Tätervolk
Mit dem Ausdruck Tätervolk wird das deutsche Volk aufgrund der Verbrechen des Nationalsozialismus beschrieben. Die Verwendung des Wortes beruht damit auf einer Kollektivschuldthese, dass ein Volk als Ganzes für eine Tat verantwortlich sein kann. 2003 wurde Tätervolk zum Unwort des Jahres gewählt.
In der Begründung heißt es, "das Wort Tätervolk sei schon grundsätzlich verwerflich, da es ein ganzes Volk für die Taten einer Gruppe verantwortlich mache". Im Zusammenhang mit der jüdischer Bevölkerung sei der Begriff "ein aktueller Beleg für den immer noch wirkenden Antisemitismus".
Das Wort verbreitete sich bereits in den 1990er Jahren unter Neonazis, rechtsextremen Blättern und Vertretern wie Ernst Nolte. Man suchte mit empörtem Gestus und dem pauschalisierenden Hinweis auf das gesamte deutsche Volk, differenzierte Untersuchungen nach der der Verantwortung für von Deutschen begangene Verbrechen während der Nazizeit zu relativieren.
Die Formulierung Volk der Täter kam durch Lea Rosh in die öffentliche Diskussion; erneut wurde sie nach einer umstrittenen Rede des damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann am 3. Oktober 2003 aufgegriffen.
In ihr hatte Hohmann die Frage diskutiert, ob man ebenso gut wie die Deutschen auch die Juden als Tätervolk bezeichnen könne, um dann im Kernsatz der Rede festzustellen, dass "weder die Deutschen, noch die Juden ein Tätervolk" seien.
Hohmann wurde kritisiert, weil er seine Belege einer jüdischen Schuld aus einem dem apologetischen bis antisemitischen Hintergrund zuzuordnenden Buch genommen hatte, und weil dieser Vergleich eine Relativierung des Holocausts darstelle. Er wurde daraufhin aus der Bundestagsfraktion der CDU/CSU ausgeschlossen.
Die Wahl zum Unwort wurde teilweise kritisiert, da der Ausdruck Tätervolk eine real existierende Kollektivschuldthese beschreibe und damit nicht sachlich grob unangemessen sein könne. Andererseits wurde der Begriff auch als notwenig zur Beschreibung eines Volkes, das als ganzes Schuld auf sich geladen habe, erachtet.
Demgegenüber stehen die Urteile der Nürnberger Prozesse, die eindeutig eine Kollektivschuldsthese zurückwiesen.
Hohmann begrüßte die Wahl des Unwortes, da die Begründung die in seiner Rede zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der Kollektivschuldthese stütze.
Siehe auch: Kollektivhaftung
Weblinks
- http://www.idgr.de/texte/rechterrand/taetervolk-kolthoff.php
- http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/15981/1.html
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