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Diskussion:§ 175 Strafgesetzbuch (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Widerspruch in der Einleitung
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Satz in Einleitung zum IDAHOT

Moin,

zu diesem Satz in der Einleitung: "Heute finden am selben Tag Aktionen zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie statt." (kurz IDAHOT)

Der Tag bezieht sich darauf, dass die Weltgesundheitsorganisation an jenem Tag Homosexualität von der Liste der Krankheiten gestrichen hat. Rein zufällig fällt das mit der numerischen Ähnlichkeit mit dem § 175 zusammen. Der Satz ist zwar sachlich richtig, erweckt aber den falschen Eindruck, dass der Anlass des Tages der § 175 ist. Dieses Detail noch in der Einleitung zu erwähnen, scheint mir aber auch zu lang. Wie seht ihr das?

Den IDAHOT gar nicht zu erwähnen, würde ich für eine Verschlimmbesserung der aktuellen Version halten. --Xacyllum (Diskussion) 20:01, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Man könnte es zum Beispiel so machenː

Im Volksmund wurden Homosexuelle gelegentlich als „175er“ bezeichnet. Gleichzeitig nannte man den 17. Mai (17.5.) zahlenspielerisch den „Feiertag der Schwulen“. Anlässlich der Streichung der Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel für Krankheiten der WHO am 17.5.1990 finden heute am selben Tag Aktionen zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie statt.

--Yhdwww (Diskussion) 11:47, 27. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel jetzt entsprechend ergänzt. --Yhdwww (Diskussion) 19:14, 25. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Umbenennung in § 175 StGB

Wäre es nicht zutreffender, den Titel des Artikels von § 175 in § 175 StGB umzubenennen? Mit der Entstehungsgeschichte des StGB auch mit Blick auf das RStGB sollte es da auch keine Probleme geben. --Herzliche Grüße, Svetlana 14:23, 21. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Widerspruch in der Einleitung

In der Einleitung heißt es im Moment: "Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert)."

Das ergibt vor dem Hintergrund der genannten Jahreszahlen offenkundig keinen Sinn. Wie ist es richtig?

--Excolis (Diskussion) 19:36, 12. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

§ 175 (selbst) stellte Sex mit Tieren bis 1935 unter Strafe: https://lexetius.com/StGB/175,7 .
Von 1935 bis 1969 war dieser nach § 175b strafbar: https://lexetius.com/StGB/175b,2 . --Pistazienfresser (Diskussion) 14:43, 13. Sep. 2020 (CEST)Beantworten