Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Irland
Das Thema sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche erhält insbesondere seit Mitte der neunziger Jahre immer größere öffentliche Aufmerksamkeit. Es umfasst sowohl die Fälle von sexuellem Missbrauch insbesondere an Schutzbefohlenen und Untergebenen durch Priester, Ordensleute und angestellte Erzieher innerhalb der römisch-katholischen Kirche als auch den Umgang kirchlicher Stellen mit den Tätern und Opfern.
Da nach den Skandalen in Irland und den USA auch seit Anfang 2010 in Deutschland weitere Sexualdelikte aus der Vergangenheit bekannt wurden, in denen keine Strafverfolgung der Täter durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei erfolgte, beziehungsweise die Opfer keinen oder unzureichenden Schutz erhielten, steht das Verhalten der kirchlichen Stellen in der Kritik, auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden.
Empirische Daten für Missbrauch durch katholische Geistliche oder andere Mitarbeiter der katholischen Kirche gibt es kaum; eine Einschätzung polizeilich erfasster Fälle in Deutschland deutet darauf hin, dass nicht zölibatär lebende Männer sich prozentual häufiger an Kindern und Jugendlichen vergehen. Die Dunkelziffer wird bei sexuellem Missbrauch jedoch allgemein als sehr hoch eingeschätzt.
Juristisch werden Sexueller Missbrauch von Kindern und Sexueller Missbrauch von Jugendlichen durch die jeweilige gesetzliche Festlegung des Schutzalters voneinander abgrenzt. Zu den Formen zählen unmittelbar geschlechtliche Handlungen mit und ohne Geschlechtsverkehr, und auch das Zeigen pornographischer Medien. Opfer sexuellen Missbrauchs können auch geistlich Untergebene sein, etwa Nonnen und Seminaristen oder im Rahmen des Beichtsakramentes Pönitenten. Eine weitere Gruppe von Opfern können hilfsbedürftige Menschen in Einrichtungen sein. Zu den in Frage kommenden Delikten zählt auch Vergewaltigung.
Täter entstammen nicht nur der Gruppe der Kleriker, sondern auch der Laien wie zum Beispiel Lehrer und weiteres Personal, in Heimen auch Mitzöglinge. Bei der Diskussion des Hintergrunds werden allgemein Sexualität, Heterosexualität und Homosexualität sowie wie Verdrängung von Sexualität und der Zölibat angesprochen, im engeren Rahmen auch Pädophilie (seltener auch als „Pädosexualität“ bezeichnet), Präferenzstörungen und Ephebophilie; wobei auch Ersatzobjekttäter Opfer auswählen, die nicht hinreichend Widerstand leisten können.
Entwicklung in einzelnen Staaten
Deutschland
19. Jahrhundert
Vorwürfe sexuellen Missbrauchs durch Geistliche und Ordensleute machen einen Großteil des Pfaffenspiegels aus, eines weit verbreiteten antikatholischen Pamphlets, das nach seinem Erscheinen 1845 bis ins 20. Jahrhundert hinein immer neue Auflagen erlebte.[1] In der Tradition der europäischen Aufklärung bemüht sich der Verfasser Otto von Corvin, die katholische Kirche als vernunftfeindlich und bigott zu entlarven. Zu diesem Zweck breitet er über lange Strecken die Topik des „geilen Pfaffen“, der die intime Situation der Beichte sexuell ausnutze, wie sie etwa in zahlreichen Schwänken und Mären des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit immer wieder erzählt und variiert wurde.[2][3][4] Anders als der Diskurs der frühneuzeitlichen Dichtung, in dem Pädokriminalität nicht vorkommt,[5] ergeht sich Corvin auch in der Schilderung von angeblichen „schändlichen Verführungen, die unter Leitung der Mönche stehenden Knaben ausgesetzt sind, und ein jeder Vater wird daraus erkennen können, wie höchst gefährlich es für seine Kinder ist, wenn er diese in Klosterschulen unterrichten lässt.“[6]
Die Historikerin Irmtraud Götz von Olenhusen untersucht in einer sozialhistorischen Arbeit von 1994 den badischen Klerus in im 19. Jahrhundert und kommt dabei auch auf mehrere Fälle zu sprechen, in denen Priestern Vergewaltigung oder Unzucht mit Minderjährigen vorgeworfen wurde.[7]
NS-Zeit
Tatsächliche oder imaginierte Fälle von sexuellem Missbrauch in der Kirche wurden zur Zeit des Nationalsozialismus zu antikatholischen Polemiken und juristischer Verfolgung genutzt. Die Verbreitung des Pfaffenspiegels, eines weit verbreiteten antikatholischen Pamphlets, das nach seinem Erscheinen 1845 bis ins 20. Jahrhundert hinein immer neue Auflagen erlebte,[8] wurde vom Regime gefördert,[9] in den Jahren 1936 und 1937 kam es zu einer Serie von rund 250 sogenannten „Sittlichkeitsprozessen“ gegen katholische Priester und Ordensleute.[10] In den Prozessen ging es um sexuellen Missbrauch von Kindern, Unzucht mit Schutzbefohlenen und in ihrer Mehrzahl um homosexuelle Handlungen (der § 175 war im Gefolge der Röhm-Krise erst 1935 verschärft worden).[11] Zur Vorbereitung hatten Beamte der Geheime Staatspolizei in einer großangelegten Aktion zielgerichtet Geistliche, Schüler, Lehrlinge und Bewohner der katholischen Kinderheime und Pflegeeinrichtungen verhört. Über die folgenden Prozesse wurde in der Presse auf Anweisung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda ausführlich und oft hämisch berichtet.[12] Dadurch sollte die katholische Kirche diskreditiert und Geistliche allgemein als Sittenlose und Verderber der Jugend hingestellt werden. Langfristiges Ziel war es, die im Reichskonkordat von 1933 garantierten Konfessionsschulen aufzulösen, das Vermögen der Kirche einzuzuziehen, den Zugang zum Theologiestudium zu erschweren und den Zölibat abzuschaffen.[13]
Die Kampagne wurde während der Olympischen Spiele in Berlin im August 1936 unterbrochen, danach aber sofort wieder aufgenommen. Der Heilige Stuhl protestierte gegen diesen nationalsozialistischen Kirchenkampf mit der Enzyklika Mit brennender Sorge vom März 1937, die aber nicht zu einem Ende der Kampagne führte. Ihr Höhepunkt war eine Rede, die Propagandaminister Joseph Goebbels am 28. Mai 1937 in der vollbesetzten Berliner Deutschlandhalle hielt. Die Rede wurde von allen Rundfunksendern übertragen und erschien am folgenden Tag unter der Überschrift „Letzte Warnung!“ in allen Zeitungen des Deutschen Reichs. Goebbels bezeichnete die Geistlichen als „vertierte und skrupellose Jugendschänder“ und forderte, dass „diese Sexualpest mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden“ müsse. Er zeigte sich erfreut und dankbar, dass Hitler „als der berufene Beschützer der deutschen Jugend mit eiserner Strenge gegen die Verderber und Vergifter unserer Volksseele“ vorgehe.[14] Erst im Sommer 1937 wurde die Prozessserie ohne ersichtlichen Anlass abgebrochen, wohl weil die erhoffte propagandistische Wirkung in der Bevölkerung ausblieb.[15]
Bundesrepublik Deutschland
Rechtliche Lage
In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich zehn Jahre nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. In besonders schweren Fällen beträgt die Frist 20 Jahre, gerechnet ab dem gleichen Zeitpunkt. Der Anspruch auf Schadensersatz verfällt bereits drei Jahre nach dem 21. Geburtstag.[16]
Eine von Norbert Denef eingereichte Petition zur Aufhebung der Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch von Kindern im Zivilrecht wurde vom Deutschen Bundestag noch im Dezember 2008 mit der Begründung abgelehnt, „der Rechtsverkehr benötigt klare Verhältnisse und soll deshalb vor einer Verdunkelung der Rechtslage bewahrt werden, wie sie bei späterer Geltendmachung von Rechtsansprüchen auf Grund längst vergangener Tatsachen zu befürchten wäre.“
Seit 2010 mehren sich allerdings Forderungen, die zivilrechtliche Verjährung zu verlängern, damit die Finanzierung von Therapien zukünftig nicht mehr von Verhandlungen und freiwilligen Zusagen abhängig ist. So berichtete Denef, der jahrzehntelang missbraucht worden war, zunächst sei von ihm verlangt worden, im Gegenzug für die Entschädigung über die Tat zu schweigen. Er gilt als das erste Missbrauchsopfer, das bei der römisch-katholischen Kirche in Deutschland eine Entschädigung durchsetzen konnte. Sie betrug 25.000 €.[16]
Entwicklung
Im Jahre 1991 wurden Missbrauchsfälle im Studienseminar der Kapuziner in Burghausen juristisch verfolgt, wegen Verjährung jedoch ohne Ergebnis. Der verdächtigte Direktor des Studienseminars wurde nach mehreren Versetzungen 2009 von allen priesterlichen Aufgaben entbunden.[17]
Im Jahre 1996 leitete die Staatsanwaltschaft Kassel Ermittlungsverfahren gegen Weihbischof Johannes Kapp und Erzbischof Johannes Dyba ein, um die Praxis der Versetzung ohne Amtsenthebung pädokrimineller Priester zu überprüfen.[18] Kritiker werteten die Versetzungspraxis als „Nachsicht für die Täter, Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern und vorsätzliches Vertuschen“.[19]
Das Verfahren gegen den Mainzer Weihbischof Franziskus Eisenbach wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs im Rahmen eines seelsorgerischen Betreuungsverhältnisses wurde im November 2001 eingestellt. Im Jahre 2000 wurde Eisenbach von einer Mainzer Professorin beschuldigt, an ihr unerlaubt einen Großen Exorzismus sowie sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.[20] Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte im April 2001 das Verfahren gegen Eisenbach mangels Tatverdacht ein.[21] Ein von der Klägerin angestrengtes Klageerzwingungsverfahren beim OLG Koblenz wurde im November 2001 abgewiesen.[22] Eisenbach ist heute als Pfarrer tätig.[23]
Für die Dokumentation „Tatort Kirche: Sexueller Missbrauch durch Priester“ des Südwestrundfunks, die am 1. September 2002 gesendet wurde, hatten mehr als die Hälfte der 27 deutschen Bistümer dem Filmemacher Thomas Leif gegenüber mindestens 47 Fälle sexuellen Missbrauchs in den vergangenen 30 Jahren schriftlich eingeräumt. Während einige Diözesen noch konkrete Angaben verweigert hätten, seien insbesondere die Bistümer Hildesheim und Rottenburg-Stuttgart offen mit dem Thema umgegangen.[24]
Nachdem die deutschen Bischöfe beim Ständigen Rat in Würzburg vom 22. April 2002 nationale Regelungen noch ablehnten,[25] setzten die Deutsche Bischofskonferenz in Fulda am 27. September 2002 einheitliche Leitlinien Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft, nach denen Priester, die auffällig geworden sind, nicht wieder in der Seelsorge eingesetzt werden, wo sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Darin wurde die Meldepflicht bei schweren Delikten bei der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom übernommen.[26]
Im September 2007 distanzierte sich die Bischofskonferenz erneut von Priestern, die des sexuellen Missbrauchs schuldig werden. Karl Kardinal Lehmann betonte, dass jeder Fall von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche „ein Fall zu viel“ sei und die Kirche alles tun wolle, um diese „mit allen Kräften aufzudecken“. Wenn jemand „schuldig geworden ist, darf er auf gar keinen Fall in der normalen Seelsorge beschäftigt werden.“ Lehmann äußerte sich damit erstmals zu dem mutmaßlichen Missbrauchsfall in der Diözese Regensburg, wo entgegen den Richtlinien von 2002 ein bereits einschlägig vorbestrafter Geistlicher in einer Gemeinde eingesetzt wurde und dort im August unter dem Verdacht verhaftet worden ist, jahrelang einen Ministranten missbraucht zu haben.[27]
Das Buch Schläge im Namen des Herrn aus dem Jahr 2006 dokumentiert Ausbeutung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch in Kinderheimen in der Zeit zwischen 1945 und 1970, darunter auch kirchlich geführte. Die Bedingungen waren durch die Heimkampagne der APO Ende der 1960er Jahre verbessert worden. Es folgte 2008 eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages.[28] Zur Aufarbeitung wurde deswegen bis Ende 2010 der „Runde Tisch Heimerziehung“ eingerichtet. Berichtet wurden von den ehemaligen Heimkindern, sexuelle Übergriffe, als sexuelle Gewalt unterschiedlichster Formen, sowie unterschiedlicher Dauer bis hin zu schwerer und sich jahrelang wiederholender Vergewaltigung. In den Jahren 1945 bis 1975 unterstanden etwa 60 % der rund 3000 Heime den beiden großen kirchlichen Konfessionen, wobei als Täter dort auch Ordensleute und Geistliche benannt wurden.[29] Berichtet werden auch sexuelle Übergriffe durch Mitzöglinge.[30]
Für die Kirche sind mit Stand 2010 einige Rechtspsychologen zur Beurteilung einzelner Geistlicher tätig, darunter Norbert Leygraf, Hans-Ludwig Kröber, Max Steller, Renate Volbert und Friedemann Pfäfflin, ausgewählt vom Kölner Theologen und Psychiater Manfred Lütz.“[31]
Die FDP verlangte 2010 die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.[32]
2010 öffentlich bekannt gewordene Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen
Im Januar 2010 wurden Missbrauchsfälle bekannt, die sich in den 1970-er und 1980-er Jahren an drei deutschen Gymnasien der Jesuiten ereignet hatten: betroffen waren das Canisius-Kolleg in Berlin, das Kolleg St. Blasien im Schwarzwald und das Aloisiuskolleg in Bonn.[33] Am 18. Februar 2010 stellte die Anwältin Ursula Raue, die seit 2005 Beauftragte des Jesuitenordens für sexuellen Missbrauch ist, einen Zwischenbericht vor. Danach sind ihr 115 bis 120 sexuelle Übergriffe gegen Schüler gemeldet worden. Die „[…] Akten, die im Vatikan über eventuell länger bekannte Verfehlungen von Priestern und Ordensleuten geführt werden“, habe sie nicht einsehen können. „Frau Raue äußerte Erstaunen, dass in den Akten des Ordens zwar ‚Fürsorge für Mitbrüder‘ erkennbar werde, doch keine ‚Befassung mit der Seelenlage der anvertrauten Kinder und Jugendlichen‘“.[34]
Im Februar 2010 berichtete Der Spiegel, dass 24 von 27 von der Zeitschrift befragten Bistümern angaben, dass seit 1995 insgesamt mindestens 94 Verdachtsfälle von Missbrauch durch Kleriker und Laien bekannt geworden seien, in 30 Fällen kam es zu Verurteilungen. Die Bistümer Limburg, Regensburg und Dresden-Meißen machten keine Angaben.[33]
Am 15. Februar 2010 wurde bekannt, dass es auch im Erzbistum Paderborn mehrere Missbrauchsfälle gegeben hat. Mindestens ein Fall wurde vom Bistum jahrelang verschwiegen.[35][36] Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits mehr als 100 Opfer aus ganz Deutschland gemeldet.[37]
Am 20. Februar 2010 veröffentlichte Spiegel online die Namen von weiteren sechs Einrichtungen, gegenüber denen Vorwürfe erhoben wurden, darunter zwei ehemalige Heime der Salesianer Don Boscos in Augsburg und Berlin, ein Kinderheim der Vinzentinerinnen im oberschwäbischen Oggelsbeuren sowie das Maristen-Internat im bayerischen Mindelheim, das frühere Franziskaner-Internat in Großkrotzenburg bei Hanau und das Behinderteneinrichtung Franz-Sales-Haus in Essen.[38] Die Rhein-Zeitung hatte am Tag zuvor an einen Fall im Don-Bosco-Internat der Salesianer Don Boscos in Bendorf 1994 erinnert, bei der der Internatsleiter den betroffenen Erzieher sofort freigestellt und die Kriminalpolizei eingeschaltet hatte.[39] Im März 2010 erfolgte erstmals eine Durchsuchung in einem Kloster: die Staatsanwaltschaft München II durchsuchte das oberbayerische Kloster Ettal, nachdem 20 mutmaßliche Opfer von sexuellen Übergriffen oder körperlicher Züchtigung berichtet hatten und Verdachtsfälle aus den Jahren 2003 bis 2005 nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden.[40]
In Essen wurde im Februar 2010 der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen bzw. eines Hilfsbedürftigen aus der Zeit der 1960er Jahre im Franz Sales Haus bekannt, in dem 1.500 Menschen mit Behinderung betreut werden.[41] Zugleich wurden auch sadistische Taten berichtet.[42]
Gegen zwei leitende Geistliche des Knabenchors Regensburger Domspatzen mussten in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen werden: Der erste wurde 1958 aus dem Dienst am Domspatzen-Gymnasium entfernt, der andere Geistliche wurde 1971 verurteilt.[17] Im März 2010 wurden der Öffentlichkeit bekannt, dass es mindestens noch bis in das Jahr 1992 sexuellen Missbrauch gegeben haben soll.[43]
Der sexuelle Missbrauch an der Abtei Königsmünster in Meschede hat offenbar größere Dimensionen als zunächst bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg geht von 19 Geschädigten aus.[44]
Im März 2010 berichtete die New York Times[45] von einem wegen Kindesmissbrauchs vorbelasteten Pfarrer, der nach seiner Versetzung Anfang der 1980er Jahre in psychiatrischer Behandlung war. Der Psychiater hatte das Erzbistum München und Freising eindringlich davor gewarnt, diesen wieder mit Kindern arbeiten zu lassen. Dem Priester wurde jedoch erneut der Kontakt zu Kindern ermöglicht. Fünf Jahre später wurde er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 4000 Mark Geldstrafe verurteilt.[46] Daraufhin erfolgte erneut eine Versetzung und er konnte 21 Jahre lang weiter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gespräche von Eltern, die sich wegen des Küssens von Kindern besorgt zeigten, seien von Mitgliedern des Pfarrgemeinderats abgeblockt worden. Im September 2008, nachdem ihn ein Missbrauchsopfer aufgespürt hatte, wurde gegen den verurteilten Sexualstraftäter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt und ihm strikt untersagt, Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit auszuüben. Danach wurde er abermals versetzt. Er übernahm jedoch in Vertretung weiter Jugendgottesdienste in Bad Tölz. Aufgrund von Recherchen der Süddeutschen Zeitung suspendierte das Erzbistum München Anfang März 2010 den Pfarrer.[47][48]
Reaktionen der Kirche in Deutschland
Der Bischof des Bistums Hildesheim, Norbert Trelle, nahm Anfang Februar 2010 in einem offenen Brief, der in der Kirchenzeitung abgedruckt und am 7. Februar 2010 als Hirtenbrief in allen Gottesdiensten verlesen wurde, Stellung zu den Missbrauchsfällen in seinem Bistum. Die Fälle erfüllten ihn „mit Scham und Empörung“. Das Bistum werde alles daran setzen, für Aufklärung zu sorgen, und alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern. Er rief eventuell weitere Geschädigte auf, sich zu melden, bot allen Opfern Begleitung und Hilfe an, bat aber auch, vom Einzelfall nicht auf einen ganzen Berufsstand zu schließen.[49]
Der frühere Bischof des Bistums Hildesheim, Josef Homeyer, gab Anfang Februar 2010 zu, dass die Missbrauchsfälle von der Kirchenleitung eindeutig unterschätzt worden seien. Einer der beiden beschuldigten Jesuiten sei nach seinem Austritt aus dem Orden als Diözesanpriester ins Bistum Hildesheim inkardiniert worden. Als dort Vorwürfe gegen ihn erhoben worden waren, habe die Bistumsleitung dies nicht in ausreichender Weise ernst genommen. Das aufgrund einer Beschwerde ausgesprochene Verbot der Jugendarbeit habe „das Bistum nicht konsequent durchgehalten“ und nach weiteren Vorwürfen wegen Belästigung sei der betroffene Priester 1997 erneut nur versetzt worden.[50]
Der Vorsitzender der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sprach Anfang Februar den Missbrauchsopfern sein Mitgefühl aus und kündigte an, dass sich die katholischen Bischöfe auf ihrer bevorstehenden Vollversammlung Ende Februar in Freiburg mit dem Missbrauchsskandal bei den Jesuiten beschäftigen werden.[51]
Die katholische Theologin Verena Mosen äußerte Anfang Februar 2010, die Kirche beanspruche ein Sonderrecht, beim Verdacht auf eine Straftat zunächst nur eine interne Klärung zu verfolgen, ohne eine Strafverfolgungsbehörde einzuschalten. Diese Praxis der Kirche im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen stünde „nicht im Einklang mit deutschem Recht“.[52] Ähnlich warf auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger der Kirche am 22. Februar in einem Interview mit den Tagesthemen vor, die Fälle des sexuellen Missbrauchs in ihren Reihen zu vertuschen und mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht konstruktiv zusammenzuarbeiten: „Kindesmissbrauch ist ein Offizialdelikt, und da können nicht andere darüber entscheiden, ob dieses Delikt verfolgt wird oder nicht.“ Diese Aussage impliziert auch den Vorwurf der Strafvereitelung.[53] Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, warf der Ministerin daraufhin falsche Tatsachenbehauptungen vor und verlangte eine Korrektur binnen 24 Stunden.[54][55] Nach einem Telefonat von Zollitsch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und einem Gesprächsangebot durch die Justizministerin nahm Zollitsch das Ultimatum zurück. Die Teilnahme an einem Runden Tisch mit dem Justizministerium lehnte Zollitsch aber ab: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein spezifisches Problem der katholischen Kirche.“[56] Später sagte die Deutsche Bischofskonferenz zu, an einem Runden Tisch mit weiteren zwei Bundesministerien teilzunehmen. Nach § 138 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) besteht Anzeigepflicht nur für einige andere geplante Straftaten, nicht aber beispielsweise bei Verdacht auf erfolgten sexuellen Missbrauch. Eine solche Strafbarkeit war zwar von der früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries 2003 vorgesehen gewesen, der Gesetzesentwurf wurde aber wegen der Kritik aus Fachkreisen zurückgezogen.[57]So berichtet der Psychiater Norbert Leygraf aus seiner Tätigkeit als Gutachter bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs in der Kirche, dass ein Teil der Opfer das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden nicht wünsche und ablehne.[57][58]
Am 30. März 2010 richtete die Deutsche Bischofskonferenz eine Telefonhotline für potentielle Missbrauchsopfer ein, durch die diese mit Beratern und Seelsorgern in Kontakt treten können.[59][60] Diese Hotline wird in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Trier realisiert.[61] Die Hotline ist ab dem 30. März, 13:00h erreichbar. Unter www.hilfe-missbrauch.de ist auch eine SSL–gesicherte Online-Beratung möglich.[62]
Die Beauftragte des Jesuitenordens für Fälle sexuellen Missbrauchs, Ursula Raue, begrüßte die Einrichtung der Hotline.[63]
Österreich
Rechtliche Lage
Das Delikt des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 207b StGB) verjährt in Österreich nicht so schnell wie in Deutschland, weil die Fristen erst zu laufen beginnen, wenn das Opfer das 28. Lebensjahr erreicht hat. Bei einem schweren Missbrauch an einem Unmündigen (bis 14) mit Geschlechtsverkehr mit körperlichen oder seelischen Verletzungsfolgen ist Haft von fünf bis 15 Jahren möglich, was eine Verjährungsfrist von 20 Jahren nach sich zieht. Der Täter könnte also in diesen Fällen strafrechtlich verfolgt werden, bis das Opfer 48 Jahre alt ist. Bei sexuellem Missbrauch mit Geschlechtsverkehr (aber ohne Verletzungen) startet die Verjährung aufgrund der Strafdrohung von ein bis zehn Jahren nach zehn, bei sexuellem Missbrauch ohne Geschlechtsverkehr aufgrund der Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren nach fünf Jahren.[64]
Entwicklung
Der Erzbischof von Wien, Hans Hermann Groër, trat im April 1995 zurück, nachdem Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen ihn erhoben wurden. Die Vorwürfe wurden im Februar 1998 kirchlich bestätigt.[65]
Dieser Anlass führte 1996 zur Gründung einer Ombudstelle der Erzdiözese Wien für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche.[25] Deren Leiter war anfangs Helmut Schüller, der selber Schüler bei Groër war und zunächst die Vorwürfe nicht glaubte. In seiner Amtszeit formulierte er Regeln für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche, die aber im Sinne einer gesamtösterreichischen kirchlichen Vorgangsweise nicht umgesetzt wurden. 2005 gab Schüller diese Funktion zurück, weil sein Ziel immer gewesen sei, dass ein Nicht-Priester die Ombudsstelle leite. Laut eigener Aussage sei seine Ernüchterung bezüglich der Realität der Kirche in diesen Jahren größer geworden.[66] Am 28. Februar 2010 forderte er in einem Interview mit dem Voralberger Kirchenblatt, äußerte Zweifel, ob die Ombudsstellen auch überall von den Verantwortlichen offensiv gewollt sind, und forderte klare und einheitliche gesamteuropäische Regeln wie in Deutschland durch die Bischofs- und die Ordensobernkonferenz).[67] Von 2005 bis Ende 2008 leitete der Wiener Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich und seit Anfang 2009 der psychiatrische Facharzt und Hochschullehrer Johannes Wancata die Ombudsstelle.[68]
Im Jahr 2003/2004 führte das dramatische Hör- und Kammerspiel Die Beichte von Felix Mitterer kurzzeitig zu Diskussionen über den sexuellen Missbrauch von Kindern in Obhut der Kirche. Das Stück wurde mit dem ORF-Hörspielpreis und dem Prix Italia ausgezeichnet.
Am 3. März 2010 räumte der Generalvikar des Erzbistums Wien ein, dass auch die römisch-katholische Kirche in Österreich zumindest bis 2001 Fehler im Umgang mit Missbrauchstätern gemacht habe, indem sie in der Hoffnung, dass es sich um einmalige Taten handle, einfach nur versetzt worden seien.[69] Die österreichische Bischöfe bestätigte diese Einschätzung bei ihrer Frühlingsvollversammlung in St. Pölten und versprachen, neue Maßnahmen gegen Missbrauch zu ergreifen.[70] Unter anderem wurde eine österreichweit einheitliche Regelung in Auftrag gegeben, eine österreichweite Vernetzung und Zusammenarbeit der diözesanen Ombudsstellen und die offizielle Einbindung der Männer- und Frauenorden in deren Arbeit sowie eine verstärkte Aus- und Fortbildung der kirchlichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter beschlossen. Eine Projektgruppe soll dafür bis Juni 2010 ein detailliertes Gesamtkonzept entwerfen.[71]
Am 8. März 2010 bot Erzabt Bruno Becker des Klosters St. Peter in Salzburg dem Vorsitzenden der Benediktinerklöster in Österreich, Abtpräses Christian Haidinger vom Kloster Altenburg, seinen Rücktritt an, nachdem er eingestehen musste, dass er 1969 in Grödig (Flachgau) einen Buben missbraucht hatte. Das Opfer warf zwei weiteren Mönchen vor, ihn sechs Jahre lang sexuell missbraucht zu haben und berichtete von Übergriffen auch gegenüber weiteren Jugendlichen. Einer der beiden Haupttäter sei Mitte der siebziger Jahre aus dem Orden ausgetreten, der zweite habe in der Pfarrseelsorge gearbeitet. Laut Staatsanwaltschaft Salzburg wurden beide im Jahr 2005 als Sextouristen in Marokko festgenommen und wegen sexuellen Missbrauchs an minderjährigen Marokkanern verurteilt.[72][73]
2009 und 2010 seien insgesamt 12 Fälle bekannt geworden. Die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs betreffen unter anderem das Internat eines Privatgymnasiums des Bregenzer Zisterzienser-Klosters Mehrerau in den 80er Jahren.[74] Der Pater, der damals wegen Missbrauchs suspendiert und von der Schule entfernt worden war, sei für weitere Missbrauchsfälle verantwortlich. Ein 2004 gegen ihn angestrengtes Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt.[75]
Seit 11. März 2010 wird ein Fall aus der Diözese Graz-Seckau diskutiert, bei der sowohl die Diözese und der Vatikan Missbrauchsfälle vertuscht haben soll, die in den achtziger Jahren von einem Pfarrer begangen worden sein sollen. Nach ersten konkreten Vorwürfen Ende der neunziger Jahre und einer einjährigen Beurlaubung wurde der Pfarrer von Bischof Johann Weber lediglich versetzt, weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen wegen Beweismangels und Verjährung eingestellt hatte. Drei Jahre nach den ersten Ermittlungen wurde der Pfarrer erneut verdächtigt, mindestens 13 Burschen im Alter von 5 bis 18 Jahren wiederholt und schwer sexuell missbraucht zu haben. Das Verfahren wurde abermals wegen Verjährung eingestellt. Nach weiteren Interventionen von Opfern wurde der Pfarrer vom neuen Bischof Egon Kapellari vom Dienst freigestellt und unter Zustimmung der römischen Glaubenskongregation das erste Kirchengerichtsverfahren wegen Missbrauchs in Österreich eingeleitet, das mit einem Schuldspruch für den Pfarrer endete. Obwohl sich der Verfahrensleiter des Erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangerichts in Salzburg wegen der Verjährung im Vorhinein abgesichert hatte, hob die Glaubenskongregation 2006 das Urteil wegen Verjährung der Tatbestände wieder auf.[76]
Schweiz
Am 21. Februar 2010 wurden 60 Verdachtsfälle in der Schweiz publik.[77]
Weitere europäische Staaten
Irland
Die römisch-katholische Kirche in Irland duldete Misshandlung und Missbrauch: „35.000 Kinder wurden demnach zwischen 1914 und 2000 in kirchlicher Obhut geschlagen, gepeinigt oder vergewaltigt.“[78] Als authentisch gelten die im Film Die unbarmherzigen Schwestern aus dem Jahre 2002 geschilderten Verhältnisse.
Aufsehen erregte in den 1990er Jahren der Fall des Priesters Brendan Smyth, der über 40 Jahre lang Kinder vergewaltigen und misshandeln konnte. Im Jahr 2010 geriet der heutige Vorsitzende der irischen Bischofskonferenz, Kardinal Sean Brady unter Druck, da er als Priester anwesend war, als zwei von Brendan Smyth missbrauchte Jugendliche dazu gebracht wurden, ein Schweigegelübde abzulegen und er nichts unternahm.[79]
Im Oktober 2002 sendete Raidió Teilifís Éireann den Fernsehbeitrag „Cardinal Secrets“ über verschwiegene Missbrauchsfälle in Dublin, der zu weiteren Untersuchungen veranlasste.
Im Fall von Sean Fortune, der acht Opfer missbrauchte, ist bekannt, dass Gemeindemitglieder Delegationen zu Bischof Donal Herlihy und später an seinen Nachfolger Brendan Comiskey und schließlich einen Brief an den Apostolischen Nuntius in Irland sandten. Ihre Gesuche blieben erfolglos.[80] Über diesen und andere Fälle berichtete der Dokumentationsfilm Suing the Pope der BBC, ausgestrahlt am 19. März 2002.[81]
Der im Oktober 2005 veröffentlichte Ferns Report über das Bistum Ferns berichtet über 100 Fälle von Kindesmißbrauch in den Jahren 1962 bis 2002 durch 21 Priester. Der Bericht übt Kritik an Bischof Donal Herlihy.[82]
Der im Mai 2009 veröffentlichte Ryan-Bericht für die Erzdiözese Dublin belegt den systematischen Missbrauch in katholischen Schulen und Heimen zwischen 1940 und 1990.[83][84][85] In den Fokus gerieten unter anderem die Christian Brothers und die Sisters of Mercy.
Der Murphy-Bericht wurde im November 2009 veröffentlicht. Er untersuchte die Art und Weise, wie die Kirche mit Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Priester umging. Der Bericht stellt fest, dass es „keinen Zweifel daran gibt, dass sexueller Missbrauch von Kindern in den Jahren 1975 bis 2004 vertuscht wurde.“[86] Auch hatte die Polizei geschwiegen und bekannte Fälle nicht weiter verfolgt.[87]
Die Bischöfe Brendan Comiskey, Donal Brendan Murray, Eamonn Oliver Walsh und Raymond Field traten Ende 2009 zurück, nachdem sie im Murphy-Bericht beschuldigt worden waren, nicht ausreichend gegen die Täter vorgegangen zu sein.[88][89]
Am 20. März 2010 wurde ein Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. an die Kirche in Irland veröffentlicht.[90][91][92]
Frankreich
Der Priester René Bissey wurde im Oktober 2000 wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Die elf Opfer waren zum Zeitpunkt der Tat unter 15 Jahre alt gewesen. Im September 2001 wurde der Bischof von Bayeux-Lisieux, Pierre Pican, zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er vom Kindesmissbrauch Bisseys aufgrund der Priesterbeichte unmittelbare Kenntnis besessen, aber keine Strafanzeige erstattet hatte.[93]
Die französische katholische Bischofskonferenz erklärte 2001, dass 19 französische Priester wegen Vergewaltigung oder Missbrauch Minderjähriger angeklagt seien, sieben von ihnen befanden sich in Untersuchungshaft. Dreißig Priester hatten in den zurückliegenden Jahren Strafen erhalten, elf von ihnen Gefängnisstrafen.[94]
Polen
Der polnische Bischof Juliusz Paetz im Erzbistum Posen wurde wegen sexueller Übergriffe suspendiert. Eine von der Kurie berufene Untersuchungskommission fand im Herbst 2001 die Vorwürfe bestätigt.[95]
Im Bistum Plock ergaben Untersuchungen Anfang 2007, dass der ehemalige Bischof Stanisław Wielgus, später ernannter Erzbischof von Warschau, darüber Kenntnis hatte, dass mehrere Priester in seinem Bistum Minderjährige sexuell mißbrauchten.[96]
Großbritannien
John Aloysius Ward, Bischof des Bistums Menevia, wurde 2001 wegen sexueller Übergriffe an einem sieben Jahre alten Mädchen, die 30 Jahre lang zurücklagen, vom Papst zum Rücktritt aufgefordert. Ferner hatte Bischof Ward zwei pädokriminelle Priester gedeckt.[97]
Patrick Raggett, der angab, im Preston Catholic College in Lancashire missbraucht worden zu sein, reichte eine Schadensersatzklage über 5 Millionen £ ein, die im Mai 2009 vor Gericht zugelassen wurde. Damit wurde eine neue Größenordnung für Schadensersatzforderungen geschaffen.[98]
Italien
In einer Studie von Associated Press wurden 73 Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester mit mindestens 235 Opfern dokumentiert.[99]
67 ehemalige Schüler des Antonio Provolo Instituts für Taubstumme in Verona unterzeichneten eine Erklärung, dass sie, von Priestern und Brüdern ausgeübt, sexuellen Missbrauch, pädophile Übergriffe und körperliche Misshandlungen in den 1950er bis 1980er Jahren erdulden mussten.[99]
Kroatien
In Kroatien wurden der Öffentlichkeit Mitte Juni 2005 Fälle von Missbrauch in einem Kinderheim der Caritas in Brezovica nahe Zagreb bekannt. Betroffen waren unter anderem Waisen und Menschen mit Behinderungen. Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Bozica Cvjetko und zwei Staatsanwältinnen wurden suspendiert, weil sie weitere Vorkommnissen in Brezovica gekannt, aber vertuscht haben sollen. Die Chefin der Caritas, Jelena Brajsa, galt als sehr einflussreich. Bischof Josip Bozanic nahm dazu öffentlich Stellung und würdigte auch „alle guten Taten, welche die Caritas unter der Leitung von Jelena Brajsa in schwierigen Jahrzehnten gemacht“ habe. Brajša wurde später vom Vorwurf, vom Missbrauch gewusst zu haben, freigesprochen, obwohl in ihrem Haus ein Tagebuch des Kochs Mijo Penić versteckt gewesen war, in dem er die Vergewaltigung eines Mädchens beschrieben hatte.[100]
Belgien
1997 wurden in Belgien durch die Bischöfe Beratungstelefone für Opfer eingerichtet.[25]
Niederlande
1995 eröffneten die katholischen Bischöfe der Niederlande eine Einrichtung für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche, die eine Telefon-Hotline für Opfer anbietet.[25]
Nordamerika
Vereinigte Staaten
Stephen Joseph Rossetti benennt als ersten öffentlichkeitswirksamen Fall denjenigen des Priesters Gilbert Gauthe im Bistum Lafayette, Louisiana. 1983 wurde gegen das Bistum unter Bischof Gerard Louis Frey geklagt, nicht adäquat auf den Fall reagiert zu haben. Die Klagen wurden eingestellt gegen die Zahlung einer kummulativen Gesamtsumme von über 10 Millionen Dollar.[101]
Als weitere Fälle bekannt wurden, beriefen die amerikanischen Bischöfe zu ihrer Beratung ein Expertengremium mit Thomas Doyle, Ray Mounton und Michael Peterson, die 1985 gemeinsam ein 92-seitiges Papier erarbeiteten,[102] das als erster Versuch gilt, das Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs in der katholischen Kirche ausführlicher zu behandeln. Darin wurde bereits als oberstes Ziel benannt, die Glaubwürdigkeit der Kirche als christlicher Gemeinschaft zurück zu erlangen, wozu ein sorgender und verantwortlicher Umgang mit den Opfern notwendig sei und die No comment-Haltung gegenüber der Öffentlichkeit aufgegeben werden müsse.[103]
1988 wurde von Opfern selbst die erste Organisation für Missbrauchsopfer, Survivors Network of those Abused by Priests (SNAP), gegründet.
Nach dem Bekanntwerden des Falls von Pater James Porter im Jahre 1992 folgten 79 Strafanzeigen durch ehemalige Opfer. Gegen den Pater wurde ein Verfahren eröffnet.[104] Die Journalisten Elinor Burkett und Frank Bruni sammelten und dokumentierten daraufhin zwei Jahre lang weitere Fälle der Kirche und veröffentlichten sie 1995, im gleichen Jahr in Deutsch erschienen mit dem Titel Das Buch der Schande.[105]
Eine Untersuchung aus dem Jahre 1993 bezüglich der St. Anthony Schule in Kalifornien ergab, dass im Zeitraum 1964 bis 1987 11 Täter mindestens 34 Opfer in Alter zwischen 7 und 14 Jahren missbraucht hatten.[106] Der Bericht wies auch auf die seelischen Auswirkungen für die jungen und kirchengläubigen Opfer hin.[107]
1994 wurde durch die benediktinische Saint John's Abbey und Saint John's University in Collegeville das Interfaith Sexual Trauma Institute gegründet. Der Institutsleiter Stephen Joseph Rossetti, der bereits 1990 die einschlägige Studie Slayer of the soul: child sexual abuse and the Catholic Church publiziert hatte, legte 1996 eine umfangreiche Studie unter dem Titel A tragic grace the Catholic Church and child sexual abuse vor. Darin forderte er den Heiligen Stuhl auf, eine Führungsrolle in der Aufklärung über sexuellen Kindesmissbrauch zu übernehmen.[108]
Ein neuer Skandal wegen sexueller Übergriffe katholischer Priester gegenüber Kindern kam 2002 im Erzbistum Boston auf. Die Kirchenführung ging Hinweisen nicht konsequent nach, sondern versetzte die Priester in andere Gemeinden.[109] Der Erzbischof von Boston, Bernard Francis Law musste zurücktreten. Er hatte den Priester John Geoghan mehrfach in andere Gemeinden versetzt, der mehr als 100 Kinder missbraucht haben soll, zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und von einem Mithäftling 2003 ermordet wurde. Law gab im Februar 2002 nur auf öffentlichen Druck hin 90 Namen von Priestern, die des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt waren, preis.[110]
Im September 2005 wurde bekannt, dass in den 229 römisch-katholischen Priesterseminare in den USA Fragebögen verteilt worden waren, die nach Anzeichen von Homosexualität fragten.[111] Die Organisation Dignity kritisierte an dieser Aktion, dass schwule Priester nicht die Ursache der Krise des sexuellen Missbrauchs in der Kirche seien.[112]
In einer von der Katholischen Bischofskonferenz der USA beim John Jay College of Criminal Justice in Auftrag gegebenen Studie “The Nature and Scope of the Problem of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests and Deacons in the United States” wurde das vermutliche Ausmaß des sexuellen Missbrauch durch Priester und Diakone untersucht.[113] Nach Auswertung der American Society of Criminology wurden darin für die Jahre 1950 bis 2002 insgesamt 4.392 Fälle mit 10.667 Opfern registriert.[114] Die im November 2005 veröffentlichte Studie kam zu dem Schluss, dass es sich um ein „weit verbreitetes Problem“ handele: von den 195 teilnehmenden Diözesen berichteten 188, das es mindestens einen Verdachtsfall des sexuellen Missbrauchs gegen einen Priester oder Diakon gegeben habe. Je nach Region waren gegen 3 bis 6 % der tätigen Priester Anschuldigungen erhoben worden.[115]
Das Erzbistum Los Angeles einigte sich im Juli 2007 außergerichtlich mit 500 klagenden mutmaßlichen Opfern sexuellen Missbrauchs durch Geistliche auf Entschädigungszahlungen in Höhe von 660 Millionen US-Dollar. Teilweise datieren die Missbrauchsfälle bis in die 1940er Jahre zurück. Über die Vorfälle berichtet der Dokumentarfilm Deliver Us from Evil. Im Film wird dargelegt, dass der Erzbischof von Los Angeles, Roger Mahony, von den Vergehen von Priester Oliver O’Grady, der später zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, Bescheid gewusst hatte. Gegen Mahony wird auch der Vorwurf erhoben, er habe seit den 1980er Jahren die Taten des 2007 wegen Missbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilten Priesters Michael Baker verschwiegen.[116]
Die Diözese von Scranton im US-Bundesstaat Pennsylvania erkannte im November 2007 für ein Missbrauchsopfer einen Schadensersatz in Höhe von 3 Millionen US$ an.[117]
Im November 2007 wurde im Rahmen einer Schadensersatzklage von 110 Opfern bekannt, dass 15 Geistliche der Jesuiten zwischen 1961 und 1987 in Alaska eine Vielzahl von Internatsschülern sexuell missbraucht hatten, ohne jemals angeklagt worden zu sein.[118]
Anfang Januar 2010 beklagte der Priester und Kirchenrechtler Thomas Doyle, dass kein einziger der Bischöfe in den USA, die durch die Versetzung von mißbrauchenden Priestern in andere Gemeinden zu weiterem Missbrauch beigetragen haben, vom Vatikan zur Rechenschaft gezogen wurde.[119]
Die römisch-katholische Kirche in den Vereinigten Staaten verzeichnet die Klagen von etwa 10.000 Opfern.[120] Bisher wurden mehr als zwei Milliarden Dollar Schadenersatz an die Opfer gezahlt.[121] Eine Reihe amerikanischer Bistümer meldeten Insolvenz an, weil die Schadensersatzforderungen der Opfer nicht mehr bedient werden konnten, darunter das Bistum Davenport in Iowa, Bistum Fairbanks in Alaska, das Erzbistum Portland in Oregon, das Bistum San Diego in Kalifornien, das Bistum Spokane in Washington, das Bistum Tucson in Arizona und das Bistum Wilmington in Delaware.[122]
Kanada
1988/89 kam es zu den ersten Schlagzeilen über sexuellen Kindesmissbrauch gegenüber der kanadischen römisch-katholischen Kirche. Am 1. Juni 1989 führte eine Königliche Kommission eine Untersuchung im Mount-Cashel-Waisenhaus in Neufundland durch. Im gleichen Zeitrahmen fand eine kirchliche Untersuchung gegen weitere sieben Priester ebenfalls aus Neufundland statt. Im August 1989 wurden insgesamt 23 kanadische Priester und Ordensleute öffentlich angeklagt. Im Juni 1990 bestätigte die vom Erzbischof eingesetzte Kommission, dass die Bistumsleitung seit Mitte der siebziger Jahre Kenntnis von den abweichenden oder sexuell ungeeigneten Verhaltensweisen bei einigen Klerikern hatte. Ausdrücklich wurde festgehalten, dass das ungenügend energische Vorgehen durch den Erzbischof weiteren Kindesmissbrauch ermöglicht hatte.[123]
Bis in die 1980er Jahre wurden die Kinder der Inuit und der Indianer in etwa 17.000 christliche Staatsinternate geschickt.[124] Von 1874 bis in die 1960er Jahre waren es etwa 150.000 Kinder, die Sterblichkeitsrate war hoch – in einzelnen Schulen bis zu 69 %.[124] Das letzte Internat wurde 1996 geschlossen. Die Vorwürfe erstrecken sich bis zu „Mord, Vergewaltigung, Misshandlungen, Sterilisation und medizinische Versuche“. Der ehemalige Priester Kevin Annett verlangt eine Untersuchung durch den Internationalen Gerichtshof.[125][126]
Bischof Hubert Patrick O’Connor trat 1991 zurück. Er wurde im November 1996 wegen Sex-Straftaten in seiner Zeit als Priester zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.[127]
Im August 2008 bekannte sich Priester Charles Sylvestre schuldig, zwischen 1954 und 1984 insgesamt 47 Opfer sexuell missbraucht zu haben.[128] Unter anderem missbrauchte er ein Mädchen im Alter von sieben Jahren bis zu ihrem 14. Lebensjahr. Lou Ann Soontiens erhielt im Mai 2009 für ihr Leid 2 Millionen Kanadische Dollar.[129] Das Bistum London beteiligte sich öffentlich an der Aufklärung.[130]
Im April 2009 verurteilt der Papst in Kanada die sexuellen Übergriffe an den Schülern.[128]
Der Bischof des Bistums Antigonish, Raymond Lahey trat im September 2009 von seinem Amt wegen Besitzes von Kinderpornographie zurück und stellte sich den Behörden. Bereits in den 1980er Jahren hatte es Vorwürfe gegeben, er habe Jungen solches Material gezeigt.[131]
Mexiko
Der mittlerweile verstorbene Gründer des Ordens der Legionäre Christi, Pater Marcial Maciel, trat wegen des Vorwurfs, jahrelang Seminaristen missbraucht zu haben, im Jahre 2006 zurück. Zudem wurde er seit 1997 des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt. Die Kurie verzichtete zu Lebzeiten Maciels auf eine Untersuchung. Die Ergebnisse des Untersuchungsberichts der Apostolischen Visitation über die Ordensgemeinschaft in ihren weltweiten Niederlassungen werden erst 2010 dem Papst vorliegen. Der Orden distanzierte sich vom Verhalten seines Gründers. Der Generalsekretär des Ordens, Evaristo Sada, bat die Opfer von Missbrauchsfällen innerhalb der Ordensgemeinschaft öffentlich um Vergebung.[132]
Australien und Ozeanien
Australien
Die Organisation Broken Rites erfasst 71 wegen sexueller Straftaten verurteilte katholische Priester und Lehrer unter dem Begriff Black-Collar Crime.[133]
Die Kollegs in Ballarat, betrieben von den Christian Brothers, verzeichneten Fälle, in denen mehrere Priester wegen Kindesmissbrauch verurteilt wurden. Über Gerry Francis Ridsdale, zu dessen Opfern eine Vielzahl von Jungen und ein Mädchen zählten, hatte Bischof Ronald Austin Mulkearns Kenntnis besessen ohne zu reagieren.
Beim Weltjugendtag 2008 kritisierte Bischof Anthony Fisher die Missbrauchsopfer und ihre Angehörigen, griesgrämig auf alten Wunden herumzureiten[134]:
„Happily, I think most of Australia was enjoying, delighting in the beauty and goodness of these young people and the hope for us doing these sorts of things better in the future, as we saw last night. Rather than dwelling crankily, as a few people are doing, on old wounds.“
Neuseeland
Am 22. Juni 2002 räumte die römisch-katholische Kirche in Neuseeland 38 Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester und andere Kirchenvertreter in den vergangenen 50 Jahren ein, nachdem eine Anfang der neunziger Jahre eingesetzte Kommission die entsprechenden Klagen geprüft hatte.[135] Daraufhin entschuldigte sich die Bischofskonferenz Neuseelands am 30. Juni 2002 offiziell für sexuellen Missbrauch in ihrem Zuständigkeitsbereich.[25]
Südamerika
Argentinien
Insbesondere sorgte die argentinische Publizistin Olga Wornat im Jahre 2002 mit dem Buch „Nuestra Santa Madre“ für Publizität.[136]
Der Erzbischof des Erzbistums Santa Fe de la Vera Cruz, Edgardo Gabriel Storni, gab im Oktober 2002 wegen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs an Seminaristen sein Amt zurück. Er wurde 2009 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, die er im Hausarrest verbüßt. Bereits 1994 hatte eine von der Kurie angeordnete Untersuchung stattgefunden, doch war Edgardo Storni von Papst Johannes Paul II. in seinem Amt bestätigt worden.[137]
Afrika
Südafrika
Am 27. April 2001 beschließen die Bischöfe von Südafrika einen Verhaltenskodex, der insbesondere bei der Ausbildung der Priesteramtskandidaten eine wichtige Rolle spielen sollte.[25]
Asien
Philippinen
Am 9. Juli 2002 entschuldigt sich die philippinische Bischofskonferenz für Sexualmissbrauch in ihrem Zuständigkeitsbereich.[25] Laut der Stellungnahme des Vorsitzenden der Katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Orlando Quevedo, wiesen etwa 200 der 7.000 Priester im Lande in den letzten zwei Jahrzehnten sexuelles Fehlverhalten auf, darunter Kindesmissbrauch, Homosexualität und Verhältnisse. [138]
Haltung der Kirche
Positionen des Heiligen Stuhls
Bereits im Mittelalter wurden viele und vielfältige kirchenrechtliche Vorschriften zum Schutz der Kinder entwickelt.[139]
Die Canones 904 und 2368 § 1 des Codex Iuris Canonici von 1917 legten fest, dass sexueller Missbrauch durch Priester in der Beichte ein Verbrechen ist, das der betroffene Pönitent selbst innerhalb eines Monats dem zuständigen Ortsbischof oder der Heilige Kongregation des Heiligen Offizium anzeigen muss. Ein anderer Beichtvater, der von einem Fall Kenntnis erhält, hat den Pönitenten auf diese Pflicht hinzuweisen. Die fortgesetzte Nichtanzeige führt automatisch zur Exkommunikation. Wer ein derartiges Verbrechen begangen hat, ist von allen Rechten (Benefizien, Ränge, aktives und passives Wahlrecht) zu suspendieren, vor allem aber auch davon, die heilige Messe zu zelebrieren und weiterhin die Beichte zu hören. Wenn die Schwere des Verbrechens es erfordert, ist er dauerhaft für unwürdig zu erklären, Beichte zu hören, in sehr schweren Fällen müsse er in den Laienstatus zurückversetzt werden.
Im Jahre 1961 wurden von der Kurie Vorschriften gegen die Ordinierung von Homosexuellen und Päderasten formuliert[140][141]:
„Advancement to religious vows and ordination should be barred to those who are afflicted with evil tendencies to homosexuality or pederasty, since for them the common life and the priestly ministry would constitute serious dangers.“
Diese Bestimmungen wurden zur Verdeutlichung des geltenden Kirchenrechtes 2005 mit einer eigenen römischen Instruktion ausgeweitet.
1962 hatte der Heilige Stuhl in einem 69-seitigen Schreiben Crimen sollicitationis – verfasst durch Alfredo Kardinal Ottaviani und bestätigt durch Papst Johannes XXIII. – die Canones zur Straftat der Sollizitation näher ausgeführt. Die Bischöfe wurden darin offiziell angewiesen, Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester vor, während oder nach der Beichte „mit größter Geheimhaltung“, aber auch „mit größter Strenge“ gemäß innerkirchlichen Rechts zu verfolgen. Opfern und Zeugen des Missbrauchs wurde weiterhin die Exkommunizierung für den Fall angedroht, dass sie den Vorfall nicht innerhalb eines Monats melden. Gleichzeitig wurden sie aber wie die am Verfahren beteiligten Priester zum Schutz des Beichtgeheimnisses zu „unverletzlichem Schweigen“ über während des Verfahrens erlangte Erkenntnisse gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.[142][143] Ziel der Anordnung sei es gewesen, „Beschuldigte zu schützen, so wie dies heute bei Zivilverfahren der Fall ist.“[144] Das nicht mehr geltende Schreiben legte im einzelnen fest, wie innerkirchliche Untersuchungen in solchen Fällen zu führen und Priester gegebenenfalls zu bestrafen sind. Zusätzlich wurde festgelegt, dass die gleiche Verfahrensweise im Umgang mit Anzeigen homosexuellen, pädophilen oder zoophilen Verhaltens durch Kleriker anzuwenden seien.
Papst Paul VI. bestätigte in der Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae vom 15. August 1967 diese richterliche und administrative Zuständigkeit der Kurie für die in Crimen sollicitationis festgelegten Fälle im Zusammenhang mit der heiligen Beichte.
Papst Johannes Paul II. stellte am 28. Juni 1988 in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus fest, dass allein die Glaubenskongregation
„Straftaten gegen den Glauben sowie schwere gegen die Sittlichkeit oder bei der Feier der Sakramente begangene Straftaten, die ihr gemeldet worden sind, untersucht und, wenn es sich als notwendig erweist, erklärt und verhängt sie die Kirchenstrafen nach den Vorschriften des allgemeinen und des Partikularrechtes.“
In den neunziger Jahren sah der Heilige Stuhl – so im Sommer 1993 namentlich Joaquin Navarro-Valls und der Papst selbst im Rahmen seiner Reise zum Weltjugendtag in Denver – das Problem vor allem als ein moralisches Problem der Ortskirchen in den Vereinigten Staaten an.[145] Dies änderte sich, als 1994 in Irland die Fälle des Ordenspriesters Brendan Smyth und des Priesters Liam Cosgrove bekannt wurden.[146]
Nach der Approbation der Verfahrensordnung für die Lehrüberprüfung sah Papst Johannes Paul II. die Notwendigkeit, die „schweren Straftaten, die gegen die Sittlichkeit und bei der Feier der Sakramente begangen werden und für welche ausschließlich die Glaubenskongregation zuständig bleibt“, und die besonderen Vorschriften für die Strafverfahren „zur Erklärung beziehungsweise Verhängung von Kirchenstrafen“ deutlicher zu definieren. Nachdem er diese Neuregelung mit dem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 promulgiert hatte, wurde sie am 18. Mai 2001 durch das Schreiben Ad exsequendam des damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Joseph Kardinal Ratzinger, ausgeführt und damit unter anderem das Schreiben Crimen sollicitationis abgelöst. Das Schreiben ruft die der Glaubenskongregation vorbehaltenen schweren Straftaten in Erinnerung, darunter „die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen“.[147]
„Wenn ein Bischof oder Hierarch auch nur vage Kenntnis von einer derartigen Straftat hat, muss er sie nach abgeschlossener Voruntersuchung an die Glaubenskongregation weitermelden, die, wenn sie nicht wegen besonderer Umstände den Fall an sich zieht, durch Weitergabe der entsprechenden Vorschriften dem Bischof beziehungsweise Hierarchen gebietet, durch sein je eigenes Gericht das weitere Verfahren führen zu lassen. … Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist für eine Strafklage gegen Strafhandlungen, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind, zehn Jahre beträgt. Die Verjährung läuft nach dem allgemeinen Recht ab; aber bei einer von einem Priester begangenen Straftat an einer minderjährigen Person beginnt die Verjährung erst mit dem Tag, an dem die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.“
(Von der Verjährung kann die Glaubenskongregation zur weiteren Strafverhängung dispensieren.)
Am 22. November 2001 entschuldigte sich Papst Johannes Paul II. öffentlich bei jenen Ordenschwestern, die Opfer von sexuellem Missbrauch durch Priester geworden sind. Ein interner Bericht der Ordensschwester Maura O'Donohue, MMM, war im Februar 1995 der Kurie vorgelegt und in einer Arbeitsgruppe geprüft worden. Im März 2001 war der Bericht durch den National Catholic Reporter an die Öffentlichkeit gelangt. Der Bericht enthielt Hinweise, dass einige Priester und Missionare in 23 Ländern, darunter die USA, Philippinen, Irland und Papua-Neuguinea, Nonnen zu sexuellen Handlungen gezwungen hätten, in einigen Fallen sei es zu erzwungenen Abtreibungen gekommen. Darauf hin kam es im Juli 2001 in New York City vor dem Gebäude der Vereinten Nationen zu Protesten, die die Einsetzung einer unabhängigen Kommission verlangten.[148][149]
Im Frühjahr 2002 hat das Bekanntwerden zahlreicher sexueller Missbrauchsfälle die amerikanische Kirche erschüttert, woraufhin Papst Johannes Paul II. Mitte April 13 amerikanische Kardinäle nach Rom zitierte und die künftige „Null-Toleranz“ vorgab.[150]
Im April 2003 fand in Rom zum Thema „Pädophilie und Kirche“ ein Symposion statt, an dem unter anderem auch Stephen Joseph Rossetti und Wunibald Müller teilnahmen. Die Ergebnisse publizierten Robert Karl Hanson, Friedemann Pfäfflin und Manfred Lütz 2004 in dem Band „Sexual Abuse in the Catholic Church: Scientific and Legal Perspectives“ („Sexueller Missbrauch und die katholische Kirche. Wissenschaftliche und rechtliche Perspektiven“).[151]
Eine erste öffentlichkeitswirksame Diskussion über diese zwischen 1962 und 2001 gültigen Regelungen wurde im August 2003 durch das britische Blatt The Observer.[152] eröffnet. Seither steht in der Kritik, ob das Schreiben von 1962 entgegen der darin ausgeführten Absichten nicht vielmehr dazu geführt hätte, dass Täter sich einer weltlichen Strafe entziehen konnten. Eine Anfrage amerikanischer Bischöfe, selber einige Täter laisieren zu können, wurde im Frühjahr 1993 durch Erzbischof Geraldo Majella Agnelo ausdrücklich verneint. Allerdings erschienen 2009 neue Sondervollmachten für die Kongregation für den Klerus, sodass über dieses päpstliche Dikasterium in schweren Fällen auch Verwaltungsverfahren zur Zwangslaiisierung von Klerikern seitens der Bischöfe geführt werden könne. Somit hat eine Intervention des Papstes diese Möglichkeit neu herbeigeführt.[153] Der Papst richtete in der Zwischenzeit eine Kommission aus Experten des Heiligen Stuhls und der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten ein, um die bestmöglichste Anwendung des Kirchenrechts auf die amerikanische Situation zu prüfen. Dies führte im April 1994 zur Ausweitung der kirchenrechtlichen Kriterien und schon im September 1995 zur erweiterten Möglichkeit der Suspendierung durch den Ortsbischof selbst – unter Hinweis auf den vorliegenden psychischen Defekt.[154]
Im April 2008 äußerte sich Papst Benedikt XVI. noch vor seiner USA-Reise, er sei tief beschämt über die Serie von Missbrauchsfällen pädophiler Priester und wird zitiert mit der Aussage „Wir werden Pädophile vom Heiligen Dienst absolut ausschließen.“[155] Am 17. April 2008 traf er sich in Washington mit einer kleinen Gruppe von fünf Personen, die Opfer sexuellen Missbrauchs von Priestern geworden waren.[156]
Während seines Aufenthalts in Australien im Rahmen des Weltjugendtages in Sydney im Juli 2008 sprach der Papst erneut von tiefer Beschämung über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche Australiens. Er forderte, dass alle, die dieses Übel begangen hätten, vor Gericht gestellt werden müssten, während die Kirche die Opfer mit größtem Mitgefühl und Sorgfalt behandeln müsse. Hunderte Mitglieder der Organisation Broken Rites hatten während seiner Rede vor der Kathedrale protestiert und warfen der katholischen Kirche in Australien „jahrelange Vertuschungsversuche” und ein Verzögern von Entschädigungsverfahren vor.[157] Diese Rede wurde allgemein als erste offizielle Entschuldigung gewertet.[158] Kurz vor seiner Abreise traf Benedikt auch in Sydney Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester und erfüllte damit eine der Hauptforderungen der australischen Opferverbände. Broken Rites forderte Benedikt XVI. auf, er müsse die Bischöfe in Australien anweisen, sich nicht länger gegen eine zivilgerichtliche Verfolgung der Missbrauchsfälle zu stellen.[159]
Im April 2009 entschuldigte sich der Papst für den Missbrauch der Kinder der Inuit in Kanada.[160]
Nachdem am 22. September 2009 die Internationale Humanistische und Ethische Union die römisch-katholische Kirche vor den Vereinten Nationen des Bruchs der Artikel 3, 19, 34 und 44 des 1990 auch vom Heiligen Stuhl unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes beschuldigt und ihr insbesondere Verschleierung und Verhinderung weiterer Fälle vorgeworfen hatte, erklärte Silvano Tomasi, der ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei der UN, in seiner Antwort, dass Studien zufolge 1,5 bis 5 Prozent aller katholischen Geistlichen in den letzten 50 Jahren in Missbrauchsfälle verwickelt gewesen seien. Die Situation in den Vereinigten Staaten sei nicht nur ein römisch-katholisches Problem, weil die meisten Anschuldigungen protestantische Kirchen beträfen und auch für die jüdischen Gemeinden so etwas ähnlich weit verbreitet sei. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer von sexuellem Missbrauch zu werden, sei deutlich größer bei Familienmitgliedern, Babysittern, Freunden, Verwandten oder anderen Kindern.[161][162]
Im Dezember 2009 entschuldigte sich Papst Benedikt XVI. für den sexuellen Missbrauch von Kinder durch Priester in Irland. Er teile mit vielen Gläubigen in Irland „die Empörung, das Gefühl des Verrats und die Scham“ über die „abscheulichen Verbrechen“.[163][164]
Im Februar 2010 verurteilte Benedikt XVI. den Missbrauch von Internatsschülern durch den Jesuitenorden in Deutschland und verknüpfte die Ankündigung, Verstöße gegen die Rechte von Kindern durch Vertreter der Kirche künftig zu verurteilen, mit der Behauptung, sie hätte dies in der Vergangenheit auch schon getan. Benedikt XVI. erinnerte auch an Jesu Lehre über die Kinder und „seine Zärtlichkeit im Umgang mit ihnen“ als Mahnung, „die Rechte und die Liebe der Kinder nicht herabzumindern.“[165]
Der Ankläger des Vatikans in der für Missbrauchsfälle zuständigen Glaubenskongregation, Bischof Charles Scicluna, gab der Öffentlichkeit am 13. März 2010 folgende Zahlen bekannt: Im Zeitraum von 2001 bis 2010 habe der Vatikan rund 3.000 Beschwerden über Fälle aus den vergangenen 50 Jahren erhalten. In rund 30 Prozent handelte es sich um heterosexuelle Kontakte, in 60 Prozent der Fälle um gleichgeschlechtliche Kontakte und in zehn Prozent der Fälle gehe es um pädophile Übergriffe Geistlicher. Etwa 300 von weltweit 400.000 Priestern seien der Pädophilie bezichtigt worden.[166]
Sicluna sah den Papst als Opfer einer Kampagne[166]:
„In den letzten Tagen gab es einige, die mit einer gewissen Verbissenheit in Regensburg und in München nach Elementen gesucht haben, um den Heiligen Vater persönlich in die Missbrauchs-Fragen mit hineinzuziehen.“
Sonstige kirchliche Positionen
Der Beauftragte für sexuellen Missbrauch im Bistum Dresden-Meißen, Prälat Armin Bernhard, vertritt die Auffassung, man habe das Thema Pädophilie zu lange tabuisiert: „Früher hat man den Fehler gemacht, dass man diejenigen versetzt hat. Dann kann es immer weitergehen.“[167]
Alois Glück, Politiker der CSU und Vorsitzender des Zentralkomitees der deutschen Katholiken beklagt hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs das „Fehlverhalten Einzelner, aber auch das Schweigen und Wegsehen Vieler“.[168] Er plädiert für eine Aufhebung des Zölibats für Priester.[169]
Der Bischof des Bistums Augsburg, Walter Mixa, sagte in einem Interview vom 15. Februar 2010: „Die sogenannte sexuelle Revolution, in deren Verlauf von besonders progressiven Moralkritikern auch die Legalisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert wurde, ist daran sicher nicht unschuldig.“[170]
Der Bischof des Bistums Osnabrück Franz-Josef Bode, vertrat am 17. Februar 2010 als Vorsitzender der Jugendkommission der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz die Ansicht, der Skandal um sexuellen Missbrauch an katholischen Jesuiten-Kollegs dürfe nicht heruntergespielt werden. Die Kirche könne sich nicht damit herausreden, „dass andere es auch tun“. Da die Kirche eine Instanz mit hohen moralischen Anforderungen sei, sei dies eine besondere Herausforderung.[171] Bode sah bereits am 3. Februar 2010 einen gewaltigen Vertrauensverlust für die katholische Kirche durch den Missbrauchs-Skandal. Die Kirche habe in der Vergangenheit Fehler im Umgang mit Geistlichen gemacht, die sexuell auffällig geworden seien.[172]
Pater Klaus Mertes SJ, Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, kritisiert: „Die Kirche leidet an Homophobie. Homosexualität wird verschwiegen. Kleriker mit dieser Neigung sind unsicher, ob sie bei einem ehrlichen Umgang mit ihrer Sexualität noch akzeptiert werden.“[173] Mit Blick auf die Täterseite erklärte Mertes in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 7. Februar 2010: „Mich interessiert nicht der individualpsychologische Blick, ich bin am systemischen Blick interessiert. Der geht auf den zweiten Aspekt der Tat, das Vertuschen. Warum wird vertuscht? Doch nicht, weil die Vertuscher pädophil sind! Weil das vertuschende System Interessen hat und Ängste.“[174] Der Feuilletonchef der FAZ, Patrick Bahners, warf Pater Mertes am 13. Februar 2010 im Leitartikel seiner Zeitung vor, „mit maßloser Polemik gegen die kirchliche Lehre und die kirchlichen Autoritäten“ zu argumentieren. In seinem Fazit zog Bahners eine Verbindungslinie von Mertes zu „Feinde(n) der Kirche“ wie dem atheistischen Biologen Richard Dawkins, der Religion als Kindesmissbrauch definiere.[175]
In Wien räumte Bischof Christoph Schönborn Fehler der Kirche ein: „Leider wurden in der Vergangenheit zu Unrecht in der Kirche die Täter oft mehr geschützt als die Opfer.“[17]
Kardinal Karl Lehmann bezeichnete Anfang März 2010 den Vorwurf, die Kirche betreibe bei diesem Thema ein geradezu „systematisches Vertuschen“, als Verleumdung, zumal die römisch-katholische Kirche die erste gesellschaftliche Gruppe gewesen sei, die sich im Jahr 2002 Leitlinien für den Umgang mit Tätern und Opfern gegeben und diese seither zweimal mit Experten überprüft habe. Eine Verharmlosung oder gar Verniedlichung von Fällen sei heute in jedem Fall unerlaubt und eine lückenlose Aufklärung ohne Ansehen der Person verpflichtend. Umgekehrt gehöre es aber zum Schutz der Person, keine Verurteilung ohne eindeutigen Beweis vorzunehmen.[176] Anfang Februar hatte er in einem Interview im WDR erklärt: „Es gibt ja von der medizinischen, psychiatrischen Seite her auch die Situation, dass es Täter gibt die, ich sag’s mal etwas banal, einmal ausrutschen, die man aber nicht, auf ein Leben lang, einfach jetzt aus der beruflichen Aktivität ausschließen kann.“[177]
Kritik am Heiligen Stuhl
Der irische Politiker Colm O’Gorman sah in seiner Dokumentation „Sex, crimes and the Vatican“, vom BBC ausgestrahlt am 1. Oktober 2006, auf Crimen sollicitationis und die Neufassung 2001 bezugnehmend, eine Mitverantwortlichkeit des Papstes und des Vorsitzenden der Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger.[178][179] Im Zuge der allgemeinen Missbrauchsdiskussion in Deutschland hielt der Kirchenrechtler Alexander Pytlik fest, dass solche Vorwürfe mit einer schweren Ebenenverwechslung arbeiteten und einen direkten Einfluss des katholischen Kirchenrechtes auf staatliche und überstaatliche Gesetzeswerke behaupteten. Das Geheimnis verpflichte aber in erster Linie das Gerichtspersonal.[180]:
„Auch wenn die von der Kongregation für die Glaubenslehre geregelten einzelnen Strafverfahren der traditionellen päpstlichen Geheimhaltung unterliegen, sind Medien und Interessierte in keiner Weise gehindert, öffentlich aufliegenden Informationen und Spuren nachzugehen und diese auch zu kommentieren. Zudem kann die Geheimhaltung unter Umständen auch ein gewünschter Schutz einzelner Opfer sexuellen Mißbrauchs sein.“
Die Initiative Kirche von unten bemängelte[181]:
„Das autoritäre und streng hierarchische Kirchenbild fördert soziale, psychische und selbstverständlich auch sexuelle Formen von Gewalt.“
Sonstige Einschätzungen
Der Jenenser Religionsphilosoph Klaus-Michael Kodalle vertritt die Ansicht, in dem kirchlichen Umgang mit überführten Tätern zeige sich der Anspruch, tendenziell über dem weltlichen Recht zu stehen. Das Klerikerprivileg, wonach Geistliche grundsätzlich dem staatlichen Strafrecht entzogen bleiben sollten, sei zwar seit 1983 nicht mehr Teil des Kanonischen Rechts. Dennoch zeige sich etwa in der Einrichtung des Beichtgeheimnisses die Tendenz, die Buß- und Gnadenpraxis der Kirche gegenüber der weltlichen Gerechtigkeit als höherwertig anzusehen.[182]
Es gibt keine empirischen Daten für sexuellen Missbrauch allgemein sowie Missbrauch durch Autoritätspersonen wie etwa von Geistlichen, die Dunkelziffer wird jedoch als hoch eingeschätzt.[183] Die bislang bekannt gewordenen Fälle geben insbesondere nach Meinung von Hans-Ludwig Kröber und Philip Jenkins keinen Anhaltspunkt dafür, dass Kleriker und männliche Mitarbeiter der katholischen Kirche häufiger als Täter in Erscheinung traten als andere Männer.[184]
Norbert Nedopil, Klaus Michael Beier und andere Forscher formulieren, dass pädophile Neigungen in pädagogischen und kinderbezogenen Berufen, in denen auch Geistliche arbeiten, verbreiteter seien als in den sonstigen Berufsgruppen, und beziehen sich auf die Tätertypisierung von Eberhard Schorsch.[185] Diskutiert wird auch der Einfluss des Zölibats.
Statistische Einschätzungen
Der katholische Theologe und Psychotherapeut Wunibald Müller geht davon aus, dass etwa zwei bis vier Prozent aller Kleriker in Deutschland – also rund 350 bis 700 – Kinder oder Jugendliche sexuell missbrauchen.[186] Er berechnete bereits 2002 unter Übertragung der Ergebnisse einschlägiger US-Untersuchungen, dass sich in Deutschland etwa zwei Prozent der katholischen Geistlichen sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlen würden, in Deutschland also rund 300 der insgesamt 15.000 zölibatär lebenden Priester. Die überwiegende Mehrheit sei aber nicht pädo-, sondern ephebophil.[187] Die Zahlen der „Berliner Männer-Studie“ im Jahre 2005 von Klaus M. Beier, Charité, zeigen zum Anteil der Pädophilie: „dass etwa ein Prozent der männlichen Bevölkerung sexuell auf den vorpubertären Kinderkörper reagiert. Bereits ein Drittel von ihnen hat einen Übergriff begangen.“[188] Jedoch zeigte die US-amerikanische Studie „Dangerous sex offenders. A Task-Force Report of the American Psychiatric Association.“ auch, dass Täter, die Kindesmissbrauch verüben, mehrheitlich nicht pädophil sind.[189]
Hans-Ludwig Kröber, Professor für Forensische Psychiatrie an der Charité Berlin kam 2010 nach einem Vergleich von Polizeiakten und Angaben von 24 Diözesen zu dem Ergebnis, dass sich in Deutschland katholische Geistliche statistisch seit 1995 deutlich seltener an Kindern und Jugendlichen vergingen als nicht zölibatär lebende Männer. Er stellte die seit 1995 in Deutschland etwa 210.000 polizeilich erfasste Fälle von Kindesmissbrauch denen vom Nachrichtenmagazin Spiegel in einer Umfrage ermittelte Anzahl von 94 Verdachtsfällen innerhalb der katholischen Kirche gegenüber. Daraus folgerte Kröber, dass bei nichtzölibatär lebenden Männern die Wahrscheinlichkeit Täter zu werden 36-fach höher sei als bei Priestern.[190] Diese Einschätzung wurde jedoch von Vorstand der Giordano-Bruno-Stiftung heftig kritisiert. So sei bei einem Vergleich von 94 kircheninternen Missbrauchsfällen mit der Gesamtstatistik der polizeilich erfassten Missbrauchsfälle nicht nur die „Datenlage höchst problematisch“, wie gbs Sprecher Michael Schmidt-Salomon erklärte. Ein solcher Vergleich führe „schon allein deshalb zu verzerrten Ergebnissen, weil viele Kirchenbedienstete im Unterschied zur Gesamtbevölkerung keinen regelmäßigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.“[191]
Franz Grave, Weihbischof im Bistum Essen, schätzte im Juli 2002, dass jeder 50. Priester in Deutschland pädophil sei.[192]
Nach einer Erklärung des Heiligen Stuhls gegenüber der UN-Menschenrechtskommission, vorgetragen von Erzbischof Silvano Tomasi, zeigen die verfügbaren Nachforschungen, dass in den letzten 50 Jahren 1,5 bis 5 % des römisch-katholischen Klerus in sexuelle Missbrauchsfälle verwickelt waren, davon 80 bis 90 % in Fällen, bei denen die Opfer männlich und zwischen 11 und 17 Jahren alt waren. Tomasi zeigte auch auf, dass Missbräuche durch katholische Geistliche seltener seien als bei anderen Konfessionen, und dass nach dem U.S. Department of Education Missbrauchsfälle an Schulen etwa hundertfach häufiger wären, als durch Priester. Tomasi unterstrich, dass man bei Missbrauchsfälle also nicht von einem speziellen Problem der katholischen Kirche ausgehen könne, die Kirche gleichwohl aber sehr bewusst und ernsthaft das Problem angehe.[193]
Der amerikanische Religionshistoriker Philip Jenkins von der Pennsylvania State University vertritt die These, dass die statistische Häufigkeit von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche in keinem Verhältnis stehe zur Häufigkeit der Berichterstattung in den Medien. Dadurch werde der Eindruck erweckt, als ob das Phänomen in der katholischen Kirche häufiger vorkomme als in anderen Religionsgemeinschaften, was nicht der Fall sei. Jenkins sieht in der breiten Medienberichterstattung über Missbrauchsfälle durch Priester eine Blüte antikatholischer Rhetorik.[184]
Ursachen und Zusammenhang mit dem Zölibat
Klaus Michael Beier, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaften und Sexualmedizin an der Charité Berlin vertritt die Ansicht, dass der Zölibat, wenn er auch alleine noch keine Übergriffe befördere, so doch den Priesterberuf für junge Männer mit gesellschaftlich geächteten sexuellen Neigungen attraktiv mache. Diese seien leicht zu motivieren, „sich in ein System zu begeben, das von einem Menschen verlangt, die Sexualität hinter sich zu lassen“.[194] Man müsse davon ausgehen,„dass Pädophilie unter Geistlichen eher häufiger ist als in anderen Berufsgruppen.“[195] Beier kritisiert in diesem Zusammenhang das Fehlen von Präventionsarbeit der Kirche, das mit der innerkirchlichen Tabuisierung von Sexualität im Zusammenhang stehe.[194]
Wunibald Müller vertritt die Auffassung, dass die überwiegende Mehrheit der Priester, die sich zu Kindern und Jugendlichen sexuell hingezogen fühlen, nicht pädo-, sondern ephebophil sei, was er mit einer Stockung der psychosexuellen Entwicklung erklärt: Die Betroffenen seien auf der Stufe von Vierzehnjährigen stehen geblieben. Diese „sexuell Unreifen“ hofften, im Zölibat „Schutz zu kriegen, ihre Neigungen nicht auszuleben, weil Sexualität verpönt ist.“[187] Des weiteren sieht er das zahlenmäßig größte Problem nicht bei unheilbaren Triebtätern, sondern bei Gelegenheitstätern und plädiert dafür, Priestern die Wahl zu lassen, ob sie zölibatär leben wollten.[196]
Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Universität Duisburg-Essen ist der Ansicht, dass pädophile Neigungen der Täter nicht durch den Zölibat, zu dem sie sich verpflichtet hatten, mitverursacht wurden, sondern bereits als Präferenzstörung in der Pubertät entwickelt sind. Diese könne sich jedoch nicht mehr ändern oder neu entstehen.[197]
Für Konrad Hilpert, Lehrstuhlinhaber für Moraltheologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München liegt der Verdacht nahe, dass Pädophilie eine Kompensation für institutionell verhinderte Sexualität sei. Die Zahlen würden dies seiner Meinung nach zwar widerlegen, die Kirche müsse sich jedoch „kritisch fragen, ob dieses Keuschheitsideal vielleicht auch Menschen anzieht, die Probleme im Umgang mit der eigenen Sexualität haben.“[198]
Der Theologe und Psychiater Manfred Lütz glaubt, den Taten hafte „etwas Inzestuöses“ an. Sie seien geeignet, „das Grundvertrauen in die Verlässlichkeit menschlicher Beziehungen“ und das „Vertrauen in Gott“ zu zerstören. Es sei jedoch verantwortungslos, den Zölibat in einen Kausalzusammenhang mit dem Kindesmissbrauch zu rücken.[199]
Der Theologe und Psychoanalytiker Eugen Drewermann sieht die Verantwortung für die Missbrauchsfälle in der Kirche und ihren Strukturen selbst[200][201]:
„Der kardinale Fehler der katholischen Kirche besteht darin, ihre Kleriker zu nötigen, zwischen der Liebe zu Gott und der Liebe zum Menschen alternativisch zu wählen. Das ist gerichtet gegen ein zentrales Anliegen der gesamten Botschaft Jesu und nicht weniger gegen elementare Bedürfnisse der Menschen.“
Die Juristin und Psychotherapeutin Rotraud Perner, die unter anderem Priester betreut, die sexuell missbraucht haben, geht davon aus, dass es vor allem an der Einsamkeit und der enttäuschten Sehnsucht nach Berührung und Liebe liegt, dass Beziehungen gerade zu jenen Kindern, die in ihnen ein Vorbild sehen, für pädophile Priester eine erotische Färbung bekommen. Von der Projektion der eigenen Bedürftigkeit und der „Anbetung“ durch das Kind komme es zur Eskalation. Der Zölibat verhindere dabei zwar, dass man sich mit Sexualität auseinandersetzt, sei aber für den sexuellen Missbrauch nicht der entscheidende Faktor.[202]
Weblinks
- Umfangreiche Dokumentation auf www.gottes-suche.de
- Spiegel.de: Themenseite Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche
- Bishop accountability – Documenting the Abuse Crisis in the Roman Catholic Church
- Katholische Nachrichten-Agentur: Chronologie kirchlicher Maßnahmen gegen Missbrauch. 2002
- Sexueller Kindesmissbrauch durch Angehörige der römisch-katholischen Kirche in der Republik Österreich
- Webportal der deutschen Bischofskonferenz – Telefonhotline
Literatur
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- Elinor Burkett, Frank Bruni:, A gospel of shame: children, sexual abuse and the Catholic Church. 1993; (2)2002. ISBN 978-0-06-052232-2; deutsch: Das Buch der Schande: Kinder, sexueller Missbrauch und die katholische Kirche. 1995. ISBN 3-203-51242-4
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- Stephen Joseph Rossetti, Wunibald Müller (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch Minderjähriger in der Kirche. Psychologische, seelsorgliche und institutionelle Aspekte. Mainz 1996. ISBN 978-3-7867-1920-5
- Stephen Joseph Rossetti, Wunibald Müller (Hrsg.): Auch Gott hat mich nicht beschützt. Wenn Minderjährige im kirchlichen Milieu Opfer sexuellen Missbrauchs werden, 1998. ISBN 978-3-7867-2099-7
- Barry Michael Coldrey: Religious life without integrity: the sexual abuse crisis in the Catholic Church. 1999
- Philip Jenkins: Pedophiles and Priests: Anatomy of a Contemporary Crisis, New York: Oxford University Press 2001. ISBN 0-19-514597-6.
- F. Benedict Groeschel: From Scandal to Hope, OSV 2002
- George Weigel: The Courage To Be Catholic Basic Books 2002, ISBN 0-465-09261-6
- Philip Jenkins: The New Anti-Catholicism: The Last Acceptable Prejudice, New York: Oxford University Press 2003.
- Herbert Ulonska, Michael J. Rainer (Hrsg.): Sexualisierte Gewalt im Schutz von Kirchenmauern. Anstöße zur differenzierten (Selbst-)Wahrnehmung. 2003, (2., erw.)2007 - ISBN 978-3-8258-6353-1
- Wilhelm Rees, Sexueller Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker. Anmerkungen aus kirchenrechtlicher Sicht. In: Archiv für katholisches Kirchenrecht, 172 (2003), S. 392–426
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Einzelnachweise
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- ↑ Ralph Tanner, Sex, Sünde, Seelenheil. Die Figur des Pfaffen in der Märenliteratur und ihr historischer Hintergrund, Königshausen und Neumann, Würzburg 2005, S. 556 ff
- ↑ Tilmann Walter, Unkeuschheit und Werk der Liebe. Diskurse über Sexualität am Beginn der Neuzeit in Deutschland, de Gruyter, Berlin und New York 1997, S. 172–185
- ↑ Tilmann Walter, Unkeuschheit und Werk der Liebe. Diskurse über Sexualität am Beginn der Neuzeit in Deutschland, de Gruyter, Berlin und New York 1997, S. 262
- ↑ Otto von Corvin: Der Pfaffenspiegel. Historische Denkmale des christlichen Fanatismus, 43. Auflage, Rudolstadt, 1927, S. 267 (online)
- ↑ Irmtraud Götz von Olenhusen, Klerus und abweichendes Verhalten. Zur Sozialgeschichte katholischer Priester im 19. Jahrhundert. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-35769-9, S. 247–271 (online)
- ↑ Hans Schleier, Geschichte der deutschen Kulturgeschichtsschreibung: Bd. 1: Vom Ende des 18. bis Ende des 19. Jahrhunderts, Reprint, Spenner, Kamen 2002, S. 875–879
- ↑ Till Kössler, Zwischen Milieu und Markt. Die populäre Geschichtsschreibung der Arbeiterbewegung 1890–1933, in: Wolfgang Hardtwig und Erhard Schütz (Hrsg.), Geschichte für Leser. Populäre Geschichtsschreibung in Deutschland im 20. Jahrhundert, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2005, S. 277
- ↑ Auch zum Folgenden Hans Günter Hockerts: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971
- ↑ Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Schöningh, Paderborn 1990, S. 195
- ↑ Hans-Ulrich Thamer, Verführung und Gewalt. Deutschland 1933 - 1945. Siedler Verlag, Berlin 1994, S. 442f
- ↑ Hans Mommsen, Der Nationalsozialismus als säkulare Religion, in: Gerhard Besier (Hrsg.), Zwischen „nationaler Revolution“ und militärischer Aggression. Transformationen in Kirche und Gesellschaft 1934–1939, Oldenbourg, München 2001, S. 48
- ↑ Völkischer Beobachter vom 30. Mai 1937, zit, nach Ralf Georg Reuth (Hrsg.), Joseph Goebbels. Die Tagebücher, Bd. 3: 1935–1939, Piper, München und Zürich, 1992, S. 1083f, Anm. 73
- ↑ Hans Günter Hockerts: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971, S. 208
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- ↑ Harald Biskup: Missbrauch-Skandal: Berührungsängste der Kirche In: Kölner Stadt-Anzeiger, 24. Februar 2010 (online)
- ↑ domradio.de – Start der Hotline 0800-1201000
- ↑ Interview zu neuer Missbrauchs-Hotline: "Die Kirche demonstriert neue Offenheit" – tagesschau.de (Interview mit Kinder- und Jugendpsychologen Fegert)
- ↑ Katholische Kirche: Telefon-Hotline für Missbrauchsopfer startet – Frankrfurter Rundschau
- ↑ Website der Hotline
- ↑ [http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2699340470.php Raue: Angekündete Hotline der Kirche für Missbrauchsopfer richtig – ddp-Meldung auf berlin-online.de
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- ↑ Missbrauch in der Kirche: Die Herde der schwarzen Schafe. In: Der Stern, 6. Februar 2010 (online)
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