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Regierungsbezirk Tübingen

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Wappen Karte
Kein Wappen Lage des Regierungsbezirkes Tübingen in Deutschland
Basisdaten
Bundesland: Baden-Württemberg
Verwaltungssitz: Tübingen
Fläche: 8.918 km²
Einwohner: 1.801.487 (31. Dezember 2004)
Bevölkerungsdichte: 202 Einwohner je km²
Bezirksgliederung: 1 Stadtkreis und
8 Landkreise mit
insgesamt 255 Gemeinden
Regierungspräsidium
Regierungspräsident: Hubert Wicker
Adresse der
Bezirksregierung:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Website: www.rp.baden-wuerttemberg.de
E-Mail-Adresse: poststelle@rpt.bwl.de
Karte
Lage des Regierungsbezirks Tübingen in Baden-Württemberg

Der Regierungsbezirk Tübingen ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.

Geografie

Der Regierungsbezirk Tübingen liegt im Südosten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Bodensee, im Westen an die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe, im Norden an den Regierungsbezirk Stuttgart und im Osten an Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.

Geschichte

Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg sowie die ehemals preußischen Hohenzollerischen Lande bzw. für das ehemalige Bundesland Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt.

Organisation

Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Tübingen. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.

Die Regierungspräsidenten (seit 1973):

Verwaltungsgliederung

Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:

Region Neckar-Alb
Landkreis Reutlingen (RT)
Landkreis Tübingen (TÜ)
Zollernalbkreis (BL)
Region Bodensee-Oberschwaben
Landkreis Ravensburg (RV)
Landkreis Sigmaringen (SIG)
Bodenseekreis (FN)
Region Donau-Iller (zu der Region gehören auch noch Gebiete in Bayern)
Stadtkreis Ulm (UL)
Alb-Donau-Kreis (UL)
Landkreis Biberach (BC)

Die 14 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):