PayPal

PayPal ist ein von einer Tochtergesellschaft der Firma eBay betriebenes Online-Bezahlsystem, das als Micropayment-System und zur Begleichung höherer Beträge zum Beispiel beim Einkauf und Verkauf im Online-Handel genutzt werden kann. Mit über 100 Millionen Mitgliedskonten in mehr als 45 Nationen weltweit ist PayPal der größte Online-Zahlungsdienstleister. Das Ziel von PayPal ist, Überweisungen so einfach zu gestalten wie das Versenden einer E-Mail.
PayPal-Mitglieder können Geld an jede beliebige Person in den unterstützten Ländern senden, die über eine E-Mail-Adresse verfügt. Des Weiteren kann PayPal über ein webfähiges Mobiltelefon verwendet werden, für die Zukunft ist die Unterstützung von webfähigen Pagern und anderen Handheld-Geräten geplant.
Die Informationen der Teilnehmer werden bei jeder Überweisung mit SSL geschützt. Die Finanzdaten des Senders wie beispielsweise die Kreditkarten- oder Kontonummer bleiben ebenfalls dem Empfänger verborgen.
Funktionsweise
Um bei PayPal Geld an einen anderen Teilnehmer zu senden, gibt es vier Möglichkeiten:
- Man kann Geld direkt von dem PayPal-Kontoguthaben ausgehend versenden. Das Konto kann nur via Überweisung unter Verwendung des kontospezifischen Codes aufgeladen werden. Der von PayPal vorgegebene, kontospezifische Code muss im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen werden. Die Aufladung via Überweisung nimmt in der Regel etwa drei Tage in Anspruch, manchmal dauert es allerdings bedeutend länger.
- Man kann, um eine Zahlung zu tätigen, seine Kreditkarte verwenden. Hierzu muss das Geld nicht erst auf das PayPal-Konto eingezahlt werden, sondern wird sofort dem Empfänger gutgeschrieben. Kreditkartenzahlungen können jedoch nur Premium- oder Businesskonteninhaber entgegen nehmen.
- Weiterhin ist es möglich, Zahlungen über das Lastschriftverfahren direkt vom eigenen Konto aus zu tätigen. Nachdem man ein Konto eingetragen hat, bekommt man von PayPal zwei Beträge unter 1 Euro überwiesen und muss diese dann zur Verifizierung der eigenen Kontoangaben auf PayPal eintragen. Danach werden getätigte Zahlungen dem Empfänger sofort gutgeschrieben.
- Zahlungen via Überweisung unter Umgehung des Aufladeprozesses sind ebenso möglich. Hier wird ein transaktionsspezifischer Code vorgegeben. Wird der transaktionsspezifische Code im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen, erfolgt die Wertstellung nach Überweisungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.
Eine mögliche Erklärung für die Entstehung von PayPal sind die Eigenheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort herrschen wegen des langen Verbots des bundesstaatenübergreifenden Überweisens im bargeldlosen Zahlungsverkehr Schecks und Kreditkarten vor, welche für die Begleichung von Verpflichtungen aus Onlinetransaktionen wenig geeignet sind. Im Vergleich dazu wird zum Beispiel in Deutschland eine Rechnung meistens per Überweisung ausgeglichen. Durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) sind Europa-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich.
Entstehungsgeschichte
PayPal wurde im Herbst 1998 von Max Levchin (geboren 1975) und Peter Thiel gegründet. Max Levchin stammt aus Kiew und zog 1991 nach Chicago, Illinois. Nach dem Ausstieg aus PayPal gründete Max Levchin die Firma Slide. PayPal wurde 2002 von eBay für 1,5 Mrd. US Dollar übernommen.
Gebühren
PayPal offeriert insgesamt drei Kontotypen: Basis-, Premium- und Businesskonten.
Basiskonteninhaber zahlen keinerlei Gebühren (etwa für Auszahlung auf ein Bankkonto oder Geldtransfers). Jedoch können Basiskonteninhaber keine Kreditkartenzahlungen entgegennehmen. Inhaber von Premium- oder Business-Konten müssen Gebühren für den weltweiten Geldempfang entrichten.
Der Empfang von Zahlungen innerhalb Deutschlands per Lastschriftverfahren, aus Guthaben oder via Überweisung ist zur Zeit auch für Inhaber von Premium- und Business-Konten gebührenfrei. Ab Ende Juli 2006 entfallen die Gebühren für den Empfang von innerdeutschen Kreditkartenzahlungen. Ab 2007 werden für alle Zahlungseingänge innerhalb Deutschlands 1-2% nach Volumen zzgl. 35 Cent pro Transaktion berechnet.[1]
Kritik
Wer eine Klage gegen PayPal einreichen will, muss dies in England/London tun, alternativ kann er in englischer Sprache eine Beschwerde beim Ombudsmann, dort bei der Finanzbehörde tätig, einreichen. Dieser Sachverhalt stellt einen schweren Nachteil dar, da PayPal damit nicht in Deutschland rechtlich zu greifen ist. Ferner findet bei PayPal grundsätzlich nur englisches Recht Beachtung.
In diesem Zusammenhang sind Zweifel aufgekommen: Die Domain "paypal.de" wird technisch und administrativ von Ebay.de verwaltet und auf "paypal.com" umgeleitet. Jene Domain ist jedoch nicht auf die englische "PayPal LTD", sondern auf die amerikanische "PayPal Inc." registriert. Auch diese Domain wird administrativ und technisch von Ebay in Kalifornien/USA verwaltet.
Wegen dieser Nähe zu Ebay, auch wenn es das Mutterunternehmen ist, werden rechtliche und datenschutzrechtliche Zweifel laut; die Daten verlassen Europa und werden auf einem Server in den USA verwaltet.
Einen weiteren Kritikpunkt stellen negative Kundenberichte über „eingefrorene“ PayPal-Konten dar. PayPal begründet diesen Schritt in einer standardisierten E-Mail, in welcher der Verdacht der Geldwäsche geäußert wird. Erst nach dem entsprechenden Zusenden von Stromrechnungen oder ähnlichem wird das Konto wieder freigegeben. Vereinzelt gibt es Berichte darüber, dass selbst nach dem Zuschicken von entsprechenden Dokumenten das Konto nach wie vor eingefroren bleibt.
Oft wird kritisitert, dass der Käuferschutz von PayPal missbraucht werden kann. Dies kann nach folgendem Muster geschehen: Ein (betrügerischer) Käufer bezahlt seine Ware, der Verkäufer schickt diese ab. Der Käufer gibt nun an, er hätte die Ware nicht erhalten. Daraufhin fordert er über den PayPal-Käuferschutz sein Geld zurück. PayPal akzeptiert die Beschwerde des Käufers, sofern der Verkäufer keinen Versandbeleg vorweisen kann. Ist dies der Fall und kann somit der Verkäufer das Versenden der Ware nicht nachweisen, erhält der Käufer seine Zahlung erstattet, unabhängig davon, ob er die Ware ggf. doch erhalten hat. Obwohl dieses Szenario möglich ist, und auch Erfahrungsberichte über das Ausnutzen dieser Situation existieren, ist die Kritik an PayPal hier kaum gerechtfertigt: In der allgemeinen Rechtsprechung wird in der Regel ebenfalls davon ausgegangen, dass ein Verkäufer den Versand der Ware nachweisen muss, erst damit geht das Versandrisiko auf den Käufer über (beim Verbrauchsgüterkauf sogar erst mit dem Zugang beim Verbraucher). Ein Käufer kann somit meist seine Zahlung wieder zurückfordern, wenn der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann. Zudem verpflichtet PayPal durch die Käuferschutzrichtlinien Verkäufer dazu, in Streitfällen Versandbelege vorlegen zu können.
Der von Ebay angepriesene Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption suggeriert dem Käufer, er könne im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum, denn einer Rückerstattung muss zunächst PayPal nach mehrwöchiger Prüfung zustimmen. Darüberhinaus tritt PayPal bei der Rückzahlung nicht in Vorleistung, sondern erstattet nur genau soviel, wie auf dem Konto des Verkäufers als Guthaben vorhanden ist. Bei einem Betrugsfall kann es demnach passieren, dass der Käufer auch nach positiver Entscheidung seitens PayPal kein GEld zurück erhält.
Seit kurzem kommt Kritik auf, dass die offiziellen PayPal-E-Mails Phishing-Mails sehr ähnlich seien. Somit werde es Kriminellen leichter gemacht, echt aussehende gefälschte Mails zu verschicken.
Unterstützte Länder
Außer in den USA steht PayPal auch in folgenden Ländern zur Verfügung:
Siehe auch
Quellen
Weblinks
Offizielle Webseiten
- https://www.paypal.com/de/ Deutschland
- https://www.paypal.com/at/ Österreich
- https://www.paypal.com/ch/ Schweiz
Studien zu E-Payment Verfahren
- Stahl, Ernst; Krabichler, Thomas; Breitschaft, Markus; Wittmann, Georg: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006. ISBN 3-937195-12-2, 229 Seiten, über 80 Abbildungen, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF
- Breitschaft, Markus; Krabichler, Thomas; Stahl, Ernst; Wittmann, Georg.: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government . In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version Mai 2005. ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen, Studie als PDF-Download vom BSI
Kritische Webseiten
- Klage gegen PayPal wegen Kontosperrung
- Außergerichtliche Einigung mit den Kunden, Kein Schuldeingeständnis von PayPal
- PayPalMerchants.com – Information für Händler, die PayPal nutzen wollen
- heise.de: "PayPal verschickt Phishing-Mails"
- paypalsucks.com oder auch nopaypal.com - PayPal kritische Seite mit diversen Informationen (englisch)