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Hauptstrasse

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Schweiz

Hauptstrassen sind nicht richtungsgetrennte Durchgangsstrassen in der Schweiz. Mit Staatsstrassen dagegen sind alle Strassen gemeint, die dem Staat gehören, darunter auch die Autobahnen.

Hauptstrassen sind vortrittsberechtigte Strassen und die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen haben einen blauen Hintergrund. Dagegen sind Fahrer auf Nebenstrassen nicht vortrittsberechtigt und die Beschilderung erfolgt auf weissem Hintergrund.

Die Hauptstrassen sind nummeriert. Die Nummern der wichtigsten Hauptstrassen werden an den Richtungsweisern gekennzeichnet (so genannte "Nummerntafeln für Hauptstrassen").

Liste der Hauptstrassen

Wichtigste Hauptstrassen

Die wichtigsten Hauptstrassen haben ein- oder zweistellige Nummern und sind mit den "Nummerntafeln für Hauptstrassen" gekennzeichnet.

Weitere Hauptstrassen

Weitere Hauptstrassen haben dreistellige Nummern und sind nicht auf Richtungsweisern oder Strassenkarten gekennzeichnet. Die Hauptstrassen 100–500 sind für alle befahrbar.

Hauptstrassen Nr. 500 und höher dagegen dürfen nur von Fahrzeugen mit bis zu 2.30 Metern Breite befahren werden, darunter gehören auch folgende Strassenabschnitte:

  • 511: Gletsch - Furkapass - Realp (Teil der Hauptstrasse Nr. 19)
  • 556: Linthal - Klausenpass - Bürglen - Brügg (Teil der Hauptstrasse Nr. 17)
  • 558: Hinterrhein - San Bernardino-Pass - Mesocco (Teil der Hauptstrasse Nr. 13)

Nur wenige Hauptstrassen, vor allem Autobahnzubringer sind nicht nummeriert.

Deutschland

In Deutschland sind Hauptstraßen, auch Hauptverkehrsstraßen genannt, bevorrechtigte Stadtstraßen mit hoher verkehrlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Hauptstraße können dabei sowohl Bundesstraßen als auch Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen sein.

Sie müssen dabei bestimmte bauliche Kriterien erfüllen, welche über die reine Fahrgeometrie der anderen Stadtstraßen hinaus geht. Die Fahrbahnbreite bei zweistreifigen Straßen sollte beispielsweise in der Regel 6,50 m betragen, kann aber bei geringen Schwerlast- und Busverkehr auf 5,50 m vermindert werden. Bei hohem Schwerlastverkehr kann die Breite auch auf 7,00 m erhöht werden. In Bereich von engen Kurven soll die Fahrbahn zusätzlich aufgeweitet werden. Um Fußgängern die Überquerung der Fahrbahn zu erleichtern sollten Insel angeordnet werden. Für die Gestaltung von Hauptstraßen wird in Deutschalnd die Empfehlung für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen, die EAHV, angewandt.

Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften werden in Deutschland nicht als Hauptstraßen, sondern nach ihrer Baulast als Bundes-, Landes-, Kreis oder Gemeindestraße bezeichnet.

Österreich