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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ralf Roletschek in Abschnitt Liste der Geotope im Landkreis München
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Abschnitte, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten, werden automatisch ins Archiv verschoben. (Unbeantwortete) Abschnitte mit nur 1 signiertem Beitrag werden nach 30 Tagen archiviert. Mit dem Baustein {{erledigt|1=~~~~}} markierte Abschnitte werden nach 2 Tagen archiviert.



Flugblatt Allierte u.ä.

Kann man diese Dateien auf Commons oder de.wikipedia.org hochladen für eine Verwendung in NS-Krankenmorde?

  • Dieses Flugblatt warfen die Allierten über dem Deutschen Reich ab: [1].
  • Ist das [2] gemeinfrei?
  • Ist das [3] gemeinfrei?
  • Ist das [4] gemeinfrei?
  • Ist das [5] gemeinfrei?

Danke. -- Heimkinderverband (Diskussion) 11:04, 22. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Hallo Heimkinderverband, leider nur die letzte, nämlich die Liste. Hast du das selbst fotografiert? Sonst bräuchtest du eine Freigabe des Fotografen oder der Fotografin. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:06, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
@Gnom: Erklärst du hier gerade das Kopieren/Abfotografieren einer eh gemeinfreien Liste zum Kunstwerk, das das Urheberrecht schützt? Wo ist da das Erfordernis der Originalität? Hmmm... --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:12, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Fotos können nach § 72 UrhG unabhängig von ihrer Individualität geschützt sein. --Gnom (Diskussion) 20:21, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Quelle Mathematisches Forschungsinstitut Oberwolfach

Vor einiger Zeit wurden ein paar ganz viele Fotos bei Commons eingestellt (gespendet), als Urheber wurde eingetragen: Konrad Jacobs, Erlangen, Copyright is MFO, mit dem Verweis auf die Quelle Mathematisches Forschungsinstitut Oberwolfach https://opc.mfo.de/
Ich komme da jetzt drauf, weil ich den Artikel zu Olga Taussky-Todd warte, wo ein Foto aus dem Jahr 1932 eingestellt ist, da war der spätere Fotosammler Konrad Jacobs mal gerade vier Jahre alt. Merkwürdig.
Der Text im Personenartikel zu K.J. auch:

Im Jahr 2005 übertrug Prof. Jacobs seine komplette Sammlung an das Mathematische Forschungsinstitut Oberwolfach, viele seiner Fotos finden auch in der Wikipedia Verwendung.

--Goesseln (Diskussion) 19:53, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten

File:Stassfurt Abbau im Kainit.jpg

Hallo, ich würde gerne wissen, ob meine Einschätzung bezüglich des o.g. Bildes einer historischen Postkarte richtig ist und man es aufgrund des Alters gemeinfrei stellen kann. Auf der Postkarte selbst steht nur die Angabe "Verlag von Gebrüder Schencker, Staßfurt" [6] und laut dieser Webseite entstand das Bild 1925 bzw. wurde in diesem Jahr veröffentlicht. Mehr scheint sich nicht ermitteln zu lassen.

Entsprechend sollte das Urheberrecht dieses Werkes mit unbekanntem Urheber 70 Jahre nach Erstveröffentlichung der Aufnahme erlöschen, was seit 1996 der Fall wäre. Kann man das so als Fakt zur Korrektur der Bildbeschreibung und Lizenz des Bildes annehmen? Gruß -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN 08:31, 6. Feb. 2018 (CET) P.S.: Der Uploader ist übrigens informiertBeantworten

Bildrechte in Continental Growth and Recycling in Convergent Orogens with Large Turbidite Fans on Oceanic Crust

Die Veröffentlichung "Continental Growth and Recycling in Convergent Orogens with Large Turbidite Fans on Oceanic Crust" http://www.mdpi.com/2076-3263/3/3/354/htm ist mit Open Access gekennzeichnet. Ist damit ein freier Zugriff auf die Abbildungen und die Weiterverwendung in WP gegeben? Gruß --Chillibilli (Diskussion) 17:05, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ja. Ganz unten: "This article is an open access article distributed under the terms and conditions of the Creative Commons Attribution license (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/)." --188.194.14.226 17:14, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ping Chillibilli. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:00, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hinweis zum Verständnis: In diesem Fall ist es die Creative-Commons-Lizenz CC BY 3.0, die die Verwendung für die WP ermöglicht. Weder bedeutet Open Access automatisch „frei verwendbar“, noch ermöglicht jede Creative-Commons-Lizenz eine Verwendung von Bildmaterial in WP (CC-BY-NC-Lizenzen scheiden z.B. aus)! --Gretarsson (Diskussion) 12:03, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Vortragsmanuskripte

Falls die Frage ein alter Hut ist, bitte ich um Nachsicht! Darf man aus unveröffentlichten Vortragsmanuskripten zitieren, wenn sie auf Kongressen verteilt wurden? Mit freundlichem Gruß --Andrea (Diskussion) 09:08, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten

@Andrea014: Rein urheberrechtlich ist auch bei solchen Quellen gegen Zitate nichts einzuwenden. Nicht jede Quelle ist jedem zugänglich, das ist auch bei anderen Dingen so. Aber bitte die Zitatlänge beachten und das Zitat muss auch Bestandteil des Artikeltextes sein (also nicht reine Wiedergabe weils gerade dazu passt), siehe auch Wikipedia:Zitate#Zitatrecht. --Quedel Disk 17:09, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Sorry, aber die Antwort stimmt nicht. Deshalb habe ich die Frage auch wieder aufgemacht. Das Zitatrecht gilt nach §51 UrhG nur für veröffentlichte Werke. Aus nicht-veröffentlichten Werken kann nicht legal zitiert werden. Grüße --h-stt !? 23:03, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eben erst gesehen. Wenn ich drüber nachdenke… eigentlich sinnvoll. Deswegen werden Vorträge ja überarbeitet, wenn sie veröffentlicht werden. Dankeschön h-stt! Mit Gruß --Andrea (Diskussion) 10:06, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 10:21, 24. Feb. 2018 (CET)

Datei:Forstmann_Dr._Hermann_Junack_(1972).png

Kann da bitte mal jemand drauf schauen. Als Quelle ist eine Webseite genannt, die eine vorherige Genehmigung verlangt. Muss das dokumentiert werden? --Of (Diskussion) 08:52, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ich sehe gerade, der User scheint sich allgemein im Internet zu bedienen: [7]. --Of (Diskussion) 10:22, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dem Namen nach entweder ein Verwandter oder ein Fan (so es das für Oberförster gibt;) Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:06, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Habe die Genehmigung per Mail bekommen! (nicht signierter Beitrag von Carl Junack (Diskussion | Beiträge) 18:56, 12. Feb. 2018)

@Carl Junack: Bitte dran denken, dass die Genehmigung ans WP:Support-Team weitergeleitet wird. ebenfalls muss eine Erlaubnis zur weiteren Verwendung (nicht nur für Wikipedia) ohne weitere Nachfrage enthalten sein, sowie die Angabe der Lizenz. --Quedel Disk 20:35, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
@Quedel: Danke für die Erklärung. Hab die Mail bereits weitergeleitet und für die anderen Fotos weitere Anfragen versendet und warte nun auf Antwort. Wie sieht es mit privaten Fotos aus?
Auch da benötigen wir die Freigabe des Rechteinhabers (d.h. des Fotografen). Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:58, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Übersetzen eines deutschen Artikels für die englische Wikipedia

Hi, ihr alle, ich hatte schon im Fragen zur Wikipedia-Forum gefragt, aber ich bin mir noch immer nicht ganz sicher, ob die Anforderungen, die die englische Wikipedia stellt, echt genug ist - einfach nur der Hinweis auf der Diskussionsseite, dass dies ein übersetzter Artikel ist??? Also, wenn ich einen Artikel aus der deutschen Wikipedia in die englische Wikipedia übersetze, wird ein Baustein auf die Diskussionsseite zum Artikel gesetzt - des Inhalts, dass dies eine Übersetzung des deutschen Artikels ist. In der deutschen Wikipedia steht, man müsste die komplette Versionsgeschichte auch kopieren, ich hab überhaupt keine Ahnung, wie das geht... reicht also das mit dem Template auf der Diskussionseite des englischen Artikels? --Gyanda (Diskussion) 14:03, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Dazu gibt es keine eindeutige Antwort. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:05, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
@Gyanda: Wieso verwendest Du nicht einfach das translation tool? Das macht nicht nur Übersetzungen wesentlich bequemer, sondern importiert auch gleich die Versionsgeschichte mit. Wenn Du im jeweiligen Ausgangsartikel links in der Sprachnavigation auf die ausgegraute Zielsprache klickst, wir Dir dieses Übersetzungswerkzeug angeboten. // Martin K. (Diskussion) 20:30, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Muss mich leider korrigieren: Bei näherer Betrachtung importiert das Tool scheinbar nicht selbst, sondern hinterlässtnur einen Link in der Versionsgeschichte. Die Imports wurden bei mir dann scheinbar später von fleißigen Helfern nachgetragen. Aber vielleicht gibt es sowas in der en.WP ja auch. Auf jedenfall wäre dort der Ort wo man das mit dem Import klären müsste. // Martin K. (Diskussion) 20:43, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
In der englischen Wikipedia scheint die Community mehrheitlich der Ansicht zu sein, dass der Baustein auf der Diskussionsseite bei Übersetzungen ausreichend und ein Versionsimport nicht nötig ist; Versionsimport ist aber möglich und kann auf Wunsch auf der bereits von Martin K. verlinkten Seite en:Wikipedia:Requests for page importation durchgeführt werden. Der Versionsimport bei Übersetzungen kommt aber ausserhalb der deutschsprachigen Wikipedia wenig zur Anwendung; daher stammen auch die Importwünsche in der englischen Wikipedia überwiegend von Benutzern aus der de-Community, wie man dort sieht - im Moment sind das alles Importwünsche aus der de-Wikipedia, mit einer einzigen Ausnahme (schwedische), wobei der Antrag in diesem Fall aber auch von einem de-Benutzer kommt. - Das Tool importiert tatsächlich nicht selbst, für die deutsche Wikipedia wurde da meines Wissens eigens zur Einhaltung der hiesigen Praxis ein Nachimport-Bot gebastelt. Gibt es in anderen Sprachversionen so wohl nicht. Gestumblindi 23:09, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hi, Gestumblindi, danke für deine Antwort. Ich hatte in der englischen Wikipedia gefragt, die sehen alles ganz locker, einfach beim ersten Edit bei Zusammenfassung schreiben: Dies ist eine Übersetzung des deutschen Wikipedia-Artikels zu xy und dann einen Interwikilink zu dem deutschen Text - naja... meine beiden Übersetzungen sind jetzt fertig, ich hatte in der englischen Wikipedia gefragt, ob sich jemand das mal ansieht, aber bisher keine Reaktion. Wie macht man das denn mit dem Versionsimport? Postet man zuerst seinen Artikel - und bittet dann dort um den Versionsimport? Es kann ja sein, die Site wird gelöscht, also muss ich erst ein paar Tage abwarten, nachdem ich den Artikel gepostet habe? Ich hab gesehen, es gibt in der englischen Wikipedia eine Site mit einer Übersicht der Artikel, die vom Deutschen ins Englische übersetzt werden sollten. Da ich Zeit habe, würde ich mir immer mal wieder einen daraus vornehmen, aber mich beunruhigt das mit dem Urheberrecht sehr, daher bin ich noch scheu davor, da mehr aktiv zu werden. LG, --Gyanda (Diskussion) 02:25, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vielleicht kann/mag der Hexer helfen, er ist EN-Admin, so dass, selbst wenn EN Importe lässig aber als nicht verboten sieht, deine Befürchtungen gelindert werden könnten. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:30, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Danke für deine Antwort, Grand-Duc, ich werde ihn mal fragen. LG, --Gyanda (Diskussion) 13:14, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Bildrechte in der Veröffentlichung "Comparative Stratigraphic and Geochronological Evolution of the Northern Damara Supergroup in Namibia and the Katanga Supergroup in the Lufilian Arc of Central Africa "

Bitte prüfen, ob der o.g Artikel https://journals.lib.unb.ca/index.php/GC/article/view/geocanj.2013.40.007/24237 und die enthaltenen Abbildungen frei in WP verwendet werden können. M. E. sind sie "open access". Gruß --Chillibilli (Diskussion) 11:04, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Wie ich es hier schon versucht habe, zu verdeutlichen (aber wahrscheinlich zu spät, sodass du es wohl nicht mehr mitbekommen hast), ist Open Access nicht gleichbedeutend mit einer freien Verwendbarkeit in einem Wikimedia-Projekt. In obigem Fall war der Artikel unter einer CC-BY-Lizenz veröffentlicht worden, und damit, unter Einhaltung der Lizenzbedingungen, frei nutzbar. In diesem Fall ist das anders, denn da heißt es unter Copyright Notice, dass eine Weiternutzung lediglich unter den Bedingungen des Fair Use zugelassen ist, d.h., obwohl der Artikel Open Access ist, dürfen darin enthaltene Abbildungen weder auf Commons noch in de.WP hochgeladen werden, denn Fair Use gilt nur in einigen Wikipedia-Projekten (u.a. in der englischen WP), nicht aber in de.WP und auch nicht auf Commons. --Gretarsson (Diskussion) 11:55, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Liste der Geotope im Landkreis München

In dem Artikel sind Passagen aus Veröffentlichungen des LfU übernommen (z.B. diese). Bezüglich des Texts "Die Textpassagen wurden mit freundlicher Genehmigung des LfU 1:1 übernommen und unterliegen dem Urheberrecht." tobt derzeit ein Editwar. Aus meiner Sicht ohnehin nicht ausreichend, da keine CC-Lizenz. Also löschen, oder? Vielen Dank schon mal für Euer Feedback --XoMEoX (Diskussion) 08:15, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Eine andere Frage ist ob die übernommene Textpassage überhaupt Schöpfungshöhe hat, denn Fakten sind grundsätzlich nicht schützbar. Es muss eben auch immer eine eigen geistige Leistung vorliegen, was gerade bei kurzen Listentexten nicht immer gegeben ist. Ist es üblich diese Fakten in diese Art darzustellen, ist die Verwendung dieses Standartsatzes unproblematisch. Wenn es anders geht, ist es natürlich besser eine alternativer Satzbau und Abfolge zu wählen. Aber eben es ist nicht jeder Satz/Aussage usw. urheberrechtlich geschützt.
Die Textpassage um die es hier geht, muss also entweder überflüssig sein (Text ist nicht schützbar, also braucht es auch kein Hinweis), oder es muss alles raus (Textspende ist urheberrechtlich schützbar, also fehlt freie Lizenz). --Bobo11 (Diskussion) 09:51, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vielen Dank für Dein Feedback. Ich werde mal eine sprachliche Überarbeitung anregen, um das Problem zu umschiffen. Bin selbst leider kein Experte auf dem Gebiet --XoMEoX (Diskussion) 15:55, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn ich mir die Passagen so anschaue, sind das schlichte Beschreibungen. Das einzig schöpferische dadran wäre die sehr knackig-kurze Darstellung. Ansonsten klingt das für mich als Laie nach einer schlichten sachlichen Darstellung, die ohne jegliche Besonderheit herkommt und daher - wie gesagt: aus meiner Laiensicht - keinerlei Schöpfungshöhe hat. --Quedel Disk 17:33, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vielen Dank auch Dir für Deine Einschätzung! --XoMEoX (Diskussion) 19:18, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Schöpfungshöhe kann nicht einfach wegdefiniert werden, wenn sie uns nicht in den Kram passt. Die Beschreibungen sind jede für sich alleine schon viel Text, der über eine einfache Beschreibung hinausgeht. Es ist gar nichts dagegen einzuwenden, die Texte zu kürzen und dabei umzuformulieren. Der urheberrechtliche Hinweis geht auf eine Vereinbarung mit dem LfU zurück, die der Verwendung unter dieser Bestimmung zugestimmt haben. Das mag hier nicht üblich sein, für unzulässig halte ich es nicht. Wenn irgendeine IP meint, den Hinweis entfernen zu müssen, aber die Texte des LfU unverändert drinlässt, revertiere ich das. --Blech (Diskussion) 09:31, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Der Hinweis widerspricht leider den hiesigen Richtlinien für Artikel. Außerdem sind die Texte in der Tat nicht urheberrechtlich schutzfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:51, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Meines Wissens liegt seit 2015 von Seiten des LfU ein OTRS-Ticket für die Verwendung der Inhalte des Geotopkatasters für die mehreren tausend bay. Geotope (nicht der Fotografien!) vor, mit der Maßgabe der Nennung der Quelle, in diesem Fall des LfU. Da diese Diskussion nun in regelmäßigen Abständen bei den unterschiedlichsten bay. Geotop-Listen (bevorzugt vor den WLE-Wettbewerben) geführt wird, wäre vielleicht zu überdenken, ob man auf die Disk.-Seite der Listen /als Fußnote im Artikel einen erklärenden Hinweis setzt. Bevor man auch nur überlegt, die Listen einfach mal so zu löschen ("Also löschen, oder ?") und die tausenden Stunden wervoller Arbeit von Autoren und Fotografen zu nichte macht, sollte man ggf. schauen, wie man den Passus ggf. umgestalten kann, damit er beiden Seiten gerecht wird. Dazu wäre aber dringend notwendig, die damals beteiligten Autoren / OTRS-Beauftragte zu beteiligen, weil sie ggf. genauer in der Thematik stecken. Über ihren Kopf hinweg, würde ich mich scheuen, das Thema anzugreifen, weil auch ich - trotz der thematischen Nähe - nicht weiß, was in den vergangenen Jahren für Absprachen gelaufen sind. Die Frage, ob die Texte / Listen überhaupt urheberrechtlich zu schützen sind, kann ich nicht überhaupt beantworten, aber da vertraue ich mal dem Urteil von Benutzer:Gnom. Geolina mente et malleo 12:20, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das OTRS-Ticket ist verlinkt auf Diskussion:Liste der Geotope in Bayern. Der wichtigste Punkt in der Mail des LfU vom 21.10.2015 wird dort nicht wiedergegeben: Die Hinweise und Quellenangabe, wie von Ihnen verwendet unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Derzno/Werkstatt sind in Ordnung. Mit der Tabelle inkl. Beschreibungstext sind wir ebenfalls einverstanden. (Werkstatt-Version von damals)
@Gnom: Der Hinweis als solcher widerspricht keiner mir bekannten Wikipedia-Richtlinie. Textspenden sollten laut wp:Urheberrechte beachten unter CC-BY-SA/GNU-FDL gemacht werden oder gleich als Public Domain. Die Kombination aus Textfreigabe mit selbstgestrickten Hinweisen ist das eigentliche Problem. Das löst man nicht, indem die Hinweise gelöscht werden. --Blech (Diskussion) 21:19, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe mich zwar seit dem letzten Jahr aus Wikipedia zurückgezogen, aber dank einer persönlichen email von User:Blech nun mitbekommen, dass hier erneut über die Geotope diskutiert wird. Als Anlegender fühle ich mich dennoch irgendwie mit zuständig. Diskussionen und LAs zu Geotoplisten gibt es schon solange es diese Listen gibt. Ich hatte die bayerischen Geotoplisten und in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt 2015 angelegt. Da es sich um ungefähr 2900 Einzelobjekte handelt erschien es mir sinnvoll, die Texte vom LfU 1:1 zu übernehmen. Eine wikikonforme Anpassung der Texte wäre eine Wahnsinnsaufgabe die wohl auch kaum hier Mitstreiter finden würde. Nach Rücksprache stimmte das LfU dazu (siehe Ticket) zu, aber wollten eben diesen Satz mit Hinweis zum LfU mit eingebaut haben. 2016 gab es dann genau diese Diskussion zum Text aus dem Raum München schon einmal. Das LfU zeigte sich erfreulicherweise kompromissbereit und wollte von uns einen konkreten Vorschlag. Die Diskussion ist dann mangels Vorschlag eingeschlafen. Es gab nie einen brauchbaren Vorschlag von den Lizenz- und Rechtsexperten und auch ich habe das Thema nicht mehr weiter verfolgt. Im Dezember 2017 ging die Diskussion erneut los und jetzt auch wieder hier.
Das zur Vergangenheit. Es hat m.E. aber keinen Sinn das Problem jetzt erneut auszusitzen. Bevor wieder irgendwer das LfU kontaktiert, sollten wir hier klar wissen was wir eigentlich wollen. Wenn wir den Satz ohne Abstimmung mit dem LfU einfach rausnehmen (was ja die IP aus dem Raum München gerne hätte und auch schon flächendeckend praktiziert hatte), können wir uns vielleicht auf fehlende Schöpfungshöhe zurückziehen, aber fahren die damit sicherlich sauer. Mit dem guten Verhältnis zum LfU bei Geotopen, NSG, LSGs und FFHs war es dann wahrscheinlich. Dann die Möglichkeit den Text für 2900 Geotope zu überarbeiten. Freiwillige vor, wer hilft da mit? Oder wenn nicht anders möglich und der Hinweis so schlimm für WP ist, die Textpassagen aus allen Listen komplett zu entfernen. Dann werden es halt ziemlich inhaltslose Listen für die bayerischen Geotope und zeigen nur, dass es die da und dort gibt aber nicht was es eigentlich ist. Einzelartikel zu Geotopen legt ja auch fast keiner an.
Ach ja, fast vergessen. Ich hatte im Herbst 2017 eine größere Diskussion (email) mit ein paar Wikidata Leuten die die Texte von hier mittels BOT nach WD übernehmen wollten. WD ist CC0 und dann wäre es richtig lustig geworden. Glücklicherweise konnte ich die BOT Freaks damals davon abhalten. Beobachten tue ich die weitere Entwicklung jedoch nicht. Ich lese diese DIS jetzt mal weiter mit und kann gerne meine Rohdaten zur Verfügung stellen, da ich mich wie oben geschrieben aus WP & Co. zurückgezogen habe. --Derzno (Diskussion) 07:41, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das Problem war die unabgestimmte Kommunikation mit dem LfU und die dadurch entstandene regelwidrige Freigabe. Nur Freigaben unter einer Freien Lizenz sind zulässig, die deshalb keinen Hinweis brauchen. Die Freigabe ist unwirksam und der Text muss raus! Hier und in allen anderen Artikel, die so entstanden sind. Entweder vollständig oder jemand geht von Hand durch und kürzt unter die Schöpfungshöhe und formuliert den Rest neu. Gibt es jemanden, der Zeit und Lust dafür hat? Des ist ein großes Projekt. Deshalb hätte ich Verständnis, wenn es niemand machen wollte und wir uns lieber von dem Text ganz trennen. Leider. Aber so kann es nicht bleiben. Also: Warten wir noch 2 Wochen, ob sich jemand für einzelne oder alle Artikel verantwortlich erklärt? Alles, für das wir in der Zeit niemanden finden, muss dann aber leider gelöscht werden. Oder gibt es andere, rechtlich einwandfreie und praktikable Lösungen? Grüße --h-stt !? 16:46, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Kann jemand einschätzen, wie viele Datensätze überhaupt geändert werden müssen? Wenn ich Gnom richtig verstehe, besteht bei dem genannten Artikel z.B. gar kein Handlungsbedarf. Vielleicht sind das ja gar nicht so viele, die überhaupt angefasst werden müssten. --XoMEoX (Diskussion) 18:05, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
In Bayern gibt es 3400 Geotope, von denen Kollege Derzno fast alle mit Einverständnis des LfU in die WP überführt hat. 3400 Geotope zu überarbeiten dürfte von einem Geowisenschaftler etwa ein gutes (Ehrenamts-)Jahr in Anspruch nehmen, wenn er nebenbei vielleicht auch noch seine Artikel und RL-Projekte bearbeiten möchte. Es geht ja auch nicht um die gesamte Listenstruktur, sondern lediglich um den Einführungssatz für jedes Geotop in der Spalte "Einzelheiten", in der einführend kurz die Geologie und Stratigrafie beschrieben wird. Kollege Gnom, dessen fachliche Kompetenz ich selbstverständlich nicht in Frage stellen würde, sieht diese einzelne Sätze nicht als urheberschutzfähig an. Andere schon und möchten deshalb alle Texte innerhalb von zwei Wochen löschen lassen. Dabei dürfte klar sein, dass ein Geotop ohne geowissenschaftliche Beschreibung völlig unbrauchbar und informationslos ist. Was mich richtig ärgert, dass wir seit Jahren gefühlt aller 3 Monate die Diskussion um die bayrischen (!) Geotope führen. Und natürlich ist wieder einmal die erste Maßnahme: Löschen. Am besten sofort. Es muss doch auch noch andere Wege (*Kompromiss* > Unformulierung des Hinweistextes, Text als Fußnote; als Referenz) geben, wie oben schon geschrieben, um die Textübernahme und Urheberschaft zu kennzeichnen. Aber darum müsste man sich natürlich gemeinsam bemühen.. Falls die Urheberrechtsexperten doch zur Überzeugung kommen, dass dieser Einführungssatz urheberschutzfähig ist, dann müsste man den Satz in mehrere Spiegelstriche (Geologie / Stratigrafie / Besonderheiten / Lokalität ) o.ä. auflösen. Das sollten aber besser nur Geowissenschaftler oder geowissenschaftlich Bewanderte anpacken...und das würde halt die o.g. Zeit in Anspruch nehmen. Geolina mente et malleo 21:47, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Manche dieser Geotop-Beschreibungen sind eine halbe DIN A4-Seite lang. Da tue ich mir schwer mit "nicht schutzfähig". Falls als Kompromiss eine Fußnote oder ähnliches mit dem Hinweis aufs LfU genügt, wäre das die arbeitssparendste Variante. Das Kürzen halte ich im Prinzip für machbar (Luft rauslassen, bis nur noch Stichworte übrig sind) und sogar für eine Verbesserung. Ich fürchte allerdings, dass wir nie damit fertig werden. Dann wären für manche Landkreise Kurzbeschreibungen in den Listen enthalten, irgendwo im hinteren Oberbayern müssen sie halt entfallen. --Blech (Diskussion) 23:34, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe bisher immer nur mit Geotoplisten mit kurzen Texten zutun gehabt. Ich bin kein Jurist und vertraue auf die Experten in diesem Bereich. Ein Umschreiben des Einleitungstextes ist fachlich immer machbar, aber die Masse der bayrischen Geotope ist schon ein Brocken Arbeit. Und einheitlich müsste es schon sein. Wenn man das wirklich anpacken muss, kann man alle anderen WikiProjekte incl. WLE und GLAM sofort von der Agenda nehmen und bekommt eine fremde Arbeit aufgedrückt, die es einem schwer macht, noch ansatzweise von Hobby zu sprechen. Ohne eine geologische Charakterisierung ist eine Geotopbeschreibung absolut nutzlos für den Leser und bietet denjenigen, die seit Jahren aus welchen Gründen auch immer die Geotope sofort löschen möchten, ein weiteres Argument die Listen auf die Löschung zu stellen. Wenn man irgendetwas verändern (Texte, Bausteine, Fußnoten) muss, dann muss aber Konsens erreicht werden, wie sollen Bausteine / Fußnoten / Texte / aussehen...sonst wird garantiert bei jeder Liste das nächste Faß von EW / VMs aufgemacht. Geolina mente et malleo 01:21, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wir hatten vor vielen Jahren schon mal ein Problem mit unpassenden Textspenden. Rund um Jahreswechsel 2005/2006 haben einige von uns zusammen sicher mehrere hundert Stunden damit verbracht, Kopien aus DDR-Lexika zu suchen und zu löschen, die eine wohlmeinende IP über mehrere Jahre hinweg aus DDR-Büchern abgeschrieben hatte, in der irrigen Ansicht, diese wären mit dem Ende der DDR nicht mehr geschützt - Wikipedia:Archiv/DDR-URV. Damals gab es Medienberichte und besorgte Anfragen innerhalb und außerhalb der Wikipedia. Und auch da haben wir tausende Artikel angefasst und bearbeitet. Wir haben alle Verdachts-Artikel aus dem Artikelnamensraum in den WP:Namensraum verschoben und erstmal aus der für Leser sichtbaren Wikipedia entfernt! Alle Bearbeitungen haben wir im WP:Namensraum gemacht und nur die sauberen und die manuell gesäuberten Texte wieder in den ANR geschoben. Für die Zeit der Bearbeitung von ca 8 Wochen waren diese Artikel nicht sichtbar. Also es geht. Aber man braucht eine gewisse Zahl an hoch motivierten Mitarbeitern, die sich mit der Sach- und Rechtslage auskennen. Gibt es diese Voraussetzungen auch hier? Können sich sechs bis acht Leute mit Kenntnissen in den Geo-Wissenschaften und zumindest grundlegendem Rechtsverständnis im Bereich der Schöpfungshöhe finden und über einige Wochen systematisch die Artikel abarbeiten? Dann ließe sich das machen. Die unproblematischen Texte werden minimal umformuliert, die größeren mit eigenen Worten neu geschrieben. Ich schlage für diesen Fall vor, dass auch diesmal die strittigen Artikel für die Zeit der Bearbeitung aus dem ANR entfernt werden und nur saubere Artikel wieder rein kommen. Grüße --h-stt !? 22:00, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ist das hier üblich, dass unliebsame Diskussionsbeiträge einfach gelöscht werden? War ein zugegeben radikaler Vorschlag und nicht sehr feinfühlig aber nicht unbegründet --XoMEoX (Diskussion) 16:36, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Es ist auch so schon schwierig genug, zu einer Lösung zu kommen. Da braucht niemand derart blöde Trollbeiträge. --Blech (Diskussion) 17:02, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das sehe ich anders aber dafür gibts die Versionsgeschichte, da kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich fürchte nur, das ist genau die Lösung auf die es hinauslaufen wird:
  • Die einzige Möglichkeit, die Texte zu "legalisieren" wäre, dass der Rechteinhaber die CC-Lizenz akzeptiert, ohne Klauseln oder Zusatzbedingungen. Ich sehe hier auch keinen Kompromiss oder was Gesprächsrunden bringen sollen. Diese Lizenz oder keine. Offenbar ist das LfU dazu aber nicht bereit.
  • Ob die Inhalte überhaupt dem Urheberrecht unterliegen ist umstritten aber wenn ich das richtig sehe, sieht es wohl so aus als ob das zumindest für große Teile der Fall ist.
  • Eine Überarbeitung wird allgemein als zu aufwendig eingeschätzt.
Es wird also darauf hinauslaufen, die Beiträge zu löschen. Das wäre sicher schade, da das wertvolle Inhalte sind und ich sehe, dass da viel Zeit und Herzblut drinsteckt. Auf der anderen Seite hätte man sich die Gedanken aber auch vorher machen können. Wo führt das hin, wenn jeder im Namen von Wikipedia seine eigenen Vertragsklauseln aushandelt. --XoMEoX (Diskussion) 19:43, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Sehr interessant wohin sich diese Diskussion entwickelt. Haben sich am Anfang Kollegen an dem Hinweis mit dem LfU erzürnt, folgte von User:h-stt schon die Aufruf innerhalb von 2 Wochen die Textpassagen zu entfernen. Jetzt tönt schon der laute Ruf nach kompletter Löschung der Listen. Nur einmal zur Info, ich hatte da mindestens ein halbes Jahr Arbeit reingesteckt. Das LfU hat(te) kein Problem, die meisten zumindest aus dem Geologiebereich fanden die Listen sehr hilfreich, sie waren auch eine der Basisinformationen für WLE und jetzt sollen sie auf einmal ganz weg? Hab ich da irgendwas verpasst in den letzten drei Jahren seit es die Listen gibt? Leute, lasst euch doch nicht immer wieder von IP Socken (vermutlich immer aus der selben Ecke) instrumentieren. Diskussion ja, aber dann bitte mit offenem Visier. immer wieder die gleiche Prozedur und das gleiche Schema, eine IP oder eine Neuanmeldung editiert oder stellt LA und schon finden sich Kollegen die sofort anbeißen. Es sollte doch langsam wirklich jedem im Bereich Naturschutz und Geologie auffallen, dass sich solche Aktionen primär gegen meine Person richten. Jetzt sind es halt mal wieder die Geotope, vor einem Jahr waren es die Listen von Naturwaldreservaten und davor Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Und immer nur in Bayern. Löschung anstatt konstruktiv und gemeinsam das Beste für WP zu suchen? Scheinbar nicht. @XoMEoX:, bevor du aber Buzzwords wie CC-Lizenz unspezifisch in den Raum wirfst, solltest du dich erst mal mit der schwierigen Materie der Lizenzen genauer auseinandersetzen. Alles was größer CC0 hilft hier überhaupt nicht und auch nicht wenn es sogenannte OpenData ist. So wie wir in WP/Commons mit CC3.x oder ff. auch wollen, dass eine Namensnennung erfolgt, ist das auch bei Fremd Daten. Da bleiben halt leider nur eigene Vertragsklauseln. Aber ich bin gerne bereit auch von neuen Kollegen Neues zu lernen wie das gehen könnte. Es ist mir aber nach wie vor nicht klar, ob nun Schöpfungshöhe gilt oder nicht. Vor Klärung aber gleich nach Löschung zu rufen und zu unterstützen finde ich sehr befremdlich. Den Einleitungssatz hätten wir schon 2016 mit dem LfU diskutieren können. Das dürfen jetzt aber gerne Andere machen, mir ist die Lust dazu endgültig vergangen. Lesson learnt, lieber gar nichts (mehr) machen als etwas falsch machen (uuups schon wieder ein URV). --Derzno (Diskussion) 21:14, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das Problem war, dass du bei deinen Gesprächen mit dem LfU wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen bist und ihnen deshalb ein Angebot gemacht hast, das so leider von uns nicht haltbar ist. Wir dürfen hier keine Textspenden benutzen, die nicht unter einer unserer freien Lizenzen stehen. Das hätte dir auch jeder unserer Juristen gesagt, wenn du rechtzeitig gefragt hättest. So steht es auch unter WP:Textvorlagen.
Was die Schöpfungshöhe angeht: Bei kurzen Beschreibungen sehe ich eher keine SH, aber ich bin da auch relativ großzügig, andere Wikipedianer sind wesentlich strenger. Und es ergibt sich das Problem, dass das LfU aufgrund der Gespräche wohl davon ausgeht, dass wir ihre Texte nur mit dem Lizenzhinweis nutzen. Eine Nutzung unter Berufung auf fehlende SH könnte sie deshalb verärgern.
Und es sollte unbestreitbar sein, dass es eben auch Beschreibungen gibt, die als Werk geschützt sind. Die können wir leider nur behalten, wenn das LfU die Texte unter unsere Lizenz stellt.
Wie lässt sich möglichst viel retten? Derzno, du hast mit denen gesprochen: Glaubst du, sie sind für ein weiteres Gespräch zugänglich, bei dem wir erklären müssten, dass wir leider bislang falsche Aussagen gemacht haben? Wenn du da Hoffnung hast, könnten wir es versuchen und eine großzügige Übergangszeit akzeptieren, solange etwas passiert. Wenn du keine Hoffnung auf eine weitergehende Freigabe durch das LfU hast, sehe ich leider keine Möglichkeit, auf unserer Seite irgendwie die längeren Texte zu retten. Dann müssen alle umformuliert bzw die Originale gelöscht werden. Auch hier: Leider. Wenn es keine Hoffnung gibt, sollte dafür auch keine zu große Zeitphase vorgesehen werden um keine falschen Erwartungen zu wecken.
Zu lessons learned: Lieber nichts tun, als etwas falsch machen. Im Bereich der Lizenzen: Ja. Das ist da so. Die Lizenzen sind die unverbrüchliche Grundlage der ganzen Wikipedia. Die können wir nicht verletzen, ohne dass uns das komplette Projekt um die Ohren fliegt. Und auch das hätte dir jeder unserer Juristen gesagt, wenn du gefragt hättest. Und dafür haben wir ja die Textvorlagen geschrieben, damit auch juristische Laien Rechteinhaber anfragen können. Es gibt da einfach nichts zu verhandeln, die Lizenzen müssen buchstabengenau vergeben werden. Grüße --h-stt !? 21:44, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dass ich kein Rechtsexperte bin, weiss ich selber und habe es auch schon mehrfach selber erwähnt. Im Nachhinein ist man immer klüger, Nachtreten ist in Mode und wahrscheinlich muss es mir daher immer und immer wieder unter die Nase gerieben werden. Wie schon vorgeschlagen, Experten bitte vortreten! Das LfU kontaktieren kann ich schon. Was soll ich denen dann sagen oder vorschlagen? „Wikipedia an LfU, wir haben da ein Problem“, wir wissen es aber nicht ganz genau ob ev. doch keine SH oder vielleicht manchmal aber doch, und sollen wir nun löschen oder doch lieber nicht, wird die bestimmt nicht interessieren. Wenn ich CC0 durchboxen soll, fürchte ich, kann ich mir den Kontakt gleich sparen. Warum? Vor einiger Zeit hatte ich auch schon mal angefragt, bezüglich ihrer .shp Files zu den bayerischen Naturwaldreservaten (Geometrie Daten) die unter OpenData stehen. Aber eben halt leider nicht CC0 sondern nur mit dem Hinweis „Creative Commons Namensnennung (CC BY)“ nutzbar. OpenStreetMap hat jedoch das gleiche Problem wie wir und kann aufgrund der eigenen Lizenzbedingungen den Ursprung dieser Daten dann nicht spezifisch darstellen und damit erfüllen. Hier die Zusammenfassung einiger Telefonate: sie können selbstverständlich die Daten verwenden, nur aber immer „Creative Commons Namensnennung (CC BY)“ angeben … nein wir können keine Extrawurst für OSM machen, die weitere Nutzung ist dann uns aus der Hand genommen … OpenData Entscheidungen kommen von ganz oben (Politik) und sich juristisch geprüft … usw. In meinen Worten ausgedrückt, ihr könnt die Daten gerne nehmen, aber nur nach unseren Spielregeln. Das wird bei den Geotopen auch nicht anders sein und es war schon schwierig genug überhaupt den heutigen Stand genehmigt zu bekommen. Ergänzend ist mir anhand dieser Diskussion auch nicht klar, was wir eigentlich genau wollen. Ich will mich bestimmt nicht drücken, aber kann leider keinen Konsenz finden was wir nun machen werden. Ich kann aber gerne meine Ansprechpartner nennen. Jedoch nur über email (Datenschutz). Vielleicht fühlt sich jemand berufen aus diesem Kreise, ist wortgewandter und vor allem juristisch sattelfester als ich.--Derzno (Diskussion) 07:15, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
nach BK: : Entschuldige wenn ich direkt nachfrage, welches Anliegen Du (XoMEoX) in der Wikipedia verfolgen möchtest? Ich habe Dich im Geotopbereich bisher noch nicht wahrgenommen und kann mir daher auch nicht erklären, wieso Du so ein abfälliges Bild von der Zusammenarbeit mit dem LfU zeichnest. Das LfU war das erste Landesamt, welches bereit war, seine Datensätze für die Wikipedia bereitzustellen. Das war ein Pilotprojekt und ich bin bis auf den Zusatz "unterliegen dem Urheberrecht" mit den Vereinbarungen überaus zufrieden. Und erst recht wenn man bedenkt, wie andere Behörden abblocken, wenn es um Freigabe der Datenbankeinträge geht. Und ich frage mich, wie Du zur der abschließenden Einschätzung kommst: "Offenbar ist das LfU dazu aber nicht bereit." & "Wo führt das hin, wenn jeder im Namen von Wikipedia seine eigenen Vertragsklauseln aushandelt?" Ist mir schleierhaft, zumal Du die Entwicklung offensichtlich erst maximal seit 4 Monaten verfolgst und dem OTRS-Team das Ticket (dessen wortwörtlichen Inhalt ich nicht kenne, bin nicht im OTRS) seit 2015 vorliegt und bisher aber keiner von den erfahrenden OTRS-Leuten das Ticket derart bemängelt hat, dass die Texte zu löschen wären. Und natürlich gibt es immer Lösungsansätze, Kompromisse oder die örtlichen Autoren / Bearbeiter mit Kenntnissen vom Urheberrecht müssten sich noch einmal mit dem LfU in Verbindung treten und den Halbsatz "unterliegen dem..Urheberrecht" ggf. modifizieren. Zumal Kollege Gnom genau diesen Halbsatz nach Sichtung der Texte in Frage stellt. Wie ich den Umgang mit derartigen Behörden kenne, geht es hier vor allem um die Wahrung der Autorenschaft. Und die kann man in der WP auch anders kennzeichnen. Das man in einem Pilotprojekt mit Behörden nicht alles perfekt macht, dürfte klar sein. Und Löschen ist immer die letzte Option und nicht die erste. Geolina mente et malleo 21:22, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es war nicht meine Absicht, ein abfälliges Bild zu zeichnen. Ich habe lediglich das wiedergegeben, was ich in den bisherigen Diskussionen herausgelesen habe. Ich habe auch nicht nach Löschung "gerufen". Wenn sich eine andere Lösung findet ist das doch OK. Ich habe die Diskussion losgetreten und sah mich daher veranlasst meine persönliche (sehr laienhafte und sehr unerfahrene) Einschätzung und Meinung einzubringen. Ich denke, das muss man aushalten können. --XoMEoX (Diskussion) 22:02, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Lösungsansatz

Ein Jahr zur Überarbeitung der Listen ist sehr optimistisch gerechnet. Ich weiß nicht, wie lange die Anlage der ganzen Listen gedauert hat, aber eine Überarbeitung wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wenn man davon ausgeht, dass sich paar unbeteiligte Diskussions-Benutzer einmischen, kann die Überarbeitung mehrere Jahre dauern. Eine massenhafte Löschung ist nicht zielführend und wäre nicht durchsetzbar.
Derzno ging auf das LfU zu, was absolut richtig war. Das Ergebnis zeigt doch, dass man mit dem LfU reden kann.
Zielführend wäre ein richtiger, freundlicher Gesprächstermin mit dem LfU, wo sich bisher aktiv an Geotop-Artikeln beteiligte Autoren mit Verantwortlichen des LfU treffen und die Problematik offen ansprechen. Eine Begleitung durch WMDE und einem Spezialisten für Urheberrecht wie Gnom (Vorschlag) wäre dabei vorteilhaft. Daraus könnte die WP und das LfU profitieren. Echte Gespräche sind erfolgreicher als E-Mails und Telefonate, da Fragen direkt geklärt werden können. Ich glaube nicht, dass das LfU wegen den Texten Probleme machen wird. Die haben ganz andere Sorgen und andere Arbeit als sich zu streiten. Grüße 84.136.249.24 15:18, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn die Daten aus dem Geotop-Kataster tatsächlich dem Urheberrecht unterliegen sollten, was Gnom ja nicht so sieht, ist das sicher der beste Weg. Dieser Halbsatz mit dem Urheberrecht ist in der Tat sehr unglücklich. Wenn die UR-Experten zu der Überzeugung kommen, dass der Einführungsatz nun jetzt doch dem Urheberrecht unterliegen, dann muss ich aus dem umstrittenen Fließtextsatz in der einen Spalte eben eine Aufzählung machen. Geolina mente et malleo 21:36, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Logo, wenn es so ist. Man kann aber davon ausgehen, dass diese Diskussion immer wieder aufkommen wird (insbesondere durch Nörgler mit ~500 Edits). Fragen wir 10 Anwälte für Medienrecht um eine Einschätzung werden wir 10 unterschiedliche, insbesondere unverbindliche Antworten bekommen und damit eine noch größere Ungewissheit haben. Ein verbindliches Resultat bringt lediglich der zu vermeidende gerichtliche Weg. Wenn alle Listen überarbeitet sind, würde immer noch das Risiko bestehen, dass bei neuen Objekten Inhalte vom LfU übernommen werden... 87.163.189.154 22:35, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe oben einen Vorschlag in Anlehnung an die Wikipedia:Archiv/DDR-URV gemacht. Gäbe es dafür die nötigen Menschen mit Wissen, Zeit und Motivation? Grüße --h-stt !? 22:00, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Unter der Annahme 10 min Zeit für jeden Datensatz Lesen, Verstehen, Ändern, Kontrolle bei 2900 Datensätzen macht 29.000 Minuten = 483 Stunden --Derzno (Diskussion) 22:12, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dieser Ansatz mit den DDR-Lexika im Jahr 2005 war damals ziemlich alternativlos. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2018 und die Wikipedia hat ein ziemlich gutes Image. Hierdurch wäre der Termin der einfachere Ansatz mit einer gewissen Nachhaltigkeit für zukünftige Projekte: Man kennt sich dann ja. 87.163.189.154
Ist man sich denn wenigstens einig, dass der Name; Kennung; Position und Fläche keinem Urheberrecht unterliegen? Da sehe ich nun wirklich kein Problem. In der Spalte Einzelheiten sind die Spiegelstriche Größe, Geotoptyp, Aufschlusstyp, Schutzstatus und Wert sicherlich ebenfalls unkritisch. Geht es also evt. um den Einleitungssatz bei jedem Geotop. Wenn man sich beispielsweise das erste Geotop auf der ersten Liste im Landkreis Altötting anschaut müsste aus dem Satz:
  • Zitat Anfang: "Durch den Einschnitt an der Bahntrasse ist hier Hochterrassenschotter mit Lößlehmüberdeckung aufgeschlossen." Zitat Ende.
zukünftig gemacht werden:
  • Lokalität: Einschnitt an der Bahntrasse
  • Geologie und Stratigrafie: Hochterrassenschotter mit Lehmüberdeckung
Damit wäre der einzige ggf. urheberrechtlich zu schützende Satz aufgelöst. Ist es dass, was gefordert wird, um den umstrittenen Halbsatz "..unterliegen dem Urheberrecht" obsolet zu machen? Geologie und Stratigrafie in anderen, blumigen Worten zu umschreiben, geht meines Erachtens nicht. Nur damit ich es verstehe...Geolina mente et malleo 23:28, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das sind Detailfragen der Überarbeitung, von der momentan nicht sicher ist, ob wir sie machen müssen. Die Stichworte in den LfU-Texten halte ich für urheberrechtlich unkritisch. Beim Punkt Wert frage ich mich zwar, was mir das sagen soll. Geotoptyp und Aufschlußtyp scheinen manchmal nur pro forma ausgefüllt zu sein. Mir wäre eine kurze Beschreibung am liebsten, ohne Strukturvorgaben (aber da lasse ich mit mir reden): Einschnitt an der Bahntrasse, Aufschluß von Hochterrassenschotter mit Lößlehmüberdeckung. --Blech (Diskussion) 00:06, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die kurze Beschreibung, die es jetzt schon gibt,stichpunktartig umzuformulieren, ist sicherlich möglich. Der Stichpunkt "Wert" ergibt sich aus der Arbeitsanleitung Geotopschutz der Staatlichen Geologischen Dienste, wo jedes einzelne Geotop in der Zusammenschau aller Geotope bewertet wird. Geolina mente et malleo 11:15, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Kann man sich bei der Frage der Schöpfungshöhe an der Länge der einzelnen Beschreibungen orientieren? Anzahl der Sätze, Zahl der Zeichen? In der Liste der Geotope im Landkreis Coburg steht in der zweiten Zeile von unten eine Beschreibung mit 5 Sätzen und 795 Zeichen, das dürfte eine der längeren sein. Wenn erstmal nur die langen Beschreibungen gekürzt werden müssen, verringert sich der Aufwand. --Blech (Diskussion) 21:11, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eine Handvoll Mitarbeiter bringen wir sicher zusammen. Zum Teil werden die nur ihren Heimatlandkreis und den nebendran machen, aber besser als nichts. Erst muss aber klar sein was gemacht werden soll, dann kann man die Leute ansprechen. Auf künstlich erzeugten Stress wie eine Zweiwochenfrist oder Verschiebungen in andere Namensräume sollte möglichst verzichtet werden. Der Rechteinhaber hat dem gegenwärtigen Stand zugestimmt, von der Seite ist keine Eile geboten. --Blech (Diskussion) 21:33, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Hm, ohne ihn nun einfach blind als Autorität anrufen zu wollen, finde ich es doch sehr bedenkenswert, dass Gnom, der bekanntlich Jurist und ausgewiesener Urheberrechtsexperte ist, hier das Statement abgegeben hat, dass "die Texte in der Tat nicht urheberrechtlich schutzfähig" seien. Wenn das so wäre, gäbe es hier keine zu schützenden Rechte, demzufolge auch keinen Rechteinhaber und kein Problem, man könnte einfach alles nach Belieben übernehmen... Gestumblindi 22:24, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten

+1 Das sehe ich ebenso wie Gnom und Gerstumblindi. Es gibt nichts zu tun, es gibt nichts zu diskutieren. Alles reine URV-Paranoia. --M@rcela 13:11, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
@Ralf Roletschek: Gestumblindi ist zwar dem Gerstensaft nicht abgeneigt, aber nicht so sehr, dass er zum Gerstumblindi mutieren mag ;-) - jedenfalls möchte ich anmerken: Ich wollte mich hier der Auffassung von Gnom nicht einfach automatisch anschliessen. Aber immerhin sagt das jemand, der sich in der Materie wirklich auskennt. Gestumblindi 13:17, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
SH hin oder her, jedenfalls entspricht das bereits erfolgte Entfernen des Hinweises in der Einleitung nicht mehr MEINER PERSÖNLICHEN (und offensichtlich ungültigen) Vereinbarung mit dem LfU. Daher habe ich die Beschreibungstexte der betroffenen Listen Liste der Geotope im Landkreis München und Liste der Geotope im Landkreis Berchtesgadener Land entfernt. Tut mir leid aber mir reicht schon diese Diskussion und ich lege bestimmt keinen Wert auf zusätzlichen Ärger mit dem LfU. --Derzno (Diskussion) 19:47, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
+ Liste der Geotope in München, Liste der Geotope im Landkreis Erding, Liste der Geotope im Landkreis Haßberge, Liste der Geotope im Landkreis Oberallgäu, Liste der Geotope im Landkreis Unterallgäu, Liste der Geotope in Kempten (Allgäu) --Derzno (Diskussion) 20:30, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Bitte keine Schnellschüsse. Deine Vereinbarung ist ebensogut unsere und sie ist auch nicht offensichtlich ungültig sondern nur vielleicht. --Blech (Diskussion) 20:20, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich hab nur die Listen angefasst, in denen von wem auch immer der unzulässige LfU Wunschsatz entfernt wurde. Damit bekomme ich zumindest keinen Ärger mit dem LfU wegen nicht eingehaltener Vereinbarungen. Zum Rest hatte ich bereits alles geschrieben was ich zu sagen hatte. --Derzno (Diskussion) 20:39, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Derzno, du kannst keinen Ärger mit irgendjemandem bekommen, wenn andere, die nicht Teil der Vereinbarung sind, handeln. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wäre es vielleicht eine Lösung, wenn wir die "amtlichen" Texte einfach behutsam umformulieren, so dass eine Urheberrechtsverletzung in keinem Fall mehr in Frage kommt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:34, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das wäre es wohl, wobei das nicht behutsam geht, sondern auf starkes Kürzen hinausläuft. Es sind sehr viele Beschreibungen, daher nochmal die Frage: Ist es sinnvoll nur die längeren davon umzuschreiben, weil diese Schöpfungshöhe haben (und die kurzen nicht)? --Blech (Diskussion) 23:12, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ja, je kürzer der Text, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass er überhaupt Schöpfungshöhe hat (Weil der Text schon so fest auf "nur noch Fakten" zusammen gestampft ist, dass es nicht anders geht, ohne die deutsche Sprache zu verbiegen). Von daher sind es schon die langen Beschreibungen die mit Priorität überarbeiteten werden sollten. Die könnten teilweise problematisch sein (Wichtig; Könnten nicht müssen). Ein einzelner Satz wie „Einschnitt an der Bahntrasse, Aufschluß von Hochterrassenschotter mit Lößlehmüberdeckung“ ist aus meiner Sicht unproblematisch. Denn das geht nicht wirklich anders, wenn es kurz und dennoch korrekt sein soll. --Bobo11 (Diskussion) 23:31, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Mal ein Beispiel:
Die Aubinger Lohe ist die einzige größere Aufragung in der sonst flach nach Norden geneigten, aus würmeiszeitlichen Niederterrassenschottern aufgebauten Münchner Ebene. Da die Sedimente der Oberen Süßwassermolasse die eiszeitlichen Schotterströme hier überragten, sind tertiäre Tone, Mergel und Sande an der Oberfläche aufgeschlossen geblieben, von mächtigen Lößdecken überlagert. In den ehemaligen Abbaustellen der wasserundurchlässigen Schichten entwickelten sich wertvolle Feuchtbiotope.
ist nach meinem Verständnis unter keinen Umständen urheberrechtlich schutzfähig. Falls ihr euch dieser Meinung aber nicht anschließen könnt, schlage ich die folgende Umformulierung vor, die jede Urheberrechtsverletzung garantiert ausschließt:
In der Münchner Ebene, die flach nach Norden geneigt und aus würmeiszeitlichen Niederterrassenschottern aufgebaut ist, stellt die Aubinger Lohe die einzige größere Aufragung dar. An der Oberfläche blieben Aufschlüsse tertiärer Tone, Mergel und Sande von mächtigen Lößdecken überlagert, weil hier die Sedimente der Oberen Süßwassermolasse die eiszeitlichen Schotterströme überragten. So entstanden wertvolle Feuchtbiotope in den ehemaligen Abbaustellen der wasserundurchlässigen Schichten.
Beseitigt das die verbleibenden Sorgen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:32, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Sorgen waren es bei mir nicht. Ich wundere mich ein höchstens, weil dann so ziemlich alle (kurzen) Texte auf der Welt ungeschützt sind und man sie einfach so verwenden könnte. Danke an Dich und Bobo11 für die Klarstellungen. Es bleibt allerdings die ungelöste Frage des Vertrauensschutzes gegenüber dem LfU. --Blech (Diskussion) 10:10, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es geht nicht nur um die Länge. Aphorismen oder berühmte Zitate können kürzer als
"Die Elbe ist ein 1386 km langer Fluß in Europa. Die Quelle befindet sich im tschechischen Riesengebirge, die Mündung in die Nordsee bei Cuxhaven."
sein. --M@rcela 10:20, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Zitatübersetzung rechtlich ok?

Moin, mir ist hier ein übersetzter Songtext aufgefallen. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das zitat- und lizenzrechtlich einwandfrei ist, da wir Songtexte im Original ja nicht erlauben. Eingefügt wurde der Text hier- Können die UF-Experten hier bitte mal ihre Einschätzung abgeben? Danke! XenonX3 – () 17:16, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten

In dieser Form ist das eher nicht ok. Grundsätzlich sind Songtexte (oder Ausschnitte davon) aber nicht ausgeschlossen, wenn der Artikel sich eingehend mit dem Text befasst, also wenn z.B. im Artikel versucht wird, die Hintergründe oder Zusammenhänge hinter einem Text zu erörtern o.ä. Dann wäre das mE durch das Zitatrecht gedeckt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:46, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Anwendung von Großzitaten nach § 51 UrhG wird hier aber nicht gestattet. Sonst könnten wir Artikel über moderne Gemälde bebildern. --M@rcela 07:23, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wobei der besagte Abschnitt aber keine Aussage über den Umfang des Zitatrechts macht. Das ist also immer eine Abwägung. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:17, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe den Songtext entfernt.
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 19:46, 22. Feb. 2018 (CET)

(Sächsische) Denkmallisten

Ich habe hier die Frage aufgeworfen, ob die (offensichtliche) Übernahme von ellenlangen Texten urheberrechtlich okay ist. Da dort erst eine Woche nichts zurückkam, habe ich den Verweis auf diese Anfrage in einigen der Listenartikeldiskussionen eingefügt (Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Reinsberg (Sachsen), Kategorie_Diskussion:Liste_(Kulturdenkmale_in_Sachsen), Diskussion:Liste_der_Kulturdenkmale_in_Freiberg-Ost, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Linda (Brand-Erbisdorf), Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Langenau (Brand-Erbisdorf), Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Himmelsfürst, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Oberschöna, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Schneeberg (Erzgebirge), Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Großschirma, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Weißenborn/Erzgeb., Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Zschorlau. Das sind nur die, die auf meiner Beobachtungsliste sind. Weiter habe ich nicht gesucht.), worauf etwas Bewegung in die Sache geriet. Dem Anschein nach wurden die Denkmallisten kopiergepastet, was man in den Erstversionen an den Umbrüchen, Tabulatoren etc. sieht - also vermutlich aus einem PDF. Die Beschreibungstexte sind relativ lang und liegen mMn über der Schöpfungshöhe.-- Glückauf! Markscheider Disk 06:26, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ich habs jetzt nur Stichprobenweise an dieser alten Version überprüft, in der gerade diese langen Beschreibungstexte eingefügt wurden. Meiner Meinung nach sind ein Großteil der Texte trotz ihrer langen Länge nix anderes als bloße Aufzählungen von Zuständen, wo die Schöpfungshöhe grenzwertig ist. Es gibt jedoch zwischendurch immer mal wieder Texte, die eindeutig urheberrechtlich geschützt sind. Beispiel: „Obwohl sich die Stadt Wilsdruff bereits ab der Mitte des 19. Jahrhunderts um einen eigenen Eisenbahnanschluss bemühte, konnte die gewünschte Anbindung an Dresden über Freital-Potschappel erst zwischen 1885 bis 1886 realisiert werden.“ - das erreicht für mich bereits Schöpfungshöhe, da sie individuell formuliert und Zusammenhänge dargestellt werden. Auf der anderen Seite gibt's sowas wie „Der Altar 1887 von Christian Friedrich Arnold unter Wiederverwendung einer geschnitzten Kreuzigungsgruppe und eines Reliefs mit Darstellung des Abendmahls aus einem Altar von 1682 neu gestaltet.- Frei stehende Sandsteinkanzel von Engel mit Wappen der von Schönberg getragen, am runden Korb zwischen Pilastergliederung Bibelsprüche“ - dies ist eine übliche kurze Denkmalbeschreibung mit den verwendeten beschreibenden Wörtern und dem Fachvokabular (mir aus der eigenen Arbeit mit Denkmallisten wohl bekannt), so dass hier nur in der "Kürze" etwas besonderes liegt, die sprachliche Darstellung jedoch - aus meiner Laiensicht - nur das übliche Handwerk, also ohne Schöpfungshöhe, darstellt. Dann hätten wir noch das Problem des Datenbankschutzes, wenn man sämtliche Texte einfach rauskopiert (und so sieht es tatsächlich aus). Aber zu dem Themenbereich sollen andere sprechen, die da mehr Ahnung haben. An der Stelle auch ping an @Z thomas:. LG --Quedel Disk 21:57, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hallo Markscheider, danke, dass du das thema noch mal angestoßen hast. Lguenth1 hatte schon mal hier die frage gestellt, aber ich glaube, ohne ergebnis.
die angelegten Listen wurden mit einen parser aus der sächsischen denkmalldatenbank direkt befüllt, es wurden die einzelnen datenbankfelder in die vorlagenwerte übertragen.
bei den kleinen kurzen texten (die nach meiner einschätzung über 90 Prozent der einträge ausmachen) sehe ich die schöpfungshöhe definitiv nicht verletzt. fraglcih ist es, ob bei den längeren texten wie in dieser Liste Liste der Kulturdenkmale in Brand-Erbisdorf die schöpfungshöhe verletzt wurde.
wir (eine grrößere von denkmalaffinen nutzern) ist dabei die listen in mehrfacher hinsicht zu bereinigen, tippfehler, umbrüche, urv. ausgehend vom Portal.sachsen sind diese tätigkeiten in meinem bnr unter Benutzer:Z thomas/Sächsische Denkmallisten gesammelt, weil es halt mehrere punkte gibt, die verschiedenen themenbereiche betreffen. gruß --Z thomas Thomas 08:26, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich halte den von Quedel zitierten Satz („Obwohl sich die Stadt Wilsdruff bereits ab der Mitte des 19. Jahrhunderts um einen eigenen Eisenbahnanschluss bemühte, konnte die gewünschte Anbindung an Dresden über Freital-Potschappel erst zwischen 1885 bis 1886 realisiert werden.“) für urheberrechtlich nicht schutzfähig.

File:Hamburg St.Pauli Hafenkrone 3657 Torsten Baetge.jpg

Metadaten: © 2010 Torsten Bätge. Alle Rechte vorbehalten. Die Nutzung des Fotos außerhalb der Vereinbarung ist honorarpflichtig gemäß derzeit gültiger MFM-Liste. Ist das überhauppt Wikipedializenzkonform? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:13, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Das ist wohl ein Standardvermerk, der hier nur bedeuten soll, dass die Nutzung außerhalb der CC-Lizenz untersagt ist. --Gnom (Diskussion) 00:45, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das mag ja sein, aber diese MFM-Liste besagt, dass man dafür Honorar verlangen kann. Das hat dann aber - meinereiner nichtjuristisch und laienhaft - nicht mehr viel mit Gemeinfreiheit zu tun. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:54, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wo ist das Problem? Es heißt ja eindeutig, "Die Nutzung außerhalb der Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation ...". Das gilt implizit für alle CC-BY-Werke. Freie Lizenz heißt, dass es in sehr großem Umfang genutzt werden kann (kommerziell, verändert, ...), aber durchaus Bedingungen eingehalten werden müssen: Nennung des Autoren, Beibehaltung der Lizenz. Gemeinfrei ist das Werk nicht, das behauptet auch keiner. Das wäre es 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen, also irgendwann im 22. Jahrhundert. Du musst also zahlen, wenn Du z.B. das Bild verwenden willst, ohne den Fotografen angemessen zu nennen.--212.71.197.50 07:58, 21. Feb. 2018 (CET)Link korrigiert --89.14.104.31 09:41, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
(BK)Das Foto ist auch nicht gemeinfrei, sonder steht (leider nur [mein POV]) unter der GFDL 1.2 oder einer späteren Version. Wer das Foto nicht unter der GFDL nutze möchte, muss zahlen. Die GFDL ist sehr unhandlich (vollständige Abdruck des Lizenzttextes) in der Nachnutzung, das Prinzip gilt aber für jede Lizenz (bis auf CC0), die wir hier erlauben. — Raymond Disk. 08:01, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das Bild kann überhaupt nicht gemeinfrei sein, da der Fotograf offenbar noch lebt. --M@rcela 10:06, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

PalZ title pages.png

Koscher, oder nicht? Vgl. auch [8] (wenngleich da keine 100 %ige Übereinstimmung besteht) --Gretarsson (Diskussion) 18:36, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Nicht koscher, da zumindest das untere rechte Cover ein Foto verwendet für das eine freigabe vom Verlag notwendig ist. --Quedel Disk 20:31, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Datei:Wallroda Wappen.png

Zur Kenntnisnahme. -- Chaddy · D 02:42, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Scans von Illustrationen aus alten Büchern (MDZ, Google Books)

Grüßt euch, ich würde gern die Bilder von der Märzrevolution 1848 in Berlin, die in Band 10 (1848) der Illustrirten Zeitung erschienen sind, hier nutzen. Bisher gibt es ein Bild daraus auf Commons, das auf einer freistehende Stelltafel in Berlin abgedruckt und von dort abfotografiert worden ist. Das Bild findet sich auch in einem Scan dieser Zeitungsausgabe bei Google Books und beim Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ). In dieser Ausgabe stecken noch viele weiter für die Märzrevolution gut geeignete Bilder. Nun hat das MDZ jede kommerzielle Nutzung seiner zur Verfügung gestellten Scans ausgeschlossen, Google erhebt, wenn ich es richtig sehe, Urheberrecht an seinen Digitalisaten. Wie ist die Rechtslage? --Andropov (Diskussion) 17:20, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Das machen Archive gerne, eine Nutzung ist aber unbedenklich, da diese Nutzungsbedingungen der Archive eine Schutzrechtsberühmung darstellt. Dass der Urheber bereits vor über 70 Jahren verstorben ist, kann kaum bestritten werden. Lizenz auf Commons wäre daher diese. --2003:62:440F:9036:B881:257B:F134:E300 17:42, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
@Andropov: Wenn ich das richtige sehe, dann ist die Zeichnung von Johann Jakob Kirchhoff, gestorben 1848. Da können Google oder das MDZ noch soviel Nutzungsbedingungen raushauen, wie sie möchten: das Bild ist gemeinfrei. --17:55, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Danke für eure Einschätzungen (@Informationswiedergutmachung:); gibt es dazu auch eine Wikimedia-Policy? Wenn dem so ist, dann könnte man das ja auch festschreiben. --Andropov (Diskussion) 18:37, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eine Policy? Wozu? Gemeinfrei ist gemeinfrei, die längste mir bekannte Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers ist 99 bzw. 100 Jahre (Elfenbeinküste bzw. Mexiko). Oder 120 Jahre (USA), wenn der Urheber unbekannt ist. 2018 minus 1848 ist 170 (Jahre). Das Bild steht in keinem Land auf dieser Erde mehr unter einem Urheberrechtsschutz. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 18:45, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Naja, es gibt ja offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu, ob durch die digitale Bereitstellung irgendwelche Rechte entstanden sind, sonst würde das MDZ sich nicht solche Regeln geben können. Aber ich sehe es wie du. :) --Andropov (Diskussion) 19:33, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nö, das ist keine Rechtsauffassung, sondern schlicht Unkenntnis und Ignoranz durch die Bereitsteller. --2003:62:440F:9036:B881:257B:F134:E300 19:51, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Schutzrechtsberühmung#Copyfraud: Ein Fall von großem öffentlichen Interesse sind die – aus europäischer Sicht – Schutzrechtsanmaßungen der Google Books. Es geht schlicht um Kohle, Google jedenfalls ist ansonsten alles andere egal. Ich verlinke nie Google-Books. Entweder gar nicht oder gleich archive.org (siehe auch Vorlage:archive.org), wenn das Buch alt genug ist. Dort kann man es sich auch in diversen Formaten herunterladen, z.B. als *.pdf. Man muss sich nicht erst bei google anmelden, um es zu bekommen, wenn überhaupt. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:05, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Kann man denn den Prozess, welche Google-digtalisierten Bücher beim Internet Archive hochgeladen werden, beeinflussen? --Andropov (Diskussion) 20:20, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich bin mir sicher: ja. Und? --22:40, 22. Feb. 2018 (CET)

URV in Rechtwinkeltechnik

Bei dieser Einfügung handelt es sich um ein wörtliches Zitat aus Friedrich Anton Pasler: Zahnärztliche Radiologie. 6., unveränderte Auflage. Thieme, Stuttgart New York 2017, ISBN 978-3-13-241691-8, S. 95.
Ich denke, hier wäre die Versionslöschung dieser und aller folgenden Versionen angezeigt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 14:10, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten

@M.ottenbruch: Die eingefügten Sätze sind urheberrechtlich nicht schutzfähig. Wenn man sie weiterhin im Artikel behalten will, sollte man sie aber (aus redaktionellen, nicht aus urheberrechtlichen Gründen) als Zitate kennzeichnen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:32, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn eine Einfügung in Wikipedia von 2015 in einem Buch von 2017 auftaucht, kann die Entnahme auch andersherum geschehen sein. --M@rcela 17:40, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Prinzipiell schon. :-) Es handelt sich allerdings um die „6., unveränderte“ Auflage von 2017. Die 5. Auflage ist von 2008. Die editierende IP gibt als Literatur an: Friedrich Anton Pasler: Zahnärztliche Radiologie. 95 (2007). Was glaubst Du, wofür die "95" steht? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:27, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn Du meinst, werde ich das so machen. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:27, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Genügt das? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:39, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nun, die Angaben sind so zwar noch nicht als wörtliche Zitate gekennzeichnet. Aber da sie auf jeden Fall weit davon entfernt sind, Schöpfungshöhe zu erreichen (von einer "URV" kann keine Rede sein), könnte es so wohl ausreichen. Gestumblindi 20:50, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Bildzitate

Liebe Juristen,

Ich suche eine Lösung für Bildzitat in Wikipedia. Das Problem ist in Commons aufgetaucht. Dort müssen Bilder absolut frei sein. Im Medienrecht ist es aber erlaubt, unfreie Bilde zu nutzen, wenn man damit ein Bildzitat macht. Leider reicht dafür ein zusätzlicher Lizenzbaustein ("das ist ein unfreies Bild und darf nur für Bildzitate benutzt werden") nicht. Sondern das Bild muss zwingend mit einem entsprechend passenden Zitat-Text im Artikel verknüpft werden. Da aber in WP jeder jeden Text ändern kann, braucht man für Bildzitate eine 1:1-Verknüpfung von Bild und Zitat - bzw. eine 1:n-Verknüpfung, denn ein Bild kann öfter zitiert werden, wenn jeder Zitat-Text für sich die Bedingungen erfüllt. Für einen Test müsste man das WP:de-Bildarchiv benutzen. Passende Bilder sind vorhanden, ein passender Artikel mit einem passenden Bildzitat auch. In anderen WPs scheint es das bereits zu geben, in WP:de noch nicht.

Bisherige Schritte:

Martin. K. hat das Thema hierher verwiesen. Ich habe ein paar Informationen zusammengetragen, bin aber nur der "aufmerksame Anwender". Für die juristische und technische Umsetzung vertraue ich gern auf die Spezialisten hier :-)
Gruss, --Markus (Diskussion) 06:00, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten