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Akademischer Grad

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Als akademischer Grad wird ein universitäres Ausbildungsniveau bezeichnet, dass urkundlich belegt ist. Siehe auch Universität. Eine universitäre Ausbildung kann nach dem Erwerb einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung "Abitur" einer spezialisierten Hochschulzugangsberechtigung "Fachabitur" oder nach sonstiger Feststellung der fachlichen Eignung begonnen werden.

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Zusammenstellung von akademischen Graden, Studienetappen

Die Zeitangaben beziehen sich auf Regelzeiten bei Vollzeitstudium, die tatsächliche Dauer kann selbstverständlich davon abweichen.