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Diskussion:Rat (Amtsbezeichnung)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:D7:DF41:5700:4D8B:7ACE:AA9B:B901 in Abschnitt zur Funktion/Führung
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Historische Sicht fehlt

Der Titel ist ja älter als die Bundesrepublik. Zum Amtsumfang und zur Verleihungspraxis in Preußen wäre ein Absatz gut. Ist aber gar nicht meine Strecke, bin nur über die Verlinkung von Benno Kroll hierher gekommen, dessen (Stief-)Vater in der Weimarer Republik Regierungsrat war. Minderbinder 11:02, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Eingangsamt?

Was genau ist ein Eingangsamt? Das Wort sollte definiert oder passend verlinkt werden, da dessen genaue Bedeutung dem allgemeinen Publikum (z.B. mir ;-) nicht bekannt ist. -- 92.230.209.207 14:17, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hallo,
einen eigenen Wikipedia-Artikel zum Thema "Eingangsamt" gibt es (noch) nicht. Der (Regierungs-)Rat ist grundsätzlich das Einstiegsamt des höheren Dienstes. So werden - stark vereinfacht gesprochen - bei Übernahme nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst/Referendariat die Anwärter des höheren Dienstes zu Regierungsräten. Der Regierungsrat ist also in diesem dienstlichen Zusammenhang ihr "erstes" Amt. Es gibt allerdings auch den Fall, dass Beamte des gehobenen Dienstes eine Aufstiegeignung erhalten und so zu Regierungsräten werden. Der Oberregierungsrat ist das erste Beförderungsamt für Regierungsräte. Ich hoffe, ich konnte helfen. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 18:35, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ein entsprechender Artiel zum Lemma "Eingangsamt" ist erstellt worden. --Bahrmatt (Diskussion) 19:38, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Lückenhaft

Ich habe Ferdinand Ochs auf diesen artikel verlinkt obwohl er nicht wirklich weiterhilft bei einem Regierungsrat aus 1869. Vielleicht findet jemand passende ergänzungen. --V ¿ 18:40, 7. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

weibliche Form

Wie lautet die weibliche Form der Abkürzungen?--WerWil (Diskussion) 18:28, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten

TRDir?

Der Organisationsplan des BMVI nennt bei Vera Moosmayer (K 10) die Amtsbezeichnung „TRDir'in“. Wofür steht das „T“? --Tim Landscheidt 07:59, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Hallo, das "T" könnte für "technisch" stehen; TRDir'in also Technische Regierungsdirektorin (A15) bedeuten. Siehe u.U. auch Laufbahn besonderer Fachrichtung. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 17:36, 28. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Weitere Abkürzungen aus NRW

unter https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/2015_10_01_gvp_mfkjks2.pdf?page=3 finden sich einige Abkürzungen (mit der jeweiligen Langform), die nicht im Artikel stehen.

Personalverantwortung

Moinmoin, ich weiß nicht, wie es sich mit Landesministerien verhält, aber meines Wissens gibt es unterhalb des Referatsleiters keine ausdifferenzierte Personalverantwortung mehr, d.h. die einzelnen Referenten sind den Mitarbeitern z.B. im gehobenen Dienst nicht ausdrücklich weisungsbefugt. Praktisch mag das natürlich anders gelebt werden. --91.6.53.237 21:57, 16. Mär. 2018 (CET).Beantworten

Ja, das ist absolut korrekt. (nicht signierter Beitrag von 93.184.128.22 (Diskussion) 12:25, 25. Jul. 2019 (CEST))Beantworten
Korrekt ist die Beanstandung (was Sie wohl auch meinen) und deshalb gehört es gelöscht, was ich jetzt vollziehe.--Lexberlin (Diskussion) 16:27, 13. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

zur Funktion/Führung

Behörden sind so heterogen in horizontaler wie vertikaler funktionsebene. Dazu kann man schlicht keine Aussage machen. Es gibt auch Sachbearbeiter die A15 sind. Es gibt A9er, die 16 A8er direkt unterstellt haben. Es kommt immer auf die Stelle und auf die Funktion an. Es gibt Behörden in denen das zutrifft, was ihr ihr zu den Funktionen/Führungsspektrum schreibt, und es gibt Behörden in denen das nicht zutrifft. Und das sind keine Ausnahmen, sondern ist schlicht der mannigfaltigkeit der Behördenstrukturen in Deutschland geschuldet. Es gibt auch keine Vorschrift/Gesetz die sagt, unterhalb A13 gibts keine Personalführung mehr. Habe selbst schon Stellen gesehen, wo ein A7er Büroleiter war und zwei A6er als Sekretäre in der Aktenverwaltung unterstellt hatten.

Wo man solche Aussagen nicht machen kann, sollte man es lassen. Es ist ein "Amt" und das sagt nichts aber auch gar nichts über das Funktion/Führungsspanne aus. Das wird einfach zu unterschiedlich gehandhabt. Also lasst es am besten weg.

das gilt im übrgigen zu allen funktionsbeschreibungen. Wer das geschrieben hat, hat wahrscheinlich nur eine Behörde mal von innen gesehen. Und dann wahrscheinlich auch vom selben Dienstherren oder auf derselben Ebene... (nicht signierter Beitrag von 2003:D7:DF41:5700:7071:1929:AB4A:9520 (Diskussion) 08:04, 2. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Herumpöbeln muss man hier nicht gleich, zumal wenn man unangemeldet anscheinend seinen ersten Beitrag verfasst und Rechtschreibung, Zeichensetzung und Signatur in wutgetriebener Eile vergisst. Einen eigenen Abschnitt muss man dafür auch nicht eröffnen, denn das Thema Personalverantwortung wird schon im vorigen Abschnitt behandelt. Zutreffend ist, dass es immer auf die Behördenstruktur ankommt. Allerdings: Die Besoldungsgruppe A 15 ist verbunden mit der Amtsbezeichnung Direktor bzw. Regierungsdirektor und selbst wenn dieser faktisch nur sachbearbeitende Tätigkeiten ausübt, was in einem Bundesministerium denkbar ist, lautet die Funktionsbezeichnung doch Referent.--Lexberlin (Diskussion) 14:46, 2. Jan. 2021 (CET)Beantworten

ich sehe jetzt hier keine rumpöbelei. Zur Aussage des Referenten: Jaein. Es gibt auch Referatsleiter die A11 sind. Das kommt ganz auf die Behörde an. Eine grundlegende Aussage die zumindest einen Großteil/bedeutenden Teil der Funktions-/und Führungsstrukturen abbildet, lässt sich schlicht nicht treffen. Wird sie getroffen. Ist sie mehr falsch als richtig. Lasst diesen Bereich am besten weg. In allen Besoldungsgruppen. --2003:D7:DF41:5700:4D8B:7ACE:AA9B:B901 12:24, 15. Jan. 2021 (CET)Beantworten