Diskussion:Roland Freisler
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Ältere und abgeschlossene Diskussionen finden sich im Archiv.
Freisler-Vergleich zulässig
Nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung, die seit Juni unter Juristen heftig, kontrovers und öffentlichkeitswirksam diskutiert wird - es finden sich jede Menge Treffer im Netz - ist der Freisler-Vergleich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Relevanz ist deshalb gegeben. Zudem gehört es zur Beschreibung einer Person, in welchen Kontext die Person nach ihrem Tod gesetzt wird. Deshalb gehört der Hinweis auf die betreffende Gerichtsentscheidung zur Zulässigkeit des Freisler-Vergleichs in den Artikel über R.F. Ich habe deshalb den Artikel entsprechend ergänzt --ErwinLindemann (Diskussion) 10:31, 23. Okt. 2017 (CEST)
Der Freisler-Vergleich lautet in seinem vollständigen Wortlaut:
"Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte "Rechtsstaat" und "Legitimität" aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider."
Ich sehe mich wegen Interessenkollision außerstande, einen Artikel zum Freisler-Vergleich zu schreiben. Aber ich denke, es ist angebracht, aus der Weiterleitung einen eigenständigen Artikel zu machen.--ErwinLindemann (Diskussion) 10:56, 6. Nov. 2017 (CET)
- Im Artikel nimmt das Vollzitat unverhältnismäßig viel Raum ein. Die Verlinkung auf den Beleg wäre vollkommen ausreichend. --Jossi (Diskussion) 11:49, 7. Nov. 2017 (CET)
Abgleich mit der englischsprachigen Version des Artikels
Der Abgleich mit der englischsprachigen Version des Artikels https://en.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler könnte interessant sein. Ist aber sehr, sehr viel Arbeit. Vielen Dank und viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 11:52, 26. Okt. 2017 (CEST)