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Diskussion:Günter Freiherr von Gravenreuth

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Gravenreuth in Abschnitt Seitensperrung

Vorlage:WarLöschkandidat

Relevanz

Habe nach den heutigen Ereignissen (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/51156) den Inhalt erweitert. --Lazydays 16:45, 16. September 2004 (CEST)

Ist dieser Mann wirklich ein Thema für ein Lexikon? --Torsten 20:50, 10. Jul 2004 (CEST)

klar, wieso sollte er nicht? TheK 20:52, 10. Jul 2004 (CEST)
In gewisser Weise schon. Es wäre nett, einen sehr soliden, neutralen und linkenden Artikel über ihn zu haben, der alle Seiten hinreichend zufrieden stellt. Gravenreuth, Matthias Prinz wohl eher. Rob Liebwein könnte man unter Phänomene des Internetkultur abhandeln. Ich finde die alternative Variante, daß es dann im Netz nur Texte über ihn ohne NPOV-Anspruch gäbe, sehr schade. Der erhöhte Begründungsaufwand, ihn hier hereinzubringen, wurde imho erfüllt. -- מישה 20:54, 10. Jul 2004 (CEST)

Das ging ja fix :-)

Nur mal aus Interesse: Was ist das Alleinstellungsmerkmal? Er ist einer von vielen Abmahnanwälten, er ist einer von einigen Anwälten, die in der Frühzeit der Computerszene aktiv waren. Warum ist er allen bekannt? Wegen andauernder penetranter Eigenwerbung in Medien, die von Wikipedianern gelesen werden.

Oder anders gefragt: gibt es eine Definition, welche Personen mit Artikeln bedacht werden sollten? Und wie passt sie auf ihn?

--Torsten 21:00, 10. Jul 2004 (CEST)

Ein Hinweis auf die Eignung kann eine passende existierende Verlinkung innerhalb der Wikipedia sein, je nach Situation. Das ist bei Günter nicht zwingend gegeben. Was ihn in meinen Augen geeignet macht, ist eine gewisse Konstanz der öffentlichen Wahrnehmung in der Netzwelt. Kim Schmitz wäre auch ein Grenzfall, auch hier kann man über den erhöhten Begründungsaufwand reden... Grüße, -- מישה
Aber gerade diese öffentliche Wahrnehmung ohne greifbaren Grund macht mich misstrauisch. Wie kann ein über so einen langen Zeitraum als Anwalt bekannt sein ohne wesentlichen Beitrag zur Rechtsprechung oder gar wegweisende Rechtsaufsätze?
Wenn man Rob Liebwein irgendwo aufnimmt, steht antitux.de geschlossen auf und verlangt als Anerkennung für andauerndes Trollen Enzyklopädieartikel.--Torsten 21:11, 10. Jul 2004 (CEST)

Also die BGH-Entscheidung "Einzelangebot" haben wir - gegen die gesamte damalige juristische Literatur erstritten. Mit den Fällen "Schlampe" (noch FIDONET) und "Rudis Schrottplatz" waren bei den ersten im Netz.

Die erste und bisher einzige Entscheidung zu einem "virtuellem Hausverbot" kam von mir.

Ich hatte bereits 1986 über Computerviren in der GRUR geschrieben, wo viele Informatiker die Dinger noch nicht kannten.

Solange Benutzer:Mathias_Schindler/Seitenauswahl noch rote links enthält, brauchen wir weder über RL, noch über die GNAA zu reden (letztere wird irgendwo im Slashdot Trolling-Artikel der en-wikipedia erwähnt). Ich lege das mal auf Wiedervorlage 2006 :). Ich kenne GFvGs Juristographie nicht, aber wie wäre es mit Explorer und Mobilix? :) -- מישה 08:35, 11. Jul 2004 (CEST)

Wenn wir schon bei Falschmeldungen sind

Ok, dass der Kollege Syndikus nie Angestellter bei mir war wurde, hat man nun nach mehrmaligen "Hin- und Zurückänderungen" wohl verstanden. Ob die Trennungsgründe stehen bleiben oder gelöscht werden - mir ist es egal!

Nun zu einer weiteren Falschmeldung: Das Ehenamenänderungsgesetz hat eine "ex nunc"- und keine "ex tunc"-Wirkung, es wirkt also rückwärts. Rechtlich bin ich somit als Günter Werner Frhr.v.Gravenreuth geboren!

Moment mal! "ex tunc" = rückwirkend, nicht umgekehrt, Herr Kollege! --Steven McGarreth 14:04, 28. Jun 2006 (CEST)

Kurzfassung: [1] Gesetz: [2]

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth


.... und die nächste!


Ich habe nicht die "LINKSPARTEI" (die es 2002 noch gar nicht gab) sondern die PDS wegen Spamming abgemahnt. Was soll die Änderung???

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth

Im Artikel steht immer noch "PDS". Nur der Link wurde geändert, weil sich die PDS umbenannt hat und der Artikel über die Partei verschoben wurde (der Artikel behandelt auch den Zeitraum, in dem sie PDS hieß). --Fuzzy 20:38, 22. Dez 2005 (CET)

Siehe auch die Diskussion zu E-Cards TobiasEgg 22:07, 5. Sep 2004 (CEST)

Bernhard S.

Ist a) schon erwiesen, daß Bernhard S. = Bernhard Syndikus und b) ist er schon rechtskräftig verurteilt. Wenn nein, gilt die Unschuldsvermutung. Und dann hat das (noch) nichts in Wikipedia zu suchen. --TobiasEgg 17:24, 16. Sep 2004 (CEST)

dennoch gehört rein, daß Syndikus sein partner ist. -- 17:31, 16. Sep 2004 (CEST)
Aber nicht dessen mutmaßliche Verhaftung. Lexikon != Tagespresse --TobiasEgg 17:36, 16. Sep 2004 (CEST)
Nachdem er es sogar in die Tagesschau geschafft hat, ist die Verhaftung wohl nicht mehr mutmaßlich. Siehe auch http://www.onlinekosten.de/news/artikel/15532. Aber ok, von mir aus können wir warten. --Lazydays 21:44, 16. Sep 2004 (CEST)
Ich sehe gerade, daß Syndikus jetzt einen eigenen Artikel hat. Thema erledigt. --Lazydays 01:28, 17. Sep 2004 (CEST)

Die Kanzlei führte auf der Homepage und auf dem Briefkopf die Bezeichnung "Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus Rechtsanwälte". Es kann durchaus sein, dass die beiden im Innenverhältnis vereinbart hatten, Syndikus solle nur freier Mitarbeiter sein. Nach aussen sah es aber eindeutig so aus, als werde die Kanzlei von beiden gemeinsam (als GbR) betrieben, was auch rechtlich gesehen die Haftung beider für die Verbindlichkeiten der Kanzlei begründet. Es ist schon komisch, dass nun behauptet wird, Syndikus sei nur freier Mitarbeiter gewesen. Ich bin für eine Klarstellung, unter welcher Bezeichnung die Kanzlei auftrat.

Wieso komisch??
Komisch vielleicht nicht, aber merkwürdig. Warum sollte man jemanden auf dem Briefpapier als Teilhaber nennen, der das gar nicht ist?
Wann wurde Sy als Teilhaber benannt? Beweisen oder diesen Unsinn nicht weiter verbreiten! (Als junger angestellter Anwalt stand ich auch auf dem Briefbogen - was soll es??Gravenreuth 15:30, 21. Apr 2006 (CEST)
Da haben Sie wohl den Bock als Gärtner eingestellt. Wächst Ihnen das Grünzeug nicht langsam aus der Nase? NanteEckensteher 23:40, 28. Apr 2006 (CEST)

Lockvogel Tanja Nolte-Berndel

Wie schaut Meinung zu einem Eintrag zu Tanja Nolte-Berndel aus? :-)

Unter http://www.martinvogel.de/prog/ steht:

Ein kurioses Zeitdokument: Brief von Tanja Nolte-Berndel (77 KB, JPG, 200 DPI) oder Warum auch ich die Praktiken eines gewissen Freiherrn missbillige. Hintergrund: Tanja gibt es nicht, die Figur ist erfunden. Günter Freiherr von Gravenreuth gibt es. Er mahnte serienweise die Opfer ab, die dem armen Mädchen 1992 ein paar Programme geschickt hatten. Die mir auf diese Art und Weise abgeschwindelten Disketten (gefüllt mit frei kopierbarer Software) habe ich bis heute nicht zurückerhalten.

--Marc van Woerkom 19:04, 16. Sep 2004 (CEST)

Soweit das bewiesen ist, wovon ich ausgehe, ist das eine objektive Tatsache, die die Person näher beschreibt und zu seinem Werk gehört. --TobiasEgg 19:06, 16. Sep 2004 (CEST)
Ich habe den "Kritikpunkt" dazu gelöscht:

"Von seinen vielen Feinden wird ihm dabei unterstellt, daß sein einziges Ziel das Geld aus kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen war, deren Unterzeichnung von Gravenreuth namens seiner Mandanten, in diesem Fall Spieleherstellern, verlangte." Was soll denn das für eine Kritik sein, dass jemand Geld verdienen will? Stattdessen habe ich reingeschrieben, dass seine Kritiker ihm vorwerfen, die Urheberrechtsverstöße durch Anstachelung als Lockvogel mitverursacht zu haben.

Das klingt deutlich besser. :-) --TobiasEgg 07:55, 21. Sep 2004 (CEST)


Der gute Herr Gravenreuth hat solche "weiblicher-Teenager-sucht-Raubkopien-von-einsamen-Buben"-Briefe aber nicht erst seit 1992 versandt. Meiner Erinnerung nach, ging das in den späten achtzigern schon los... -- Michael 23:04, 22. Jan 2005 (CET)

*JAA, JAA*!!! Siehst du, ich dachte auch schon ich spinn hier. Das war DEFINITIV noch in der Amiga-Zeit, wo so Sachen wie Giana Sisters (Amiga) und Turrican rauskamen. 1992 hatten bereits viele Frühentschlossene den Amiga gegen einen PC getauscht - vor allem diejenigen, die ihn sowieso immer für eine bessere Daddelkonsole gehalten hatten. -andy 80.129.83.96 07:02, 24. Dez 2005 (CET)


Es war Ende 1992/Anfang 1993!

Der Einsatz von Testbestellern, Privatdetektiven etc. ist im Bereich der Produktpirateriebekämpfung, zur Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb (OLG Düsseldorf 2 U 141/90; OLG Koblenz 14 W 268/91; OLG Karlsruhe GRUR 1994, 62 und 1994, 130) und zur Aufklärung sonstiger rechtswidriger Handlungen (vgl. BVerwG NJW 1985, 875) nach ständiger Rechtsprechung absolut gebräuchlich und rechtlich zulässig (vgl. BGHZ 43, 359, 367; GRUR 1966, 564, 565 = WRP 1966, 312; GRUR 1981, 827, 828 = WRP 1981, 636; GRUR 1989, 113, 114 = WRP 1989, 232; TranspR 1990, 77, 78 = VersR 1989, 1319; GRUR 1991, 843; BGH NJW 1992, 2292).

Es wird darauf hingeweisen,

a) dass zur Ermittlung von Uhren-Fälschungen bereits Tarnfirmen gegründet und ins Handelsregister eingetragen wurden, b) dass zu Bekämpfung der Video-Piraterie eine eigene, personalstarke Gesellschaft (GVU) besteht, c) dass der Börsenverein des deutschen Buchhandels mit Privatdetektiven nach Raubdrucken fandet, d) dass die GEMA fest angestellte "Lausch-Patrouillen" (SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 25.7.91 S.13; ferner 9.6.1993 S. 17) hat, e) dass Markenunternehmen teilweise ihren Mitarbeiteren hohe Prämien zahlen, wenn diese ihnen bekanntgewordenen Plagiatsfälle benennen, f) der Einzelhandel Millionenbeträge für Privatdetektive aufwendet (vgl. SPIEGEL 49/1990 S. 74 bis 94) g) Die Gebühreneinzugszentrale - GEZ - tätigt sogar eine "Rasterfahndung" (FOCUS 17/1993 S. 136) und hat allein für das Sendegebiet des WDR 104 Fahnder. h) IBM mit Testkäufern Patentverletzungen ermittelt (c't 5/1996 S.14). i) MICROSOFT mit Testkäufern Softwarepiraten ermittelt (COMPUTERWOCHE 12.04.1996 und 22.01.1999) j) ADIAS hat im Jahr 2003 über Testbesteller gefälschte Ware in einem Gesamtwert von 18. Mill. € von Markt genommen (Focus 39/2004 S. 352) etc..

Ein Vertreter von der Fa. Microsoft, der weltweit größten Herstellerin von Betriebssystemen, bezeichnete es als gängige Methode Datenträger bei einschlägigen Anbietern zu erwerben (DER STERN "Software-Dieben auf der Spur", 14.03.1991, S. 146 und DER SPIEGEL 6.7.1992 S. 108 ff.); vgl. ferner OLG München CR 1991, 217; OLG Düsseldorf 2 U 141/90). Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber erklärte (damals noch als Innenminister) einem Rundfunkinterview in zutreffender Weise:

"Man kann nur mit dieser oder jener Methode in diese oder jene kriminelle Szene eindringen" (Bayerischer Rundfunk, 5. Programm, 18.04.1993, 12.34 Uhr).

Da die Testbestellereigenschaft für den Verletzer nicht erkennbar ist, er sich auch jedem anderen Interessenten gegenüber genauso verhalten hätte, liegt auch keine Anstiftung vor (vgl. LG Heilbronn NJW 1985, 874 mit Hinweis auf die Revisionsentscheidung des OLG Stuttgart).

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.Ing. (FH)

Neutralität / wissenschaftlicher Stil

Ich habe mal versucht, den Beitrag etwas neutraler und fairer zu gestalten. --TobiasEgg 23:21, 17. Sep 2004 (CEST)

Etwas schwierig, denn die Quellenlage im Netz ist reichlich einseitig. :-/ --TobiasEgg 07:37, 18. Sep 2004 (CEST)


In Sachen "wissenschaftlicher Stil" habe ich den Passus "wird aber als "Namensträger" z.B. im Adelsarchiv geführt und von diesem regelmäßig um Spenden angeschrieben" getilgt, da es ohne sehr gute Gründe objektiv irrelevant ist, wer, wann und von wem um Spenden gebeten wird. Auch der Hinweis, er werde vom "Adelsarchiv" (welches Adelsarchiv?) als "Namensträger" geführt enthält keine zusätzliche Information: er heißt namensrechtlick korrekt "Freiherr von Gravenreuth" und das von Adelsverbänden zum "Eigengebrauch" verwendete nicht mehr gültige Adelsrecht würde ihn nicht zum Deutschen Adel zugehörig zählen - aber genau wird auch so in diesem Absatz deutlich.

Newsgroup

Ist das mit "Er dürfte die einzige natürliche Person sein, der jemals eine eigene Newsgroup gewidmet wurde." angesichts der ganzen alt.fan Hierarchie nicht etwas übertrieben? Auch zu Autoren gibt es (unter rec.books oder alt.books z.B.) Newsgroups. --ThSpeck 10:54, 20. Sep 2004 (CEST)

Aber nur in den entsprechenden Hierarchien. In de. ist er der einzige. --TobiasEgg 07:51, 21. Sep 2004 (CEST)

Feinde

Könnte man die Abschnitte mit "Feinden" nicht entsorgen, bzw neutraler gestalten? Zum einen ist das Wort "Gegner" wohl geeigneter, zum anderen kann man diese subjektiven Standpunkte manchmal durch Fakten ersetzen und so die unnötigen Wertungen entfernen. --81.173.131.134 14:22, 20. Sep 2004 (CEST)

Bitte :-) Daher ja der Review, damit das ganze neutral wird. Was bei der Quellenlage schwierig ist. --TobiasEgg 07:53, 21. Sep 2004 (CEST)

Dart

Diese Dart-Geschichte: Es gibt Foto-Dokumente davon, daß er da mitgespielt haben soll. Die könnten natürlich montiert sein. Deshalb halte ich es für sinnvoller, beide Versionen darzustellen. Beide Geschichten hat ja angeblich jemand miterlebt, beide kursieren. --TobiasEgg 07:54, 21. Sep 2004 (CEST)

Ich war an dem Abend anwesend, 50 Meter vom Rudolfplatz in Köln. Das Bild war mit Kays Power-Goo bearbeitet. FvG kam mitten im Dart-Wettbewerb rein und wurde nach einigen Minuten vom Veranstalter Evrim Sen rausgeschmissen. Im übrigen weiß ich nicht, warum diese Episode so breitgetreten wird? Das ist eine kleine Anekdote, die nichts aussagt. --81.173.131.134 13:41, 21. Sep 2004 (CEST)


Stimmt! Nachdem ich mit dem Evrim später einige Bierchen getrunken hatte "musste" ich das nächstemal mitwerfen.

Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)


Spannend finde ich daran die Vielfalt der Geschichten, die sich darum ranken... --TobiasEgg 14:09, 21. Sep 2004 (CEST)
Aber man kann auch künstlich Konflikte herbeischreiben. Zu dieser Geschichte existieren de fakto nicht zwei Versionen. Der gleiche Sachverhalt wurde nur von zwei verschiedenen Personen geschildert, die das Augenmerk auf unterschiedliche Aspekte legen. Wenn Du nichts dagegen hast, werde ich diesen unnötigen Konflikt herausnehmen. Formulierungen wie "Ein Wikipedianer, der von sich sagt" verwirren den Leser mehr, als dass Sie informieren. Wenn durch die Anekdote eine relevante Aussage transportiert werden soll, bitte ich diese explizit hinzuschreiben. --81.173.131.134 19:40, 21. Sep 2004 (CEST)
So, jetzt haben wir den Salat: User XY korrigiert Deine Fassung und damit steht jetzt die Geschichte mit den (laut Dir) gefälschten Fotos drin. IMHO ist die neutrale Darstellung, die beide Versionen angibt, daher die einzig brauchbare. Und damit stell' ich die jetzt wieder rein. --TobiasEgg 21:23, 23. Sep 2004 (CEST)

Noch mehr Gerüchte

Ich habe gehört, dass die Lockvogel-Geschichte noch ganz andere Früchte getragen hat. Ein Spiel namens "Kill Gravenreuth". Ist damit vielleicht das Dart-Spiel gemeint? In einigen - durchaus seriösen - Kreisen hieß es eigentlich, es handele sich um ein von Lockvogel-Betroffenen programmiertes Computerspiel. Nocturne 14:19, 21. Sep 2004 (CEST)

Davon habe ich auch gehört. In dem im Artikel zitierten Interview bei Telepolis berichtet er selbst auch davon, wenn ich mich richtig erinnere. Gesehen habe ich es aber noch nicht. --TobiasEgg 14:27, 21. Sep 2004 (CEST)
Google half mal wieder - zur Hälfte: [3] nennt das Spiel, aber im Netz findet es sich nirgends. --TobiasEgg 14:43, 21. Sep 2004 (CEST)


"Kill Gravenreuth" war ein 64er-Game - muss irgenwo noch eine Disk haben.

Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

Das Spiel stammt auch aus einer Zeit, als es das Internet noch nicht im Breitensport gab. Gesehen hab ich es nicht, aber Gravenreuth hat es immer wieder erwähnt. --81.173.131.134 19:45, 21. Sep 2004 (CEST)
Vielleicht hat es ja jemand? --TobiasEgg 20:38, 21. Sep 2004 (CEST)

Tja, das ist halt so mit Geschichten, die irgendwie nicht nachprüfbar sind. Mir ist es bekannt geworden durch den Umstand, dass Gravenreuth bei verschiedenen Jugendämtern versucht haben soll, sie dahin zu bewegen, dass sie zu dem Spiel einen Indizierungsantrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stellen.


Blödsinn! Wer erzählt so einen Mist :-D Günter Frhr.v.Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)


Was aber keiner gemacht hat. Deshalb ist diese Einrichtung auch keine Quelle, bei der man weiter nachforschen kann. Soweit ich von anderen gehört habe, soll das Spiel aber auch nicht besonders toll programmiert gewesen sein. Es lief angeblich nur auf einem C 64, so dass man sich vorstellen kann, wie es programmiert gewesen sein muss. Ob man die Geschichte nun soweit reinbaut in den Artikel, wie sie einigermaßen schlüssig und nachvollziehbar ist (wenn G. davon gesprochen hat, dann ist das ja ein nachprüfbarer Umstand) will ich nicht entscheiden. Nocturne 09:23, 24. Sep 2004 (CEST)

Ich hab das mal als "laut verschiedener Quellen" unter Angaben der Quellen zitiert. Ich denke, so ist es nachprüfbar. Zudem ist die Existenz des Spieles nichts, was den Ruf Freiherrn von Gravenreuths schädigen dürfte, sondern nur etwas, was den Ruf, den er bei seinen Feinden / Neidern genießt, dokumentiert. --TobiasEgg 09:47, 24. Sep 2004 (CEST)


Also das mit der Indizierung ist nur blödsinn!

Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

"Bahnbrechende Urteile"

Ich bitte um Infos, inwieweit von G. erwirkte Urteile zum Thema Spam bahnbrechend waren; hat jemand Aktenzeichen? --Der hungrige Hunne 20:19, 22. Sep 2004 (CEST)

Schau bei [Ecard]]s z.B. --TobiasEgg 21:00, 22. Sep 2004 (CEST)

mal nach gravenreuth + e-mail googlen, da muss einiges hochkommen.

Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)


Persönlichkeit

Da ich im Review schon angesprochen hatte, dass ich den "persönlichen" Abschnitt für noch besser möglich halte: okay, es ist schwierig da auch leicht mythenüberlagert (wie man ja am dart-beispiel sieht): aber warum macht er das, was er tut, was ist an ihm persönlich so anders als an allen anderen IT-anwälten, dass er es zu seinem ruf brachte, verdient er wenigstens nennenswert geld damit?, wie schätzt ihn sein persönliches umfeld ein? auch schillernd, streitsüchtig, oder eher den lieben kuschelbär? hat er sich je nenneswert irgendwo engagiert (damit mein' ich aber nicht die ADAC-Mitgliedschaft :-)). -- southpark 16:49, 28. Sep 2004 (CEST)

== Dart ==

Die Dartgeschichte ist bewußt neutral dargestellt - es gibt wohl niemanden außer Freiherr von Gravenreuth selbst, der weiß, was wirklich war. Die Aussage, die Bilder wären später entstanden, ist nicht verifizierbar: Die Bildunterschrift auf der entsprechenden Seite referenziert eindeutig auf den gleichen Termin. --TobiasEgg 12:47, 8. Okt 2004 (CEST)


Die Bilde waren vom 2.Treffen.

Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

Freisinger Kanzlei

...und war zunächst in einer Freisinger Kanzlei tätig...
weiß jemand bei welcher?
von wann bis wann?
gruss [[Benutzer:T3p|t3p]] 11:43, 1. Nov 2004 (CET)

Kuhnen, Wacker und Partner.

Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)


Diskussion aus dem Review

Bitte überprüfen und verbessern - gerade bei so umstrittenen Persönlichkeiten sollte Wikipedia ja neutral und sachlich informieren. Ob das gelungen ist? --TobiasEgg 07:51, 18. Sep 2004 (CEST)

erst mal was, das weniger mit dem unmitelbaren Inhalt zu tun hat: Im Artikel steht, sein Vater hieß Dörr, seine Muttr hieß Freifrau von Gravendörr. Müsste es nicht eher Freifrau von Gravenreuth heißen? --slg 11:20, 18. Sep 2004 (CEST)
Autsch, Autsch, Autsch... Fixed. --TobiasEgg 11:28, 18. Sep 2004 (CEST)

Gibt es sonst noch Anmerkungen zu diesem Artikel? Sonst bin ich frech und schlage ihn als excellent vor :-). --TobiasEgg 10:02, 24. Sep 2004 (CEST)

dann doch noch. zu seiner persönlichkeit gibt es recht wenig bzw. nur anekdotenhaftes. (2) gerade weil vG ja durchaus nicht öffentlichkeitsscheu ist, wäre es an der einen oder anderen stelle vielleicht ganz gut, ein (belegtes!) zitat von ihm zu haben und zu den "juristischen fachveröffentlichungen" - sind die irgendwie juristisch bemerkenswert - wenn ja, warum. -- southpark 12:53, 24. Sep 2004 (CEST) (der gerade staunt, dass DER gravenreuth auch noch für das verbot der anti-atom-asterixe verantwortlich ist, dann hab' ich ja noch einmal öfter in meinem leben getroffen.)
Man trifft sich immer zweimal ;-).
Ad Persönlichkeit: Was fehlt Dir da konkret? In welche Richtung sollte das gehen? (Ggf. besser auf Diskussion:Günter Freiherr von Gravenreuth stellen)
Ad Fachveröffentlichungen: Such' ich ein paar raus und stell' die rein. --TobiasEgg 19:02, 24. Sep 2004 (CEST)

Die Abmahnung ist auf dem weg! ;) -Günter Freiherr von Gravenreuth 05:31, 2. Okt 2004 (CEST)

Fake! -guety 05:38, 2. Okt 2004 (CEST)
Danke schon jetzt für diesen Beitrag. Dieser nette Zeitgenosse steht der CSU so richtig gut zu Gesicht. Wenn die Fakten so stimmen und die von Southpark gemachten Anregungen aufgegriffen sind, kann man ihn m.E. bei den Exz. vorschlagen. Ich hab den Beitrag jedenfalls ganz fasziniert "in einem Zug" gelesen - vielleicht, weil ich von dem properen Kerlchen nie zuvor gehört hatte. Je nachdem, ob ihn unsere Freunde aus dieser Ecke dann bei der exz. Dikussion wahrnehmen, kann es eine heiße Disk.-Schlacht geben. Schon mal warm anziehen. --Lienhard Schulz 21:44, 15. Okt 2004 (CEST)

Nachdem ich ihn jetzt mal in Ruhe durchgelesen habe frage ich mich warum in der Einleitung steht Er erwirkte im Bereich der Spam-Bekämpfung einige aufsehenerregende Urteile. Im weiteren Text steht der für mich unverständliche Satz So betrieb er auch einige Verfahren gegen Spammer in eigener Sache, so dass er hierbei selbst das Prozessrisiko übernahm, das gerade bei neuen Auslegungen groß ist. Worauf ich hinauswill, wenn sein Kampf gegen Spam so herausragend ist kommt es im Text zu kurz und den zweiten zitierten Satz verstehe ich leider nicht. -guety 05:36, 24. Okt 2004 (CEST)

Jetzt besser? --TobiasEgg 12:05, 24. Okt 2004 (CEST)

aus dem Review:

  • Dafür: Schon ein recht netter Artikel. Ich wünsche mir noch etwas mehr Privates: Wann hat er geheiratet? Hat er Kinder? Hat er Geschwister? Ansonsten sehe ich keine Lücken. -- Dishayloo [ +] 02:10, 10. Nov 2004 (CET)
  • kontra: Ich finde den Artikel sehr einseitig wertend. Vielleicht geht das bei dem Herrn nicht anders, aber das wirkt doch sehr wertend. Stern !? 12:51, 11. Nov 2004 (CET)
  • kontra Nix aussergewöhnliches. --Historiograf 00:05, 12. Nov 2004 (CET)
  • contra: Einseitig, persönliche Daten und Lebenslauf fehlen. Weit entfernt von Exzellenz. Sven Jähnichen 00:44, 12. Nov 2004 (CET)
  • Kontra, aus den schon oben genannten Gründen. - thomas g graf ~ diskussion 19:59, 22. Nov 2004 (CET)
  • pro, auch wenn ich mir mehr juristisches fachwissen wünschen würde, angesichts seines rufes finde ich den artikel doch erfreulich solide und da doch eher szenebekannt als denn figur des öffentlichen lebens auch alles zusammen ausführlich genug. -- southpark 01:44, 25. Nov 2004 (CET)
  • pro - war sicherlich schwer zu recherchieren, diese Leistung sollte gewürdigt werden. --slg 20:53, 25. Nov 2004 (CET)
  • contra - Diesem Herrn überhaupt einen artikel zu verpassen halte ich für verfehlt. Der Mensch ist für die Allgemeinheit völlig uninteressant, soll jedem Anwalt in Deustchland ein Artikel gewidmet werden? Viel Spass ... Löschkandidat würde ich mal sagen! Pearl 18:51, 26. Nov 2004 (CET)
Ich denke dieser Herr ist auf jeden Fall einen Artikel wert, schließlich haben hunderte von Raubkopieren vor ihm gezittert. :-) --ALE! 15:58, 28. Nov 2004 (CET)


Nur hunderte?  ;-)


Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  • Pro: Er stellt schon irgendwie ein Phänomen der Netzkultur dar, und sollte schon wegen einiger spektakulärer Ereignisse genannt werden... --Evilboy 19:51, 17. Jul 2005 (CEST)


Also dem Wunsch nach Infos zu "Geschwister" bin ich ja nachgekommen - nur "Fuzzy" war dagegen und hat es wieder gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. von Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

Schreib doch mal so was im Stil von (fiktiv) "G. hat eine jüngere Schwester. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder". Dann ist es ok. Links auf die Website einer Privatperson, nur weil sie mit jemand Berühmtem verwandt ist, gehören nicht in die Wikipedia. --Fuzzy 13:59, 8. Jan 2006 (CET)

Trennung von Syndikus

Bernhard Syndikus war seit 1988 für Gravenreuth als angestellter Rechtsanwalt in seiner Kanzlei tätig. Am 15. April 2005 trennten Gravenreuth und er sich aufgrund der Unvereinbarkeit ihrer Ansichten bezüglich FTP-Welt, malvorlagen.de u. a.

Nun würde ich gerne wissen, wer welche Position hatte. Ansonsten ist dieser Abschnitt eigentlich fast wertlos. --Evilboy 19:51, 17. Jul 2005 (CEST)

Neugierig seit Ihr ja fast gar nicht :-D

In Diskussionen bitte die eigenen Beiträge immer mit --~~~~ (Strich-Strich-Tilde-Tilde-Tilde-Tilde) signieren. - gilt auch für Grafen. --KUI 22:00, 7. Dez 2005 (CET)

Aber, aber ... dann könnte er ja gar nicht mehr mit seinem Beruf und seinem akademischen Titel posen! ;-) -- EKKi @: 13:34, 19. Jan 2006 (CET)
Wenn schon, dann: Akademischer Grad ! ;o) --Asok 10:52, 23. Jan 2006 (CET)
Man verzeihe mir ... ich bin ja nur ein einfacher Dipl.-Kfm. (FH), so genau kenne ich mich mit dem ganzen Gedöns, das für gewisse pseudo-adlige Rechtsverdreher aus München ja so immens wichtig zu sein scheint, nicht aus. -- EKKi @: 10:10, 25. Jan 2006 (CET)
Kein Problem, darum gibt es ja Wikipedia und diese praktischen Verlinkungen! ;o) --Asok 08:39, 26. Jan 2006 (CET)

Ich habe den Abschnitt anders gestaltet. Aus welchen Motivationen Syndikus ausschied, ist erstens nicht von Belang, zweitens können auch andere Gründe vorliegen, die schlichtweg verschwiegen wurden. Drittens ist so eine Aufzählung "u.a." nicht besonders erhellend, wenn man nicht eh Bescheid weiß. --195.14.198.91 11:17, 8. Dez 2005 (CET)

Trotzdem war er NIE als Anwalt bei mir angestellt. Er war immer freier Mitarbeiter. Diese Falschmeldung mit dem "Angestellten" wird hartnäckig wieder hergestellt - von WIKIANERN halt ;-)

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)


Also ich denke, dass es schon allein aus der logischen Sicht nachvollziehbar sein sollte, dass der Herr nur freier Mitarbeiter war. Es geht hier auch um den 1. arbeitsrechtlichen Vorteil und 2. den finanziellen Vorteil für den "Arbeitgeber". In der Branche der Anwälte ist das gar nicht so unüblich, wie mir eine Bekannte (1. Staatsexamen) mitteilte.

Heise online bezeichnete Syndikus als „Sozius der Anwaltskanzelei Gravenreuth“. JFYI ★ blane ♪♫♪ 20:02, 20. Apr 2006 (CEST)

Als Beleg für einen Sachverhalt, der von einem der Betroffenen klar bestrittenen wird, dürfte das wohl eher nicht reichen. Aber mal unabhängig davon: Kann mir jemand erklären, warum diese Frage überhaupt so wichtig ist? Ich denke, der Artikel kommt auch ohne diese Information aus. -- akl 21:12, 20. Apr 2006 (CEST)

Korrekturlesen

Mir sind ein paar Rechtschreibfehler sowie doppelte Textabschnitte aufgefallen. Wäre nett wenn einer nochmal korrekturliest.

Ebenso ist noch die Frage ob der Abschnitt so stehen bleiben sollte: "Durch das Landgericht München I muss ferner noch strittig entschieden werden - da der Heise-Verlag auch nach einem Hinweis des Gerichts nicht vergleichsbereit war über die Widerklage von Gravenreuth. Nach dem Hinweis des Gerichts in der Verhandlung wird dieser wohl stattgegeben."

Spekulationen sollten hier nicht rein. Nur Fakten.--Vaderchen 20:08, 22. Jan 2006 (CET)

Dass es kein Urteil in der HEISE-Klage geben wird, sondern nur eine Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO ist ein Faktum. Ist ein Hinweis des Gerichts gem. § 139 ZPO ein Faktum oder einer Spekulation?? Günter Frhr.v.Gravenreuth 20:57, 4. Feb 2006 (CET)
Bitte nach Textabschluss einfach nur 4 Tilden ~~~~ hinzufügen. Dadurch baut das Wikisystem automatisch Name, Uhrzeit und Datum dazu und erspart Tipparbeit.

Dieser Hinweis ist völlig uninteressant, ebenso wie der Hinweis, wie die Entscheidungen in Bonn und Köln hinsichtlich der Kosten ausgefallen sind. Interessant - und eintragungswürdig - ist nur die Tatsache, daß Gravenreuth die Unterlassungserklärung abgegeben hat und nun nie wieder im Heise Forum posten darf. Alles andere ist Münchener Blendwerk und gehört hier nicht her. Lohmännchen

Was "völlig uninteressant" ist entscheidet Lohmännchen :-) Im übrigen könnte(!!!) die Kostenentscheidung auch so ausfallen, dass die Geschäftsgrundlage für die zu Protokoll abgegebene Erklärung dann(!!) wegfällt. Zumindes bis dahin werde ich mich strikt an meine Erklärung halten.

Warum soll ich mehr erklären, wenn HEISE zur Widerklage schweigt.

MfG

Günter Frhrv.Gravenreuth


Schon wieder Blödsinn! Ich habe nicht "DIE Unterlassungserklärung abgegeben" (welche? Ich habe weder die in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, noch die Klage anerkannt!), sonderen eine von mir gewählte Erklärung zu Protokoll gegeben, worauf der HEISE-Anwalt den Rechtsstreit für erledigt erklären musste! Ob die Klage ursprünglich begründet war, wird im Rahmen der § 91a ZPO-Entscheidung das Gericht feststellen (identische Lage wie vor dem OLG Köln) - dann sehen wir weiter.

DIE Unterlassungserklärung, nicht mehr im Heise Forum posten zu dürfen. Alles andere interessiert in dem Kontext nicht. Können Sie nicht einfach mal zu einer Niederlage stehen wie ein Erwachsener? Lohmännchen

Geburtsurkunde "ex tunc"- und keine "ex nunc"-Wirkung

Zitat: "ex tunc"- und keine "ex nunc"-Wirkung, es wirkt also rückwärts. Rechtlich bin ich somit als Günter Werner Frhr.v.Gravenreuth geboren!

Warum wurde dann die Geburtsurkunde nicht über das Bundesverfassungsgericht geändert, wenn man "rechtlich so geboren ist"? :-))) Widerspruchskino 13:29, 7. Feb 2006 (CET)

Wenn ich heute eine Geburtsurkunde brauche stünde dort: Günter Werner Frhr.v.Gravenreuth. Das Ehenamensänderungsgesetz wirkt ex-tunc auf den Hochzeitstag meiner Eltern zurück - und ich wurde erst danach geboren.

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth

Seitensperrung

Nach diesem andauernden Editwar habe ich die Seite erstmal gesperrt. Bitte einigt euch in der Diskussion. Danke. -- Mathias Schindler 12:12, 20. Feb 2006 (CET)

Welch eine Ehre! Gewisse Leute (HEISE?) wollen wohl nicht, dass das LG Bonn/OLG Köln zu einer identischen Prozesssituation zitiert wird. Interessant ist nur, dass die Sperre nach der Löschung erfolgt.

Bei anderer Gelegenheit würden die "Netzindianer" sofort "ZENSUR" brüllen. Stimmen die Antworten bei "Interview: Freiherr von Gravenreuth mit FvMM/IG (FAQ Wikipedia) - http://fvmm.blogspot.com/ Samstag, Februar 11, 2006 doch???

Mit freundlichen Grüßen Günter Frhr.v.Gravenreuth

Erstmal: Günter, mit vier Tilden (~) kannst Du einfach unterschreiben.
Rein sachlich gesehen, sehe ich bisher keine sachliche Begründung, wieso der Hinweis auf die Entscheidung in einer - nach Günters Einschätzung, die man ohne genaue Aktenkenntnis nicht widerlegen kann - vergleichbaren Situation gestrichen werden muß. Eine sachliche Begründung der IP, die den Editwar angefangen hat, wieso die Situation nicht vergleichbar sein soll, fehlt. Ebensowenig kennen wir (Günter schon) den Wortlaut seiner Erklärung, so dass die Behauptung "Er darf nicht mehr im Heise-Forum posten" nicht nachprüfbar ist. Als Kompromißlösung schlage ich vor, diesen Satz durch "Die Prozeßparteien bewerten Ausgang und Folgen des Prozesses unterschiedlich" zu ersetzen. Da eine Bindung des Münchner Gerichts an die Kostenentscheidung zum "virtuellen Hausverbot" nicht besteht, ist er allerdings nicht notwendig, unabhängig davon, ob die Rechtslagen vergleichbar sind oder nicht. -- ass.jur. Tobnu 13:39, 20. Feb 2006 (CET)


Weiter gedacht:

a) Es gibt überhaupt noch keine Entscheidung des Gerichts - nur eine Erklärung zu Protokoll von mir, die zudem nicht mit der von HEISE geforderten Unterlassungserklärung und/oder der Klage übereinstimmt.

b) Es gibt eine Widerklage von mir gegen HEISE - welche das Gericht als voraussichtlich begründet bezeichnet hat.

Wenn es zu der Klage keine Entscheidung des Gerichts gibt, warum soll ich dann nicht auch genauso breit über die Widerklage schreiben? (Keine Angst ich habe es aktuell nicht vor.)

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth




Also. Ich habe den Artikel entsperrt und ich hoffe, daß die beteiligten Personen in Zukunft bitte die Änderungen freundlich kommentieren und begründen und im Falle eines reverts nicht sofort einen edit-war starten. Ob man diese Urteile überhaupt und wenn ja in welcher Tiefe in *diesem* Artikel nennen muss, bin ich mir auch nicht sicher. Im Zweifelsfall wäre das etwas für Virtuelles Hausverbot, der Begriff ist ja etabliert, es gibt Urteile dazu und man könnte dazu etwas schreiben. Danke für das Verständnis und die Mithilfe. -- 15:26, 20. Feb 2006 (CET)

IMO gibt es nur ein einziges Urteil dazu - und das ist das vom LG Bonn [4]. Das OLG Köln hat nur eine summarische Entscheidung nach § 91a ZPO erlassen. Gewisse WikipeINANER wollen wohl unbedingt verhindern, dass diese Urteil des LG Bonn bekannter wird.

Kennt jemand ein weiteres Urteil?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth

"Es gibt überhaupt noch keine Entscheidung des Gerichts - nur eine Erklärung zu Protokoll von mir, die zudem nicht mit der von HEISE geforderten Unterlassungserklärung und/oder der Klage übereinstimmt."

Sie wollen damit also sagen, dass Sie keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, in der Sie sich (von mir aus sinngemäß) verpflichtet haben, nicht mehr ins Heise Forum zu posten? Eine klare Antwort wäre nett und für den Beitrag sehr relevant.Lohmännchen


Ganz Grundsätzlich: Bevor in der Sache selbst kein Urteil gesprochen ist, sollten Rechtsstreitigkeiten höchstens mit einem oder zwei Sätzen erwähnt werden. Enzyklopädien haben viel Zeit. Begründete Klagen und Widerklagen brauchen Außenstehende nicht zu beschäftigen, die Kontrahenten können ihre Rechtsauffassungen auf ihren eigenen Webseiten verbreiten. --89.51.78.205 08:17, 26. Feb 2006 (CET)

Ich bin für die komplette Löschung des folgenden Abschnittes. Er schreibt auch bis heute des öfteren Artikel in Foren, insbesondere im Heise-Forum. Sein dortiges Benutzerkonto wurde am 22. Dezember 2004 gesperrt. Da sich der Anwalt nicht an diese Sperre gehalten hat, hatte der Heise Verlag zwischenzeitlich eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht München angestrengt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat Freiherr von Gravenreuth gegenüber dem Heise Verlag die Kündigung des Vertrages anerkannt und eine Unterlassungserklärung zu Protokoll gegeben. Nach einem entsprechendem Hinweis des Gerichts erklärt der Anwalt des Heise-Verlags die Klage für erledigt. Gravenreuth darf damit nicht mehr im Heise Forum posten. Wer die Kosten zu tragen hat, muss nun das Gericht entscheiden. Wenn denn eines Tages der Rechtsweg gegangen ist und ein unangefochtenes Urteil samt Begründung vorliegt, kann man die Story mit gebotenem Abstand tatsächlich in zwei Sätzen abhandeln. --89.51.78.205 08:23, 26. Feb 2006 (CET)


Nach Abgabe der Unterlassungserklärung durch von Gravenreuth wird es hinsichtlich der Forensperrung kein eigenes Urteil geben. Es wird lediglich über die Kosten entschieden werden. Daher kann man den Absatz tatsächlich kürzen auf:

Er veröffentlich häufig Beiträge in diversen Foren, früher insbesondere im Heise-Forum. Sein dortiges Benutzerkonto wurde Ende 2004 gesperrt. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat von Gravenreuth eine Unterlassungserklärung abgegeben, nach der er sich verpflichtet, sich nicht mehr an den Foren des Heise Verlags zu beteiligen.

Mehr Details interessieren hier wirklich keinen. Lohmännchen

Ich lasse mir ungern vorschreiben, was mich interessiert. Soweit Günter schreibt, seine Unterlassungserklärung stimme nicht mit dem von Heise geforderten überein (er wird wissen, was er schreibt), hat er sich gerade nicht dazu verpflichtet. Ich habe es daher wieder auf die auführliche und juristisch richtige Fassung revertiert, und schlage vor, die Kostenentscheidung - die eine der Parteien garantiert verbreiten wird - abzuwarten. -- Tobnu 19:08, 2. Mär 2006 (CET)

Lohmännchen neigt dazu anderen vorzuschreiben was interessant zu sein hat. Fakt ist, dass weder der HEISE-Verlag noch ich bisher den Wortlaut meiner Erklärung veröffentlicht haben (und ich für meine Person z.Zt. auch keine Veranlassung hierzu sehe). Herr Kuri oder Herr Bleich (HEISE) hat in einem Posting im Heise-Forum die Sache mal kurz auch als nicht interessant bezeichnet. Fakt ist ferner, dass das LG München I über die Kosten bisher nicht entschieden hat (erfolgt wohl zusammen mit der Kostenentscheidung zu der Widerklage). Fakt ist ferner, dass diese Kostenentscheidung unter Umständen(!!) zu einer Wegfall der Geschäftsgrundlage meiner Erklärung führen kann(!). Bis dahin werde ich mich natürlich strikt an die Erklärung halten, dann wird die Entscheidung gem. § 91a ZPO zu analysieren sein.

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth


Ach du entscheidest hier alleine? Das wusste ich natürlich nicht! Fakt ist, Gravenreuth hat eine Unterlassungserklärung (wie diese auch immer aussah) abgegeben und er darf nicht mehr ins Heise Forum posten. Daran hält er sich, im eigenen Interesse, ja auch brav. Daran wird auch die Kostenentscheidung nichts ändern, an die sich der Anwalt verzweifelt klammert. Alles andere ist typische Nebelwerferei. Das sieht man schon daran, daß er auf die Frage nach dem Inhalt seiner Erklärung (s.o.) natürlich schweigt. Lohmännchen
Nö, ich entscheide nicht alleine, was hier steht. Aber wenn Du schreibst "Mehr Details interessieren hier wirklich keinen.", schreibst Du, dass etwas mich nicht interessiert. Diese Entscheidung pflege ich aber selbst zu treffen. Zum Verfahren selbst sage ich nichts. Das habe ich bereits weiter oben, und daran hat sich bisher nichts geändert. -- Tobnu 23:47, 2. Mär 2006 (CET)
Heise sieht in der Foren-Anmeldung eine vertragliche Bindung und hat diese gekündigt. Die Kündigung habe ich anerkannt - und im Gegenzug die Löschung von personenbezogenen Beiträgen verlangt, da es dann nach deren eigener Argumentation keine vertraglich Grundlage für eine weitere Speicherung dieser personenbezogenen Daten gibt. Wenn das Antidikriminierungsgesetz durch ist, wird man vor dessen Hintergrund alles noch mal genau prüfen. Gravenreuth 19:56, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

KBStV Rhaetia

Es ist obj, zutreffend, dass dieser Artikel am 18. März gelöscht wurde, nachdem er von mir vor ca. 2 Jahren erstmalig erstellt wurde und seither im Netz war. (Angeblich hätten wir zu wenig prominente Mitglieder vgl. [5] bei "Geschichte" am Textende).) Am 20. März bekam die Wikipedia Fond. Inc. von mir in einer anderer Sache eine Gegendarstellungsbegehren nach dem MDStV. Seither ist in Florida das Schweigen ausgebrochen - OK die Frist läuft noch. Nach dem MDStV hat man einen Gegendarstellungsanspruch, wenn über einen etwas obj. falsches berichtet wurde. Es reicht hierbei aus, dass es "nur" falsch war, es muss keine Beleidigung o.ä. sein. Eine Berichtigung ersetzt auch nicht diesen gesetzlichen ANspruch! Deutsche Gerichtsentscheidungen sind auch in Florida ggf. durchsetzbar! WIKIPEDIA ist IMO eine tolle Sache. Wenn WIKIANDER glauben ohne (erkennbare) Diskussion, insbesondere ohne Einbindung der Betroffen Löschungen vorzunehmen, dann kann es schnell zu einem "Indianerkrieg" führen - Kollateralschäden für WIKIPEDIA eingeschlossen! (Man ist aber "hinter den Kulissen" noch im Gespräch.) Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth

Wir können löschen, was wir wollen. --Eike 16:26, 2. Apr 2006 (CEST)
Nachtrag: Sorry für die Umsortierung. Auf deiner Seite kannst du natürlich sortieren wie du willst.
      • Stimmt und ich kann wegen beleidigenden Äußerungen die Wikipedia Fond. Inc. in Deutschland verklagen wann ich will - wollen das die WIKIANER?
Mit Drohungen kommt hier keiner weiter. Entweder konstruktive Mitarbeit oder gar keine. Viel Spaß beim Verklagen ansonsten. Noch ein kleiner Tip: hinter Diskussionsbeiträge immer ~~~~ setzen, damit wird ein Zeitstempel gesetzt und ein Link zu Deiner Benutzerseite. So weiß jeder wer diesen Beitrag gerade geschrieben hat.--Denniss 16:29, 5. Apr 2006 (CEST)
Nennt man sowas Erpressung? Ich kenn mich da ja nicht so aus... --Eike 20:33, 5. Apr 2006 (CEST)

Trolle bitte nicht füttern. --AndreasPraefcke ¿! 03:07, 6. Apr 2006 (CEST)

Ich sehe es nicht als Drohung an, sondern als Vorhersage. Es ist wie beim Schachspiel. Wenn der eine einen Zug macht, macht der andere den ihm als richtig erscheindenen nächsten Zug. Mit der Rheatia-Löschung haben die Wikipedianer an einer für mich sensiblen Stelle "am Rad gedreht". Über andere Sachen habe ich oft hinweggesehen. Natürlich haben die Admins das Recht alles und jedes zulöschen, was schon lange online war und ihnen plötzlich nicht mehr behagt. Ich werde mir dann aber auch das Recht nicht nehmen lassen ggf. gegen unzulässige Äußerungen vorzugehen. Man kann sicher sein, dass ich die Fehler der (trotzdem gewonnenen!!!) Tron-Klage nicht machen werde. Ich habe das Gespräche wegen einer Einigung gesucht, die Antwort war verkürzt: "Wir können löschen/nicht löschen, was wir wollen." - OK, wie man es will! Es soll nur keiner nachher sagen, ich hätte das Gespräche nicht gesucht, keine Einigungsvorschläge unterbreitet und würde ohne Vorankündigung klagen. (Das mache ich allenfalls bei einigen nicht gesprächsfähigen Typen, nicht bei WIKIPEDIA, da ich WIKIPEDIA nach wie vor für ein wahnsinnig gutes Projekt (mit einigen schlechten Admins) halte.) Wenn man die (typisch?) deutsche "ich habe einen Tippfehler gefunden" und "in dem Artikel steht zu wenig drin, also muss(!) er gelöscht werden" (anstatt ihm eine Entwicklungszeit zu gönnen) Linie weiterfährt, dann macht sich IMO das deutsche WIKIPEDIA im internationalen Vergleich lächerlich und bremst sich langfristig selbst aus. Ich habe zumindest keinen "Bock mehr" mich einen Samstagnachmittag hinzusetzen und - egal zu welchen Thema - was zu schreiben, damit ein Admin das wieder mit einem Federstrich löscht!

<gravenreuth>Gravenreuth 21:48, 6. Apr 2006 (CEST)

Wikipedia:Right to leave --Eike 23:50, 6. Apr 2006 (CEST)
Ich dachte ja eigentlich, dass ich immer zur Löscher-Fraktion gehört habe, zumindest wurde mir das vorgeworfen, aber offensichtlich hab ich mir nur mehr Gedanken gemacht, als andere, die heute am Zug sind und es trozt Wochenlanger Diskussion nicht gebacken bekommen vernünftige Entscheidungen zu treffen. Jedenfalls musste ich jetzt auch bei anderen Artikeln feststellen, dass die gelöscht werden, ohne das es jemals Konsens war, etwas wegen angeblicher Nicht-Relevanz zu löschen. Kleiner Tip: Im Bedarfsfall einfach nochmal einen anderen Admin schauen lassen, der das dann wieder herstellt. Bei sovielen Autoren gibt es immer mal welche mit denen man nicht einer Meinung ist. --Koethnig 22:44, 6. Apr 2006 (CEST)
Was die Wikianer wollen, weiß ich nicht, ich kenne zu wenige! Die WikiPEDIaner wollen wohl eher nicht verklagt werden, aber da scheint es Ausnahmen zu geben. Die Foundation und der e.V. wollen vermutlich auch nicht verklagt werden. Ansonsten kann wohl jeder jeden verklagen, wegen was auch immer! Ob so eine Klage sinnvoll ist, und unter welchem Gesichtspunkt, steht dann natürlich noch auf einem anderen Blatt. Selbiges trifft natürlich auf Aussagen wie: "Wir können löschen, was wir wollen." zu. --Koethnig 11:44, 6. Apr 2006 (CEST)
Hintergrund ist, dass etliche studentische Vereinigungen hier wieder gelöscht wurden im Zuge von "Wikipedia ist kein Vereinsregister", "mangelnde Relevanz" und so fort. -- Simplicius 23:15, 8. Apr 2006 (CEST)
Tja, solange es Menschen gibt, die Unkenntnis mit mangelnder Relevanz verwechseln, sind solche "Projekte" wohl kontraproduktiv. --Koethnig 16:41, 9. Apr 2006 (CEST)

Geburtsname

Hallo,

derzeit finden sich im Artikel überhaupt keine Hinweise mehr darauf, dass der Adelstitel nur nachträglich angenommen wurde. Bei der exzessiven Verwendung des Freiherrn-Titels (in bürgerlichen Berufen eher ungewöhnlich) ist dies IMHO eine Information, die erwähnt werden sollte. Besonders wenn im ersten Abschnitt auf den Urgroßonkel des Betreffenden hingewiesen wird, sollten Verwandschaftsverhältnis und Adelstitel schon akkurat dargestellt werden. Zum Thema ex tunc: Mag auf der Geburtsurkunde heute auch der Name von Gravenreuth stehen, es ist ein Fakt, dass er unter dem Namen Günther Dörr geboren wurde. --195.14.198.99 11:08, 28. Jun 2006 (CEST)

a) Belege, daß die Verwendung "eher ungewöhnlich" ist - meine Beobachtungen deuten eher auf das Gegenteil. b) die Grundprämisse: "nachträglich angenommen" ist falsch, da diese Änderung (im Gegensatz zu den bei C-Prominz und Möchtegerns beliebten Adelsadoptionen durch verarmte Adelige) zurückwirkt. Er hieß also nie anders. c) Der Artikel sollte über das informieren, was Günter relevant macht - und das ist seine berufliche Tätigkeit und nicht der Namensbestandteil "Freiherr von". Ich plädiere daher dafür, den "Günter Dörr" aus den Personendaten ganz zu entfernen. -- Tobnu 11:22, 28. Jun 2006 (CEST)
a) Bei den meisten Leuten dieser Adelsstufe überlebt nur das "von" - Ausnahme sind natürlich Familienbetriebe. Ich kenne auch eine Prinzessin, die im normalen Leben nicht mal mehr das "von" erwähnt.
b) Natürlich hieß er anders. Juristische Schriftstücke sind keine Zeitmaschinen.
c) Der Urgroßonkel macht ihn nicht relevant und steht trotzdem in der Kurzfassung.
Übrigens: ich plädiere nicht dafür, das groß auszuwalzen. Es sollte aber in diesem wirklich langen Artikel zumindest erwähnt werden. Den Alternativnamen kann man allerdings aus den PErsonendaten löschen, wenn er nie in Publikationen oder ähnlichem auftaucht. --195.14.198.99
Sorry, aber "da diese Änderung [...] zurückwirkt. Er hieß also nie anders." ist schon ziemlich absurd. Wenn die Änderung zu Lebzeiten stattfand, hieß er wohl vorher anders. Wie die IP zu Recht sagt: Juristische Schriftstücke sind keine Zeitmaschinen. --Eike 12:11, 28. Jun 2006 (CEST)
Wenn einigen Leute der Privatbereich von mir so extrem relevant erscheint, dann darf auch die Frage gestellt werden, warum bei Heise online z.B. der Hinweis auf die Vielzahl von Mordaufrufen gegen (Ex-)Minister, Richter, Politiker und andere Personen keine Relevanz haben soll? Mir ist kein anderes Forum bekannt in dem so viele Beleidugungen, Mordaufrufe u.ä. erfolgten wie bei Heise online. Wird dort eine "Heile-Welt-WIKIPEDIA" und hier Aversionen gepflegt?? Gravenreuth 14:29, 29. Jun 2006 (CEST)
Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt: Namen für sich genommen sind kein Privatbereich. Ihr Privatfeldzug gegen Heise langweilt nur noch. --134.95.82.56 17:52, 29. Jun 2006 (CEST)
PS: Wenn Sie ihren Namen mit so lustigen Wortspielen wie von-gravenreuth-gepfaendet.de vermarkten, müssen sie sich auch die Frage gefallen lassen, woher der scheinbar adlige Name denn kommt. --134.95.82.56 17:57, 29. Jun 2006 (CEST)
Da mein Vorposter nicht in der Lage/gewillt ist einen Link zu von-gravenreuth-gepfaendet.de zu setzten, wird dies hiermit nachgeholt: [6] Wer will schon Halbheiten? Gravenreuth 16:18, 2. Jul 2006 (CEST)
Es ist bedauerlich, dass manche Leute Wikipedia vor allem als Werbeplattform für sich nutzen wollen. --84.44.250.196 17:57, 2. Jul 2006 (CEST)
Wen es stört, der kann ja einen neuen Löschungsantrag gegen den gesamten Artikel stellen. Die letzten beiden wurden leider angelehnt. Ich habe hier im übrigen nicht mit der von-gravenreuth-gepfaendet.de angefangen. Wenn das schon relevant ist, dann auch mit Link und keine Halbheiten!Gravenreuth 21:04, 3. Jul 2006 (CEST)

Also nun? Die Argumente sind bekannt und einige Irrtümer aufgeklärt - wann wird der Geburtsname wieder eingesetzt? --84.44.250.97 19:35, 8. Jul 2006 (CEST)

Da zum Zeitpunkt meiner Geburt der Familienname meiner Eltern rechtlich "Gravenreuth" ist, ist der Beitrag doch richtig - soll hier etwas falsches stehen?
Die Probleme der Wikianer möchte ich auch mal haben :-D Gravenreuth 18:00, 10. Jul 2006 (CEST)

Ich habe heute diesen Artikel zum ersten Mal aufgerufen und bin sehr irritiert. Wieso sind die biographischen Daten (Geburtsname Dörr) unvollständig bzw. warum wurden sie überhaupt derart beschnitten? Bei jeder Person, die in Wikipedia aufgeführt wird, ist es selbstverständlich, daß z. B. Künstlername, Mädchenname oder durch Adoption erworbener Name aufgeführt werden, sofern bekannt. Ich bitte also darum, möglichst umgehend diese biographischen Daten hinzuzufügen, ich selbst kann den Artikel nicht bearbeiten, da er offenbar gesperrt ist. Danke! -- Hasenbaum 15:12, 10. Jul 2006 (CEST)

Die Frage ist, ob derartige private Daten nach deutschem Recht überhaupt bei WIKIPEDIA ohne Zustimmung des Betroffenen veröffentlich werden dürfen. Darf alles allein weil es sachlich zutreffend ist, bei WIKIPEDIA veröffentlicht werden? Wollen Sie, dass Ihre Bankverbindung + PIN und TAN´s bei WIKIPEDIA stünde? Allein weil Wikianer glauben z. B. über einen Herrn Mayer schreiben zu müssen, besteht kein Recht auch zu schreiben "Herr Mayer ist schwul und sein Freund ist Herr Huber. Beide wohnen in ....." - auch wenn es sachlich zutreffend ist. (Zur Vermeidung von Gerüchten: Ich bin nicht schwul!) Einige Wikianer wollen wohl noch die "Yellow-Press" übertreffen - und die wurde im Privatbereich schon öfters von Gerichten in den Schranken geweisen. In solchen Fällen kann man notfalls die Wikimedia Inc. (st.Peterburg/FL) auch vor deutschen Gerichten (z.B. vor dem lG Hamburg) und unter Anwendung deutschen Rechts verklagen! Dies nur einmal zur Klarstellung für einige (uneinsichtige) Leute. Ein entsprechendes Urteil könnte für andere dann (ähnlich wie die "Forenhaftungsentscheidung" des LG Hamburg) leicht zur "Vorlage" werden und somit letztlich gravierende Einschnitte für die deutsche WIKIPEDIA zur folge haben. Gravenreuth 18:00, 10. Jul 2006 (CEST)
Ich bin noch am Überlegen, ob Sie Ihren Einwand tatsächlich ernst meinen. Oder wollen Sie wirklich behaupten, daß so etwas Grundsätzliches wie der Geburtsname einer Person nicht veröffentlicht werden darf? Wenn Sie tatsächlich jener hier vorgestellte Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth sind (was zumindest für mich nicht überprüfbar ist), dann kann ich es im Sinne Ihrer juristischen Reputation nur hoffen, daß das eine scherzhafte Bemerkung war. Die Androhung einer Klage basierend auf abstrusen Begründungen ist auf jeden Fall eines der Stilmittel, denen sich jener besagte Rechtsanwalt wohl schon des öfteren bedient hat; auch wenn diese Androhung wohl nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllt, so konterkariert sie doch überdeutlich Ihre bisherigen Aussagen, wie sehr Sie die Institution Wikipedia schätzen. Auf jeden Fall ist es bezeichnend, wie viel Ihnen daran liegt - sollten sie in der Tat mit der hier vorgestellten Person identisch sein -, Ihre Vita in diesem Punkt verheimlicht sehen zu wollen. Ich kann nur für mich sprechen, aber nach den medienwirksamen Versuchen einiger Siemens-Mitarbeiter, die Vita ihres Chefs, Herrn Kleinfeld, im entsprechenden Wikipedia-Artikel zu schönen, würde mich eine Klageanstrengung von Ihnen gegen die Wikimedia Inc. doch sehr interessieren, ganz besonders im Hinblick auf das zu erwartende Echo in der Öffentlichkeit. Insofern lege ich Ihnen da keine Steine in den Weg. -- Hasenbaum 18:46, 10. Jul 2006 (CEST)
Warum soll ich es nicht ernst meinen? Ob ich mit meiner Rechtsmeinung richtig liege, wird dann ein unabhängiges Gericht entscheiden. Gegröhle von irgendwelchen "Netzindianern" hat mich noch nie davon abgehalte das zu tun, was ich für richtig erachte. Ich erinnere an das Geschrei des/um den FFL und des Abmahnwelle e.V. im Zusammenhang mit von mir gewonnen Rechtstreitigkeiten. Ich hatte in der Vergangenheit auch keine Bedenken dann Spendenkonten von "Gutmenschen-Vereinen" zu pfänden. Derjenige, der zuletzt unter meinem Namen gepostet hat (nicht hier), hat zwischenzeitig die Privatinsolvenz angemeldet - so was geht nicht gut.
Ich schätze das System einer freien Enzyklopädie, da diese herkömmlichen Enzyklopädien in vielen Punkten überlegen sein kann(!). Ich bin jedoch nicht gewillt deswegen auf meine allgemeinen Persönlichkeitsrechte zu verzichten. Die Wikimedia Inc. ist keine "hl. Kuh", welche man nicht in Deutschland verklagen kann. Die Wikimedia Inc. steht nicht über dem deutschen Recht - und sie haftet für die User zumindest ab Kenntnis. Aufgrund der deutschsprachigen Seiten findet der Content hier seine hauptsächliche Verbreitung, sodass deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit Anwendung findet. Ich darf u.a. nur auf die von mir schon früh erstrittene Entscheidung: LG München I "Server im Elsass" (Az. 9 HKO 12373/99) verweisen.
WIKIPEDIA ist die mit Abstand größte und z. Zt. IMO beste freien Enzyklopädie. Dies bedeutet nicht, dass es zukünftig keine andere, ernstzunehmende freien Enzyklopädien geben wird. Ich kritisiere z.B. die IMO einseitige Überregulierung bei WIKIPEDIA in Deutschland (z.B. beim löschen von Beiträgen) und die fehlende Tranparenz zu der Frage wer hat aufgrund welche Entscheidung Admin-Rechte. Gravenreuth 19:42, 10. Jul 2006 (CEST)
Bitte klagen Sie doch, das wäre zu schön! Ich sehe schon die balkendicken Überschriften in den einschlägigen Medien: Gravenreuth klagt gegen die Veröffentlichung seines von ihm nachträglich geänderten Geburtsnamens! - das wäre ein klassischer Fall von Schuss in die eigenen Füsse.
Aber Sie wissen bestimmt selbst nur zu gut, dass diese Klage nicht den Hauch einer Chance hätte, somit fällt diese recht plumpe Klageandrohung auch wieder nur unter die Rubrik Säbelrasseln.
Eine Bitte hätte ich noch: Nehmen Sie doch Bezug auf das eigentliche Diskussionsthema und verzichten Sie bitte auf die ermüdende Schilderung Ihrer irrelevanten sonstigen Rechtsstreitigkeiten, das gehört hier ebenfalls zur Nettiquette. 24.22.15.237 21:02, 10. Jul 2006 (CEST)

Ich finde die Argumente überzeugend und habe die Erwähnung des ursprünglichen Namens in deutlich verkürzter Version wieder eingesetzt.--Eike 16:09, 10. Jul 2006 (CEST)

Also ich habe mich an die Absprache gehalten und die div. "Fässer nicht aufgemacht" Gravenreuth 18:17, 10. Jul 2006 (CEST)
Ich weiß nichts von Absprachen und nichts von Fässern. Ich weiß nicht, wovon Sie reden. Ich bin mir allerdings sicher, dass der Name einer Person zu den Daten gehört, die problemlos veröffentlicht werden können. --Eike 21:09, 10. Jul 2006 (CEST)

Anscheinend hat der Benutzer Gravenreuth erneut den entsprechenden Passus entfernt. Um einem ermüdenden Edit-War vorzubeugen, bitte ich daher um Wiederherstellung der letzten Version und dann um eine Bearbeitungssperre. Zudem würde ich anhand der vom Benutzer Gravenreuth getätigten Drohungen gegen Wikipedia sowie seiner wiederholten Verstöße gegen die Wikipedia-Richtlinien eine Sperrung des Nutzerkontos befürworten. -- Lagopus 21:15, 10. Jul 2006 (CEST)

Eine Nutzersperre trifft mich überhaupt nicht. Da ich dann nicht mehr in der Lage bin Fehler zu berichtigen, kann ich nur noch auf Berichtigung/Unterlassung klagen - wenn die Wikimedia Inc. das wirklich will? In dem nun gesperrten Beitrag ist z.B. noch ein Passus enthalten, der Ende dieser Woche in einer Klage von mir (nicht gegen die Wikimedia Inc.) von einem Gericht untersagt wird (so zumindest der Hinweis des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Gravenreuth 22:24, 10. Jul 2006 (CEST)
Gibts bei Wikipedia nicht eine Regel, das es verboten ist rechtliche Schritte anzudrohen, oder gilt das nicht in Deutschland? --THausherr 22:41, 10. Jul 2006 (CEST)

Nun regt Euch alle mal ab. Abgesehen davon, daß es mich stark stört, daß fast alle, die diese Passage haben wollen, nur als Sockenpuppen auftreten, finde ich es erstaunlich, daß hier Leute (ähnlich wie seinerzeit bei Tron) noch bewußt Öl ins Feuer giessen. Ich schlage vor, den Artikel in der Fassung ohne die Günter störende Passage zu belassen. Wir haben in der Wikipedia das Instrument des Vermittlungsausschuss, vielleicht wäre ein solcher hier sinnvoller als ein Editwar und wechselseitige Drohungen. -- Tobnu 22:51, 10. Jul 2006 (CEST)

Ich muß mich allerdings wundern was unser Herr Rechtsanwalt gegen die Veröffentlichung seines sicherlich auch auf der geburtsurkunde stehenden Names hat. Irgendwas zu verbergen/verheimlichen? Außerdem seltsam daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, bei vielen Schauspielern und anderen mehr oder weniger bedeutsamen Personen die ihren Namen geändert haben steht Ihr realer Name drin. Auch wenn der Betroffene es gerne verschweigen möchte (warum auch immer) gehört das doch in eine Biografie rein. --Denniss 23:23, 10. Jul 2006 (CEST)
Tu mir einen Gefallen: Lies erst die ganze Diskussion - dann würdest du bemerken, daß schon Deine Annahme des "auf der Geburtsurkunde stehenden Namens" falsch ist. Aber das ist das systemeigene Problem der Wikipedia: jeder mit irgendwelchem Halbwissen meint etwas schreiben zu müssen. -- Tobnu 23:48, 10. Jul 2006 (CEST)
Hier geht es nicht darum, wen was stört - oder sollte sich eine Enzyklopädie, die Anspruch auf Relevanz und Vollständigkeit der Fakten erhebt, von solchen Drohungen beeinflussen lassen? Fakt ist, daß biographische Daten wie Geburts-, Mädchen- oder Künstlernamen Bestandteil eines relevanten Artikels über eine Person sind. Da der Löschantrag dieses Artikels abgelehnt wurde, ist seine Relevanz wohl unbestreitbar gegeben. Vielmehr macht der Wirbel, der um die fragliche Passage veranstaltet wird, den Artikel in meinen Augen noch relevanter - eben mit den entsprechenden Hinweisen auf den Geburtsnamen. Daß es Freiherr von Gravenreuth stört, wenn seine Namensänderung von Dörr in Freiherr von Gravenreuth publik gemacht wird, ist m. E. schlicht sein persönliches Problem. In der mir zuletzt vorliegenden Version wird zudem lediglich sachlich informiert, eine wie auch immer geartete Diskreditierung sehe ich in keiner Weise - Fakten sind nunmal Fakten, mag man sie als noch so störend emfpinden.
Also nochmals meine Bitte: Rückführung des Artikels in die ursprüngliche Version mit dem Hinweis auf seine Namensänderung und dann bitte endlich eine Beitragssperre, sonst ufert das ins Unendliche aus. -- Lagopus 23:54, 10. Jul 2006 (CEST)

Rainbow

Bitte bei den Marken (Triton, etc) auch Rainbow hinzufügen. Quelle: [7]. --THausherr 19:26, 3. Jul 2006 (CEST)

Von mir aus, wenn es auch als relevant angesehen wird. Aus dieser Marke bin ich u.a. gegen eine Firma, welche Computerspiele unter "Rainbow Data" vertrieben hatte, erfolgreich vorgegangen (OLG München Az.: 6 U 1727/92). "Rainbow" war damals im Bereich der Computerspiele und Zubehör wie Lautsprecherbox etc. eine bekannte deutsche Marke. Da durfte es insbesondere im Bereich der Spiele keinerlei andere Anbieter geben - egal ob per Laden, im Versandhandel oder als BBS. Wer aussgerichtlich nicht reagierte, für den wurde es etwas teurer. Die Firma Rainbow Arts ging in die Firma Softgold/Rushware (heute THQ) auf. Die Marke wurde dann nicht mehr weiter genutzt. Gravenreuth 21:01, 3. Jul 2006 (CEST)