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Diskussion:Borderline-Persönlichkeitsstörung

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Oktober 2020 um 18:55 Uhr durch Andrea014 (Diskussion | Beiträge) (Änderung 204786456 von Saidmann rückgängig gemacht; jetzt schlägts 13! Fummle mir nicht in meinem Text rum. Da stehen keine persönliche Angriffe!). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Andrea014 in Abschnitt Revert Rohde-Dachser vom 21. Oktober 2020‎ um 19:28 Uhr
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Borderline-Persönlichkeitsstörung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Borderline in (straf-)rechtlicher Hinsicht

Warum findet sich im Artikel nichts (mehr) darüber, dass Borderline-Patienten häufiger zu rechtlich erheblichen Falschbeschuldigungen vor allem wegen Sexualdelikten neigen? Da gibt es vom Bundesgerichtshof eine eigene Rechtsprechung dazu. Ich meine, das stand hier auch alles einmal. Beispiel: „Das Gericht kann sich bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen. Etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (hier: selbstverletzendes Verhalten, deren Ursache ein psychiatrisches Krankheitsbild wie eine Borderline-Störung sein könnte).“ (BGH, Beschluss vom 28.10.2009 – 5 StR 419/09) oder „Möglichen relevanten Ursachen der Veränderung der Aussagebereitschaft einer Zeugin, die für ihre Beurteilung der Glaubhaftigkeit erheblich sein können, haben Sachverständige und das Gericht nachzugehen, wenn ein Verdacht auf eine Borderline-Störung besteht.“ (BGH, Beschluss vom 27.04.2010 – 5 StR 127/10) Zusammenfassung schon hier: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/sexualstrafrecht/bgh-glaubwuerdigkeit-bei-borderline-stoerung/

Abschnitt Kognitive Umstrukturierung

Zwei Dinge: 1. Kognitive Umstrukturierung ist KEINE Akut-Intervention! Das ist ziemlicher Unsinn und ich Wette, dass es so in der angeblich zitierten Quelle nicht drinsteht. Ein Patient im Akutkrisenzustand kann nicht klar denken und ist verbalen Veränderungsversuchen seiner Denkstrukturen gar nicht zugänglich. Akutinterventionen sind: Hochstress-Skills anwenden und Reaktionsvermeidung, etc. ("Wenn das Haus brennt, muss man löschen und nicht über Architektur diskutieren." Zitat Prof. Bohus) Das nennt man Stage1 DBT. 2. Es werden erst verschiedenen Therapien zur Borderlinestörung sehr kurz und unvollständig referiert, dann kommt plötzlich eine lange Erklärung zu einer Interventionsstrategie der kognitiven Verhaltenstherapie. Das ist kategorial komisch im Abschnitt. Sollte nicht erst die Kognitive VT speziell bei Borderline beschrieben werden, bevor im Detail eine Technik expliziert wird? --Wolffiboy (Diskussion) 15:47, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Andrea (Diskussion) 08:35, 22. Okt. 2020 (CEST)

So so, eine Bezeichnung ist also eine Linie!

"Die Bezeichnung „Borderline“ war in diesem Sinne eine unscharfe und nicht definierte Grenzlinie zwischen Neurose und Psychose." Also, dieser Satz ist inhaltlich Nonsens. Wahrscheinlich hatte der Autor etwas in dieser Richtung im Kopf: "Die Bezeichnung bezog sich auf die unscharfe Trennlinie und bezeichnete einen Grenzbereich." Kann sich bitte mal jemand mit Fach- UND Sprachkenntnissen an eine Umformulierung wagen, Danke.

Dank für*s Aufpassen. Done. --Saidmann (Diskussion) 20:09, 15. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Andrea (Diskussion) 08:35, 22. Okt. 2020 (CEST)

Revert Rohde-Dachser vom 21. Oktober 2020‎ um 19:28 Uhr

@Saidmann: Deine persönlichen Überzeugungen, bitte ich zurück zu halten. Meine Einfügung war eine eindeutige Verbesserung des Artikels, Dein Revert nicht. Deshalb setze ich zurück und bitte, es dabei zu belassen. Jeder Fachkundige, der – anders als Du –, Erfahrungen mit diesen Patienten hat, weiß, dass dieses Symptom zentral ist. Und unsere nicht unbedingt fachkundige Leserschaft sollte das auch wissen. Christa Rohde-Dachser ist nicht irgendwer, sondern ausgewiesene Expertin für dieses Krankheitsbild. Sie zitierte in der genannten und mit Volltext verlinkten Veröffentlichung 82 Publikationen anerkannter Wissenschaftler, die über diese Erkrankung geforscht, gelehrt und veröffentlicht haben, darunter Kapazitäten wie

Deine in der ZQ geäußerten Zweifel an der Wissenschaftlichkeit legen Zeugnis Deines Wissenschaftsverständnisses ab, das man haben darf, doch der Beleg, dass es in der wissenschaftlichen Community geteilt wird, steht aus. An der Wissenschaftlichkeit von Rohde-Dachser zu zweifeln, lässt bestenfalls schmunzeln, ihr inzwischen in 7. Auflage erschienenes Standardwerk Das Borderline-Syndrom harrt Deiner vernichtenden Rezension! MfG --Andrea (Diskussion) 08:30, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Es kommt nicht auf das Ansehens eines Autors oder seine Wissenschaftlichkeit an, sondern ob seine Idee in der wissenschaftlichen Sekundärliteratur akzeptiert wurde. Dafür brauchen wir einen Beleg. Was eine Autor als Quelle genannt hat, ist ebenfalls ohne Belang. Bitte WP:RMLL einhalten und Ergebnis der Diskussion abwarten statt einen Revert zu revertieren (das erfüllt nämlich den Tatbestand eines Editwars). --Saidmann (Diskussion) 12:44, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
(...der Dir ja ganz fremd wäre.) ein lächelnder Smiley 
Mir ist WP:RMLL bekannt. Aber auch: „Steht keine Sekundärliteratur zur Verfügung, können im Einzelfall über PubMed nachvollziehbare Primärquellen verwendet werden. Als Volltext frei zugänglichen Artikeln (PubMedCentral) ist wenn möglich der Vorzug vor den auf das Abstract beschränkten Artikeln zu geben.“
Der eingefügte Passus ist, auch wenn Du das nicht weißt, für Fachleute eine Binsenweisheit und bedarf keines besonderen Belegs.
--Andrea (Diskussion) 13:16, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich kenne keinen Fachleut, für den diese Idee eine "Binsenweisheit" wäre. Die Quelle ist nicht (!) in PubMed gelistet. Hier gilt übrigens, dass bei fehlender Sekundärliteratur auch von fehlender Relevanz ausgegangen werden kann. --Saidmann (Diskussion) 13:31, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Dass Du „keinen Fachleut“ kennst, „für den diese Idee eine "Binsenweisheit" wäre“, wundert mich nicht. Dazu müsstest Du Fachmann für Psychopathologie sein und das bist Du als Neurobiologe nun mal nicht. Und das weißt Du auch ganz genau! Im übrigen kann immer & überall „von fehlender Relevanz ausgegangen werden“. Muss aber nicht! --Andrea (Diskussion) 15:11, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten