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Diskussion:Freimaurerei

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. August 2020 um 14:58 Uhr durch Gustav von Aschenbach (Diskussion | Beiträge) (Abschnitt über Kritik an der Freimaurerei). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gustav von Aschenbach in Abschnitt Abschnitt über Kritik an der Freimaurerei
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Formulierung im Abschnitt "Frauengroßlogen"

Moin, da steht "gegenseitige Nutzung der Infrastrukturen". Sagt man das in der Schweiz so? Ich würde ja von "gemeinsamer Nutzung der Infrastrukturen" sprechen. Viele Grüße --TRG. 21:37, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Hallo TRG. nein ich denke nicht, dass das eine "schweizerische" Formulierung ist. "Gegenseitige Nutzung" impliziert ja im Grunde, dass es Infrastruktur gibt welche im Besitz von Frauenlogen ist und von Männerlogen genutzt wird. Grüsse --Bogenmeister (Diskussion) 09:02, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Bogenmeister, vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich finde, "gegenseitig" impliziert ein wechselseitiges Geben und Nehmen, wie bei "gegenseitiger Anerkennung": A erkennt B an und B erkennt A an. Auf die Nutzung der Infrastruktur bezogen, würde das bedeuten, dass die Männer die Infrastruktur der Frauen nutzen und die Frauen die der Männer. Das wäre dann für mich (MUSEN) wieder eher "gemeinsame" Nutzung als "gegenseitige" (klingt komisch) Nutzung. Viele Grüße --TRG. 18:44, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Guten Tag TRG, genau das sehe ich auch so. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es in der Schweiz kein Logengebäude im Besitz einer Frauenloge. Somit ist eine "gegenseitige Nutzung" gar nicht möglich.--Bogenmeister (Diskussion) 13:41, 8. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
ich ändere das auf "gemeinsame Nutzung". Viele Grüße --TRG. 21:47, 8. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Freimaurerei in Österreich illegal!?

"1797 wurde die Freimaurerei in Österreich verboten. Dieses Verbot galt bis 1867 für die gesamte Donaumonarchie, danach jedoch nicht mehr im Königreich Ungarn. Nach Errichtung der Ersten Republik in Österreich wurde die Großloge von Wien am 8. Dezember 1918 gegründet." - Wenn ich das richtig lese, wurde diese Sache in Österreich niemals erlaubt und das Verbot nicht aufgehoben. Das Verbot wäre also noch in Kraft und jene "Logen" illegal tätig. Was sagen die Behörden dazu? (nicht signierter Beitrag von 213.225.15.18 (Diskussion) 06:46, 26. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Hallo IP, also eine kurze Recherche im Vereinsregister von Österreich zeigt, dass es sich bei der "Großloge von Österreich der Alten, Freien und Angenommenen Maurer" um einen eingetragenen Verein handelt. Ich kenne die Gesetzgebung diesbezüglich in Ö. nicht. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich ein Verein eintragen liesse wenn er illegal wäre.--Bogenmeister (Diskussion) 08:41, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Der Satz könnte zwar klarer sein, aber er impliziert doch, dass die Freimaurerei ab Grünung der Ersten Republik nicht mehr illegal war, und (mit einer allseits bekannten Unterbrechung...) seitdem erlaubt ist. Sorry IP, da harrt kein Skandal der Aufdeckung.--Benutzer:SchreckgespenstBuh! 00:09, 26. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Abschnitt über Kritik an der Freimaurerei

Mir kam beim Lesen der Abschnitt über Kritik an der Freimaurerei stark verkürzt vor. Insbesondere, da direkt auf Antimasonismus verlinkt wurde. Kritik ist ja nicht automatisch Antimasonismus. Die Kritik als Unterpunkt von "Siehe auch" zu verorten, fand ich auch verfehlt. Offensichtlich "Kritik" ein großer Punkt in der öffentlichen Wahrnehmung - gerechtfertigt oder nicht. Um nicht nur zu meckern habe ich den Abschnitt mit ein paar offensichtlichen Kritikpunkten erweitert. Allerdings erscheint mir der ganze Artikel stark perspektivisch verzerrt. Weite Teile scheinen mir nicht neutral formuliert sondern eher Lehrsätze zu sein. Z.B. "Durch seine Initiation in den Lehrlingsgrad, die Stufe der Selbsterkenntnis,[12] soll der Lehrling in die Lage versetzt werden, seine menschliche Unvollkommenheit erkennen zu können." Außerdem wird zwar ein Buch über die Riten zitiert, aber keine arkanen Riten im Artikel beschrieben. Das alles legt den Schluss nahe, dass der Artikel von Freimaurern selbst verfasst/editiert wurde, und neutraler/enzyklopädischer Überarbeitung bedarf. --Malibu9 (Diskussion) 01:20, 5. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Ich lehnen mich mal weit aus dem Fenster und möchte Dich nach den Quellen für den von Dir erstellten Abschnitt fragen? Oder handelt es sich beim Abschnitt um Deine persönliche Sicht? Ich bin zwar recht neu hier aber ich meine Tatsachenbehauptungen müsste mit Literatur zu belegen sein... viele Grüsse --Bogenmeister (Diskussion) 13:45, 5. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
So ist es, siehe auch WP:KTF. Ich stimme Malibu9 zu, dass eine kritische Rezeption fehlt, folgere daraus aber nicht, ein eigenen „kritischen“ Absatz ohne Einzelnachweise zu schreiben, die WP:Q [1] genügen. Dass „den Freimaurern aus diesen Gründen häufig … unterstellt“ wird, nach Macht zu streben, hätte zudem nichts mit Kritik zu tun.--Gustav (Diskussion) 14:58, 5. Aug. 2020 (CEST)Beantworten