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Diskussion:Pflanzenheilkunde

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Referenz Ernst E 2007

Hier stand vorher: E. Ernst, MMW-Fortschr. Med. Nr. 35-36 / 2007 (149. Jg.) Den Artikel habe ich so nicht finden können, ich vermute dass es sich um folgenden Artikel handelt (jetzt als Einzelnachweis angegeben): Ernst E. [Health insurances pay for untested procedures. Falsely conceived "patient friendliness"] MMW Fortschr Med. 2007 Feb 22;149(8):55-6. PMID 17615704. Bitte überprüfen, danke! --Rapober 13:23, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtlicher Status pflanzlicher Arzneimittel

Sollten vielleicht zwei Wörter über die neue Europäische Richtlinie zu Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher medizinischer Produkte, kurz THMPD hinzugefügt werden? http://www.mensvita.de/2010/10/20/naturheilpflanzenverbot-in-der-eu/ (wäre mein Deutsch ein bisschen besser, hätte ich selbst gemacht ;0) ) --Dia^ 19:48, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Aktuelle Bewertung

Zitat aus dem Rheinischen Ärzteblatt Heft 12 vom 28.11.2014: In einer Zusammenfassung der Ergebnisse von Cochrane-Analysen zur Wirksamkeit und zum Interaktionspotential pflanzlicher Arzneistoffe wird festgestellt: -- Der Kenntnisstand zu Wirksamkeit und Sicherheit pflanzlicher Arzneimittel ist trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren noch weitgehend unbefriedigend. -- Fallberichte und Fallserien über klinisch relevante Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen lassen eine Beurteilung eines Kausalzusammenhanges nur begrenzt zu. -- Es trifft nicht zu, dass ein Mittel nur wegen seiner pflanzlichen Herkunft ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis hat. -- Nicht empfehlenswert ist ein pflanzliches Arzneimittel, wenn von ihm ein Interaktionspotential auf eine konventionelle Begleitmedikation (vor allem bei

  Arzneimitteln mit engem therapeutischem Fenster) ausgeht.

-- Die bestimmungsgemäße Verwendung eines pflanzlichen Arzneimittels, für das Wirksamkeit und Sicherheit gut belegt sind, ist gerechtfertigt, wenn die Indikation

  begründet ist und andere Arzneimittel mit günstigerem Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht in Betracht kommen.

Die Autoren kommen zum Schluss, dass nur bei Johanniskrautextrakt ein beträchtliches Potential von Interaktionen besteht. Überwiegend wurde nur eine geringe Evidenz für klinisch relevante Wirkungen und Interaktionen festgestellt. Insbesondere besteht in der Regel eine Diskrepanz zwischen geltend gemachten und klinischen gesicherten Wirkungen. Quelle: Internist 2014; 55(11); 1361-66. Mit freundlichen Grüßen --2003:4B:AD3C:E801:957C:89C6:E02A:1194 14:21, 7. Dez. 2014 (CET)--2003:4B:AD3C:E801:957C:89C6:E02A:1194 14:21, 7. Dez. 2014 (CET)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 11:35, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

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(nicht signierter Beitrag von Wirkt (Diskussion | Beiträge) 00:02, 19. Nov. 2017‎)

An der Entfernung gibt es absolut nichts auszusetzen, sie ist im Gegensatz zu den Weblinks regelkonform. Weblinks müssen sich unmittelbar auf das Lemma beziehen und ausdrücklich nicht auf untergeordnete Aspekte. --Verzettelung (Diskussion) 02:03, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten