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Wikipedia Diskussion:Neutraler Standpunkt

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Januar 2021 um 18:25 Uhr durch Löwenzahnarzt (Diskussion | Beiträge) (Gerichtsentscheidungen, Verfahrenseinstellungen: ...). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Löwenzahnarzt in Abschnitt Ausgewogene Darstellung der Standpunkte
Abkürzung: WD:NPOV, WD:NNPOV, WD:N
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen an der Projektseite „Neutraler Standpunkt“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Gerichtsentscheidungen, Verfahrenseinstellungen

Ich schlage vor, bei Erklärung des neutralen Standpunkts wie folgt anzufügen:

Gibt es zu einem zeitgeschichtlichen Vorgang (vorläufig) rechtskräftige Feststellungen eines Gerichts oder Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaften, gelten die dort direkt oder indirekt zugrundgelegten Umstände als neutraler Standpunkt im Sinne der Prinzipien. Sofern es dagegen wirklich ernsthafte und mit einiger Autorität belegte Einwände gibt, die nicht nur verschwörungstheoretischer Natur sind, sollten diese in einem eigenen Abschnitt "Justizkritik" sine ira et studio, neutral und mit gebotener respektvoller Zurückhaltung angeführt werden.

Begründung:

Gerichte und Staatsanwaltschaften gelten im Rechtsstaat per se als geborene neutrale Instanzen im Sinne des "neutralen Standpunkts". Ihren Entscheidungen liegt eine oft jahrelange und über mehrere Instanzen gehende neutrale und unbefangene Auseinandersetzung mit widersprechenden Standpunkten zugrunde. Es führt in der Regel nicht weiter, solche widersprechende Standpunkte in Wikipedia ad infinitum erneut zur Disposition und Diskussion zu stellen. Die Belegpflicht hilft meistens nicht weiter, da auch widersprechenden Standpunkte gut belegt sein können. Wenn Verfahren gegen bestimmte Beteiligte durch die Staatsanwaltschaften wegen Nichterweislichkeit (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt werden, kann es nicht Sache der Wikipedia sein, diese Beteiligten unter Behauptung angeblich besseren Wissens als "Ermittler" dann doch wieder an den Pranger oder an die Wand zu stellen. Als abschreckendes Beispiel solchen Vorgehens ist auf die Diskussion und den Artikel zu Oury Jalloh hinzuweisen.

--Legatorix (Diskussion) 06:48, 17. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Du versuchst nicht wirklich einen Justizskandal als Beispiel für eine fragwürdige Regelvorschlagsänderung heranzuziehen? Lächerlich. I see a man on a mission. --Amtiss, SNAFU ? 00:06, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die Strafjustiz dient nicht in erster Linie der Feststellung, ob eine Straftat stattgefunden hat oder nicht. Selbst im Idealfall ist die Frage vielmehr, ob im Rahmen der Vorgaben des Prozessrechts eine Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Somit sind gerade Freisprüche und Verfahrenseinstellungen wegen Nichterweislichkeit gewollt nicht neutral, sondern gewähren dem Standpunkt des Beschuldigten gewollt einen Vorteil; mit wissenschaftlichem oder enzyklopädischem NPOV hat das nicht viel zu tun. Wenn es sich wie hier bei den Angeklagten auch noch um Angehörige von Polizei oder Justiz handelt, ist natürlich eher noch mehr Vorsicht geboten. --Megalogastor (Diskussion) 00:45, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ein Strafurteil stellt fest, ob unter Beachtung rechtstaatlicher Prinzipien aufgrund in rechtsstaatlicher Weise festgestellter Tatsachen sich jemand strafbar gemacht hat und zu verurteilen ist oder nicht. Über solche rechtsstaatlichen Prinzipien sollte sich auch Wikipedia nicht hinwegsetzen und das Gegenteil behaupten. Das geht nicht. Ich würde es für ein Ding der Unmöglichkeit halten, dass z. B. irgendwelche selbst ernannten Frauenversteher auf Wikipedia angeblich enzyklopädisch und neutral steif und fest behaupten, dass man es irgendwie besser weiß und Kachelmann seine Freundin vergewaltigt hat, obwohl er rechtskräftig freigesprochen wurde. Sind zwei Jahrhunderte Rechtsstaat an Euch wirklich folgenlos vorübergegangen?

--Legatorix (Diskussion) 08:51, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ausgewogene Darstellung der Standpunkte

  1. Ein ausgewogener Artikel beschreibt den Gegenstand des Lemmas und nachfolgend die damit verbundenen unterschiedlichen Standpunkte.
  2. Mehrere verschiedene oder einander widersprechende Standpunkte können in einem Artikel beschrieben werden. Die Akzeptanz der verschiedenen Darstellungen sollte dabei klar dargestellt werden.
  3. Die angemessene Darstellung des Lemmas und von Argumenten hat Vorrang vor dem Bestreben, konkurrierende Sichtweisen möglichst in gleichem Umfang wiederzugeben.
  4. Im besten Fall sind alle bekannten Standpunkte zu erwähnen, die von relevanten gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen sowie von den maßgeblichen Wissenschaftlern eines Fachgebiets aktuell vertreten werden.
  5. Durch bloße Aneinanderreihung verschiedener Meinungen dürfen wissenschaftliche Erkenntnisse nicht relativiert werden. Durch eine unangemessen gewichtete Darstellung von Positionen entstünde ein verzerrtes Bild des Forschungsstands.
  6. Vorstellungen und Meinungen als Tatsachen darzustellen gilt als Technik der Propaganda und Meinungsmanipulation und ist zugleich Theoriefindung.

Ich habe den Punkt 6 ergänzt. Probleme? --Löwenzahnarzt (Sprechstunde / Anamnese) 17:25, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten