherheitsrat ein Machtkonzentrations- und Handlungsorgan und dient nicht der Repräsentation. Selbst mit 15 Mitgliedern stieß er oft und schnell an die Grenze seiner Handlungsfähigkeit wegen der widerstreitenden Interessen, die durch jedes Mitglied transportiert werden.
Ein Sicherheitsrat, in dem jeder Mitgliedstaat gemäß seinem Bevölkerungsanteil gerecht repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch handlungsunfähig, da es nahezu unmöglich ist, für konkrete und bindende Entscheidungen einer gewissen Tragweite einen Konsens von über 190 Staaten zu erwirken. Eine wirklich „gerechte“ Umgestaltung des Weltsicherheitsrats könnte somit nur in Verbindung mit einer grundlegenden Reform der gesamten Charta der Vereinten Nationen vonstatten gehen, unter Konsolidierung von Rolle und Kompetenzen der Generalversammlung.
Die Ursachen dafür, dass es bislang nicht zu einer solchen Reform kam, scheinen sich auszubalancieren: Eine entschlossene Umgestaltung, die dem Gedanken einer Weltorganisation Rechnung trüge, implizierte einen Machtverlust der bisher privilegierten ständigen Mitglieder – überwiegend Industrieländer, die den größten Teil der Finanzierung der UN aufbringen.
Kompetenzen
Ein zentrales Problem der Vereinten Nationen sind und bleiben die kaum vorhandenen Kompetenzen. Es gelang den Vereinten Nationen vor allem deshalb, nahezu alle Staaten der Welt unter einem Dach zu vereinen, weil die Charta an entscheidenden Stellen so flexibel interpretierbar ist, dass sie von praktisch allen kulturellen Überzeugungen und politischen Ideologien – auch wenn diese sich z. T. gegenseitig ausschließen – in deren Sinne und zu deren Gunsten entsprechend der Situation ausgelegt werden kann. Damit das Konzept einer handlungsfähigen Weltorganisation vollständig aufgehen kann, wäre eine massive Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen an diese Organisation in allen drei Bereichen der Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative) notwendig. Dazu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum ein Staat bereit. Letztlich vereiteln nationale Alleingänge die meisten Ansätze, zu mehr Verbindlichkeit innerhalb der UNO zu gelangen. Beispiel dafür sind etwa die USA, die die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für eigene Bürger ablehnen und sich für den Fall eines gegen ihren Willen dort herbeigeführten Prozesses sogar die militärische „Befreiung“ vorbehalten wollten, was die Legitimation des Internationalen Strafgerichtshofs insgesamt in Frage stellt. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die UN kaum – oder gar nicht – in Kollision mit den Interessen der USA Politik betreiben kann, da sie mit den Vereinigten Staaten von Amerika finanziell, historisch, personell und konstitutionell zu stark verwoben ist.
Manche Kritiker werfen der UN deshalb vor, für viel Geld, das anderweitig sinnvoller ausgegeben werden könnte, vor allem stapelweise bedrucktes Papier zu produzieren – ein allerdings sehr pointierter Standpunkt. Denn mehr Verbindlichkeit bedeutet notwendig auch mehr Uniformität. Wenngleich es der UN nur auf einer sehr rudimentären Ebene gelang, einheitliche kulturelle und politische Vorstellungen der Menschheit zu definieren, waren doch einige UN-Missionen durchaus erfolgreich und ob die zwischenstaatliche Konfliktbewältigung ohne die UN-Vermittlung besser abliefe, darf ebenfalls bezweifelt werden. Realistisch betrachtet, kann es auf längere Sicht keine echte Weltregierung geben, solange sich die Völker der Welt nicht auf eine widerspruchsfreie und trotzdem scharfe Definition ihrer kulturellen und politischen Werte mitsamt der sich daraus ergebenden Implikationen einigen können und an diesem Anspruch sollte die UN auch nicht gemessen werden.
Weitere Kritik
- Ein großer Fehlschlag war das 1960 erstellte Entwicklungshilfe-Konzept. Die Länder der Dritten Welt erhielten Geld, um sich zu entwickeln, doch der Aufbau eines erfolgreichen Handelssystems unterblieb, so dass sie in eine zunehmende Abhängigkeit von den Transferleistungen gerieten.
- Der UNO wird auch vorgeworfen, dass sie sich im Laufe der Zeit nur in all jene Konflikte eingeschaltet hat, die die stärkste Beachtung in den Medien fanden. Herausgehalten hat sie sich dagegen aus Krisen in Sudan, Armenien, Bangladesch, Myanmar, Kolumbien, Ruanda und Peru.
- Bei Industriestaaten herrscht ein relatives Desinteresse an allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UNO; wenn sich tatsächlich Probleme einstellen, die man ernst nimmt, werden diese oft nach stillschweigender Übereinkunft außerhalb oder beiläufig in der UNO behandelt.
- 1946 scheiterte der Plan der Vereinigten Staaten, die nuklearen Waffen unter die Kontrolle der UNO zu stellen. Einerseits wollten die USA auf die Atombomben nicht verzichten, solange sie nicht sicher sein konnten, dass kein anderes Land sie bauen kann, anderseits wollte die Sowjetunion ihre Forschung nicht einstellen, solange Washington über das Nuklearwaffen-Monopol verfügte. Während des Kalten Krieges versuchte jede Supermacht, weitere Staaten auf ihre Seite zu ziehen, sie wurden mit großzügigen Wirtschaftshilfen und Ausrüstungen gelockt. Infolgedessen brachen viele Kriege aus, die diese stellvertretend für die Supermächte ausfochten (Stellvertreterkriege).
- Ein weiterer, umstrittener Kritikpunkt ist, dass sich die UNO überproportional mit der Verurteilung Israels befassen würde. Mit den Stimmen der arabischen Staaten wurden in der Vollversammlung so viele Resolutionen gegen Israel erlassen und so viele Sondersitzungen zum Thema Nahostkonflikt einberufen wie zu keinem anderen Thema. Im Sicherheitsrat werden diese Resolutionsentwürfe gewöhnlich nicht angenommen, da die USA meist zugunsten Israels ihr Veto einlegen. Somit sind sie auch nicht völkerrechtlich bindend. Dagegen würden Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt selten thematisiert. So ist erst kürzlich ein Resolutionsentwurf, der erstmals in der Geschichte der UNO explizit den Antisemitismus verurteilen sollte, auch mit den Stimmen der arabischen Staaten abgelehnt worden. Einen Höhepunkt erreichte dies beim UNO-Kongress in Durban 1975, wo der Zionismus als eine Form von Rassismus definiert wurde. Diese Resolution wurde jedoch am 16. Dezember 1991 - gegen den Widerstand der arabischen Staaten - wieder aufgehoben.
Siehe auch
- Portal:Vereinte Nationen
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Völkerrecht
- Model United Nations
- Global Governance
- Völkerbund
- Reform der Vereinten Nationen
Literatur
- Dieter Göthel: Die Vereinten Nationen – Eine Innenansicht. Auswärtiges Amt, Berlin 2002
- Günther Unser: Die UNO – Aufgaben, Strukturen, Politik. dtv, München 2004, ISBN 3-423-05254-6
- Klaus Dieter Wolf: Die UNO – Geschichte, Aufgaben, Perspektiven. C.H.Beck, München 2005, ISBN 3-406-50878-2
- Sabine von Schorlemer (Hrsg.): Praxishandbuch UNO – Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen. Springer, Berlin 2003, ISBN 3-540-43907-2
- Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8252-2243-8
- Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002
Weblinks
- Informationen der Nobelstiftung zur Preisverleihung 2001 an die Vereinten Nationen (englisch)
- www.un.org – Internationale Seite der UNO (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch)
- www.uno.de - Deutsche Seite der VN (UNIC Bonn)
- www.un.org/... – Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats
- www.runiceurope.org/... – Regionales Informationszentrum der UNO mit Chartatext und Informationen zum Aufbau
- www.dgvn.de – Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
- www.bpb.de/... – Bundeszentrale für politische Bildung: 60 Jahre Vereinte Nationen
- www.globalpolicy.org/eu - Informationen und Analysen zur UNO
- www.uno-komitee.de – Komitee für eine demokratische UNO
- Brockhaus: Entstehung und Organisation der UNO
Quellen
- ↑ a b Andreas Zumach: Erpressung zahlt sich aus. TAZ 28. Dezember 2000
- ↑ a b c d Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung: Die USA und die UN: Reform oder Abbau der Weltorganisation? HSFK-StandPunkte 2/98
- ↑ a b Klaus Hüfner: UN-Finanzierung. (Stand 1999)
- ↑ Joachim Guilliard: Staatsstreich in der UNO (leicht gekürzt erschienen in) junge Welt 28. April 2002
- ↑ Die USA drohen der UNO Netzzeitung 9. Mai 2001